Protokoll der Sitzung vom 11.12.2008

ist ein Pfund, mit dem wir nach wie vor wuchern sollten. Dazu sollte nicht nur eine Ingenieurin klatschen.

(Zustimmung bei der CDU - Herr Gürth, CDU: Sehr richtig! - Frau Weiß, CDU: Wir haben noch mehr!)

- Wir haben noch jede Menge Ingenieurinnen. - Wir haben daher einen Änderungsantrag erarbeitet, der sicherstellt: Wer den Abschluss Bachelor oder Master in einer entsprechenden Fachrichtung an einer deutschen Hochschule gemacht hat und in Sachsen-Anhalt tätig wird, dem kann die Ingenieurkammer Sachsen-Anhalt künftig bestätigen, dass er oder sie diesen Titel führen darf. Ich wiederhole: Wir halten das für ein wichtiges Zeichen für diesen Berufsstand.

Darüber hinaus hat der Ausschuss lange über die Konditionen einer Berufshaftpflichtversicherung diskutiert. Ich denke, dass mit der jetzt gefundenen Formulierung sichergestellt ist, dass erstens für eigenverantwortliche Ingenieurtätigkeiten in Sachsen-Anhalt eine entsprechende Versicherung abgeschlossen werden muss und dass zweitens für Ingenieurgesellschaften vermieden werden konnte, dass es zu unzumutbaren Belastungen kommt. Ich füge hinzu, dass der Aspekt der Berufshaftpflichtversicherung auch für den Verbraucher sehr wichtig ist und dass die Regelung deshalb sehr verbraucherfreundlich ist.

Ich denke, dass wir damit einen guten Kompromiss erreicht haben und bitte um Zustimmung zu der Beschlussempfehlung. - Vielen Dank.

(Zustimmung bei der SPD, von Minister Herrn Dr. Haseloff und von Ministerin Frau Prof. Dr. Kolb)

Danke sehr, Herr Abgeordneter Miesterfeldt. - Für die FDP-Fraktion spricht der Abgeordnete Herr Franke.

Doch zuvor haben wir die Freude, Schülerinnen und Schüler der Sekundarschule Dähre bei uns begrüßen zu können. Seien Sie herzlich willkommen!

(Beifall im ganzen Hause)

Herr Franke, Sie haben das Wort.

Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! „Made in Germany“ hat weltweit einen guten Klang. Das gilt auch für die Akademiker, vor allem für Ingenieure. Unlängst schrieb ein US-Managermagazin: Deutsche Ingenieure sind weltweit Spitze und werden deshalb sehr geschätzt. Der Titel „Ingenieur“ steht seit über einem Jahrhundert für das hohe Niveau deutscher Ingenieurleistung.

Gestern wurde der Hugo-Junkers-Preis in Magdeburg an innovative Unternehmen verliehen. Professor Hugo Junkers, der maßgeblich die industrielle Entwicklung der Stadt Dessau vorangetrieben hat, war einer der bedeutendsten Ingenieure, Wissenschaftler und Erfinder des 20. Jahrhunderts.

Wenn wir uns heute in Sachsen-Anhalt umsehen, von Bernd Zorns Zorn-Instruments in Stendal bis zu dem Fiberglas-Rohrspezialisten Alexander Bamberger in Zeitz, wissen wir, dass gerade in Sachsen-Anhalt die Ingenieurkunst einer der wichtigsten Wirtschaftsfaktoren ist.

Aufgrund der schon unter Tagesordnungspunkt 5 genannten EU-Richtlinie besteht auch beim Ingenieurgesetz die Notwendigkeit zur Änderung. Ein Streitpunkt im Ausschuss war die Frage, wer den Titel „Ingenieur“ vergeben darf. Die Hochschulen in Sachsen-Anhalt vergeben nur noch die akademischen Grade „Bachelor“ und „Master“. Trotzdem steht die Forderung nach der Beibehaltung des Titels „Ingenieur“ nicht im Widerspruch zum zweistufigen, modular aufgebauten Universitätsstudium.

Die Bologna-Erklärung eröffnet den Mitgliedstaaten ausdrücklich die Möglichkeit, kulturelle Besonderheiten bei der Schaffung des gemeinsamen europäischen Hochschulraums geltend zu machen. Der Titel „Ingenieur“ oder „Diplomingenieur“ kann auch künftig als deutsche Übersetzung des „Masters of Engineering“ verwendet werden.

Diesbezüglich ist das Kultusministerium gefragt, um unseren Hochschulen das Recht auf die Titelvergabe zu geben. Herr Minister Olbertz ist jetzt leider nicht im Raum, aber ich denke, das wäre ein echter Beitrag, um das Markenzeichen für den Berufsstand der deutschen Ingenieure international zu erhalten.

(Zustimmung von Herrn Wolpert, FDP)

Ein zweiter Knackpunkt aus liberaler Sicht liegt in der Regelung der Berufshaftpflichtversicherung. Das geltende Gesetz enthält bereits in § 14 die Pflicht für beratende Ingenieure, sich entsprechend zu versichern. Darin ist außerdem die Ingenieurkammer als Überwacher der Versicherungsschutzvereinbarungen festgelegt.

Die Landesregierung hat ihren Gesetzentwurf in § 14 sogar noch dahin gehend ausgeweitet, dass nun auch Nichtmitglieder der Ingenieurkammer der Versicherungspflicht unterliegen, wenn sie Ingenieurtätigkeiten ausüben, und dass die Ingenieurkammer verpflichtet wird, ein Verzeichnis über alle Versicherungspflichtigen zu führen.

Die IHK sprach sich gegen die Versicherungspflicht für Nichtmitglieder der Ingenieurkammer aus, da dies viele ihrer Mitglieder betreffe und da es zudem die Bürokratie erhöhe. Der GBD erhob ebenfalls schwere Einwände und forderte eine komplette Streichung des § 14. Dagegen machte die Ingenieurkammer mobil und die Koalition knickte ein.

(Zuruf von Herrn Dr. Thiel, DIE LINKE)

Das vorliegende Ergebnis ist ein Kompromiss. Die Regelung des § 14 wird zwar gestrichen, aber die fragwürdigen Regelungen gehen ein in § 34 Abs. 3, 5, 6 und 7, der die Berufspflichten regelt.

Im Ausschuss brachte die FDP den Änderungsantrag ein, die Regelung dahin gehend zu vereinfachen, dass

lediglich die Pflicht zur Berufshaftpflicht gesetzlich vorgeschrieben werde, alle weiteren Formalitäten aber den Vertragspartnern überlassen würden.

Wir sind der Überzeugung, dass verantwortungsbewusste Ingenieure und Auftraggeber ohnehin auf das Vorliegen entsprechender Versicherungen achten. Außerdem würde mit der geänderten Regelung der Ausgrenzung bestimmter Ingenieurunternehmen, aber auch Berufsstartern oder Ingenieurinnen, die sich nach der Geburt ihres Kindes noch ein paar Jahre um die Kindererziehung kümmern, entgegengewirkt werden. Des Weiteren würde ein zusätzlicher Aufwuchs an Bürokratie verhindert werden.

Trotz all unserer Argumente blieb es bei der einhelligen Ablehnung im Ausschuss. Die Reglementierung ist wettbewerbsfeindlich.

Auf die von uns beantragte Streichung der Mindestdeckungssumme hin erklärte der GBD, dass dies eigentlich unseren Intentionen zuwiderlaufen würde, da sich nach dem Versicherungsvertragsgesetz höhere Mindestdeckungssummen ergäben.

(Zuruf von Herrn Dr. Thiel, DIE LINKE)

- Das ist nicht so, Herr Thiel. Nach § 114 des Versicherungsvertragsgesetzes ergeben sich geringere Summen. § 114 Abs. 1 lautet:

„Die Mindestversicherungssumme beträgt bei einer Pflichtversicherung, soweit durch Rechtsvorschriften nichts anderes bestimmt ist, 250 000 € in jedem Versicherungsfall und 1 Million € für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres.“

Wir liegen im Gesetz weitaus höher.

Aus den genannten Gründen lehnt die FDP-Fraktion den Gesetzentwurf ab. - Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der FDP)

Danke, Abgeordneter Herr Franke. - Für die CDU-Fraktion spricht Herr Thomas. Bitte sehr.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Dass das Zeichen „Made in Germany“ weltweit anerkannt ist, haben wir heute schon mehrfach gehört; aber - das wird Sie nicht verwundern - das war nicht immer so. Zur Mitte des 19. Jahrhunderts mussten deutsche Waren, die ihren Weg in angelsächsische Märkte fanden, eben dieses Zeichen tragen, um ihre Minderwertigkeit zu dokumentieren. Im Jahr 1887 wurde in England das so genannte Handelsmarkengesetz in Kraft gesetzt, um die britische Wirtschaft vor deutschen Nachahmerprodukten und so genannten Billigwaren zu schützen.

Dies war die Zeit der industriellen Revolution. Dampfmaschinen, Webstühle und Elektrizität waren die Wachstumsmotoren der damaligen Zeit. Und diese frühen Innovationen sollten ausschließlich von britischen Unternehmen gefertigt werden. Dies war dann auch, wenn Sie so wollen, der erste große Fall von Marktabschottung.

Heute, gut 130 Jahre später, müssen wir den Briten danken; denn über deutsche Produkte rümpft niemand mehr

die Nase. Sie haben mit ihrem frühen Kennzeichnungszwang genau das Gegenteil bewirkt: An deutschen Produkten, an deutschen Standards und an deutschen Innovationen misst sich heute die Welt. Dass es so weit kommen konnte, ist kein Zufall. Es ist das Werk findiger Menschen, kluger Wissenschaftler und natürlich der deutschen Ingenieure.

Meine Damen und Herren! Wir beraten und beschließen heute zu einem Ingenieurgesetz für das Land SachsenAnhalt. Angesichts neuer EU-Richtlinien ist eine Neufassung des geltenden Ingenieurgesetzes notwendig geworden. Wenn ich den Aussagen der Ingenieurkammer Sachsen-Anhalt folge, wird das neue Ingenieurgesetz ein Gesetz werden, das in Deutschland eine Art Musterstatus haben wird.

(Zustimmung von Frau Weiß, CDU)

So enthält der heute vorliegende Entwurf eines Gesetzes zur Neufassung des Ingenieurgesetzes SachsenAnhalt folgerichtig Änderungen, die sich mit der Dienstleistungs- und Niederlassungsfreiheit von Staatsangehörigen anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union in Sachsen-Anhalt befassen.

Durch die Umstellung der Diplomstudiengänge auf das Bachelor-Master-System wird nunmehr der akademische Grad des Diplomingenieurs durch die Bachelor- bzw. Master-Abschlüsse ersetzt. Dies hätte zur Folge gehabt, dass der klassische Ingenieur formell nicht mehr existent wäre.

Meine Damen und Herren! Angesichts des eingangs von mir erwähnten hervorragenden Rufes dieses Berufsstandes bleibt mir an dieser Stelle nur festzuhalten, dass wir unnötig einen wirtschaftlichen Markenkern aufgegeben hätten, um den uns die Welt beneidet.

Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf wollen wir nun den Weg gehen, diese Berufsbezeichnung gesetzlich zu schützen. Ich denke, dass dieser Aspekt nicht nur die Ingenieure, sondern auch ihre Kunden freut. Jeder, der die Leistung eines Ingenieurs in Anspruch nimmt, weiß, dass er auch in Zukunft von diesem Berufsstand erstklassig fach- und sachgerecht bedient werden wird.

Ein weiterer Knackpunkt - das war auch schon Inhalt der heutigen Debatte - war die Regelung der so genannten Haftpflichtfrage. Auch hierbei hatten wir die Verbraucher und die Endkunden im Blickpunkt. Zudem ist es gelungen, den Umfang der Haftpflichtversicherung so zu gestalten, dass sie nicht zum Nachteil für kleine und mittelständische Ingenieurbüros wird. Sie sehen: Alles in allem ist es eine runde Sache.

Ich möchte es mir ersparen, an dieser Stelle auf weitere Aspekte des Gesetzentwurfes einzugehen, und werde mich auf eine kurze Zusammenfassung der drei wesentlichen Wünsche der Ingenieure, die wir mit dem Gesetzentwurf erfüllen wollen, beschränken: Erstens haben wir den Titel „Ingenieur“ erhalten, zweitens haben wir die Haftpflichtfrage kunden- und mittelstandsfreundlich geregelt und drittens haben wir - das habe ich noch nicht erwähnt - der deutschen Sprache Raum im Gesetz gegeben.

So bescheren wir in der Weihnachtszeit nicht nur die Ingenieure; wir sind nach dem CDU-Parteitag in Stuttgart sogar brandaktuell. Wenn dieses Gesetz außerdem dazu beiträgt, den Anteil der weiblichen Ingenieure von

derzeit nur 20 % zu erhöhen, dann, würde ich fast sagen, hätten wir richtig gewonnen.

(Frau Gorr, CDU: Ja! - Zuruf von Frau Bull, DIE LINKE)

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Alles in allem ist der Gesetzentwurf - in der Weihnachtszeit darf man auch einmal einen Süßwarenhersteller zitieren - quadratisch, praktisch, gut. - Ich bitte um Ihre Zustimmung zu der Beschlussempfehlung des Ausschusses. - Danke schön.

(Beifall bei der CDU)