Protokoll der Sitzung vom 22.01.2009

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Für die Regierung gilt es, unter Einbindung der Beteiligten zu prüfen, abzuwägen und auch im richtigen Zeitpunkt zu handeln. Es geht um die Frage, wie eine interkommunale Funktionalreform im Gesamtreformprozess der Verwaltungsneugliederung zeitlich richtig verortet und im Detail auch vorbereitet werden muss. Mir geht es dabei insbesondere auch um die praktischen Auswirkungen einer Verwaltungsstrukturänderung für unsere Bevölkerung.

Ich will aber auch ganz deutlich sagen: Nicht jede erstinstanzliche Aufgabe bietet sich an, auf die gemeindliche Ebene verlagert zu werden. Verehrte Frau Dr. Paschke, Sie haben beim vorhergehenden Tagesordnungspunkt darauf hingewiesen, dass es doch wünschenswert wäre, dass alle erstinstanzlichen Aufgaben auf Gemeindeebene wahrgenommen würden.

Es gibt genügend Beispiele dafür, dass dies nicht sachgerecht wäre. Besondere große technische Anlagen müssen auch weiterhin erstinstanzlich auf der Landkreisebene und nicht auf der Gemeindeebene bearbeitet werden.

Im Übrigen sind die Landkreise einmal als die Stelle gebildet worden, an der die erstinstanzlichen Aufgaben des übertragenen Wirkungskreises wahrgenommen werden. Ich hoffe, wir sind uns alle darin einig, dass das so bleiben soll und dass daran kein Zweifel besteht.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Notwendigkeit einer sachgerechten Zuordnung - das ist am Ende die Schwierigkeit - gilt für jede Funktionalreform, aber das heißt eben auch für eine interkommunale Funktionalreform. Wir sollten uns vorbehalten, dass diesbezüglich eine vorurteilsfreie Prüfung vorgenommen werden kann. Denn wir wollen keine Reform der Reform wegen machen. Es geht vielmehr darum, notwendige und sachgerechte Veränderungen vorzunehmen, wenn sich dadurch die Situation der Bevölkerung vor Ort im Hin

blick auf die verwaltungstechnischen Dienstleistungen verbessern kann.

Zudem darf nicht übersehen werden, dass wir uns seit einiger Zeit bereits in einem Reformprozess befinden. Auch das ist angesprochen worden. Die Kreise sind bereits neu gegliedert worden. Die Neugliederung der Verwaltungen in den Landkreisen ist längst noch nicht abgeschlossen. Die Verwaltungen der Landkreise sind mit dem Stichtag der Neugliederung vielmehr vor eine neue Aufgabe gestellt worden. Wer Verwaltung kennt, der weiß, was ich damit meine.

Dass solche Strukturbrüche viel Kraft und Energie erfordern und ihre Zeit brauchen, muss auch Politik beachten. Wir als Landesregierung wollen das berücksichtigen. Wir lassen die Landkreise bei der Bewältigung der Neuausrichtung ihrer Verwaltung aber nicht allein. Im Gegenteil: Wir unterstützen die Landkreise, die die Neugliederung ihrer Verwaltungen auch als Chance begreifen.

Gemeinsam mit allen Landkreisen des Landes SachsenAnhalt und dem Landkreistag haben wir ein Gutachten bei der KGSt, also der bundesweit anerkannten Stelle für kommunales Verwaltungsmanagement, in Auftrag gegeben, die uns bei der Optimierung der Organisationsstruktur der Landkreisverwaltungen helfen soll. Im Übrigen teilen wir uns auch die Kosten dafür. Zudem sind wir natürlich auch in Bezug auf Einzelfragen regelmäßig in Kontakt.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Lassen Sie mich abschließend zusammenfassen: Die Landesregierung bekennt sich zum Grundsatz der Subsidiarität. Wir sprechen uns für eine bürgernahe und bürgerfreundliche Verwaltungsstruktur aus, die vom Grundsatz der Erfüllung möglichst vieler erstinstanzlicher Aufgaben geprägt ist, sofern die Gemeinden die notwendige Leistungsfähigkeit besitzen.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich verspreche mir von der Beratung zu diesem Antrag im Ausschuss durchaus, dass wir dem Ziel ein wenig näher kommen.

(Zustimmung bei der FDP)

Unabdingbar ist für mich, dass wir die betroffenen Gemeinden und Landkreise auf diesem Weg von Anfang an auch tatsächlich mitnehmen. - Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der SPD und bei der CDU)

Vielen Dank, Herr Minister Hövelmann. - Für die CDUFraktion spricht nun Herr Bommersbach.

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Die Fraktion DIE LINKE fordert in ihrem Antrag ein Konzept für eine interkommunale Funktionalreform in Sachsen-Anhalt. Der Antrag ist interessant, obgleich er ein wenig unpräzise bleibt. Richtig ist, dass sich die Koalition im Koalitionsvertrag darauf verständig hat, in dieser Legislaturperiode eine Funktionalreform durchzuführen.

Nach Ansicht der Koalitionspartner im Koalitionsvertrag soll eine substanzielle Aufgabenverlagerung vom Landesverwaltungsamt und den staatlichen Fachbehörden

zu den kreisfreien Städten und den Kreisen stattfinden, die die Bündelungsfunktion stärkt. Hinzu soll eine interkommunale Funktionalreform kommen.

Vor diesem Hintergrund bekennt sich die CDU-Fraktion weiterhin zum Grundsatz der Subsidiarität. Wir sind für eine moderne Verwaltung, die ihre Aufgaben möglichst dezentral, bürgerfreundlich und flexibel erledigen kann. Wir wollen wirtschaftliche Verwaltungsstrukturen, mit denen Doppelarbeit abgebaut und Verwaltungsbeschleunigung ermöglicht wird. Auch sind wir für eine bürgernahe und bürgerfreundliche Verwaltungsstruktur in SachsenAnhalt. Mit allen von uns bisher ergriffenen Maßnahmen arbeiten wir hierauf hin.

Nun spricht die Fraktion DIE LINKE unter Punkt 1 ihres Antrages auch vom Grundsatz der Erfüllung aller erstinstanzlichen Aufgaben auf der Gemeindeebene. Bereits an dieser Stelle muss nachgefragt werden, was mit „aller erstinstanzlichen Aufgaben“ gemeint sein soll.

Auch bleibt unklar, ob die Fraktion DIE LINKE mit der Gemeindeebene nur die Städte und die Gemeinden oder auch die Landkreise meint. Betrachtet man Artikel 28 Abs. 2 des Grundgesetzes, findet man dort: Den Gemeinden muss das Recht gewährleistet sein, alle Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft im Rahmen der Gesetze in eigener Verantwortung zu regeln.

Damit ist ein traditioneller Kernbestand des deutschen Staatsrechtes, nämlich die kommunale Selbstverwaltung, grundgesetzlich abgesichert. Verfassungsrechtlich sind mit „Gemeinde“ aber damit auch die Gesamtheit der kreisangehörigen Gemeinden, der kreisfreien Städte und die Landkreise gemeint. Ich gehe wohl zu Recht davon aus, dass mit „Gemeinden“ im Sinne des Antrages nicht die Landkreise gemeint sein sollen. Für die Landkreise haben wir die Grundlage für eine Funktionalreform bereits gelegt.

Damit wird es aber hinsichtlich des Punktes 2 des Antrages äußerst schwierig. Demnach soll die Landesregierung ihre Vorstellung für eine interkommunale Funktionalreform auf der Grundlage des Vorschlages des Städte- und Gemeindebundes vorlegen.

Aus staatsorganisatorischer Sicht des Landes soll die Landesregierung demnach unter Gleichen - hier Landkreise und Gemeinden - ausschließlich nach unterbreiteten Vorschlägen des einen, nämlich der Gemeinden, entscheiden. Zu den Grundprinzipien dürfte es aber gehören, dass auch der andere, nämlich die Landkreise, in diesem Verfahren gehört werden muss.

Aus der Sicht des Landes wäre es begrüßenswert, wenn sich die kommunale Ebene zu gemeinsamen einvernehmlichen Vorschlägen für diese interkommunale Verwaltungsreform durchringen könnte. Dass dies möglich sein wird, geht aus dem Antrag nicht hervor. Vielmehr schlägt sich die Fraktion DIE LINKE auf die Seite der Gemeinden und macht sich den Vorschlag vorbehaltlos zu eigen. Wir aber wollen alle Seiten zu ihrem Recht kommen lassen. Insofern greift der Antrag etwas zu kurz.

Unsere Bevölkerung wird massiv zurückgehen. Seit Anfang der 90er-Jahre befindet sich unser Land in einem stetigen Prozess der Verwaltungsmodernisierung. Natürlich besteht der Wunsch, dass in Sachsen-Anhalt eine Kommunal-, Gebiets- und Funktionalreform so gestaltet werden kann, dass sie mehrere Jahrzehnte überstehen

könnte. Die sich ständig verändernden Rahmenbedingungen erschweren dies jedoch.

Daher plädieren wir dafür, dass der Antrag an den Innenausschuss überwiesen wird, um dort noch einmal grundsätzlich über die Dinge zu beraten und die beste Entscheidung für unser Land Sachsen-Anhalt zu fällen. - Herzlichen Dank.

(Beifall bei der CDU)

Vielen Dank, Herr Bommersbach. - Nun erteile ich Herrn Kosmehl das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren!

„Für die Koalitionspartner ist die erfolgreiche Durchführung einer Funktionalreform in der nächsten Legislaturperiode eine der wichtigsten anstehenden Herausforderungen. Nach Ansicht der Koalitionspartner soll eine substanzielle Aufgabenverlagerung vom Landesverwaltungsamt und den staatlichen Fachbehörden zu den kreisfreien Städten und Landkreisen stattfinden, die die Bündelungsfunktion stärkt.“

(Zustimmung von Herrn Scheurell, CDU - Heiter- keit bei allen Fraktionen)

- Das hatten wir bereits.

„Hinzu kommt eine interkommunale Funktionalreform.“

(Minister Herr Hövelmann: Fundstelle!)

- Fundstelle, natürlich, Herr Minister: Das ist der Koalitionsvertrag von CDU und SPD, der in diesem Land noch etwa 25 Monate lang Gültigkeit haben wird.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die interkommunale Funktionalreform wird nicht kommen. Und mehr noch: Die Landesregierung - so habe ich den Herrn Ministerpräsidenten und auch Sie, Herr Minister Hövelmann, verstanden - wird auch keinen eigenen Versuch unternehmen, dem Landtag einen Vorschlag für eine interkommunale Funktionalreform zu unterbreiten. Sie hofft vielmehr, dass die Betroffenen - das sind die Städte und die Gemeinden sowie die Landkreise - einen gemeinsamen Vorschlag machen werden.

Meine sehr geehrten Damen und Herren von der SPD- und CDU-Fraktion! Sie haben sich der Herausforderung in diesem Fall noch nicht einmal angenommen. Deshalb sind Sie schon von vornherein gescheitert.

(Zustimmung bei der FDP und bei der LINKEN)

Ich finde es schade, dass gerade Sie, die Sie eine Gemeindegebietsreform durch dieses Land treiben und flächendeckende Einheitsgemeinden schaffen wollen, diesen Einheitsgemeinden mit dann 10 000 Einwohnern Mindestgröße keine Aufgaben übertragen wollen. Das, meine sehr geehrten Damen und Herren, ist der letzte Baustein dafür, hoffe ich zumindest, dass Ihr Gemeindegebietsreformgesetz verfassungswidrig ist. Sie haben nicht einmal mehr die Begründung für eine Gemeindegebietsreform auf Ihrer Seite, wenn Sie nur größere Einheiten schaffen, ohne zu sagen: Diese sind notwendig,

weil sie zukünftig andere und mehr Aufgaben übernehmen sollen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Anders als bei der Kreisgebietsreform - wo dieses Hohe Haus von Anfang an festgestellt hat, dass eine Funktionalreform unmittelbar folgen muss, wo wir den ersten Schritt eines ersten Funktionalreformgesetzes auch noch in der Legislaturperiode auf den Weg gebracht haben - haben Sie zwar beschlossen, die Gebiete zu ändern, das Ehrenamt zu reduzieren, aber eine Aufgabenverlagerung wollen Sie nicht durchführen.

Der Städte- und Gemeindebund hat mit Schreiben vom 12. Juni 2008 an den Ausschuss für Inneres einen umfassenden Katalog übermittelt, der das beinhaltete, bei dem man sich vorstellen könnte, über das hinaus, was im Funktionalreformgesetz hätte kommen sollen - jetzt ja auch nicht in dem Umfang kommt -, auch interkommunal bereits erste Aufgaben zu übertragen.

Wir haben uns als FDP-Fraktion natürlich mit dem Städte- und Gemeindebund in Verbindung gesetzt und Aufgabe für Aufgabe hinterfragt. Ich sage an dieser Stelle ganz deutlich: Nicht bei allen Vorschlägen des Städte- und Gemeindebundes sind wir überzeugt, dass man sie übertragen kann, insbesondere bei der Frage, ob wir eine neue Hürde - in Sachsen würde man das „Große Kreisstadt“ nennen, also 20 000 Einwohner und mehr -, also eine weitere Zwischenebene einführen. Aber im Kern ist die Verlagerung von Aufgaben darin, bei denen es sich lohnt, sie den Gemeinden vor Ort zu geben.

Meine sehr geehrten Damen und Herren der Koalitionsfraktionen, wenn Sie schon eine Gemeindegebietsreform auf den Weg bringen, die wir als FDP für falsch halten, dann sollten Sie auch konsequent sein und wenigstens die Aufgaben mit hinuntergeben, damit diese großen Verwaltungseinheiten, die Sie schaffen, dann auch Aufgaben haben, die sie ordnungsgemäß erledigen können. - Vielen Dank.

(Beifall bei der FDP)

Vielen Dank, Herr Kosmehl. - Nun erhält Frau Schindler für die SPD-Fraktion das Wort.

Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Als letzte Rednerin zu diesem Tagesordnungspunkt möchte ich mich auf die wichtigsten Aussagen beschränken.

(Zuruf von der CDU: Die Wesentlichen!)

- Auf die wichtigsten und wesentlichen. - Normalerweise hätte dieser Tagesordnungspunkt direkt an die Diskussion zum Zweiten Funktionalreformgesetz angeschlossen werden müssen. Es ist schon angesprochen worden, dass das eine Einheit bildet. Auch für mich und für die SPD-Fraktion kann ich sagen, dass das eine Einheit bildet.