Daniel Sturm

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Danke schön. - Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich muss schon fragen: Wir haben ja eigentlich ein
eindeutiges Ergebnis. Herr Kosmehl, Sie sprachen gerade von Wahlkampf. Wie oft kam das jetzt schon vor? - Die Wellen, die Sie gerade machten, hätten Sie eher machen müssen, nicht jetzt. Aber Sie wissen ja, nach den Wellen kommen meistens auch Ebbezeiten.
- Das müssen wir auch.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Unter der Drs. 5/3094 liegt Ihnen die Arbeit des Zwölften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses vor, ohne Sondervoten einzelner Fraktionen. Daher, meine Damen und Herren, möchte ich auch keine ausschweifenden Ausführungen machen, sondern lediglich kurz auf unsere erarbeiteten Ergebnisse eingehen.
Die in Rede stehenden Umsetzungen im Ministerium des Innern hinsichtlich des Abteilungsleiters 2 sowie eines Referatsleiters für Personal der Polizei sind im Ergebnis nicht zu beanstanden. Strittig war, meine Damen und Herren, ob die Besetzung des Dienstpostens des ALP in der Polizeidirektion Nord, die durch den damaligen Abteilungsleiter 2 und den damaligen Referatsleiter Personal erfolgte und dann zur Umsetzung führte, hätte erfolgen dürfen.
Beiden wurden Fehleinschätzungen hinsichtlich der Auswahlentscheidung vorgeworfen, die sich im Ergebnis bestätigt haben. Der Kandidat für diese besagte Stelle war in finanziellen Schwierigkeiten und aufgrund einer Überschuldung korruptionsanfällig. Die Feststellung hätte sowohl vom Abteilungsleiter 2 als auch vom Referatsleiter Polizei anhand der ihnen vorliegenden Unterlagen getroffen werden können.
Die Einwände der versetzten Personen, ihre langjährigen Verdienste seien durch die Umsetzung geschmälert worden, können insofern nicht nachvollzogen werden, als die Umsetzungen so vorgenommen worden sind, dass sie auf gleichwertigen Positionen eine neue Funktion gefunden haben.
Kritisch war auch, meine Damen und Herren, wann die Hausspitze des Innenministeriums Kenntnis von der Tatsache der Überschuldung des Kandidaten für diese Stellenbesetzung erhielt. Hier konnte letztendlich nicht eindeutig geklärt werden, wann welche Informationen verschiedene Instanzen erreicht haben. Leider konnten wir auch nicht klären, wer von den Herren Liebau und Erben die Unwahrheit gesagt hat.
Im Rahmen der Überprüfung, inwieweit Inhalte von Personalakten Einfluss auf Personalentscheidungen haben konnten, hat der Ausschuss feststellen müssen, dass es Mängel hinsichtlich der Personalaktenführung in der Personalabteilung des Innenministeriums gegeben hat. Hierbei muss im Ministerium nachgearbeitet werden; denn gerade die ordnungsgemäße Führung der Personalakten ist eine sehr wichtige Aufgabe und hat auch etwas mit der Personalführung zu tun. Denn wie wollen Sie tüchtige Mitarbeiter fördern, wenn Sie mangels vollständiger Personalakten gar nicht wissen, wer und wann jemand als tüchtig gilt?
Des Weiteren hat es Mängel in der Sicherheitsüberprüfung und damit Verstöße gegen das Sicherheitsüberprüfungsgesetz gegeben. Die vom Zwölften Parlamentari
schen Untersuchungsausschuss aufgedeckten Mängel sind vonseiten des Innenministeriums zum Anlass genommen worden, um hausintern eine Aufarbeitung der Missstände einzuleiten, Verbesserungen im Bereich der Personalaktenführung vorzunehmen und Sicherheitsüberprüfungen qualifiziert umzusetzen.
Meine Damen und Herren! Namens unserer Fraktion bitte ich um Zustimmung zur Drs. 5/3094. - Vielen Dank.
Ich möchte meine Rede gern zu Protokoll geben, weil die wesentlichen Dinge bereits gesagt worden sind.
Sehr geehrte Damen und Herren! Bei der Behandlung des Untersuchungshaftvollzugsgesetzes war uns immer bewusst, dass wir Regelungen treffen für Menschen, die nicht rechtskräftig verurteilt worden sind, sondern lediglich aus den Haftgründen der §§ 112 und 112a der Strafprozessordnung in Haft sind.
Aus diesem Grunde war besondere Vorsicht geboten. Dennoch, meine Damen und Herren, ist auch hier der Punkt der Haft nicht unberücksichtigt zu lassen. Gründe der Sicherheit und Ordnung in den Haftanstalten erfordern gewisse Maßnahmen und Einschränkungen. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf ist es uns meines Erachtens gut gelungen, die Gratwanderung zwischen freiem Bürger und dem in Untersuchungshaft sitzenden zu meistern.
Obwohl Bemühungen zur Schaffung möglichst einheitlicher gesetzlicher Regelungen in verschiedenen Bundesländern eine Vergleichbarkeit der Gesetze eröffnet haben, gibt es für das Gesetz in Sachsen-Anhalt dennoch abweichende, gute spezifische Regelungen.
Unter anderem haben wir, meine Damen und Herren, im Rechtsausschuss die Regelung der Taschengeldzahlungen für diejenigen, die keine anderen Einkünfte haben und bedürftig sind, aufgenommen. Außerdem kann jeder Untersuchungshäftling auf seinen Wunsch hin unabhängig von seiner Glaubensrichtung seelsorgerische Betreuung erhalten.
Die Regelungen über Kontrollen im Schriftverkehr - auch wenn es sich um Untersuchungshäftlinge handelt - ebenso wie das Verbot der Entgegennahme von Lebensmittelpaketen durch Untersuchungshäftlinge sind unausweichlich. Ausreichende Sicherheitskontrollen können durch das Wachpersonal nicht gewährleistet werden. Die Untersuchung der Sendungen wäre zum einen nicht zumutbar und andererseits mit unverhältnismäßigem Aufwand verbunden. In der Haftanstalt unzulässige Utensilien könnten in die Anstalt gelangen. Dies gilt es aus Gründen der Sicherheit zu vermeiden.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Gemeinsam ist es uns gelungen, ein gutes Untersuchungshaftvollzugs
gesetz für das Land Sachsen-Anhalt zu erarbeiten. Ich bitte Sie daher um Zustimmung zu der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Recht und Verfassung.
Sehr geehrte Damen und Herren! Ich möchte heute - anders als sonst - mit einem Lob beginnen. Ich möchte heute ausdrücklich Frau Ministerin Kolb und ihr Haus loben. Ich sehe zum ersten Mal einen Gesetzentwurf, der nur anderthalb Seiten lang ist. Ich habe in meinen letzten Reden immer kritisch angemerkt, dass die Entwürfe bzw. die Gesetze mindestens 80 bis 100 Seiten umfassten. Deswegen finde ich diesen Entwurf gut. Ich würde mir wünschen, dass es zukünftig so bleibt.
Wenn man mit dem Auto aus Sachsen, Thüringen, Niedersachsen oder anderen Bundesländern nach Sachsen-Anhalt kommt, dann sieht man den Werbeslogan: „Wir stehen früher auf“. Das scheint auf die Liberalen in diesem Hohen Hause nicht zuzutreffen;
denn sonst hätten sie ein solches Gesetz schon längst in den Landtag eingebracht. Baden-Württemberg ist in dieser Angelegenheit führend. Dort regieren die CDU und die FDP. Dieses Gesetz hat Minister Dr. Goll von der FDP eingebracht.
In den Justizvollzugsanstalten wurden in den Jahren 2005 bis Ende 2008 690 illegale Handys gefunden. Eines dürften alle in diesem Hohen Hause wissen: Die Häftlinge rufen mit den Handys nicht ihre Omas und ihre Opas an. Diese illegalen Handys stellen eine erhebliche Gefahr für unsere Sicherheit und Ordnung dar; beispielhaft nenne ich das Thema Drogenhandel.
Sicherlich stellt dieser Handyblocker eine Einschränkung dar, meine Damen und Herren, die die Mobilität und die Flexibilität, die uns ein Handy bietet, beeinträchtigt. Diesen Nachteil müssen wir zugunsten der Ordnung und Sicherheit opfern. Meine Damen und Herren! Es ist nicht so, dass man keinerlei Verbindung nach außen mehr herstellen könnte. Nach wie vor gibt es auch Festnetzanschlüsse, die zum Telefonieren genutzt werden können.
Sie alle wissen, wie schwierig es ist, eine JVA von Handys freizuhalten. Auf irgendeine Weise kann es immer gelingen, ein Handy in die Anstalt zu schmuggeln, beispielsweise durch einen Wurf über die Mauer oder dadurch, dass Handys auseinandergebaut und dann - die Leute haben Zeit - wieder zusammengebastelt werden.
Besucher und auch Anwälte der Gefangenen werden nicht hinreichend durchsucht, um jedes Gerät auffinden zu können, das jemand bei sich führt. Nicht jeder ist freiwillig bereit, sein Handy abzugeben. Darauf dürfen sich die Bediensteten der Justizvollzugsanstalten nicht verlassen.
Die Ordnung und Sicherheit muss an erster Stelle stehen. Wir haben uns für unser Land Sachsen-Anhalt mit der JVA Burg ein bundesweit angesehenes Aushängeschild in puncto Sicherheit gegönnt. Bei der Sicherheit dürfen wir nur wegen der Widerstände gegen den Einsatz eines Mobilfunkblockers keine Einschnitte dulden.
Um nach wie vor die hohen Sicherheitsstandards der JVA Burg-Madel und anderer Justizvollzugsanstalten, für
die dieses Gesetz ebenfalls zum Tragen kommen kann, aufrechterhalten und die Arbeit der in ihrem Job ohnehin stark geforderten Justizvollzugsbeamten so gut wie möglich entlasten zu können, bitte ich um Zustimmung zu dem vorliegenden Gesetzentwurf. - Danke.
Sehr geehrte Damen und Herren! Die alte, in Ehren ergraute Untersuchungshaftvollzugsordnung reicht als gesetzliche Grundlage für die Untersuchungshaft nach den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts nicht mehr aus. Außerdem ist hierfür aufgrund der 2005/2006 durchgeführten Neuordnung der Zuständigkeiten von Bund und Ländern nicht mehr der Bund zuständig, sondern das ist Sache der Länder geworden.
Wir können die uns und die Bürger immer mehr erdrückende Gesetzesflut kritisieren wie wir wollen, wir können einen Damm errichten, aber wir kommen nicht darum herum, dieses Gesetz im Landtag zu beschließen.
Denken wir bitte daran: Wer in Untersuchungshaft sitzt, ist noch nicht rechtskräftig verurteilt und gilt nach der Gesetzesvermutung als unschuldig. Deshalb heißt es ausdrücklich noch einmal in § 4 Abs. 1 des Entwurfs:
„Der Untersuchungsgefangene gilt als unschuldig. Er ist so zu behandeln, dass der Anschein
vermieden wird, er würde zur Verbüßung einer Strafe festgehalten.“
Doch muss der als unschuldig geltende Untersuchungshäftling im Interesse der gegen ihn laufenden Ermittlungen eine Reihe von Beschränkungen hinnehmen. Einige dieser Beschränkungen sind nicht mehr zeitgemäß. Deshalb sollen den Untersuchungsgefangenen mit diesem Gesetz mehr Rechte eingeräumt werden und ihre soziale Situation soll verbessert werden, worauf die Frau Ministerin soeben hingewiesen hat. Ich möchte daher auf ihre Ausführungen verweisen.
Der Vollzug der Untersuchungshaft hat die Aufgabe, durch sichere Unterbringung des Untersuchungsgefangenen die Durchführung eines geordneten Strafverfahrens zu gewährleisten und der Gefahr weiterer Straftaten vorzubeugen. Vorrangig ist also das öffentliche Interesse. Der Gedanke der Sühne, der Abschreckung und der Besserung, der bei der Strafhaft im Vordergrund steht, greift noch nicht und hat hier noch nichts zu suchen.
Wenn auch aufgrund der gesetzlichen Vorgaben und der staatsanwaltschaftlichen und gerichtlichen Praxis mit der Anordnung von Untersuchungshaft zurückhaltend umgegangen wird - bisweilen so zurückhaltend, dass die Volksseele kocht - und wenn es in der Regel bei Anordnung der Untersuchungshaft auch zu einer Verurteilung kommt, gibt es doch Fälle, wo das nicht der Fall ist und der Untersuchungshäftling als freier Mann, also unschuldig die Haftanstalt verlässt. Wegen dieser Fälle, aber auch um Beschuldigten ein faires Verfahren zu ermöglichen, bedarf es dieses gesonderten Gesetzes.
Unsere Fraktion begrüßt die heute erfolgte Einbringung dieses Gesetzentwurfs, der nun im zuständigen Ausschuss noch zu beraten ist. Wir stehen vollumfänglich hinter diesem Gesetz und werden dafür Sorge tragen, dass es recht bald im Landtag verabschiedet wird.
Lassen Sie mich aber bitte noch auf zwei Punkte zu sprechen kommen, die unserer Fraktion in diesem Zusammenhang besonders wichtig sind.
Erstens. Schon bei der Einbringung des Strafvollzugsgesetzes kritisierten wir den Umfang der vorgelegten gesetzlichen Regelungen. Dies möchte ich auch heute tun. Ich weiß, Frau Kolb, Sie werden sagen - das haben Sie auch vorhin in Ihrer Rede schon gesagt -: Wir haben mit anderen Ländern zusammen einen so genannten Mustergesetzentwurf erarbeitet, von dem wir nicht abrücken können.
Doch dieses Argument ist angesichts der Länderzuständigkeit nicht stichhaltig. Entweder zuständig, dann richtig zuständig oder das Ganze hätte gleich beim Bund verbleiben können. Ein bisschen Schwangerschaft gibt es nicht. Wenn wir schon gehalten sind, neue Gesetze zu schaffen, dann bitte in einem züchtigen Kleid und nicht in solch einer Kittelschürze, in der jeder Referent noch seine Gedanken untergebracht hat, über denen er seit Jahren brütet und die er nun endlich unters Volk zu bringen glaubt. Vergessen wir nicht, dass dieses Hohe Haus, aber diese Landesregierung und ihre Vorgängerregierungen immer wieder die Gesetzesentrümpelung als Ziel setzten.
Doch nun zu § 6 dieses Entwurfs. Er betrifft die soziale Betreuung. In Absatz 1 heißt es richtigerweise:
„Der Untersuchungsgefangene wird darin unterstützt, seine persönlichen, wirtschaftlichen und
sozialen Schwierigkeiten zu beheben. Er soll dazu angeregt und in die Lage versetzt werden, seine Angelegenheiten selbst zu regeln.“
So weit in Ordnung und ausreichend. Doch dann folgen weitere Absätze, die überflüssig sind wie ein Kropf und deren Inhalt sich von selbst versteht, etwa wenn formuliert wird, die Anstalt habe mit außervollzuglichen Einrichtungen und Organisationen sowie mit Personen und Vereinen, die soziale Hilfestellung leisten können, eng zusammenzuarbeiten.
Das ist eine Binsenweisheit, die schon zum Allgemeingut einer Anstalt gehört und die an mehreren Stellen schon gesetzlich geregelt wurde. Das gilt auch für die weiteren Absätze der Vorschrift.
Ich verweise in diesem Zusammenhang auch auf die datenschutzrechtlichen Regelungen. Leider ohne Erfolg habe ich das schon einmal bei der Beratung des Strafvollzugsgesetzes getan. Vielleicht können wir jetzt einfach auf diese Regelungen verweisen.
Zweitens. In diesem Zusammenhang möchte ich ausdrücklich den Wunsch der Rechtspolitiker unserer Fraktion äußern, dass wir im Rechtsausschuss über den neuen Vollstreckungsplan zur U-Haft unterrichtet werden, was im Zusammenhang mit der Beratung über diesen Gesetzentwurf erfolgen könnte. Für eine von Ihrem Haus vorgeschlagene Konzentration der U-Haft bei den vier Anstalten am Sitz der Landgerichte mag einiges sprechen, doch es bleibt das große Problem der weiten Anfahrtswege für Polizei- und Vollzugsbeamte. Nicht auszudenken, die Polizeifahrzeuge hätten, wie schon vorgekommen, im Herbst keine Benzinkontingente mehr.
Unsere Fraktion wird dafür Sorge tragen, dass das Gesetz bald verabschiedet wird. Wir bitten Sie, den Entwurf in den zuständigen Rechtsausschuss zu überweisen. - Danke.
Sehr geehrte Damen und Herren! Diesen Antrag der Fraktion DIE LINKE hatte ich bereits erwartet, als ich davon las, dass unsere Landesregierung im Zusammenwirken mit den Landesregierungen von Niedersachsen, Sachsen, Schleswig-Holstein und Nordrhein-Westfalen den Gesetzentwurf zur Änderung des Beratungshilferechtes in den Bundesrat eingebracht hat. Das ruft DIE LINKE auf den Plan, die vermeintliche Retterin der Armen und Entrechteten.
So dachte ich es bei mir, und schon flatterte der Antrag auf unseren Tisch. Dabei weiß ein jeder, der sich mit dieser Materie befasst und der den Haushaltsansatz für Prozesskostenhilfe und sein rasches Ansteigen in den letzten Jahren beobachtet hat, dass an dieser Stelle Korrekturen am relativ neuen Gesetz dringend notwendig und geboten sind. Das sagte bereits die Abgeordnete Frau Bull.
Es geht den Antragsstellern im Bundesrat nicht, wie man es ihnen vielleicht gerne unterstellen möchte, um die Beseitigung der kostenlosen Rechtsberatungshilfe. Es geht vielmehr darum, die Maßlosigkeit einzudämmen, die sich beim Gebrauch derselben vereinzelt breitgemacht hat. Die Vorschläge zielen darauf ab, die Schwächen des Bewilligungsverfahrens zu beseitigen, die Kosten auf ein angemessenes Maß zurückzuführen und zugleich den Zugang zum Recht für den Bürger mit geringem Einkommen zu gewährleisten.
Ganz so neu ist dieser Gedanke einer Änderung des Rechtsbratungshilferechts nicht. Schon vor einigen Jahren hatten sich die Justizminister der Länder im Rahmen der entfachten Diskussion über eine große Justizreform in diese Richtung geäußert und Forderungen formuliert. Doch das Vorhaben blieb in den Gängen des Willensbildungsprozesses leider stecken. Auch damals dachte niemand an eine Verkürzung von Rechtsschutz, wie ihn
der Bedürftige nur mit öffentlicher Hilfe erreichen kann. Doch dem Übermaß wollte man entgegentreten.
Es ist niemandem verständlich zu machen, dass derjenige, der auf öffentliche Hilfe, also auf Beratungshilfe angewiesen ist, mehr Beratung in Anspruch nehmen kann als der, der diese Beratung selbst zu bezahlen hat. Ich weiß von mehreren Fällen, in denen sich Beratungshilfeberechtigte im zeitlichen Abstand Waren von verschiedenen Versandhäusern bestellten und Beratungshilfe in Anspruch nahmen, weil sie feststellten, dass sie die Ware gar nicht benötigten und vom Kaufvertrag zurücktreten wollten. Also lief man siebenmal mit einem entsprechenden Beratungsschein zum Rechtsanwalt, nur um dort zu erfahren, dass diese Bestellung rechtswirksam und ein Rücktritt ausgeschlossen ist.
Fest steht natürlich auch, dass in einem solchen oder ähnlichen Fällen, von denen die meisten in diesem Hohen Hause schon gehört haben, Beratungshilfe notwendig ist, jedoch keine juristische, sondern psychologische. An dieser Stelle wäre eine ganz andere Instanz gefordert, zum Beispiel die Schuldnerberatung, die Familienberatung oder andere. Doch juristischer Rat, der überdies noch teuer ist, weil ihn im Falle der Beratungshilfe der Steuerzahler zahlt, ist in diesem Fall fehl am Platze. Jemand, der den Rechtsanwalt aus eigener Tasche zahlen müsste, wie es die Mehrheit der Menschen tun muss, würde in einem solchen oder ähnlichen Fall nie auf die Idee kommen, einen Anwalt zu konsultieren.
Genau aus diesem Grund soll in das Beratungshilfegesetz der Passus aufgenommen werden, dass in dem Fall, in dem ein Rechtsuchender Beratungshilfe beansprucht, bei verständiger Würdigung aller Umstände von der Beratung auf eigene Kosten jedoch absehen würde, die Gewährung von Beratungshilfe auf Kosten der Allgemeinheit verwehrt wird.
Außerdem soll bei den Gerichten ein Verzeichnis über weitere Möglichkeiten der Beratung geführt werden. Das wird nicht ganz einfach sein, was die Aktualisierung des Verzeichnisses und seiner Adressen betrifft, aber wir sollten den Gerichten die notwendige Courage zutrauen. Diesen tut es ganz gut, sich im sozialen Umfeld des Landkreises umzuschauen und Kontakt zu halten. Das sind schließlich nicht die einzigen Berührungspunkte beider Partner.
Ich bitte um Zustimmung zu dem Änderungsantrag. - Vielen Dank.
Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Seit der Einführung durch ein Reichsgesetz vom 20. Mai 1898 betreffend die Entschädigung im Wiederaufnahmeverfahren ist nicht die Rede von Schadenersatz, sondern von einer Entschädigung, einem so genannten Opferausgleich, der weit weniger umfasst als den Ersatz des jeweiligen individuellen Schadens.
Wie hoch diese Entschädigung in Sachsen-Anhalt ist, wurde von Frau Tiedge bereits dargelegt, nämlich 11 € abzüglich der häuslichen Ersparnis für Essen und Logis, die mit ca. 6 € bis 7 € angesetzt wird. Bei Vermögensschäden gelten Sonderregelungen, die ganz offensichtlich nicht Gegenstand Ihres Antrages sind.
Wenn ich den Antrag richtig gelesen habe, geht es Ihnen lediglich um eine Erhöhung des Betrages in Höhe von 11 € für jeden Tag unschuldig erlittener Haft - Sie haben Recht, 11 € abzüglich der häuslichen Ersparnis sind sehr wenig -, der etwa den Start in ein freies Leben namhaft erleichtern könnte; denn, so haben Sie richtig weitergerechnet, das ergibt pro Jahr gerade einmal 1 500 €.
Sie wollen außerdem von einer Festschreibung von Pauschbeträgen wegkommen und stattdessen zu einer individuellen Schadenberechnung gelangen. Hierzu kann ich Ihnen bereits jetzt namens unserer Fraktion erklären: Dabei werden wir nicht mitmachen; denn, wie bereits ausgeführt, handelt es sich nicht um einen Schadenersatz, sondern um eine nach Billigkeitsgrundsätzen gewährte Entschädigung.
Gestern Abend kam bei mir eine Frage auf, die vielleicht ein bisschen spitz ist, aber auch einmal gestellt werden kann. Sie haben für die Wahl für das höchste Amt in Deutschland einen Herren gefunden, der aus unserem schönen Bundesland Sachsen-Anhalt kommt - das ist der einzige positive Aspekt dabei. Dieser Herr möchte den Chef der Deutschen Bank Josef Ackermann nach eigenen Worten hinter Schloss und Riegel bringen, ohne jegliche rechtliche Grundlage. Wie hoch sollte das Tagegeld bzw. die Entschädigung für Josef Ackermann Ihrer Meinung nach sein? Er säße immerhin zu Unrecht im Gefängnis.
Würden wir an dieser Stelle eine individuelle Regulierung einführen, wären wir schnell bei einem allgemeinen Schadenersatz angelangt, den wir gerade nicht wollen, und wir würden ein Heer von Anwälten mit der Frage beschäftigen, ob der Ersatz ausreichend, ist, was wiederum eine Fülle von Gerichtsprozessen nach sich ziehen würde. Frau Kolb hat darauf bereits hingewiesen. Das kann nun wirklich nicht gewollt sein. Das sage ich auch bei allem Respekt vor denen, die schon einmal unschuldig einsaßen.
Was das Begehren der Fraktion DIE LINKE betrifft, die Tagesentschädigung in Höhe von 11 € heraufzusetzen, so liegt es nahe, erst einmal zu sondieren, wie die anderen Bundesländer darüber denken, die selbst nicht zuständig sind, aber über den Bundesrat mitwirken müssten.
Vor allem aber ist es wichtig zu wissen, was die hierfür zuständige Bundesregierung zu tun gedenkt. Sie schreiben in Ihrer Begründung selbst von einer Umfrage, die die Bundesregierung in Auftrag gegeben habe. Warten
wir diese doch erst einmal ab, bevor wir Schnellschüsse vornehmen und Nebelkerzen werfen.
Natürlich wäre es auch hilfreich gewesen, wenn Sie uns zu dem Antrag auch die Kosten hätten sagen können. Das hätte uns schon bedeutend weitergeholfen.
So lässt dieser Antrag viele Fragen offen. Ich beantrage namens unserer Fraktion, die Überweisung des Antrags an den Rechtsausschuss zur federführenden Beratung und an den Finanzausschuss. - Vielen Dank.
Danke schön. - Erst einmal darf man in Richtung FDP sagen, dass es ein wirklich guter Antrag ist. Wir mussten nicht einmal etwas ändern. Es ist wirklich ein sehr guter Antrag, den Sie hier einbringen.
- Das will schon etwas heißen.
Jetzt zur Hauptsache. Sehr geehrte Damen und Herren! Trotz vieler Warnungen durch Banken, durch das BKA und durch vieles mehr gab es im Jahr 2007 ca. 4 200 Phishing-Fälle, 700 mehr als im Jahr 2006. Zirka 150 000 Rechner steuerten fremde Kriminelle, so BKA-Chef Jörg Zierke. Im Jahr 2006 lag die Schadenshöhe pro Fall bei ca. 2 500 €. Bundesweit sind es jetzt 4 500 € pro Fall.
Obwohl unsere Bürger das Phänomen Phishing kennen sollten und durch eine immer besser werdende Aufklärung die Vorsicht des Einzelnen im Umgang mit seinen Daten im Internet steigen sollte, ist keine Positivwende erkennbar. Leider steigt die Zahl der Fälle immer weiter an.
An dieser Stelle, meine Damen und Herren, müssen wir ansetzen. Wie wir bereits gestern in den jeweiligen Debattenbeiträgen zum Datenschutzbericht gehört haben, wird es in der heutigen Zeit immer wichtiger, auf seine persönlichen Daten Acht zu geben. Das gilt auch für all diejenigen, die insbesondere ihren gesamten Zahlungsverkehr über das Internet abwickeln. Hierbei ist besondere Vorsicht geboten.
Denn, meine Damen und Herren, mehr und mehr ist die Menschheit bestrebt, sich in der virtuellen Welt des Internets zu bewegen. Viele Gänge, die man früher persönlich erledigen musste, zum Beispiel Behörden- und Bankgänge, können heutzutage von zu Hause oder vom Arbeitsplatz aus erledigt werden.
Voraussetzung dafür ist, dass man seine persönlichen Daten kundtut. Wenn es sich beispielsweise um Bankverbindungen handelt, müssen TAN, IBAN und persönliche Sicherheitscodes verwendet werden, um überhaupt einen individuellen Kundenzugriff zu bekommen. An sich eine traumhafte Entwicklung, wenn man das Phänomen des Phishings außer Acht lässt.
Es gibt viele Menschen, gerade auch IT-Neulinge, die sich mit dem Problem nicht intensiv genug befasst haben und deshalb auf diese E-Mails, die ihnen zugeleitet werden und in denen sie aufgefordert werden, ihre Daten einzugeben und damit preiszugeben, reagieren. Dadurch laufen sie Gefahr, ein Phishing-Opfer zu werden.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Um dagegen vorgehen zu können und um bessere Aufklärungsarbeit beim Einzelnen betreiben zu können, müssen die näheren Umstände des Phishings zunächst bekannt werden.
Ich halte den Antrag der Fraktion der FDP, mit dem im Ergebnis die Auswirkungen des Phishings in unserem Bundesland näher durchleuchtet werden sollen, für einen guten Ansatz, um weitere Entwicklungen zur Prävention voranzubringen.
Neben der hohen Opferzahl und den jeweils finanziellen Auswirkungen und Schäden sollten wir uns fragen, ob möglicherweise eine weitere Änderung des Strafrechts erfolgen sollte, die in ihrer Folge dem Phishing begegnen und Rechnung tragen kann.
Wir als Landtag sind aufgefordert, den Handlungsbedarf zu eruieren. Insofern unterstütze ich den Antrag nachhaltig. Mir ist es wichtig, dass durch betrügerische Machenschaften, wie das Phishing, nicht erreicht wird, dass technische Entwicklungen, die dem Einzelnen das Leben erheblich vereinfachen, im Ergebnis wieder Rückschritte erfahren und sich Dritte unter Ausnutzung der
Gutgläubigkeit der wahren Dateninhaber ungerechtfertigt bereichern.
Daher, meine Damen und Herren, bitte ich um Zustimmung zum Antrag der Fraktion der FDP und freue mich auf eine zielführende Berichterstattung der Landesregierung im Ausschuss für Recht und Verfassung. - Vielen Dank.
Sehr geehrte Damen und Herren! Mit der heutigen zweiten Lesung und Verabschiedung beenden wir in unserem Land Sachsen-Anhalt im Jugendstrafvollzug einen Zustand, der von unserem höchsten Gericht kritisiert wurde. Insofern waren wir als Land Sachsen-Anhalt zum Handeln gezwungen, ob wir das nun wollten oder nicht.
Der Jugendstrafvollzug in unserem Lande war bisher gut und wird auch gut bleiben. Sowohl Ihnen, Frau Ministerin Kolb, als auch Ihren Amtsvorgängern war es immer ein besonderes Anliegen, sich dieser wichtigen Aufgabe anzunehmen. Durch die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts bestand also ein gewisser Handlungsdruck.
Eigentlich ging die Aufforderung, ein solches Gesetz zur Grundlage des Jugendstrafvollzuges zu machen, an den Bund. Doch im Rahmen der Föderalismusreform wurden die Länder für den Vollzug zuständig und hatten das Vakuum auszufüllen, das der Bund bisher nicht ausgefüllt hatte.
Nun mussten wir handeln. Die CDU-Fraktion ist der Überzeugung, dass wir der Forderung unseres höchsten Verfassungsgerichts mit dem heute zur Verabschiedung anstehenden Gesetz gerecht werden.
Ich sage das auch im Hinblick darauf, dass vielleicht das eine oder andere Anliegen einzelner an den Beratungen beteiligter Kolleginnen und Kollegen nicht berücksichtigt wurde. Dennoch sage ich: Die Marschrichtung stimmt.
Ich möchte nicht damit hinter dem Berg halten, dass auch mir manches an diesem Gesetz nicht passt, aber ich kann damit gut leben. So wurmt es mich zum Beispiel, dass der Forderung nach einer Straffung des Gesetzes etwa durch die Herausnahme des Abschnittes 13 - Datenschutz - nicht entsprochen wurde und dass eine Konzentration auf die für den Jugendstrafvollzug spezifi
schen Datenschutzregeln nicht gelungen ist, weil sich die Meinung durchsetzte, man solle ein Vollgesetz verabschieden.
Im Ausschuss und insbesondere während der Anhörung, die für uns alle von großem Nutzen war, weil sie eine Reihe von Einblicken eröffnete, die insbesondere neue Abgeordnete einfach nicht haben konnten, haben wir ausführlich über die Regelungen zum Schusswaffengebrauch gesprochen. Kollege Wolpert hat das eben auch schon angesprochen.
Ich freue mich, dass meine bereits in der ersten Lesung geäußerten Zweifel an der Notwendigkeit des Gebrauchs von Schusswaffen innerhalb und außerhalb von Jugendstrafanstalten schon während der Anhörung der Sachverständigen bestätigt wurden. So sagte etwa der Leiter der Jugendanstalt in Raßnitz, Herr Schmidt, der uns auch in anderen Fällen mit seinem breiten Sachverstand sehr geholfen hat, zum Schusswaffengebrauch Folgendes - ich zitiere -:
„Aus meiner Sicht ist der Gebrauch von Schusswaffen durch Bedienstete im Jugendstrafvollzug sowohl innerhalb als auch außerhalb der Anstalt weder verhältnismäßig noch aus ethischen und humanitären Gründen vertretbar.“
Er wies aber auch darauf hin, dass der Schusswaffengebrauch durch Bedienstete im Jugendstrafvollzug des Landes Sachsen-Anhalt seit der Wende keine Rolle mehr spiele und dass im Falle einer Meuterei, einer Geiselnahme oder anderer schwerer Vorfälle das Eintreffen des Polizeisonderkommandos richtigerweise abgewartet werde. Deshalb freue ich mich, dass die aus sechs Absätzen bestehende Regelung zum Schusswaffengebrauch im Ausschuss auf zwei kurze Sätze gekürzt wurde, die an Klarheit nichts zu wünschen übriglassen.
Die Regelungen zur Unterbringung in den §§ 25 und 26 wurden in den Ausschussberatungen durch den Satz verbessert, dass grundsätzlich nicht mehr als zwei Gefangene gemeinsam untergebracht werden dürfen. Die während der Ausschussberatung in § 66 neu aufgenommene Regelung zum Haftkostenbeitrag bei einem freien Beschäftigungsverhältnis ist vernünftig und auch erzieherisch geboten.
Nach der Auffassung der CDU-Fraktion ist dieses Gesetz in seinen einzelnen Regelungen ausgewogen und geeignet, um dem Erziehungsgedanken im Jugendstrafvollzug die ihm zukommende Priorität einzuräumen. Andererseits erwartet das Gesetz aber auch die Bereitschaft des jungen Gefangenen, an der Erreichung des Vollzugsziels mitzuwirken, künftig ein Leben ohne Straftaten und in sozialer Verantwortung zu führen.
Wichtig erscheint mir, dass neben diesem Vollzugsziel von uns die Forderung an den Jugendstrafvollzug gleichberechtigt verankert wurde, die Allgemeinheit vor weiteren Straftaten zu schützen. Die Bürger, die uns in öffentlichen Sitzungen mit der Notwendigkeit des Opferschutzes und der Frage nach der Wirksamkeit unseres Strafvollzugs konfrontieren, erwarten von uns, dass wir alles daransetzen, dass verurteilte Straftäter künftig keine weiteren Straftaten mehr begehen. Deswegen bitte ich das Hohe Haus um eine sehr breite Zustimmung zu diesem wichtigen Gesetz. - Danke.
Danke schön. - Sehr geehrte Damen und Herren! Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf zum Jugendstrafvollzug betreten wir im Land Sachsen-Anhalt Neuland, und gerade deshalb sollten wir uns bei den Beratungen im Ausschuss für Recht und Verfassung Zeit lassen.
Neuland betreten wir, weil wir als Land bisher gar nicht dafür zuständig waren, sondern der Bund. Neuland ist es aber auch deshalb, weil es bisher zum Jugendstrafvollzug überhaupt kein Gesetz gab, sondern es gab dazu nur Rechtsnormen. Unsere Fraktion begrüßt es, dass sich die Mehrheit der Bundesländer an einen Tisch gesetzt hat, um einen Mustergesetzentwurf zu erarbeiten, der uns nun in diesem Hohen Haus vorliegt.
Dieser Musterentwurf darf uns aber bei allem Bemühen, möglichst in allen Bundesländern annähernd gleiche Regelungen zu finden, nicht hindern, kritisch an diesen Entwurf heranzugehen und als kleines Flächenland eigene Akzente zu setzen. Schließlich brauchen wir uns im Land Sachsen-Anhalt mit unserem bisher vollzogenen Jugendstrafvollzug nicht zu verstecken.
Lassen Sie mich zunächst hierzu einige kritische Anmerkungen machen. Es fällt auf, dass ein Gesetz, das für 300 bis 500 junge Menschen gelten soll, beinahe genauso umfassend ist wie das Gesetz zum allgemeinen Strafvollzug, das für ein Vielfaches an Straftätern gilt. Diese Regelungsdichte und diese Regelungswut sind zu hinterfragen und werden uns im Ausschuss beschäftigen.
Dieses Gesetz enthält einige Vorschriften, die ich als Lyrik bezeichnen möchte. Das betrifft beispielsweise den § 7 und den § 89. Die Regelungen über den Schusswaffengebrauch in § 89 sind so ausführlich, dass man meinen könnte, die Schusswaffe gehöre zum alltäglichen Gebrauchsmittel. Tatsache hingegen ist, dass Schusswaffen in unseren Vollzugsanstalten kaum mehr eine Rolle spielen. Selbst bei den Geiselnahmen in der JVA Naumburg in den zurückliegenden Jahren hätten allenfalls die herbeigezogenen Polizeikräfte von der Schusswaffe Gebrauch gemacht. Was also sollen so umfangreiche Regelungen, wenn sie in der Praxis ohnehin nicht zum Zuge kommen?
In allein neun Paragrafen auf insgesamt mehr als sieben Seiten widmet sich dieser Entwurf dem sicherlich wichtigen Problem des Datenschutzes. Beim Lesen gewinnt man aber den Eindruck, dass man sich in einem datenschutzrelevanten Hochsicherheitstrakt befindet und nicht in einer Jugendstrafanstalt. Ich frage ganz bescheiden: Ist diese Überfrachtung wirklich notwendig?
In der vergangenen Wahlperiode hatte sich die Landesregierung auf die Fahnen geschrieben, Gesetze zu entrümpeln, und diese Aufgabe dem MJ federführend übertragen. Ich wundere mich, dass nun gerade das MJ uns so einen auch an vielen anderen Stellen überfrachteten
Gesetzentwurf vorlegt. Hier müssen wir im Ausschuss kräftig nacharbeiten. Ich fasse zusammen: Lyrik zu Goethe, Prosa zum Jugendstrafvollzug - das muss unser Ziel sein.
Wenn wir bei unserer Ausschussarbeit das alles beherzigen und nicht gleich wieder ein Problem in unserer Koalition daraus machen, können wir zu einem Gesetz kommen, das kurz, knapp und lesbar ist und allen eine Hilfe bietet.
Der Kern dieses Gesetzes ist gut. Darauf will ich auch noch ganz kurz eingehen.
Das Ziel des Jugendstrafvollzugs ist klar und eindeutig mit der Formulierung herausgearbeitet, wonach der Vollzug dem Ziel dient, den Gefangenen zu befähigen, künftig in sozialer Verantwortung ein Leben ohne Straftaten zu führen. Gleichermaßen hat der Vollzug die Aufgabe, die Allgemeinheit vor weiteren Straftaten zu schützen. Beide Forderungen - den jungen Menschen zu ertüchtigen, straffrei zu leben, und allgemein vor weiteren Straftaten zu schützen - stehen gleichrangig nebeneinander, was in dem Wort „gleichermaßen“ zum Ausdruck kommt. Auf diese Feststellung legt die CDU-Fraktion besonderen Wert.
Mir scheint es auch wichtig, den besonderen Erziehungsauftrag des Jugendstrafvollzugs in § 3 noch einmal hervorzuheben. Dort heißt es:
„Der Vollzug ist erzieherisch zu gestalten. Der Gefangene ist in der Entwicklung seiner Fähigkeiten und Fertigkeiten so zu fördern, dass er zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Lebensführung in Achtung der Rechte anderer befähigt wird. Die Einsicht in die beim Opfer verursachten Tatfolgen soll geweckt werden.“
Die Regelungen in § 14 zur Sozialtherapie sollten im Interesse der Entwicklung der Jugendlichen noch einmal überdacht werden. Mir wäre es wichtig zu verankern, dass gerade bei jungen Straftätern die Therapie zeitlich vor dem Vollzug steht, um den Jugendlichen noch zu formen. Die jetzt gewählte Formulierung gibt Spielraum, was den Zeitpunkt der Verlegung betrifft.
Die Regelungen zur Arbeit und zur Freizeit erscheinen weitgehend ausgewogen und sachlich notwendig, doch auch hier gilt: Weniger wäre manchmal mehr. - Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Die Antwort auf die Große Anfrage der Linkspartei.PDS zu der Situation im Justizvollzugsbereich gibt uns heute in diesem Plenum die Gelegenheit zu einer ausführlichen Aussprache.
Durch die Übertragung der Gesetzgebungszuständigkeit für den Jugend- und den Erwachsenenstrafvollzug vom Bund auf die Länder sind wir als Parlament zukünftig unmittelbar gefordert. Deswegen bin ich der fragestellenden Fraktion der Linkspartei.PDS für die Erarbeitung ihrer Großen Anfrage dankbar; denn wir haben nun für unsere zukünftige Arbeit eine Menge Fakten auf dem Tisch.
Wir werden mit Sicherheit den einen oder anderen Punkt im Rechtsausschuss noch vertiefen müssen, weil uns heute hierzu die Zeit fehlt. Ich denke etwa an die Schaffung eines Einstellungskorridors im Bereich des mittleren Dienstes. Hierauf werde ich noch kurz zu sprechen kommen.
Aber, meine Damen und Herren, generell gilt festzuhalten: Erstens. Der Strafvollzug im Lande ist gut aufgestellt. Zweitens. Planungen, die über den Tag hinausgehen, wie das Personal- und Beförderungskonzept und der Bau einer neuen JVA Burg, sind auf den Weg ge
bracht. Die Zusammenarbeit mit acht anderen Ländern bei der Erarbeitung eines einheitlichen Entwurfs eines Gesetzes für den Jugendstrafvollzug wurde gefunden und sie wird im Bereich der Erarbeitung eines Landesgesetzes zum Untersuchungshaftvollzug gesucht, um kein Ländergefälle entstehen zu lassen.
Zur Personalsituation nimmt die Landesregierung in ihrer Antwort ausführlich Stellung. Hierzu möchte ich namens unserer Fraktion anmerken: In den Jahren 2005 und 2006 sind, wie sich aus der Anlage 2 ergibt, 15 % der Beamten des mittleren Dienstes und über 30 % der Beamten in den übrigen Laufbahngruppen befördert worden. In absoluten Zahlen: 197 von 1 183 Beamten. So viele Beförderungen hat es seit dem Jahr 1990 im Vollzug auf einen Schlag noch nicht gegeben. Selbst der etwas kritische und für die Interessen seiner Klientel sehr stark eintretende Vorsitzende der Gewerkschaft der Strafvollzugsbeamten Herr Jännicke soll damals erklärt haben: Das war ein sehr großer Schluck aus der Flasche.
Als Handwerksmeister erwarte ich aufgrund dessen natürlich auch einen großen Motivationsschub bei den Strafvollzugsbeamten. So jedenfalls wäre das in der Privatwirtschaft, und im öffentlichen Dienst dürfte es nicht anders sein.
Aber, Frau Kolb, der sich zuspitzende Alterskegel in den Vollzugsanstalten bereitet mir große Sorgen. Sie sind darauf schon eingegangen. Gerade als jüngster Abgeordneter in diesem Hause sehe ich dieses Problem vielleicht besonders deutlich, und ich habe mir vorgenommen, in Zukunft immer wieder mahnend darauf hinzuweisen, dass hierbei Handlungsbedarf besteht.
Wenn Sie die Anlage 1 der Antwort auf die Große Anfrage aufschlagen, erkennen Sie auf den ersten Blick: der Altersdurchschnitt bei unseren Vollzugsbeamten liegt bei 45 Jahren. Im Klartext heißt das: Viele Beamte sind 50 bzw. 55 Jahre alt; denn es gibt ja auch einige Beamte, die erst 30 Jahre alt sind.
Besonders zugespitzt ist die Situation in der Jugendanstalt Raßnitz, wo der Altersdurchschnitt sogar bei 47 Jahren liegt. Dort stelle ich mir die Anforderungen, die junge Gefangene an das relativ überalterte Personal stellen, besonders schwierig vor. Ich denke dabei nur an Probleme wie Jugendsprache, Musik, Sexualität und Jugendpsyche. Das sind alles Punkte, die bei der Resozialisierung eine Rolle spielen. Für Beamte, die der VäterGeneration zuzurechnen sind, sind diese Punkte erheblich leichter beherrschbar als für jene, die der OpaGeneration angehören. Das ist kein Vorwurf, aber das ist eine Erfahrung.
Um der Überalterung vorzubeugen, muss ein Einstellungskorridor für jüngere Vollzugsbedienstete geschaffen werden, ähnlich wie es bei Polizei und Schule der Fall ist. Wenn es heute nicht gelingt, Herrn Bullerjahn - er ist aber leider nicht da - zu überzeugen, dann ist es Ihre Aufgabe, Frau Kolb, das mit Hartnäckigkeit zu verfolgen.
Zur räumlichen Situation in den einzelnen Anstalten nimmt die Landesregierung ebenfalls Stellung. Dass die räumliche Situation unserer zum Teil noch aus der Kaiserzeit stammenden Anstalten verbesserungsbedürftig
ist, zeigt die Notwendigkeit des nun in Angriff genommenen Neubaus der JVA Burg. Die Inbetriebnahme der JVA Burg wird für andere Justizvollzugsanstalten eine Entlastung bringen, zugleich aber auch die Möglichkeit eröffnen, die Sicherungsverwahrten entsprechend den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts dort unterzubringen. Dass die langstrafigen Gefangenen dann in Burg konzentriert werden, halte ich für richtig und auch für zweckmäßig.
Neben dem Neubau in Burg gibt es Überlegungen und Zielplanungen zur Sanierung der übrigen Anstalten, wobei ich hoffe, dass nach der Inbetriebnahme der JVA Burg nicht gerade diejenige JVA geschlossen wird, die aufgrund dieser Zielplanung gerade erst saniert worden ist. Solche Beispiele kennen wir aus anderen Bereichen zur Genüge.
Eine noch völlig offene Frage ist, ob infolge der Inbetriebnahme der JVA Burg überhaupt eine der vielen Anstalten geschlossen werden kann, wofür - wie im Falle von Volkstedt und Magdeburg - der bauliche Zustand sprechen könnte, oder ob es zu einer Reduzierung der Belegung in den einzelnen Anstalten führen sollte.
Dass wir heute Zellen haben, die mit bis zu sieben Gefangenen belegt sind, zwingt uns zum raschen Handeln, auch vor dem Hintergrund der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts. Mit Sicherheit wird der Einbettzelle die Zukunft gehören, obwohl viele Gefangene das auch anders wollen, weil sie Kommunikation mit anderen möchten oder weil sie zu ihrem eigenen Schutz mit anderen zusammengelegt werden müssen, da Selbstmordgefahr droht.
Ich nutze die Gelegenheit der Aussprache, noch einige aktuelle Probleme unseres Strafvollzugs anzusprechen. Frau Kolb ist auch schon auf einige Punkte eingegangen. Als Erstes ist hierzu die Sicherheit unserer Bevölkerung und der inhaftierten Gefangenen anzusprechen. Diese Frage hat die Linkspartei.PDS in ihrer Großen Anfrage nicht platziert. Sie gehört aber zur Situation im Vollzugsbereich im Land Sachsen-Anhalt.
Es ist sicherlich eine gute Botschaft, wenn wir sagen können, dass die Sicherheit vor Ausbrüchen hier im Land Sachsen-Anhalt gewährleistet ist. Das gilt auch für die Gewährung von Freigang, die nicht zur Gefährdung der Bevölkerung führt, weil damit zurückhaltend umgegangen wird.
Erwähnen möchte ich die unlängst in der Presse erhobenen Vorwürfe wegen des Berichtes des Europarates zu den Verhältnissen in der JVA Halle I, „Roter Ochse“. Dieser Pressebericht ist wohl eher auf ein Kommunikationsproblem zwischen Abteilungsleiter und Amtsspitze zurückzuführen; denn diese Beanstandungen, die bereits im Jahr 2005 erhoben worden sind, sind nach der Neubesetzung der Anstaltsleitung im Jahr 2005 weitgehend aufgearbeitet worden. Der „Rote Ochse“ ist aus den Schlagzeilen, und das ist gut so.
Ich komme noch auf ein anderes Thema zu sprechen. Künftig sollten wir unser Augenmerk stärker auf die JVA Halle II, die so genannte „SothA“, richten. Dort steht seit der Inbetriebnahme vor rund zehn Jahren ein Drittel aller Räume leer. Würden wir das Personal an Sozialarbeitern und Psychologen um ein Drittel steigern, könnte unser Behandlungsangebot erheblich verbessert werden, was vor allem der Behandlung von Sexualtätern zugute käme. Es könnte dann vermehrt sichergestellt werden,
dass auch Täter am Anfang ihrer Strafzeit behandelt würden, was heute mangels ausreichender Behandlungskapazitäten nicht möglich ist. Die Räume sind einst für viel, viel Geld umgebaut worden. Heute stehen sie leer, weil das entsprechende Personal fehlt. Hierbei muss in naher Zukunft etwas geschehen. Vergessen wir nicht: Das Gesetz schreibt uns einen Behandlungsvollzug vor.
Trotz dieser kritischen Bemerkungen schließe ich mich dem Gesamturteil an, dass unser Strafvollzug im Lande gut aufgestellt ist und wir auf dem richtigen Wege sind, den vom Gesetz und vom Bundesverfassungsgericht aufgetragenen Behandlungszielen gerecht zu werden. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Bei uns im Lande Sachsen-Anhalt verüben jährlich etwa 28 300 Jugendliche Straftaten. Wir haben die gemeinsame Verantwortung und ein gemeinsames Ziel: Wir wol
len und wir müssen die Jugendkriminalität senken. Ich denke, darüber und auch über die Mittel sind wir uns alle im Großen und Ganzen einig.
Insbesondere bei dem Thema Jugendkriminalität kann es nicht ausreichend sein, an den alten Mitteln und an den herkömmlichen Verfahren festzuhalten. Es müssen Alternativen erprobt und neue Wege gegangen werden. Ein solches alternatives Verfahren könnten die so genannten Teen Courts sein.
Es ist sicherlich kein Zufall, dass sich die FDP-Landtagsfraktion der Forderung der JuLis bedient und dieses Projekt zum Thema der heutigen Debatte gemacht hat. Die CDU steht diesem Projekt wohlwollend, aber zugleich kritisch gegenüber.
Wir müssen zuerst die Frage klären, was uns diese Teen Courts zum jetzigen Zeitpunkt bringen.
Ich möchte die im Rahmen der Einbringung des Antrags von der FDP schon angesprochenen und auch allgemein diskutierten drei Hauptargumente, die in Bayern, Hessen und Nordrhein-Westfalen im Zusammenhang mit der Einführung ebenfalls genannt worden sind, kritisch beleuchten.
Das erste Argument lautet: Wir brauchen ein Mittel der Diversion; wir müssen weg von den traditionellen Verfahren. - Dieses Argument wäre durchaus stichhaltig, wenn wir keine Mittel der Diversion hätten. Aber, meine sehr verehrten Damen und Herren, diese Mittel stehen uns zur Verfügung.
Das zweite Argument lautet, die Einführung von Teen Courts würde sich über einen bestimmten Zeitraum erstrecken. Wir könnten somit in drei Jahren die ersten Teilnehmerjahrgänge aus Sachsen-Anhalt wissenschaftlich auswerten, obwohl in Bayern schon in diesem Jahr mit den ersten Ergebnissen gerechnet werden kann, da in Bayern der Modellversuch seit Jahren läuft. Insgesamt ist dieses Argument wenig stichhaltig.
Weiterhin wird argumentiert, dass bereits Zwischenergebnisse vorliegen, sodass wir nicht auf das warten müssen, was in Bayern endgültig wissenschaftlich belegt werden wird. Der uns bekannte Zwischenbericht und die erkennbare geringe Rückfallquote von Teilnehmern der Jugendgerichte zeigen, dass es ein gutes Projekt ist.
Wir sollten uns aber von dieser Feststellung nicht blenden lassen. Ich denke, wir sollten etwas genauer hinschauen und nicht vorschnell urteilen. Wenn man sich das Konzept genau anschaut, ist nachvollziehbar, warum bei Fällen, die vor einem Teen Court behandelt werden, die Rückfallquoten geringer sind als bei Fällen, die bei der Staatsanwaltschaft landen. Man muss genau prüfen, um was und um wen es sich in beiden Fällen handelt.
Auf der einen Seite haben wir die Staatsanwaltschaft. Dort landen alle Delinquenten bei allen Straftaten. Auf der anderen Seite haben wir die Teen Courts, die sich ausschließlich mit Bagatelldelikten beschäftigen, für die schon eine simple Verwarnung genügt hätte.
Auch in Bezug auf die Teilnehmer haben es die Teen Courts leichter. Hierfür werden nur Teilnehmer ausgewählt, die geständig sind und bereits Reue zeigen. Es geht gerade nicht um „harte Jungs“, bei denen die Rück
fälligkeit wahrscheinlich ist. Es geht hier vielmehr um kleine Jugendstreiche, die man einmal macht und bei denen allein das Auffliegen und das Erwischtwerden einen erzieherischen Effekt haben.
Es liegt in der Natur der Sache - das ist zu erwarten -, dass es bei den Teen Courts weniger Rückfälle gibt als bei den Delikten, die bei der Staatsanwaltschaft landen.
Wir sollten uns von solchen Zahlen nicht blenden lassen. Wir sollten Rückfallquoten nicht als den einzigen und alleinigen Beweis für den Erfolg der Maßnahme betrachten, zumal - ich denke, dass können wir nicht ganz außer Acht lassen - Teen Courts sehr aufwendig und mit ca. 340 € pro Sitzung sehr teuer sind, wenn man bedenkt, dass es sich hierbei nur um Delikte im so genannten Bagatellbereich handelt.
Gleichwohl haben wir als Fraktion ein großes Interesse an dieser Form der Jugendarbeit und sind nicht prinzipiell gegen dieses Modell. Es sollten alle rechtsstaatlichen Modelle geprüft werden, die geeignet sind, die Jugendkriminalität zu senken. Daher empfehlen wir die Überweisung des Antrags in die Ausschüsse für Recht und Verfassung sowie für Bildung, Wissenschaft und Kultur. - Vielen Dank.
Ja, ich nehme die Wahl an.