Protokoll der Sitzung vom 22.01.2009

- Auf die wichtigsten und wesentlichen. - Normalerweise hätte dieser Tagesordnungspunkt direkt an die Diskussion zum Zweiten Funktionalreformgesetz angeschlossen werden müssen. Es ist schon angesprochen worden, dass das eine Einheit bildet. Auch für mich und für die SPD-Fraktion kann ich sagen, dass das eine Einheit bildet.

Mit einer Funktionalreform die Aufgaben von der staatlichen Ebene auf die Kommunen, in diesem Sinne die Landkreise, zu übertragen, ist zwingend mit einer interkommunalen Funktionalreform verbunden. Der Städte- und Gemeindebund - Sie haben das Anschreiben vielleicht auch erhalten - wollte diese interkommunale Funktionalreform sogar in diesem Gesetz festgeschrieben haben.

Der Landtag - das haben Vorredner schon gesagt, ich erspare mir die Zitate, da sie schon mehrfach gebracht worden sind - hat sich in verschiedenen Beschlüssen und auch Gesetzen zu einer interkommunalen Funktionalreform bekannt, zuletzt ausdrücklich in dem Beschluss vom 17. Januar 2002, den ich schon unter Tagesordnungspunkt 7 erwähnt habe.

Mit der Kommunalreform sollte auch eine Funktionalreform einhergehen. Mit der Schaffung - Sie haben es auch dargestellt - leistungsfähiger Einheiten auf der kommunalen Ebene einerseits durch die Kreisgebietsreform, andererseits durch die damalige Gemeindeverwaltungsreform und die jetzige Gemeindegebietsreform gibt es vor Ort gute Voraussetzungen und Möglichkeiten, weitere Aufgaben zu übernehmen. Da gehen wir konform. Dieser Prozess und diese Diskussion darum sind nicht neu, müssen aber unter den neuen Bedingungen immer wieder neu bewertet werden.

Es sollte uns gelingen, dass die gemeindliche Ebene für viele Anliegen der Bürgerinnen und Bürger möglichst der erste Ansprechpartner ist. Ob dies aber wirklich - wie in Ihrem Antrag gefordert - alle erstinstanzlichen Aufgaben sein können, möchte ich so pauschal nicht behaupten. Die Aufgabenübertragung unterliegt weiterhin der Leistungsfähigkeit der Gemeinde und auch der Wirtschaftlichkeit der Aufgabenwahrnehmung vor Ort.

Wie gesagt, haben die kommunalen Spitzenverbände konkrete Vorstellungen, welche Aufgaben dies heute sein könnten. Der letzte Vorschlag - dies wurde schon gesagt - liegt uns mit dem Katalog des Städte- und Gemeindebundes vom 26. September 2008 vor.

Lassen Sie uns diese Möglichkeiten einer interkommunalen Funktionalreform im Ausschuss diskutieren. Die SPD-Fraktion verweigert sich dem nicht. Ich beantrage, wie die Vorredner, die Überweisung in den Innenausschuss.

(Beifall bei der SPD)

Vielen Dank, Frau Schindler. - Zum Abschluss hören wir nun noch einmal Herrn Grünert.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich möchte noch auf ein paar Punkte eingehen, weil ich denke, dass sie noch einmal angesprochen werden müssen. Ich hatte bei der Regierungserklärung des Ministerpräsidenten heute Morgen den Eindruck, dass das schon fast eine Bankrotterklärung war, weil das Funktionalreformgesetz, was die Landkreise betrifft, eigentlich am Ziel vorbeigelaufen ist. Das hat er auch selbst dargestellt, indem er sagte, er hätte sich mehr vorstellen können, aber im politischen Raum sei es halt so, dass Kompromisse geschlossen werden müssten.

Jetzt kommen wir zu der Frage, die Herr Bommersbach angesprochen hat. Wir haben geschrieben: vom Grundsatz her alle erstinstanzlichen Aufgaben. Grundsatz heißt, es kann auch Ausnahmen geben. Natürlich hat der Innenminister Recht, dass auch die Landkreise entsprechend ihrer Verwaltungsstruktur erstinstanzliche Aufgaben haben. Das ist vollkommen klar; das wollen wir auch nicht ändern. Aber wir möchten möglichst einen Ansprechpartner vor Ort haben, damit die Bürger mit

den ihr Lebensumfeld betreffenden Aufgaben dort eine klare Adresse haben.

Diesbezüglich, ist mir aufgefallen, hat der Ministerpräsident offensichtlich noch eine falsche Vorstellung, da er sagt: Es geht nur darum, kommunale Zusammenarbeit zu pflegen. - Darum geht es nicht. Es geht darum, zeit- und ortsnah, bürgerfreundlich vor Ort zu den Lebensumständen, die die Leute vor Ort bewegen, entscheiden zu können. Das ist eigentlich der Punkt

(Beifall bei der LINKEN)

und nicht die Frage der Zusammenarbeit. Die spielt auch eine Rolle, ist aber nicht der Punkt dieser Funktionalreform.

Zweiter Problemkreis: Eben weil das Zweite Funktionalreformgesetz relativ dürftig ausfällt, wird sich die Bereitschaft des Landkreistages, sich der interkommunalen Funktionalreform zu öffnen, ziemlich in Grenzen halten. Das ist nachweisbar.

Das heißt, man muss politisch entscheiden: Was wollen wir denn für das Lebensumfeld der Bürgerinnen und Bürger vor Ort tatsächlich an Aufgabenbeständen haben? - Diesbezüglich bin ich sehr dafür, dass wir uns im Innenausschuss dazu positionieren und uns damit auseinandersetzen. Ich denke, das ist der richtige Rahmen dafür.

Ein Problem haben wir noch völlig ausgelassen, nämlich die Frage, wie die Gemeindestrukturreform zum zukünftigen Landesentwicklungsplan passend gemacht werden kann, mit den Aufgabenbeständen der Mittelzentren, mit den Aufgabenbeständen der Grundzentren und der kreisfreien Städte, unabhängig von den Kreisen. Auch diesbezüglich ist noch zu hinterfragen, welche Aufgaben wo stehen.

Letzter Punkt zur Frage E-Government. Es hat mich heute Morgen ein Stück weit erstaunt, dass es jetzt offensichtlich - die „Volksstimme“ hat ja eine halbe Seite dafür gebraucht - endlich Bewegung gibt.

Leider ist der Minister nicht mehr anwesend. Der Wirtschaftsminister hat mir Anfang 2008 noch geschrieben,

die Breitbandversorgung sei für Sachsen-Anhalt noch nicht das primäre Politikfeld. Das sollte eventuell im Jahr 2012 überlegt werden. Plötzlich, ein halbes Jahr später, ist es Voraussetzung. Wenn ich E-Government aber haben will, dann brauche ich die Breitbandversorgung; denn ich muss die Daten auch transportieren können.

An dieser Stelle stellt sich auch die Frage, wie Verwaltung funktioniert. Der Finanzminister ist nicht mehr da. Ich mache das abschließend mit einem Beispiel deutlich. Wenn die Bundesregierung auf der einen Seite sinniert, 500-Euro-Scheine auszugeben, um die Konjunktur anzukurbeln, dann ist es für mich unverständlich, warum auf der anderen Seite die Beschäftigten im Finanzamt I Magdeburg anderthalb Jahre für die Bearbeitung von Steuererklärungen brauchen und bis heute noch keine Entscheidung herausgeben. Das ist für mich nicht verständlich. Das hat nichts mit einer Funktionalreform zu tun. Das hat jedoch sehr wohl etwas mit Effizienz zu tun. - Ich danke für die Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der LINKEN)

Vielen Dank, Herr Grünert. - Damit ist die Debatte abgeschlossen. Es wurde übereinstimmend beantragt, den Antrag der Fraktion DIE LINKE in der Drs. 5/1704 in den Innenausschuss zu überweisen. Wer stimmt dem zu? - Offensichtlich fast alle. Damit ist das so beschlossen worden. Der Tagesordnungspunkt 9 ist beendet.

Damit sind wir zugleich am Ende der 51. Sitzung des Landtages angelangt. Die morgige 52. Sitzung beginnt, wie vereinbart, um 9 Uhr, und zwar mit dem Tagesordnungspunkt 13 - Aktuelle Debatte. Danach folgen die Tagesordnungspunkte 10, 11 und 12.

Ich schließe die heutige Sitzung nicht ohne Sie daran zu erinnern, dass heute eine parlamentarische Begegnung mit der Initiative Kinder- und Jugendfonds SachsenAnhalt e. V. in der „Sicht-Bar“ stattfindet. Ich wünsche Ihnen gute Beratungen.

Schluss der Sitzung: 18.22 Uhr.