Protokoll der Sitzung vom 07.07.2006

Aus unserer Sicht kann auch eine niedrigschwellige Versorgungsform wie eine Gemeindeschwester als Ergänzung zum niedergelassenen Arzt zu einer Entspannung im Gesundheitswesen beitragen. Dazu bedarf es sicher gründlicher fachlicher und politischer Überlegungen. Deshalb haben wir in unserem Antrag eine Anhörung zu den folgenden Problemkreisen vorgeschlagen:

Erstens. Vorstellungen über das Tätigkeitsprofil einer solchen medizinischen Fachkraft und ihr rechtlicher Status im Gesundheitssystem einschließlich möglicher Konkurrenzen zu Tätigkeitsbereichen der ambulanten Pflegedienste.

Im Ergebnis sollten wir uns darüber klar werden, welche Art der Gemeindeschwester wir wollen und in welcher Form diese eine wirkliche Entlastung bringen könnte - die Telemedizin-Schwester oder die echte Agnes oder auch beide. Die Rolle der bestehenden ambulanten Kranken- und Pflegedienste in diesem System wäre zu klären. Würde die Gemeindeschwester tatsächlich Konkurrent der Pflegedienste, wie nach den ersten Veröffentlichungen von den entsprechenden Berufsverbänden befürchtet, oder können die Einrichtungen der ambulanten Kranken- und Altenpflege mit entsprechend

qualifiziertem Fachpersonal in dieses System eingebunden werden?

Zweitens. Berufs- und haftungsrechtliche Voraussetzungen für eine Kompetenzerweiterung der einzusetzenden Fachkräfte.

Die gegenwärtige Gesetzeslage lässt meines Wissens nicht zu, dass außer Ärzten jemand therapieren darf bzw. dass ohne ärztliche Verordnung ein Pflegedienst in der ambulanten Krankenpflege wirksam werden darf. Welche rechtlichen Voraussetzungen müssten also erfüllt werden, damit die Kompetenzen der einzusetzenden Fachkräfte erweitert werden können? Wie weit sollten und dürften die Kompetenzerweiterungen gehen?

Zu erörtern sind außerdem die fachlichen Voraussetzungen und der dazu erforderliche Bildungsweg. Kompetenzerweiterung bedeutet natürlich auch eine höhere Verantwortung und setzt selbstverständlich eine höhere Qualifikation voraus. Eine Hochschulausbildung und eine mehrjährige Berufserfahrung sollten aus unserer Sicht mindestens zugrunde gelegt werden. Schließlich soll die Gemeindeschwester ja im ländlichen Raum Teilarbeiten des Arztes übernehmen, um ihn zu entlasten Sie sollte ein selbständig arbeitendes Bindeglied zwischen Patient, Arzt und Pflegediensten sein.

Das heißt für mich, ihre fachliche Kompetenz muss eine ganz andere sein als die der Gemeindeschwester in der damaligen DDR. Sie muss möglicherweise vor Ort die ersten Therapiemaßnahmen selbst entscheiden und durchführen. Dies erfordert genaueste Kenntnisse von Krankheitsbildern und die präzise Durchführung einzelner Untersuchungen, die der Anamnese dienen. Die fachliche Kompetenz kann sie eben nur durch eine Spezialausbildung bzw. eine Hochschulausbildung erwerben.

Die neue Gemeindeschwester sollte eine Assistentin mit hoher fachlicher Kompetenz und qualifizierter Ausbildung sein. Sie sollte auch, wie in der Machbarkeitsstudie der Uni Greifswald vorgesehen, verschiedene medizinisch-technische Apparate der Telemedizin beherrschen und benutzen können

Schließlich sind vor der Einführung einer solchen Gemeindeschwester die betriebswirtschaftlichen Rahmenbedingungen und mögliche Entlastungspotenziale innerhalb der gesetzlichen Krankenversicherung und die notwendig werdenden Veränderungen gesetzlicher Rahmenbedingungen zu klären. Wer soll Träger dieser neuen Institution sein? - Kommunen, Wohlfahrtsverbände, die KV oder der einzelne niedergelassen Arzt? Wer soll sie bezahlen? - Der Staat, die Pflegekasse, die Krankenkasse?

Bevor die erste Gemeindeschwester ihren Dienst antritt, müssen viele Fragen geklärt werden. Es kommt also viel Arbeit auf uns alle zu.

Die ersten Reaktionen auf die Ankündigung meiner SPDKollegin Grimm-Benne, Gemeindeschwestern wieder einzuführen, waren nicht nur zustimmend. Viele zeugen von großer Skepsis und Unsicherheit gegenüber diesem Projekt. Die Pflegedienste fürchten einen Verdrängungswettbewerb gegenüber ihrem Stand. Ärzte meinen, Gemeindeschwestern seien nicht nötig. Teilweise gab es rigorose Ablehnungen. Das wird dem Problem unseres Erachtens nicht gerecht.

Viele ehemalige Gemeindeschwestern des DDR-Gesundheitswesens haben nach dem Jahr 1989 ihr Fach

wissen und ihren Mut in die Waagschale geworfen und sich mit mobilen Pflegediensten in der ambulanten Krankenpflege selbständig gemacht. Sie haben so eine beachtliche Anzahl an versicherungspflichtigen Arbeitsplätzen geschaffen und leisten eine anerkannt gute Arbeit. Die Hausärzte, mit denen wir sprachen, sind der Meinung, dass diese fachlich kompetente Betreuung in Zusammenarbeit mit den Ärzten in eigener Niederlassung ausreicht, um den Bedarf an Pflege im ländlichen Raum zu sichern.

Auch diese Standpunkte sind ernst zu nehmen und in die Abwägung zur Einführung einer solchen Fachkraft einzubeziehen. Viele der angesprochenen Fragen liegen im Kompetenzbereich der Bundespolitik. Hierzu können wir nur effiziente Vorarbeit leisten, indem wir unseren Antrag zur Anhörung in den Ausschuss für Soziales überweisen. An dieser Stelle möchte ich sagen, dass wir natürlich auch dem Antrag der Koalitionsfraktionen zustimmen werden, deckt sich doch dessen Intention weitgehend mit unseren Zielen.

Allerdings möchte ich angesichts der doch vielen öffentlich geäußerten Vorbehalte und auch Vorstellungen über die konkrete Gestaltung dringend dafür werben, unseren Antrag auf Durchführung einer Anhörung von Fachleuten und Betroffenen zu unterstützen. Die Anhörung sollte zum Ziel haben, das Pro und Kontra zu erörtern und zu erfassen und nach weiteren Wegen zur Lösung des Problems des drohenden Ärztemangels zu suchen.

Die Ärztekammer, die Kassenärztliche Vereinigung, der Hausärzteverband, die Krankenkassen, die Vertreter des öffentlichen Gesundheitswesens sowie Berufsverbände der Krankenpflege können in konstruktiver Zusammenarbeit in der Anhörung tätig werden. Ich denke, dass die demokratische Mitwirkung der betroffenen Berufsgruppen ein wichtiges Unterpfand für ein gemeinsames Handeln wäre und damit ein Erfolg der ganzen Aktion wahrscheinlicher ist, als wenn wir uns im stillen Kämmerlein des Ausschusses etwas ausdenken, was dann möglicherweise Proteste hervorruft.

Ich bitte um Zustimmung zu unserem Antrag und bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.

(Zustimmung bei der Linkspartei.PDS)

Vielen Dank, Frau Penndorf. - Zu dem Antrag in der Drs. 5/114 erteile ich Frau Grimm-Benne von der SPDFraktion das Wort. Bitte schön.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren Kollegen! Der Landesausschuss der Ärzte und Krankenkassen in Sachsen-Anhalt hatte bereits durch Beschluss vom 18. Oktober 2004 eine drohende Unterversorgung in der hausärztlichen Versorgung in folgenden Planungsbereichen festgestellt: Aschersleben-Staßfurt, Bernburg, Bördekreis, Halberstadt, Jerichower Land, Sangerhausen, Stendal, Altmarkkreis Salzwedel und Weißenfels. Damit liegen für neun von 23 Planungsbereichen Feststellungen einer Unterversorgung für die Gruppe der Hausärzte vor.

Zugegebenermaßen bin ich in der Funktion der gesundheitspolitischen Sprecherin neu. Meine ersten Gesprächen bei den Krankenkassen führten dazu, dass mir ge

sagt wurde: Frau Grimm-Benne, statistisch gesehen haben wir gar keinen Hausärztemangel. Darin gebe ich ihnen Recht: Statistisch gesehen haben wir keinen Hausärztemangel. Aber wir haben gerade in den Bereichen, die ich aufgezählt habe, trotzdem keinen Hausarzt in der Nähe.

Wir alle wissen, dass uns die demografische Entwicklung auch im Gesundheitsbereich vor eine Vielzahl von Aufgaben stellt. Gerade im ländlichen Raum wird die ärztliche Versorgung immer schwieriger. Das betrifft - so sagen wir immer - insbesondere ältere Menschen. Aber auch junge Familien, die in schwierigen Lebenslagen sind, werden immer immobiler, sie sind nach wie vor auf den immer stärker ausgedünnten ÖPNV angewiesen und erreichen immer schwieriger Versorgungszentren, in denen man Hausärzte finden kann.

Genau an diesem Punkt wollen wir ansetzen. Wir von der CDU und der SPD wollen die Landesregierung auffordern zu prüfen, wie ein Projekt zum Einsatz von Gemeindeschwestern zur langfristigen Sicherung einer qualitativ hochwertigen medizinischen Versorgung in der Fläche in einer Modellregion in Sachsen-Anhalt implementiert werden kann. Die Gemeindeschwester soll als Bindeglied zwischen Patientinnen und Patienten sowie Ärztinnen und Ärzten vor allem im ländlichen Raum verstanden werden.

Frau Penndorf, ich gebe Ihnen darin Recht, dass es, als wir diesen Wunsch geäußert haben und er durch die Presse ging, gleich kritische Worte gab. Aber wir haben den Begriff der Gemeindeschwester deswegen gewählt, weil er für die Patientinnen und Patienten immer noch ein gutes Wort für bestimmte Dienstleistungen ist, die sie jetzt so sehr vermissen. Wir meinen aber in dem Sinne nicht die klassische Gemeindeschwester, die insbesondere für die Haus- und Familienpflege tätig ist; vielmehr möchten wir eine Gemeindeschwester, die arztentlastende Tätigkeiten ausübt, so wie dies zum Beispiel eine Krankenschwester oder die heutige Gesundheitspflegerin tut.

Ich weiß - das habe ich auch deutlich gemacht -, dass der Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste nicht die Sorge haben muss, dass wir in seine Versorgungsstrukturen eingreifen, ihm sozusagen die Butter vom Brot nehmen, ein Stück vom Kuchen wegnehmen. Das Gleiche habe ich auch dem Landespflegerat bereits mitgeteilt.

Aber es soll geklärt werden - deswegen haben wir den Punkt 2 unseres Antrags entsprechend gewählt -, wie wir die so verstandene Gemeindeschwester in die bestehende medizinische Versorgung einbinden können, ohne dass ein neuer Zweig im Versorgungssystem entsteht, wie die Finanzierung sichergestellt werden kann, welche Aufgaben sie wahrnehmen soll und welche fachlichen Weiterbildungsanforderungen gestellt werden sollen.

Auch wir wollen, wenn wir heute diesen Antrag beschließen, eine umfassende Anhörung aller Beteiligten erreichen. Es soll insbesondere geklärt werden, ob es die Möglichkeit gibt, zwischen der Kassenärztlichen Vereinigung und den Krankenkassen einen neuen, selbständig finanzierten Bereich zu schaffen, der als verlängerter Arm der Hausärzte dient.

Wir haben ein Beispiel in Rheinland-Pfalz, wo es bereits einen Integrationsvertrag zwischen einer Krankenkasse

und dem Hausärzteverband gibt, nach dem Arzthelferinnen vor, während und nach stationären Aufenthalten Patienten im Auftrag der Ärzte betreuen. Dort ermitteln sie Versorgungsdefizite, überprüfen die Einnahme von Arzneien und koordinieren die Kontakte zu anderen Leistungserbringern. Das wäre zum Beispiel ein Modell. Brandenburg versucht ein ähnliches Modell.

Mecklenburg-Vorpommern ist mit dem Projekt der Gemeindeschwester Agnes also nicht allein. Es gibt mehrere Länder, die versuchen, bestimmte Modelle aufzuzeigen, wie man die Versorgung der Menschen im ländlichen Raum sicherstellen kann.

Darauf ist auch unser Antrag ausgerichtet. Dabei möchte ich unterstreichen, dass wir in Sachsen-Anhalt neben anderen ostdeutschen Regionen Vorreiter sein könnten, wenn wir über diese Projekte Chancen wahrnehmen, neue Bewältigungsstrategien gerade im demografischen Wandel zu entwickeln.

Ich will es kurz machen: Wir meinen, dass das Anliegen Ihres Antrages in unserem Antrag schon enthalten ist. Wir werden selbstverständlich mit allen darüber reden, wie wir diese Gemeindeschwestern implementieren können. Daher bedarf es nicht eines gesonderten Antrags, eine Anhörung dazu durchzuführen.

Kurz und gut: Es ist schon sehr viel öffentlich dargestellt worden, sodass es hinsichtlich der Einbringung in diese Problematik nicht weiterer Worte bedarf.

Ich bitte um Zustimmung zu unserem Antrag.

(Zustimmung bei der SPD und bei der CDU)

Herzlichen Dank, Frau Grimm-Benne. - Jetzt hat die Landesregierung um das Wort gebeten. Frau Dr. Kuppe, Sie haben das Wort. Bitte schön.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Herren und Damen Abgeordneten! In den beiden Anträgen ist man sich hinsichtlich der Zielrichtung, glaube ich, einigermaßen einig. Aber bei der Ausformung gibt es doch Unterschiede. Die Fraktionen der CDU und der SPD wollen, dass die Landesregierung die Umsetzung eines Projektes für den Einsatz von Gemeindeschwestern prüft. Die Linkspartei will zunächst, dass wir das Vorhaben aus MecklenburgVorpommern analysieren.

Wir alle wissen, meine Damen und Herren, dass uns die demografische Entwicklung auch im Gesundheitsbereich vor eine Vielzahl von Aufgaben stellt. Gerade im ländlichen Raum wird die ärztliche Versorgung immer schwieriger sicherzustellen sein. Hierbei werden insbesondere die zeitaufwendigen Hausbesuche immer schwieriger abzusichern sein. Auf der anderen Seite werden die Menschen älter und damit oftmals auch immobiler. Sie werden daher auf solche aufsuchenden Versorgungsstrukturen zunehmend angewiesen sein.

Nach den Vorschlägen der CDU und der SPD soll im Rahmen eines Modells geprüft werden, ob und insbesondere wie der Einsatz einer so genannten Gemeindeschwester im Rahmen der integrierten Versorgung die Schaffung nachhaltiger Versorgungsstrukturen unterstützen kann.

Der Begriff der Gemeindeschwester ist rechtlich nicht verankert und hat daher schon immer ein breites Spektrum der verschiedensten Betreuungsformen und beruflicher Qualifikationen umfasst. Die klassische Gemeindeschwester war hauptsächlich in der Haus- und Familienpflege tätig. Nach neueren Überlegungen und den Vorstellungen der Fraktionen soll nunmehr die arztentlastende Tätigkeit der Krankenschwester bzw. der Gesundheitspflegerin im Vordergrund stehen.

Neben den Anforderungen an die Qualifikation der neuen Gemeindeschwester, zu denen in hohem Maße auch telemedizinische Aspekte zählen, müssen die rechtlichen Rahmenbedingungen und insbesondere die Finanzierung geprüft werden. Insofern sind die Ansätze der Fraktion der Linkspartei.PDS auch nachvollziehbar.

Es ist jedoch zu bedenken, dass das vom Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung konzipierte Projekt einer integrierten Gesundheitskraft in der Modellphase verschiedene Modellvarianten umfassen soll.

Die erste Variante - das ist Ihr Beispiel - wurde in Mecklenburg-Vorpommern unter dem Begriff der Gemeindeschwester als Telegesundheitsschwester Agnes gestartet. Die Assoziation zu der entsprechenden Fernsehserie ist durchaus gewollt. Aber die Abkürzung AGnES - Frau Penndorf, Sie haben es gesagt - bedeutet noch viel mehr, nämlich: arztentlastende, gemeindenahe, E-Health-gestützte systemische Intervention.

Es handelt sich bei dem Projekt in Mecklenburg-Vorpommern um eine an die hausärztliche Versorgung gekoppelte Variante des Modells. Das heißt, eine Hausärztin delegiert in der Modellregion Rügen bestimmte Tätigkeiten auf die Telegesundheitsschwester. Diese Gemeindeschwester ist unter anderem mit einem Laptop, mit Geräten zur Blutdruck- und Augendruckmessung, mit einem EKG und mit einer Waage ausgerüstet. Sie sucht die Patientinnen und Patienten auf der Insel Rügen zu Hause auf. Sie erhebt dort Befunde und übermittelt diese Befunde auf elektronischem Wege in die Praxis der Hausärztin.

Diese speziell ausgebildete Telegesundheitsschwester unterstützt die niedergelassene Ärztin, und zwar in der Häuslichkeit des jeweiligen Patienten oder der Patientin. Sie ermöglicht es damit auf effiziente Weise, mehr Patientinnen und Patienten zu erreichen, als es sonst überhaupt möglich wäre.

Zu den Aufgaben der Telegesundheitsschwester gehören neben der unterstützenden Überwachung des Gesundheitszustandes der Patientinnen und Patienten auch die Medikamentenkontrolle und, was gerade bei älteren Menschen besondern wichtig ist, zum Beispiel die Sturzprophylaxe.

In Mecklenburg-Vorpommern ist auch nachgewiesen worden, dass es keine Konkurrenz zu den Pflegeberufen gibt. Diese Sorge war in der Tat am Anfang sehr groß. Aber es gibt Äußerungen des Berufsverbandes für Pflegedienste, die diese kritischen Positionen von Anfang an entkräften und die sagen, dass es ein sinnvolles Projekt ist.

Gerade unter dem Aspekt der Wirtschaftlichkeit ist es interessant und auch erforderlich, verschiedene Varianten des Projektes und die Einsatzmöglichkeiten dieser neuen Gemeindeschwester an unterschiedlichen Stellen und in unterschiedlichen Strukturen zu erproben und auszuwerten.

Daher wird in Brandenburg gerade die zweite Variante des Gesamtvorhabens gestartet. Es ist in Brandenburg an ein medizinischen Versorgungszentrum angebunden. Eine Wiederholung der verschiedenen Projektschwerpunkte ist im Gesamtkonzept nicht vorgesehen; daher wird, sofern sich Sachsen-Anhalt beteiligt - und wir haben daran Interesse -, eine andere Anbindung einer derartigen Gemeindeschwester erprobt werden. Im Gespräch ist derzeit die Anbindung an eine Krankenhausambulanz oder an ein Ärztenetz als Träger.