Protokoll der Sitzung vom 11.12.2008

(Beifall bei der LINKEN)

Vielen Dank, Frau Bull. - Für die Landesregierung erteile ich nun Frau Ministerin Kolb das Wort. Bitte schön.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren Abgeordneten! Niemand darf wegen eines geringen Einkommens oder fehlenden Vermögens daran gehindert sein, seine Rechte zu verfolgen oder sich gegen eine unberechtigte Inanspruchnahme durch Dritte zur Wehr zu setzen. Das ist für uns nicht nur ein verbales Bekenntnis, sondern wir wollen das gerade auch durch den erarbeiteten Entwurf

für die Reform des Beratungsgesetzes in der Praxis gewährleisten.

Wenn wir über die beiden Komplexe Prozesskostenhilfe und Beratungshilfe diskutieren - das möchte ich an dieser Stelle ausdrücklich betonen -, geht es uns nicht nur um die finanziellen Mittel, die dafür aufgewendet werden. Es ist richtig: Wir hatten in den letzten Jahren eine Kostenexplosion. Wenn man sich den Ländervergleich anschaut, stellt man fest, dass Sachsen-Anhalt das Land ist, das pro Kopf die höchsten Aufwendungen für Beratungshilfe hat. Deshalb ist es legitim, hier nachzufragen, was die Ursachen dafür sind, und nach Möglichkeiten zu suchen, das Gesetz zu verbessern.

Im Antrag der Fraktion DIE LINKE ist die Aufforderung an die Landesregierung enthalten, sich aus der Einbringerschaft im Bundesrat zurückzuziehen. Ich gestehe: Mir ist nicht ganz klar, was damit gemeint ist. Der Bundesrat hat über den Mehrländerantrag entschieden, hat mit der notwendigen Mehrheit entschieden, diesen Gesetzentwurf in den Bundestag einzubringen. Damit hat der Bundesrat rein formal die Herrschaft über dieses Verfahren verloren. Es obliegt nun dem Bundestag, über diesen Gesetzentwurf zu entscheiden, sodass zumindest dieser Teil des Antrags aus meiner Sicht ins Leere geht.

Meine Damen und Herren! Ich möchte, da das Thema - aus meiner Sicht auch zu Recht - auf der Agenda ist, dafür werben, sich mit den von uns vorgeschlagenen Änderungen dezidiert und ergebnisoffen auseinanderzusetzen. Ich freue mich, dass in dem Wortbeitrag von Frau Bull angeklungen ist, dass es durchaus Vorschläge gibt, die Sie unterstützen.

Es geht uns darum, dass - wenn man auch über einzelne Vorschläge trefflich streiten kann - die Inanspruchnahme von Beratungshilfe auf die Fälle beschränkt wird, die von Gesetzes wegen tatsächlich vorgesehen sind. In dem Antrag ist insbesondere die Inanspruchnahme durch Rechtsuchende, die Bezieher von Sozialleistungen sind, angesprochen worden. Nicht zuletzt waren auch die Entwicklungen im Bereich der Sozialhilfe und des Arbeitslosengeldes II für uns Anlass, über die Entwicklung im Bereich der Beratungshilfe nachzudenken, Schwächen des vorliegenden Gesetzes aufzuzeigen und Verbesserungen vorzuschlagen.

Wir sind sehr analytisch vorgegangen. Es hat zunächst ein Gespräch mit den Bezirksrevisoren gegeben. Die Bezirksrevisoren sind diejenigen, die die zur Beratungshilfe getroffenen Entscheidungen auswerten. Da ist zunächst aufgefallen, dass es kaum ablehnende Entscheidungen gibt und es hier - anders als bei allen anderen Regelungen, wenn es um die Gewährung von Leistungen des Staates geht - auch die Möglichkeit einer nachträglichen Antragstellung gibt, was dazu führt, dass für diejenigen, die das zu entscheiden haben, der Druck gerade bei den Fällen, in denen die Leistung, also die Beratung durch den Anwalt, schon in Anspruch genommen worden ist, so groß ist, dass man den Antrag dann positiv bescheidet.

Es ist eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe unter der Federführung von Sachsen-Anhalt und Nordrhein-Westfalen eingerichtet worden. Die Arbeitsgruppe hat sich intensiv mit den praktischen Erfahrungen in den einzelnen Ländern auseinandergesetzt, hat festgestellt, dass die Probleme in allen Ländern vergleichbar sind, und Vorschläge unterbreitet, die aus meiner Sicht unter Beibehaltung

des derzeitigen Rechtsschutzstandards die Schwächen des bisherigen Gesetzes beseitigen.

Es geht uns also nicht darum, dass Begriffe - Begriffe wie Mutwilligkeit - neu definiert werden, sondern es handelt sich hier um unbestimmte Rechtsbegriffe. Unbestimmte Rechtsbegriffe bergen nun einmal die Gefahr in sich, dass ausgehend von der jeweiligen Praxis in dem einzelnen Gericht die Entscheidungen sehr unterschiedlich getroffen werden. Gerade unter dem Gesichtspunkt der sozialen Gerechtigkeit soll, was die Beratungshilfe betrifft, eine größtmögliche Einheitlichkeit nicht nur in Sachsen-Anhalt, sondern bundesweit erreicht werden.

Ich habe den vorliegenden Antrag so verstanden, dass die Linke insbesondere eine Verschlechterung für diejenigen Rechtsuchenden befürchtet, die Bezieher von Regelleistungen nach dem SGB II sind. Wir haben uns in der Gesetzesbegründung zu dem Entwurf auch mit diesem Bereich sehr intensiv auseinandergesetzt und wollten klarstellen, dass es uns nicht darauf ankommt, dass diejenigen, die wirklich hilfebedürftig sind, in Zukunft keine Hilfe mehr bekommen. Auf der anderen Seite soll aber sichergestellt werden, dass keine Doppelleistungen gewährt werden. Dort, wo der Staat ein Beratungsangebot vorhält, soll also nicht über die Justiz, über die Beratungshilfe eine zweite, zusätzliche Finanzierungsmöglichkeit bestehen.

Es gibt da natürlich auch praktische Probleme; das will ich an dieser Stelle nicht verhehlen. Sie haben wahrscheinlich in der „Mitteldeutschen Zeitung“ von einer Entscheidung des Amtsgerichts Wittenberg gelesen, wonach nunmehr wieder Beratungshilfe für Widerspruchsverfahren gegen die Arbeitsgemeinschaften gewährt wird. Dieses Beispiel zeigt deutlich, dass die Gerichte die Nöte der Bürgerinnen und Bürger erkennen und in Fällen, wo sie einschätzen, dass die Arbeitsgemeinschaften ihre Aufgabe, nämlich ein rechtsstaatliches Widerspruchsverfahren durchzuführen, nicht erfüllen, letzten Endes die Justiz dafür eintritt - auch das muss an dieser Stelle gesagt werden - und die Kosten übernimmt.

Darüber, ob das perspektivisch der richtige Weg ist, kann man trefflich streiten. Aus meiner Sicht müssen gerade in diesem Bereich zunächst die Schwächen der Verfahren bei den Arbeitsgemeinschaften beseitigt werden. Wir haben dazu gemeinsam mit dem Arbeitsministerium eine Arbeitsgruppe eingerichtet. Es gibt mittlerweile auch einen Beschluss der Justizministerkonferenz, hier eine länderübergreifende Arbeitsgruppe einzusetzen, um ausgehend von den Erfahrungen insbesondere der Sozialrichter die Schwächen der derzeitigen Hartz-IV-Gesetzgebung zu beseitigen und damit auch für die Zukunft zu gewährleisten, dass die Widerspruchsverfahren ordnungsgemäß bearbeitet werden, sodass wir nicht mehr eine so hohe Zahl von Klageverfahren und vor allen Dingen von stattgebenden Entscheidungen haben. Das zeigt deutlich, dass die Arbeit dort derzeit nicht so erfolgt, wie man es erwarten muss.

Ich unterstütze den vorliegenden Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen. Ich bin gern bereit, im Ausschuss für Recht und Verfassung und im Sozialausschuss über die aktuelle Entwicklung im Bereich Beratungshilfe sowie unsere Projekte zu berichten, die wir in diesem Bereich angestrengt haben, um zunächst bestimmte Steuerungsmöglichkeiten zu untersuchen.

Vielleicht kann man im Rahmen der Diskussion das eine oder andere Vorurteil ausräumen, wir wollten künftig so

ziale Leistungen nicht mehr gewähren. Wir wollen mit dem vorliegenden Gesetzentwurf den Bedürftigen nicht den Rechtsschutz verweigern, sondern - im Gegenteil - die uns zur Verfügung stehenden Ressourcen gerade denjenigen zukommen lassen, die sie besonders brauchen.

Das bedeutet aus unserer Sicht, dass es der Klarstellung einer Reihe von Begriffen im Beratungsgesetz bedarf und wir ein ganz klares, strikt geregeltes Verfahren brauchen, das derzeit im Gesetz nur ansatzweise geregelt ist.

Ich glaube, wir können im Rahmen der gemeinsamen Diskussion vielleicht den einen oder anderen Vorschlag noch einmal überdenken. Was die Eigenbeteiligung betrifft, habe ich persönlich auch Bedenken. Ich denke, diesbezüglich kann man im weiteren Verfahren das eine oder andere noch einmal diskutieren.

(Zustimmung bei der SPD)

Vielen Dank, Frau Ministerin. - Hat sich die Frage erledigt? - Dann ist das so. Wir kommen nun zu den Debattenbeiträgen der Fraktionen. Für die CDU-Fraktion spricht Herr Sturm. Bitte schön.

Sehr geehrte Damen und Herren! Diesen Antrag der Fraktion DIE LINKE hatte ich bereits erwartet, als ich davon las, dass unsere Landesregierung im Zusammenwirken mit den Landesregierungen von Niedersachsen, Sachsen, Schleswig-Holstein und Nordrhein-Westfalen den Gesetzentwurf zur Änderung des Beratungshilferechtes in den Bundesrat eingebracht hat. Das ruft DIE LINKE auf den Plan, die vermeintliche Retterin der Armen und Entrechteten.

(Oh! bei der LINKEN - Frau Bull, DIE LINKE: Mehr Freude bei dem Satz!)

So dachte ich es bei mir, und schon flatterte der Antrag auf unseren Tisch. Dabei weiß ein jeder, der sich mit dieser Materie befasst und der den Haushaltsansatz für Prozesskostenhilfe und sein rasches Ansteigen in den letzten Jahren beobachtet hat, dass an dieser Stelle Korrekturen am relativ neuen Gesetz dringend notwendig und geboten sind. Das sagte bereits die Abgeordnete Frau Bull.

Es geht den Antragsstellern im Bundesrat nicht, wie man es ihnen vielleicht gerne unterstellen möchte, um die Beseitigung der kostenlosen Rechtsberatungshilfe. Es geht vielmehr darum, die Maßlosigkeit einzudämmen, die sich beim Gebrauch derselben vereinzelt breitgemacht hat. Die Vorschläge zielen darauf ab, die Schwächen des Bewilligungsverfahrens zu beseitigen, die Kosten auf ein angemessenes Maß zurückzuführen und zugleich den Zugang zum Recht für den Bürger mit geringem Einkommen zu gewährleisten.

Ganz so neu ist dieser Gedanke einer Änderung des Rechtsbratungshilferechts nicht. Schon vor einigen Jahren hatten sich die Justizminister der Länder im Rahmen der entfachten Diskussion über eine große Justizreform in diese Richtung geäußert und Forderungen formuliert. Doch das Vorhaben blieb in den Gängen des Willensbildungsprozesses leider stecken. Auch damals dachte niemand an eine Verkürzung von Rechtsschutz, wie ihn

der Bedürftige nur mit öffentlicher Hilfe erreichen kann. Doch dem Übermaß wollte man entgegentreten.

Es ist niemandem verständlich zu machen, dass derjenige, der auf öffentliche Hilfe, also auf Beratungshilfe angewiesen ist, mehr Beratung in Anspruch nehmen kann als der, der diese Beratung selbst zu bezahlen hat. Ich weiß von mehreren Fällen, in denen sich Beratungshilfeberechtigte im zeitlichen Abstand Waren von verschiedenen Versandhäusern bestellten und Beratungshilfe in Anspruch nahmen, weil sie feststellten, dass sie die Ware gar nicht benötigten und vom Kaufvertrag zurücktreten wollten. Also lief man siebenmal mit einem entsprechenden Beratungsschein zum Rechtsanwalt, nur um dort zu erfahren, dass diese Bestellung rechtswirksam und ein Rücktritt ausgeschlossen ist.

Fest steht natürlich auch, dass in einem solchen oder ähnlichen Fällen, von denen die meisten in diesem Hohen Hause schon gehört haben, Beratungshilfe notwendig ist, jedoch keine juristische, sondern psychologische. An dieser Stelle wäre eine ganz andere Instanz gefordert, zum Beispiel die Schuldnerberatung, die Familienberatung oder andere. Doch juristischer Rat, der überdies noch teuer ist, weil ihn im Falle der Beratungshilfe der Steuerzahler zahlt, ist in diesem Fall fehl am Platze. Jemand, der den Rechtsanwalt aus eigener Tasche zahlen müsste, wie es die Mehrheit der Menschen tun muss, würde in einem solchen oder ähnlichen Fall nie auf die Idee kommen, einen Anwalt zu konsultieren.

Genau aus diesem Grund soll in das Beratungshilfegesetz der Passus aufgenommen werden, dass in dem Fall, in dem ein Rechtsuchender Beratungshilfe beansprucht, bei verständiger Würdigung aller Umstände von der Beratung auf eigene Kosten jedoch absehen würde, die Gewährung von Beratungshilfe auf Kosten der Allgemeinheit verwehrt wird.

Außerdem soll bei den Gerichten ein Verzeichnis über weitere Möglichkeiten der Beratung geführt werden. Das wird nicht ganz einfach sein, was die Aktualisierung des Verzeichnisses und seiner Adressen betrifft, aber wir sollten den Gerichten die notwendige Courage zutrauen. Diesen tut es ganz gut, sich im sozialen Umfeld des Landkreises umzuschauen und Kontakt zu halten. Das sind schließlich nicht die einzigen Berührungspunkte beider Partner.

Ich bitte um Zustimmung zu dem Änderungsantrag. - Vielen Dank.

(Zustimmung bei der CDU)

Vielen Dank, Herr Sturm. - Nun spricht Herr Wolpert für die FDP-Fraktion.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich gebe zu, das Thema ist sehr speziell, da die Verästelungen des Beratungshilferechts hochkompliziert sind. Aber im Grunde kann man sagen, der Bund beschließt Gesetze und die Folgen daraus in Form der Kosten der Rechtsberatung tragen die Länder.

(Herr Dr. Brachmann, SPD: Genau!)

Das ist die Krux, um die es an dieser Stelle geht. Eines ist für die FDP klar: Diejenigen, die beratungshilfeberech

tigt sind, dürfen dabei nicht auf der Strecke bleiben, unabhängig davon, wie sehr sich der Bund und die Länder streiten.

(Zustimmung bei der LINKEN)

Aber wenn wir einmal sehen, welche Gründe dafür angeführt werden, warum diese Kosten so hoch sind, dann habe ich von Ihnen, Frau Ministerin, gehört, dass Sie festgestellt haben, dass der Pro-Kopf-Aufwand in Sachsen-Anhalt am höchsten ist. Das lässt jedoch nicht darauf schließen, dass ein Gesetz, das für alle gilt, zur Änderung ansteht; denn die anderen bekommen es offensichtlich anders hin.

Ich glaube auch nicht, dass es allein an der Anwendung liegt. Es wird wahrscheinlich mit unserer Bevölkerungsstruktur zusammenhängen. Das ist ähnlich wie bei den Rundfunkgebühren. Der Umstand, dass wir den höchsten Anteil an Hartz-IV-Empfängern haben, könnte ein Grund dafür sein, dass wir einen erhöhten Bedarf an Beratungshilfe haben.

Aber viel stärkere Gründe dafür, warum die Kosten gestiegen sind, sind die folgenden drei Punkte: Erstens sind die Rechtanwaltsgebühren angehoben worden, zweitens sind die Kosten der Verbraucherinsolvenz gestiegen und drittens sind die Sozialgesetze verändert worden, die eine so große Verunsicherung im Zusammenhang mit dem ALG II hervorgebracht haben, dass die Rechtsunsicherheit letztlich zu einem erhöhten Beratungsbedarf geführt hat. - Das alles sind Bundesgesetze.

Ich verstehe, dass die Länder ein Problem damit haben, dass sie das kostenmäßig ausbaden müssen. Deswegen ist es richtig, dass wir uns damit beschäftigen. Aber zu unterstellen, dass der Hauptfaktor ein Missbrauch sei, weil die Beratungen mutwillig angegangen würden, halte ich für ungerechtfertigt, da es darüber keine Zahlen gibt.

(Zustimmung bei der LINKEN)

Zu Ihrer persönlichen Einschätzung, Herr Sturm, dass Sie solche Fälle kennen: Ja, diese Fälle gibt es sicherlich. Es gibt aber auch - das kann ich Ihnen aus meiner Kanzlei versichern - Leute, die nicht beratungshilfeberechtigt sind, die mit relativem Unsinn zum Anwalt kommen.

Nun zu dem Punkt, wie Sie Mutwilligkeit nunmehr definieren wollen: Sie sagen, nur derjenige handelt nicht mutwillig, der erst geprüft hat, ob das, was er beim Anwalt will, zu einer Kosten-Nutzen-Relation führt, die ihn bei verständiger Würdigung dazu führen würde, den Anwalt, wenn er es müsste, selbst zu bezahlen. Diese Findung ist jedoch Teil der Beratung beim Anwalt. Die Klärung der Frage, ob es bei der Verfolgung der Rechtsinteressen eine Erfolgsaussicht gibt und Wirtschaftlichkeit gegeben ist, ist Teil der anwaltlichen Beratung. Das ist die Frage, die der Anwalt beantwortet.

Wenn Sie sagen, das wird vorgelagert und das muss er vorher schon wissen, dann ist er entweder so schlau, dass er gar nicht mehr zum Anwalt gehen muss, oder der Rechtspfleger, bei dem er ist, ersetzt den Anwalt. An dieser Stelle haben Sie eine Krux. Das dürfte wahrscheinlich nicht das richtige Mittel sein.

Die andere Frage ist, ob Sie die Liste der beratenden Behörden auslegen, bei denen man günstigeren Rechtsrat bekommt. Dieses Vorhaben hat ein Ende, wenn der Betroffene ausgerechnet gegen diese Behörde vorgehen

will. Das dürfte auf die Fälle im Zusammenhang mit den Sozialgesetzbüchern zutreffen. In diesem Fall will er doch nicht von der Behörde, von der er den Bescheid bekommen hat, auch noch beraten werden; denn gegen diese will er ja vorgehen.

(Frau Penndorf, DIE LINKE: Genau!)