Zur Abrundung des sportlichen Angebotes der Landessportschule fehlte immer die Möglichkeit, den Sportlern auch das Schwimmen zu ermöglichen. Es gab eben Bestrebungen und Wünsche, auch eine Schwimmhalle an der Landessportschule zu bauen. Dies war zunächst nicht möglich.
Dann gab es die ersten Gespräche zwischen der Kommune und dem Landessportbund. Das Land hat im Jahr 2003 ein Komm-Invest-Programm aufgelegt - die meisten von Ihnen werden sich daran erinnern -, in dem es den Landkreisen freigestellt wurde, wie sie dieses Komm-Invest-Geld verteilen.
Der Landkreis Stendal hatte 5,5 Millionen € zur Verfügung. Der Landkreis Stendal, sprich: die Kreistagsabgeordneten des Landkreises haben gesagt: Weil die Einrichtung dieses Bades dort oben in Sachsen-Anhalt an der Sportschule eine so notwendige Maßnahme ist, geben wir von den 5,5 Millionen € 3,5 Millionen € der Komm-Invest-Mittel für den Bau des Hallenbades in Osterburg.
Die Stadt Osterburg hat dann mit diesen Mitteln die Schwimmhalle nicht in der Stadt und nicht irgendwo, sondern an der Landessportschule, direkt neben der Sporthalle gebaut, unter Zuhilfenahme weiterer GA-Fördermittel, und hat einen Betreibervertrag mit dem Landessportbund, also nicht mit irgendeiner Gesellschaft, über 15 Jahre abgeschlossen.
Die Stadt Osterburg gibt jährlich einen pauschalen Zuschuss in Höhe von 50 000 €. Das ist mit Stadtratsbeschlüssen im Haushalt unterlegt. Von daher ist in dieser Hinsicht alles sauber, alles nachvollziehbar.
Die Gäste, die das Bad an der Landessportschule nutzen, sind nicht in erster Linie kommunale Gäste; in der Masse sind es wirklich die Besucher der Einrichtung der
Landessportschule, die mit diesem Hallenbad ein abgerundetes Angebot für ihre sportlichen Aktivitäten haben. Das, denke ich, sollten wir nicht in Misskredit bringen.
Wir sollten auch dafür sorgen, dass, egal, welche strukturellen Veränderungen hier jetzt passieren, auch diese Einrichtung in Zukunft offenbleiben kann. - Danke schön.
Es ist durch den Abgeordneten Herrn Kurze von der CDU-Fraktion eine Überweisung in den Sozialausschuss beantragt worden. Darüber lasse ich jetzt abstimmen. Wer für die Überweisung der beiden Anträge in den Drs. 5/1202 und 5/1218 ist, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Zustimmung bei der Koalition. Wer lehnt ab? - Ablehnung bei der LINKEN. Wer enthält sich der Stimme?
- Sie haben auch zugestimmt, Entschuldigung. - Damit ist der Überweisung bei Ablehnung durch die Fraktion DIE LINKE mehrheitlich zugestimmt worden. Wir können damit den Tagesordnungspunkt 16 verlassen.
Einbringer ist der Abgeordnete Herr Kosmehl von der Fraktion der FDP. Ich erteile ihm jetzt das Wort. Bitte schön, Herr Kosmehl.
- Meine Damen und Herren! Ich bitte hierbei um etwas mehr Ruhe, damit wir Herrn Kosmehl ordnungsgemäß zuhören können. - Herr Kosmehl, bitte schön, kommen Sie nach vorn.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich hätte zwar gern erst gewartet, Herr Präsident, bis alle den Raum verlassen haben, aber ich habe genügend Redezeit, von daher fange ich einfach einmal an.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Fraktion der FDP legt Ihnen heute einen Antrag zu Fragen der Auswirkungen des so genannten Phishing vor. Ich gebe ganz offen zu, auch bei der ersten Diskussion darüber in unserer Fraktion war nicht sofort klar, ob es sich wirklich um ein Rechtsthema, Computerdelikte bzw. -betrug betreffend, handelt oder ob es eher in den Landwirtschaftsbereich des Angelns gehen würde.
Aber, meine Damen und Herren, wie immer liegt die Wahrheit im Leben irgendwo dazwischen; denn Phishing,
über das ich heute reden möchte, ist ein Delikt der Computerkriminalität bzw. des Computerbetruges. Das Wort Phishing - aus dem Englischen stammend - lehnt sich eben an das deutsche Wort „fischen“ an. Es kommt also vom Angeln, sich nämlich Daten zu angeln. Insofern sind, denke ich, auch beide Bereiche durchaus vergleichbar.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich will Sie heute nur mit dem Bereich Phishing ärgern. Ich möchte nicht über Farming, über Fishing, übers Smishing und andere Dinge reden. Ich will Ihnen nur sagen, dass es mittlerweile nicht nur um die Angriffe über E-Mails geht, sondern dass wir auch über Angriffe über Web-Seiten reden, dass wir auch darüber reden, dass SMS verschickt werden, um Daten zu bekommen, dass mittlerweile Internet-Telefonie in das Visier derjenigen geraten ist, die sich persönliche Daten von Bürgerinnen und Bürgern verschaffen wollen, um - das ist insbesondere im Phänomenbereich Phishing der Fall - den Bürgerinnen und Bürgern Geld abzunehmen.
In den Vereinigten Staaten von Amerika - das will ich an dieser Stelle sagen - gibt es ein ganz anderes Problem, das viel stärkere Auswirkungen für die Bürgerinnen und Bürger hat, nämlich den Identitätsdiebstahl. Dabei werden ganze Identitäten gestohlen. Die Führerscheinnummer reicht in den USA aus, um auch vieles andere zu machen. Dort verschafft man sich die Führerscheinnummer, und dann macht eine ganz andere Person für Sie Behördengänge, lässt sich Kredite auszahlen und dergleichen.
Davor sind wir in Deutschland ein Stück weit gefeit, weil wir ein Melderecht und einen Personalausweis haben. Das macht es viel schwieriger, als wenn man nur eine Nummer des Führerscheins, wie in den USA, benötigt. Dort ist mittlerweile ein riesiges Problem für die Verbraucher entstanden. Wie wollen Sie, wenn Ihre Identität weg ist und missbraucht worden ist, zum Beispiel bei Banken einen Kredit bekommen als die Person, die Sie wirklich sind, wenn Ihr Name erst einmal in Verruf gekommen ist? Also, die Computerkriminalität nimmt zunehmend stärkere Bezüge auch für den einzelnen Bürger an.
Ich will Ihnen ganz kurz einige Zahlen nennen: Im Jahr 2007 - das habe ich der Jahreseinschätzung 2007 der Polizeilichen Kriminalstatistik für das Land SachsenAnhalt entnommen - ist die Zahl der Computerdelikte im Land Sachsen-Anhalt auf mittlerweile 1 964 Fälle gestiegen. Das ist ein Anstieg gegenüber dem Jahr 2006 um 305 Fälle oder 18,4 %.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Zum Phänomen Phishing, das im Antrag angesprochen ist und über das wir heute sprechen, liegen mir leider nur Zahlen für 2005 und 2006 als gesonderte Auswertung vor. Ich beziehe mich dabei auf die Pressemitteilung Nr. 6/2007 des Landeskriminalamtes. Waren es im Jahr 2005 nur 30 Fälle, die bekannt geworden sind, so waren es im Jahr 2006 bereits 109 Fälle. Das ist eine Steigerung um 263 %.
Jeder von uns weiß, dass die Dunkelziffer viel höher ist, weil sich viele von denen, die auf solche Attacken reinfallen, falsch verstanden schämen und dann so etwas gar nicht zur Anzeige bringen, weil sie glauben - das wird in der Presse und auch in einzelnen Gesprächskreisen teilweise so vermittelt -, dass man gar keine Möglichkeit hat, sein Geld zurückzubekommen, dass das nutzlos sei. Dann will man ja nicht als der dumme
Computernutzer gelten und sagt sich, es ist ja gerade noch gut gegangen, und man beißt in den sauren Apfel. Also, ich glaube, die Dunkelziffer ist viel höher.
Allein die Steigerung macht deutlich, dass das Phänomen Phishing und Computerkriminalität stark an Bedeutung zunimmt. Je mehr Menschen in unserem Land - das wollen wir auch - sich mit der neuen Technik auseinandersetzen, umso mehr werden solche Kriminellen versuchen, auch dieses Einfallstor zu ihrem Nutzen zu verwenden.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir haben in unserem Antrag fünf Punkte aufgelistet, die wir für wichtig halten. Wir meinen, dass der Bericht, um den wir die Landesregierung bitten, für die Ausschüsse für Inneres, für Recht und Verfassung sowie für Wirtschaft und Arbeit interessant sein dürfte. Im Bereich Inneres geht es um Aufklärungsarbeit, im Rechtsbereich um strafrechtliche Themen, und im Bereich Wirtschaft und Arbeit spielt auf der einen Seite der Verbraucherschutz eine zunehmende Rolle, auf der anderen Seite aber natürlich auch der wirtschaftliche Schaden.
Die Bundesebene hat im Jahr 2007 mit dem 41. Strafrechtsänderungsgesetz versucht, für den Bereich Phishing eine Lösung zu finden. Man hat in den Abschnitt „Verletzung des persönlichen Lebens- und Geheimbereiches“ - ich habe mir diesen Titel extra noch einmal angeschaut - zwei Paragrafen neu eingefügt, nämlich die §§ 202a und 202b. Das war im August 2007.
Nicht einmal ein halbes Jahr später sagen Verbände, dass es noch immer eine Strafbarkeitslücke gebe. Offensichtlich sind nicht alle Bereiche erfasst worden. So wird beispielsweise die massenhafte Versendung dieser E-Mails nicht unter Strafe gestellt. Dieses Vorbereitungshandeln, um dann die Attacke zu steuern, allein reicht offensichtlich noch nicht aus.
Das hat uns dazu bewogen - das ist der Punkt 3 -, die Landesregierung zu fragen, wie sie das mit ihren Experten im Justizministerium einschätzt, ob es tatsächlich eine Strafbarkeitslücke in diesem Bereich gibt oder ob nur einige Verbände meinen, dass das so sei, während es in Wahrheit aber nicht so ist. Deshalb bitten wir einfach um diese Einschätzung der Landesregierung, um gegebenenfalls auch handeln zu können.
Wir wollen auch den Aspekt des Verbraucherschutzes durchaus stärker mit in den Fokus nehmen. Meine sehr geehrten Damen und Herren, beim Verbraucherschutz gibt es zwei Seiten. Wir als Freie Demokraten wollen natürlich den verantwortungsbewussten Verbraucher.
- Danke. - Wir wollen, dass sich der Verbraucher seines Handelns bewusst ist, aber genauso auch diejenigen Unternehmen, die ihm die Möglichkeiten zur Verfügung stellen. Das heißt konkret, wir wollen weder, dass Banken und Sparkassen - wenn wir beim Geldbereich bleiben - allein den Schaden auszugleichen haben, weil sie Online-Banking ermöglichen, noch sagen wir, der Verbraucher soll mit seinem Schaden alleingelassen werden. Wir müssen versuchen, einen Ausgleich zwischen beiden Interessen zu finden. Das geht nur, wenn wir die Verbraucherinnen und Verbraucher sensibilisieren, sich das Online-Banking oder andere Möglichkeiten genau anzugucken.
Ich sage ganz offen: Die Attacken im Bereich Phishing werden immer besser. Die Kriminellen schlafen ja nicht.
Am Anfang gab es noch deutliche Hinweise, da stimmte alles nicht. Mittlerweile ist das täuschend echt. Auch wenn man sich überlegt, ob man eigentlich wirklich gemeint ist - das ist vielleicht ein guter Ansatz -, kann man, ohne dass man grob fahrlässig ist, auf solche Attacken hereinfallen. Das heißt, der Verbraucher muss sensibilisiert und auch über die Risiken aufgeklärt werden. Auf der anderen Seite hoffen wir, dass wir gemeinsam mit den Banken, aber auch mit der Strafverfolgung die Hintermänner und -frauen finden, die dahinter stecken, um solche kriminellen Machenschaften zu unterbinden.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich bitte Sie herzlich, dem Antrag der FDP-Fraktion zuzustimmen, damit wir in den Ausschüssen für Inneres, für Recht und Verfassung sowie für Wirtschaft und Arbeit in die Diskussion eintreten können, damit wir uns klar darüber werden, wo vielleicht auch der Landesgesetzgeber tätig werden muss oder die Landesregierung vielleicht schon tätig geworden ist, wie wir die Bürgerinnen und Bürger in Sachsen-Anhalt weiter unterstützen und sie auch stärken können und wie wir dazu beitragen können, die Computerkriminalität trotz steigender Nutzung der Computer zurückzudrängen.
Wir wollen diese Nutzung; niemand soll heute sagen, wir packen den Computer wieder in die Ecke und fangen wieder bei null an. Das hilft uns nicht weiter. Wir wollen ja, dass die Menschen den technologischen Fortschritt nutzen. Wir müssen aber auf der anderen Seite sicherstellen, dass die Begleitkriminalität klein gehalten und eingeschränkt wird und diejenigen, die so etwas machen, auch zur Verantwortung gezogen werden. Deshalb bitte ich herzlich um Ihre Zustimmung. - Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Kosmehl, für die Einbringung. - Für die Landesregierung erteile ich dem Herrn Minister Bullerjahn in Vertretung des Innenministers das Wort.
Bevor er spricht, begrüße ich Schülerinnen und Schüler des Gerhart-Hauptmann-Gymnasiums Wernigerode auf der Südtribüne. Herzlich willkommen!
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Kollege Kosmehl, ich könnte es kurz machen und sagen: Sie haben völlig Recht, das ist ein ganz aktuelles Thema und es wird immer aktueller aufgrund der fortschreitenden Informations- und Kommunikationsarchitektur. Auch bei uns in den Ministerien haben wir mit der Vernetzung des Landesrechenzentrums - das wissen Sie selbst - mit diesem Problem zu kämpfen. Deshalb glaube ich schon, dass es eine breite Unterstützung Ihres Anliegens im Parlament gibt. Darüber im Ausschuss zu reden, ist, glaube ich, ganz sinnvoll.