Nicht unsere Anträge, nicht Frust von Teilen der SPD, nicht die Richtlinienkompetenz des MP, nicht die mehreren Dutzend Sitzungen von Arbeits- und Lenkungsgruppe, nicht die massiven Forderungen und das Aufbegehren des Landkreistages haben etwas daran geändert.
Dies vorausgeschickt reibt man sich doch als interessierte Leserin oder interessierter Leser des Gesetzentwurfs verwundert die Augen, wenn man in der Begründung zu
dem Gesetzentwurf auf Seite 29 liest, mit dem vorliegenden Gesetz seien die Vorgaben des Kommunalneugliederungsgrundsätzegesetzes und des Verwaltungsmodernisierungsgrundsätzegesetzes umgesetzt.
Herr Scharf meint sogar, die Koalitionsvereinbarung und der Gesetzesauftrag - das hat er heute gemeint - seien nicht nur erfüllt, sondern seien voll erfüllt. Das erinnert mich doch an etwas.
Da könnte man fragen: Ja, sind wir denn hier bei „Des Kaisers neue Kleider“? - Der Gesetzentwurf bleibt insgesamt ganz, ganz nackt. Wirtschaftlichkeitsprüfungen wurden teilweise völlig geerdet.
Was wird - so frage ich Sie - von den Gesetzen umgesetzt? - Es geht fast in Richtung politischer Aschermittwoch, wenn in der Presseerklärung der Staatskanzlei vom 13. Januar in Ermangelung von Aufgabenfülle die zweifelsfrei schutzwürdigen Subjekte wie Ameisen, Wildbienen, Feldhamster, Fledermäuse als Füllmasse des Aufgabenbestandes herhalten müssen.
Nun muss ich sagen: Ich gönne es den Fledermäusen - sie mussten hier schon öfter herhalten -, dass sie in die kommunale Verantwortungsebene verlagert werden.
Was heißt eigentlich substanzielle Aufgabenübertragung? Was hätte man denn da verlangen können? - Das heißt nach unserer Sprechweise, dass ganze Organisationseinheiten in den kommunalen Bereich übergehen; sonst bekommt man nämlich nichts annähernd Wirtschaftliches hin. Das heißt, dass die Bündelungsfunktion der Landkreise nachhaltig gestärkt wird. Das heißt, dass Doppelarbeit und Teilzuständigkeiten weitgehend vermieden werden. Das heißt, dass es nicht ausschließlich Aufgaben im übertragenen Wirkungskreis sein sollten.
Eben diese substanzielle Aufgabenverlagerung war objektiv nicht möglich, weil dem letztlich folgende Tatsachen entgegenstanden: das Festhalten am dreistufigen Landesaufbau - es gab nicht einmal eine Diskussion darüber -, die fortgeschrittene Zentralisation in substanziellen Aufgabenbereichen und Behördenstrukturen, einhergehend mit einem drastischen Personalabbau zur Aufgabenrealisierung, die halbherzige Kreisgebietsreform mit dem Ergebnis von 14 Gebietskörperschaften und letzten Endes auch der fehlende politische Wille in allen seinen bereits beschriebenen Fassetten, einschließlich des konzeptlosen Herumdokterns an den Verwaltungsstrukturen.
Was tun? - Meine Damen und Herren! Wir dürfen nicht zulassen, dass sich die Landesregierung um die Wirtschaftlichkeitsprüfung bei ganzen Aufgabenkomplexen herummogelt. Wir erwarten die Wirtschaftlichkeitsprüfung auch bei den Komplexen, die nicht kommunalisiert sind, die aber sehr große Komplexe sind und in Rede standen.
Wir erwarten sie nicht für das jetzige Gesetz, sondern wir erwarten sie für später, damit man wenigstens annähernd einen Anhaltspunkt hat, was denn die Minimalgröße der Gebietskörperschaften sein müsste, um be
stimmte Aufgaben zu erfüllen, und wie viel wir uns leisten können. Das ist zwar seit Anfang der 90er-Jahre schon in der Diskussion, aber jetzt bekommen wir sie vielleicht einmal als Wirtschaftlichkeitsprüfung.
Was ist das traurige Fazit? - Akzeptable, substanzielle Lösungen sind jetzt, denke ich, fast nur noch langfristig möglich; sie müssen bis hin zur Frage der Länderneugliederung reichen. Es ist aber definitiv absehbar, dass alle weiteren Diskussionen um sinnvolle, nennenswerte Aufgabenverlagerungen auf die Landkreise unter den gegebenen Bedingungen
- das ist sogar unser Parteitagsbeschluss, Sie brauchen sich nicht zu wundern - tatsächlich zu hinterfragen sind. Wir haben heute vom Ministerpräsidenten gehört, dass es im Mai einen weiteren Gesetzentwurf geben soll, was die überörtliche Sozialhilfe und Aufgaben des Landesjugendamtes betrifft. Er hat extra betont: Es soll nicht darum gehen, Kostenrisiken auf die Landkreise zu übertragen.
Aber, meine Damen und Herren, wenn man davon ausgeht, dass in einer mittelfristigen Finanzplanung steht, dass man in diesem Bereich künftig Mittel in Höhe von 40 Millionen € sparen will, und dass wir seit dem Jahr 2000 gerade in diesem Bereich eine Kostensteigerung um 30 % zu verzeichnen haben und dass sich die Fälle auf hohem Niveau ungefähr im Jahr 2011 einpegeln werden, dann ist das schon eine Zumutung für die Landkreise - so, wie das darin steht.
Eine letzte Bemerkung, denn mein Kollege wird noch etwas zur interkommunalen Aufgabenverlagerung sagen - der Ministerpräsident hat heute auch etwas dazu gesagt -: Wir sind der Auffassung, dass man bei allem Frust darüber, dass die Landkreise so wenige Aufgaben bekommen haben, nicht an der interkommunalen Aufgabenverlagerung vorbeikommt.
Hierbei geht es nicht um die Befindlichkeiten der Landkreise. Hierbei geht es um Bürgerorientiertheit. Deshalb müssen alle erstinstanzlichen Aufgaben herunterverlagert werden, auch wenn die Landkreise darüber nicht immer einer Meinung sind.
Wir sollten uns nicht darauf verlassen, dass das schon klappen wird, und sagen: Die kommunalen Spitzenverbände sollen sich mal einigen und dann machen wir einen Gesetzentwurf. Nein, wir ziehen Größenordnungen in die Gemeinden hinein, die es tatsächlich ermöglichen, dass die Aufgaben verlagert werden. Zumindest das sollten wir tun. - Danke schön.
Vielen Dank, Frau Dr. Paschke. - Nun erteile ich Herrn Reichert das Wort, um für die CDU-Fraktion zu sprechen. Bitte schön.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Frau Paschke, das war richtig erfrischend, wie Sie hier so vom Leder gezogen haben. Das haben Sie ja in den anderthalb Stunden davor und in der vergangenen Zeit immer getan. Davor habe ich Respekt. Aber man muss wieder auf den Boden der Realität kommen.
Jetzt liegt ein Gesetzentwurf der Landesregierung zum Zweiten Funktionalreformgesetz vor - zwar nicht in der Größenordnung, wie wir es uns vorgestellt haben, aber dieses Gesetz ist halt da. Viel wurde im Vorfeld darüber diskutiert und debattiert, viel Frust und Unzufriedenheit wurden hier geäußert und genügend Häme wurde abgelassen.
Politisch hatte man hinsichtlich der Kreisgebietsreform eine hohe Erwartungshaltung, hat viel von dieser Funktionalreform erwartet, ihr viel zugeschrieben, insbesondere die Spitzenverbände, vor allem der Landkreistag und in persona die Landräte, die eine umfangreiche Aufgabenübertragung gefordert haben.
Sie als Oppositionsparteien haben auch schnell die politische Brisanz der Schwierigkeit der Umsetzung dieses unseres Koalitionsvorhabens erkannt; denn die Materie ist sehr kompliziert und sehr schwierig. - So weit zu dem, was Sie hier hören wollten.
Das Zweite Funktionalreformgesetz verlagert weitere staatliche Aufgaben aus den Bereichen Arbeit und Soziales, Landwirtschaft und Umwelt sowie Landesentwicklung und Verkehr.
Aber jede Medaille hat zwei Seiten. Die eine ist: Man kann vieles kommunalisieren, ob sinnvoll oder weniger sinnvoll.
Auf der anderen Seite müssen auch die übertragenen Aufgaben von der kommunalen Ebene in wirtschaftlicher und effizienter Form besser umgesetzt werden. Die zusätzlichen Aufgabenübertragungen sollen die Landkreise in ihrer Leistungsfähigkeit stärken. Die Aufgabenerledigung soll vor allem bürgernah und ortsnah realisiert werden.
Die Lenkungsgruppe in der Staatskanzlei hat dies alles auf Herz und Nieren geprüft. Die Fachleute und Fachpolitiker haben sich positioniert. In den Fraktionen hat man sich über das Richtige und Machbare verständigt. Die Ergebnisse sind nun Bestandteile des Gesetzentwurfes.
Nun werden Sie sagen, das sei nur ein kümmerlicher Rest von dem, was möglich gewesen wäre. Aber so ist es nun auch nicht. Eine ganze Reihe von Aufgaben wird nun übertragen. Diese stärken die Landkreise und kreisfreien Städte in ihren Kompetenzen und in ihren Verantwortungsbereichen erheblich. Der Innenminister hat die Aufgaben bereits aufgeführt. Deswegen erspare ich es mir, dies noch einmal zu tun.
Ich möchte noch einmal auf die Ämter für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten zu sprechen kommen, die ein Zankapfel und ein Streitherd in der Funktionalreform sind, und das nicht zum ersten Mal. Meine Damen und Herren! Als ehrenamtlicher Bürgermeister, der das Geschäft fast 20 Jahre lang betreibt, habe ich mit den ÄLLF hinsichtlich der Zusammenarbeit und der Arbeit, die sie für die Gemeinden, für den ländlichen Raum bis hin zum Interesse der einzelnen Bürger erfüllen, nur die allerbesten Erfahrungen gemacht.
Diese ausgezeichnete, kompetente und effiziente Aufgabenerledigung ist ein Beleg dafür, dass die ÄLLF auch in ihrer jetzigen Struktur als Fachbehörde richtig aufgestellt sind und eine Kommunalisierung nicht zwingend benötigen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich bitte darum, den vorliegenden Gesetzentwurf der Landesregierung zur federführenden Beratung in den Ausschuss für Inneres und zur Mitberatung in die Ausschüsse für Soziales, für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, für Umwelt und für Finanzen zu überweisen. - Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.
„Für die Koalitionspartner ist die erfolgreiche Durchführung einer Funktionalreform in der nächsten Legislaturperiode eine der wichtigsten anstehenden Herausforderungen. Nach Ansicht der Koalitionspartner soll eine substanzielle Aufgabenverlagerung vom Landesverwaltungsamt und den staatlichen Fachbehörden zu den kreisfreien Städten und Landkreisen stattfinden, die die Bündelungsfunktion stärkt.“
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Heute müssen Sie feststellen: Sie haben die Herausforderung angenommen, Sie haben sie aber nicht bewältigt.
Das, was uns die Landesregierung mit dem Entwurf eines Zweiten Funktionalreformgesetzes vorlegt, ist, um es gelinde zu sagen, ein Witz.
(Herr Tullner, CDU: Och! - Minister Herr Hövel- mann: Aber es ist mehr als das Erste Funktional- reformgesetz!)
- Aber es war das erste Funktionalreformgesetz, Herr Minister, das schnell auf den Weg gebracht wurde. Da Sie die Landespolitik länger verfolgen, als Sie hier im Hohen Haus an den Sitzungen teilnehmen dürfen, wussten Sie auch, dass die FDP-Fraktion in ihrem Leitbild für die Kreisgebietsreform einen klaren Zeitplan für eine substanzielle Funktionalreform vorgelegt hat, wonach die Funktionalreform zum 1. Juli 2008 in Kraft treten sollte.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich nehme einzelne Beispiele heraus. Das tue ich nicht, um zu verdeutlichen, dass die Anzahl der übertragenen Personalstellen nach diesem Gesetzentwurf so gering ist, sondern weil die Sinnhaftigkeit teilweise durchaus infrage zu stellen ist. Ich nenne einmal die Anerkennung und Überwachung von Trägern der Mofa-Ausbildung: 0,5 Vollbeschäftigteneinheiten im Land Sachsen-Anhalt.