Protokoll der Sitzung vom 11.12.2008

(Herr Miesterfeldt, SPD: Eigentlich nicht!)

Frau Fiedler, möchten Sie noch eine Frage von Herrn Miesterfeldt beantworten?

Lieber Herr Miesterfeldt - -

Liebe Kollegin Fiedler, die LINKE steht ja nicht ganz zu Unrecht in dem Verdacht, manchmal ein etwas ostalgisches Verhältnis zum DDR-Bildungssystem zu haben.

(Frau Bull, DIE LINKE: Nicht nur die!)

- Nicht nur die, nein, nein. - Ist Ihnen noch gegenwärtig, wie wenige junge Menschen in der DDR das Abitur gemacht haben? Ich sage gar nicht „konnten“, ich sage „gemacht haben“.

(Zustimmung von Frau Weiß, CDU)

Dazu würde ich Sie einfach einmal fragen, wie Sie das zusammenbringen, dieser geringe Anteil derjenigen, die das Abitur gemacht haben, und das so hochwohllöbliche Bildungssystem in der DDR.

(Zustimmung bei der SPD)

Lieber Herr Miesterfeldt, ich möchte betonen, dass Sie jetzt das DDR-Schulsystem ins Gespräch gebracht haben, nicht ich.

(Zustimmung bei der LINKEN)

Wir hatten wahrlich wenige Abiturienten, das gebe ich zu. Das war keine gute Sache, wohl wahr.

(Herr Weigelt, CDU: Wieso? - Frau Weiß, CDU: Wieso denn?)

- Wir waren so schön in der Zeit. Wenn ich jetzt anfange, dazu auszuholen - - Aber wissen Sie, was wir hatten? Wir hatten eine gute Schule bis zur 10. Klasse und wir hatten keine 6 000 Leute im Land, die keinen mittleren Abschluss kriegten, wie es im Jahr 2007 der Fall war. Fast 6 000 Schüler haben keinen Realschulabschluss. Das gab es zu DDR-Zeiten nicht.

(Beifall bei der LINKEN - Zurufe von Herrn Scharf, CDU, und von Herrn Weigelt, CDU)

Vielen Dank, Frau Fiedler. - Nun stimmen wir ab. Zunächst über den Änderungsantrag. Ich darf noch auf einen kleinen Unterschied zwischen den Anträgen hinweisen: In dem einen Fall wird die Landesregierung gebeten, in dem anderen wird sie beauftragt, was gegenüber dem Bundesrat tatsächlich ein Unterschied ist.

Wir stimmen zunächst ab über den Änderungsantrag der Fraktionen der CDU und der SPD in der Drs. 5/1658. Wer stimmt zu? - Das sind die Antragsteller. Wer stimmt dagegen? - Niemand. Wer enthält sich der Stimme? - Die beiden anderen Fraktionen. Damit ist der Änderungsantrag angenommen worden.

Wir stimmen nun über den so geänderten Antrag in der Drs. 5/1645 ab. Wer stimmt zu? - Offensichtlich alle. Dann ist das so beschlossen worden und der Tagesordnungspunkt 27, der vorletzte für heute, ist abgeschlossen.

Ich rufe nun den Tagesordnungspunkt 26 auf:

Beratung

Wahl von stimmberechtigten Mitgliedern des Landesjugendhilfeausschusses

Wahlvorschlag der Landesregierung - Drs. 5/1642

Ich bitte die Ministerin für Gesundheit und Soziales Frau Dr. Kuppe, als Einbringerin das Wort zu nehmen. Bitte schön.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Herren und Damen Abgeordneten! Der Landtag hat sich bereits zu Beginn der fünften Legislaturperiode mit der Zusammensetzung des Landesjugendhilfeausschusses befasst. Damals hatten Sie die Aufgabe, zwölf stimmberechtigte Mitglieder und ihre Stellvertreterinnen und Stellvertreter auf Vorschlag verschiedener Institutionen, die das Kinder- und Jugendhilfegesetz Sachsen-Anhalt vorschreibt, zu wählen.

Der Landesjugendhilfeausschuss besteht aus mindestens 30 Mitgliedern. Darunter sind 20 stimmberechtigte Mitglieder, die übrigen zehn stehen dem Ausschuss beratend zur Verfügung.

Der Landesjugendhilfeausschuss gibt Empfehlungen und berät die Jugendämter insbesondere bezüglich der Zusammenarbeit mit den Trägern der freien Jugendhilfe sowie bezüglich der Förderung und der öffentlichen Anerkennung dieser Träger sowie die Landesregierung und den Landtag. Seine Mitglieder arbeiten ehrenamtlich. Der Landesjugendhilfeausschuss ist das wichtigste Instrument der Interessenvertretung junger Menschen. Er bildet eine Schnittstelle zwischen der Lebenswelt junger Menschen und der Verwaltung wie auch der Politik.

Die Besetzung dieses Gremiums erfolgt jeweils zu Beginn einer Legislaturperiode in einem differenzierten Verfahren. Ein Teil der Vorschläge obliegt allein den anerkannten freien Trägern der Jugendhilfe, ein weiterer Teil verschiedenen Organisationen, zum Beispiel der katholischen oder der evangelischen Kirche, den kommunalen Spitzenverbänden, dem Kinder- und Jugendring, dem Beauftragten für Belange von Menschen mit Behinderungen, dem Ministerium für Gesundheit und Soziales und dem Kultusministerium. Das Kinder- und Jugendhilfegesetz Sachsen-Anhalt schreibt für diesen Teil eine Wahl der Betreffenden durch den Landtag von SachsenAnhalt vor.

Schließlich setzt sich dieses Gremium aus den beratenden Mitgliedern zusammen, zu denen Personalvorschläge aus dem Kultusministerium, dem Ministerium der Justiz, dem Ministerium des Innern, der Arbeitsverwaltung und den Landtagsfraktionen kommen.

Zwischenzeitlich sind drei der damals gewählten Mitglieder ausgeschieden. Es handelt sich hierbei um Herrn Markus Konkolewski, der als Vertreter der katholischen Kirche in diesem Gremium mitgearbeitet hat und der sein Amt zur Verfügung gestellt hat. Sein Nachfolger soll Herr Stefan Hansch werden. Er ist katholischer Pfarrer im Bischöflichen Ordinariat in Magdeburg und dort Leiter der Abteilung Jugendpastoral.

Nachzubesetzen ist auch die Mitgliedschaft auf Vorschlag der kommunalen Spitzenverbände, weil Herr Deddo Lehmann, der dieses Amt bisher innehatte, aus dem Dienst beim kommunalen Spitzenverband ausgeschieden ist. Die kommunalen Spitzenverbände schlagen nun die Dezernentin Frau Edith Völksch vor.

Schließlich ist noch die Position auf Vorschlag des Kinder- und Jugendringes zu besetzen, weil hier wegen des Todes der ehemaligen Geschäftsführerin Frau SvanhildDorothee Regenstein eine Nachberufung erforderlich wird. Der Kinder- und Jugendring hat sich für Frau Nicole Stelzer entscheiden, die seit Juni dieses Jahres die Geschäfte des Kinder- und Jugendrings Sachsen-Anhalt führt.

Eine Begründungspflicht für die Vorschläge gegenüber der obersten Landesjugendbehörde besteht nicht. Es ist aber davon auszugehen, dass die vorschlagsberechtigten Institutionen und Verbände für die Wahrnehmung des Ehrenamtes besonders geeignete Personen ausgewählt haben.

Alle drei ehemaligen Mitglieder - das möchte ich an dieser Stelle besonders hervorheben - waren in der Kinder- und Jugendhilfe sehr erfahrene Personen. Sie haben ihr Amt mit viel Engagement ausgeübt und haben das Geschehen im Landesjugendhilfeausschuss bereichert.

Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Ich bitte Sie, den drei Personalvorschlägen zu folgen und Herrn Pfarrer Stefan Hansch, die Dezernentin Frau Edith Völksch und die Geschäftsführerin des Kinder- und Jugendringes Sachsen-Anhalt Frau Nicole Stelzer in den Landesjugendhilfeausschuss zu wählen. - Danke.

(Zustimmung bei der SPD)

Frau Ministerin, möchten Sie eine Frage von Frau Dr. Hüskens beantworten?

Ja, bitte.

Bitte, Frau Dr. Hüskens.

Es geht mir nicht um die Vorschläge, die Sie soeben vorgestellt haben. Ich habe die Frage, ob Sie glauben, dass Sie sicherstellen können, dass der Landesjugendhilfeausschuss zu seinen nächsten Sitzungen so einlädt, dass die Mitglieder der beiden Oppositionsfraktionen daran teilnehmen können.

Das ist im Laufe dieser Legislaturperiode dadurch umgangen worden, dass die Sitzungstermine dieses Ausschusses mit einer Ausnahme immer auf die Tage gelegt wurden, an denen der Finanzausschuss tagte, was dazu führte, dass wir, Frau von Angern und ich, da wir uns nicht teilen können, das Problem hatten, in den Ausschuss für Finanzen gehen zu müssen und nicht in den Landesjugendhilfeausschuss gehen zu können.

Das wäre mir ein Anliegen. Es ist nicht so, dass ich zu wenig zu tun habe, aber ich versuche immer, die Aufgaben, die ich über mein Landtagsmandat bekomme, ordnungsgemäß zu erfüllen. In diesem Fall war mir das nicht möglich.

Ich nehme das gern als einen Hinweis mit und werde anregen, dass hierfür eine Lösung gefunden wird. Es kann dann allerdings dazu kommen, dass Termine festgesetzt werden, die für andere Abgeordnete schwierig sind. Ich kann aber nachvollziehen, dass diesbezüglich eine Lösung gefunden werden muss.

Vielen Dank, Frau Ministerin. - Eine Debatte sollte dazu nicht stattfinden, sodass wir jetzt zur Abstimmung kommen können. Die vorgeschlagenen Personen werden im Block gewählt. Man hat sich darauf verständigt, dass durch Handzeichen gewählt werden kann. Widerspricht dem jemand? - Das ist nicht der Fall.

Dann stimmen wir jetzt über die Drs. 5/1642 ab. Wer stimmt für die Drucksache und wählt damit die betreffenden Personen? - Das sind offensichtlich alle. Stimmt jemand dagegen? - Enthält sich jemand der Stimme? - Beides ist nicht der Fall. Damit sind die in der Drs. 5/1642 aufgeführten Personen zu stimmberechtigten Mitgliedern im Landesjugendhilfeausschuss gewählt worden.

Ich beglückwünsche die Gewählten dazu. Zugleich gilt zu Recht unser Dank den ausgeschiedenen Mitgliedern für ihr Wirken in diesem Ausschuss.

(Beifall im ganzen Hause)

Damit ist der Tagesordnungspunkt 26 abgeschlossen. Wir sind am Ende der 49. Sitzung des Landtages angelangt. Die morgige 50. Sitzung beginnt um 9 Uhr.

Wir beginnen wie vereinbart mit dem Tagesordnungspunkt 28, der Regierungsbefragung zum Thema „Opferschutz und Haftentlassenennachsorge“. Danach geht es wie in dem vorliegenden Ablaufplan vorgesehen weiter. - Vielen Dank. Ich wünsche Ihnen allen einen angenehmen Abend.

Schluss der Sitzung: 17.12 Uhr.