Der Einbringer beider Gesetzentwürfe ist der Minister für Wirtschaft und Arbeit Herr Dr. Reiner Haseloff. Wir werden dann in die Debatte eintreten. Die Fraktionen werden in folgender Reihenfolge sprechen: FDP, SPD, DIE LINKE und CDU. Herr Minister, Sie haben das Wort. Bitte.
Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich möchte zwei Gesetzentwürfe einbringen. Es handelt sich zum einen um den Gesetzentwurf zur Neufassung des Ingenieurgesetzes Sachsen-Anhalt und zum anderen um den Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Architektengesetzes Sachsen-Anhalt.
Beide Gesetzentwürfe dienen der Umsetzung der Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Anerkennung von Berufsqualifikationen. Der Grundgedanke der Richtlinie ist, zum weiteren Abbau von Hindernissen für den freien Personen- und Dienstleistungsverkehr zwischen den Mitgliedstaaten des EG-Vertrags beizutragen.
Mit dem Architektengesetz werden die gesetzlichen Regelungen für die Berufsstände der Architekten, der Innen- und Landschaftsarchitekten sowie der Stadtplaner getroffen. Im Ingenieurgesetz werden die gesetzlichen Regelungen für den Berufsstand der Ingenieure und beratenden Ingenieure dargelegt.
Beide Gesetzentwürfe betreffen insbesondere folgende Bereiche: die Erbringung von Dienstleistungen der jeweiligen Berufe von Staatsangehörigen eines Mitgliedstaates der Europäischen Union in Sachsen-Anhalt, die Niederlassung von Staatsbürgern eines Mitgliedstaates der Europäischen Union zur Erbringung von Dienstleistungen in Sachsen-Anhalt sowie den Anspruch auf Anerkennung der Gleichwertigkeit erworbener Berufsqualifikationen einschließlich der Regelung notwendiger Ausgleichsmaßnahmen und Prüfungen sowie die Überwachung der Berufsausübung von Staatsangehörigen eines Mitgliedstaates der Europäischen Union, die den Beruf des Ingenieurs bzw. Architekten in Sachsen-Anhalt ausüben.
Das Architektengesetz folgt im Wesentlichen dem Musterarchitektengesetz mit Stand vom September 2006. Es sieht für die Fachrichtung der Architektur weiterhin ein
vierjähriges Hochschulstudium vor. Damit ist die automatische Anerkennung eines entsprechenden Abschlusses in allen EU-Mitgliedstaaten sichergestellt. Zudem werden die enge Verzahnung der Bauvorlageberechtigung nach der Bauordnung des Landes Sachsen-Anhalt und der Schutz des Titels „Architekt“ bzw. „Architektin“ gewährleistet.
Für die anderen Fachrichtungen, also für die Innenarchitekten, die Landschaftsarchitekten und die Stadtplaner, ist statt eines bisher vierjährigen nunmehr ein dreijähriges Hochschulstudium erforderlich. Die Praxisphase beträgt für alle Fachrichtungen weiterhin zwei Jahre.
Der Gesetzentwurf wurde von den beteiligten Kammern und Verbänden grundsätzlich begrüßt. Insbesondere begrüßt wurde die Beibehaltung eines vierjährigen Hochschulstudiums für den Berufsstand des Architekten. Die Architektenkammer sowie die Berufsverbände der Innen- und Landschaftsarchitekten sowie Stadtplaner wenden sich jedoch gegen die Festlegung eines lediglich dreijährigen Hochschulstudiums als Berufszugangsvoraussetzung in diesen Fachrichtungen.
Zwischenzeitlich haben bereits neun Bundesländer eine Mindeststudiendauer von drei Jahren für diese Fachrichtungen normiert, sodass ein einheitlicher Qualifikationsstand als Teil der Berufszulassung weitgehend gewährleistet ist. Zudem ist auch eine zweijährige berufspraktische Tätigkeit erforderlich. Das halten wir für ausreichend.
Das Ingenieurgesetz wurde mit der Ingenieurkammer Sachsen-Anhalt abgestimmt, die auch die Einhaltung der Berufspflichten der Ingenieure überwacht. Einwände, Bedenken und Empfehlungen wurden von der Vereinigung der Prüfingenieure für Bautechnik in SachsenAnhalt und dem Ingenieurrat Sachsen-Anhalt geäußert, die eine eigene Vorschrift für die Befugnis zum Führen der Bezeichnung „Prüfungsingenieur für Standsicherheit/Prüfungsingenieur für Brandschutz“ geregelt haben wollten. Dies ist nicht erforderlich, da solche Ingenieure bereits in der Verordnung über Prüfingenieure und Prüfsachverständigen geregelt sind.
Der Landesverband der Freien Berufe Sachsen-Anhalt und der Ingenieurrat Sachsen-Anhalt haben erneut Bedenken gegen die in dem Entwurf eines Ingenieurgesetzes vorgesehene Fassung des § 2 Abs. 1 Nr. 1 erhoben. Sie sahen eine Diskriminierung darin, dass sich ein Absolvent einer deutschen Hochschule nach mindestens sechs Semestern Regelstudienzeit in einer technischen und naturwissenschaftlichen Fachrichtung Ingenieur nennen darf, während Personen, die ihr Studium nicht an einer deutschen Hochschule absolviert haben, noch ein Antragsverfahren durchlaufen müssen, um sich Ingenieur nennen zu können.
Da Ingenieure nicht unter die automatische Anerkennung nach Artikel 21 der Berufsanerkennungsrichtlinie fallen, ist bei ihnen im Falle der Niederlassung das Verfahren der Anerkennung nach Artikel 13 durchzuführen, das eine Genehmigung vorsieht. Damit ist die im Gesetzentwurf vorgesehene Vorgehensweise vom Gesetz gedeckt. Es liegt also eindeutig keine Diskriminierung vor.
Die Industrie- und Handelskammern Halle/Dessau und Magdeburg sowie die Dekra wollten die Streichung des § 14 Abs. 1 Satz 2 und des § 14 Abs. 2 erreichen, der den Abschluss einer Haftpflichtversicherung für Personen regelt, die eigenverantwortlich Ingenieurtätigkeiten
ausüben. Im Sinne des Verbraucherschutzes kann jedoch auf die erweiterte Regelung des § 14 nicht verzichtet werden.
Die Landeshaushaltsordnung wird durch die Neuregelung der beiden Gesetzentwürfe nicht berührt. Weder dem Land, den Gemeinden oder den Gemeindeverbänden noch den Bürgerinnen und Bürgern entstehen hierdurch Kosten. - Herzlichen Dank.
Vielen Dank für die Einbringung, Herr Minister. - Wir treten jetzt in die Debatte ein. Der erste Debattenredner ist der Abgeordnete Herr Franke von der FDP. Bitte schön, Herr Franke.
Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Die Landesregierung legt uns zwei Gesetze vor, das Gesetz zur Änderung des Architektengesetzes und die Neufassung des Ingenieurgesetzes. Im Endeffekt ist alles auf die Umsetzung der Richtlinie 2005/36 EG des Europäischen Parlaments zurückzuführen, in der es um die Anerkennung der Berufsqualifizierung geht. Aber im Endeffekt sollen mit der Richtlinie weitere Hindernisse für den freien Verkehr zwischen den europäischen Staaten abgebaut werden.
Sehr geehrte Damen und Herren! Wenn man über ein Unternehmen europaweit tätig ist, lernt man die Vorteile der Europäischen Union sehr schnell kennen. Vor allen Dingen lernt man die Unterschiede zwischen der Schweiz und Österreich kennen.
Das betrifft nicht nur den Zahlungsverkehr. Das betrifft auch Fragen der Zollabwicklung, die mit einem hohen bürokratischen und personellen Aufwand verbunden sind. Das betrifft auch die steuerliche Abwicklung. All das sind Vorteile, die man in Österreich und in anderen europäischen Staaten findet. All das belastet natürlich bei den Staaten, die noch nicht Mitglied der Europäischen Union sind.
Deshalb kann ich die Gesetzentwürfe der Landesregierung zur Vereinfachung des Zugangs auf den europäischen Markt gerade für Architekten und für Ingenieure nur begrüßen.
Die einheitliche Regelung für Berufsstände, der freie Personen- und Dienstleistungsverkehr sowie die Berufsanerkennung im Rahmen des Bologna-Prozesses stellen hierbei einen wesentlichen Schritt dar, um die Verbindung zwischen den europäischen Staaten zu vereinfachen.
Die meisten Knackpunkte, die in den Anhörungen angesprochen wurden, sind vom Minister vorgetragen worden. Die Industrie- und Handelskammern und die Dekra befürchten, dass mit § 14 Abs. 2, in dem es um die Haftpflichtversicherung geht, zusätzliche Bürokratie geschaffen wird. Deswegen sollten wir über diesen Punkt noch einmal im Ausschuss diskutieren. Vielleicht ist es gerade hinsichtlich der Änderung des Architektengesetzes günstig, noch einmal eine Synopse heranzuziehen.
Ansonsten ist die FDP-Fraktion dafür, dass die beiden Gesetzentwürfe an den Wirtschaftsausschuss überwiesen werden. - Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.
Herzlichen Dank für Ihren Beitrag, Herr Franke. - Ich erteile jetzt dem Abgeordneten Herrn Felke von der SPDFraktion das Wort. Bitte schön, Herr Felke.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Es ist bedauerlich, dass das Interesse für Architekten und Ingenieure bei uns im Land so wenig ausgeprägt ist, wie es sich derzeit an den vielen leeren Plätzen im Plenum widerspiegelt.
Die Gesetzentwürfe - darauf ist der Herr Minister schon eingegangen - sind zweifellos notwendig, um die so genannte Berufsanerkennungsrichtlinie der EU umzusetzen. Die Umsetzungsfrist endete eigentlich bereits am 20. Oktober des letzten Jahres. Allerdings bleibt festzuhalten, dass sich die meisten Bundesländer derzeit wie wir im Gesetzgebungsverfahren befinden.
Es geht um Regelungen über die Aufnahme und die Ausübung von reglementierten Berufen, wozu auch der Ingenieur- und der Architektenberuf gehören. Wesentliche Inhalte betreffen die Dienstleistungs- und die Niederlassungsfreiheit. Auch hierauf ist Minister Haseloff bereits im Detail eingegangen.
Aus unserer Sicht sind die Berufsbezeichnungen „Architekt“ und „Ingenieur“ ein Wert an sich, der auch mit Blick auf die Verbraucher geschützt werden muss. Die EUMitgliedstaaten müssen dem Niveau, das sie von inländischen Antragstellern verlangen, entsprechende Abschlüsse anerkennen. Zur Vermeidung eines Absinkens des Qualifikationsniveaus kann die Ingenieurkammer einen Anpassungslehrgang bzw. eine Eignungsprüfung verlangen. Gleiches gilt für die Berufsstände der Architekten, der Innen- und Landschaftsarchitekten und Stadtplaner.
Beide Gesetze stärken die Selbstverwaltung der berufsständischen Vertretungen und werden daher von den Kammern entsprechend begrüßt. Die Hinweise der Kammern wurden im Vorfeld der Erarbeitung der Gesetzentwürfe bereits zu einem großen Teil berücksichtigt.
Diskussionsbedarf, insbesondere seitens der Architektenkammer, gab es zur Frage der Mindeststudienzeit zur Erreichung von Abschlüssen sowie zur Frage der möglichen Diskriminierung bei der Anerkennung von Berufsabschlüssen. Konkret geht es hierbei um die Berufszugangsvoraussetzungen für Stadtplaner, Innenarchitekten und Landschaftsarchitekten - ob nach drei- oder vierjähriger Studienzeit.
Das Ministerium verweist - der Herr Minister hat es soeben noch einmal getan - auf die Regelung hinsichtlich eines dreijährigen Studiums in neun Bundesländern. Dagegen bleibt festzuhalten, dass Innen- und Landschaftsarchitekten im Land Sachsen-Anhalt eine vierjährige Ausbildung durchlaufen, um zum Abschluss zu kommen. Eine bundeseinheitliche Regelung wäre zweifellos sinnvoll.
Wir plädieren - ebenso wie mein Vorredner - für eine Überweisung an den Wirtschaftsausschuss. Dort sollten nach unserer Auffassung die Stellungnahmen, die bereits von den Kammern und den Verbänden abgegeben worden sind, noch einmal zurate gezogen werden. Nach unserer Einschätzung spricht aber trotzdem viel dafür,
dass eine zügige Beratung und eine schnelle Verabschiedung möglich sein sollte, um dann den Kammern eine entsprechende Anpassung ihrer Satzungen zu ermöglichen. - Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Vielen Dank, Herr Felke. - Wir kommen jetzt zum Beitrag der Fraktion DIE LINKE. Abgeordneter Herr Dr. Thiel, bitte schön.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Geschäftsordnung des Landtages besagt, dass ein Gesetzentwurf dann als überwiesen gilt, wenn mindestens 24 Mitglieder des Landtages einer Überweisung zugestimmt haben. Jetzt könnten wir als Oppositionsfraktion den Aufstand proben und sagen: Wir lassen das Gesetz nicht passieren; denn es sind nur 23 Mitglieder der Koalitionsfraktionen anwesend, die vielleicht zustimmen würden.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, lassen Sie uns bis zur Abstimmung überlegen, wie wir uns an dieser Stelle verhalten werden.
Was die Sachlichkeit der Darlegungen betrifft, hat Herr Minister Haseloff eine Reihe von Dingen benannt. Herr Felke beklagte die mangelnde Akzeptanz bei den Kollegen. Deswegen würde ich den Vorschlag unterbreiten, über die beiden Gesetzentwürfe noch in zwei weiteren Ausschüssen zu beraten, um sich der Dimensionen, die in diesen beiden Gesetzen stecken, einmal klar zu werden.
Es geht um drei wichtige Aufgabenstellungen, mit denen wir uns befassen müssen. Das ist erstens das bildungspolitische Thema, das ist zweitens das wirtschaftspolitische Thema und das sind drittens die Fragen der europapolitischen Gesetzmäßigkeiten, die dahinter stehen. Eigentlich wäre das es wert - deswegen beantrage ich das auch -, dass wir in diesen drei Ausschüssen einmal darüber reden.
Was meine ich mit „bildungspolitisches Thema“? - Es zeigt sich, dass diese beiden Gesetzentwürfe ganz konkrete Vorhaben sind, wie der Bologna-Prozess im Land Sachsen-Anhalt umgesetzt wird. Darüber sollten wir noch einmal reden, ob eine dreijährige Hochschulausbildung ausreichend ist. Es mag sein, dass die Innenarchitekten und Stadtplaner für ihr Tun weniger haften müssen als die Hochbauarchitekten.
Mir geht es jedoch generell um die Frage: Welche Qualitätsstandards setzen wir in der Ausbildung in Richtung Einsparung von Bildungsmitteln, die letztlich kontra Qualitätssicherung sind? Deswegen wäre es nach unserer Auffassung Sache des Bildungsausschusses, sich mit diesen Fragen zu beschäftigen.
Zum zweiten Aspekt: wirtschaftspolitisches Thema. Selbstverständlich geht es hierbei vor allem um das Thema der Gewährleistung der europaweiten Anerkennung von Abschlüssen. An diesen beiden Gesetzentwürfen wird die gesamte Ambivalenz des Themas deutlich; denn es gibt Unterschiede beim Architektengesetz und beim Ingenieurgesetz.
Bei dem Architekten wird sozusagen das vereinfachte Verfahren gewählt: Es kann jeder kommen, der sich als Architekt fühlt, und kann hier agieren, wenn er die entsprechenden Nachweise bringt.
Bei der Ingenieurkammer werden sehr stringente Anforderungen gestellt und notwendigerweise muss vielleicht noch ein Anpassungslehrgang absolviert werden oder man muss eine Eignungsprüfung ablegen, damit man in Deutschland oder in Sachsen-Anhalt praktizieren darf. Die Frage, wie die Anerkennung erfolgt, ist für mich ein wirtschaftspolitisches Thema.
Das betrifft grundsätzlich auch die Frage: Wie sollten sich Berufsbilder generell entwickeln? Welche Auffassung haben wir als Wirtschaftspolitiker dazu? Oder bewegen wir uns in die Richtung, dass die Wirtschaft irgendwann die mangelnde Ausbildung derer beklagt, die von den Hochschulen kommen, wie wir es momentan in der Schulbildung haben? - Deswegen sollte sich auch der Wirtschaftsausschuss mit dem Thema befassen.
Selbstverständlich ist der freie Dienstleistungsverkehr zu begrüßen. Das ist auch der Sinn der europäischen Entwicklung. Das Problem wird immer sein - wer es gelesen hat, der weiß es -, dass zum einen von Ausländerdiskriminierung und zum anderen von Inländerdiskriminierung gesprochen wird. Das ist für uns wirtschaftspolitisch nicht das Problem. Entscheidend ist, wie es in diesem Berufsstand selbst aussieht.