Protokoll der Sitzung vom 11.09.2008

„Die Beantwortung der Frage erfordert eine Abfrage aller Kommunen. Dieses kann aufgrund des hohen Arbeits- und Zeitaufwandes nicht geleistet werden.“

(Minister Herr Dr. Daehre: Ja!)

Wir haben Kleine Anfragen nachgeschoben und keine Antwort erhalten. Am Ende des schönen Heftchens befindet sich das Raumordnungskataster und es wird ein Raumbeobachtungssystem Rabe genannt.

„Eine wichtige Arbeitsgrundlage stellt das bei der obersten Landesplanungsbehörde geführte Raumbeobachtungssystem Rabe dar, in welchem die wichtigsten raumrelevanten Daten anderer Erfassungsstellen, wie dem Statistischen Landesamt, gesammelt und ausgewertet werden. Zu den raumrelevanten Daten gehören Daten zur Bevölkerungs- und Wirtschaftsentwicklung, zum Arbeitsmarkt, zum Wohnungs- und Städtebau, zu Bildung und Gesundheit. Die Raumbeobachtung gewährleistet darüber hinaus eine qualifizierte Politikberatung.“

Diese habe ich hier vermisst. - Danke.

(Beifall bei der LINKEN und bei der FDP)

Vielen Dank, Herr Dr. Köck. - Nun hat noch einmal Herr Minister Daehre um das Wort gebeten. Bitte schön.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Selbst auf die Gefahr hin, dass für Sie schon die Mittagspause einplant ist, möchte ich zwei, drei Sätze sagen, allerdings nicht im Hinblick auf die Anmerkungen von Herrn Dr. Köck in Bezug auf die Beantwortung der Fragen. Ich habe sogar Verständnis dafür, dass man mit der einen oder anderen Antwort nicht einverstanden ist;

das ging mir früher auch so. Das ist nun einmal so, damit muss man leben.

(Herr Wolpert, FDP: Dass geantwortet wird, dass es keine Daten gibt, obwohl es sie gibt, geht zu weit!)

- Herr Kollege, ich habe einfach die Bitte, dass Sie zuhören, bis ich fertig bin. - Alles das, was wir sagen können, bekommt jeder in seiner schriftlichen Antwort. Sowohl Kleine Anfragen als auch Große Anfragen werden entsprechend beantwortet.

Ich will damit nur zum Ausdruck bringen: Ich bin auch nicht mit jeder Antwort, die Sie mir geben, zufrieden. Das ist nun einmal so. Umgekehrt bekommen Sie das, was wir zu dem Thema zu sagen haben. Das ist der eine Teil.

Der andere Teil ist - das ist ein wenig bemerkenswert - der neue Landesentwicklungsplan. Ich gehe davon aus, dass jeder, der Mitglied des Landtages ist, irgendwann mit dem Internet in Kontakt gekommen ist. Das ist die Voraussetzung. In der Pressemitteilung, die wir herausgegeben haben, steht unter anderem, dass dieser Landesentwicklungsplan unter www.lep.sachsen-anhalt.de verfügbar ist. Dort ist der gesamte Landesentwicklungsplan nicht nur abrufbar, sondern auch nachlesbar. Erstens.

Zweitens. Leider ist nicht erwähnt worden - Herr Dr. Köck, ich verstehe, dass Sie es nicht erwähnt haben -, dass im Landesentwicklungsplan erstmalig Umfang und Detaillierungsgrad des Umweltberichtes zum Landesentwicklungsplan des Landes Sachsen-Anhalt enthalten ist. Im Moment ist das in Deutschland ein Novum. Das Thema Umwelt ist in diesem Landesentwicklungsplan enthalten.

Drittens. Hier ist er.

(Der Minister hält ein Schriftstück hoch)

Den Landesentwicklungsplan bekommt jeder Abgeordnete. Der Druck ist erfolgt. Wir haben ihn an die Kommunen verteilt. Die CD-ROM ist in der Vorbereitung. Jeder Abgeordnete bekommt ein Exemplar. Gleichwohl ist er seit dem Erscheinen der Pressemitteilung im Internet abrufbar.

Diesbezüglich habe ich die ganz herzliche Bitte: Wir finden sonst alles, wenn irgendjemand im Internet etwas veröffentlicht, was vielleicht negativ für die Landesregierung ist; dann wissen es morgen alle. Komischerweise sagen Sie heute, dass Sie nicht richtig über diese ganze Sache informiert sind. Ich bin der Letzte, der dem Landtag etwas vorenthält, weil ich selbst 16 Jahre in selbigem gesessen habe. Deshalb war dies noch einmal eine Klarstellung.

Wie gesagt, er kann jederzeit nachgelesen werden und jeder in diesem hochverehrten Haus wird ein Exemplar bekommen und dann wollen wir einmal sehen, ob wir uns über die Diskussion über die zentralen Orte hinaus in eine inhaltliche Diskussion begeben können. Die Regierungsparteien sind dazu bereit.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich darf an dieser Stelle Herrn Dr. Gottschalk recht herzlich danken. Ich denke, fast jeder hat mit ihm Kontakt gehabt. Er ist nunmehr als Staatssekretär ausgeschieden und ist im wohlverdienten Ruhestand. Herzlichen Dank für sein Engagement für Sachsen-Anhalt!

(Beifall im ganzen Hause - Staatssekretär Herr Schröder unterhält sich mit Ministerpräsident Herrn Prof. Dr. Böhmer)

Wenn Sie weitere Fragen haben - er sitzt schon bei höheren Positionen -,

(Heiterkeit bei der CDU)

dann steht Ihnen Ihr ehemaliger Kollege natürlich jederzeit zu deren Beantwortung zur Verfügung. Ich freue mich auf eine gute Zusammenarbeit.

Danke, Herr Präsident, dass ich die Möglichkeit hatte, hier zu sprechen.

Es gibt noch eine Frage von Frau von Angern.

Herr Minister, sind Sie der Meinung, dass dem Landtagsinformationsgesetz Genüge getan ist, indem Sie den Landesentwicklungsplan mit momentanem Stand auf Ihrer Homepage eingestellt haben?

Frau von Angern, ich weiß nicht, ob Sie es jetzt wirklich missverstehen wollen. Ich habe gesagt: Das haben wir als Erstes gemacht. Wir müssen ihn nunmehr drucken. Das geht auch nicht alles von heute auf morgen. Dann bekommt jeder ein Exemplar. Ich gehe davon aus, dass das in den nächsten Tagen passieren wird. So uninteressant ist es vielleicht gar nicht, einmal auf die Homepage des Ministers zu schauen. In anderen Fällen schauen Sie doch auch.

Ich wollte nur sagen, dass wir Ihnen mit elektronischen Mitteln die Möglichkeit zur Einsicht gegeben haben. Den Landesentwicklungsplan, so wie er vom Kabinett verabschiedet worden ist, so wie er auf die Reise gegangen ist, hat die Öffentlichkeit erhalten. Ich frage mich, wieso Bürgermeister jetzt schon Briefe schreiben, in denen steht, dass sie den Landesentwicklungsplan gelesen haben - die haben ihn gelesen - und hochverehrte Mitglieder dieses Hauses haben es anscheinend noch nicht. Also, meine Damen und Herren, das lasse ich so im Raum stehen und lasse es auch so wirken. - Danke schön.

Vielen Dank, Herr Minister Daehre. - Damit ist die Aussprache beendet und der Tagesordnungspunkt 2 abgeschlossen. Nach unserem bisherigen Zeitplan haben wir 40 Minuten Rückstand. Deswegen schlage ich vor, dass wir bereits um 15 Uhr mit der Sitzung fortfahren.

Unterbrechung: 14.09 Uhr.

Wiederbeginn: 15 Uhr.

Meine Damen und Herren! Es ist 15 Uhr. Wir setzen unsere Beratungen fort. Ich rufe den Tagesordnungspunkt 4 auf:

Fragestunde - Drs. 5/1467

Es liegt Ihnen nur eine Anfrage vor. Ich rufe zunächst die Fragestellerin auf. Es ist die Abgeordnete Frau Eva von Angern von der Fraktion DIE LINKE. Es geht um die

Neubestellung der Landesbeauftragten für Gleichstellung und Frauenpolitik. Bitte, fragen Sie.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren Abgeordneten! Ich hoffe, die Anzahl der Mitglieder des Hauses jetzt gerade im Plenarsaal sagt nichts über den Stellenwert der Gleichstellungspolitik im Land aus.

Ich komme zu meiner Frage:

In einer Kleinen Anfrage vom 7. Juli 2008, Landtagsdrucksache KA 5/6570, fragte ich die Landesregierung unter anderem, wann eine Neubesetzung der Stelle der Landesbeauftragten für Gleichstellung und Frauenpolitik stattfindet und ob es eine externe oder interne Ausschreibung geben wird.

Mangels ausreichender Antwort frage ich die Landesregierung:

1. Zu welchem Zeitpunkt erfolgt die Neubesetzung der Stelle der Landesbeauftragten für Gleichstellung und Frauenpolitik?

2. Wie schätzt die Landesregierung die Stellung, Befugnisse und Einflussmöglichkeiten der Landesbeauftragten innerhalb des Ministeriums für Soziales gegenüber der Landesregierung und gegenüber dem Landtag von Sachsen-Anhalt ein?

Vielen Dank. - Für die Landesregierung antwortet Ministerin Frau Kuppe. Bitte schön.

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Herren und Damen Abgeordnete! Namens der Landesregierung beantworte ich die Frage der Abgeordneten Frau von Angern wie folgt.

Zu Frage Nr. 1: Hierzu kann ich Ihnen heute leider noch keine abschließende Antwort geben. Die Stelle der Landesbeauftragten ist am 22. August 2008 als interne Stellenausschreibung über das Personalservicecenter, das PSC, landesweit ausgeschrieben worden. Die Bewerbungsfrist endete am 5. September 2008. Es sind drei Bewerbungen eingegangen. Wir prüfen gegenwärtig die formale Zulässigkeit sowie die Eignung der Bewerberinnen und Bewerber.

Zu Frage Nr. 2: Die Landesbeauftragte für Gleichstellung und Frauenpolitik hat innerhalb des Ministeriums für Gesundheit und Soziales aufgrund ihrer Stabszuordnung direktes Vortragsrecht bei der Ministerin. Über dieses Vortragsrecht wie auch im Zusammenhang mit der Zuordnung des Gleichstellungs- und Frauenreferats zu ihrer Funktion trägt sie zu einer geschlechtersensiblen Gestaltung der Fachpolitiken des Ministeriums für Gesundheit und Soziales bei.

Befugnisse gegenüber der Landesregierung bestehen insofern, als die Landesbeauftragte über die im Geschäftsverteilungsplan des Sozialministeriums festgelegten Aufgaben der Beratung in Angelegenheiten der Frauen- und Gleichstellungspolitik sowie der Begleitung der Vorhaben der Landesregierung mit gleichstellungspolitischer Bedeutung Einfluss nimmt. Dies erfolgt beispielsweise über einen anlassbezogenen direkten, auch

schriftlichen Vortrag bei den Hausleitungen der Ressorts, über eine vor dem oder parallel zum offiziellen Mitzeichnungsverfahren stattfindende Beteiligung bei Kabinettsvorlagen oder auch über eine Mitwirkung in Gremien, wie zum Beispiel dem EU-Begleitausschuss.

Befugnisse gegenüber dem Landtag bestehen nicht. Gleichstellungspolitische Belange werden vor diesem Organ auf der Ebene der Ministerinnen und Minister vertreten.

Vor dem Hintergrund dieser Festlegung schätzt die Landesregierung die Stellung, Befugnisse und Einflussmöglichkeiten der Landesbeauftragten als sachgerecht ein.

Vielen Dank. Frau von Angern hat eine Nachfrage. - Bitte schön.