Protokoll der Sitzung vom 19.02.2009

Auf die unsägliche Handhabung des 600 000 € teuren Beratervertrages zur Privatisierung wird in Punkt 11 noch einzugehen sein.

Faszinierend erschien mir die Ehrlichkeit des Finanzministers, der das Veräußerungsinteresse in den Mittelpunkt des Gesetzentwurfs stellt. Nur, der Koalitionsvertrag schrieb noch das genaue Gegenteil fest. Ich darf zitieren:

„Die Spielbanken bleiben in der Hand des Landes, eine Privatisierung findet nicht statt.“

Diese Passage im Koalitionsvertrag diente letztmalig zur Begründung des Ausweichens des damaligen Finanzstaatssekretärs gegenüber der „MZ“ am 30. Januar, um nicht über den Verkaufspreis reden zu müssen. Der Finanzminister ließ sich in der vergangenen Woche mit dem Satz zitieren, er wäre ein schlechter Kaufmann, wenn er jetzt über den angemessenen Kaufpreis reden würde.

Dabei hat er es längst getan. Aber er tat es nicht im Finanzausschuss, wie man annehmen müsste. Dort wurde dergleichen Antwort verweigert. Verweigert wurde auch die Prüfung von Alternativen zu einem Spielbankenverkauf, zum Beispiel die Ausschreibung der Konzession. Einzig auf die Privatisierung hin wurde entschieden.

Ein kluger Kaufinteressent wird genau hier ansetzen; denn der Verkäufer Land hat alle anderen Optionen verneint. Mit der durch den Prüfbericht bekannt gewordenen Summe von 6 bis 7 Millionen € an Abwicklungskosten ist der - in Anführungszeichen - vertretbare negative Verkaufpreis oder, vornehmer, der akzeptable Verkaufs

preis klar umrissen, zumal der Rechnungshof von aufgezehrtem Eigenkapital spricht und der Innenminister auffallend auf die Einhaltung der Vorschriften pocht; denn dazu gehören die Vorhaltung einer in der Höhe gesetzlich definierten Spielbankreserve und die Einhaltung von verbindlichen Standards für die Personal- und Sachausstattung.

All das kennen potenzielle Bieter, die eine SpielbankGesellschaft erwerben wollen, welche erstens einen erheblichen Umsatzeinbruch erlitten hat, zweitens bestenfalls mit einer schwarzen Null agiert, drittens ohne ausreichendes Eigenkapital agiert und viertens erhebliche Investitionsaufwendungen vorzunehmen hat - wir haben es gerade gehört -, zum Beispiel für die Ergänzung von Tischspielen für den Pokerbetrieb oder bemerkenswerterweise für Sondergenehmigungen zum abgeschwächten Nichtraucherschutz.

Ein Verkaufsminus von 6 bis 7 Millionen € wäre dann wirklich akzeptabel. Nur, der gute Kaufmann säße dann nicht in diesem Saal.

(Beifall bei der LINKEN)

Für meine Fraktion stimme ich der Überweisung an den Innen- und an den Finanzausschuss zu. - Danke.

(Beifall bei der LINKEN)

Vielen Dank, Herr Henke. - Nun erteile ich Herrn Tullner das Wort.

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Lieber Herr Henke, Sie haben noch einmal sehr fleißig die Chronologie der letzten Wochen rekapituliert. Das verdient Anerkennung und erspart mir, diesen Part näher auszuführen.

Ich denke auch, dass der Minister ausgeführt hat, dass wir uns zunächst einmal über einen ordnungsrechtlichen Rahmenbezug auseinandersetzen, der dann vor allen Dingen bei uns im Finanzausschuss, aber auch in der Öffentlichkeit eher finanzpolitisch dokumentiert wird.

(Minister Herr Hövelmann führt ein Gespräch)

- Es wäre ganz schön, wenn der Herr Innenminister vielleicht einmal hören würde, was ich so zu sagen habe, weil ich auf ihn eingehen wollte. Deswegen wäre es schön, wenn wir das gemeinsam machen können.

Also: Wir haben heute die erste Lesung zu einem Gesetz vor uns, das die rahmenrechtlichen Bedingungen des Spielbankenwesens in Sachsen-Anhalt neu regelt. Ich möchte an dieser Stelle ausdrücklich betonen, dass ich dem Innenministerium und auch dem Finanzministerium sehr dankbar dafür bin, dass sie die Dinge einfach, pragmatisch und entlang den Lösungserfordernissen, die uns im Moment alle beherrschen, zügig abgearbeitet haben. Es gab einmal eine Zeit, in der so etwas nicht möglich war. Ich denke, es ist ein gutes Zeichen, dass wir gemeinsam an einem Strang ziehen können.

Ich gebe ganz offen zu - das gebe ich auch gern zu Protokoll -, dass sich auch die CDU-Fraktion in die Debatten intensiv eingebracht hat und schwierige Prozesse durchmachen musste. Aber ich denke, angesichts der Problemlage, die wir vorfinden, sind wir alle übereingekom

men, dass die Prozesse jetzt so abgearbeitet werden müssen, wie sie sind.

Die politischen Entscheidungen sind dazu gefallen - darauf ist Herr Henke schon eingegangen -, und das ist Teil des Prozesses, den wir hoffen am Jahresende abschließen zu können. Dass das Spielbankenrecht zuvorderst Ordnungsrecht ist, sieht man an diesem Gesetzentwurf. Hiermit werden die Dinge geregelt, die zu regeln sind.

Ich weise auf ein Detail hin, das etwas überraschend ist, das aber auch zeigt, wie schnell die Zeit über bestimmte Regelungen hinweg geht. Es ist jetzt möglich, technische Vorrichtungen des Finanzamtes in die Spielbankgeräte einzubauen, sodass kein Finanzbeamter daneben sitzen und das überwachen muss. Das ist eher ein sachlogisches Erfordernis, das sich hierin wiederfindet, neben den anderen Punkten, auf die der Minister schon detailliert eingegangen ist, sodass ich mir auch das sparen kann.

Ich erwarte in den Landtagsgremien eine zügige Beratung, weil wir alle wissen, dass die Prozesse am Ende des Jahres abgeschlossen werden sollen. Dann werden wir, denke ich, am Jahresende einen Kompromiss finden, der die ordnungsrechtlichen Belange des Innenministeriums mit den fiskalischen der Steuerbürgerinnen und Steuerbürger und unseren finanzpolitischen in Übereinstimmung bringt. Darum freue ich mich, dass wir diesen Prozess so konstruktiv zu Ende gebracht haben, und bedanke mich bei allen, die daran mitwirken werden. - Danke.

(Zustimmung bei der CDU)

Vielen Dank, Herr Tullner. - Nun erteile ich Herrn Kosmehl für die FDP-Fraktion das Wort und begrüße zugleich auf der Südtribüne Damen und Herren der Krebsliga aus Magdeburg.

(Beifall im ganzen Hause)

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Innenminister, Sie schaffen es, mich von Sitzung zu Sitzung des Landtages - ja, eigentlich auch noch zwischen den Sitzungen - erneut zu verblüffen.

(Herr Gürth, CDU: Dazu gehört schon etwas!)

Während Sie noch bei der Ratifizierung des Glücksspielstaatsvertrages vehement gesagt haben, dass es einer erneuten Notifizierung des Ausführungsgesetzes Sachsen-Anhalts zum Glücksspielstaatsvertrag nicht bedürfe, machen Sie heute davon Gebrauch und sagen in Ihrer Pressemitteilung eindeutig, dass Sie das notifizieren müssten.

(Zuruf von Minister Herrn Hövelmann)

Ja, was denn nun? - Ich habe damals darauf hingewiesen, dass es nicht nur die allgemeine Notifizierung des Staatsvertrages an sich gibt, sondern dass auch die Ausführungsbestimmungen zu notifizieren sind, gerade weil Sie aus meiner Sicht gegen eine Richtlinie verstoßen, weil Sie, was Ordnungsgelder betrifft, von dem abweichen - auch nach oben -, was der Staatsvertrag vorgesehen hat.

Damals ist das von Ihrem Haus vehement bestritten worden. Da hieß es: Das braucht nicht noch einmal notifiziert zu werden. Da gibt es keine Probleme. Es ist notifiziert, weil der Staatsvertrag notifiziert ist. - Jetzt notifizieren wir also die Novelle des Spielbankengesetzes doch noch - vorsichtshalber, damit es nämlich nicht unwirksam wird.

(Zuruf von Frau Hampel, SPD)

Dann, Herr Minister, gehört auch ein bisschen zur Ehrlichkeit dazu, dass man nicht davon spricht - den Eindruck vermittelt Ihre Pressemitteilung -, dass Sie jetzt erst den Glücksspielstaatsvertrag ins Spielbankrecht bringen. Nein, wir haben mit der Ratifizierung des Glücksspielstaatsvertrages und dem Gesetz, das wir damals verabschiedet haben, bereits das Spielbankengesetz novelliert und wir haben alle Regelungen aus dem Glücksspielstaatsvertrag - zumindest ist das Ihrer Gesetzesbegründung von damals zu entnehmen - im Verhältnis 1 : 1 übernommen und deshalb im Jahr 2007 auch das Spielbankengesetz geändert und nicht nur das Glücksspielgesetz Sachsen-Anhalts neu gefasst.

Warum also jetzt eine erneute Novelle? - Ich sage Ihnen, warum Sie eine erneute Novelle brauchen: Weil Sie - da hat Kollege Henke richtig zitiert - bei der Privatisierung der Spielbanken, zu der Sie sich nun endlich in der Regierung und in den Koalitionsfraktionen durchgesetzt haben, die Spielbanken noch ein bisschen herausputzen wollen.

Gerade die Abgabensenkung ist ein Entgegenkommen zugunsten der jetzigen Spielbank, weil die Situation der Spielbank so ist, wie sie jetzt ist. Aber sie ist natürlich auch der Versuch darzustellen, dass man in SachsenAnhalt auch zukünftig eine Spielbank wirtschaftlich führen kann. Dadurch will man mehr Interessenten anlocken, an der Ausschreibung teilzunehmen. Das kann man doch auch so deutlich sagen.

(Minister Herr Hövelmann: Das habe ich doch ge- sagt!)

Ich sage Ihnen, Herr Minister: Es gibt noch zwei, drei kleinere Punkte, über die wir im Ausschuss - auch mit den Fachleuten - sehr intensiv diskutieren können. Ich glaube persönlich nicht, dass die Zusammenführung von großem und kleinem Spiel in einem Raum, also von Automatenspiel und Roulette, zu einer Steigerung der Attraktivität einer Spielbank führen wird.

(Frau Dr. Hüskens, FDP: Wohl wahr!)

Genau das Gegenteil wird der Fall sein. Wer sich diese Spiele mal angeschaut hat, der weiß, es ist ein unterschiedliches Spielverhalten, es ist eine unterschiedliche Klientel. Die Leute, die an einem Roulettetisch sitzen, meinetwegen auch bei Black Jack, die wollen nicht ständig ein Geklimper der Automaten im Hintergrund hören. Genau das ist das Problem, wenn Sie diese Bereiche jetzt zusammenführen. Da gibt es, glaube ich, eine andere Möglichkeit, um das Automatenspiel in Zweigstellen zu ermöglichen, als so, wie das jetzt in den großen Standorten möglich ist.

(Frau Fischer, SPD: Unter räumlicher Trennung!)

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich will ganz kurz auf einige weitere inhaltliche Punkte hinweisen.

Ich finde es schade, dass es dem Landtag nicht gelungen ist - weil die Regierung da keine Vorlage geliefert

hat, weil lange Zeit auch streitig war, ob es überhaupt eine Privatisierung der Spielbanken gibt -, das Spielbankenrecht vor Beginn der Ausschreibung auf einen aktuellen Stand zu bringen und die Parameter für die zukünftigen Spielbankenstrukturen in Sachsen-Anhalt zu setzen. Ich glaube, meine sehr geehrten Damen und Herren, dass Sie mit einer klaren Ansage: „Wie viele Spielbanken gibt es in Sachsen-Anhalt?“ - darüber können wir gern hier reden -, „Wo sollen die Standorte sein?“ oder mit der Frage: „Schreibt man nicht besser Konzessionen aus?“ ein attraktiveres Angebot gemacht hätten.

Meine sehr geehrte Damen und Herren! Die FDP war seit 2002 immer der Auffassung, dass die Spielbanken Sachsen-Anhalts auch privatisiert werden können. Wir haben in der vierten Legislaturperiode alles auf den Weg gebracht, inklusive einer Beratungstätigkeit, die dazu geführt hat, ein Konzept und das alles vorzubereiten.

(Frau Fischer, SPD: Hat aber niemand gesehen!)

Dann kommen Sie von SPD und CDU und schreiben in ihre Koalitionsvereinbarung: Wollen wir nicht, machen wir nicht. - Alles, was sich danach entwickelt hat, das sollen die Kollegen im Finanzausschuss klären, ob das alles mit einem neuen oder fortgesetzten Beratervertrag einhergeht. Jedenfalls haben wir die Chance für Sachsen-Anhalt verpasst, gut gehende, wirtschaftlich richtig aufgestellte Spielbanken privaten Investoren anzubieten, um sie unter dem ordnungsrechtlichem Rahmen weiterzuführen.

Herr Minister, da bin ich ganz nahe bei Ihnen. Spielbankenbetrieb ist nicht in erster Linie ein fiskalisches Geschäft, ein Spielbankenbetrieb ist die Kanalisierung der Spielsucht. Sie ist da, sie muss kanalisiert werden, aber sie braucht einen ordnungsrechtlichen Rahmen. Auch wir Liberalen sagen das.

Nur, Sie haben den Zeitpunkt verpasst, und heute ist die Spielbank in einer wirtschaftlich schwierigeren Lage. Allerdings glaube ich sehr stark, dass auch Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen von CDU und SPD - das ist vielleicht vielen Kolleginnen und Kollegen noch gar nicht bewusst -, ein großes Stück dazu beigetragen haben, dass die Spielbank einen Besucherrückgang zu verzeichnen hat.

(Herr Tullner, CDU: Das wissen wir doch!)

Denn in der Umsetzung des Glücksspielstaatsvertrages haben Sie auch Regelungen für Spieldateien hineingebracht und Sie haben ein Nichtraucherschutzgesetz verabschiedet, das keine differenzierte Lösung zulässt.