Protokoll der Sitzung vom 13.11.2008

oder anderen Stelle nachzuregeln, um das zu erreichen, was vielleicht erreicht werden sollte, oder um auf Probleme aufmerksam zu machen, die vor oder nach der Schule entstehen.

Der Kindergarten - ich habe schon darauf hingewiesen - hat sich um die Kinder gekümmert, ist über den Bildungsauftrag auch zunehmend daran interessiert, Kindern frühzeitig die Chance zu geben, in die Schule einzusteigen. Wir haben ein Vorziehen der Schuleingangsuntersuchung, um Förderbedarfe frühzeitig festzustellen und um eigentlich - so sollte es sein - alle Schüler erst einmal in die Grundschule einzuschulen.

Das passiert nicht in Gänze, das wissen wir. Es werden schon Anträge von Kindergärten gestellt, einen besonderen Bedarf vorher festzustellen, wodurch der Einstieg in die Grundschule erst einmal einem Teil unserer Schülerinnen und Schüler verwehrt ist.

Wir haben in der Grundschule die flexible Schuleingangsphase, die auch eine Chance bietet, über frühe intensive Förderung den Kindern den Verbleib in den Schulen des allgemeinen Bildungsganges zu ermöglichen und diese hier zu einem zukünftigen Abschluss zu führen, der überall auf dem Markt eine gewisse Anerkennung gewinnt.

Es gibt ja immer wieder die schräge Diskussion darüber, dass Schüler, die eine Lernbehindertenschule absolviert haben, keinen Abschluss hätten. Das ist falsch, aber leider, so zeigt es sich dann in der Realität, ist es, was die Verwendbarkeit dieses Abschlusses betrifft, wiederum richtig.

Im Einzelnen sind unsere Punkte natürlich so, dass spezifische Probleme herausgegriffen wurden, die aber mit Sicherheit auch vielfach die Gesamtsymptomatik widerspiegeln.

Der erste Punkt von uns betrifft das Problem, dass Schüler, bei denen ein Förderbedarf aufgrund von Problemen der emotionalen und sozialen Entwicklung festgestellt wird, vielfach durch ein einjähriges Verweilen in einer Schule, die diesbezüglich eine besondere Betreuung anbietet, die Chance hätten, wieder in die Schule zurückzukehren, die sie vorher besucht haben. Aber aufgrund der gegenwärtig nicht vorhandenen Kompatibilität der Lehrpläne - - Wenn man in die Realität schaut, wenn man sich in den Schulen umschaut, dann stellt man fest, es ist der Fakt, dass sie das Jahr wiederholen müssen. Sie können nicht in die nächste Klasse einsteigen, sie müssen dieses Jahr an der Schule wiederholen.

(Minister Herr Prof. Dr. Olbertz: Nur in der Schule können sie es!)

- Richtig.

Auf jeden Fall besteht die Schwierigkeit, dass dann zunehmend eine Demotivierung eintritt. Ich danke der Kollegin Feußner, die hier auf diesen Fehler in der Rechtschreibung in unserem Antrag hinwies, den wir selbstverständlich korrigieren.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es ist unsere Bitte an das Kultusministerium, einmal zu prüfen, ob es nicht möglich ist, dass zukünftig alle Schülerinnen und Schüler wieder über einen jährlichen Wechsel in die allgemeinen Schulen, in die entsprechende Klasse zurück können, um zusätzlich Motivation zu geben und den Eltern klar zu machen, dass sich die zeitweilige Beschulung in einer Förderschule insgesamt positiv auf die

Entwicklung ihrer Kinder auswirkt und nicht die Gefahr besteht, dass der Abschluss, der am Ende erreicht werden kann, entweder schwieriger zu erreichen ist oder nicht die volle Wertigkeit hat.

Unser nächster Punkt bezieht sich darauf, dass der Abschluss der Lernbehindertenschule vielfach nicht in einen weiterbildenden Ausbildungsgang führt.

Hierbei geht es nicht um die Frage des Berufsvorbereitungsjahres, des Berufsgrundbildungsjahres oder was auch immer. An dieser Stelle wäre aus unserer Sicht eine Forderung an die Wirtschaft, konkret an die Industrie- und Handelskammern bzw. an die Handwerkskammern, einmal zu überlegen, welche Bildungsgänge dort ansetzen können, wo einem Schüler die Möglichkeit gegeben werden kann, direkt in einen Ausbildungsgang einzusteigen.

Wir können nicht ständig nur Klagen hören, „Wir brauchen Lehrlinge hier, wir brauchen Lehrlinge da“, sondern es muss darauf hingewirkt werden, dass man sagen kann, dieser Abschluss berechtigt mich, hier oder dort einzusteigen. Dabei geht es zum einen um Fragen der Ausbildungsgänge, die geklärt werden müssen, zum anderen um die Anerkennung der Lerninhalte, die an diesen Schulen vermittelt werden.

Deswegen lautet unsere Bitte, im Rahmen einer Zusammenarbeit von Kultusministerium und Wirtschaft entsprechende Möglichkeiten zu schaffen, damit die Schüler motiviert sind, den Schulabschluss zu machen, aber auch die Lehrerinnen und Lehrer motiviert sind, die Kinder zu dem jeweiligen Abschluss zu bringen, der als vollwertiger Abschluss den Einstieg in das Wirtschaftsleben ermöglicht.

Das Problem ist: Die Kinder kommen aus der Schule. Sie haben einen Schulabschluss. Dann sagt man ihnen, jetzt musst du erst einmal in das Vorbereitungsjahr, in das Bildungsjahr oder was auch immer. Also: Man macht Ihnen eigentlich klar, so richtig vollwertig ist der Abschluss doch nicht.

Die nächste Problematik, die wir hierin aufgetan haben, betrifft die Chance, einen Hauptschulabschluss zu erreichen durch die Möglichkeit eines Übergangs auf eine solche Schule des allgemeinen Bildungsganges. In diesem Zusammenhang muss ich die Frage stellen, ob die Schwellen, die dazu gesetzt werden, realistisch sind, ob sie notwendig sind.

Wir diskutieren hier immer wieder groß und breit über den Wechsel aufs Gymnasium, über die Frage der Schullaufbahnempfehlung und Ähnliches. Dass es auch an dieser Stelle eine Schwelle gibt, die darin besteht, dass beispielsweise die Note 2 in Deutsch bzw. die Note 2 in Mathematik erreicht sein muss und in keinem Fach die Note 4 auf dem Zeugnis stehen darf, muss hinterfragt werden. Es muss geprüft werden, ob das realistisch ist, ob das notwendig ist und ob nicht auch durch eine andere Art der Beurteilung, die durch die betreuenden Lehrer vielleicht verbal abgegeben werden könnte, vernünftig ein Übergang auf die Hauptschule ermöglicht und somit die Chance zum Erwerb des Hauptschulabschlusses eröffnet werden kann.

Hier besteht offenkundig ein Bedarf. Diesbezüglich gibt es von Förderschulen immer wieder die Aussage: Sicherlich könnte es dieser oder jener Schüler noch schaffen. Ein Hauptschulabschluss, meine sehr geehrten Damen und Herren, das ist etwas. Damit kann man in

den dualen Bildungsgang einsteigen. Er bietet auch die Möglichkeit, sich später kontinuierlich weiterzuqualifizieren.

Es sollte - dieser Meinung bin ich - nicht die Zeit dadurch verloren gehen, dass man weitere Bildungsgänge besuchen muss. Es sollte also bei den Schülern, bei denen dies möglich ist, der direkte Übergang zur Hauptschule ermöglicht werden, sodass sie die Möglichkeit noch erhalten, einen Hauptschulabschluss zu machen, mit dem sie in das Berufsleben einsteigen können.

Die Nr. 4 ist mehr organisatorischer Natur. Es ist mehr ein Appell an das Kultusministerium. Ich habe es bereits gesagt: Die Förderzentren haben sich etwas anders entwickelt als ursprünglich konzipiert - größere Flächen, mehr Schulen. Es gibt Lehrerinnen und Lehrer, die pro forma an einer Förderschule angestellt und in realitas nur noch im Lande unterwegs sind, weil sie sämtliche anderen beteiligten Schulen des Förderzentrums jeweils betreuen.

Es muss ein anderer Umgang mit dem Job möglich sein. Hier müssen sich neue Bilder in der Ausführung wiederfinden. Es ist auch notwendig, die Zeit, die ein Lehrer an Schulen des allgemeinen Bildungsganges im gemeinsamen Unterricht verweilt, zu erhöhen. Die Kollegin Bull hatte darauf hingewiesen: Eineinhalb Stunden - das reicht nicht. Das ist weder für die Lehrerkollegen, die daran partizipieren, noch für die Schüler sinnvoll. Diesbezüglich müssen andere Möglichkeiten gefunden werden.

Das setzt sich darin fort, dass eben immer noch jede Dienstfahrt einzeln beantragt werden muss, meine sehr geehrten Damen und Herren. Diesbezüglich ist ein Haufen Schreibkram zu erledigen, der eigentlich überflüssig wäre, wenn die Aufgabenbeschreibung an dieser Stelle klar wäre. Das kann man erheblich vereinfachen.

Es wird auch die Frage gestellt: Warum erhält der Soziale Dienst die große Wegstreckenentschädigung, aber die Lehrer bekommen die kleine Wegstreckenentschädigung gewährt?

Das sind Vorkommnisse, die sich im Laufe der Zeit ausprägen und in einer Vielzahl auftreten, die ich hier nicht darlegen möchte, die jedoch zeigen, dass vor Ort im Moment noch ein hohes Engagement besteht, diese Arbeit langfristig aber honoriert werden muss. Das heißt zum einen deutliche Entbürokratisierung, zum anderen Gleichbehandlung der Damen und Herren, die diese Aufgaben wahrnehmen, mit denen in anderen Berufszweigen, wie gesagt, insbesondere mit dem Personal beim Sozialen Dienst.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ob wir den Antrag jetzt in den Ausschuss überweisen oder direkt verabschieden - - Gut. Bei direkter Verabschiedung hätten wir eine Berichterstattung gefordert. Wenn wir es in den Ausschuss überweisen, erhalten wir eine Berichterstattung ohne Aufforderung. Den großen Unterschied macht es nicht, weil wir ja nicht gefordert haben, es möge dieses oder jenes sofort geschehen. Vielmehr geht es darum, Aktionen in Gang zu setzen, um Auskünfte zu erhalten und das Gespräch zu fördern.

Deswegen hoffe ich, dass wir uns dem Thema in einem intensiven Dialog nähern können und dass wir auf diese Art und Weise dafür sorgen, dass die Förderzentren auch zukünftig das Erfolgsmodell bleiben, das sie in den

letzten Jahren geworden sind. In diesem Sinne wünsche ich uns allen an dieser Stelle viel Erfolg. - Danke schön.

(Beifall bei der FDP)

Vielen Dank, Herr Kley. - Ich erteile jetzt für die Landesregierung dem Kultusminister Herrn Professor Olbertz das Wort. Bitte schön.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Aus einzelnen Passagen dieses Antrages, lieber Herr Kley, erwächst für mich wirklich die „Gefahr der Motivation“; denn es ist eine ganze Reihe von Dingen in dem Antrag enthalten, die, glaube ich, so nicht zutreffen - abgesehen davon, dass ich das falsche Manuskript habe und das richtige gleich hole.

Der erste Punkt, auf den ich eingehen möchte, ist die Anpassung der Lehrpläne. Zutreffen wird sicher der Umstand, dass wir die Große Anfrage im Ausschuss behandeln werden und sich einige der Fragen dadurch wahrscheinlich von alleine erübrigen.

Aber die Schülerinnen und Schüler mit einem sonderpädagogischen Förderbedarf in der emotional-sozialen Entwicklung, auf die Sie besonders abstellen, lernen ja vorrangig an Förderschulen mit Ausgleichsklassen. Gerade diese Schule zielt aber besonders auf eine Rückkehr in eine allgemeine Schule. Deshalb lernen die Schülerinnen und Schüler dort bereits nach dem Lehrplan der Grund- und der Sekundarschule, sodass sich die Forderung, hierbei eine Anpassung vorzunehmen, eigentlich erübrigt. Außerdem ist durch Verordnung geregelt, dass der Förderschwerpunkt jährlich festgestellt wird, gerade auch um den richtigen Zeitpunkt für eine Rückkehr in die allgemeine Schule anzuerkennen und die Förderung darauf auszurichten.

Ich verfolge mit einer gewissen Sorge die Tendenz in unserer Diskussion, Unterschiede zu nivellieren. Wir bekennen uns auf der einen Seite oft sehr großartig zur Heterogenität - das finde ich auch richtig, weil das Leben so ist -, auf der anderen Seite versuchen wir aber nun, individuelle Zugänge und differenzierte Fördermöglichkeiten als fraglich hinzustellen.

Um ein Beispiel zu nennen: Natürlich kann man Sie zufriedenstellen, wenn man sagt, der erfolgreiche Wechsel von einer Förderschule in eine allgemeinbildende Regelschule sollte möglichst nicht mit dem Verlust eines Jahres verbunden sein. Man könnte aber auch sagen, vielleicht ist genau dieses Jahr die Voraussetzung dafür, dass ein bestimmtes Kind erfolgreich in einer solchen regulären Schule adaptiert werden kann und damit sozusagen überhaupt erst vor dem Scheitern bewahrt wird.

Also: Warum soll ich diesen Umstand, dass möglicherweise eine Rückstufung um ein Jahr erfolgt, bewerten? Dies erfolgt doch nur aus einem einzigen Grund: das Risiko zu mindern und die Erfolgswahrscheinlichkeit für dieses Kind zu erhöhen. Also: Warum befehden wir das? Wo kommt dieser Impuls her, möglichst solche Differenzierungsformen und solche Formen der Individualisierung als fraglich hinzustellen?

Wollen wir alle nur äußerlich zufrieden sein, dass allen dasselbe geboten wird und alle hoffentlich erfolgreich sein werden? Dann würden wir nämlich genau dem Ge

bot der individuellen Zuwendung und der individuellen Absicherung des Schulerfolges nicht mehr entsprechen. Ich finde es an sich zunächst einmal nicht schlimm, dass das so ist. Ich glaube, dass es oft mit guten Begründungen so gemacht wird.

Anders ist es in der Tat bei der Förderschule für Lernbehinderte. Hier unterscheiden sich die Rahmenrichtlinien von der allgemeinbildenden Schule. Das heißt, der Unterricht ist sehr zieldifferent.

Es gibt zwar mehrere Möglichkeiten des Übergangs - Sie haben das gesagt -, vor allem nach dem 2. Schuljahrgang, aber auch nach dem 4., dem 7. und dann noch nach dem 9. Schuljahrgang, um den Hauptschulabschluss zu erreichen. Auch hierbei kann man lange darüber reden, ob das nun zu viele oder zu wenige sind, die diesen Übergang wagen und die ihn vor allem auch meistern.

Ich möchte auch vor einem wirklich und ausdrücklich warnen, lieber Herr Kley: Die Versuchung ist groß, die Probleme einfach durch das Herbsetzen der Maßstäbe zu lösen. Formal würde das gelingen. Wir würden am Ende unter Umständen das Ergebnis haben, dass alle Schülerinnen und Schüler mehr oder weniger den gleichen Abschluss haben. Es würde nur so sein, dass sie dann auch allesamt mehr oder weniger nichts können. Deswegen warne ich davor, diese Differenzierung allzu schnell zu verwerfen.

Zur Anerkennung des Abschlusses der Förderschule. Hier sehe ich es allerdings ähnlich wie meine Vorredner. Es ist tatsächlich ein Dilemma, dass diese Abschlüsse nicht in adäquate berufsschulische Angebote bzw. in Angebote der Berufsausbildung einmünden, sodass in der Tat dann sehr oft der Umstand eintritt, dass man in eine gestützte Werkstatt geht oder dass man in anderer Weise durchaus gefördert wird, aber eine Berufslaufbahn mit Möglichkeiten der weiteren Entwicklung damit tatsächlich nicht gegeben ist.

Sie machen auf etwas aufmerksam, was mir auch große Sorgen bereitet. Auch wenn es so ist, dass der Abschluss der Förderschule einen eigenen Wert hat, stimmt es, dass die Absolventen vor allem der Förderschulen für Lernbehinderte und für geistig Behinderte in der Regel eben keinen Ausbildungsbetrieb finden.

Die Schüler der Förderschule für geistig Behinderte erfüllen in der Regel ihre Schulpflicht in dieser Schulform. Von der Bundesagentur für Arbeit wird vielfach die Berufsgrundbildung in einer Werkstatt für Menschen mit Behinderungen vermittelt, die später auch in einen Arbeitsplatz in dieser Werkstatt einmündet. Aber auch diesbezüglich räume ich gern ein, dass das eigentlich nicht zwingend der einzige erfolgversprechende Weg sein muss, den diese jungen Leute gehen, die sich übrigens nach dem Erwerb des Abschlusses ja auch noch weiterentwickeln. Es ist eigentlich kaum zu vermuten, dass das in der Werkstatt möglich ist, weil das auch mit ihren Aufgaben nicht wirklich korrespondiert.

(Frau Feußner, CDU: Die Werkstatt ist die eigent- liche Sackgasse!)

Zum Hauptschulabschluss für Absolventen der Förderschule für Lernbehinderte. Die gegenwärtig bestehenden Regelungen zum Erwerb dieses Abschlusses an der Förderschule sollen einen erfolgreichen Abschluss gewährleisten; das ist klar. Wegen der unterschiedlichen Anforderungen in der Lernbehindertenschule und in der

Sekundarschule muss der Übergang mit zusätzlichen Lernangeboten und durch sehr gute Leistungen vorbereitet werden. Deshalb gehören in der Tat gute bis sehr gute Leistungen in Deutsch und Mathematik, also in den Kernfächern, ein Leistungsdurchschnitt von insgesamt möglichst „befriedigend“, auch die Teilnahme am lehrgangsbezogenen Englischunterricht ab Klasse 7 und natürlich eine insgesamt positive Lernhaltung zu den Zugangsbedingungen.

Sehr interessant ist Folgendes: Von den Jugendlichen, Herr Kley, die nach dem 9. Schuljahrgang ein freiwilliges 10. Schuljahr zum Erwerb des Hauptschulabschlusses absolvieren - das ist immerhin rund ein Viertel der Schülerinnen und Schüler an Lernbehindertenschulen; das ist beachtlich, finde ich -, erreichen 80 bis 85 % dieses Ziel.

Ich kenne übrigens Schulen, in denen ganze Jahrgangsklassen diesen Weg - allerdings sehr stark begleitet von den Eltern und den Lehrern - erfolgreich gehen. Ein Viertel der Schülerinnen und Schüler tut das. Von diesem Viertel sind immerhin 85 % erfolgreich. Das finde ich beachtlich. Das verdient großen Respekt vor den Lehrerinnen und Lehrern, die diese Jugendlichen so fördern, und auch vor den Eltern, die sehr oft dahinter stehen und das ermöglichen.