Ralf Geisthardt

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Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Das Petitionsrecht gehört zu den Grundrechten in unserer Verfassung. Ich habe das Büchlein einmal mitgenommen, um daraus zu zitieren, weil bekanntermaßen nicht jeder die Verfassung unter dem Arm trägt. Aber mir ist es wichtig, heute einfach einmal zu sagen, warum es so wichtig ist und warum meine Kollegen auch darauf reflektiert haben, dass der Petitionsausschuss nicht ein Ausschuss wie jeder andere ist.
In Artikel 19 heißt es:
„Jeder hat das Recht, sich einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen schriftlich mit Bitten oder Beschwerden an den Landtag, die Vertretungen des Volkes in den Kommunen und an die zuständigen Stellen zu wenden. In angemessener Frist ist Bescheid zu erteilen.“
Das wird in Artikel 61 noch etwas konkretisiert. Es ist ein Grundrecht und ein Jedermannsrecht. Wir sind sehr froh, dass wir die Möglichkeit hatten, eine Menge Dinge aufzuarbeiten. Wenn ich mir die Anzahl an Petitionen anschaue, dann, so denke ich, haben wir uns wohl unsere Fleißnote 1 redlich verdient.
Dies auch deswegen, weil wir im Gegensatz zu den Kollegen aus anderen Landtagen unsere Akten noch selbst
lesen. Was das bei dieser Menge bedeutet, können Sie sich vorstellen.
Der Petitionsausschuss ist - das ist schon mehrfach angeklungen - ein Seismograf für Probleme in Gesellschaft und Verwaltung. Herr Kollege Fikentscher hat es einmal wie folgt formuliert: Wir sind „die Notrufsäule des Landes“. Das stimmt auch; denn manchmal kommen Petitionen, die eben nicht solche „Lala-Schreibchen“ sind, sondern in denen es um Dinge geht, die wirklich existenziell sind, wo Menschen tief verzweifelt sind und sich nicht mehr zu helfen wissen.
Diese Dinge ordnungsgemäß, rechtsstaatlich und vernünftig zu behandeln, das ist etwas, was wir uns auf die Fahne geschrieben haben und was wir die ganzen Jahre über durchgehalten haben. Manchmal hat ein Beamter auch schon einmal ein Aha-Erlebnis gehabt, wenn wir ihm gesagt haben: „Du hast doch ein pflichtgemäßes Ermessen. Aber bitte schön, dann übe es doch auch mal aus und klebe nicht am Buchstaben irgendeiner Vorschrift“, vielleicht aus Angst - wie auch immer - oder auch aus Faulheit; das mag ja sein. Die Mehrheit tut es nicht.
Wenn wir 9 % vollpositive Petitionen haben, dann heißt das im Umkehrschluss auch, dass die Rechtsanwendung in unserer Verwaltung mittlerweile so sattelfest geworden ist, dass sich vieles dort einfach erledigt, wo wir keine Einflussmöglichkeiten mehr haben. Aber - das sage ich ganz bewusst - wir sind als Ausschussmitglieder auch Bürgeranwälte, und so sollten und so wollen wir auch auftreten: als Bürgeranwälte, die sich darum kümmern, dass bestimmte Dinge in unserer Gesellschaft und in der Verwaltung vernünftig laufen. Dem sind wir, so denke ich, in unserer Wahlperiode nachgekommen.
Ich bin das dienstälteste Mitglied im Petitionsausschuss. Ich mache es jetzt seit ca. 17 Jahren und bin stolz auf den Ausschuss und auf seine Arbeit. Ich bedanke mich bei allen Mitgliedern für die ernsthafte Arbeit über Parteigrenzen hinweg. Ich bedanke mich bei den Mitarbeitern des Ausschusses, die uns sehr gut zugearbeitet haben und die sich für keinen Weg und keine Arbeit zu schade waren. Auch die Partner in den Ministerien haben das sehr vernünftig gemacht. Wenn es einmal nicht geklappt hat, dann gab es ein paar hinter die Ohren, und beim nächsten Mal ging es dann vernünftig. Das war also ein richtig gutes, vernünftiges Zusammenarbeiten.
- Ja, keine Gewalt, natürlich; völlig richtig. Wir haben ja auch nie welche angewendet, aber so ein kleiner Anpfiff hat gelegentlich schon mal gereicht.
Meine Damen und Herren! Ich darf - genauso wie Kollegin Schmidt - darum bitten, dass sowohl die Landesregierung als auch der Landtag dem Petitionsausschuss alle Unterstützung und Aufmerksamkeit schenken, die er verdient und die er braucht, um seine Arbeit durchzuführen. Ich wiederhole: Wir sind Seismograf, und das, was wir aus der Bevölkerung aufnehmen, sollte für diesen Landtag eine sehr wichtige Grundlage für seine Entscheidungen sein. - In diesem Sinne danke ich Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Frau Kollegin Budde, nur der guten Ordnung halber: Die Chefin des Stabes des Sanitätsamtes in München hat eine lupenreine Ostbiografie. Das ist die Frau Generalärztin Dr. Franke.
Nur damit das klar ist. Wir haben es auch bis dahin geschafft.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Dass der Petitionsausschuss eine Art Seismograf für die Probleme im Lande ist, das sagen wir heute nicht zum ersten Mal. Ich denke aber, das gilt auch in dem Fall, in dem es nicht nur originär Probleme gibt, son
dern Gesetze und Regeln falsch verstanden werden oder falsch verstanden werden müssen, weil sie unklar oder in einer fürchterlichen Juristensprache formuliert sind.
Ein Indiz für Unverständlichkeit ist es auch, dass der ehemalige Bundespräsident Herzog gesagt hat, selbst er als ehemaliger Präsident des Bundesverfassungsgerichts verstehe das deutsche Steuerrecht nicht mehr. Was soll man da von Otto Normalverbraucher verlangen? Denn auch aus diesem Kreis kommen Petitionen.
Ich möchte ein einfaches Beispiel anführen. Wenn wir früher bei einer Banküberweisung einen Fehler gemacht haben, dann hat die Bank das korrigiert und man hat sein Geld zurückbekommen. Heute ist das nicht mehr so; das Gesetz ist geändert worden. Aber die Bankgebühren sind meines Wissens nicht vermindert worden.
Das ist auch eine Sache, bei der sich eine Verschlechterung gezeigt hat und bei der es Handlungsbedarf gibt.
Im Bereich der Innenpolitik will ich nur einige Dinge nennen: Die Frage der Straßenausbaugebühren, die Verbesserungsbeiträge und dass das Straßenausbausatzungsrecht rückwirkend geändert worden ist. Wer sich das nicht vorstellen kann, weil es ihm selber vielleicht noch nicht passiert ist, dem will ich ein Beispiel nennen.
Sie bauen sich heute eine Terrasse, ein Pflasterbetrieb macht Ihnen das fertig, Sie bezahlen das und nach sieben Jahren kommt der Pflasterbetrieb und sagt, dass er noch einmal Geld haben will. Genauso geht es in manchen Gemeinden und in manchen Zweckverbänden zu. Das versteht natürlich kein Mensch mehr. Das hat, denke ich, mit einer vernünftigen Rechtsetzung relativ wenig zu tun.
Eines möchte ich noch ansprechen, weil der Innenminister gerade anwesend ist, und zwar die Frage der Verkehrsordnungswidrigkeiten. Die Frage ist, warum es bei uns im Gegensatz zu vielen anderen europäischen Ländern keine Halterhaftung zum Beispiel für die Motorräder gibt. Die Motorradfahrer fahren faktisch in einem rechtsfreien Raum. Sie können nicht belangt werden, weil man sie ja nicht kennt und sie nicht blitzen kann. Darüber, dass wir immer noch in einer solchen Situation sind, regen sich berechtigterweise auch viele Leute auf und es trägt auch nicht unbedingt zur Verkehrssicherheit bei.
Schließlich und endlich gibt es immer wieder Beschwerden über Details des Rundfunkstaatsvertrages. Die Befreiungstatbestände, die Methoden der Gebühreneintreibung der GEZ werden angegriffen. Ich habe in einem kleinen Blog von einem Fall gelesen, in dem man bei der GEZ angefragt hatte, wie zu verfahren sei. Ein Verwandter sei verunfallt, habe eine Metallplatte im Kopf und könne damit Rundfunksendungen empfangen. Man hat
ihm allen Ernstes geantwortet, dass er dann auch Gebühren bezahlen müsse.
Das ist sicherlich ein bisschen makaber, aber es ist deutsche Wirklichkeit.
Meine Damen und Herren! Petitionen sind immer auch ein bisschen ein Hilferuf. Wir sollten sie ernst nehmen. Wir nehmen sie auch ernst. Wenn ich dies mit einem Dank an die Geschäftsstelle verbinde, die uns immer hervorragend unterstützt, dann sind wir uns darin einig, dass wir auf diese Art und Weise weiter arbeiten sollten. Ich bitte alle in diesem Hohen Hause, die Arbeit des Petitionsausschusses nach Kräften zu unterstützen. - Vielen Dank.
Herr Präsident! Mein sehr verehrten Damen und Herren! Der Antrag der Fraktion DIE LINKE, Kollege Czeke, ist
gut gemeint. Aber es ist bereits mehrfach gesagt worden: Wir benötigen an dieser Stelle nicht unbedingt ein neues Konzept; denn die Leitlinie Wald, auch wenn sie schon etwas in die Jahre gekommen ist, ist immer noch ziemlich waldfrisch.
Ich muss nicht noch einmal zitieren, was Frau Wernicke bereits gesagt hat. Es ist damit in nuce gesagt worden, was diese Leitlinie aussagt. Das, was wir als Schutzgemeinschaft Deutscher Wald, die an der Erarbeitung der Leitlinie beteiligt gewesen ist und die sich auch darum kümmert, dass die Leitlinie eingehalten wird, dazu sagen, lässt sich ganz einfach zusammenfassen: Wir halten diese Leitlinie derzeit für völlig ausreichend. Wir halten sie in ihrer Wirksamkeit gegenwärtig für nachfragebedürftig, aber wir benötigen kein neues Konzept; wir müssen uns nicht erneut damit beschäftigen.
Deswegen haben wir einen Alternativantrag eingebracht. Die darin enthaltenen vier Punkte lassen sich etwas anders etwa wie folgt formulieren: Der Wald als ein nachhaltig genutzter Wirtschaftsfaktor - das werden Sie sicherlich unterschreiben -, Wald als Ökosystem fördern und schützen, den Wald als hohes soziales Gut der Gesellschaft erhalten und natürlich die Frage, wie bekommt man das alles unter einen Hut. Darüber werden wir im Ausschuss, so denke ich, mit sehr viel Sachverstand reden und streiten können.
Ich denke, die Kollegen von der Fraktion DIE LINKE werden unseren Alternativantrag unterstützen können, sofern sie nicht darauf bedacht sind, ihre abweichende Meinung unbedingt durchdrücken zu wollen. Aber ich meine, wir beziehen mit unserem Alternativantrag alle Positionen, die heute bereits vorgetragen worden sind, entsprechend ein. Ich bitte in diesem Sinne um die Zustimmung zu unserem Antrag.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Frau Ministerin hat schon gesagt, dass die Eigentumsstrukturen beim Wald in Sachsen-Anhalt ziemlich kleinteilig sind. Ich habe es umgerechnet: Man kommt im Durchschnitt auf 5,5 ha pro Besitzer - meist ist die Fläche kleiner. Allein in der Forstbetriebsgemeinschaft des Ortes, in dem ich wohne, gibt es etliche, die lediglich knapp 1 ha Wald haben. Wenn man dort nichts konzentriert und nichts gemeinsam macht, dann wird es sicherlich auch mit der Holzindustrie nichts Gescheites werden.
Der Wald ist, neben den vielen anderen Dingen, über die wir uns bereits unterhalten haben und die völlig unstrittig sind, ein Wirtschaftsobjekt. Ich denke, die Holzvermarktung ist ein eminent wichtiger Bereich. Wir wissen, welchen großen Anteil die Holzverarbeitung an der Wirtschaft des Landes hat.
Insofern können die Forstbetriebsgemeinschaften, so wie sie gegenwärtig strukturiert sind, dem Druck der Holzindustrie nicht adäquat folgen. Sie kennen diese Parabel: Den einzelnen Pfeil knickt man, aber wenn es ein Bündel von Pfeilen ist, dann ist das nicht so leicht möglich. - Insofern ist es nötig, dass man eine Waffengleichheit schafft. Das ist auch die Intention dieses Antrages.
Ob das nun eine forstwirtschaftliche Vereinigung oder eine Gemeinschaft ist, das sei einmal völlig dahingestellt. Das wird sich möglicherweise mit einer Öffnungsklausel in dem Gesetz leichter regeln lassen. Dieser Antrag jedenfalls trifft die Intention der Waldbesitzer. Er trifft auch die Intention der Verbände, die sich um den Wald sorgen. Ich denke, als Land gewinnen wir auch durch diese Gesetzesänderung.
Wir unterstützen den Antrag, auch in einer Direktabstimmung. Ich bin sicher, auch im Bundesrat wird sich die wirtschaftliche Vernunft durchsetzen. - Danke schön.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Kollegin Rente hat nun ein paar von den Dingen aufgezählt, die man vielleicht als Versäumnisse ansehen könnte oder als Dinge, die noch vernünftig zu regeln sind. Aber ich denke, ich nehme mir einfach einmal als dienstältestes Mitglied des Petitionsausschusses - ich bin nämlich seit der ersten Wahlperiode dabei - das Recht heraus, etwas zum Diskussionsbedarf zu sagen.
Wir hatten die Erfahrung gemacht, dass eigentlich zu jedem parlamentarischen Zeitpunkt, ob die Regierung nun rot-grün, schwarz-gelb, rot-rot oder wie auch immer gestaltet war, der Diskussionsbedarf immer relativ gering war. Deswegen wollte ich eigentlich zu den erledigten Petitionen gar nichts sagen. Aber Sie haben mich sozusagen gezwungen, einmal darauf hinzuweisen, dass wir diese Dinge in den Fachausschüssen und in den Arbeitskreisen, aber auch direkt mit der Regierung lösen können. Das ist keine Sache, die wir bei den erledigten Petitionen in epischer Breite darstellen müssen.
Ich denke, die Berichte der jeweiligen Vorsitzenden, egal ob das damals die von Herrn Tschiche oder Frau Knöfler waren oder ob das die von Frau Weiß sind, sind immer fundiert, ausgewogen und gründlich gewesen und sind
im Ausschuss auch immer einvernehmlich verabschiedet worden. Insofern ist es ein nicht ganz korrektes Verfahren, wenn wir uns im Nachhinein über Dinge unterhalten, die vielleicht dem einen oder anderen nicht gefallen haben.
Ich denke - ich habe das in einer Diskussion schon einmal gesagt -, ein Grund für die sinkende Anzahl von Petitionen kann natürlich auch sein, dass die Verwaltung besser arbeitet als vielleicht vor 15 Jahren, dass wir mittlerweile auch ein Richterrecht haben und dass bestimmte Dinge rechtlich geregelt und festgeklopft sind. Da kann es uns gefallen oder nicht, was da entschieden worden ist. Wenn es dem Recht entspricht, dann hat, wie man so schön sagt, der Kaiser sein Recht verloren.
Frau Weiß hat darauf hingewiesen, dass wir in aller Regel bei den Dingen einvernehmlich entschieden haben. Es gibt trotz der großen Anzahl von Petitionen lediglich sieben Abstimmungen - ich habe die Statistik hier -, bei denen es keine Einvernehmlichkeit gegeben hat. Ich kann das im Besonderen zum Fachgebiet Inneres und Medien sagen.
Also, ich komme mit dem Kollegen Grünert bestens aus. Natürlich sieht der eine das Problem ein bisschen anders als der andere, aber in aller Regel geht es doch darum, wie wir nach Recht und Gesetz entscheiden können und nicht nach irgendwelchen parteilichen Dingen. Diese spielen in unserem Ausschuss - das ist gesagt worden und das ist wichtig - nämlich keine Rolle und sie dürfen dort auch keine Rolle spielen.
Meine Damen und Herren! Was Anhörungen anbetrifft, sind wir aus guten Gründen etwas restriktiv. Denn Anhörungen erzeugen irgendwo auch immer ein klein bisschen Hoffnung. Wenn wir dort als Ausschuss hinkommen, dann sagen die Leute: Jetzt passiert etwas. - Wenn wir dann sagen müssen: Liebe Leute, es geht aber nicht, weil bestimmte Rechtsdinge dagegen stehen oder weil sachliche Hindernisse vorhanden sind, dann ist die Enttäuschung groß.
Ich kenne es aus dem Bayerischen Landtag. Dort tagt der Petitionsausschuss öffentlich und da werden die Petenten zum großen Teil eingeladen. Wenn man ihnen dann relativ kurz und schmerzlich mitteilt: „Lieber Freund, Pech gehabt“, dann geht derjenige weg und ist erst einmal fürchterlich enttäuscht. Ich denke, da sind wir mit unserer Form besser dran, dass wir genau ausschauen: Wo gehen wir hin und wo macht es Sinn, sich vor Ort mit den Bürgern zu unterhalten?
Ich denke aber insgesamt, dass unser Petitionsausschuss ein hohes Ansehen im Lande hat. Dieses hohe Ansehen wollen wir behalten. Wenn wir in der gewohnten Form, wie wir es die ganzen Jahre über gehalten haben, diesen Bericht entgegennehmen, ihn natürlich in unseren Bereichen diskutieren, aber hier im Plenum daraus nicht noch einmal eine große Diskussionsrunde machen, dann werden wir diesem Anliegen am besten gerecht. - Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich denke, in diesem Hohen Hause sitzen nur noch ganz wenige, die in der ersten Wahlperiode dabei gewesen sind. Ich gehöre zu denen, die damals schon Mitglied des Petitionsausschusses und des Verfassungs
ausschusses waren, wie auch der Kollege Fikentscher. Der Verfassungsausschuss hat unter den Co-Vorsitzenden Becker und Höppner die Verantwortung für die Schaffung der Landesverfassung gehabt.
Erlauben Sie mir deswegen, ein klein bisschen von dem abzugehen, was Herr Robra gesagt hat, und mich ein wenig mehr mit dem zu beschäftigen, was den Landtag direkt betrifft. Wie haben wir denn damals überhaupt angefangen? Wer noch in der letzten Volkskammer war, der weiß, dass es dort einen Ausschuss für Bitten und Beschwerden gab. Der hatte zwar nicht unbedingt eine verfassungsrechtliche Legitimation. Aber die Leute hatten auch andere Sorgen. Es ging um die Einführung der D-Mark. Es ging um die Wiedervereinigung. Es ging um die Auflösung der Stasi und viele andere Dinge.
Viele kannten noch die Verfahrensweise der DDR. Wenn man ein Problem hatte, dann schrieb man an Honecker oder an Mielke. Die ganz Mutigen haben gesagt, wir gehen nicht zur Wahl. Wenn das Problem gelöst wurde, dann ging es par ordre du mufti. Das hatte mit Recht und Gesetz relativ wenig zu tun. Das hat aber vielfach noch nachgewirkt. Es gibt auch heute noch Leute, die schreiben an „die da oben“ und meinen, damit wäre das Problem lösbar. So ist es einfach nicht mehr.
Seit dem 3. Oktober 1990 gilt das Grundgesetz in ganz Deutschland und damit auch das verfassungsmäßig verbriefte Recht zur Petition. Da wir ein föderaler Staat sind, brauchten wir eine eigene Verfassung und damit auch dieses Recht zur Petition. Das ist in sehr großer Einmütigkeit geregelt worden. Alle Parteien haben dieses Recht der in dem Lande wohnenden Menschen, sich mit Bitten und Beschwerden an die Volksvertretungen und die Regierung zu wenden, als ein großes und wichtiges Freiheitsrecht der Gesellschaft angesehen.
Ich habe ganz bewusst gesagt: der im Lande lebenden Menschen, weil man ein bisschen unterscheiden muss. Das Petitionsrecht ist kein Bürgerrecht, sondern ein Jedermannsrecht. Deswegen heißt es in Artikel 19 der Verfassung:
„Jeder hat das Recht, sich einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen schriftlich mit Bitten und Beschwerden an den Landtag, die Vertretungen des Volkes in den Kommunen und an die zuständigen Stellen zu wenden. In angemessener Frist ist Bescheid zu erteilen.“
Damit differenziert die Verfassung auch sehr eindeutig, wer für welche Petitionen zuständig ist. Für nach Artikel 19 der Landesverfassung oder nach Artikel 17 des Grundgesetzes an den Landtag gerichtete Petitionen ist nach Artikel 61 Abs. 1 der Landesverfassung der Petitionsausschuss zuständig.
Damit entscheidet natürlich der Petent selbst, an wen er sich wendet. Diesbezüglich hat es in den vergangenen Jahren eine deutliche Verbesserung der Kenntnisse gegeben. Der Rückgang der Zahl der Petitionen an den Landtag ist auch darauf zurückzuführen, dass die Leute ein bisschen besser wissen, an wen sie sich im konkreten Fall wenden müssen. Ich denke, diesbezüglich hat auch die Arbeit der Abgeordneten in diesem Ausschuss in den ganzen Jahren eine große Rolle gespielt und sehr viel zur Entwicklung von demokratischer Kultur beigetragen.
Die Menschen erwarten von uns klare Regelungen, wenn sie unumgänglich nötig sind, eine unverzügliche
Befassung mit den Problemen und eine Antwort, die auch in verständlicher Sprache abgefasst ist. Die muss erklären, warum gerade so und nicht anders entschieden worden ist. Als Leitlinie könnte eine Maxime des österreichischen Königs Franz-Joseph darüber stehen - Sie sehen, ich gehe nicht bis ins Altertum zurück, sondern nur etwa 100 Jahre -, der sagte: Ein Gesetz muss so formuliert sein, dass es auch ein Schweinehirt in der Bukovina beim ersten Lesen versteht.
Ich denke, wenn wir das als Grundlage unserer Gesetzgebung nehmen - nur für dieses Hohe Haus kann man an dieser Stelle reden -, dann wäre schon viel getan für die Verständlichkeit von Politik in unserem Lande.
Natürlich ist es nicht schädlich - wahrscheinlich hat der Ausschuss dann erheblich mehr Arbeit -, wenn die Bürger sich generell an den Petitionsausschuss wenden. Das ist überhaupt kein Problem. Das können alle machen. Aber wer an den Ministerpräsidenten oder an eine Volksvertretung in der Kommune schreibt, der macht das nach freiem Willen und freier Entscheidung. Aber dann muss auch der Ministerpräsident oder die Kommunalversammlung darauf antworten und nicht der Landtag. Auch das ist ein Grund für den Rückgang der Anzahl der Petitionen und nicht eine Abnahme der Demokratie in diesem Lande.
Natürlich müssen wir den Leuten ein bisschen mehr erklären, wie Politik funktioniert. Der Ministerpräsident hat es auch einmal gesagt: transparenter machen und besser erklären. Aber Statistikmonster und Berichtspflichten, wie sie die Kollegen der LINKEN haben möchten, bewirken wohl eher das Gegenteil. Ich denke, dazu hat Herr Robra einiges ausgeführt. Ich sage für unsere Fraktion klar: Mit solchen Dingen wird das Petitionsrecht nicht gestärkt, sondern eigentlich eher ausgehöhlt.
Ich sage es noch einmal, Frau Knöfler - es tut mir leid, dass ich Ihnen das als langjähriger Kollegin sagen muss -: Nicht die Menge der Klagen macht Demokratie aus, sondern die Art und Weise, wie man mit den Problemen der Bevölkerung und mit den Problemen der Petenten umgeht. Das ist eigentlich das, worum wir uns kümmern sollten.
Wir haben eine bewährte Regelung im Ausschuss. Wir können der Landesregierung Petitionen in einem gestuften Verfahren überweisen. Das geht bis zur Überweisung zur Berücksichtigung. Es kann natürlich auch sein, dass bei der Landesregierung Petitionen auftreten, bei denen die Landesregierung sagt, das könnte auch für den Landtag interessant sein. Warum soll die Landesregierung denn das nicht auch einmal zu uns herüberschieben? Aber darüber entscheidet natürlich immer der Adressat, entweder die Landesregierung oder der Landtag. Da soll man keinem reinreden. Dazu bedarf es auch keiner extra Statistiken. Ich denke, das ist auch entbehrlich.
Natürlich - das ergibt sich aus Artikel 41 Abs. 1 - gibt es keine unmittelbare Berichtspflicht der Landesregierung. Das schließt aber nicht aus - Herr Robra hat es angedeutet -, dass es durchaus Informationsmöglichkeiten gibt. Wir sind frei, zu fragen und uns zu informieren. Ich habe bis jetzt nicht den Eindruck gehabt, dass man mir
Informationen vorenthalten hat. Wer den Altkollegen Tschiche noch kennt, der weiß, dass er manchmal sehr kritisch war und sehr viele Fragen gestellt hat. Aber auch er hätte eine solche Art und Weise der Berichterstattung der Landesregierung mit Sicherheit nicht gefordert.
Unsere langjährige Erfahrung in diesem Ausschuss bestätigt, dass wir sehr gut daran tun, Petitionen ernst zu nehmen. Ausnahmen sind natürlich die berühmten Spaßpetitionen wie die, die die Abschaffung des Weihnachtsmannes forderte, oder die 99. Beschwerde eines Strafgefangenen über das angeblich schlechte Essen, weil der gute Mann Langeweile hat und Landtag und Landesregierung vermutlich ein bisschen auf Trab halten möchte.
Der Petitionsausschuss ist Seismograf für Probleme, die wir in der Gesellschaft haben. Gehäufte Petitionen können immer auf Defizite oder nicht erkannte Schwierigkeiten hinweisen. Insofern sind wir sehr daran interessiert und gehalten, aufmerksam zu sein. Dieses Recht auf Einreichung von Petitionen ist damit auch eine nicht zu unterschätzende Möglichkeit der demokratischen Teilhabe.
Aber das, was Frau Knöfler dargestellt hat - das muss ich an dieser Stelle mal ganz deutlich sagen -, ist ein Zerrbild dieses Landes, und das hat dieses Land nicht verdient.
Ich bin allerdings der Fraktion DIE LINKE für die Große Anfrage dankbar; denn damit ist es zum ersten Mal möglich, ein bisschen darzustellen, wie es eigentlich mit dem Petitionsrecht in unserem Lande läuft. Aber es wird auch deutlich, dass es Ihnen weniger um die Art und Weise der bürgerlichen Teilhabe ging als vielmehr um die Beschäftigung der Regierung; denn sie musste sich das nun auch erarbeiten. Außerdem haben Sie diese Fragen schon mehrfach gestellt. Sie haben sie der Bundesregierung gestellt, Sie haben sie in verschiedenen Landesparlamenten gestellt und haben jedes Mal dieselbe Antwort bekommen.
Das kommt mir ebenso vor wie das, was manche Leute mit uns machen, die an alle Landesparlamente dieselbe Petition verschicken und dann erwarten, dass jedes Landesparlament sich mit viel Aufwand um denselben Sachverhalt kümmert.
Was sollen denn Statistiken und Ordnungsänderungen verbessern? - Wir lesen als Berichterstatter alle Akten, manchmal sind das richtige Ordner. In anderen Bundesländern läuft das zum Teil nicht so, das wissen wir. Da werden die Akten von der Verwaltung gelesen, dann gibt es kleine Zettelchen und danach sollen sich die Abgeordneten richten. Das läuft bei uns nicht so. Wir machen das alles selbst.
Die Zuarbeiten der Ministerien sind in aller Regel korrekt und vernünftig. Ein Mauern - das können Sie, denke ich, bestätigen - gibt es eigentlich nicht. Wenn es Mitarbeiter gab, die sich im Ausschuss uns gegenüber nicht vernünftig benommen haben, wurde das sehr, sehr schnell abgestellt. Ich denke, das sind die Dinge, die dort auch vernünftig gelaufen sind.
Natürlich gibt es politische Differenzen in der Beurteilung von Sachverhalten. Aber was es nicht gegeben hat, ist ein kleinliches Gezänk, und das ist auch Ausdruck der Tatsache, dass wir in diesem Ausschuss eine sehr vernünftige Arbeit leisten. Das wissen Sie eigentlich alles. Deswegen, liebe Kollegen von der LINKEN: Warum soll denn dann dieses Prozedere hier stattfinden?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Petitionsausschuss hat sich in all diesen Jahren als Bürgeranwalt und politischer Seismograf bewährt und er sorgt mit seiner Arbeit für Vertrauen und Verlässlichkeit. Gefälligkeitsentscheidungen gibt es hier nicht. Weil das Petitionsrecht eines der Rechte ist, die sehr wichtig sind, werden hohe Anforderungen an die Arbeit dieses Ausschusses gestellt. Das, was wir in all den Jahren an Verfahrensgrundsätzen hatten und haben, hat sich bewährt, und wir sehen keine Notwendigkeit für grundsätzliche Änderungen.
Wir sind als Fraktion der CDU überzeugt, dass die unparteiische Arbeit des Ausschusses einen nicht geringen Anteil an der Entwicklung der demokratischen Kultur in unserem Land hat und dass sie in einer bewährten Form weitergeführt werden soll. Wir werden uns als Fraktion auch weiterhin vehement dafür einsetzen, dass dem Anliegen der Bürger angemessene Beachtung geschenkt wird. - Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit.
Sehr verehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir wissen ja, wie es bei Reformen ist: Der eine sagt, die Reform ist Mist, und der andere sagt, die Reform ist Klasse.
Wir haben eine ganze Menge Debatten über die Forststrukturreform erlebt. Sie waren wirklich immer zwischen diesen beiden Antipoden angesetzt. Auch mein eigener Verband, die Schutzgemeinschaft deutscher Wald, die sich um den Erhalt des Waldes in einer besonderen Weise sorgt, hat auch nicht gleich Hurra geschrien und andere Verbände auch nicht. Inzwischen hat sich die Diskussion aber versachlicht und wir können, denke ich, mit dem Thema etwas emotionsloser umgehen.
Es gibt nicht ohne Grund den Beschluss im Koalitionsvertrag über die Evaluierung. Es ist ja auch richtigerweise von Herrn Barth gesagt worden, dass man eine ordentliche Datenbasis braucht, um eine seriöse Stellungnahme abgeben zu können. Es macht keinen Sinn, wenn ich diese Stellungnahme einfordere, ohne die Datenbasis zu haben. Es macht auch keinen Sinn, hier schon Ergebnisse einzufordern, bevor das Verfahren richtig angelaufen ist.
Zum Inhalt hat die Ministerin ausführlich Stellung genommen. Das muss ich nicht noch einmal wiederholen.
Der Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen sichert die rechtzeitige Befassung des Fachausschusses. Er sichert die Möglichkeit des Einflusses auf dieses Verfahren - das ist ja jederzeit möglich - und stellt auch durchaus die Möglichkeit dar, dass die Landesregierung in die Notwendigkeit versetzt wird, jederzeit vortragsbereit zu sein. Wie Frau Ministerin Wernicke gesagt hat, ist das auch kein Problem. Ich denke, das wird dann auch für jeden durchaus machbar sein.
Alles andere, meine Damen und Herren, ist Lärm. Das muss die Opposition so machen. Das haben wir zu unseren Oppositionszeiten auch so gemacht. Das ist nun einmal so. Der Lärm sollte aber nicht darüber hinwegtäuschen, dass wir gegenwärtig noch nicht genügend Erfahrungen und Daten haben. Wir sollten eine bestehende Struktur nicht vorschnell als schlecht oder nicht tauglich beurteilen.
In diesem Sinne bitte ich um die Annahme des Änderungsantrages und die entsprechende Überweisung an den Fachausschuss. - Vielen Dank
- Entschuldigung, Herr Präsident, über den Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen soll direkt abgestimmt werden.
Verehrte Frau Ministerin, ich dachte, ich bin der Zweite, weil sich Herr Gürth auch gemeldet hatte.
Zunächst einmal darf ich mich für die Initiative bedanken; denn das Gezerre, das im Bundestag gelaufen ist, war nun mehr als unwürdig. Ich bin froh, dass wir in Sachsen-Anhalt ein kleines bisschen früher aufstehen als manch andere.
Ich habe zwei Fragen. Erstens. Warum wird das ausschließlich auf Kindereinrichtungen eingedampft und greift nicht für den Schulhof? Warum wird bei der Schule lediglich das Gebäude und nicht der Schulhof per Gesetz zur rauchfreien Zone erklärt?
Zweitens. In der „Volksstimme“ vom 22. Januar 2007 haben sich die Gastronomen der Magdeburger Innenstadt sehr eindeutig geäußert und haben gesagt, sie würden diese Initiative gern unterstützen, sie würden gern Rauchfreiheit haben - im Gegensatz zu manch anderen, die gesagt haben, Rauchen muss sein.
Den Argumenten, die von den Inhabern der kleinen Lokale vorgebracht werden, etwa dass die Abtrennung eines Nichtraucherbereichs in den in der Regel sehr kleinen Lokalen nicht möglich ist, weil sich der Rauch generell ausbreitet, kann man nur zustimmen. Wenn man irgendwo in die Gaststätte geht bzw. wenn irgendwo geraucht wird, hat man es überall. Wann werden wir mit einer entsprechenden Regelung rechnen können, die auch für Gaststätten und sonstige Beherbergungsbetriebe gilt?
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich bin davon überzeugt, dass wir uns alle dem Erhalt und der Förderung des Waldes mit der nötigen Aufmerksamkeit widmen wollen. Wir alle
möchten eigentlich nur das Beste für den Wald, der Lebensraum, Kulturraum, Wirtschaftsraum und schließlich auch die Grundlage für unser Leben ist.
Allerdings führt Sie der Antrag der Fraktion der Linkspartei.PDS - das ist ganz normal; denn das ist eigentlich eine Thematik für Fachleute -
in der Breite doch ein bisschen aufs Glatteis. Herr Czeke hat gesagt, die Landesregierung soll beauftragt werden, den FSC-Standard einzuführen. Ja, warum eigentlich? - Die beiden Standards - das haben wir schon gehört - unterscheiden sich nicht grundsätzlich voneinander. Herr Czeke hat auch gesagt: FSC scheint für uns das Bessere zu sein. Nun muss man eine Entscheidung, die viel Geld kostet, nicht auf der Grundlage von Schein, sondern von harten Fakten treffen. Deswegen ist es richtig, dass wir uns über dieses Problem auch im Ausschuss unterhalten.
Der Waldgipfel hat konstatiert, dass beide Systeme gleichwertig sind. Am 16. Februar 2006 hat das EU-Parlament das auch noch einmal festgestellt. Was im Forstamt Naumburg mit dem Pilotprojekt passiert ist, das wissen wir mittlerweile. Dort hat sich gezeigt, dass eine Zertifizierung nach FSC eigentlich bei uns so nicht umsetzbar ist; denn es gibt keine Ausgewogenheit zwischen Ökologie und Ökonomie. Herr Hauser hat darauf schon hingewiesen.
Ein Alleingang des Landeswaldes ohne Beteiligung des Privatwalds, der bekanntermaßen sehr kleinteilig ist, bringt uns nichts. Es ist nicht sinnvoll, unterschiedliche Systeme zu haben. Die Nachfrage nach den FSCHölzern ist nicht so groß, dass sie einen solchen Schritt rechtfertigen würde. Die Kriterien des PEFC sind die gleichen wie die FSC-Kriterien, auf ökologische Nachhaltigkeit und soziale Gerechtigkeit ausgerichtet.
Wir haben in Sachsen-Anhalt 45 % der Waldfläche nach PEFC zertifiziert. In Mecklenburg-Vorpommern sind es 33 %. Der Anteil des FSC-zertifizierten Waldes beträgt nur 9 %. Das sind in Mecklenburg-Vorpommern etwa 44 000 ha. Davon sind 28 000 ha Nationalparkfläche, die zum großen Teil aus Wasser bestehen. Ich frage mich natürlich, welche Gründe die SPD-PDS-Regierung in Mecklenburg-Vorpommern hat, FSC nicht als das Maß der Dinge anzusehen.
Zu den Kosten ist schon etwas gesagt worden. Das muss ich hier nicht noch weiter ausführen. Aber ich meine, wir haben mit dem Alternativantrag die Möglichkeit, das Parlament ausreichend darüber zu informieren, welche der beiden Zertifizierungsarten für uns die günstigere ist und wie wir in Zukunft verfahren sollen.
Ich möchte nur noch einmal darauf hinweisen: PEFC ist national akkreditiert, FSC ist selbstakkreditiert. Das ist ungefähr so, als wenn sich jemand selbst für den Nobelpreis vorschlägt, weil er die Kriterien der Verleihung auch selbst festlegt.
Ein letztes Wort zu diesem Antrag: Lieber Kollege Czeke, wir alle kennen die Haushaltssituation des Landes. Angesichts der Probleme, die in diesem Land vorhanden sind - Professor Böhmer hat es in der Regierungserklärung gesagt, der Finanzminister muss es jeden Tag im Kabinett durchziehen - ist es ein bisschen dreist, etwas zu fordern, was eigentlich nichts bringt, aber viel Geld kostet. - Danke schön.