Der momentan schwieriger werdende Holzabsatz und die Wirtschaftssitzsatzung verringern besonders bei den Eigentümern kleinerer Waldflächen zunehmend das Interesse an der Waldbewirtschaftung und dadurch auch an einer Mitgliedschaft in einem forstwirtschaftlichen Zusammenschluss. Viele der Forstbetriebsgemeinschaften in Deutschland schlummern deshalb gegenwärtig vor sich hin. Sie dienen ausschließlich noch der Erlangung von Fördermitteln und schöpfen das wirtschaftliche Potenzial, das der Wald bietet, nicht mehr voll aus.
Auf der anderen Seite befindet sich die Holzindustrie aber nach wie vor in einem rasanten Konzentrationsprozess, auch in Sachsen-Anhalt. Es ist mir vor allem wichtig, diese ungleichen Strukturentwicklungen auf der Anbieter- und auf der Abnehmerseite darzustellen. Diese haben nämlich dazu geführt, dass sich ein Käufermarkt entwickelt hat, auf dem der Verkäufer den Kürzeren zieht. Erfahrungsgemäß hat die Holzindustrie in den letzten Jahren trotz steigender Nachfrage und guter Marktlage den Preis weitgehend selbst bestimmt.
Da die möglichen Aufgaben der forstwirtschaftlichen Zusammenschlüsse durch das Bundeswaldgesetz eingeschränkt sind, können die Zusammenschlüsse zu einer weiteren positiven Entwicklung nur wenig beitragen.
Es muss in Zukunft möglich sein - das ist meine Bitte unter anderem an Sie, Frau Ministerin Wernicke, auch mit Blick darauf, dass Niedersachsen das macht -, dass von
den jeweiligen Zusammenschlüssen auch so genannte Dachverbände gegründet werden können, die das Ernteholz strategisch auf den Markt bringen und nicht nur den Verkauf, sondern auch den Einkauf von Maschinen, Pflanzenmaterial etc. organisieren, und zwar professionell und in großem Rahmen.
Da in der Forstwirtschaft in Jahrzehnten und Generationen gedacht und gehandelt wird, ist eine schlagkräftige Organisation für den Verkauf des Ernteholzes von elementarer Bedeutung. Erfolg und Misserfolg liegen nahe beieinander; das hat positive oder eben verheerende Auswirkungen für die Waldbesitzer, die im Großen und Ganzen - zugegeben: der eine mehr, der andere weniger - von ihrem Wald leben müssen.
Darum bitten wir Sie recht herzlich, sehr geehrte Frau Ministerin Wernicke, den Antrag des Bundeslandes Niedersachsen zu unterstützen und nach vorn zu bringen. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Waldbesitzer in Deutschland haben gemäß Bundeswaldgesetz die Möglichkeit, sich zur Überwindung von Nachteilen wie geringer Flächengröße oder ungünstiger Flächengestalt, der Besitzsplitterung oder der unzureichenden Erschließung in privatrechtlichen Zusammenschlüssen zu organisieren.
Die größte Bedeutung haben hierbei die so genannten Forstbetriebsgemeinschaften auf der Grundlage des Abschnittes 2 des Bundeswaldgesetzes. In Sachsen-Anhalt bestehen aktuell etwa 140 Forstbetriebsgemeinschaften mit rund 18 000 Mitgliedern und einer Waldfläche von knapp 98 000 ha.
Neben der übergreifend organisierten Waldbewirtschaftung steht der gemeinsame Holzabsatz für die Waldbesitzer im Mittelpunkt der Tätigkeit der Forstbetriebsgemeinschaften. Herr Hauser hat bereits darauf verwiesen, dass die Forstbetriebsgemeinschaften durch die Strukturentwicklung der Holzindustrie auf der Abnehmerseite gezwungen werden, sich weiter zu vergrößern oder effizienter zu arbeiten.
Der Zusammenschluss der bestehenden Forstbetriebsgemeinschaften kann derzeit nur als forstwirtschaftliche Vereinigung nach § 37 des Bundeswaldgesetzes erfolgen. Nach der geltenden Rechtslage dürfen forstwirtschaftliche Vereinigungen nur die Unterrichtung und Beratung der Mitglieder, die Koordinierung des Absatzes, die marktgerechte Aufbereitung und Lagerung der Erzeugnisse sowie die Beschaffung und den Einsatz von Maschinen und Geräten zur Aufgabe haben. - Sie sehen, dass der Holzverkauf nicht dabei ist. Ich denke schon, dass es der Anpassung rechtlicher Vorgaben an die heutigen Anforderungen bedarf.
Mit dem Antrag des Landes Niedersachsen im Bundesrat zur Änderung des Bundeswaldgesetzes sollen die rechtlichen Voraussetzungen im Bundeswaldgesetz geschaffen werden, um forstwirtschaftlichen Vereinigungen
gemäß § 37 des Bundeswaldgesetzes künftig die Möglichkeit zu geben, eine Vermarktung der Erzeugnisse der Mitglieder vorzunehmen.
Ich will damit zum Ausdruck bringen, dass diese Intention oder dieser Antrag nahe liegt; denn die Beschränkung der Aufgaben der forstwirtschaftlichen Vereinigungen nach dem Bundeswaldgesetz entspricht, wie bereits gesagt, nicht mehr den heutigen Erfordernissen. Der Holzverkauf ist die wesentliche Einkommensquelle der an die Forstbetriebsgemeinschaften angeschlossenen Waldbesitzer. Zudem soll dadurch die Marktstellung der überwiegend aus Kleinwaldbesitzern zusammengesetzten Forstbetriebsgemeinschaften gegenüber der Abnehmerseite gestärkt werden.
Letztendlich sind wir durchaus bereit, der Intention Niedersachsens zu folgen bzw. den Gesetzesentwurf des Landes Niedersachsen zu unterstützen.
Ich will die Chance nutzen und Sie über den aktuellen Stand der Beratung des von Niedersachsen in den Bundesrat eingebrachten Gesetzentwurfes zur Änderung des Bundeswaldgesetzes informieren. Der Agrarausschuss des Bundesrates hat in seiner Sitzung am vergangenen Montag zu dem Antrag noch keine Empfehlung an den Bundesrat verabschiedet, sondern beschlossen, die Beratung bis zu seiner Sitzung im März zu vertagen. Dies wurde damit begründet, dass es noch Beratungsbedarf gebe. Auch für uns bestehen somit gute Chancen, unsere Position noch einmal deutlich zu machen oder einzubringen.
Ich denke, wir sind in diesem Haus weitgehend konform, dass wir die rechtlichen Regelungen den Erfordernissen anzupassen haben. - Vielen Dank.
Danke sehr, Frau Ministerin. - Wir treten jetzt in eine Dreiminutendebatte ein. Herr Barth hat für die SPDFraktion das Wort. Bitte sehr, Herr Barth.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Von Herrn Hauser und von der Ministerin wurden die Fakten bereits deutlich auf den Tisch gelegt. Dieses Gesetz ist überaltert und muss erneuert werden. Aus meiner persönlichen Erfahrung heraus weiß ich, dass viele FBG diese gesetzlichen Einschränkungen schon in der Vergangenheit als Hemmnis bei der Vermarktung ihres Holzes angesehen haben. Ich denke, aus diesem Grund brauche ich dem gar nichts weiter hinzuzufügen.
Frau Ministerin, vielleicht ganz kurz eine Anmerkung: Wir gehen davon aus, dass Sie uns im Ausschuss darüber berichten werden. Ich denke, es ist wichtig, dass unser Landeszentrum Wald mit seinem Know-how in die zukünftige Vermarktung des Holzes eingebunden wird. Darüber müssten wir uns im Ausschuss unterhalten. Ansonsten stimmen wir als SPD-Fraktion diesem Antrag zu. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Eine Korrektur: Ich wusste noch gar nicht, dass wir das Landeszentrum Wald schon haben. Ich habe die Information, dass es für das Jahr 2010 geplant wird.
Ich möchte meinem Beitrag gleich voranstellen, dass wir dem vorliegenden Antrag in einem direkten Abstimmungsverfahren nicht unsere Zustimmung geben werden. Wir möchten damit signalisieren, dass es unsererseits doch noch einigen Klärungsbedarf gibt. Wir beantragen deshalb die Überweisung in den Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten.
Das Bundeswaldgesetz unterscheidet - Kollege Hauser ist bereits im Großen und Ganzen darauf eingegangen - konkret drei verschiedene Möglichkeiten von Zusammenschlüssen: die Forstbetriebsgemeinschaften nach § 16, die Forstbetriebsverbände nach § 21 und die angesprochenen forstwirtschaftlichen Vereinigungen nach § 37.
Die Frage ist nun, welche Struktur sollten wir denn befördern? Welche ist für die Sicherung einer nachhaltigen Waldbewirtschaftung am vorteilhaftesten? - Das Bundeswaldgesetz - das gebe ich gern zu - mag in die Jahre gekommen sein, aber der Wald sollte es uns wert sein, dass wir bei der Schaffung bzw. der Änderung gesetzlicher Rahmenbedingungen sehr durchdacht vorgehen.
Es stellt sich einerseits die Frage: Wollen wir vorrangig den Weg der Stabilisierung und Vergrößerung der bis jetzt noch 147 Forstbetriebsgemeinschaften gehen und sie somit in der Lage versetzen zu vermarkten, aber eben nicht nur zu vermarkten, sondern auch allen anderen Aufgaben einer nachhaltigen Forstwirtschaft gerecht zu werden? - Das könnten dann Gemeinschaften sein, die aus der Region heraus agieren und wirtschaftlichen Einfluss auf die Entwicklung des ländlichen Raumes haben.
Oder ist es andererseits auch vertretbar, relativ klein strukturierte Forstbetriebsgemeinschaften zu haben, die ihre Vermarktung über eine forstwirtschaftliche Vereinigung realisieren? - Die müssten, wie es der Antrag vorsieht, zunächst einmal in die Lage versetzt werden, vermarkten zu dürfen.
Inwiefern besteht hier das dringende Bedürfnis seitens der privaten Kleinwaldbesitzer bzw. der Betriebsgemeinschaften, die bis jetzt größtenteils über den Landesbetrieb für Privatwaldbetreuung und Forstservice bedient wurden? - Als Nr. 4 soll - das ist dann Nr. 5; denn es ist bereits im Waldgesetz enthalten - die Beschaffung und der Einsatz von Maschinen und Geräten aufgeführt werden.
Wir sind gut beraten, wenn wir eine Struktur befördern, die sowohl den Weg stabiler Forstbetriebsgemeinschaften geht als auch forstwirtschaftliche Vereinigungen nutzt, um die anstehenden Aufgaben zu lösen. Ich denke, wir sind wirklich mit diesen Fragen im Ausschuss befasst, auch vor dem Hintergrund, dass die Planung vorsieht, im Jahr 2010 ein Landeswaldzentrum - ich sagte es bereits - anzugehen. In diesem Sinne bitte ich um die Überweisung in den Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten. - Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Frau Ministerin hat schon gesagt, dass die Eigentumsstrukturen beim Wald in Sachsen-Anhalt ziemlich kleinteilig sind. Ich habe es umgerechnet: Man kommt im Durchschnitt auf 5,5 ha pro Besitzer - meist ist die Fläche kleiner. Allein in der Forstbetriebsgemeinschaft des Ortes, in dem ich wohne, gibt es etliche, die lediglich knapp 1 ha Wald haben. Wenn man dort nichts konzentriert und nichts gemeinsam macht, dann wird es sicherlich auch mit der Holzindustrie nichts Gescheites werden.
Der Wald ist, neben den vielen anderen Dingen, über die wir uns bereits unterhalten haben und die völlig unstrittig sind, ein Wirtschaftsobjekt. Ich denke, die Holzvermarktung ist ein eminent wichtiger Bereich. Wir wissen, welchen großen Anteil die Holzverarbeitung an der Wirtschaft des Landes hat.
Insofern können die Forstbetriebsgemeinschaften, so wie sie gegenwärtig strukturiert sind, dem Druck der Holzindustrie nicht adäquat folgen. Sie kennen diese Parabel: Den einzelnen Pfeil knickt man, aber wenn es ein Bündel von Pfeilen ist, dann ist das nicht so leicht möglich. - Insofern ist es nötig, dass man eine Waffengleichheit schafft. Das ist auch die Intention dieses Antrages.
Ob das nun eine forstwirtschaftliche Vereinigung oder eine Gemeinschaft ist, das sei einmal völlig dahingestellt. Das wird sich möglicherweise mit einer Öffnungsklausel in dem Gesetz leichter regeln lassen. Dieser Antrag jedenfalls trifft die Intention der Waldbesitzer. Er trifft auch die Intention der Verbände, die sich um den Wald sorgen. Ich denke, als Land gewinnen wir auch durch diese Gesetzesänderung.
Wir unterstützen den Antrag, auch in einer Direktabstimmung. Ich bin sicher, auch im Bundesrat wird sich die wirtschaftliche Vernunft durchsetzen. - Danke schön.
Danke sehr, Herr Geisthardt. - Herr Hauser, möchten Sie noch erwidern? - Nein, das ist nicht der Fall.
Dann kommen wir zur Abstimmung über die Drs. 5/1782. Es ist zunächst eine Überweisung des Antrages in den Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten beantragt worden. Wer stimmt dem zu? - Das ist die Fraktion DIE LINKE. Wer ist dagegen? - Das sind die Koalitionsfraktionen und der Antragsteller. Damit ist die Überweisung abgelehnt worden.
Dann kommen wir zur Abstimmung über diesen Antrag. Wer stimmt dem Antrag zu? - Das sind die Koalitionsfraktionen und der Antragsteller. Wer ist dagegen? - Das ist die Fraktion DIE LINKE. Damit ist die Drs. 5/1782 angenommen worden. Wir verlassen den Tagesordnungspunkt 12.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Wie es schon in der Begründung zu unserem Antrag steht, ist es die Aufgabe der Regionalen Begleitausschüsse, zusammen mit der EU-Verwaltungsbehörde die Durchführung der operationellen Programme und des Entwicklungsprogramms für den ländlichen Raum zu begleiten und zu prüfen. - Das hört sich sehr trocken an.
Die in den Regionalen Begleitausschüssen vertretenen Wirtschafts- und Sozialpartner haben eine sehr wichtige Rolle bei der Ausgestaltung der regionalen Förderung, der EU-Strukturfonds und des europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raumes.