Protokoll der Sitzung vom 19.02.2009

und eine Optimierung von Geschäftsprozessen ausgeglichen werden kann. Eine solche Einschätzung liegt auch dem Gesetzgebungsverfahren in Bayern und in Nordrhein-Westfalen sowie den hier bislang bekannt gewordenen weiteren vier Referentenentwürfen anderer Länder zugrunde.

Eine abschließende Kostenschätzung ist objektiv nicht möglich, solange die Durchführungsbestimmungen der Europäischen Union noch ausstehen. Dies gesteht auch der Landkreistag ausdrücklich zu.

In den Gesetzentwurf haben wir deshalb in Anlehnung an eine entsprechende Regelung im Naturschutzgesetz des Landes Sachsen-Anhalt die Regelung aufgenommen, dass die Landesregierung die den Kommunen entstehenden Kosten innerhalb eines Jahres nach Erlass der Durchführungsbestimmungen ermittelt. Das wäre voraussichtlich bis Ende des Jahres 2013 der Fall.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Landesbeauftragte für den Datenschutz hat inhaltliche Einwände gegen den Gesetzentwurf nicht vorgebracht. Seiner Empfehlung, in den Entwurf generelle zugangs- und datenschutzrechtliche Regelungen zu Geodaten der Kommunen einzufügen, auch wenn sie nicht unter die Inspire-Richtlinie fallen, sind wir nicht gefolgt.

Warum nicht? - Grundanliegen des Gesetzentwurfes ist die Beschränkung auf eine 1:1-Umsetzung der Richtlinie. Wir wollten den Kommunen gerade nicht weitergehende Verpflichtungen auferlegen. Insofern haben wir den Vorschlag des Landesbeauftragten für den Datenschutz nicht aufgegriffen.

Ich bitte um die Überweisung des Gesetzentwurfs und um eine entsprechende Debatte in den Ausschüssen. - Vielen Dank.

(Beifall bei der SPD und bei der CDU)

Vielen Dank, Herr Minister Hövelmann. - Herr Kosmehl, Sie haben eine Frage. Bitte schön.

Da wir auf eine Debatte verzichtet haben, will ich daraus auch keinen Debattenbeitrag machen. Herr Minister, ich habe zwei Bitten.

Erstens. Können Sie uns sagen, ob der Landkreistag bereits Zahlen vorgelegt hat? Oder ist das, was Sie in der Begründung zu Ihrem Gesetzesentwurf und im Anhörungsergebnisbericht geschrieben haben, so vage geblieben?

Zweitens. Liegt Ihnen die Studie zu der Region Katalonien, die Sie in Ihrer Begründung angeführt haben, vor und können Sie diese gegebenenfalls dem Landtag für die Beratung zur Verfügung stellen?

Zur zweiten Frage. Wenn diese Studie dem Ministerium vorliegt, stellen wir sie Ihnen selbstverständlich zur Verfügung. Sollte sie nicht vorliegen, dann besorgen wir sie. Das dürfte machbar sein.

Zur ersten Frage. Der Landkreistag hat ausdrücklich erklärt, dass eine genauere Kostenberechnung aufgrund der fehlenden Durchführungsrichtlinien der Europäi

schen Union noch nicht möglich ist. Der Landkreistag hat geschätzt und argumentiert, wenn ich mich recht entsinne, dass etwa 0,2 VBE pro Landkreis an Aufwand notwendig und zu finanzieren wären.

Aber das sind Schätzungszahlen, denen keine konkreten Berechnungen zugrunde liegen, sondern das ist eine Pi-mal-Daumen-Ermittlung. Wenn die entsprechenden Durchführungsrichtlinien vorliegen, dann kann man genauer schauen und genau berechnen, welcher Aufwand tatsächlich erforderlich ist, der dann gegenfinanziert werden muss.

Vielen Dank, Herr Minister Hövelmann. - Es ist vereinbart worden, auf eine Debatte zu verzichten. Wünscht dennoch jemand das Wort? - Das ist offensichtlich nicht der Fall. Dann stimmen wir über den Antrag auf Überweisung an den Innenausschuss ab. Ich frage, ob noch eine Mitberatung im Finanzausschuss gewünscht wird.

(Frau Fischer, SPD, und Herr Rothe, SPD: Nicht Finanzausschuss, sondern Landesentwicklung und Verkehr!)

- Dann soll also die Federführung beim Innenausschuss liegen und der Ausschuss für Landesentwicklung und Verkehr wird mit der Mitberatung betraut. Wer stimmt der Überweisung zu? - Das sind offensichtlich alle. Das ist dann so beschlossen worden und der Tagesordnungspunkt 10 ist beendet.

Ich rufe den Tagesordnungspunkt 11 auf:

Erste Beratung

Transparenz von Beraterverträgen

Antrag der Fraktion der FDP - Drs. 5/1781

Ich bitte nun Frau Dr. Hüskens, den Antrag einzubringen. Bitte schön.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Landtag von Sachsen-Anhalt hat sich in seiner vierten Wahlperiode von Mai 2004 bis Januar 2006 mit einem unter den Kolleginnen und Kollegen, die sich damit im Ausschuss befassen mussten, hochgeschätzten Thema beschäftigt, und zwar mit der Vergabe von Beraterverträgen.

In dem so genannten Limsa-Untersuchungsausschuss haben wir zunächst versucht festzustellen, ob Minister gewusst haben, dass Verträge vergeben worden sind. Im Laufe der Anhörung einer zunehmenden Zahl von Zeugen haben wir dann versucht herauszufinden, wie es eigentlich sein kann, dass innerhalb der Landesverwaltung bei der Vergabe von Aufträgen an Dritte doch ein sehr lockerer Umgang mit rechtlichen Regelungen zu verzeichnen ist.

Wenn man die Protokolle der damaligen Plenarsitzungen liest, stellt man eines überrascht fest: Ich glaube, das war einer der wenigen Untersuchungsausschüsse, bei denen zum Schluss sämtliche Redner ungefähr das Gleiche gesagt haben, nämlich dass sie hofften, dass die 1 500 Seiten Niederschriften über die Anhörungen von Hunderten Zeugen nicht umsonst gelesen und die Berge von Akten nicht umsonst gewälzt worden seien.

Vielmehr hoffe man, dass die Landesregierung nach all den Diskussionen zukünftig sehr sorgfältig mit Beraterverträgen umgehen werde.

Herr Gallert hat das damals sehr deutlich zum Ausdruck gebracht. Auch Herr Felke war nicht minder deutlich. Aber auch die Damen und Herren der die Regierung tragenden Fraktionen haben klar gemacht, dass sie davon ausgingen, dass ein solches Verhalten seitens der Landesregierung zukünftig nicht mehr an den Tag gelegt werde.

Mit dieser Hoffnung haben wir alle uns aus dieser Legislaturperiode verabschiedet und sind in die neue Legislaturperiode eingetreten. Wir haben mit Interesse feststellen müssen, dass in der Landesverwaltung offenbar die Vorstellung grassiert, dass der Beschluss, den wir damals gefasst haben, der Beschluss in der Drs. 4/5119 56 B, nur für die eine Legislaturperiode gegolten habe, nicht aber für zukünftige.

Für den Fall, dass dieser Trugschluss weiterhin besteht, will ich auf einen Punkt hinweisen: Vergaberegelungen der Europäischen Union, der Bundesrepublik Deutschland und des Landes Sachsen-Anhalt gelten über Legislaturperioden hinweg. Ich gehe davon aus, dass ein einstimmiger Beschluss des Landtages über die Legislaturperiode hinausgeht. - Nicht wahr, Frau Budde? Deshalb muss man feststellen, dass das, was sich derzeit wieder in der Verwaltung breitmacht, beunruhigend ist.

Ich möchte einige Beispiele nennen: Da müssen wir mit dem Sozialministerium diskutieren, ob es sich um einen Management- oder um einen Beratervertrag handelt. Da muss man, wenn man nachfragt, welche Beraterverträge im Haushalt 2008/2009 gemeint sind, lange in den Unterlagen suchen und mehrfach Anträge stellen, um festzustellen: Ja, okay, das könnte ungefähr das sein, was damals bei der Haushaltsaufstellung gemeint war.

Zuletzt haben wir - das ist für mich der aktuelle Anlass - mit dem Finanzministerium eine lange Diskussion darüber geführt, ob denn bei der Privatisierung der Spielbanken, über die wir vorhin diskutiert haben, die Beraterverträge nicht hätten ausgeschrieben werden müssen.

Wir sind uns darüber rechtlich nicht einig; das will ich gestehen. Aber ich glaube, wir sind uns zumindest im Finanzausschuss darüber einig, dass wir eigentlich davon ausgegangen sind, dass die Landesregierung dann, wenn es eine Unklarheit darüber gibt, ob man ausschreibt oder nicht, doch zur Ausschreibung neigen würde.

(Zustimmung von Herrn Kley, FDP)

Das alles scheint aber offensichtlich nur im Landtag unstrittig zu sein und leider nicht in der Landesverwaltung und nicht in der Landesregierung. Deshalb habe ich überlegt, wie wir zu mehr Transparenz im Hinblick auf die von der Landesregierung geschlossenen Beraterverträge kommen. Wie erreichen wir das, ohne im Landtag immer wieder Kleine Anfragen oder Nachfragen stellen zu müssen, ohne im Ausschuss nachfragen zu müssen, ohne dem Ganzen noch einmal Nachdruck verleihen zu müssen?

Ich glaube, dass das Ganze tatsächlich nur einmal richtig funktioniert hat, und zwar im ersten Jahr nach dem Limsa-Untersuchungsausschuss, als wir die Verträge noch nicht im Haushalt dargestellt haben, sondern ge

sagt haben: Wir möchten gern einmal eine Übersicht über die Beraterverträge haben, die die Landesregierung abschließt.

Ich glaube, es ist sinnvoll, zu dieser Variante zurückzukehren. Der Finanzausschuss sollte, in Umsetzung des damals gefassten Beschlusses, einmal im Jahr von der Landesregierung eine Liste bekommen, die Auskunft über den Umfang der Leistungen und die Höhe der vereinbarten Kosten gibt, die Auskunft darüber gibt, ab wann das Ganze gilt, was es für Verträge sind, wer die Dienstleister sind, um welche Leistungen es geht und welche Laufzeit vereinbart wurde.

Damit die Diskussion jetzt nicht datenschutzrechtlich problematisch wird - das müssen wir natürlich auch im Auge behalten -, bin ich der Auffassung, dass dies dem Finanzausschuss mitgeteilt wird und nicht als Drucksache an den Landtag geht; denn dann würden wir in die Diskussion kommen, ob das ins Internet gestellt werden darf, wer darauf Zugriff hat usw.

Ich bin mir sicher, dass sich, wenn wir auf diese Weise verfahren, alle Abgeordneten in allen Legislaturperioden einen Überblick darüber verschaffen können, was stattfindet. Vielleicht wird das noch zu der einen oder anderen Nachfrage führen; das kann durchaus sein.

Etwa die Sache beim MDR hätte, wenn sie in der Landesregierung stattgefunden hätte, sicherlich zu einer Nachfrage geführt; denn da scheint der Rechnungshof festgestellt zu haben, dass man tatsächlich einen Auftrag vergeben hat, ohne eine Gegenleistung zu bekommen. Ich glaube, so etwas wird in allen Zeiten rechtlich mehr als strittig sein.

Aber die anderen Verträge können auf diese Art und Weise dem Landtag mitgeteilt werden. Ich glaube, dass wir dann schnell zu einer entsprechenden Übersicht kommen. Ich hoffe, dass wir auf diese Art und Weise dann auch bei Vergaberegelungen zu ein bisschen mehr Sorgfalt beitragen können.

Das ist eine Hoffnung. Ich weiß, dass wir kriminelle Handlungen nicht unterbinden können werden, aber einer gewissen Sorglosigkeit können wir vielleicht entgegenwirken. In diesem Sinne bitte ich Sie, diesem Antrag zuzustimmen. - Ich danke Ihnen.

(Zustimmung bei der FDP)

Vielen Dank, Frau Dr. Hüskens. - Bevor wir die Beiträge der Fraktionen hören, erteile ich Herrn Staatsminister Robra das Wort. Bitte schön.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Erstens. Die Landesregierung teilt die Grundintention, verehrte Frau Abgeordnete Hüskens, dass Beraterverträge nicht dazu dienen dürfen, Entscheidungen zu legitimieren, zu denen die Ministerien und die Landesverwaltung auch aus eigener Kraft in der Lage sind oder sein müssen.

Zweitens. Die Landesregierung ist davon überzeugt, dass es Konstellationen gibt, in denen es vernünftiger ist, ad hoc externen Sachverstand, erforderlichenfalls nach Ausschreibung, einzukaufen, statt wegen eines vorübergehenden Bedarfs das Landespersonal aufzustocken, und zwar dann bis zur jeweiligen Altersgrenze.

Dazu zählt neben Spezialthemen wie Flora-Fauna-Habitat, Natura 2000 und all diesen schwierigen Bereichen beispielsweise auch die Veräußerung einer Spielbank, die - wir haben es gerade gehört - nicht ganz alltäglich ist. Wer behauptet, das könnte die Landesverwaltung selbst, der hat von diesen Themen - das muss man ehrlich sagen - keine Ahnung.

Drittens. Die Landesregierung hat diesen, wenn man so will, Subsidiaritätsgrundsatz durch interne Vorgaben sichergestellt und hat dabei eben auch sichergestellt, dass die jeweiligen Hausspitzen eingebunden werden. Sie kennen das Verfahren. Wir haben es schon bei anderen Gelegenheiten vorgestellt.

Die von Ihnen, Frau Dr. Hüskens, angesprochenen Fälle werden dadurch und auch durch Ihren Antrag gar nicht erfasst. Der von Ihnen angesprochene Fall im Finanzministerium - Spielbankenausschreibung - hat dieses Verfahren durchlaufen. Der Auftrag lag dann eine gewisse Zeit und ist dann wieder aufgegriffen worden. Darüber mag man sich im Detail auseinandersetzen. Das ist aber eine ganz transparente Geschichte gewesen. Und für den MDR - Sie haben es eben selbst angedeutet - ist die Landesregierung nicht verantwortlich.

Wir haben bisher auf Kleine Anfragen, auf parlamentarische Initiativen jedweder Art, auf Fragen in den Ausschüssen hin diese Beraterverträge offengelegt. Wir machen das auch gern in Zukunft. Wenn Sie mit diesem Antrag das Ziel verfolgen, eine gewisse Routine einzuführen, damit Sie sich die Arbeit etwas erleichtern können und wir uns im Prozedere auch darauf einstellen können, so haben wir nichts dagegen.