Nach all dem bin ich der Überzeugung, dass die begonnene Diskussion zum gegebenen Zeitpunkt in den Ausschüssen mit dem Ziel fortgesetzt werden sollte, eine vernehmliche Lösung zu finden.
Zusammenfassend: Der Weg ist richtig. Das Gesetz haben damals viele beschlossen. Die praktischen Dinge werden beraten. Änderungsmöglichkeiten und Wahlmöglichkeiten werden diskutiert und werden sicherlich auch eingeführt werden können. - Ich danke Ihnen.
Doch zuvor können wir Herren der CDU-Ortsgruppe Burg bei uns begrüßen. Seien Sie herzlich willkommen!
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich will es ganz kurz machen. Herr Grünert, ich denke, selten waren wir uns so einig wie heute Abend. Das liegt vermutlich daran, dass Sie die gleiche Powerpointpräsentation hatten wie wir. Insofern möchte ich es mir ersparen, die Rede, die ich mir skizziert hatte, vorzutragen.
Allerdings, Herr Minister, ein Stück weit habe ich das Gefühl, dass das, was Ihnen aufgeschrieben worden ist, nicht ganz den Kern trifft. Sicherlich ist der Weg in die Doppik, den wir uns gemeinsam vorgenommen und den wir gemeinsam auf das Jahr 2013 festgelegt haben, für die Kommunen und für die Landkreise der richtige Weg, weil er weg von der Kameralistik und hin zu einer etwas moderneren Unternehmensführung führt, hin zu einer mehr am HBG angelehnten Transparenz. Insofern ist die Entscheidung, dort die Doppik einzuführen, genau die richtige.
Allerdings gibt es eine Reihe von Zweckverbänden, die eben nicht mehr kameral ausgestattet sind, sondern sich bereits am HBG orientieren und damit wesentlich weiter und moderner sind, als wir es eigentlich bei den Gemeinden erreichen wollen. Insofern ist der Fortschritt, den wir mit der Doppik für die andere Seite erreicht haben, für diese Verbände ein Rückschritt.
Lassen Sie mich ein Wort zum Benchmarking sagen. Natürlich haben Sie Recht, Herr Minister, wenn Sie sagen, dass sich das immer an Produkten orientiert. Aber es muss natürlich auch vom Ansatz her vergleichbar sein. Wenn man sich in einem Wettbewerb mit Stadtwerken befinden, die als Aktiengesellschaft oder als GmbH organisiert sind, werden diese nach HGBGesichtspunkten geführt und eben nicht unter Doppikgesichtspunkten, weil das dort gar nicht geht. Insofern hat man als Unternehmensführung eines Zweckverbandes eben nicht mehr den Vergleich, wenn man durch den Gesetzgeber gezwungen wird, die Doppik zu organisieren, und sich eben nicht mehr an diesen anderen Unternehmen orientieren kann.
Insofern stimmen die anfänglichen Ausführungen Ihrerseits im Allgemeinen, dass es der richtige Weg ist, die
Doppik einzuführen. Aber in dem konkreten Fall ist es zumindest so, wie es in der Absolutheit im Gesetz formuliert ist, nicht der richtige Weg. Das haben wir möglicherweise übersehen; das muss man sich gelegentlich auch eingestehen.
Wir halten am Ende der Diskussion - das ist das, was wir in dem Änderungsantrag zunächst einmal weich formuliert haben - den Weg in das Wahlrecht für richtig. Im Übrigen wird es Niedersachsen wohl so machen. Ich habe die Gutachten von Wirtschaftsprüfungsgesellschaften gelesen, in denen es heißt, man solle ein Wahlrecht machen.
Ich glaube, diese Einschätzung teilt auch die SPD. Dort gilt der Grundsatz, dass man einer Unternehmensführung die Entscheidung auf der Grundlage dessen überlassen soll, was am Markt sinnvoll ist. Geben wir das vom Staat vor, begeben wir uns bei diesen Unternehmen ein Stück weit in eine Planungsvorgabe. Das wollen wir beide nicht. Führen wir ein Wahlrecht ein, kann das Unternehmen so oder so entscheiden. Ich denke, wir machen keinen Fehler. Es handelt sich um eine leichte Reparatur.
Ich habe zwei Minuten Redezeit ausgeschöpft. Es ist jetzt 19 Uhr. Insoweit dürfte es reichen. Das Wesentliche ist gesagt worden. Ich bitte dem Änderungsantrag zuzustimmen und danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Kollegen! Offensichtlich sind wir uns bei dem Thema alle einig.
Wir wissen, die Einführung der Doppik war dafür gedacht, die Kameralistik zu ersetzen, und es ging dabei um Transparenz. Dass das spannend würde, hat sich der Gesetzgeber schon damals gedacht. Wir haben es schon damals so gesehen. Deswegen haben wir auch eine Evaluierungsfrist in das Gesetz hineingeschrieben. Das Gesetz stammt vom 22. März 2006. Die Evaluierungsfrist läuft ab dem 22. März 2008.
Nun kommt dieser Antrag ein bisschen früh, finde ich. Erst soll die Landesregierung mit den Spitzenverbänden reden und dann soll sie dem Landtag berichten. Dafür hätte sie nach Ihrer Zeitrechnung genau drei Wochen Zeit gehabt. Ich weiß, dass die Landesregierung immer bemüht ist, aber so schnell schießen die Preußen auch nicht.
(Heiterkeit - Oh! bei der CDU - Herr Gallert, DIE LINKE: Sie sollen ja auch nicht schießen, son- dern nur reden!)
Aber eines ist klar: Das, worauf Sie hierbei abzielen - das zeichnet sich deutlich ab -, ist offensichtlich etwas, bei dem man mit der Einführung der Doppik weit übers Ziel hinausschießt, weil wir nämlich den negativen Effekt erzielen, dass Abschreibungszeiträume von 40 bis 50 Jahren auf 20 Jahre verkürzt werden. Es ist logi
scherweise dann so, dass man Auswirkungen auf den Gebührentatbestand hat. Das ist, glaube ich, eine Auswirkung, die wir mit der Einführung der Doppik eigentlich nicht erreichen wollten.
Wir wollten Transparenz, keine Gebührenerhöhung. Wenn wir Transparenz wollen, dann ist es das, was wir nicht mehr einführen müssen bei den Betrieben, die schon nach dem HGB bilanzieren. Von daher finde ich den Ansatz, den die Regierungskoalition in ihrem Änderungsantrag gewählt hat, und zwar dass man ein Wahlrecht diskutiert, sehr richtig. Ob es der Königsweg ist, weiß ich noch nicht. Das wird man sich dann in den Diskussionen erarbeiten können. Wir stimmen gern diesem Änderungsantrag zu. - Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Sehr verehrte Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete! Es ist in der Tat so - in dem Punkt sind wir uns wirklich einig -: Vieles von dem, was ich mir aufgeschrieben habe, kann ich mir jetzt sparen, weil zunächst Herr Grünert inhaltlich die Unterschiede zwischen Doppik und kaufmännischer Buchführung dargestellt hat und auch Herr Stahlknecht schon darauf eingegangen ist.
Ich muss allerdings auch sagen, dass mir damals, bei der Verabschiedung des Gesetzes zur Einführung des neuen kommunalen Haushalts- und Rechnungswesens - ich bin eine Befürworterin der Doppik - nicht klar war, was für Auswirkungen auf die Zweckverbände das hat. Wir haben es mit in das Gesetz hineingeschrieben: Kommunen und kommunale Zweckverbände.
Ich habe grob recherchiert und dabei festgestellt: Mir ist damals auch in keinem Protokoll untergekommen, dass uns das damals als Problem dargestellt wurde, sondern für uns war klar: Wenn Kommunen, dann kommen auch die Verbände und Eigenbetriebe mit hinein, damit alles in einem Flutsch praktisch so passieren kann.
Nun habe ich mich natürlich auch bei den Verbänden und bei den Geschäftsführern zu der Frage informiert: Wie ist das nun? Die kommen ja auch auf uns zu. Es ist ja nicht von ungefähr, dass wir das heute behandeln. Ich glaube, in den letzten Wochen haben fast alle Kolleginnen und Kollegen Briefe oder Anrufe erhalten oder Besuch bekommen.
Von daher ist mir erst einmal bewusst geworden - was ich vorher auch nicht wusste, das gebe ich gern zu -, dass die Zweckverbände bereits zu Beginn der 90erJahre auf die kaufmännische Buchführung nach dem Handelsgesetzbuch umgestellt haben, was natürlich zur Folge hatte - das haben die mir erzählt -, dass die Zweckverbände schon damals die Probleme besser dar
stellen und auch ändern konnten. Das war der Hintergrund. Ich habe von dort praktisch gleich den Rückhalt bekommen, dass es eine richtige Entscheidung war und ein Schritt in die richtige Richtung.
Also: Unserer Meinung nach ist es nicht notwendig, dass Zweckverbände die Doppik einführen. Sie haben schon ein besseres System, das alles, Ressourcenverbrauch, Ressourcenaufkommen, die Abschreibung, also all das, was wir damit wollen, transparent darstellt.
Ich sage auch einmal: Wir haben uns in den Beratungen in den Arbeitskreisen meiner Fraktion natürlich, bevor der Antrag kam, mit der Frage beschäftigt: Wie gehen wir damit um?
Wir haben den Antrag der Fraktion DIE LINKE vor allen Dingen im ersten Punkt übernommen. Es geht darum, dass wir uns nicht nur darüber unterrichten lassen wollen, wie sich das jetzt so darstellt und wie die Beratungen und die Evaluierung im Lenkungsbeirat verlaufen, sondern dass uns vielleicht auch einmal deutlich gemacht wird: Doppik und kaufmännische Buchführung, was hat das letztendlich für Auswirkungen vor allen Dingen im Hinblick auf die Ziele, die mit der Einführung der Doppik verfolgt werden? Wird denn das mit der kaufmännischen Buchführung genauso funktionieren? Erhalten wir die Informationen, die wir brauchen?
In dem zweiten Punkt unseres Änderungsantrages haben wir die Wahlmöglichkeit zwischen Doppik und kaufmännischer Buchführung, weil ganz einfach das eine schon da ist. Ich denke, darauf wird es auch hinauslaufen. Herr Stahlknecht hat es schon gesagt: Wir haben es weich formuliert. - Das fand ich auch richtig. Wenn der Prozess einmal am Laufen ist, muss man hierbei nicht unbedingt draufhauen, sondern kann sich durchaus Zeit lassen.
Auch im Redebeitrag des Ministers ist ausgeführt worden, durch § 3 Abs. 1 und 2 des Gesetzes sei die Unterrichtung durch die Landesregierung im Parlament gewährleistet. Deshalb sehe ich dem zwar nicht gelassen, aber mit Freude entgegen, weil es eine Diskussion ist, auf die ich mich freue und die ein bisschen unerwartet kam. Damit hatte ich eigentlich gar nicht gerechnet. Bisher waren der Punkt „Kommunen und die Kosten, die damit verbunden sind“ immer im Hintergrund. In dem Fall, denke ich, ist es einmal ein ganz anderer Schritt und einmal ein erfreulicher. Ich bitte Sie um Zustimmung zu unserem Änderungsantrag, der über das hinausgeht, was in dem Antrag der Fraktion DIE LINKE enthalten ist. - Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Keine Angst, ich werde hierzu nicht mehr lange reden. Aber drei Feststellungen möchte ich schon treffen.
Ich denke, das muss sich auch der Landtag einmal gefallen lassen. Wenn wir Gesetze verabschieden, sollten wir uns mehr Zeit geben und nehmen, um die Auswirkungen und Wirkungen dieser betreffenden Gesetzgebung besser zu recherchieren. Ich meine nicht nur die Landesregierung, sondern auch uns, das Parlament.
Punkt 2. Herr Minister, das habe ich im Gegensatz zu Herrn Stahlknecht nicht aus einer Powerpoint-Präsentation. Vielmehr liegen mir entsprechende Untersuchungen, Gutachten von Zweckverbänden vor, die genau das, was ich hier dargestellt habe, ausweisen. Heute ist mir darüber hinaus noch eine Stellungnahme von Herrn Mauer vom Wasserverbandstag e. V. zugegangen, der mir im Prinzip darin Recht gibt, dass es genau diese Schnittstellen sind. Ich bin sehr dafür, dass wir eine Einigung darin erzielen, dass wir hierbei einen Handlungsbedarf haben.
Die Fraktion DIE LINKE unterstützt den Änderungsantrag der Fraktionen der CDU und der SPD, weil - in diesem Punkt hat meine Vorrednerin Recht - er noch ein Stück weiter geht als der Antrag der Fraktion DIE LINKE. Ich denke, wir sollten hierbei unsere Schularbeiten machen und nicht im Prinzip erst zurückfahren, um dann vorwärts zu kommen. - Ich danke für die Aufmerksamkeit.
Danke sehr. - Damit ist die Debatte beendet. Wir treten ein in das Abstimmungsverfahren zu den Anträgen in den Drs. 5/1193 und 5/1219.