Ronald Doege
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Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Mit dem heutigen Antrag unterstreichen die Koalitionsfraktionen noch einmal die Bedeutung der Umsetzung der A-14-Nordverlängerung für unser Land. Die A-14-Nordverlängerung zählt genauso wie ein anderes Investitionsprojekt, die Vollendung des Saale-Ausbaus mit dem Saale-Kanal Tornitz, zu den bedeutendsten Infrastrukturmaßnahmen für unser Land Sachsen-Anhalt.
Beide Projekte sind gleichbedeutend wichtig; denn sie vervollständigen die Infrastruktur des Logistikstandortes Sachsen-Anhalt. Die Logistikbranche hat in den letzten Jahren erheblich an Dynamik gewonnen. Sie zählt zu den bedeutendsten Wirtschaftszweigen unseres Landes und sichert letztlich Tausende von Arbeitsplätzen.
Die Gegner der Nordverlängerung - wie sollte es anders sein - sind die gleichen wie bei anderen Infrastrukturprojekten. Ich nannte gerade den Saale-Ausbau. BUND, Nabu & Co. sind nahezu gegen jedes Verkehrsvorhaben in diesem Land. Ich verweise nur auf die Umfahrung von Halle. Wir nehmen dies zur Kenntnis. Es ist jedoch kein Grund für die Koalition, sich von diesen Projekten zu verabschieden.
In Deutschland gelten Planfeststellungsverfahren, und diese berücksichtigen umfänglich alle Aspekte, auch Natur- und Landschaftsschutz, Lärm etc. Deshalb ist es unser Grundsatz, diese rechtsstaatlichen Verfahren durchzuführen und die Ergebnisse dieser Verfahren abzuwarten. Sofern eine Umsetzung möglich ist, wollen wir die Umsetzung auch erreichen. Es ist die Aufgabe aller Behörden, die an den Verfahren beteiligt sind, nach dem Urteil zu der A 143 noch sorgfältiger als bisher zu arbeiten, um die Chancen für Klagen zu minimieren.
Ich glaube, es besteht hier im Hohen Haus weitgehend Einigkeit darüber, dass die von mir genannten Infrastrukturvorhaben letztendlich realisiert werden sollen. Wir wollen gemeinsam, dass sich unser Heimatland Sachsen-Anhalt weiter dynamisch entwickelt. Dies setzt jedoch voraus, dass wir eine moderne und leistungsfähige Infrastruktur haben. An deren Ausbau hat die Koalition in den letzten Jahren erfolgreich gearbeitet.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die zügige Umsetzung der A-14-Nordverlängerung ist letztlich auch wichtig, um die Finanzierung, die ja gesichert ist, in dem verfügbaren Zeitraum durchsetzen zu können. Es ist bereits mit einigen bauvorbereitenden Arbeiten begonnen worden. Archäologische Untersuchungen, aber auch naturschutzfachliche Maßnahmen wurden bereits begonnen. Vonseiten der Landesregierung wird erwartet, dass die derzeit anhängigen Klagen in Kürze vom Bundesverwaltungsgericht einer Entscheidung zugeführt werden. Sollten diese Klagen abgewiesen werden, könnte der Baubeginn also relativ zeitnah erfolgen,
Wir wollen die Debatte zur A-14-Nordverlängerung allerdings auch nutzen, um den Gegnern dieses Projektes noch einmal klar zu sagen, dass dieses Bundesland Sachsen-Anhalt, dass die Koalition zu diesem Projekt stehen.
Nach Umfragen hinsichtlich der A-14-Nordverlängerung, die regional natürlich durchaus variieren, bewegt sich die Zustimmung der Bevölkerung zwischen 80 und 95 %. Ich denke, das sucht seinesgleichen. Es gibt sicherlich wenige Projekte, die so unumstritten sind wie die A-14Nordverlängerung.
Zu dem, was die Gegner immer wieder zu Felde führen, es würde ausreichen, die vorhandenen Bundesstraßen auszubauen, man bräuchte die Nordverlängerung nicht, stand im Jahr 1999 ein Artikel in der „Altmark-Zeitung“, den ich zitieren möchte. Der beschreibt die Situation zutreffend:
„Für die Erschließung der Region an sich würde ein vierspuriger Ausbau der Bundesstraßen 188, 189 und 190 vollauf genügen, wenn wir im Umkreis von 50 km schon Autobahnen hätten. Hier geht es um die Anbindung der Altmark auf Bundesebene und um eine Transitfunktion der Autobahn.“
Dies sagte mein geschätzter Kollege Gerhard Miesterfeldt damals als Regierungspräsident schon im Jahr 1999. Das ist nach wie vor die Situation. Das Problem wird nicht gelöst durch den Ausbau der vorhandenen Bundesstraßen, sondern wir brauchen die Nordverlängerung, den Lückenschluss der A 14.
Außerdem möchte ich noch anfügen: Würde man dem folgen und sich auf den Ausbau der vorhandenen Bundesstraßen beschränken, müssten die ganzen Planungsverfahren neu begonnen werden. Das wäre mit einem zeitlichen Verzug verbunden, der überhaupt nicht absehbar ist. Das heißt, es ist für uns keine wirkliche Alternative.
Lassen Sie mich damit schließen: Die Altmark, aber auch der mitteldeutsche Raum und das Land SachsenAnhalt brauchen die Nordverlängerung der A 14. Deshalb sind alle aufgerufen, daran mitzuarbeiten, dass uns die Realisierung in dem verfügbaren Rahmen gelingt. - Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.
Ich möchte noch sagen, dass die Koalitionsfraktionen den Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE ablehnen, da in unserem Antrag bereits alles vollumfänglich enthalten ist. - Vielen Dank.
Frau Dr. Paschke, ich habe ja versucht, in meinem Redebeitrag darauf einzugehen. Nach dem Urteil zur A 143 und den Auflagen, die das Land erhalten hat, setzt es natürlich voraus, dass alle beteiligten Behörden des Landes diese Maßnahmen, die wir vorhaben, fachlich noch intensiver begleiten und schon von vornherein dafür sorgen, dass die Chance für erfolgreiche Klagen gegen diese Infrastrukturprojekte gar nicht erst bestehen.
Insofern mache ich auch dem BUND, dem Nabu oder den betroffenen Bürgern überhaupt keinen Vorwurf, dass sie das Recht wahrnehmen, das ihnen per Gesetz zugesichert ist. Das stelle ich gar nicht in Abrede.
Die Frage ist für mich nur, inwieweit wir bei allen Möglichkeiten der Klagen, die dann immer bestehen, in Deutschland - wir haben in ganz Deutschland eine hervorragende Infrastruktur - in Zukunft noch in der Lage sein werden, diese Infrastruktur zu erhalten und dort auszubauen, wo es notwendig ist.
Ich beziehe hierbei ausdrücklich die Straße, die Wasserstraße, den Luftverkehr, aber auch die Schiene mit ein. Ich bin selber Mitglied im Verkehrsausschuss. Wir hatten den Vertreter der Deutschen Bahn, Herrn Paul, zu Genüge im Ausschuss. Wir haben über die Sachen diskutiert. Herr Paul hat dargestellt, dass die Deutsche Bahn die gleichen Probleme hat, die wir bei Wasserstraßen und bei Straßen haben, was die Beurteilung von Naturschutzauswirkungen etc. anbelangt.
Das heißt, wenn ich Verkehr von der Straße auf andere Verkehrsträger verlagern will, dann muss ich am Ende auch bereit sein, die entsprechenden Planungsinstrumente und -möglichkeiten zu schaffen. Das heißt, ich muss es ermöglichen, dass Güter auf die Schiene bzw. auf die Wasserstraße kommen.
Wenn ich alles blockiere, dann wird das ganze System nicht funktionieren, was aus der Sicht der Grünen heißt: Man will verlagern.
Herr Dr. Schrader, ich habe einige Fragen. Ich weiß nicht, inwieweit Ihnen das Schreiben mit Datum vom 2. Februar 2011 von der Martin-Luther-Universität Halle bekannt ist, mit dem wir beglückt worden sind. Absender ist der uns allen bekannte Fachmann Herr Zabel,
der nach meiner fachlichen Auffassung hierin erneut eine Menge Dinge behauptet, die ich stark in Zweifel stelle. Ich möchte Sie einfach um eine Bewertung bitten.
Meine Fragen lauten: Ist Ihnen das Schreiben bekannt und wie ist Ihre fachliche Bewertung zu dem, was hierin behauptet wird? - Darin wird von Elbeausbau und Saaleausbau gesprochen. Nach dem, was bei mir bisher angekommen ist, handelt es sich bei dem, was in Bezug auf die Elbe stattfindet, um die normale laufende Unterhaltung. Ich weiß nicht, ob die gegenwärtige Bundesregierung jetzt eine Ausbaumaßnahme an der Elbe vorhat oder ob man das macht, was bisher zurückliegende Regierungen - auch Rot-Grün damals - an Maßnahmen durchgeführt haben.
Eine Frage ist auch: Wie stehen Sie zu den fachlichen Qualitäten der Dinge, die uns Herr Zabel ans Herz gelegt hat? - Es ist ja ein offener Brief an alle Landtagsabgeordneten.
Schließlich noch zu einer weiteren Sache. Nach dem von Ihnen beschriebenen Papier, das dem Haushaltsausschuss in der nächsten Woche vorliegt, ist beabsichtigt, eine Kategorisierung der Bundeswasserstraßen vorzunehmen. Darin bezieht man sich auf Tonnagen, die auf den entsprechenden Wasserstraßen gegenwärtig mit Aussicht auf die Zukunft transportiert werden.
Stimmen Sie mit mir darin überein, dass es ein Unterschied ist, ob ich beispielsweise eine Turbine oder eine andere schwere Projektladung transportiere im Verhält
nis zu 500 t oder 1 000 t Kies, Sand oder irgend so etwas? Was würden Sie diesbezüglich qualitativ höher bewerten? Ist es richtig, eine reine Betrachtung der Tonnage vorzunehmen und nicht auch auf das zu schauen, was die Industrie letztlich zukünftig verstärkt fordert, nämlich auf Projektladung, Container etc.?
Ich stelle keine Frage, ich mache eine Kurzintervention.
Bei den Dingen, die jetzt hier vorgetragen worden sind, Herr Dr. Köck, frage ich mich an mancher Stelle, woher Sie diese Weisheiten nehmen, die Sie uns hier so verkünden. Ich komme zufällig aus einer Hafenstadt. Ich verfolge die Entwicklung unseres Hafens, weil es eine kommunale Gesellschaft ist, seit mehr als einem Jahrzehnt intensiv. Woher Sie die Weisheit nehmen, dass ein zweilagiger Containerverkehr völlig unwirtschaftlich ist, müssen Sie mir mal erklären. Er findet beispielsweise bei uns auch statt, wenn es nicht anders geht und die Schifffahrtsverhältnisse es nur so hergeben. Ich sage Ihnen, der Hafen Aken arbeitet bis auf ein einziges Jahr in der zurückliegenden Zeit immer mit mehr als mit einer schwarzen Null. Das muss man erst einmal vormachen.
Sie behaupten immer wieder, es würde Staustufen an der Elbe geben. Das ist schlicht und einfach eine Behauptung, die Sie, der BUND und andere immer wieder vorbringen. Wenn man Unsinn wiederholt, wird er dadurch nicht besser!
- Ich mache eine Kurzintervention, ich muss keine Fragen stellen; Entschuldigung.
Dann das Thema, die Wirtschaft soll sich am Saale-Ausbau beteiligen. Das würde im Umkehrschluss genauso bedeuten, jedes Unternehmen, das an Straßen oder die Bahn angeschlossen wird, müsste sich dann auch am Ausbau beteiligen. Das kann ja eine Forderung von Ihnen sein; ist mir bisher aber nicht bekannt.
Eine neue Elbe-Erklärung brauchen wir, glaube ich, nicht. Es ist bei der ersten Elbe-Erklärung auf Staustufen an der Elbe verzichtet worden. Im Gegenzug hat man der Industrie zugesichert, die Elbe so zu unterhalten, dass sie wirtschaftlich und auch touristisch schiffbar ist.
Was die Tschechen fordern, ist nichts Neues, sondern sie fordern lediglich die Einhaltung dessen, was in der Elbe-Schifffahrtsakte seit dem Wiener Kongress festgelegt worden ist.
Dann zu Ihrem Traum, der für mich - na ja - ein bisschen ein Albtraum ist. Ich kehre das einfach mal um und sage: Wir haben dann beispielsweise eine Bahnstrecke zwischen Halle und Magdeburg unter anderem mit den Stationen Bernburg und Calbe. Aber dummerweise ist der Abschnitt zwischen Calbe und Magdeburg für eine Schmalspurbahn ausgebaut.
Sie können da natürlich auch mit Zügen fahren. Aber Sie können nicht wirtschaftlich fahren. Die LINKE - Sie können doch einfach mal zuhören - -
Sie wollen keinen Ausbau des Saale-Kanals, und Sie wollen letztendlich die Einstellung der Schifffahrt auf der Elbe. Dann sagen Sie das so klar. Dann ziehen Sie damit doch in den Wahlkampf. Ich sage Ihnen nur: Wir werden natürlich den Unternehmen und allen anderen sagen, dass Sie für diesen verkehrspolitischen Irrweg stehen. Dann müssen Sie auch mit den Konsequenzen leben.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Kollegen! - Kolleginnen und Kollegen, um die Form zu wahren.
- Man lernt dazu.
Zunächst wäre an dieser Stelle eigentlich Dank angebracht, Dank für das gute Infrastrukturnetz, das das Land Sachsen-Anhalt zu Beginn, im Jahr 1990, übernommen hat. Wir mussten ja kaum neue Straßen bauen.
Insofern ist es wirklich ein Versäumnis der Regierungen in den letzten 20 Jahren, dass wir in dem Bereich wenig getan haben.
Nein, aber jetzt einmal im Ernst: Ich glaube, in den letzten 20 Jahren ist in diesem Land eine Menge in die Infrastruktur - seien es Straßen, sei es die Schiene - investiert worden. Jetzt einmal nach einem - ich würde fast sagen - eigentlich normalen Winter zu fordern, nun müsse der Staat alles richten, ist aus der Sicht der Opposition sicherlich berechtigt und nicht zu kritisieren. Daran, dass es vernünftig ist, dass dem die Regierungsfraktionen folgen, habe ich so meine Zweifel.
Meine sehr verehrten Damen und Herren von der Fraktion DIE LINKE, ich glaube, Ihr Antrag ist mehr als überflüssig, denn letztlich haben Sie die Landesregierung und die Regierungsfraktionen zu einem Zeitpunkt aufgefordert, als schon klar war, dass in diesem Bereich ein Programm kommen wird, dass wir also versuchen wollen, den Kommunen unter die Arme zu greifen.
- Herr Grünert, hören Sie einfach zu. Sie können mir nachher gern eine Frage stellen.
Zu einer seriösen Regierungspolitik gehört allerdings auch, dass man sich zunächst über den Umfang der Schäden kundig macht und nicht so locker, leicht und flockig, wie Sie es nun einmal in der Opposition machen können, einfach irgendwelche finanziellen Forderungen aufmacht. Wir haben vielmehr versucht, erst einmal die Schäden zu ermitteln. Mittlerweile sind es 75 Millionen €,
die sich im Rahmen einer ersten Schadensanalyse darstellen. Wir werden versuchen, den Kommunen dabei zu helfen.
Von Herrn Minister Dr. Daehre ist dargestellt worden, dass das Geld nicht vom Himmel fallen wird, sondern das Geld wird letztlich - das kann man so klar sagen - aus dem Haushalt an anderer Stelle herausgequetscht. Das wird auch Positionen betreffen, die dem einen oder anderen von uns sicherlich lieb und teuer sind. Aber wenn wir keine weitere Neuverschuldung in Kauf nehmen wollen, führt an dieser Stelle leider kein Weg daran vorbei.
Ich möchte einen Punkt aufgreifen, den auch der Minister angesprochen hat, und zwar betrifft er die bisherigen Straßenbaulastzuweisungen für die Landkreisebene. Ich selbst bin seit vielen Jahren Kreistagsmitglied. Wir Kreistagsmitglieder müssen uns alle selbst an die Nase fassen und uns fragen: Was haben wir mit dem Geld gemacht, das das Land zweckgebunden für Investitionen, aber auch für die Unterhaltung der Straßen zur Verfügung gestellt?
Es gab viele Landkreise, die nur einen Bruchteil dieser Mittel genommen und das Geld letztlich für die Grundsanierung ihrer Straßen ausgegeben haben. Das Gros des Geldes ist oftmals für Personalkosten etc., also für die laufende Unterhaltung eingesetzt worden. Das kann man alles machen; das ist nicht gesetzeswidrig. Aber ich glaube, der Ansatz, den das Land verfolgt hatte, war, dass ein erheblicher Teil dieser Mittel tatsächlich für Investitionen eingesetzt wird.
Die Straßen, die wir neu gebaut haben, haben, glaube ich, nicht immer - zumindest wenn sie qualitativ anständig gebaut worden sind - eine solche Schadensbilanz, wie wir es an dieser Stelle leider feststellen müssen.
Ich glaube, das, was wir jetzt mit dem Programm vorgelegt haben, ist das Machbare. Wir werden nicht alles und jede Strecke mitfinanzieren können.
Aber, Herr Minister, ich würde Ihr Haus darum bitten: Es kann letztlich nicht sein, dass die Landkreise - meinetwegen auch die kreisfreien Städte -, die in den letzten Jahren ihre Hausaufgaben gemacht haben und die letztlich auch das Geld, das sie vom Land bekommen haben, investiert haben, nun - ich sage es einmal etwas flapsig - eine Nase haben und kaum Investitionsmittel bekommen, während die Städte und Landkreise, die das Geld für andere Zwecke ausgegeben haben - für Stadien etc. -, letztlich immer den größten Happen davon abgekommen.
Ansonsten muss sich vielleicht jeder selbst fragen - wenn ich in die Reihen sehe, stelle ich fest, hier sitzen ja auch einige Kreistagsmitglieder bzw. Stadträte, auch aus den kreisfreien Städten -, was für ihn in den letzten Jahren Schwerpunkt seiner Arbeit war. War das immer die Straße, oder waren es andere Projekte? Immer nach dem Land zu schreien, wird nicht funktionieren. Jeder muss an dieser Stelle selbst die Hausaufgaben machen, wo auch immer er sitzt. - Schönen Dank.
Herr Kosmehl, dafür reicht das Geld leider nicht aus.
Ja, okay.
Herr Kosmehl, ich habe das Glück oder Pech, sowohl dem Verkehrsausschuss als auch dem Finanzausschuss anzugehören. Ich gehe natürlich davon aus, dass der Herr Verkehrsminister im Vorfeld der Sitzung des Finanzausschusses schon einmal sagen wird, aus welchen Bereichen seines Einzelplanes die Finanzierung kommen wird.
In den anderen Bereichen werden wir natürlich schon erwarten, dass uns die Landesregierung sagt, aus welchen Kapiteln sie sich vorstellt, die Gegenfinanzierung darzustellen. Wie stark das dann im Einzelfall schon sein wird, müssen wir sicherlich abwarten, aber das können wir dann gemeinsam mit der Kollegin Hüskens im Finanzausschuss diskutieren.
Wir warten natürlich auch auf Vorschläge, Herr Kosmehl.
Herr Kollege Grünert, stimmen Sie mir zu, dass die Gewährleistung der Verkehrssicherungspflicht, sprich die Beseitigung von Straßenschäden, eine Pflichtaufgabe der Kommunen ist und dass sie auf jeden Fall durchgeführt werden muss? Wenn Sie jetzt Ja sagen, dann ist für mich die logische Konsequenz, dass es dann für die jeweilige Kommune günstiger ist, 25 % auszugeben und 75 % dazuzubekommen, als 100 % allein zu bezahlen. Oder?
Kollege Grünert, Sie hätten mir eigentlich nur Ja oder Nein zu sagen brauchen.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen! Ich kann es an dieser Stelle wirklich kurz machen. Da ich vermute, dass ich meine Rede nicht zu Protokoll geben darf, werde ich nicht alles das wiederholen, was meine werte Kollegin Rotzsch hier schon aus der Sicht der Koalitionsfraktionen vorgetragen hat.
Ich möchte noch auf einige Punkte eingehen, die von Herrn Schrader bzw. von Herrn Henke angesprochen worden sind. Herr Schrader, die Verordnungsermächtigung haben auch die Koalitionsfraktionen von Anfang an kritisch gesehen. Wir haben uns allerdings erst im Rahmen der Behandlung in den Ausschüssen und im Rahmen der Gespräche zwischen den Koalitionsfraktionen dazu durchgerungen, dass wir diese Verordnungsermächtigung nicht wollen und es dem künftigen Landtag anheim stellen, über die angemessene Finanzierung über das Jahr 2013 hinaus zu verhandeln. Insofern waren wir uns inhaltlich von Anfang an einig.
Sie haben die Sicherstellung des ÖPNV in dünn besiedelten Gebieten angesprochen. Ich komme aus dem Landkreis Anhalt-Bitterfeld, der sehr ländlich geprägt ist
- Altkreis Köthen, Altkreis Bitterfeld -, der der erste war, der das Rufbussystem angewendet hat.
Dieses Rufbussystem ist wahrlich - das möchte ich an dieser Stelle sagen - nicht das Allheilmittel. Auch Bürgerbusse werden kein Allheilmittel sein. Sie können nur eine Ergänzung sein. Wir müssen gemeinsam sicherstellen, dass es einen flächendeckenden ÖPNV gibt, wenn wir die Bevölkerung in unseren ländlich geprägten Regionen halten wollen.
Dass das Ganze in bestimmten Regionen dieses Landes - ich nenne die Altmark, Teile von Anhalt-Bitterfeld - durch solche Angebote wie Bürgerbusse und das Rufbussystem ergänzt werden muss, ist selbstverständlich; denn wir können es uns nicht leisten, leere Busse durch die Regionen fahren zu lassen.
Herr Henke, Ihre Anregungen und die von Ihnen eingebrachten Änderungsanträge haben wir sehr wohl in unsere abschließende Entscheidung aufgenommen. Wir haben geprüft, inwieweit Dinge enthalten sind, die auch wir für wichtig und sinnvoll erachten, um sie gegebenenfalls in unsere Entscheidungsfindung aufzunehmen.
Letztlich haben wir - diesbezüglich gebe ich Ihnen Recht: sicherlich für die Oppositionsfraktionen etwas spät - unseren Änderungsantrag vorgelegt. Ich glaube aber, dass wir bereits bei der Einbringung auf verschiedene Punkte hingewiesen haben, bei denen wir Änderungsbedarf sehen. Sie sind in unseren Änderungsantrag eingeflossen. Dieser liegt dem Landtag heute mit der Beschlussempfehlung vor.
Ich bitte Sie um Zustimmung zu dem geänderten Gesetzentwurf in der Fassung der vorliegenden Beschlussempfehlung. - Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Kollege Scheurell, da wir uns in der vorweihnachtlichen Zeit befinden, in der alle pfleglich und nett miteinander umgehen, würde ich sagen: Es kamen auch substanzielle Anträge von der Opposition, denen wir uns als Regierungsfraktion allerdings nicht anschließen konnten.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Minister hat bereits darauf hingewiesen, dass die Gewährleistung der Daseinsvorsorge im Bereich der Mobilität ein Punkt ist, dem wir uns im Besonderen zu stellen haben. Diese Aufgabe stellt sowohl das Land als auch die Kommunen aufgrund der demografischen Entwicklung vor schwierige Entscheidungen.
Die älter werdende Gesellschaft wird dazu führen, dass immer mehr Menschen Dienstleistungen des ÖPNV in Anspruch nehmen werden. Allerdings führt die fortschreitende Bevölkerungsabnahme in unserem Bundesland auch zu sinkenden Fahrgastzahlen. Dadurch sinken auch die Einnahmen, sodass die Verkehrsunternehmen in Probleme geraten.
Der Gesetzentwurf, der Ihnen vorliegt, soll eine erste Antwort auf die im Bereich der Finanzierung des Ausbildungsverkehrs bestehenden Probleme geben. In den vergangenen Jahren ist es in Sachsen-Anhalt zu drastischen Verminderungen der Schülerzahlen gekommen. Die Folgen sind Ihnen allen bekannt. Dadurch haben sich letztlich auch die Zuweisungen des Landes für diesen Bereich verringert.
Viele Kolleginnen und Kollegen, die in den Kreistagen kommunalpolitisch aktiv sind, wissen, dass eine geringere Schülerzahl nicht zwangsläufig zu geringeren Verkehrsleistungen und damit auch zu geringeren Kosten
im Bereich des ÖPNV führt. Denn es ist unter dem Kostenaspekt relativ unbedeutend, ob in einem Bus zehn oder 20 Schüler sitzen. Der Bus muss die entsprechenden Ortschaften anfahren und damit fallen die Kosten an.
Hinzu kommt, dass durch die Schließung von Schulstandorten die Entfernungen zwischen dem Wohnort und dem Schulstandort zunehmen, was letztlich zu einer Ausweitung der Verkehrsleistungen der Aufgabenträger führt.
In den ländlichen Regionen dieses Landes - der überwiegende Teil Sachsen-Anhalts zählt zu den ländlichen Regionen - hat das dazu geführt, dass der Schülerverkehr bereits heute das Rückgrat des ÖPNV darstellt. Der Schulbus ist schon heute oft die einzige Möglichkeit zur Erreichung des nächsten zentralen Ortes. Eine weitere Ausdünnung des Liniennetzes ist deshalb kaum mehr möglich.
Das Land hat deshalb die Aufgabe, den Aufgabenträgern die Grundlagen für die Sicherstellung des ÖPNV zu geben. Dies versuchen wir mit dem Ihnen vorliegenden Gesetzentwurf.
Mit der künftigen Pauschalierung der finanziellen Mittel für den Ausbildungsverkehr wollen wir den Aufgabenträgern und den Verkehrsunternehmen die Gelegenheit geben, die Prozesse eigenverantwortlich zu gestalten und den ÖPNV fit zu machen für die Herausforderungen der Zukunft.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich möchte noch kurz auf einige der Paragrafen des Artikels 2 der Novelle eingehen.
Mit der Änderung des § 3 in Artikel 2 wird das Ziel verfolgt, den Verkehrserfolg künftig transparenter darzustellen, um die Ergebnisse bei der Neuaufstellung des ÖPNV-Plans auch nutzen und bewerten zu können. Dies begrüßen wir ausdrücklich.
In § 8 bekennt sich das Land Sachsen-Anhalt dazu, den Aufgabenträgern aus den Mitteln des Regionalisierungsgesetzes zweckgebundene Zuweisungen in Höhe von 39 Millionen € zu gewähren. Die Höhe der finanziellen Mittel für die nachfolgenden Jahre richtet sich nach der Höhe der Mittel aus dem Regionalisierungsgesetz. Es ist schon angemahnt worden, dass letztlich bei der Fortschreibung des Regionalisierungsgesetzes dafür zu sorgen ist, dass die Dynamisierung der Regionalisierungsmittel dann tatsächlich so eintritt.
Die Verpflichtung, 20 % der Mittel für Investitionen auszugeben, wird von uns grundsätzlich begrüßt. Auch der Abrechnungszeitraum von vier Jahren erscheint - Zumindest nach gegenwärtigem Sachstand - angemessen, um dies bewerkstelligen zu können.
Aus unserer Sicht ist jedoch die Forderung zu hinterfragen, dass ein Anteil von 80 % der Verkehrsleistungen mit Fahrzeugen erbracht werden soll, die nicht älter als zwölf Jahre sind. Es stellt sich die Frage, ob dadurch die Gefahr besteht, dass Unternehmen mit einem entsprechenden Investitionsstau nicht oder nur teilweise in den Genuss einer öffentlichen Förderung kommen. Aber gerade diese Unternehmen hätten eigentlich eine entsprechende Förderung nötig.
§ 9 sieht vor, den Aufgabenträgern des Ausbildungsverkehrs für die Jahre 2011 bis 2013 eine Finanzierung in Höhe von jeweils 31 Millionen € zukommen zu lassen.
Meine Vorredner wiesen darauf hin, dass das in Zukunft per Rechtsverordnung festgelegt werden soll. Ich glaube, wir können im Ausschuss noch darüber diskutieren, ob wir diesbezüglich eine Rechtsverordnung für angemessen halten oder ob wir eventuell andere Möglichkeiten für besser halten.
Aus der Sicht der SPD-Fraktion ist es von ausschlaggebender Bedeutung, dass die Pauschalierung der finanziellen Zuschüsse für den Ausbildungsverkehr eine Mehrwertsteuerpflicht entstehen lässt. Hier sehen wir auch das MLV in der Pflicht, die Aufgabenträger dahin gehend zu unterstützen, eine rechtskonforme Lösung zu finden. Im Fachausschuss sollten wir in diesem Zusammenhang das vorgesehene Satzungsmodell ausführlich erläutern.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Am Rande der Festveranstaltung „20 Jahre Landkreistag“ wurden wir vom Landrat des Salzlandkreises darauf hingewiesen, dass es in Bezug auf die Binnenverteilung der Zuschüsse für den Ausbildungsverkehr aus der Sicht des Salzlandkreises einige Unwägbarkeiten gibt. Über diese sollten wir im Fachausschuss diskutieren. Ich glaube, das ist hier heute nicht der richtige Ort dafür.
Im Namen der SPD-Fraktion beantrage ich die Überweisung zur federführenden Beratung an den Ausschuss für Landesentwicklung und Verkehr sowie zur Mitberatung an den Innenausschuss und an den Finanzausschuss.
Gestatten Sie mir, weil ich noch etwas Zeit habe, noch eine Bemerkung zu den Ausführungen von Herrn Dr. Daehre. Er hat bereits auf die Dinge hingewiesen, die von den kommunalen Spitzenverbänden in die Diskussion eingebracht worden sind: die Verminderung der Investitionsquote, auch die eventuelle Absenkung des Innovationsfonds. Ich glaube, all das sind Dinge, über die wir im Fachausschuss beraten sollten. Dort haben wir die nötige Zeit und dort sollten wir uns auch fachlich mit den Dingen auseinandersetzen. - Schönen Dank.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen! Da der Verkehrsminister inhaltlich bereits alles gesagt hat, was man zu diesem Thema sagen kann, möchte ich meine Rede gern zu Protokoll geben. Ich bitte Sie, dem Antrag der Koalitionsfraktionen, also dem Alternativantrag, Ihre Zustimmung zu erteilen. - Schönen Dank.
Der Antrag der Fraktion DIE LINKE hat uns etwas verwundert; denn bereits in der letzten Sitzung des Ausschusses für Landesentwicklung und Verkehr haben wir über geplante Veränderungen im Schienenpersonennahverkehr zum Fahrplanwechsel im Dezember 2010 gesprochen.
Wir waren uns einig, das Thema auf der Grundlage eines Antrages auf Selbstbefassung im April zu vertiefen. Inhaltlich soll es dabei insbesondere um die im Rahmen der Überarbeitung des ÖPNV-Plans durchgeführten Machbarkeitsstudien für fünf Kursbuchstrecken gehen. Diese wären:
KBS 259 Magdeburg - Loburg KBS 342 Köthen - Aken KBS 551 Naumburg -Teuchern KBS 588 Merseburg - Schafstädt KBS 592 Berga-Kelbra -Stollberg
Im Ergebnis der durchgeführten Machbarkeitsstudien wurde durch das Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr angekündigt, eine Strecke, nämlich die zwischen Naumburg und Teuchern über Stößen, abzubestellen.
Der Antrag der Fraktion DIE LINKE verfolgt nun ganz offensichtlich das Ziel, die Abbestellung dieser Bahnstrecke verhindern zu wollen. Ein Blick in den Fahrplan verrät, dass der weit überwiegende Teil der Bahnverbindung Zeitz -Teuchern - Naumburg bereits heute über Weißenfels verläuft. An Wochentagen fahren über Stößen je Richtung fünf Züge. Am Wochenende ist der Verkehr bereits heute eingestellt.
Was die Kursbuchstrecke 558 betrifft, so möchte ich darauf verweisen, dass es der Freistaat Thüringen war, der sich gegen die Integration in das Netz SachsenAnhalt Süd entschieden hat und seinen Streckenabschnitt nicht mehr bestellte.
Wenn ich mir den Verlauf der Kursbuchstrecken anschaue, so stellt sich mir die Frage, welche sinnvollen Gründe es geben sollte, die Verbindungen in das Schienenpersonennahverkehrsnetz Ostthüringen einzubinden. Abgesehen davon kann Sachsen-Anhalt seine Kursbuchstrecken nicht einfach in andere Schienenpersonennahverkehrsnetze integrieren, zumal wenn diese - wie die Kursbuchstrecke 551 - das andere Bundesland noch nicht einmal tangieren.
Auch ist mir völlig unklar, wie man auf den Gedanken kommen kann, von einem Dreieck Gera - Zeitz - Leipzig zu sprechen. Es handelt sich hier um eine relativ gerade verlaufende Bahnstrecke entlang der Weißen Elster, die beim besten Willen nichts mit einem Dreieck zu tun hat. Ebenso ist die von Ihnen heraufbeschworene Lücke nicht erkennbar; denn die Strecke Zeitz - Weißenfels und damit auch die Anbindung an Naumburg ist keineswegs in Frage gestellt. Die Verbindung Zeitz - Naumburg über Weißenfels ist sogar fünf Minuten kürzer.
Letztlich bleibt mir nur die Schlussfolgerung, dass es sinnvoller gewesen wäre, wenn DIE LINKE die Berichterstattung über die Machbarkeitsstudie abgewartet hät
te. Nichtsdestotrotz werden wir uns entsprechend dem Alternativantrag der Regierungsfraktionen in der nächsten Ausschusssitzung mit den Machbarkeitsstudien auseinandersetzen und die Thematik umfassend vertiefen.
Zur Abbestellung der Bahnlinie lassen Sie mich abschließend noch sagen, dass es sicherlich keinem Verkehrsminister leicht fällt, Bahnlinien aufzugeben. Die demografische Entwicklung in unserem Land und die Notwendigkeit zur Konsolidierung des Haushaltes zwingen uns aber, den Bedarf den Erfordernissen anzupassen.
Im Mittelpunkt des ÖPNV steht die Wahrnehmung der Aufgabe der Daseinsvorsorge und wir dürfen nicht verkennen, dass der Bus mit zum Beispiel mehreren Haltepunkten in einem Ort auch Vorteile hat.
Für eine älter werdende Gesellschaft spielt die Entfernung von der Haustür zur Haltestelle zunehmend eine Rolle. In diesem Sinne gehen wir davon aus, dass die Versorgung der Bevölkerung durch einen qualitativ hochwertigen ÖPNV auch für die betreffenden Orte erhalten bleibt und bitten um Zustimmung zu unserem Änderungsantrag.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Des Antrags der FDP hätte es eigentlich nicht bedurft; denn die Positionen zum Thema Elbe und Saale haben sowohl CDU als auch SPD in dem gültigen Koalitionsvertrag klar geregelt.
Persönlich bin ich davon ausgegangen, dass Sie in Ihrer Rede zur Einbringung des Antrages eventuell auch noch auf den Artikel meines Kollegen Bergmann eingehen, der sich vor einiger Zeit auch zu dem Thema SaaleSeitenkanal geäußert hat. Auch dazu kann ich nur sagen: Es gibt innerhalb des SPD-Landesverbandes eine klare Positionierung zu dem Thema Elbe und Saale; denn der Koalitionsvertrag ist, glaube ich, bei einer Gegenstimme so beschlossen worden.
Der eine oder andere weiß vielleicht, dass in der SPD Parteitagsbeschlüsse sehr ernst genommen werden.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Es ist bereits von meinen Vorrednern darauf hingewiesen worden, dass das Raumordnungsverfahren erfolgreich abgeschlossen wurde. Als nächster Schritt wäre die Einleitung des Planfeststellungsverfahrens notwendig. Hierfür ist allerdings die Bundeswasserstraßenverwaltung, sprich: der Bund zuständig. Nach meiner Kenntnis regieren gerade CDU, CSU und FDP im Bund und könnten demzufolge das von Herrn Schrader und der FDP-Fraktion Geforderte auf den Weg bringen.
Der Herr Minister hat gerade den zeitlichen Rahmen abgesteckt. Ich hoffe, dass wir spätestens im Mai dann auch hierzu Klarheit haben werden.
Ich möchte einige Ausführungen auch zur Historie machen, wie es letztlich zum Saalekanal gekommen ist. Es ist darauf hingewiesen worden, dass ursprünglich der Ausbau des restlichen Abschnitts der Saale geplant war. Allerdings ist dann durch die vielen Kritiker, insbesondere durch Herrn Rast vom WWF-Auen-Institut, damals der Saale-Seitenkanal als Alternative ins Gespräch gebracht worden.
Die SPD-Fraktion hat dieses Thema damals aufgegriffen. Mein geschätzter Kollege und damaliger Fraktionsvorsitzender Manfred Püchel hat in Vorbereitung des Bundesverkehrswegeplans 2003 in Gesprächen mit dem damaligen Bundesverkehrsminister Herrn Stolpe und mit Herrn Trittin erreicht, dass das Projekt Saale-Seitenkanal überhaupt beim Bund thematisiert worden ist.
Nach der Prüfung der notwendigen Dinge, also der Nutzen-Kosten-Analyse etc., ist dieses Projekt in den Bundesverkehrswegeplan eingeordnet worden. Ich weiß, weil ich die Zurufe von meinen Kollegen höre, dass es nicht Herr Püchel allein war. Das habe ich damit auch gar nicht sagen wollen.
Auf der Tribüne sitzt ein großer Mitstreiter. Es ist Herr Sprinzek, der zwar nicht ganz allein, aber mit seinem Verein zur Hebung der Saaleschifffahrt auch einen riesigen Beitrag geleistet hat
und der es geschafft hat, dass die an der Saale angesiedelten Unternehmen letztlich mit einer Zunge gesprochen haben. In der Vergangenheit hatten wir vielfach das Problem, dass sich nur einzelne Unternehmen geäußert haben. Die konzertierte Aktion ist maßgeblich das Verdienst auch von Herrn Sprinzek gewesen. Dass natürlich auch die Landesregierung ihren Beitrag geleistet hat, ist für mich völlig unstrittig.
Letztlich war es aber eine rot-grüne Bundesregierung, die dieses Projekt im Bundesverkehrswegeplan verankert hat. Sie tat es nicht einfach so, sondern sie ordnete es in den vordringlichen Bedarf ein, was nicht jeder Maßnahme zuteil wurde.
Sie wissen, dass es in der Zwischenzeit von Herrn Dörfler, aber auch von Herrn Zabel, einem selbsternannten Wissenschaftler der Universität in Halle, eine Menge an Veröffentlichungen gab, mit denen die Notwendigkeit der Maßnahme Elbe-Saalekanal in Abrede gestellt wurde. Diese Dinge kann ich leider aufgrund der Redezeitbegrenzung nicht mehr vertiefen. Aber für mich steht fest, dass hier eine Menge unseriöse Dinge behauptet worden sind.
Ich möchte zum Schluss meiner Redezeit noch sagen, dass die SPD-Fraktion zu diesem Projekt steht. Wir wollen das rechtsstaatliche Planfeststellungsverfahren eingeleitet wissen. Wenn sich im Ergebnis des Planfeststellungsverfahrens herausstellt, dass diese Maßnahme umsetzbar ist, dann wollen wir, dass diese Maßnahme auch umgesetzt wird.
Wir stehen für eine seriöse Verkehrspolitik. Die SPD steht auch für Verlässlichkeit. Das, was den Firmen entlang der Saale Anfang der 90er-Jahre gesagt worden ist und was der Grund für ihre Ansiedlung war, muss auch jetzt gelten. Das zeichnet verlässliche Politik aus. Deshalb bitte ich um Zustimmung zu unserem Änderungsantrag. - Ich danke für Ihr Verständnis. Danke.
Ja.
Herr Gallert, wenn Sie mir noch einmal die Möglichkeit geben - - Also in meinem Manuskript steht es noch ein bisschen anders. Ich habe versucht, es zu umschreiben.
Vielleicht ist es mir nicht richtig gelungen. Das gebe ich dann an dieser Stelle offen zu. Die Veröffentlichungen von Herrn Zabel, die ich gelesen habe, sind für mich in höchstem Grade unseriös,
weil dort Dinge nicht auf wissenschaftlicher Basis untersucht worden sind. Vielmehr werden dort einfach nur Behauptungen zur Bedeutung von Elbe und Saale in den Raum gestellt, die ich weder teile, noch fachlich noch inhaltlich nachvollziehen kann.
Sie wissen vielleicht, dass ich aus einer Schifferstadt komme. Wir haben einen Hafen. Ich könnte zu vielen Dingen, die Herr Schrader in seinem Redebeitrag angesprochen hat, eine Menge Dinge hinzufügen. Die Containerlinie gibt es seit dem Jahr 2000. Die fährt erfolgreich. Sie ist sehr selten überhaupt gestoppt worden. Es war nicht immer das Niedrigwasser. Wenn, dann haben vielleicht das Hochwasser oder, wie jetzt, Eisgang die Linie unterbrochen. Am Niedrigwasser hat es beispielsweise bei der Containerlinie selten gelegen.
Über das Thema Schwerlasten hat in diesem Landtag bisher kaum jemand geredet. Beispielsweise werden im Hafen in Aken in Größenordnungen Schwerlasten verladen, die aus dem Bereich Sachsen und Thüringen kommen. Die dort ansässigen großen und namhaften Unternehmen aus Deutschland sind auf Hafentransporte angewiesen, um ihre Produkte weltweit an den Mann bringen zu können. Ohne diese Zugänge würden sie das in Deutschland überhaupt nicht tun können. Wie gesagt, ich habe insofern eine sehr kritische Sicht auf die Ausführungen des Herrn Zabel.
Herr Kollege Hauser, ich habe vielleicht in meinem Redebeitrag auf einen Punkt nicht so deutlich hingewiesen. Es ist nun einmal so, in den großen Volksparteien gibt es nicht nur Befürworter von Maßnahmen. Ich habe vorhin nur versucht, Ihnen darzulegen, dass es in der SPD sowohl auf der Landesebene als auch in der Fraktion bisher klare Beschlüsse zu dieser Thematik gibt. Die sind nach meiner Kenntnis bisher nicht revidiert worden. Insofern sage ich einfach, dass die SPD an dieser Stelle verlässlich ist und zu dem Thema steht.
Ich möchte nicht verhehlen, dass mein Kollege Bergmann die Maßnahme auch kritisch sieht. Ich hatte vorhin darauf hingewiesen. Ich weiß allerdings, dass es in der Region, insbesondere in dem Bereich Calbe/Schöne
beck, durchaus auch gegenteilige Meinungen gibt. Diese nehme ich ernst.
Aber die Probleme und die Fragestellungen, die eventuell offen sind, müssen im Rahmen der Verfahren geklärt werden. Das können wir nicht dadurch klären, dass wir irgendwelche Behauptungen in den Raum stellen, wie es zum Teil gemacht wird, die man letztlich auch nicht anständig widerlegen kann.
Ich glaube, ich mache lieber eine Kurzintervention.
Ich möchte Herrn Köck die Lektüre eines Gutachtens der Duisburger Versuchsanstalt für Binnenschiffbau e. V., des Europäischen Entwicklungszentrums für Binnen- und Küstenschifffahrt ans Herz legen. Dieses Gutachten setzt sich mit den technischen Gegebenheiten für flussangepasste Schiffe wissenschaftlich auseinander. Dieses Gutachten empfehle ich jedem, der über das Thema der flussangepassten Schiffe redet.
Darin steht zum Beispiel, dass die Schubeinheiten, über die gerade geredet worden ist, genau die Schubeinheiten sind, die so lange auf der Elbe fahren, wie ich persönlich zurückdenken kann. Sie fuhren schon, als ich ein Stift war. Ich glaube, das ist das Potenzial, das letztlich weiterhin genutzt wird.
Noch ein Wort zu der allseits bekannten Auffassung, die Schiene werde es schon richten. Dies legt uns beispielsweise Herr Dörfler immer wieder ans Herz. Wenn man diesem Irrglauben anhängt, muss man einmal zur Kenntnis nehmen, dass die Deutsche Bahn gern Waggons fährt. Sie fährt sie aber gern in einer längeren Kette. Das nennt sich dann Ganzzug. Wenn ich als Firma diesen Ganzzug nicht bestücken kann, dann wird sich die Deutsche Bahn um meinen Waggon nicht kümmern. Also muss es jemanden geben, der das tut. Das tun vielfach die Häfen in diesem Lande.
Es gab ein Projekt, das hieß „Mora C“. Dabei ging es unter anderem darum, die Schienenwege effizienter zu gestalten. Das bedeutete nichts anderes als die Abbestellung von Güterverkehrsstellen. Eine Menge sind abbestellt worden. Darunter waren auch Häfen. Das konnte Gott sei Dank mithilfe von Herrn Minister Daehre damals verhindert werden. Insofern sollte man sich einfach einmal schlau machen, bevor man im Landtag oder an anderer Stelle etwas hinausposaunt.
Die Bahn ist wichtig. Wir brauchen die Bahn. Genau deshalb gibt es nämlich die Trimodalität in den Häfen. Die Bahn kann aber nicht alles richten. Der Verkehrsträgermix ist entscheidend. Diesen müssen wir aufrechterhalten. Wenn wir das alle gemeinsam schaffen, dann ist das in Ordnung.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! „Neue Wege in der Verkehrspolitik“ lautet die Überschrift der heutigen Regierungserklärung. In der Vergangenheit haben bereits zahlreiche Minister die Möglichkeit genutzt, vor dem Parlament mehr oder minder spannende Regierungserklärungen abzugeben. Die meisten Regierungserklärungen beschäftigten sich mit den politischen, aber auch den fachlichen Schwerpunkten der jeweiligen Ressorts sowie mit der Bilanz des Regierungshandelns. So haben wir die von Minister Daehre für heute anberaumte Regierungserklärung auch verstanden.
Die Erwartungshaltung in der SPD war durchaus auf eine Bestandsaufnahme der Regierungsarbeit der regierenden Koalition gerichtet. Ich glaube, mit Fug und Recht sagen zu können, dass sowohl die CDU als auch die SPD auf das Erreichte im Bereich Landesentwicklung und Verkehr stolz sein können.
Als in Vorbereitung der heutigen Landtagssitzung das Thema bekannt wurde, hat uns das dann doch ein wenig überrascht. Wir wissen, dass Herr Minister Daehre immer für eine Überraschung gut ist, haben uns allerdings gefragt, was ein Jahr vor Ablauf der Wahlperiode tatsächlich noch an neuen Wegen in der Verkehrspolitik aufgezeigt werden kann.
Der Minister wies darauf hin, dass gestern eine interessante Veranstaltung in Halle durchgeführt worden ist, in deren Rahmen das Testfeld Verkehr und Navigation in Kooperation mit der HAVAG und der Otto-von-GuerickeUniversität sowie weiteren Partnern aus der Wissenschaft in Betrieb genommenen wurde. Am 10. März 2010 wird in Magdeburg ein Galileo-Testfeld Sachsen-Anhalt in Betrieb genommen.
Das in der Regierungserklärung angesprochene Thema Verkehrstelematik ist letztlich auch nicht neu. Das haben wir gestern von Herrn Professor Dr. Beyer von der Deutschen Gesellschaft für Ortung und Navigation erfahren dürfen.
Wer sich mit dem Thema intensiver beschäftigt, der kann auch anhand der einschlägigen Debatten, die Ende der 90er-Jahre dazu im Bundestag geführt worden sind, feststellen, dass an diesem Thema schon seit vielen Jahren gearbeitet wird.
Mit dem gestrigen Tag haben wir nunmehr ein Testfeld in Betrieb genommen und sind auf diesem Weg sicherlich auch eines der führenden Bundesländer in Deutschland.
Anfang dieses Jahres - der Minister wies bereits darauf hin - hat die EU-Kommission mit zwei deutschen Firmen einen Rahmenvertrag über die Lieferung von 32 Satelliten für das Galileo-System abgeschlossen. Damit ist nun endgültig klar, dass Galileo kommt. Galileo ist wichtig; denn es sichert die Unabhängigkeit Europas von dem amerikanischen GPS-System und wird letztlich auch, was die Qualität und Verlässlichkeit anbelangt, um einige Quantensprünge besser sein.
Es liegt nunmehr an den Unternehmen in Sachsen-Anhalt, diese Potenziale, die Galileo in den kommenden Jahren bieten wird, zu nutzen. Langfristig wird es darum gehen - ähnlich wie wir es heute beim Handy feststellen können -, auf dieser Plattform Galileo entsprechende Applikationen zu entwickeln, die dazu führen, dass auch eine Vielzahl neuer und zukunftssicherer Arbeitsplätze entstehen kann.
Zu diesem von mir gerade skizzierten Spannungsfeld verstehe ich die heutige Regierungserklärung. Es wäre vielleicht besser gewesen, dieses zwar recht spannende, fachlich aber auch sehr schwierige Thema im Rahmen eines Landtagsantrages im Fachausschuss zu behandeln. Es wurde ein anderer Weg gewählt.
Trotzdem - darin kann ich, glaube ich, den Ausführungen des Ministers zustimmen - wird uns dieses Thema in den nächsten Jahren alle beschäftigen, also auch alle Mitglieder des Landtages, aber nicht nur die Mitglieder der Landtages, sondern auch alle Bürger; denn die Dinge, die sich aus Galileo ergeben, die Möglichkeiten werden in den kommenden Jahren sicherlich Einzug in viele Bereiche des täglichen Lebens finden.
Zum Thema der Regierungserklärung möchte ich meine Ausführungen in zwei Teile aufsplitten. Zum einen möchte ich noch einmal kurz auf die Dinge eingehen, die vom Minister hier dargestellt worden sind. Der Minister hat ausführlich dargestellt, welche Varianten und Möglichkeiten bereits jetzt im Land Sachsen-Anhalt gemeinsam von Wissenschaft und Industrie angegangen werden. Die Telematiksysteme, die uns zukünftig zur Verfügung stehen werden, wenn Galileo als System in Betriebe geht, werden letztlich dazu führen, dass sich insbesondere die Anforderungen von Kunden, aber auch von Bürgern, was die Punkte Datenservice, Sicherheit, Qualität und Effizienz der Transportketten anbelangt, erhöhen.
Es gibt aber auch eine ganze Reihe von Einsatzgebieten, die man sich zunächst einmal unter dem Thema Satellitennavigation und Verkehrstelematik nicht so vorstellen kann. Das betrifft beispielsweise die Rettungsdiens
te, aber auch Themen wie Gebäudeautomatisierung, Medizin oder Themen im Bildungsbereich.
Herr Minister Daehre wies in seiner Regierungserklärung darauf hin, dass die Mobilität ein Grundbedürfnis unserer Gesellschaft sei. Letztlich ist es auch die Aufgabe dieses Hohen Hauses, dafür zu sorgen, dass die Bürger in allen Teilen unseres Landes am Ende über leistungsfähige Mobilitätssysteme an die Zentren angebunden sind und alle Bürger unseres Landes damit ihren Mobilitätsbedürfnissen nachgehen können.
Der übergreifenden Vernetzung kommt ohne Zweifel eine Schlüsselfunktion zu. Es geht letztlich darum, das begonnene Engagement des Landes bei Forschung und Entwicklung zu verstetigen. Es wird auch die Aufgabe des kommenden Landtages sein, hierfür die notwendigen finanziellen Voraussetzungen langfristig sicherzustellen.
Denn dieses Projekt ist keine Eintagsfliege, sondern wird uns ganz sicher auch in den nächsten Jahren beschäftigen.
Der Minister hat in seiner Regierungserklärung auch angedeutet, dass er sich vorstellen könnte, einen Stiftungslehrstuhl oder eine Honorarprofessur auf dem Gebiet der Verkehrstelematik einzurichten. Es wäre natürlich interessant, wenn wir uns im Fachausschuss darüber austauschen könnten, welche konkreten Vorstellungen es zu diesem Thema gibt.
Die Erhöhung der Attraktivität des ÖPNV wird in Zukunft auch unter Berücksichtung der demografischen Entwicklung noch viel mehr an Bedeutung gewinnen. Auch hierzu kann sicherlich die moderne Verkehrstelematik einen wichtigen Beitrag leisten.
Ein weiterer Punkt ist zweifellos das Baustelleninformationssystem. Wir alle haben sicherlich schon Situationen erlebt, in denen wir in Staus hineingefahren sind, die man mit einer modernen Technik hätte umfahren können. Hierzu gibt es ja erste Ansätze mit dem TMC-System. Allerdings bestehen dabei - das ist gestern in der Veranstaltung dargestellt worden - noch diverse Probleme, die insbesondere die Wissenschaft lösen muss. So dürfen diese Systeme nicht dazu führen, dass alle Verkehrsteilnehmer die gleiche Umleitung wählen; denn dann ist im Grunde das nächste Chaos vorprogrammiert.
Weiterhin kann das moderne Mobilitätsmanagement dazu führen, dass ein effizienter Beitrag zur Einhaltung der Klimaschutzziele und zur Einhaltung der Emissionsgrenzwerte geleistet wird. Sie wissen, dass zahlreiche Städte in unserem Land doch erhebliche Probleme mit der Einhaltung des Grenzwertes in puncto Feinstaub haben. Auch hierzu kann zweifellos die neue Technik einen Beitrag leisten.
Nicht nur die Verkehrstelematik ist wichtig für eine moderne Verkehrspolitik, sondern auch solche Themen wie die Elektromobilität. Das ist ein Feld, das es in Zukunft verstärkt anzugehen gilt. Auch hierbei besteht die Möglichkeit - wenn sich Firmen und Universitäten aus Sachsen-Anhalt hierfür einbringen -, dass ein Mehrwert für das Land geschaffen wird.
Der Einsatz von elektrischen Nutzfahrzeugen, der Aufbau einer Forschungs- und Fertigungseinrichtung für Fraktionsspeicher, die Netzeinbindung von erneuerbaren
Energien - all das sind Dinge, die im Rahmen der Elektromobilität geleistet werden müssen.
Die Verkehrstelematik ist das eine. Es gibt aber auch, wie ich gerade erwähnt habe, andere Wege in der Verkehrspolitik. Hierfür haben wir natürlich erhebliche Potenziale, auch mit unseren Forschungseinrichtungen, die wir mit einbringen können.
Im zweiten Teil meiner Ausführungen lassen Sie mich noch kurz auf drei Kernpunkte eingehen. Der eine ist das Thema der Gewährleistung der Mobilität im Rahmen der Daseinsvorsorge. Die anderen sind die Energieeffizienz der Mobilität in der Logistik und das Thema Verkehrssicherheit.
Eine moderne Verkehrspolitik muss den Bedürfnissen aller Bevölkerungsgruppen, insbesondere natürlich der jüngeren Menschen, die noch nicht in der Lage sind, ein eigenes Fahrzeug zu führen, gerecht werden. Aber auch Behinderten, Kindern und Einkommensschwachen muss sie eine angemessene Teilhabe an der Gesellschaft gewährleisten. Der demografische Wandel und insbesondere das Älterwerden in unserer Gesellschaft führen also zu großen Herausforderungen.
In diesem Sinne ist eine nachhaltige Verkehrspolitik ohne Barrierefreiheit nicht denkbar. Wir haben in den vergangenen 20 Jahren im Hinblick auf die Barrierefreiheit viel erreicht. Allerdings ist auch hierbei noch eine Menge zu tun, was die Modernisierung von Bahnsteigen, aber auch die Erneuerung des Fahrzeugbestandes anbelangt.
Die Aufrechterhaltung des ÖPNV im ländlichen Raum ist eine der wichtigsten Aufgaben, der wir uns in den kommenden Jahren stellen müssen.
Der Ausbildungsverkehr ist das unverzichtbare Rückgrat, um den ÖPNV im ländlichen Raum überhaupt aufrechterhalten zu können. Wir alle wissen, dass im Hinblick auf die Schülerzahlen, die in den nächsten Jahren weiterhin sinken werden, das System ÖPNV vor weitere Herausforderungen gestellt wird. Auch hierbei sind wir als Landtag gefordert, die notwendigen Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass das System ÖPNV auch für die Verkehrsunternehmen in den nächsten Jahren noch finanziert werden kann.
Hervorheben möchte ich an dieser Stelle, dass mit der Novelle des Schulgesetzes im vergangenen Jahr eine Entlastung der Schuljahrgänge 11 und 12 erfolgte. Damit konnte sichergestellt werden, dass kein Jugendlicher aufgrund mangelnder Mobilität auf die Erlangung der Hochschulreife verzichten muss.
Das ist ein Anliegen, das uns in der SPD-Fraktion wichtig war, aber auch in der Koalition ein wichtiges Thema war, denn letztlich ist es eine Investition in Bildung und damit auch eine Investition in die Zukunft.
Meine Damen und Herren! Ein ganz wesentlicher Aspekt der Verkehrspolitik im Bereich der Daseinsvorsorge ist die Finanzierung des ÖPNV - ich sagte es bereits - und des SPNV.
Wir müssen uns auf der Bundesebene gemeinsam dafür einsetzen, dass die Regionalisierungsmittel als finanzielle Mittel zur Aufrechterhaltung der Daseinsvorsorge auch zukünftig gesichert werden. Wenn die Bestrebun
gen, die es in verschiedenen Bundesländern gibt, insbesondere in den bevölkerungsreichsten, NRW und Bayern, in die Realität umgesetzt würden, dann würde das zu erheblichen finanziellen Einbußen für SachsenAnhalt und für alle neuen Bundesländer führen. Dann würde der SPNV in unserem Land wahrscheinlich vor dem Aus stehen - das muss man, glaube ich, so deutlich sagen.
Selbstverständlich ist auch die Erhaltung der Infrastruktur eine Kernaufgabe moderner Verkehrspolitik. Insbesondere die Auswirkungen dieses Winters zeigen uns, wie wichtig es ist, unser Straßennetz auch zukünftig zu unterhalten.
Sicherlich hat Herr Heft damit Recht, dass sich die Zeit der großen Straßenbaumaßnahmen dem Ende zuneigt. Die vordringliche Aufgabe in Bezug auf das Straßennetz des Landes wird künftig dessen Erhaltung sein. Wir tragen uns durchaus mit der Vorstellung, die für die Unterhaltungs- und Sanierungsarbeiten am Landesstraßennetz erforderlichen Mittel im Haushalt bereitzustellen.
Bezüglich der Verkehrsträger Schiene und Wasserstraße möchte ich Ihnen sagen, dass uns die Entlastung der Straße vom Güterverkehr sehr am Herzen liegt und dass hierfür weitere Anstrengungen des Landes aktiviert werden müssen.
Zu einer modernen Verkehrspolitik gehört für uns - das möchte ich auch in Anbetracht der gestrigen Veranstaltung des Wasserstraßenneubauamts und der Wasser- und Schifffahrtsdirektion sagen - auch der Verkehrsträger Wasserstraße.
Damit Wasserstraßen wie die Elbe und die Saale auch zukünftig von der Wirtschaft genutzt werden können, müssen die entsprechenden logistischen Voraussetzungen hergestellt werden. Ich bin nach der gestrigen Veranstaltung guter Hoffnung, dass wir bis Ende dieses Jahres die entsprechenden Voraussetzungen auf der Elbe geschaffen haben werden.
Ein weiterer Punkt ist das Thema Radverkehr. Das Thema wird zwar von so manchem belächelt und unterschätzt, aber wer sich insbesondere die internationalen Radwege ansieht, die unser Land durchschneiden, der weiß, dass Tausende von Radfahrern, nicht nur aus Sachsen-Anhalt, sondern auch aus benachbarten Bundesländern und aus dem Ausland, darauf unterwegs sind. Wenn die Infrastruktur vorhanden ist, dann wird sie auch genutzt. Auch dafür müssen wir in den kommenden Jahren noch etwas mehr tun.
Zum Thema Verkehrssicherheit. Der Presse konnten Sie entnehmen, dass insbesondere im Bereich der Wildunfälle ein recht drastischer Anstieg des Unfallgeschehens zu verzeichnen ist. Es muss darum gehen, neue Wege und Möglichkeiten zu finden, um dieses Unfallgeschehen wieder in den Griff zu bekommen.
Lassen Sie mich abschließend noch auf die bevorstehende Einführung des Notrufsystems „eCall“ eingehen, mit dem in Zukunft alle Fahrzeuge versehen werden sol
len, die neu zugelassen werden. Es geht darum, dass in der Vergangenheit viele Verkehrsteilnehmer, die auf einsamen Straßen verunglückt sind, vielleicht viele Minuten oder gar Stunden in ihren Fahrzeugen eingeklemmt waren, ohne dass ihnen Hilfe zuteil werden konnte. Das neue System wird dazu führen, dass im Falle eines Verkehrsunfalls automatisch eine Meldung an eine Leitstelle weitergeleitet wird, sodass die Unfallopfer gezielt und zügig von den Rettungskräften erreicht werden können. Das steigert die Chance, dass den Unfallopfern relativ schnell Hilfe zuteil wird.
Sie sehen, dass die heutige moderne Verkehrspolitik sehr vielfältig ist. Die Regierungserklärung des Verkehrsministers war der Anstoß dafür, dass wir uns heute mit diesem wichtigen Thema auseinandersetzen. Nun gilt es, die Herausforderungen auf diesem Gebiet anzunehmen und die vielen sich bietenden Chancen für unser Land gewinnbringend umzusetzen. - Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen! Frau Dr. Hüskens hat in ihrer Begründung zu dem Antrag schon ausführlich den Hintergrund des Antrages erläutert: den parlamentarischen Untersuchungsausschuss der vierten Wahlperiode, dem ich auch angehört habe und bei dem ich mich noch lebhaft an die Diskussionen erinnern kann, auch an das Ergebnis des Ganzen.
Im Jahr 2004 gab es einen gemeinsamen Entschließungsantrag aller Fraktionen, der nach Auffassung der SPD-Fraktion eigentlich hinreichend klargestellt hat, wie wir in Zukunft mit Beraterverträgen umgehen wollen. Wir gehen nach wie vor davon aus, dass die Landesregierung die Ergebnisse des parlamentarischen Untersuchungsausschusses hinreichend einer Bewertung unterzogen hat, dass sie die notwendigen Konsequenzen daraus gezogen hat und dass sie die Dinge auch so umsetzt, wie wir es, wie es alle Fraktionen in diesem Hause beschlossen haben.
Insofern betrachten wir die bestehenden Regelungen eigentlich als ausreichend und würden dafür plädieren, den Antrag an den Finanzausschuss zu überweisen, um gegebenenfalls - ich kann mir das durchaus vorstellen - über das konkrete Ansinnen der FDP-Fraktion zu diskutieren und zu prüfen, ob es an der einen oder anderen Stelle noch Bedarf für eine tiefgründige inhaltliche Klärung gibt.
Ansonsten muss ich Frau Dr. Hüskens darin Recht geben, dass der Zweck parlamentarischer Untersuchungsausschüsse nicht darin besteht, in erheblichen Größenordnungen Protokolle zu produzieren; vielmehr sollen sie letztlich einen nachhaltigen Effekt erzielen.
Ich denke allerdings, es wird ein immerwährender Prozess sein. Wir wissen aus dem Rechnungsprüfungsausschuss zur Genüge, wie mühsam manchmal das Ringen mit der Landesregierung ist, bis man die Dinge erreicht, die dem Parlament wichtig sind. Ich glaube, wir werden gemeinsam weiterhin in der Pflicht sein, das umzusetzen. Ansonsten plädieren wir für die Überweisung. - Schönen Dank.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Zu Protokoll kann ich meine Rede leider nicht geben, aber ich werde versuchen, die Dinge relativ kurz zu fassen.
Es ist ein höchst seltener Fall, dass zu einer Haushaltsrechnung eine Debatte im Landtag stattfindet. Frau Dr. Klein wies gerade darauf hin. Aber die Thematik, mit der wir uns beschäftigt haben, ist doch für alle Gemeinderatsmitglieder und Kreistagsmitglieder von erheblicher Brisanz. Wir haben versucht, im Unterausschuss Rechnungsprüfung diese Thematik zu stemmen. Letztlich ist es aber auch die Aufgabe des Fachausschusses, nämlich des Innenausschusses, zu einer entsprechenden Regelung zu kommen.
Dem einen oder anderen ist vielleicht bekannt, dass am 15. Januar 2008 das Oberverwaltungsgericht Magdeburg ein Urteil bezüglich der Verbindlichkeit bzw. Nichtverbindlichkeit von Haushaltskonsolidierungskonzepten gefällt hat. Mit Blick auf dieses Urteil muss man feststellen, dass es eigentlich keine verbindlichen Haushaltskonsolidierungskonzepte gibt, sondern dass diese nur von Jahr zu Jahr fortgeschrieben werden müssten. Das ist aber nicht im Sinne des Erfinders; denn wenn man eine Haushaltskonsolidierung ernsthaft betreiben will, muss diese für länger als ein Jahr gelten.
Frau Dr. Klein hat die Position der Fraktion DIE LINKE dargestellt. Die Fraktion DIE LINKE lehnte den Beschlussvorschlag des Landesrechnungshofs mit der Begründung ab, dass sie, solange der Bund und das Land die finanzielle Absicherung der Aufgabenerfüllung der Kommunen nicht gewährleisteten, letztlich keine Notwendigkeit sähen, den Handlungsrahmen für die kommunale Ebene einzuengen. Aus der Sicht der Fraktion DIE LINKE ist die Sicherung der dauerhaften Leistungsfähigkeit der Kommunen die Grundvoraussetzung, um auch hier in puncto Haushaltskonsolidierung stringentere Dinge festzulegen.
Dieser Auffassung könnte man folgen. Ich möchte aber aus der Sicht der SPD-Fraktion sagen, warum ich sie an der Stelle so nicht mittragen kann. Seitens der CDUFraktion wurde ebenfalls bezweifelt, dass die Kommunalaufsicht, sowohl auf der kreislichen als auch auf der Ebene des Landesverwaltungsamts, in der Lage sei, die Wirtschaftlichkeit der aufgeführten Konsolidierungsmaßnahmen zu prüfen. Es wurde auf das Zweite Gesetz zur Fortentwicklung des Kommunalverfassungsrechts hingewiesen, das eine Änderung der Verbindlichkeit vorsieht.
Kollege Harms bezweifelte letztlich, dass das OVG-Urteil eine Forderung beinhaltete, hierfür eine verbindliche Regelung festzulegen. Mein geschätzter Kollege Bönisch wies darauf hin, dass es zahlreichen Kommunen nicht möglich gewesen sei, seriöse Haushaltskonsolidierungskonzepte aufzustellen, und plädierte letztendlich für eine jährliche Fortschreibung.
Der Landesrechnungshof, dessen Position - das möchte ich an dieser Stelle sagen - ich in diesem Punkt teile, plädierte dafür, dass das, was in § 92 Abs. 3 der Gemeindeordnung geregelt ist, nämlich den schnellstmög
lichen Haushaltsausgleich anzustreben, entsprechend umzusetzen wäre.
NRW und Sachsen haben strengere Regelungen bezüglich der Verbindlichkeit von Konsolidierungsprogrammen. Aus der Sicht des Landesrechnungshofs ist letztlich auch eine Klarstellung des Landesgesetzgebers notwendig, um zu einer Bindungswirkung der Konsolidierungskonzepte zu kommen.
Der Landesrechnungshof weist auch darauf hin, dass es nicht nur eigener Anstrengungen der Kommunen bedarf, sondern auch einer angemessenen Finanzausstattung der kommunalen Ebene.
Aus der Sicht unserer Fraktion möchte ich noch einmal erklären, dass ich eindeutig für die Beibehaltung der zehnjährigen Bindungsfrist für die Konsolidierung plädiere. Zahlreiche Kommunen haben in der Vergangenheit Konsolidierungskonzepte aufgestellt bzw. Maßnahmen eingestellt, die teilweise höchst unseriös waren und die man nicht anders als als Scheinkonsolidierung bezeichnen kann. Wenn man eine ernsthafte Konsolidierung will, dann müssen Konzepte auch verbindlich sein.
Ich nenne ein Beispiel: Die Stadt Halle hat über einen Wohnungsverkauf Mittel in Höhe von, glaube ich, 10 Millionen € erwirtschaftet, die sie dem Haushalt zugeführt hat, um den Haushalt mit 10 Millionen € zu konsolidieren. Wenn wir irgendwann die Doppik in der Stadt Halle einführen, wird dieser Betrag in Höhe von 10 Millionen € im Rahmen der Konzernbilanz letztlich wieder als Schulden auftauchen. Das heißt, eine ernsthafte und echte Konsolidierung hat an dieser Stelle nicht stattgefunden.
Ich sehe, meine Redezeit ist eigentlich abgelaufen. Ich bitte noch um eine Minute, um mein Fazit dazustellen. - Nach meiner Auffassung ist eine ausführliche Diskussion im Innenausschuss notwendig, um zu einer klaren gesetzlichen Regelung zu kommen. Wie gesagt, wenn eine ernsthafte Haushaltskonsolidierung erreicht werden soll, wovon ich ausgehe, und im Hinblick auf das Verschuldungsverbot, das jüngst beschlossen worden ist, ist hier eine Regelung notwendig.
Sollten wir zu der Auffassung gelangen, dass im Einzelfall oder aber auch bei mehreren Kommunen eine ernsthafte Haushaltkonsolidierung nicht notwendig ist, dann sind entweder das Innenministerium oder auch wir als Landesgesetzgeber gefordert, für die Bereitstellung der notwendigen finanziellen Mittel für die Erledigung der kommunalen Aufgaben zu sorgen.
Ein letzter Punkt; damit ende ich. Es ist notwendig, dass die untere und die obere Kommunalaufsicht eine einheitliche Bewertungsmatrix haben; denn ansonsten findet die Konsolidierung auf Kosten der jeweils anderen Ebene statt. - Herzlichen Dank.
Ja.