Protokoll der Sitzung vom 22.01.2009

Ich bitte nun Herrn Grünert, diesen Antrag einzubringen. Bitte schön.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Es ist schon schade, aber auch symptomatisch für den Landtag, dass eine so wichtige Aufgabenstellung zum Schluss des heutigen Sitzungstages behandelt wird. Sei es drum. Trotzdem erspare ich es mir nicht, bestimmte Fragen in den Mittelpunkt zu stellen.

Meine Damen und Herren! Seit der Beschlussfassung über die mögliche Aufgabenübertragung sowohl vom Land auf die Kommunen als auch von den Landkreisen auf die Städte und Gemeinden vom Januar 2002, hier: Beschluss des Landtages von Sachsen-Anhalt in der Drs. 3/68/5222 B, sind fast auf den Tag genau sieben Jahre vergangen.

Die Grundlage der damaligen Entscheidung waren die beabsichtigte Kreis- und Gemeindegebietsreform und das Ziel, ausgehend von einem zweistufigen Verwaltungsaufbau besonders im kommunalen Bereich alle erstinstanzlichen Aufgaben auf die Gemeindeebene zu verlagern. Es sollte der Grundsatz verwirklicht werden, dass für Anliegen der Bürgerinnen und Bürger die gemeindliche Ebene Ansprechpartner sein soll.

Demnach sollten nach Erreichung der Leistungsfähigkeit der Gemeinden - damals waren es Verwaltungsgemeinschaften mit 10 000 Einwohnern und Einheitsgemeinden mit 8 000 Einwohnern - die in dem Beschluss aufgeführten Aufgaben vorbehaltlich einer weiteren Prüfung kommunalisiert werden.

Werte Damen und Herren! Diesem Anliegen stellte sich auch der Städte- und Gemeindebund in seinem Beschluss vom 18. April 2005 in Tangermünde „Städte und Gemeinden 2020 - Leitbild für eine nachhaltige Kommunalpolitik“. Ich zitiere aus dem Beschluss:

„Die Verwaltung der Gemeinde ist die umfassende Dienstleistungsagentur vor Ort für die alltäglichen Anliegen und Wünsche der Bürger. Es sollte zum Selbstverständnis der Kommunen gehören, bürgerorientiert zu handeln und dabei einen Standard zu erreichen, wie er in der Wirtschaft bei der Kundenorientierung selbstverständlich ist. Administrative Organisationsvorgaben und -überlegungen sind auf Servicefreundlichkeit, Zeit- und Kosteneinsparung für die Einwohner auszurichten. Bürgerorientierung wird zum Organisationsprinzip.“

Weitere Schwerpunkte der zukünftigen Ausrichtung der Kommunen waren Identifikation, Teilhabe und Effizienz.

Werte Damen und Herren! Nachdem die von den Fraktionen der CDU und der FDP gestützte Landesregierung im Juni 2002 die Vorschaltgesetze zur Verwaltungs- und Funktionalreform sowie zur kommunalen Gebietsreform kurzerhand abgeschafft hatte, haben Sie von der CDU und von der FDP es auch in der Folgezeit nicht vermocht, die Funktionalreform in ein Gesetz zu gießen und umzusetzen.

Gleichzeitig haben Sie sich eines Instrumentes entledigt, welches im politischen und parlamentarischen Raum durchaus Beachtliches geleistet hat. Ich meine die Bildung eines eigenen Ausschusses zur Funktional-, Verwaltungsreform und kommunalen Gebietsreform. Der Antrag unserer Fraktion wurde damals von der Parlamentsmehrheit abgelehnt.

Die marginalen Aufgabenübertragungen waren bis auf die unteren Umweltbehörden, die bereits in der dritten Legislaturperiode politisch beschlossen waren, auf die Aufgabenbestände auf der Grundlage des Gesetzes zur Fortentwicklung der Verwaltungsgemeinschaften und zur Stärkung der gemeindlichen Verwaltungstätigkeit vom 13. November 2003 begrenzt.

Beispielhaft sind hier zu nennen: die Aufgabe zur Entfernung von Fahrzeugen im Rahmen der Gefahren

abwehr, die Erteilung von Gaststättenerlaubnissen, die Verhinderung der Fortsetzung von Betrieben ohne Zulassung, die Aufgaben für Spezial- und Jahresmärkte oder die Regelung des Straßennutzungsrechtes innerhalb geschlossener Ortschaften, auf Gemeindestraßen, sonstigen öffentlichen Straßen und auf öffentlichen Verkehrsflächen.

Seitdem war es relativ ruhig in Sachen Funktionalreform, die letztendlich auch eine Gemeindestruktur- und -gebietsreform hätte begründen können.

In Vorbereitung auf die Landtagswahl 2006 bekannte sich die SPD in ihrem Sofortprogramm „Arbeit, Bildung, Familie fördern“ noch zu einer interkommunalen Aufgabenverlagerung.

Im Koalitionsvertrag zwischen CDU und SPD aus dem Jahr 2006 steht unter Punkt 9 auf Seite 36 neben der heute bereits mehrfach zitierten Textpassage ein weiterer Passus. Dieser lautet:

„Hinzu kommt eine interkommunale Funktionalreform. Bei allen Aufgabenübertragungen bekennen sich die Koalitionspartner zur strikten Einhaltung des Konnexitätsprinzips (Artikel 87 Abs. 3 Landesverfassung Sachsen-Anhalt).“

Sowohl das eine als auch das Konnexitätsprinzip hinsichtlich der Neuausrichtung des FAG lassen nach wie vor auf sich warten.

Im Rahmen der Anhörung zum Entwurf eines Begleitgesetzes zur Gemeindegebietsreform in der Drs. 5/902 im Innenausschuss am 29. November 2007 führte der Städte- und Gemeindebund aus - ich zitiere -:

„Eine notwendige interkommunale Funktionalreform soll mit der geplanten Neugliederung der Gemeinden verbunden werden, indem zumindest die Vorstellungen von der Gemeinde als erstes Portal der Bürger aufgenommen werden. Dazu zählt man den Auftrag, im Sinne eines optimalen Bürgerservices Aufgaben, Funktionen und Einrichtungen auf die Gemeindeebene zu verlagern.“

Die Position des Landkreistages zur Anhörung spiegelte sich wie folgt wider - ich zitiere -:

„Eine Mindestgröße von nur 8 000 Einwohnern bei Einheitsgemeinden ist vorstellbar. Bei 10 000 Einwohnern müssten die Aufgaben der Gemeinden neu betrachtet und geordnet werden. Dieser Punkt steht in indirekter Korrespondenz zur Forderung des Städte- und Gemeindebundes nach einer interkommunalen Funktionalreform. Diese wird formal begrüßt, jedoch mit der eigenen Forderung verbunden, dass es zuerst eine Verlagerung von staatlichen Aufgaben, Landesaufgaben, auf die Kreise geben muss. Bei einer interkommunalen Funktionalreform darf es zudem nicht zu einer Zersplitterung von Zuständigkeiten innerhalb eines Kreisgebietes kommen. Ein Sonderstatus von Städten mit über 20 000 Einwohnern wird abgelehnt.“

Diese Positionen machen den Zusammenhang zwischen der Verlagerung von Landesaufgaben auf die Landkreise und einer interkommunalen Funktionalreform sehr deutlich.

Der Antrag meiner Fraktion in der Drs. 5/1026, der darauf abzielte, im Rahmen des Begleitgesetzes zur ge

meindlichen Neugliederung die mit der Gebietsreform zu erreichende Leistungsfähigkeit und Verwaltungskraft mit dem Grundsatz einer notwendigen interkommunalen Funktionalreform zu verbinden, wurde von Ihnen, meine Damen und Herren von der Koalition, am 13. Dezember 2007 abgelehnt.

Wer nun dachte, dass es im Jahr 2008 mit großen Schritten vorwärts gehen würde, der wurde durch die parlamentarische Praxis auch der Koalitionsfraktionen herb enttäuscht.

Im Leitbild der Gebietsreform sprach sich die Landesregierung zwar noch für eine interkommunale Aufgabenverlagerung im Anschluss an die kommunale Gebietsreform aus; betrachtet man jedoch die Inhalte des Zweiten Funktionalreformgesetzes, welches heute eingebracht worden ist, kommen erhebliche Zweifel an der Umsetzungsfähigkeit des so genannten parlamentarischen Willens auf.

An dieser Stelle möchte ich die Äußerungen des ehemaligen Ministerpräsidenten von Baden-Württemberg Erwin Teufel auf dem Landkreistag am 25. Juni 2008 bemühen, der sinngemäß ausführte, dass eine substanzielle Aufgabenverlagerung auch politisch gewollt sein müsse und als Chefsache umgesetzt werden müsse. Es sei ihm am Freitag nebenbei eingefallen, dass eine Funktionalreform wichtig sei. Er hat es am Sonnabend aufgeschrieben, am Sonntag darüber geschlafen und am Montag mit seinem Kabinett beschlossen.

So kann es auch gehen, aber so sollte es nicht gehen. Ich denke schon, dass wir seriös genug sind, um über diese Aufgaben langfristig zu beraten. Aber ob das sieben Jahre dauern muss, ist die zweite Frage.

(Zustimmung bei der LINKEN)

Zwar sollte das Jahr 2008 bereits das Jahr sein, in dem die Funktionalreform Chefsache des Ministerpräsidenten von Sachsen-Anhalt ist, doch die Ergebnisse belegen, dass der politische Wille innerhalb der Koalition nicht gegeben ist und dass dieser Prozess offensichtlich auch von der Regierungsspitze nur halbherzig als Chefsache geführt wird. Eine Führung durch die Staatskanzlei ist nicht zu erkennen, Strukturänderungen der Einzelressorts stehen im Widerspruch zu den Zielen einer substanziellen und kraftvollen Funktionalreform.

Meine Damen und Herren! Der Innenausschuss hat sich wiederholt mit Fragen der Funktionalreform befasst und Berichterstattungen zu den Beschlüssen des Landtages - ich nenne sie einmal: Drs. 5/8/298 B, 5/32/996 B, 5/38/1131 B - sowie die Unterrichtungen zur Realisierung der Beschlüsse in den Drs. 5/1144 und 5/1178 entgegengenommen.

In welchem Umfang sich letztlich die konkreten Aufgabenbestände verringerten, wird deutlich, wenn man die Ankündigungen zur Kommunalisierung staatlicher Aufgaben mit einem Übergang von rund 650 Personalstellen auf die Landkreise mit dem jetzt vorliegenden Entwurf eines Zweiten Funktionalreformgesetzes vergleicht, bei dem von einem Personalübergang von 112,5 Stellen die Rede ist. Wirklich substanziell ist dies nun wahrlich nicht.

Meine Damen und Herren! Konkrete Vorschläge seitens des Städte- und Gemeindebundes für eine interkommunale Funktionalreform liegen mit Stand vom 26. September 2008 vor; über diese hat es auch Abstimmungsgespräche mit dem Landkreistag Sachsen-Anhalt gege

ben. Aus der Sicht des Städte- und Gemeindebundes stellen sie ein zügig umsetzbares Programm wirksamer Maßnahmen im Sinne von mehr Bürgerorientierung dar.

Diese Vorschläge wurden dem Ministerpräsidenten und den Vorsitzenden der Landtagsfraktionen mit Schreiben vom 7. Oktober 2008 direkt zugeleitet. Sie finden sich ebenfalls in den Unterlagen der 10. Mitgliederversammlung des Städte- und Gemeindebundes am 17. November 2008 wieder.

Hierfür gilt auf alle Fälle ein Grundsatz: Sie können im Zusammenhang mit der Gemeindegebietsreform nicht davon ausgehen, dass sie zu kurz greift; denn Sie haben damals und auch im Leitbild klipp und klar gesagt, 10 000 Einwohner seien die Voraussetzung, um Aufgaben zu übertragen. Nun wollen wir sehen, welche Aufgaben das konkret sind.

(Beifall bei der LINKEN)

Ich werbe also an dieser Stelle für die Annahme unseres Antrages und dafür, die Landesregierung zu beauftragen, ihre Vorstellungen für eine interkommunale Funktionalreform noch im Prozess der Gemeindegebietsreform und vor den Kommunalwahlen im Innenausschuss vorzustellen. Damit könnte ein echtes Zeichen der Ernsthaftigkeit des Wollens des Landtages und der Landesregierung gegeben werden, dass die Gemeindegebietsreform sich auch auf eine im Interesse der Bürgerinnen und Bürger liegende Funktionalreform stützen kann. - Ich danke für die Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der LINKEN)

Vielen Dank, Herr Grünert. - Nun erteile ich Herrn Minister Hövelmann das Wort.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich glaube, wir sind uns alle hier im Hohen Hause darüber einig, dass es ohne Zweifel immer richtig ist, sich für die kommunale Selbstverwaltung auszusprechen und sich dabei für eine bürgernahe und bürgerfreundliche Verwaltungsstruktur einzusetzen.

Bürgernähe, bürgerschaftliches Engagement und kommunale Selbstverwaltung sind zu Recht Grundprinzipien unseres demokratischen Gemeinwesens. Dass es sich hierbei nicht nur um Programmsätze handelt, wie wir sie alle hin und wieder mal aufschreiben, das kann ich Ihnen an dieser Stelle auch selbst als langjährig aktiver Kommunalpolitiker nur versichern.

Das kommunale Engagement vor Ort ist hoch zu achten und es ist für uns alle ein besonderes Anliegen. Als Kommunalminister habe ich darauf noch einen anderen Blick; ich weiß, dass die Kommunen auch eine entsprechende Vertretung brauchen. Demokratie braucht die Mitwirkung, und zwar die aktive Mitwirkung der Bürgerinnen und Bürger.

Aber die Verwaltung ist für den Bürger da. Auch das muss klar sein. Sie soll nicht nur die staatlichen Aufgaben wahrnehmen, sondern sie soll eben auch die Bedürfnisse der Bevölkerung vor Ort aufnehmen und diese bei ihrer täglichen Arbeit berücksichtigen.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Vor diesem Hintergrund ist auch eine interkommunale Funktionalreform ein Thema, aber sie ist nicht ein Thema, das erst

seit heute auf der Agenda steht. Die interkommunale Funktionalreform ist ein Teil der Reform der staatlichen Verwaltung in Sachsen-Anhalt und - das hat nicht zuletzt der Tag heute gezeigt - sie beschäftigt uns schon seit einigen Jahren.

Die interkommunale Funktionalreform ist damit schon lange im Blickfeld der Landesregierung und der sie tragenden Parteien und sie ist nicht zuletzt - das ist in der Einbringungsrede zum Antrag von Herrn Grünert angesprochen worden - auch ein Thema für die kommunalen Spitzenverbände im Lande Sachsen-Anhalt.

Ich möchte an dieser Stelle die mehrfach geäußerte Absicht der kommunalen Spitzenverbände wiederholen, einen gemeinsamen Katalog der von den Landkreisen auf die Gemeinden zu übertragenden Aufgaben vorzulegen. Ich hoffe, dass die kommunalen Spitzenverbände dazu bereits in der Lage sein werden, wenn in den Ausschüssen über diesen Antrag beraten werden wird.

Ich will ausdrücklich Wert darauf legen, dass wir darauf aufpassen, verehrter Herr Grünert. Es reicht nicht, sich darauf zu konzentrieren, die Positionsbestimmung eines kommunalen Spitzenverbandes, in diesem Fall des Städte- und Gemeindebundes, wahrzunehmen und umsetzen zu wollen, sondern wir müssen auch schauen, dass wir an dieser Stelle beide, sowohl den, der Aufgaben abgibt, als auch den, der sie übernimmt, ins Boot holen für die entsprechende Diskussion; denn wir brauchen eine Akzeptanz bei beiden.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Für die Regierung gilt es, unter Einbindung der Beteiligten zu prüfen, abzuwägen und auch im richtigen Zeitpunkt zu handeln. Es geht um die Frage, wie eine interkommunale Funktionalreform im Gesamtreformprozess der Verwaltungsneugliederung zeitlich richtig verortet und im Detail auch vorbereitet werden muss. Mir geht es dabei insbesondere auch um die praktischen Auswirkungen einer Verwaltungsstrukturänderung für unsere Bevölkerung.