Protokoll der Sitzung vom 11.09.2008

Warum sage ich das? - Weil die Verwunderung ein Stück weit daher rührt, dass die SPD in der vergangenen Legislaturperiode bei der letzten Beratung hier im Hohen Hause über den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung verfassungsschutzrechtlicher Vorschriften und zur Stärkung des Verfassungsschutzes wie folgt Stellung genommen hat - ich zitiere aus dem Plenarprotokoll vom 9. Dezember 2005, Herr Kollege Rothe -:

„Wir lehnen die Einführung des so genannten IMSI-Catchers ab, durch den mit beträchtlichem Aufwand Handynummern ermittelt werden sollen. Es wäre zumindest kurzfristig eine Vielzahl Unbeteiligter betroffen.

Die FDP hat die datenschutzrechtliche Fragwürdigkeit dieses Instruments erkannt und gewisse Einschränkungen durchgesetzt. Das reicht uns aber nicht. Wir wollen auf den IMSI-Catcher verzichten.“

Herr Kollege Rothe, wie positioniert sich die SPD-Landtagsfraktion heute zu dem Gesetzentwurf des Innenministers - in Klammern: SPD -, in dem der IMSI-Catcher enthalten ist und mit dem auch noch dessen Verfügbarkeit oder Einsetzbarkeit erleichtert werden soll?

Darüber hinaus werden darin die hier von Ihnen, meine sehr geehrten Damen und Herren, erwähnten Einschränkungen, die die FDP in der letzten Wahlperiode gegenüber ihrem Koalitionspartner erreicht hat, einfach nach hinten geschoben. Ich bin gespannt, wie Sie, Herr Kollege Rothe, sich dazu positionieren und wie Sie Ihre Meinung heute hier darstellen werden.

(Beifall bei der FDP)

Lassen Sie mich auf zwei Punkte etwas detaillierter eingehen. Zum IMSI-Catcher. Ja, meine sehr geehrten Damen und Herren, wir als Freie Demokraten haben dem Verfassungsschutzgesetz in der letzten Wahlperiode zugestimmt, auch mit dem Instrumentarium des IMSICatchers. Aber wir haben einen klaren Auftrag gegeben, nämlich bis zum 31. Dezember 2008 eine Evaluierung durchzuführen und die Regelung am 30. Juni 2009 gegebenenfalls außer Kraft zu setzen.

Was passiert nun? - Die Landesregierung schlägt vor, die Evaluierung um ein Jahr zu verschieben, also bis zum 31. Dezember 2009, und die Regelung am 30. Juni 2010 unter Umständen außer Kraft treten zu lassen.

Warum? - Mit der Einbringung heute, im September, und einer ausführlichen und sachgerechten - Herr Innenminister, ich betone: einer sachgerechten - Debatte ist

eine Verabschiedung in diesem Jahr kaum mehr möglich. Das heißt, den Auftrag, den Ihnen der Gesetzgeber der vorangegangenen Wahlperiode gegeben hat, nämlich eine Evaluierung bis zum 31. Dezember 2008 durchzuführen, haben Sie nach wie vor.

Deshalb fände ich es auch richtig, wenn Sie diesem Auftrag gerecht würden, damit wir die Ergebnisse, nämlich die Antworten auf die Fragen, ob der IMSI-Catcher verhältnismäßig ist, ob er überhaupt als Instrumentarium angewendet worden ist und ob ihn der Verfassungsschutz in Sachsen-Anhalt tatsächlich als Instrumentarium braucht, bewerten können.

(Beifall bei der FDP)

Deshalb, Herr Minister, bin ich mir sicher, dass Sie dem Landtag auch einen solchen Evaluierungsbericht vorzulegen haben und ihn auch vorlegen werden. Oder haben Sie etwa noch gar keine Evaluierung in Auftrag gegeben und brauchen deshalb mehr Zeit?

Ich glaube aber, dass die Verschiebung um ein Jahr zu kurz greift; denn Sie haben dann quasi noch ein Jahr lang eine neue Rechtslage und bewerten im Prinzip zweieinhalb Jahre lang eine alte Rechtslage. Das in einem Evaluierungsbericht darzustellen, erscheint schwierig. Deshalb wird die Evaluierung unter Umständen ins Leere laufen. Auch deshalb möchten wir gern die Evaluierung abgeschlossen haben.

(Beifall bei der FDP)

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Eine letzte Bemerkung. Ja, wir Freien Demokraten sehen die Notwendigkeit von Sicherheitsgesetzen ein. Wir brauchen in der wehrhaften Demokratie Regelungen, die es den Sicherheitsbehörden ermöglichen, Gefahren von der Bevölkerung abzuwehren, und die es dem Verfassungsschutz ermöglichen, konkrete Gefahren frühzeitig zu erkennen, um sie abwehren zu können. Dies gilt nicht nur heute, am 11. September, das gilt auch an jedem anderen Tag des Jahres.

Aber zugleich gilt - das ist die andere Seite der Medaille, die wir Freien Demokraten nie unberücksichtigt lassen werden -, dass diese Sicherheitsgesetze auch ausgewogen mit den Bürgerrechten umgehen müssen. Nicht der Staat gewährt den Bürgern Freiheitsrechte, sondern die Bürgerinnen und Bürgern gewähren dem Staat Einschränkungen ihrer Freiheit. Dieses ausgewogene Verhältnis muss jedes Gesetz im Bereich der inneren Sicherheit sicherstellen.

Wir haben noch viel zu besprechen im Innenausschuss. Ich freue mich auf diese Beratungen, ich freue mich insbesondere auf Anhörungen zu diesen Thematiken. - Vielen Dank.

(Beifall bei der FDP)

Danke sehr, Herr Kosmehl. - Für die SPD-Fraktion spricht der Abgeordnete Herr Rothe.

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Herr Innenminister hat den Inhalt des Gesetzentwurfs vorgestellt und meine Vorredner haben dazu teilweise kritische Anmerkungen gemacht. Ich denke, die

Redebeiträge haben nachdenklich gemacht, wie sich das an einem Jahrestag des 11. September 2001 bei diesem Thema gehört.

Aus der Sicht der SPD-Fraktion kann dem vorliegenden Gesetzentwurf zugestimmt werden, weil sein Inhalt im Wesentlichen darin besteht, nachzuvollziehen, was für die Verfassungsschutzbehörde des Bundes nach dem Terrorismusbekämpfungsergänzungsgesetz geregelt worden ist. Das war ein Kompromiss zwischen den Koalitionsparteien in Berlin, die zurzeit identisch sind mit den Koalitionsparteien in Magdeburg. Ich habe in der Gesamtwürdigung keine Veranlassung gesehen, mich dagegen zu wehren, dass das in Sachsen-Anhalt nachvollzogen wird.

Sinnvoll finde ich auch, dass im Ergebnis der Innenministerkonferenz vom Dezember 2007 der Aufklärung rechtsextremistischer Finanzierungsquellen verstärkt Aufmerksamkeit geschenkt wird. Das schlägt sich in der Neufassung des § 17a des Verfassungsschutzgesetzes nieder.

Es freut mich, dass der Gesetzentwurf der Landesregierung auch einer Forderung des Landesdatenschutzbeauftragten Dr. von Bose voll inhaltlich entspricht, der den Kernbereich privater Lebensführung dem staatlichen Zugriff vollständig entziehen will. Das ist mit einer Korrektur des Gesetzestextes im Ergebnis der Anhörung durch die Landesregierung voll umgesetzt worden.

Soweit Dr. von Bose noch Bedenken aufrechterhält, sollten wir diese im Innenausschuss mit ihm erörtern. Wir können uns von mir aus auch dem Thema IMSI-Catcher widmen oder der Frage, ob wirklich Minderjährige im Alter von 14 bis 16 Jahren erfasst werden müssen und ob die Löschfrist 15 Jahre betragen muss. Das haben Sie, Herr Kosmehl, damals mit Ihrem Koalitionspartner gegen den Willen der SPD beschlossen.

Lassen Sie uns darüber in ganz sachlicher Atmosphäre beraten. Wir haben mit der CDU-Fraktion den Grundsatz, dass wir gesetzliche Regelungen, die an die Tätigkeit der CDU-FDP-Koalition gemahnen, nur einvernehmlich ändern. Insofern sollten wir darüber, denke ich, ganz sachlich und zielorientiert im Ausschuss beraten und dann zu einer entsprechenden Beschlussempfehlung kommen. - Ich danke Ihnen.

(Zustimmung bei der SPD und von Minister Herrn Hövelmann)

Herr Rothe, es gibt noch Nachfragen. - Frau Dr. Hüskens und dann Herr Kosmehl.

Herr Rothe, Sie haben sich im Dezember 2005 ganz dezidiert und in der für Sie typischen Eloquenz gegen die Einführung des IMSI-Catchers ausgesprochen und haben damals schlicht und ergreifend gesagt, Sie wollten den IMSI-Catcher nicht. Jetzt sagen Sie, heute sei er sachgerecht.

Können Sie mir kurz erläutern, welche Veränderungen zwischen dem Jahr 2005 und heute dazu geführt haben - mit der Ausnahme dessen, dass der Minister jetzt von der SPD ist -, dass Sie sagen: Heute ist das, was ich vor ein paar Jahren abgelehnt habe, sachgerecht?

Die Eingriffsintensität beim IMSI-Catcher ist nach meinem jetzigen Dafürhalten relativ gering. Es kann Einsatzsituationen geben, in denen es erforderlich ist, dieses Instrument anzuwenden. Ich denke, wir sollten das im Einzelnen im Ausschuss erörtern und ich will dann gern über das Ergebnis im Plenum Rechenschaft geben.

(Zustimmung bei der SPD und von Minister Herrn Hövelmann)

Herr Kosmehl.

Herr Kollege Rothe, ich frage Sie: Sind Sie mit mir der Auffassung, dass der Innenminister versuchen sollte, dem Innenausschuss den Evaluierungsbericht zum IMSI-Catcher zum 31. Dezember dieses Jahres vorzulegen, wie es der Landtag, wenn auch gegen die Stimmen der SPD, beschlossen hat, um einer sachgerechten Debatte im Ausschuss etwas hinzufügen zu können?

Ich denke, dass sich das Innenministerium im Innenausschuss unabhängig von formalen Berichtsfristen über die Erkenntnisse, die bereits vorliegen, immer offen äußert.

(Zustimmung bei der SPD)

Schönen Dank, Herr Rothe. - Damit ist die Debatte beendet. Wir treten ein in das Abstimmungsverfahren zur Drs. 5/1468 neu. Wer einer generellen Überweisung zustimmt, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Bei einigen Gegenstimmen und einigen Enthaltungen seitens der LINKEN ist der Überweisung als solcher zugestimmt worden.

In welche Ausschüsse soll der Gesetzentwurf überwiesen werden? Ich denke, es ist unstrittig, den Innenausschuss mit der Federführung zu betrauen. Gibt es weitere Überweisungswünsche?

(Herr Dr. Thiel, DIE LINKE: Recht und Verfas- sung!)

- Recht und Verfassung. - Dann stimmen wir zunächst über den Innenausschuss ab. Wer der Überweisung an den Innenausschuss zustimmt, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Das sind fast alle.

Wer ist für die Überweisung an den Ausschuss für Recht und Verfassung? - Das sind mittlerweile auch fast alle. Es war unstrittig, dass die Federführung beim Innenausschuss angesiedelt werden soll.

Damit ist der Gesetzentwurf in der Drs. 5/1468 neu zur federführenden Beratung an den Innenausschuss und zur Mitberatung an den Ausschuss für Recht und Verfassung überwiesen worden. Wir verlassen den Tagesordnungspunkt 8.

Wir haben etwas Vorsprung. Ich hatte schon angeregt, man möge sich darüber verständigen, ob die Tagesordnungspunkte 11 und 12 vorgezogen werden könnten.

Meine Damen und Herren! Wir werden den Tagesordnungspunkt 11 vorziehen und ihn heute noch aufrufen. So viel Zeit ist mit Sicherheit. - Wir setzen jetzt die Beratung fort.

Ich rufe den Tagesordnungspunkt 9 auf:

Erste Beratung

a) Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Architektengesetzes Sachsen-Anhalt

Gesetzentwurf der Landesregierung - Drs. 5/1469

b) Entwurf eines Gesetzes zur Neufassung des Ingenieurgesetzes Sachsen-Anhalt (IngG LSA)

Gesetzentwurf der Landesregierung - Drs. 5/1470