Ich habe in Vorbereitung auf diesen Tagesordnungspunkt einen Witz entdeckt, der die pathologischen Ausnahmefälle noch einmal sinnfällig beschreibt: „Warum“, fragt im Tierpark ein Löwe seinen stark abgemagerten Artgenossen, „bekomme ich jeden Tag Fleisch und du nur Eicheln?“ - „Das ist die Scheißbürokratie“, mault der andere Löwe; „ich sitze auf der Planstelle eines Wildschweins.“
Meine Damen und Herren! Was so witzig daherkommt, ist tatsächlich die Frage. Wir müssen klären, was not
wendig ist und worauf wir bei der Frage des Bürokratieabbaus den Schwerpunkt legen. Im Wesentlichen geht es in sehr vielen Fällen auch nur um eine gefühlte Überbürokratie, die immer bemängelt wird.
Ich habe im vorigen Jahr über den „Wirtschaftsspiegel“ richtig gestaunt. Dort hat die Wirtschaft festgestellt, dass Bürokratie auch ein Standortvorteil ist. Wir haben nur immer darüber diskutiert, dass es ein Standortnachteil ist. Wir müssen also festlegen, wann es umschlägt und wann es zu viel wird. Das ist im Einzelnen eine große Aufgabe, die wir wenigstens grundsätzlich angehen wollen.
Zu Punkt 2 des Antrages, der Aufgabenkritik. Meine Damen und Herren! Dass die Aufgabenkritik wichtig ist, ist in diesem Haus überhaupt nicht strittig. Die Aufgabenkritik war Bestandteil der außer Kraft gesetzten Vorschaltgesetze und ist durch § 2 Abs. 1 des Verwaltungsmodernisierungsgrundsätzegesetzes noch in Kraft. Darin wird beschrieben, wie die Aufgabenkritik durchzuführen ist, wie sie fortzuschreiben ist, wer einzubeziehen ist, und auch der Zeitpunkt ist benannt.
Damals war der Zeitpunkt für den relativen Abschluss der Aufgabenkritik der 30. Juni 2003. Dieser Termin konnte aus bestimmten Gründen nicht eingehalten werden. Das wird auch im Änderungsantrag deutlich; denn die Koalitionsfraktionen haben sich darin auf den Termin 31. August 2004 bezogen, zu dem die Datenbank von knapp 11 000 Aufgaben im Innenministerium konzentriert wurde.
Die folgende Information habe ich nicht in Form einer Unterrichtung bekommen und auch im Parlament haben wir nie darüber geredet. Aber mir ist der Abschlussbericht der Lenkungsgruppe bzw. der Projektgruppe vom 11. November 2005 in die Hand gekommen, der damals im Kabinett mit Bausch und Bogen durchgerauscht sein soll. Das kann, so meine ich, mal vorkommen. Ich kann es mir so erklären, dass es nicht daran lag, dass man die Aufgabenbestände definiert hat, sondern daran, was Aufgabenkritik in ihrem Wesen ist. Denn als Aufgabenkritik wird der Prozess bezeichnet, in dem der Aufgabenbestand der Verwaltung mit dem Ziel untersucht wird, den Umfang auf das Notwendige und wirklich Wichtige zu reduzieren sowie die Art der Aufgabenwahrnehmung effektiv und wirtschaftlich zu organisieren.
Wir möchten, wenn die Berichterstattung erfolgt, gern wissen, welche Schritte vor allen Dingen zwischen der Kabinettsbefassung im Jahr 2005 und heute definitiv gegangen worden sind, um am Ende dieses Jahres anhand einer substanziellen Aufgabenkritik über den Entwurf des Funktionalreformgesetzes, der angekündigt worden ist, qualitativ hochwertig beraten zu können.
Meine Damen und Herren! Im Änderungsantrag steht, dass das Einzige, was hierbei neu ist, der Wunsch des Parlaments ist, sich genau mit diesen Fragen zu befassen. Nun kann man sagen, das stimmt. Wir haben es nicht andauernd gesagt. Wir hatten auch wenige Möglichkeiten, dies alles im Innenausschuss abzufassen. Aber jetzt ist tatsächlich der Zeitpunkt gekommen, um sich mit den verschiedenen Elementen der Verwaltungsmodernisierung zu beschäftigen.
In diesem Sinne sollten wir die Elemente der Verwaltungsmodernisierung genauso wie die Landesregierung als kontinuierliche Aufgabe verstehen. - Danke sehr.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Kosmehl, ich spreche in Vertretung, als Betroffener und als jemand, der das mit vorantreibt. Das Innenministerium ist an dieser Stelle aber federführend.
Frau Paschke, Sie haben Ihre Rede mit einem Satz geschlossen, den ich in meiner Rede nahtlos aufgreifen kann. Das ist ein ständiger Prozess und er wird - egal, wer regiert - für das Parlament ein ständiger Prozess bleiben; darin bin ich mir ganz sicher.
Ich bin im Landtag langjährig auch als parlamentarischer Geschäftsführer tätig gewesen, und ich weiß, dass das Parlament im Zusammenhang mit dem Thema Gesetzesfolgenabschätzung Tonnen von Papier beschrieben hat. Bis zum heutigen Tag hat es das Parlament nicht geschafft - es sei denn, das ist mir entgangen -, im Bereich der Gesetzesfolgenabschätzung irgendetwas hinzubekommen, was letztlich den Wünschen und den Absichten derer entspricht, die mit den Gesetzen umgehen sollen. Ich weiß, dass das immer wieder ein Thema war und dass wir viele Anläufe unternommen haben. Aber wenn wir ehrlich sind, haben wir bis jetzt nichts hinbekommen, was diesem Namen gerecht wird.
Es gab damals Vorstellungen von Nordrhein-Westfalen und anderer Landesparlamente. Selbst diese waren fragwürdig. Das ist also ein Thema für die Landesregierung und für den Gesetzgeber selbst, der bestimmte Programme immer wieder beschränken will, Gesetze und die Anzahl der Ausgestaltungsmöglichkeiten für diejenigen, die die Gesetze umsetzen müssen, so weit wie möglich begrenzen will.
Wenn ich an die Debatten, die ich in den letzten Tagen verfolgt habe, denke, dann habe ich noch viele Tagesordnungspunkte im Kopf, bei denen man es noch genauer möchte, bei denen man noch mehr Kontrollen und Berichte sowie ein noch stärkeres Agieren der Landesregierung im Wege von Gesetzen, Verordnungen und Erlassen haben möchte. Also, wir selbst haben tagtäglich damit zu tun, dass wir das, was wir an dieser Stelle fordern, manchmal nicht ganz so ernst nehmen.
Sie haben trotzdem Recht. Es ist ein ständiges Thema und auch eine ständige Aufgabe, für die die Landesregierung seit Jahren über ein eingespieltes Gremium, nämlich die erweiterte Arbeitsgruppe „Normprüfung“, verfügt. In dieser wirken die Vertreter der Fachressorts, des Landesrechnungshofes, der kommunalen Spitzenverbände sowie der Arbeitsgemeinschaft der Industrie- und Handelskammern und der Handwerkskammer mit. Das Ministerium der Justiz hat die Fachressorts erst jüngst um Deregulierungsvorschläge und die externen Mitglieder der erweiterten AG „Normprüfung“ unter den folgenden Fragestellungen um Stellungnahmen gebeten:
erstens Vereinfachungspotenzial in Verfahrensabläufen losgelöst von Einzelnormen, beispielsweise durch überflüssige Zustimmungsvorbehalte vorgesetzter Behörden,
zweitens Prüfung eines vollständigen Verzichts auf Rechtsnormen und Verwaltungsvorschriften mit dem Ziel der Verwaltungsvereinfachung,
drittens Konzentration von bisher parallel laufenden Verwaltungsverfahren und deren Bündelung in einer Genehmigung bzw. in einem Bescheid.
Die Abfrage ergab knapp 100 Themenkomplexe mit detaillierten Einzelmaßnahmen, deren Sichtung noch nicht abgeschlossen ist. Das ist, so denke ich, ein guter Anlass, sich das im Ausschuss erklären zu lassen und diesen Prozess der Ergebnisfindung zu begleiten.
Daneben findet derzeit die jährliche Überprüfung der geltenden Verwaltungsvorschriften statt. Dabei sind die Ressorts gehalten, nicht mehr benötigte Verwaltungsvorschriften aufzuheben. Zudem werden alle neuen Gesetzesinitiativen und Verordnungsentwürfe durch die Prüffragen zu Notwendigkeit, Wirksamkeit und Verständlichkeit der Normsetzung gemäß Anhang 1 der Grundsätze der Rechtsförmlichkeit einer Prüfung unterzogen. Diese Grundsätze sind im Jahr 2002 gemeinsam vom Ältestenrat und der Landesregierung beschlossen worden.
Ich als Nichtjurist hatte einmal die Idee zu prüfen, ob es nicht möglich wäre - das wird oft diskutiert -, Gesetze mit einem Verfallsdatum auszustatten. Aber ich habe ganz viele Juristen erlebt, die mir erzählten, dass das einen sehr großen Aufwand bedeuten würde, auch aufgrund der Bundesgesetze sowie der Gesetze und Normen Europas. Wenn man damit anfängt, dann hat man mehr Aufwand, als wenn man es lässt. Ich habe wenige gefunden, die mich in diesem Ansatz bestärkt haben, und deswegen habe ich davon abgesehen.
Also, Ideen gibt es viele. Ich glaube, das ist auch kein Erkenntnisproblem, sondern ein Durchsetzungsproblem, gerade in diesem Bereich.
Das macht das, was ich gerade erzählt habe, deutlich, nämlich dass die Landesregierung bereits umfassend - nicht erst in dieser Wahlperiode, sondern auch in den letzten Jahren; das muss man auch sagen - auf dem Weg des Normabbaus tätig ist und es hierzu - das sage ich einmal ein bisschen keck - keiner weiteren Aufforderung bedarf.
Insofern geht es darum darzustellen, was das in den letzten Jahren letztlich konkret gebracht hat. Diesem Wunsch, der in dem Antrag vorgebracht wird und in dem Änderungsantrag noch einmal unterstützt wird, muss man auch nachkommen. Dem werden auch die nachfolgenden Regierungen nachkommen müssen. Ich denke, das ist klar.
Zweites Thema: Aufgabenkritik. Strategische Ansätze für eine Konsolidierung öffentlicher Haushalte sollen mit einer Überprüfung der Aufgaben beginnen und Antwort auf zwei grundlegende Fragen geben, wobei wir uns auf die Fragestellung sofort einigen können; bei der Antwort wird es mit der Einigung etwas hapern.
Die beiden Fragen lauten: Machen wir die richtigen Aufgaben und machen wir die Aufgaben dann richtig? - Das ist, wie gesagt, keine neue Erfindung, sondern das ist
immer Grundlage einer solchen Debatte. Aber die Beantwortung der Fragen wird uns schwerfallen, jedenfalls wenn es darum geht, eine einheitliche Antwort zu finden.
Eine erfolgreiche Aufgabenkritik ist vor dem Hintergrund rückläufiger Personalressourcen neben einer Sicherung und Steigerung der Qualifikation der Beschäftigten ein erfolgversprechendes Mittel zur Qualitätssicherung in der Landesverwaltung. Die Bedeutung einer substantiierten Aufgabenkritik wird noch in dem Maße zunehmen, wie in unverzichtbaren Kernbereichen der Verwaltung die Qualitätsanforderungen im Wettbewerb mit anderen Ländern steigen. Die Aufgabenkritik wird im Übrigen im Hinblick auf die Akzeptanz der Beschäftigten für einen weiteren Stellen- und Personalabbau unverzichtbar sein.
Jetzt einmal ein Wort als Finanzminister. Ich habe in der Enquetekommission gehört - ich höre das aber auch in anderen Ausschüssen, manchmal auch von anderen Ressorts -, dass die Frage aufgeworfen wurde, ob wir mit dem Personalabbau nicht so lange warten könnten, bis man mit der Aufgabendiskussion bzw. Aufgabenkritik fertig wäre. Ich habe dabei nur das Problem, dass ich dann mit dem Haushalt in Grund und Boden bin, bevor Sie so weit sind, dass Sie diese Aufgabenkritik mit Mehrheit wirklich umgesetzt haben, und auch bereit sind, die etwas schwierigeren Fragen bei einer solchen Aufgabenkritik zu beantworten, bei denen es darum geht, mit weniger Personal auszukommen.
Daher wird in solch schwierigen Zeiten der Personalabbau bzw. die Personalanpassung einer solchen Aufgabenkritik immer vorweg laufen. Das kann wahrscheinlich gar nicht anders sein; denn ich kann mir wirklich nicht vorstellen, dass es im Parlament eine Kraft gibt, die innerhalb eines halben Jahres nebst Aufgabenkritik festlegt, dass bei soundso viel tausend Stellen eine Anpassung vorgenommen wird, weil der Haushalt saniert werden muss. Da das so ist, wird die Landesregierung - das wird jede Landesregierung tun müssen - mit diesem Vorwurf leben müssen, und das Parlament muss schauen, dass es bei dem Prozess aktiver Partner und auch Entscheider mit bleibt. Das wird sich spätestens bei den Haushaltsberatungen zeigen.
Die Landesregierung hat, dem Auftrag aus dem Verwaltungsmodernisierungsgrundsätzegesetz folgend, mit Stichtag 31. August 2004 den Aufgabenbestand der Landesbehörden, Landesbetriebe und beliehenen Einrichtungen sowie die von den Kommunen im übertragenen Wirkungskreis wahrzunehmenden Aufgaben erfasst.
Wir als Kabinett sitzen - mittlerweile auch oft außerhalb der normalen Kabinettssitzungen - oft mit Partnern zusammen - demnächst werden die Landkreise anwesend sein; es waren schon die Oberbürgermeister der kreisfreien Städte da - und diskutieren gerade dieses Thema. Diejenigen, die sich damit befassen, wissen, am Ende dreht sich das gesamte Thema um die Fragen: Wer gibt denn das Geld irgendwo mit? Wer baut denn wo etwas ab? Wer ist der Erste, der sich in diesen Bereichen bewegt?
Auch diesbezüglich gilt das, was ich gerade für den Landtag gesagt habe: Am Ende wissen alle, an sich ist das keine geldschöpfende Maßnahme, sondern es sollen bei allen Effizienzgewinne zu Tage treten. Dazu bedarf es jedoch bestimmter Vorläufer.
Eine unter der Verantwortung von Herrn Staatsminister Robra eingerichtete ressortübergreifende Projektgruppe hat, wie im Änderungsantrag dargestellt, einheitliche methodische Grundlagen für die Aufgabenkritik entwickelt. Anhand dieser haben die Ressorts ihren Aufgabenbestand kritisch geprüft bzw. sind ständig dabei. Die Ergebnisse wurden von der Projektgruppe zusammengefasst und bewertet. Hierzu verweise ich auf den Abschlussbericht der Projektgruppe, der auch im für die Mitglieder des Landtages und der Fraktionen zugänglichen Intranet der Landtagsverwaltung eingesehen werden kann.
Die Landesregierung hat die Ressorts im März 2006 auf der Grundlage dieses Berichts, soweit nicht bereits erfolgt, mit der Umsetzung der anerkannten Vorschläge beauftragt. Im Februar 2007 hat sich die Lenkungsgruppe für die Verwaltungs- und Funktionalreform über den Stand der Umsetzung unterrichten lassen. Dies zeigt, dass die Aufgabenkritik als kontinuierlicher Prozess angelegt ist. Das ressortübergreifend eingerichtete Projektmanagement hat mit dem Bericht zwar seinen Abschluss gefunden. Aber natürlich ist dieser inhaltlich nicht abschließend, sondern es handelt sich nur um einen Zwischenstand einer auf Dauer angelegten Aufgabenkritik.
Die Landesregierung orientiert sich bei der Umsetzung der Aufgabenkritik am Ressortprinzip. Das heißt, es werden nur die Eckwerte des Verfahrens zur Aufgabenkritik vorgegeben. Die Durchführung der Aufgabenanalyse und die Umsetzung von deren Ergebnissen ist Ressortangelegenheit. Das kann auch gar nicht anders sein. Es gibt ja nicht irgendwo in der Ecke eine Supertruppe, die das für alle anderen macht.
Der Auftrag aus dem Verwaltungsmodernisierungsgrundsätzegesetz, den erfassten Aufgabenbestand dauerhaft fortzuschreiben, soll im Rahmen der laufenden Einführung eines Personalmanagementsystems einer dauerhaft technischen Lösung zugeführt werden. Dann ist es wieder so, dass der Finanzminister maßgeblich mit in der Verantwortung steht. Wir haben im Finanzausschuss beim Thema PMS bei den Haushaltsberatungen im letzten Herbst/Winter, denke ich, darauf auch eingehen können. Es gab, glaube ich, auch schon Gespräche mit den Fraktionen, was die Einführung des PMS tatsächlich bewirken soll.
Dies alles macht deutlich, dass die Landesregierung auch dem gesetzgeberischen Auftrag zur Aufgabenerfassung und Aufgabenkritik nachgekommen ist. Abgesehen davon, dass es an einigen Punkten sicherlich schneller und vielleicht auch engagierter vor sich gehen kann, ist, denke ich, festzustellen, dass an dem Thema kontinuierlich gearbeitet wird.
Insofern sollte man dem Änderungsantrag folgen. Er lehnt sich auch sehr nahe an den ursprünglichen Antrag an. Ich bin einmal gespannt darauf, ob im Ausschuss dann nicht nur Fragen gestellt werden, sondern von allen Fraktionen auch Ideen mitgetragen werden, die vielleicht nicht nur Zustimmung bei denen finden, die sie umsetzen müssen. - Schönen Dank.
Vielen Dank, Herr Minister Bullerjahn. - Nun hören wir die Beiträge der Fraktionen. Für die FDP-Fraktion spricht Herr Kosmehl. Bitte schön.
Sehr verehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Lassen Sie mich namens der FDPFraktion einige wenige Anmerkungen machen.
Die beiden Anträge sind richtig. Sie sind auch wichtig; denn das Thema Verwaltungsmodernisierung, Aufgabenkritik ist ein Thema, das uns als Parlament stets und ständig begleiten muss, weil wir uns natürlich auch selbstkritisch immer wieder die Frage stellen müssen, ob unsere Verwaltung korrekt aufgestellt ist, ob die Exekutive ausgewogen besetzt ist und die Aufgaben erfüllt, die erfüllt werden müssen, oder ob das Parlament nicht vielmehr bestimmte Aufgaben streichen müsste. Insofern, Frau Kollegin Paschke, würden wir von der FDPFraktion natürlich Ihrem Antrag folgen.