Die beiden Anträge sind richtig. Sie sind auch wichtig; denn das Thema Verwaltungsmodernisierung, Aufgabenkritik ist ein Thema, das uns als Parlament stets und ständig begleiten muss, weil wir uns natürlich auch selbstkritisch immer wieder die Frage stellen müssen, ob unsere Verwaltung korrekt aufgestellt ist, ob die Exekutive ausgewogen besetzt ist und die Aufgaben erfüllt, die erfüllt werden müssen, oder ob das Parlament nicht vielmehr bestimmte Aufgaben streichen müsste. Insofern, Frau Kollegin Paschke, würden wir von der FDPFraktion natürlich Ihrem Antrag folgen.
Dass die Koalitionsfraktionen natürlich insbesondere Wert darauf legen, dass es keine turnusmäßigen Berichterstattungen im Ausschuss für Inneres gibt, war uns allen sicherlich klar. Dass ein entsprechender Änderungsantrag gekommen ist, überrascht nicht, weil wir alle in den vergangenen Jahren mitbekommen haben, dass eine turnusmäßige Berichterstattung nicht gewollt ist. Aber ich kann Ihnen versichern: Wir als FDP-Fraktion werden das mit Selbstbefassungsanträgen zu einer gewissen regelmäßigen Berichterstattung ausbauen. Insofern läuft Ihr Änderungsantrag, wenn Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen von der CDU und der SPD, ihn mehrheitlich beschließen, ins Leere.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Aufgabenkritik ist wichtig. Ich bin dem Minister dankbar dafür, dass er deutlich gemacht hat, dass der Bericht nur einen Zwischenstand darstellt, dass die Aufgabenkritik fortgeschrieben werden muss, und zwar nicht, weil immer wieder neue Aufgaben hinzukommen, die man dann vielleicht wieder betrachten müsste, sondern weil sich von Zeit zu Zeit durchaus auch einmal ergibt, dass eine Aufgabe, die man noch vor ein, zwei oder drei Jahren für unabdingbar gehalten hat - dabei rede ich noch nicht darüber, wo diese Aufgabe erledigt wird, sondern nur darüber, dass eine Aufgabe besteht -, nicht mehr durch den Staat wahrgenommen werden sollte.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Mit der Aufgabenkritik muss aber auch eine Funktionalreform einhergehen. Wir brauchen auch eine kritische Betrachtung und Beantwortung der Frage: Wo müssen Aufgaben effektiv und sinnvoll abgearbeitet werden, um für die Bürgerinnen und Bürger einen entsprechenden Zugang zu ermöglichen, um aber auch im Sinne der Sparsamkeit in der Verwaltung keine Doppelzuständigkeiten zu haben oder zu vermeiden, dass sich verschiedene Funktionen über die Maßen überlagern?
Die Landesregierung hat mehrfach angekündigt - auch der Herr Ministerpräsident hat darauf hingewiesen -, dass in diesem Jahr ein Funktionalreformgesetz kommen wird. Wir warten dringend darauf. Der Landtag wird sich also, wenn das vorgelegt werden wird, intensiv mit der Funktionalreform beschäftigen.
Sehr geehrter Herr Kollege Bullerjahn, ich bin schon der Auffassung, dass dieser Landtag wie auch die Landtage zuvor durchaus in der Lage ist, auch kritisch mit der Aufgabenkritik umzugehen bzw. Entscheidungen zu fällen, ob man sich Aufgaben entledigt oder ob diese Aufgaben beibehalten werden müssen.
Ich sage ganz offen, dass der Begriff der Fachbruder- und Fachschwesternschaften durchaus verbreitet ist, den Kollege Rothe häufiger prägt. Aber ich glaube, dass sowohl die Finanzpolitiker als auch die Innenpolitiker durchaus in der Lage sind, darüber zu entscheiden, sodass wir ein Paket verabschieden können, in dem die Fachpolitik angemessene Berücksichtigung findet, das aber auch der Verwaltungsreform und der Modernisierung der Verwaltung Vorschub leisten kann, sodass es uns gelingt, auf dem Weg der Verwaltungsmodernisierung fortzufahren.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Deshalb schließe ich, um im Bild zu bleiben, mit Ihrem netten Bild, Frau Paschke. Vielleicht muss man bei der fortlaufenden Verwaltungsmodernisierung dazu kommen, dass auch der sanfteste Löwe einmal zum Wildschwein werden muss, damit wir vorankommen. - Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Kosmehl, die Funktionalreform war nicht unmittelbar der Gegenstand des Antrags. Aber ich teile Ihre Hoffnung, dass wir in diesem Jahr in diesem Hause noch ein zweites Funktionalreformgesetz verabschieden - das will ich dann doch an dieser Stelle sagen, wenn Sie schon darauf eingegangen sind -, das diesen Namen auch verdient,
Als ich mich auf den heutigen Beitrag vorbereitet habe, habe ich einmal in meinen Bücherschrank geguckt und habe ein Buch namens „Entbürokratisierung“ gefunden.
„Das Unbehagen an Bürokratisierung in Staat, Wirtschaft und Gesellschaft nimmt immer mehr zu. Während noch vor Jahren das Bemühen um Entbürokratisierung bei vielen Achselzucken ausgelöst hat, verstärkt sich mittlerweile die Überzeugung, dass das Anschwellen unserer Rechtstexte, ihre zunehmende Unübersichtlichkeit und ihre zunehmende innere Widersprüchlichkeit so nicht mehr hingenommen werden kann.“
Es wird im Übrigen auch über eine Vereinigung zur Entbürokratisierung berichtet, die im Jahr 1983 gegründet worden ist.
In der Tat, Entbürokratisierung, Deregulierung, Rechts- und Verwaltungsvereinfachung sind Schlagworte, die sich sehr gut für Sonntagsreden und auch für politische
Programmsätze eignen. Aber um dem Problem der Ausuferung und Verkomplizierung der Rechtsordnung entgegenzuwirken, braucht es wirksame Mechanismen.
Im Bund haben wir jetzt einen nationalen Normenkontrollrat. Das klingt gewaltig: nationaler Normenkontrollrat. Bloß, hat jemand schon einmal wahrgenommen, was der wirklich tut? Es gibt eine Internetseite. Man kann sich dort informieren. Aber beim Blick ins Gesetzblatt, ins Bundesgesetzblatt in diesem Fall, habe ich noch nicht gemerkt, dass das hehre Ziel eines 25-prozentigen Bürokratieabbaues greifbar geworden ist. Ich denke - das ist auch das Grundproblem solcher Gremien -, nur der erhobene Zeigefinger kann nicht genügen, um der Normenflut Einhalt zu gebieten.
Wie sieht es auf Landesebene aus? - Ich will durchaus kritisch sagen, dass der große Wurf aus meiner Sicht auch hier nicht gelungen ist. In der Tat findet sich in der Koalitionsvereinbarung der schöne Satz - er ist zitiert worden -, Sachsen-Anhalt zu dem Land mit den wenigsten Vorschriften zu machen.
Aber ich will an dieser Stelle auch sagen, dass man der Landesregierung nicht Untätigkeit vorwerfen kann. Herr Minister Bullerjahn hat eben aufgezeigt, was die Landesregierung auf dieser Strecke bereits alles getan hat. Wir wollen mit unserem Änderungsantrag auch bewirken, dass wir die Landesregierung nicht erneut beauftragen müssen. Aber ich denke, ein Bericht darüber, was geschehen ist und wie das Ganze fortentwickelt worden ist, ist schon wichtig. Mich würde auch interessieren, wie dieses Standardkostenmodell, von dem in der Koalitionsvereinbarung auch die Rede ist, in der Praxis umgesetzt werden kann.
Ich will aber auch vor allzu großer Euphorie warnen, weil derjenige, der etwas anderes will, solche Kontrollgremien auch anders organisieren muss. In der Diskussion war einmal ein Normen-TÜV. Diesem müsste man ein Vetorecht einräumen. Das will aber politisch offensichtlich auch niemand so richtig.
Der Herr Minister hat schon gesagt, dass wir uns auch an die eigene Nase fassen müssen. Dass so manches unausgegorene Regelungswerk das Licht der Welt erblickt, liegt an uns selbst. Rechtsetzung ist nun einmal auch geronnene Politik. Da geht es um Kompromisse. Das Nichtraucherschutzgesetz ist nun nicht gerade ein Meisterwerk der Regelungstechnik.
Ganz kurz noch zum zweiten Aspekt, der Aufgabenkritik. Auch dazu hat Herr Bullerjahn bereits ausgeführt, dass der Auftrag nach § 2 des Verwaltungsmodernisierungsgrundsätzegesetzes abgearbeitet worden ist. Aber, Frau Paschke, wir sind mit Ihnen völlig einer Meinung, dass das natürlich fortgeführt werden muss. Es kann nicht genügen, den Aufgabenbestand der Landesverwaltung nur zu erfassen. Er muss auch einer systematischen aufgabenkritischen Betrachtung unterzogen werden. Ich denke, es ist auch einen Bericht der Landesregierung wert, wie sich das fortentwickelt hat.
Zum Schluss darf ich mich einmal selbst zitieren. Ich habe vor zwölf Jahren einen Satz aufgeschrieben:
„Eine ständige Aufgabenkritik ist unverzichtbar, um fortwährend zu prüfen, ob staatliche Aufgaben weiterhin wahrgenommen werden sollen, ob sie besser anderen Stellen übertragen werden oder ob ihr Vollzug effizienter gestaltet werden kann. Aufgabenkritik ist und bleibt ein wesentliches Element einer sich stetig fortentwickelnden, lernenden und zur Selbstinnovation fähigen Verwaltung.“
Die Euphorie, die diesen Zeilen innewohnt, habe ich heute nicht mehr ganz. Aber dennoch ist der Satz richtig.
- Aus dem Jahr 1995. - Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit und wünsche Ihnen ein schönes Wochenende.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Mit dem Antrag unterstellt die LINKE der Landesregierung, ein Gesetzesauftrag sei nicht erfüllt worden. Da dies nicht richtig ist, werde ich nicht weiter auf den Antrag eingehen, sondern nur kurz auf den Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen, also der Fraktionen der CDU und der SPD, eingehen.
Auch wir gehen damit konform, die Landesregierung zu bitten, im Innenausschuss über den Erfüllungsstand hinsichtlich des Abbaues von Normen zu berichten. Die Landesregierung war diesbezüglich nicht untätig. Sie hat eine stetige Überprüfung von Normen durchgeführt und Deregulierungsvorschläge erarbeitet. Schon in der vergangenen Legislaturperiode wurden erste Erfolge erzielt.
Jedoch, bei aller Deregulierung, meine Damen und Herren, möchte ich einmal zu bedenken geben, dass es sich um ein sehr schwieriges Unterfangen handelt, da nicht willkürlich Vorschriften, die zunächst als überflüssig erscheinen, einfach weggestrichen werden können. Vielfach greifen Gesetze und Vorschriften ineinander. Eine Vorschrift fußt auf der anderen. Sämtliche Gesetze müssen auf eventuelle Verweise hin überprüft und angepasst werden.
Gegen eine entsprechende Berichterstattung ist allerdings nichts einzuwenden. Auch der Wunsch nach einer Berichterstattung über die durchgeführte Aufgabenkritik gemäß § 2 des Verwaltungsmodernisierungsgrundsätzegesetzes unterstütze ich.
Schon aus finanziellen Gesichtspunkten, meine Damen und Herren, ist es nicht nachvollziehbar, dass ein Aufgabenbestand von Landesbehörden, Landesbetrieben, beliehenen Einrichtungen und von Kommunen im übertragenen Wirkungskreis wahrzunehmenden Aufgaben nicht überprüft werden soll. In vielen Fällen führt das zu einer Belastung der Haushalte, die an manchen Stellen auch verhindert werden kann. Aber auch hierzu ist eine Projektgruppe der Landesregierung eingesetzt worden,
deren Ergebnisse und Bewertungen wir im Innenausschuss dargestellt bekommen und auch bewerten können.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Aus den dargelegten Gründen bitte ich um Zustimmung zu dem Änderungsantrag und sehe der Berichterstattung der Landesregierung im Innenausschuss mit Freude entgegen. - Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.