Protokoll der Sitzung vom 19.02.2009

Wir haben bisher auf Kleine Anfragen, auf parlamentarische Initiativen jedweder Art, auf Fragen in den Ausschüssen hin diese Beraterverträge offengelegt. Wir machen das auch gern in Zukunft. Wenn Sie mit diesem Antrag das Ziel verfolgen, eine gewisse Routine einzuführen, damit Sie sich die Arbeit etwas erleichtern können und wir uns im Prozedere auch darauf einstellen können, so haben wir nichts dagegen.

Viertens. Ich will abschließend ergänzen: Die Einzelheiten sollten dann allerdings auch im Ausschuss, und zwar ganz ausdrücklich auch mit dem Datenschutzbeauftragten diskutiert werden. Ich erinnere daran, dass wir nach der Veröffentlichung einer Antwort auf eine Kleine Anfrage Probleme hatten, weil die Landtagsverwaltung Daten ins Netz gestellt hatte - das bekommt ja dann eine Drucksachenummer -, die aus der Sicht des Datenschutzbeauftragten nichts in der Öffentlichkeit zu suchen hatten.

Es sollte dann also auch in diesem Fall gewährleistet sein, dass das, was wir dem Landtag mitteilen, auch aus der Sicht des Datenschutzbeauftragten das Licht der Öffentlichkeit nicht zu scheuen braucht. In diesem Sinne entziehen wir uns dem nicht und wirken gern konstruktiv an der Transparenz von Beraterverträgen - so haben Sie Ihren Antrag überschrieben - mit. - Danke schön.

(Zustimmung bei der CDU)

Vielen Dank, Herr Minister Robra. - Nun hören wir die Beiträge der Fraktionen. Ich erteile Herrn Doege von der SPD-Fraktion das Wort.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen! Frau Dr. Hüskens hat in ihrer Begründung zu dem Antrag schon ausführlich den Hintergrund des Antrages erläutert: den parlamentarischen Untersuchungsausschuss der vierten Wahlperiode, dem ich auch angehört habe und bei dem ich mich noch lebhaft an die Diskussionen erinnern kann, auch an das Ergebnis des Ganzen.

Im Jahr 2004 gab es einen gemeinsamen Entschließungsantrag aller Fraktionen, der nach Auffassung der SPD-Fraktion eigentlich hinreichend klargestellt hat, wie wir in Zukunft mit Beraterverträgen umgehen wollen. Wir gehen nach wie vor davon aus, dass die Landesregierung die Ergebnisse des parlamentarischen Untersuchungsausschusses hinreichend einer Bewertung unterzogen hat, dass sie die notwendigen Konsequenzen daraus gezogen hat und dass sie die Dinge auch so umsetzt, wie wir es, wie es alle Fraktionen in diesem Hause beschlossen haben.

Insofern betrachten wir die bestehenden Regelungen eigentlich als ausreichend und würden dafür plädieren, den Antrag an den Finanzausschuss zu überweisen, um gegebenenfalls - ich kann mir das durchaus vorstellen - über das konkrete Ansinnen der FDP-Fraktion zu diskutieren und zu prüfen, ob es an der einen oder anderen Stelle noch Bedarf für eine tiefgründige inhaltliche Klärung gibt.

Ansonsten muss ich Frau Dr. Hüskens darin Recht geben, dass der Zweck parlamentarischer Untersuchungsausschüsse nicht darin besteht, in erheblichen Größenordnungen Protokolle zu produzieren; vielmehr sollen sie letztlich einen nachhaltigen Effekt erzielen.

Ich denke allerdings, es wird ein immerwährender Prozess sein. Wir wissen aus dem Rechnungsprüfungsausschuss zur Genüge, wie mühsam manchmal das Ringen mit der Landesregierung ist, bis man die Dinge erreicht, die dem Parlament wichtig sind. Ich glaube, wir werden gemeinsam weiterhin in der Pflicht sein, das umzusetzen. Ansonsten plädieren wir für die Überweisung. - Schönen Dank.

Vielen Dank, Herr Doege. - Jetzt spricht Frau Dr. Klein von der Fraktion DIE LINKE. Bitte schön.

Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Es ist schon gesagt worden: Der Umgang der Landesregierung mit Beraterverträgen hat eine lange Geschichte hier in diesem Landtag, und spätestens seit dem Neunten Parlamentarischen Untersuchungsausschuss hat sich manches auch zum Positiven geändert. Das muss man einmal sagen. Ich glaube, dem Finanzausschuss wird die übergroße Mehrheit aller Beraterverträge mit einem Volumen von mehr als 20 000 € vorgelegt.

Offen bleibt für das Parlament aber - darin gebe ich Frau Dr. Hüskens Recht - der weitere Umgang mit den bewilligten Beraterverträgen.

(Zuruf von Herrn Gallert, DIE LINKE)

Herr Doege, für mich ist das Ganze eigentlich nicht damit erledigt, dass wir einen solchen Beratervertrag bewilligt haben. Es würde mich nämlich schon interessieren: Wurde der Beratervertrag tatsächlich abgeschlossen und erfüllt? Welche Kosten sind dabei entstanden? Ist der veranschlagte Betrag ausgeschöpft worden oder haben wir im Haushalt bestimmte Stellen, an denen wir noch Puffer haben?

(Zuruf von Herrn Tullner, CDU)

Das kann man im Wege einer Kleinen Anfrage in Erfahrung bringen, aber dann haben wir genau das Problem,

auf das Herr Robra hingewiesen hat, nämlich dass es dann öffentlich wird. Erstellt man hingegen eine Liste als internes Dokument für den Finanzausschuss, dann ist es nicht öffentlich. Man kann dann ganz anders über die Inhalte reden.

Wir stehen meines Erachtens vor dem Problem, dass wir künftig mit mehr Beraterverträgen zu tun haben werden. In den Diskussionen in der Enquetekommission und in den Stellungnahmen der Landesregierung dazu findet man sehr häufig den Passus „muss aufgrund fehlender Spezialisten an Dritte vergeben werden“. Es wird also eine Sache werden, die zunehmend auch für den Haushalt relevant wird.

Deshalb können wir den Antrag der Fraktion der FDP unterstützen. Eine solche Liste ist aufgrund der Datenbank, die bei der Staatskanzlei schon vorhanden ist, kein technisches Problem. - Danke schön.

(Beifall bei der SPD)

Vielen Dank, Frau Dr. Klein. - Jetzt spricht Herr Tullner von der CDU-Fraktion.

Herr Präsident! Meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Der große Konsens ist ausgebrochen; auch die Landesregierung hat ihre Zustimmung signalisiert. Ich denke, wir sollten die Möglichkeit nutzen und uns im Finanzausschuss noch einmal über die Details unterhalten.

Auch ich teile das Unbehagen darüber, dass man im Finanzausschuss doch manchmal den Eindruck gewinnt, dass die Ergebnisse des Untersuchungsausschusses nicht bis in alle Tiefen der Landesregierung vorgedrungen sind.

Es soll auch Häuser oder einzelne Kolleginnen und Kollegen in der Landesverwaltung geben, die der Annahme sind, dass mit dem Ende der vierten Wahlperiode die Beschlüsse nicht mehr in Kraft sind. So etwas hört man gelegentlich.

Deswegen sollten wir uns diesem Thema noch einmal widmen. Dieser Antrag bietet dazu eine gute Gelegenheit. Das können wir im Ausschuss für Finanzen tun. Ich bitte um Zustimmung zu dem Antrag.

Vielen Dank, Herr Tullner. - Möchten Sie, Frau Dr. Hüskens, noch einmal sprechen? - Bitte schön, Sie haben das Wort.

Meine Damen und Herren! Mit der Überweisung kann ich durchaus leben. Herr Doege, ich will nur noch einmal auf einen Punkt hinweisen. Schauen Sie sich einmal die Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage zu den Beraterverträgen in dieser Legislaturperiode an, und zwar für das Jahr 2008. Versuchen Sie einmal, anhand dessen, was darin zu den Beraterverträgen ausgeführt wird, die die Landesregierung umgesetzt hat, die Beraterverträge im Haushaltsplan zu finden; denn darin müssen sie ja stehen. Das ist wie an Ostern.

(Heiterkeit bei der FDP)

Dazu muss ich ganz ehrlich sagen: Wir haben offensichtlich bei der Beschlussfassung nicht an diesen Aspekt gedacht.

Natürlich kann die Landesregierung, wenn sie im Jahr 2007 einen Haushalt aufstellt, vielleicht noch grob abschätzen, was sie im Jahr 2008 machen will; aber in Bezug auf den Doppelhaushalt für die nächsten Jahre wird es dann, glaube ich, ziemlich schwierig.

Bevor wir demnächst anfangen, uns wechselseitig vorzuhalten, dass das eine vielleicht so gemeint gewesen sei, dass aber etwas anderes gemacht worden ist, sollten wir uns für die Variante mit der Übersicht darüber entscheiden, was wirklich gemacht worden ist. Dies ist gegenüber der Verwaltung fairer, als wenn wir auf dem bisherigen Weg weitergehen.

Wenn schon im Jahr 2008 zu erkennen ist, dass sich gegenüber den Annahmen bei der Haushaltsaufstellung im Jahr 2007 einiges ganz offensichtlich so stark verändert hat, dass die Kollegen in den Ministerien nur noch mit viel Kreativität sagen können, das sei das, was da gemeint war, dann ist davon auszugehen, dass dies in den darauf folgenden Jahren mit dem Doppelhaushalt sicherlich noch schlimmer werden wird.

Ich bin sicher, dass der Antrag beiden Seiten hilft, sowohl uns bei der Kontrolle - das ist unsere Aufgabe - als auch der Regierung bei der Aufstellung des Haushaltsplans und beim Haushaltsvollzug. Daher sage ich: Beraten wir darüber noch einmal im Ausschuss. Ich hoffe, dass ich alle von der Notwendigkeit der Umsetzung dieses Antrages überzeugen kann. - Ich danke Ihnen.

(Beifall bei der FDP)

Vielen Dank, Frau Dr. Hüskens. - Damit ist die Debatte beendet. Es wurde beantragt, diesen Antrag offensichtlich zur Umformulierung - darin waren sich alle einig - an den Ausschuss für Finanzen zu überweisen. Wer stimmt dem zu? - Das sind offensichtlich alle. Damit ist das so beschlossen worden. Der Tagesordnungspunkt 11 ist beendet.

Meine Damen und Herren! Ich rufe den Tagesordnungspunkt 12 auf:

Beratung

Änderung des Bundeswaldgesetzes

Antrag der Fraktion der FDP - Drs. 5/1782

Einbringer ist der Abgeordnete Herr Hauser. Bitte sehr.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Trotz der Beschränkung meiner Redezeit auf drei Minuten möchte ich Ihnen kurz die Entstehung des in Rede stehenden Gesetzes aufzeigen und Ihnen dessen Wichtigkeit für unser Land verdeutlichen.

Am 1. September 1969 wurde das Gesetz über forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse in der damaligen Bundesrepublik Deutschland verabschiedet. Mit diesem Ge

setz sollten insbesondere die unterschiedlichen Rechtsformen von Zusammenschlüssen vereinheitlicht und die Bildung dieser Zusammenschlüsse vereinfacht werden, die sich bereits nach dem Ersten Weltkrieg in Deutschland in den vielfältigsten Formen gegründet hatten.

Forstwirtschaftliche Ziele waren und sind nach dem Gesetz die Optimierung der Privatwaldbewirtschaftung mit einer daraus resultierenden verbesserten Holzversorgung der Industrie sowie die Erhaltung eines funktionstüchtigen Bauernwaldes mit seinen ländlichen Infrastrukturleistungen.

Um diese Ziele relativ schnell und nachhaltig zu erreichen, wurde anerkannten Zusammenschlüssen die Möglichkeit gegeben, finanzielle Förderung zu erhalten. Die Zahl der Neugründungen ist dann regelrecht explodiert und es war eine deutliche Steigerung der Mitgliederzahl zu verzeichnen.

Bereits im Jahr 1975 wurden die forstwirtschaftlichen Zweckgemeinschaften nahezu unverändert in das Bundeswaldgesetz übernommen - im Jahr 1975. Die Hauptzielgruppe für die Zusammenschlüsse war bei den Gesetzgebungsprozessen in den Jahren 1969 und 1975 der Kleinstprivatwald.

Das Gesetz schließt grundsätzlich keine Waldbesitzart und keine Waldbesitzgröße aus. Im Gegenteil: Die Praxis zeigt, dass, vor allem in Sachsen-Anhalt, vielfach sowohl der Kommunalwald als auch der Großprivatwald in forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse einbezogen sind.

Das Bundeswaldgesetz unterscheidet drei Arten von Zusammenschlüssen: Forstbetriebsgemeinschaften gemäß § 16, Forstbetriebsverbände gemäß § 23 und Forstwirtschaftliche Vereinigungen gemäß § 38.

Zu den zukünftigen Problemfeldern und Zielen der Ertragssteigerung. - Ich lasse jetzt einiges dazu weg, damit wir zeitlich besser über die Runden kommen.

Der momentan schwieriger werdende Holzabsatz und die Wirtschaftssitzsatzung verringern besonders bei den Eigentümern kleinerer Waldflächen zunehmend das Interesse an der Waldbewirtschaftung und dadurch auch an einer Mitgliedschaft in einem forstwirtschaftlichen Zusammenschluss. Viele der Forstbetriebsgemeinschaften in Deutschland schlummern deshalb gegenwärtig vor sich hin. Sie dienen ausschließlich noch der Erlangung von Fördermitteln und schöpfen das wirtschaftliche Potenzial, das der Wald bietet, nicht mehr voll aus.