Protokoll der Sitzung vom 22.01.2009

„Dienstposten für Führungskräfte - zumindest die den höheren Besoldungsgruppen der Besoldungsordnung B zugeordneten - fallen per se unter den Funktionsvorbehalt.“

Das versteht sich nicht von selbst; ich verstehe das gar nicht.

(Zustimmung und Heiterkeit bei allen Fraktionen)

Weil Stellen, die dem Funktionsvorbehalt unterliegen, in der Regel mit Beamten und nur ausnahmsweise mit Angestellten zu besetzen sind, hätte diese Sichtweise zur

Folge, dass die hochwertigen Stellen bevorzugt an Beamte zu vergeben sind. Vielleicht kann man bei der Fortschreibung des Verbeamtungskonzeptes darüber noch einmal nachdenken.

Meine Damen und Herren! Ich bitte um die Überweisung des Gesetzentwurfs zur federführenden Beratung an den Ausschuss für Inneres und zur Mitberatung an die Ausschüsse für Recht und Verfassung sowie für Finanzen.

Wir werden sicherlich eine Anhörung durchführen und dabei auch alle Berufsgruppen berücksichtigen, aber ich denke, wenn wir in den drei Ausschüssen sind, dann ist es eine solide Gesetzesberatung. - Vielen Dank.

(Zustimmung bei der SPD, von Minister Herrn Hövelmann und von Staatsminister Herrn Robra)

Vielen Dank, Herr Rothe. - Damit ist die Debatte abgeschlossen. Wir stimmen ab über die Überweisung. Unstrittig scheint mir inzwischen zu sein, dass der Innenausschuss mit der Federführung und die Ausschüsse für Finanzen und für Recht und Verfassung mit der Mitberatung betraut werden sollen. Darüber stimmen wir als Erstes ab. Wer stimmt dem zu? - Offensichtlich alle. Dann ist das so beschlossen.

Es ist weiterhin die Überweisung zur Mitberatung an den Bildungsausschuss vorgeschlagen worden. Gibt es weitere Vorschläge? - Die gibt es nicht. Wir stimmen darüber ab. Wer dafür ist, auch den Bildungsausschuss mit der Mitberatung zu betrauen, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Die FDP-Fraktion und DIE LINKE. Wer stimmt dagegen? - Die Koalitionsfraktionen. Der Vorschlag ist mehrheitlich abgelehnt worden. Damit ist der Gesetzentwurf an die drei erstgenannten Ausschüsse überwiesen worden. Der Tagesordnungspunkt 6 ist beendet.

Ich rufe den Tagesordnungspunkt 7 auf:

Erste Beratung

Entwurf eines Zweiten Funktionalreformgesetzes

Gesetzentwurf der Landesregierung - Drs. 5/1711

Ich bitte Herrn Minister Holger Hövelmann, die Einbringung vorzunehmen. Bitte schön.

Herr Präsident! Mein sehr verehrten Damen und Herren! Ein spannendes Thema am Nachmittag: Funktionalreform. Ich will die einleitenden Worte auch ein Stück weit auf das beziehen, was der Ministerpräsident heute Morgen in seiner Regierungserklärung zu diesem Thema gesagt hat. Auch ich will gern einräumen, dass der Umfang des Entwurfes des Zweiten Funktionalreformgesetzes hinter dem zurückbleibt, was wir, sowohl als Landesregierung als auch im parlamentarischen Raum, ursprünglich beabsichtigt hatten.

Auch ich persönlich hätte mir mehr Aufgaben zur Übertragung vorstellen können, aber, meine sehr verehrten Damen und Herren, eine umfassende Funktionalreform muss auch mehrheitsfähig sein. Deshalb ist es der Landesregierung zugute zu halten, dass sie heute einen mehrheitsfähigen Vorschlag unterbreitet hat und gerade

nicht eine ergebnisoffene Auflistung denkbarer Aufgaben ohne Rücksicht auf fachliche Einwände in ein ungewisses parlamentarisches Verfahren schickt.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Landesregierung hat in ihrer Sitzung am 13. Januar 2009 den vorliegenden Entwurf eines Zweiten Funktionalreformgesetzes beschlossen und diesen am 15. Januar 2009 in den Landtag eingebracht. Der Gesetzentwurf ist in Form eines Artikelgesetzes gestaltet und enthält Vorschläge zu verschiedensten Aufgabenverlagerungen, zum Personalübergang und zum Mehrbelastungsausgleich.

Der Gesetzentwurf sieht in den Artikeln 3 bis 21 Aufgaben aus den Bereichen Forsten, Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft, Veterinärwesen, Verbraucherschutz, Soziales, Baurecht und Verkehr zur Verlagerung auf die Landkreise und kreisfreien Städte vor.

Im Einzelnen sind dies folgende Bereiche: a) Insgesamt ca. 46 Vollbeschäftigteneinheiten aus dem Landesverwaltungsamt, die Aufgaben nach dem Bundeselterngeld und -elternzeitgesetz wahrnehmen, die Betriebserlaubnisverfahren und die Aufsicht über Kindertagesstätten und Vergünstigungen von Schulfahrten, die Anerkennung ambulanter Einrichtungen für Schwangerschaftsabbrüche,

(Frau Bull, DIE LINKE: Einmal im Jahr!)

die Zulassung von Drogen- und Suchtberatungsstellen, Aufgaben im Bereich des Ehrenamtes in der Jugendhilfe, Artenschutz für Mauersegler, Schleiereulen, Fledermäuse, Turmfalken, Orchideen, Kraniche, Fischadler, Rauchschwalben, Dohlen, Ameisen, Wildbienen und Feldhamster,

(Heiterkeit bei der LINKEN)

- das sind wesentliche Aufgaben für das Land SachsenAnhalt - Teile der Aufgaben der Umwelt- und Naturschutzverwaltung im Immissionsschutz, im Abfallrecht, im Naturschutz und in der Wasserwirtschaft, Aufgaben nach dem Futtermittelrecht sowie die Genehmigung von Bebauungsplänen und die Genehmigung der Änderung von Flächennutzungsplänen und schließlich die Anerkennung und Überwachung - ein besonderes Tätigkeitsfeld des Kollegen Daehre - von Trägern der Mofa-Ausbildung.

(Frau Dr. Hüskens, FDP: Das waren absolute Lieblingsaufgaben!)

- Jawohl, es ist logisch, dass wir das übertragen.

b) Aus dem Landesamt für Verbraucherschutz sind es ca. sieben Vollbeschäftigteneinheiten mit Aufgaben im Hinblick auf den Verbraucherschutz im Energierecht.

c) Aus den Ämtern für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten kommen insgesamt ca. 55 Vollbeschäftigteneinheiten, die mit Aufgaben der Handelsklassenüberwachung für frisches Obst, Gemüse, Speisekartoffeln, Eier und Geflügel, mit Aufgaben nach der Klärschlamm- und der Düngeverordnung sowie mit forsthoheitlichen Aufgaben, allerdings ohne Forstförderung, sowie mit der Ausbildungsberatung in den Berufen der Land- und Hauswirtschaft befasst sind.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Aufgabenbestand - das haben Sie eben wahrgenommen - umfasst insgesamt ein Volumen von ca. 108 Vollbeschäftigteneinheiten.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich möchte Ihre besondere Aufmerksamkeit noch auf Artikel 22 des Gesetzentwurfes lenken, der eine Regelung vorsieht, nach der die Landkreise stärker in die Gestaltung der ländlichen Entwicklung einbezogen werden sollen. Insofern umfasst die Regelung die Etablierung entsprechender Arbeitsgemeinschaften und sieht im Weiteren zu deren Einrichtungen eine noch auszugestaltende Regierungsverordnung vor. In dieser Verordnung soll neben den Einzelheiten zur Ausgestaltung dieser Arbeitsgemeinschaften auch die Einrichtung von Regionalbudgets für Maßnahmen der integrierten ländlichen Entwicklung geregelt werden.

Verehrte Damen und Herren! Der Gesetzentwurf enthält in Artikel 2 zur Änderung des Finanzausgleichsgesetzes einen Vorschlag zum Ausgleich der prognostizierten finanziellen Mehrbelastungen der Kommunen. Als Grundlage der hier angestellten Prognose wurden die tatsächlichen Kosten, die dem Land bei der Wahrnehmung dieser Aufgaben selbst entstehen, ermittelt. Diese setzen sich aus Personal-, Sach- und Gemeinkosten zusammen.

Für den zur Übertragung vorgesehenen Aufgabenbestand wendet das Land derzeit insgesamt ca. 7 Millionen € auf. Im ersten Jahr des Inkrafttretens des Zweiten Funktionalreformgesetzes soll diese Summe den Kommunen voll erstattet werden. In den darauf folgenden fünf Jahren soll aufgrund zu erwartender Synergieeffekte eine Abschmelzung dieser Summe um jeweils 2 % erfolgen.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Damit kann ab dem Jahr 2015 eine Effizienzrendite von insgesamt 10 % für das Land erwartet werden.

(Och! bei der LINKEN)

- Das sind immerhin 700 000 €. So viel oder so wenig ist das gar nicht.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Eine Geschäftsgrundlage der Aufgabenübertragung und dieser Kostenerstattung ist, dass das mit der Aufgabenerfüllung betraute Personal des Landes ebenfalls auf die Kommunen übergeht. Das soll nicht nur eine qualitativ hochwertige Aufgabenwahrnehmung und -erfüllung ohne Übergangsschwierigkeiten sicherstellen, sondern auch die äquivalente Kostenersparnis beim Land möglich machen.

In vielen Bereichen werden jedoch nur Teilaufgaben von Behörden auf die elf Landkreise und die drei kreisfreien Städte übertragen werden, die derzeit auf Landesebene mit weniger als zehn Vollbeschäftigteneinheiten wahrgenommen werden. Es wird daher kein geschlossener Übergang ganzer Arbeitseinheiten auf die kommunalen Gebietskörperschaften erfolgen können.

Darüber hinaus steht bei mehreren Aufgaben sogar rein rechnerisch nicht für jeden Landkreis und für jede kreisfreie Stadt eine ganze Fachkraft zum Übergang zur Verfügung. Der Gesetzentwurf wiederum schlägt einen gesetzlichen Personalübergang vor.

Um für das betroffene Personal sozialverträgliche und auch interessengerechte Lösungen zu finden, wollen wir vorrangig einvernehmliche Personalentscheidungen treffen. Dazu, meine sehr verehrten Damen und Herren, soll im Rahmen einer vorgeschalteten Freiwilligkeitsphase ein Interessenbekundungsverfahren für alle Landesbeamten und Tarifbeschäftigen eröffnet werden.

Die Personalvertretungen werden angemessen am Auswahl- und Zuordnungsverfahren beteiligt. Eine besondere Rolle wird dabei natürlich den Landkreisen und kreisfreien Städten zukommen, da diese Beschäftigte und Beamte übernehmen sollen.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Es ist geplant, das Zweite Funktionalreformgesetz zum 1. Januar 2010 in Kraft treten zu lassen. Damit steht für die parlamentarische Beratung und die anschließende Umsetzung des komplexen Regelungswerkes ausreichend Zeit zur Verfügung. Es war unser Ziel, den Gesetzentwurf noch im Januar dieses Jahres in den Landtag einzubringen. Es gab auch im Herbst vergangenen Jahres hier an gleicher Stelle die Zusage des Ministerpräsidenten, die hiermit eingehalten und erfüllt ist.

Nach den Erfahrungen aus den vielen bis zur Erstellung des Gesetzentwurfes notwendigen Abstimmungen rechne ich auch mit umfänglichen und anspruchsvollen parlamentarischen Beratungen, sowohl im Ausschuss für Inneres als auch in den Fachausschüssen. Zu den einzelnen Kommunalisierungsgebieten und Aufgaben und Fragen stehen Ihnen meine Ministerkollegen und -kolleginnen und ich sehr gern zur Verfügung, um die parlamentarische Beratung konstruktiv zu begleiten. - Vielen Dank.

(Beifall bei der SPD und bei der CDU)

Vielen Dank, Herr Minister Hövelmann. - Wir kommen jetzt zur Debatte der Fraktionen. Aber zunächst haben wir die Freude, Seniorinnen und Senioren aus Celle auf der Südtribüne und Damen und Herren der Seniorenuniversität Magdeburg auf der Nordtribüne begrüßen zu können.

(Beifall im ganzen Hause)

Nun erteile ich Frau Dr. Paschke das Wort, um für DIE LINKE zu sprechen.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Jede Fraktion hat jetzt voluminöse fünf Minuten Zeit, das zentrale Vorhaben der Landesregierung in dieser Legislaturperiode zu bewerten und zu würdigen. Dazu kann ich nur sagen: Bloß gut, dass wir ab und zu schon darüber geredet haben. Meine ungefähr anderthalbstündigen Beiträge in dieser Legislaturperiode zu diesem Thema bitte ich also an die fünf Minuten anzuhängen - nicht heute, sondern zum Nachlesen.

(Heiterkeit und Beifall bei der LINKEN und bei der FDP)

Das war nicht einfach Oppositionsgeschwafel, sondern es hat in jeder Frage den Kern des Problems erfasst. Und jetzt liegt uns das Ergebnis vor.

(Zustimmung bei der LINKEN)