Protokoll der Sitzung vom 22.01.2009

Mit den hergebrachten Grundsätzen wird üblicherweise ein bewusstes Anknüpfen an die Tradition assoziiert. Sie werden auch als Absage an den Versuch verstanden, das öffentliche Dienstrecht neu zu gestalten. Einerseits soll mit ihnen also der Status quo fixiert werden, andererseits erfordert die Rechtswirklichkeit eine Fortentwicklung auch der hergebrachten Grundsätze des Berufsbeamtentums. So hat das Beamtenrecht seit 1949 eine beachtliche Entwicklung vollzogen, die gegen eine Tendenz zum Status quo spricht, aber auch eine Verrechtlichung gebracht hat.

Der vorliegende Gesetzentwurf ist daher ein ehrgeiziges Vorhaben, nicht nur im Hinblick darauf, dass das Gesetz mit Wirkung zum 1. April 2009 in Kraft treten soll. Es ist ehrgeizig, weil es sehr umfangreich ist und weil Materien, wie schon gesagt, sehr sensibel sind. Die CDU wird sich daher des Vorhabens sorgfältig annehmen.

Selbstverständlich ist eine grundlegende Neuregelung immer auch ein Anlass zu prüfen, was aus der Vergangenheit mit in die Zukunft genommen wird und welche Regelungen als nicht mehr zeitgemäß verworfen werden.

Neben der personalwirtschaftlichen Flexibilität und einer stärkeren Orientierung am Leistungsprinzip sind Fragen zum Beispiel des Streikrechts für Beamte oder etwa des Nebentätigkeitsrechts in dem vorliegenden Gesetzentwurf konservativ geregelt.

Der Gesetzentwurf spiegelt eine Vielzahl von Detailfragen wider, die aus der Erfahrung heraus und als Ausfluss des Laufbahnprinzips in der Landesverwaltung immer wieder diskutiert werden müssen, wie zum Beispiel das Verlangen nach einheitlichen Beurteilungsrichtlinien,

die Forderung nach gleicher Bezahlung für gleiche Arbeit und damit die Aufgabe des Alimentationsprinzips, ein geforderter Paradigmenwechsel vom Genehmigungsvorbehalt zur Anzeigepflicht bei Nebentätigkeiten oder auch die Forderung nach Übernahme der hälftigen Kosten für Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung. Mit einer Reihe von Punkten werden wir uns im Detail intensiv auseinandersetzen müssen.

Ich erwarte geradezu, dass in den Beratungen seitens der FDP die Inhalte der Kleinen Anfrage zu den Einnahmen aus Nebentätigkeiten der Landesbeamten in der Drs. 5/1668 thematisiert werden. Die Besorgnis über eine mögliche Kollision zweier Tätigkeiten dürfte im Ergebnis der Kleinen Anfrage nur in ungewöhnlichen Ausnahmefällen bestehen. Die erzielten Einnahmen sind jedenfalls überwiegend unbedeutend.

Ich kann hier schon andeuten, dass man sich die Vorschriften in einzelnen weiteren Punkten wird genau ansehen müssen.

Ich hoffe und gehe davon aus, dass in dem von der Landesregierung gewünschten Zeitrahmen so sorgfältig gearbeitet werden kann, dass eiliges Nachjustieren in diesem sensiblen Bereich möglichst unterbleiben kann.

Die Erfahrung lehrt, dass das, was schnell gemacht ist, nicht zwingend auch handwerklich ordentlich ist. In dem vorliegenden Fall geht es jedoch um zu viele Personen, um zu viele Schicksale und im Fall der ungenügenden Regelungen auch um zu viele Streitfälle, die zu Gerichtsverfahren und Unruhe führen würden. - Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der CDU)

Vielen Dank, Herr Kolze. - Nun erteile ich Frau Dr. Paschke das Wort, um für die Fraktion DIE LINKE zu sprechen.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich stimme den Vorrednern zu, die daran Zweifel haben, dass wir das Gesetz zum 1. April 2009 werden in Kraft treten lassen können. Es ist das erste umfängliche Regelungswerk nach der Föderalismusreform. Da ist eigentlich jeder Paragraf zu hinterfragen.

Ich hoffe und wünsche mir - nicht nur im Interesse der 27 000 Beamtinnen und Beamten im Land, sondern auch im Interesse einer qualitativ hochwertigen Aufgabenerfüllung -, dass wir ein modernes Landesbeamtenrecht verabschieden werden.

(Beifall bei der LINKEN)

Dazu, dass wir den Gleichklang mit den norddeutschen Küstenländern herstellen, muss ich sagen: Das wirft schon ein Licht auf den Zustand der so genannten Initiative Mitteldeutschland. Auch dazu wurde schon etwas gesagt.

Wenn wir den 1. April 2009 im Auge haben, dann haben wir ja hauptsächlich das Beamtenstatusgesetz, das der Bund verabschiedet hat, im Blick. Es wird zum 1. April 2009 in Kraft treten. Es wird uns nicht gerade etwas Revolutionierendes bringen, es wird aber Auswirkungen auf die Modernität unseres Landesbeamtenrechtes haben.

Ungeachtet dessen halten wir es für erforderlich, dass wir bei substanziellen Fragen von Einheitlichkeit über die Landesregierung einfordern, dass man etwas staatsvertraglich regelt. Wir sehen solche Notwendigkeiten für einheitliche Regelungen über den Musterentwurf der norddeutschen Küstenländer hinaus in der Altersgrenzenregelung. Wir sehen sie auch hinsichtlich der bisher noch völlig ungeordneten wechselseitigen Anerkennung von Laufbahnabschlüssen.

Das betrifft später auch die Regelung für Besoldung und Versorgung. Dazu soll uns Ende des Jahres der Gesetzentwurf vorgelegt werden.

Ich möchte noch einmal darauf hinweisen: Bei Besoldung und Versorgung geht es um die Regelung bei einem Dienstherrenwechsel. Sachsen-Anhalt hat - darüber haben wir hier diskutiert - mit seiner Zustimmung im Bundesrat bekanntlich eine Aktie daran, dass wir dort zu einer vernünftigen Regelung im Nachhinein kommen, weil wir zugestimmt haben, dass das jetzt in Landeshoheit geregelt wird. Hierbei sollten wir aktiv werden.

Ich stimme in Folgendem mit Herrn Kosmehl überein: Wir sollten schon in den Ausschüssen darüber diskutieren, ob der Gesetzentwurf den zur Zielstellung formulierten Ansprüchen, die die Landesregierung sich selbst stellt, also nicht nur zum Leistungsprinzip, sondern auch zur Gewährung der Mobilität und zu anderen Fragen, schon entspricht.

DIE LINKE hat sich folgende Maßstäbe für die Beurteilung der einzelnen Paragrafen gesetzt - davon möchte ich zumindest einige nennen -: Wir streben die Entwicklung des öffentlichen Dienstes nach einheitlichen Grundsätzen an, das heißt die Gleichbehandlung der Statusgruppen Angestellte und Beamte. Damit ist eine ganze Anzahl von Fragen verbunden.

Wir unterstützen die Position, die Altersgrenze bei einer Regelaltersgrenze von 65 Jahren zu flexibilisieren, und zwar nicht nur so lange, wie wir Personal abbauen, wie es in der Begründung heißt.

Wir erwarten eine Garantie dafür, dass ausnahmslos alle Benachteiligungen bei Beamten mit einer Ostbiografie der Vergangenheit angehören.

Wir haben uns nach längerer Diskussion für die Unterstützung des Zwei-Laufbahnen-Prinzips mit vertikaler Ausrichtung entschlossen, das auch dem europäischen Maßstab entspricht.

Wir sollten allerdings tatsächlich über die Fragen diskutieren, die Herr Kosmehl hier aufgeworfen hat. Etliche Länder haben den einfachen Dienst schon abgeschafft; wir sollten ihn nicht sozusagen durch die Hintertür fortleben lassen.

Wir sind bei der Durchsetzung des Prinzips des lebenslangen Lernens dafür, dass alle Weiterbildungseinrichtungen verstärkt berufsbegleitend Abschlüsse ermöglichen und die auf Eigeninitiative hin erworbenen Abschlüsse eine stärkere Anerkennung finden.

Meine Damen und Herren! Auf die Verordnungsermächtigungen sollten wir tatsächlich noch einmal intensiv gucken. Ich muss sagen, das, was in der Fragestunde hierzu aufgeworfen wurde, gibt mir doch sehr stark zu denken.

(Beifall bei der LINKEN und bei der FDP)

Das Parlament sollte sich sein Recht nicht aus der Hand nehmen lassen und sollte nicht zulassen, dass sozusagen durch die Hintertür in Laufbahnverordnungen Gesetze umgangen werden. Das wird sicherlich noch eine Diskussion notwendig machen.

Eine letzte Bemerkung. Die Landesregierung hat aus den Stellungnahmen der kommunalen Spitzenverbände fast alles übernommen, was die Personalhoheit der kommunalen Spitzenverbände betrifft. Das ist sehr positiv. Lange Zeit haben die Spitzenverbände gefordert, dass man die Stellenobergrenzenverordnung aufhebt. In vielen Ländern ist sie aufgehoben worden. Ich glaube, wir haben sie noch nicht aufgehoben. Wir sollten auch darüber nachdenken. Das ist jetzt direkt ein Gesetzesinhalt, aber wir sollten das in der Diskussion ansprechen.

Wir sind natürlich für die Überweisung an alle Ausschüsse, die Herr Kosmehl schon genannt hat. Ich bin mir nicht ganz sicher, ob man den Gesetzentwurf nicht auch an den Finanzausschuss überweisen sollte.

(Zustimmung bei der FDP)

Denn das Laufbahnrecht hat auch unmittelbar damit zu tun und die Trennung zwischen Besoldung und Laufbahn, Finanzministerium und Innenministerium, liegt ja vor. Dem sollten wir im Parlament nicht folgen.

(Zustimmung bei der LINKEN)

Vielen Dank, Frau Dr. Paschke. - Zum Abschluss der Debatte hören wir den Beitrag der SPD-Fraktion. Es spricht Herr Rothe.

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Kern des vorliegenden Gesetzentwurfs ist das neue Landesbeamtengesetz, mit dessen Verabschiedung wir von einer dem Land im Ergebnis der Föderalismusreform I übertragenen Zuständigkeit Gebrauch machen.

Der Gesetzentwurf wird dem Anspruch gerecht, das Dienstrecht fortzuentwickeln, wie es jetzt in Artikel 33 Abs. 5 des Grundgesetzes heißt. Die hergebrachten Grundsätze des Berufsbeamtentums, die sich allzu oft als Reformbremse erwiesen haben, können jetzt immerhin modifiziert werden.

Begrüßen möchte ich, dass sich die Landesregierung entschlossen hat, anstelle der vier hergebrachten Laufbahngruppen zwei Laufbahngruppen vorzuschlagen, also den einfachen mit dem mittleren Dienst und den gehobenen mit dem höheren Dienst in einer Laufbahngruppe zu vereinen.

Als Jurastudent in Baden-Württemberg habe ich Kommilitonen erlebt, die sich erfolglos um die Aufnahme in den gehobenen Verwaltungsdienst beworben hatten, um dann ein Universitätsstudium zu absolvieren, welches auf den höheren Dienst vorbereitet. Ministerpräsidenten wie Lothar Späth und Erwin Teufel haben die Ausbildung für den gehobenen Dienst absolviert.

In Sachsen-Anhalt hat der damalige Justizminister Curt Becker vom „indischen Kastenwesen“ gesprochen. Das war zwar undiplomatisch, aber treffend formuliert. Von dieser Mentalität kommen wir ein Stück weit weg, wenn die bisherige Trennung zwischen den Laufbahngruppen

des gehobenen und des höheren Dienstes aufgehoben wird.

Meine Damen und Herren! Hervorheben möchte ich auch die familienfreundlichen Regelungen im Gesetzentwurf der Landesregierung. Die Höchstdauer von Beurlaubung und unterhälftiger Teilzeit steigt um fünf auf künftig 17 Jahre. Schwangerschaft, Mutterschutz, Elternzeit und die Betreuung von Kindern oder die Pflege von nach ärztlichem Gutachten pflegebedürftigen Angehörigen dürfen sich nicht nachteilig bei der Einstellung und beruflichen Entwicklung auswirken.

Für den Fall der Erhöhung von Anforderungen an die fachliche Eignung für die Einstellung in den öffentlichen Dienst sollen Kinderbetreuungszeiten in den ersten drei Jahren dergestalt berücksichtigt werden, dass bei der Bewerberprüfung auf die vorherigen Anforderungen abzustellen ist. Schließlich kann die Beamtin oder der Beamte zum Ausgleich solcher Verzögerungen vorzeitig befördert werden.

Meine Damen und Herren! Da das Berufsbeamtentum nur begrenzt reformierbar ist, sollte sein Anwendungsbereich eingegrenzt werden. Im Personalentwicklungskonzept der Landesregierung mit Stand vom August 2008 wird die Gesamtzahl der Beamten mit 27 542 angegeben. Das sind nach meiner Schätzung etwa doppelt so viele, wie notwendig wären, wenn man die Verbeamtung tatsächlich auf die Kernbereiche der Eingriffsverwaltung beschränken würde.

In der Koalitionsvereinbarung vom 24. April 2006, die ja in Teilen immer noch Gültigkeit beanspruchen kann, heißt es:

„Verbeamtungen sind künftig auf die Aufgabenbereiche zu beschränken, in denen der hoheitliche Charakter der Aufgaben oder besondere Umstände dies erforderlich machen.“

Die SPD-Fraktion hat sich am 17. Juli 2007 für den völligen Verzicht auf weitere Verbeamtungen in allen Bereichen der Landesverwaltung ausgesprochen, in denen keine hoheitlichen Aufgaben zu erfüllen sind. Die Verbeamtung von Lehrern wird von uns weiterhin abgelehnt. Für den Hochschulbereich bedarf es weiterer Überlegungen.

Dieser Beschluss der SPD-Fraktion ist im Personalentwicklungskonzept der Landesregierung weitgehend, aber nicht vollständig berücksichtigt worden. Danach können Lehrer weiterhin verbeamtet werden, bis ein 100-prozentiges Beschäftigungsvolumen und die OstWest-Anpassung erreicht worden sind. Nach dem Tarifvertrag wird das volle Beschäftigungsvolumen bis zum Schuljahr 2011/2012 erreicht.

Kurios finde ich den Satz im Verbeamtungskonzept der Landesregierung:

„Dienstposten für Führungskräfte - zumindest die den höheren Besoldungsgruppen der Besoldungsordnung B zugeordneten - fallen per se unter den Funktionsvorbehalt.“