Die erste Beratung fand in der 8. Sitzung des Landtages am 19. Oktober 2006 bzw. in der 32. Sitzung des Landtages am 14. Dezember 2007 statt. Berichterstatter ist der Abgeordnete Herr Madl. Bitte sehr.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Landtag hat den Entwurf eines Gesetzes zur Vorsorge gegen die von Hunden ausgehenden Gefahren in der 8. Sitzung am 19. Oktober 2006 zur federführenden Beratung in den Ausschuss für Inneres und zur Mitberatung in die Ausschüsse für Recht und Verfassung sowie für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten überwiesen.
Die Landesregierung will mit diesem Gesetz eine gesetzliche Regelung schaffen, die der Gefahrenvorsorge hinsichtlich des Umgangs mit bestimmten Hunden dient und bereits der Entstehung abstrakter oder konkreter Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung entgegenwirkt.
§ 1 des Gesetzentwurfs ermächtigt die Landesregierung, in einer Verordnung zu regeln, bei welchen Hunden aufgrund ihrer Rassezugehörigkeit ein überdurchschnittliches Gefährdungspotenzial vermutet wird, welche Vor
aussetzungen die Halter dieser Hunde erfüllen müssen bzw. unter welchen Voraussetzungen diese Hunde gehalten werden dürfen.
Mit § 2 dieser Vorschrift sollen die Halter dieser Hunde zum Abschluss und zur Aufrechterhaltung einer Haftpflichtversicherung verpflichtet werden, um im Fall einer Schädigung Dritter die Begleichung der finanziellen Folgen sicherzustellen.
Nach § 3 dieses Gesetzentwurfs werden Verstöße gegen die Haftpflichtversicherung mit einem Bußgeld bedroht.
Der Ausschuss für Inneres hat sich erstmals in der Sitzung am 8. November 2006 mit diesem Gesetzentwurf befasst. Im Vorfeld dieser Beratungen wandten sich eine Tierärztin, der Verband der Tierpsychologen und Tierverhaltenstherapeuten e. V. sowie Hundehalter und -züchter, deren Hunde als gefährlich eingestuft werden sollen, an den Innenausschuss und legten ihren Standpunkt zu dem Gesetzentwurf dar. Sie baten darum, im Innenausschuss zu dem Gesetzentwurf angehört zu werden, und wiesen darauf hin, dass die Gefährlichkeit von Hunden nicht von der Zugehörigkeit zu einer bestimmten Rasse abhängig ist.
Der Ausschuss für Inneres beschloss im Ergebnis seiner Beratung am 11. Januar 2007, eine Anhörung zu dem Gesetzentwurf durchzuführen. Diese Anhörung fand in öffentlicher Sitzung statt. Zur Anhörung wurden neben Sachverständigen, Vereinen und Verbänden auch die mitberatenden Ausschüsse für Recht und Verfassung sowie für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten eingeladen.
Da sich der vorliegende Gesetzentwurf im Wesentlichen an den Inhalten der Verordnung des Bundeslandes Hessen orientiert, wurde zur Anhörung auch ein Vertreter des hessischen Ministeriums des Innern und für Sport eingeladen.
Um den Anzuhörenden die Möglichkeit zu geben, sich auf diese Anhörung vorbereiten zu können, wurde ihnen mit der Einladung der Gesetzentwurf der Landesregierung in Drs. 5/284 sowie eine von der Landesregierung zur Verfügung gestellte Übersicht über die Eckpunkte einer landesrechtlichen Regelung zur Abwehr der von Hunden ausgehenden Gefahren zur Kenntnis gegeben.
In der 17. Sitzung des Innenausschusses am 18. März 2007 wurden mit Vertretern der Diensthundeführerschule in nichtöffentlicher Sitzung noch offene Fragen erörtert.
Im Ergebnis der Anhörung und der Befragung von Vertretern der Diensthundeführerschule legten die Fraktionen der CDU und der SPD dem Landtag den Entwurf eines Gesetzes zur Vorsorge gegen die von Hunden ausgehenden Gefahren in Drs. 5/1011 vor. Der Landtag überwies diesen Gesetzentwurf in der 32. Sitzung am 14. Dezember 2007 zur Beratung in den Innenausschuss.
Der Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU und der SPD sieht eine Zweiteilung vor. Danach wird unterschieden zwischen Hunden, deren Gefährlichkeit widerleglich vermutet wird, und Hunden, die aufgrund bestimmter auffälliger Verhaltensweisen den Rückschluss auf eine
tatsächliche Gefährlichkeit zulassen. Letztere dürfen nur gehalten werden, wenn eine Erlaubnis erteilt wird.
Für Hunde, die nach Bundesrecht einem Einfuhr- und Verbringungsverbot unterliegen und deren Zucht untersagt ist, besteht eine Gefährlichkeitsvermutung. Die Gefährlichkeitsvermutung ist also vom Halter zu widerlegen, wenn er einen nach Bundesrecht als gefährlich eingestuften Hund halten möchte.
Der Gesetzentwurf sieht ferner bei Kenntniserlangung von Beißvorfällen mit Hunden eine Meldepflicht für Human- und für Veterinärmediziner vor. Der Gesetzentwurf sieht einen fünfjährigen Erfahrungszeitraum vor, nach dem die Landesregierung unter Mitwirkung der kommunalen Spitzenverbände und anderer Sachverständiger die Auswirkungen dieses Gesetzes überprüfen soll.
Der Innenausschuss befasste sich in der 33. Sitzung am 10. Januar 2008 mit dem Gesetzentwurf der Regierungsfraktionen und beschloss, auf der Grundlage dieses Gesetzentwurfs noch einmal Sachverständige, Vereine und Verbände anzuhören. Als Anhörungstermin wurde der 13. März 2008 festgelegt.
Beide Gesetzentwürfe, der der Landesregierung in Drs. 5/284 sowie der der Fraktionen der CDU und der SPD, waren Gegenstand der 37. Sitzung am 3. April 2008. Zum Gesetzentwurf der Landesregierung erarbeitete der Innenausschuss eine vorläufige Beschlussempfehlung an die mitberatenden Ausschüsse für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten sowie für Recht und Verfassung. Beiden Ausschüssen wurde mit 8 : 0 : 4 Stimmen empfohlen, den Gesetzentwurf der Landesregierung für erledigt zu erklären, weil der Innenausschuss beabsichtige, zu diesem Thema eine Beschlussempfehlung an den Landtag auf der Grundlage des Gesetzentwurfs der Fraktionen der CDU und der SPD in Drs. 5/1011 abzugeben.
Der Ausschuss für Recht und Verfassung schloss sich einstimmig und der Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten mehrheitlich der vorläufigen Beschlussempfehlung des Ausschusses für Inneres vom 3. April 2008 an.
Zu dem Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU und der SPD beschloss der Innenausschuss in der 37. Sitzung am 3. April 2007, den Landesbeauftragten für den Datenschutz zu bitten, eine schriftliche Stellungnahme zur Pflicht von Ärzten und Tierärzten, Beißvorfälle zu melden, bis zu der Sitzung am 8. Mai 2008 vorzulegen. Dieser Bitte kam der Landesbeauftragte für den Datenschutz mit Schreiben vom 5. Mai 2008 nach.
Beide Gesetzentwürfe standen auf der Tagesordnung der 39. Sitzung des Innenausschusses am 8. Mai 2008. Weil die Stellungnahme des Landesbeauftragten für den Datenschutz den Ausschuss erst kurz vor der MaiSitzung erreichte und daher nicht erschöpfend ausgewertet werden konnte, kamen die Ausschussmitglieder überein, die Beratung über die Gesetzentwürfe bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung am 12. Juni 2008 zu verschieben.
Zu Beginn der 40. Sitzung am 12. Juni 2008 wurde der Bitte der Regierungsfraktionen, den Gesetzentwurf noch einmal von der Tagesordnung zu nehmen, entsprochen. Der Grund hierfür war die Absicht, die Fragen, die sich in Bezug auf die Kostenermittlung und das Konnexitätsprinzip ergeben hatten, abschließend zu klären.
Eine weitere Beratung erfolgte in der Sitzung am 4. September 2008. Das war die 41. Sitzung. Zur Vorbereitung auf diese Beratung gingen dem Ausschuss eine Synopse des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes zu dem Gesetzentwurf sowie ein Vorschlag des Innenministeriums zur Kostenregelung zu.
Um den Ausschussmitgliedern ausreichend Zeit einzuräumen, sich mit der Synopse des GDB, die neben den Änderungsvorschlägen der Regierungsfraktionen auch rechtsförmliche Hinweise enthielt, sowie den Kostenregelungen befassen zu können, wurde auf eine abschließende Beratung über die Gesetzentwürfe verzichtet und vereinbart, sich im Oktober erneut mit diesem Thema zu befassen.
Der Innenausschuss befasste sich in der 43. Sitzung am 23. Oktober 2008 noch einmal mit beiden Gesetzentwürfen. Im Vorfeld dieser Sitzung erreichte den Ausschuss am 21. Oktober 2008 ein Änderungsantrag der Fraktionen der CDU und der SPD.
Der Änderungsantrag enthält einen neuen Regelungsvorschlag für die so genannten Vermutungshunde, also Hunde der Rassen, deren Einfuhr in die Bundesrepublik Deutschland verboten ist. Für solche Hunde wird das Gesetz ab dem Tag seines Inkrafttretens, also dem 1. März 2009, in vollem Umfang Anwendung finden.
In dem Änderungsantrag wird darüber hinaus vorgeschlagen, dass die Regelungen erst für die Hunde vollumfänglich gelten, die nach dem Datum des Inkrafttretens geboren wurden oder werden. Damit wird sich für die Kommunen ab dem 1. März 2009 kein Mehraufwand durch eine Nachermittlung und Registrierung von bereits lebenden Hunden ergeben. Am 1. März 2009 bereits lebende Hunde, abgesehen von Vermutungshunden, sollen von diesem Gesetz nur betroffen sein, wenn sie auffällig werden.
Mit dieser durchaus wesentlichen Änderung folge man Bedenken, die im Zuge der Anhörung geäußert worden seien.
Außerdem soll in dem Gesetzentwurf ein Durchbrechungstatbestand aufgenommen werden, damit die Behörden, die die Steuerdaten für die Hundehalter aufnehmen, die entsprechenden Daten an die für die Führung des zentralen Registers zuständige Behörde weiterleiten dürfen.
Die Regierungsfraktionen schlagen in ihrem Änderungsantrag außerdem einen umfangreichen Gebührentatbestand vor. Darüber hinaus ist die Schaffung einer Regelung zum Ausgleich von Mehrkosten beabsichtigt, die den Kommunen durch die Übertragung der Aufgabe entstehen werden. Der Änderungsantrag sieht vor, dass das Land einmalig Kosten für Investitionen in Höhe von 75 000 € sowie jährlich anfallende Mehrkosten pauschal in Höhe von 100 000 €, im Jahr des Inkrafttretens des Gesetzes in Höhe von 25 000 € ausgleichen wird.
In Bezug auf den Aufbau und den Betrieb eines zentralen Registers sieht der Änderungsantrag darüber hinaus eine Verordnungsermächtigung für das Innenministerium vor.
Im Verlauf der Diskussion wurde deutlich, dass hinsichtlich des Änderungsantrages eine erste Lesung im Plenum notwendig wird, weil er Regelungen zum Ausgleich von Mehrkosten enthält und diese im Gesetzentwurf in der Drs. 5/1011 nicht enthalten sind. Da es sich hierbei
Der Innenausschuss beschloss, den Gesetzentwurf der Landesregierung in der Drs. 5/284 für erledigt zu erklären und das Thema auf der Grundlage der Vorschläge des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes zum Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU und der SPD in der Drs. 5/1011 vom 24 Juli 2008 weiterzuberaten. Der Änderungsantrag der Regierungsfraktionen vom 21. Oktober 2008 sowie die rechtsförmlichen Änderungsvorschläge des GBD in der Synopse vom 24. Juli 2008 kamen zur Abstimmung und wurden mit 8 : 4 : 0 Stimmen beschlossen.
Im Ergebnis der Beratungen wurde in der 43. Sitzung des Innenausschusses am 23. Oktober 2008 mit 8 : 0 : 4 Stimmen beschlossen, dem Landtag zu empfehlen, den Gesetzentwurf der Landesregierung in der Drs. 5/284 für erledigt zu erklären sowie den Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU und der SPD mit den beschlossenen Änderungen an den Innenausschuss zurückzuüberweisen und zusätzlich an den Finanzausschuss zu überweisen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Im Namen des Ausschusses für Inneres bitte ich um Zustimmung zu dieser Beschlussempfehlung in der Drs. 5/1571. - Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.
Danke schön, Herr Madl, für Ihre zügige Vortragsweise. Vielleicht haben Sie dadurch das Gesetzgebungsverfahren wesentlich beschleunigt.
Bevor wir zur Aussprache kommen, habe ich die Freude, Damen und Herren des Betriebsrates des Klinikums Mansfelder Land bei uns begrüßen zu können. Seien Sie herzlich willkommen!
Die Landesregierung verzichtet auf einen Redebeitrag. Damit treten wir gleich in die Debatte der Fraktionen ein. Als erster Debattenredner wird der Abgeordnete Herr Kosmehl von der FDP sprechen.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Minister, sehr verehrter Herr Kollege Kolze
- dazwischen war ein Komma: „Sehr geehrter Herr Minister - Komma - sehr geehrter Herr Kollege Kolze“ -, auf Ihre Bemühungen, mir schon zu signalisieren, dass ich doch etwas langsamer sprechen solle, werde ich natürlich reagieren. Diesem Wunsch kann ich auch ganz locker nachkommen, weil die unendliche Geschichte „Hundegesetz Sachsen-Anhalt“ heute nicht zum Abschluss kommt, sodass ich bei der abschließenden Beratung - ich sage mal: wann immer das sein mag - Gelegenheit haben werde, noch einmal und dann sicherlich mit ein bisschen mehr Dampf das Parlament zu einer lebendigen Debatte zu bewegen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die unendliche Geschichte Hundegesetz und das Agieren der Koalitions
fraktionen sind in diesem Hohen Hause sicherlich einmalig. Herr Kollege Scharf würde es wahrscheinlich zu den Sternstunden des Parlaments rechnen, in welcher intensiven Arbeit sich der Innenausschuss über die vielen, vielen Monate, Jahre, ja, fast schon Legislaturperioden mit diesem Gesetz beschäftigt hat.