Protokoll der Sitzung vom 20.02.2009

Zum Umgang mit dem Parlament. Sie, Herr Minister, haben angesprochen, dass man diesen Punkt noch einmal untersetzen sollte.

Frau Kollegin Tiedge hat den Punkt angesprochen, den ich auch ansprechen wollte: Wie kann man denn, wenn es um die Polizei geht, wenn ein stellvertretender Generalstaatsanwalt sagt: „Die Polizei macht schlechte Arbeit“, als Innenminister nicht in diese Sitzung kommen?

Da heißt es: Okay, er hat Urlaub gehabt. - Dann hat der Staatssekretär vorgetragen. Die meisten akzeptieren das, auch in meiner Fraktion, auch ich. Andere sagen: Er hätte trotzdem kommen können.

Was aber nicht geht, Herr Minister, ist, dass Sie - Schluss war gegen 15 Uhr - um 18 Uhr beim Neujahrsempfang der Landesregierung auftauchen - drei Stunden später.

(Zustimmung von Herrn Czeke, DIE LINKE)

Das ist das Symbol, das Sie aussenden, das verdeutlicht, wie Sie sich vor Ihre Polizei stellen. So lange Sie das machen, nehme ich Ihnen nicht ab, dass Sie sich uneingeschränkt und 100-prozentig vor die Polizei stellen.

(Beifall bei der FDP)

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich komme mit einem Zitat zum Schluss:

„Eine Ihrer ersten Amtshandlungen war es, im Ministerium den für die Polizei zuständigen Abteilungsleiter auszutauschen. Auf der Abteilungsleiterebene der Ministerien werden die Beamten wie Landräte besoldet und sie tragen vergleichbar große Verantwortung. Es handelt sich allerdings nicht um politische Beamte. Daher sage ich an dieser Stelle nur, Herr Minister, dass Sie sich den Führungsstil Ihres Ministerialdirigenten zurechnen lassen müssen. Sie tragen die Gesamtverantwortung.“

(Beifall bei der FDP - Zustimmung bei der LINKEN)

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Recht hatte er, der Kollege Rothe. Recht hat er gehabt. Es war nur der falsche Zeitpunkt, Herr Rothe, als Sie das gesagt haben.

Ich möchte ein zweites Zitat aus der Debatte vom Januar 2006 anführen, als Sie, Herr Rothe, in Ihrer Rede abschließend an Herrn Jeziorsky gerichtet sagten:

„Sie sind als Polizeiminister gescheitert.“

Jawohl, Herr Hövelmann, Sie sind als Polizeiminister gescheitert; Sie können für die Polizei in Sachsen-Anhalt nicht mehr vertrauensvoll arbeiten. - Vielen Dank.

(Beifall bei der FDP)

Meine Damen und Herren! Weitere Wortmeldungen gibt es nicht. Somit kommen wir zum Abstimmungsverfahren. Ich lasse zuerst über den Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE in der Drs. 5/1805 abstimmen. Wer diesem Antrag seine Zustimmung gibt, den bitte ich um

das Kartenzeichen. - Zustimmung bei der LINKEN, Zustimmung bei der FDP. Wer lehnt ihn ab? - Ablehnung bei den Koalitionsfraktionen. Wer enthält sich der Stimme? - Niemand. Damit ist der Änderungsantrag abgelehnt worden.

Ich komme jetzt zur Abstimmung über den Antrag der Fraktion der FDP in der Drs. 5/1783. Wer diesem Antrag seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Zustimmung bei der LINKEN, Zustimmung bei der FDP. Wer lehnt den Antrag ab? - Ablehnung bei den Koalitionsfraktionen. Damit ist auch dieser Antrag abgelehnt worden. Meine Damen und Herren, wir sind am Ende des Tagesordnungspunktes 18.

Wir treten jetzt in die Mittagspause ein und treffen uns um 14.15 Uhr an gleicher Stelle wieder. - Vielen Dank.

Unterbrechung: 13.15 Uhr.

Wiederbeginn: 14.15 Uhr.

Meine Damen und Herren! Ich rufe den Tagesordnungspunkt 19 auf:

Beratung

Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz auf Bestandsbauten ausweiten

Antrag der Fraktion DIE LINKE - Drs. 5/1787

Änderungsantrag der Fraktionen der CDU und der SPD - Drs. 5/1806

Einbringerin des Antrages ist die Abgeordnete Frau Hunger. Frau Hunger, bitte, Sie haben das Wort.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Erst vor wenigen Tagen berichtete die „Mitteldeutsche Zeitung“, dass sich Wissenschaftler, die für das IPCC arbeiteten, zu Wort gemeldet und beunruhigt darauf hingewiesen hätten, dass sich erneut und mit noch größerer Geschwindigkeit, als bisher vorhergesagt, Veränderungen an den Gletschern in den Polarregionen vollzögen.

Die Folgen des Klimawandels werden uns also schneller ereilen, als wir bisher vermutet haben. Das ist eine weitere dringliche Aufforderung dazu, den Klimawandel ernst zu nehmen und wirklich entschlossen zu handeln.

Immerhin hat sich Deutschland verpflichtet, den Ausstoß von Treibhausgasen bis zum Jahr 2020 um 40 % gegenüber dem Jahr 1990 zu verringern. Das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz soll ein Instrument sein, um dieses Ziel zu erreichen.

Sein Vorgänger oder, besser gesagt, sein Vorbild, das Erneuerbare-Energien-Gesetz, das sich im Wesentlichen mit der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien beschäftigt, hat internationale Würdigung erfahren und wurde in verschiedenen Ländern übernommen, wenn auch manchmal in abgewandelter Form. Es hat maßgeblich dazu beigetragen, dass die erneuerbaren Energien ihre Potenziale entfalten konnten, auch wenn man mit einzelnen Regelungen oder Vergütungshöhen nicht völlig zufrieden sein muss.

Das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz scheint mir nicht ein so großer Wurf zu werden. Es gibt verschiedene Kritikpunkte. Ich denke nur an bestimmte Ersatzregelungen, die getroffen werden, oder Ausnahmeregelungen.

Ich möchte nur auf einen, den größten Kritikpunkt eingehen. Die Zielstellung, den Anteil der erneuerbaren Energien bei Heizung, Warmwasser und Kühl- und Prozesswärme auf 14 % zu erhöhen, ist einfach zu gering und gefährdet die Erreichung des Ziels der Treibhausgasminderung.

Darüber hinaus ist dieses Ziel, die 14 %, gar nicht zu erreichen, wenn man das Gesetz wirklich nur auf den Neubausektor anwenden will; denn Neubauten machen nur etwa 1 % der Gebäude aus. Und wenn wir uns die demografische Entwicklung anschauen, dann ist klar, dass sich das nicht wesentlich ändern wird.

Weitaus mehr Potenzial bieten die Bestandsbauten - hier hält man einen Anteil von 80 % für die erneuerbaren Energien bei der Wärmeproduktion für möglich -, aber genau diese bezieht das Gesetz nicht ein bzw. § 3 Abs. 2 des Gesetzes überlässt es den Ländern, Regelungen dazu zu treffen.

Hier setzt der vorliegende Antrag an. Ich halte es aus den bereits angeführten Gründen des Klimaschutzes, aber auch aus wirtschaftlichen Gründen für erforderlich, dass das Land diese Regelungsmöglichkeit aufgreift. Wie diese Regelung, ausgehend von konkreten Bedingungen im Land, gefasst werden soll, dazu möge die Landesregierung in den verschiedenen Ausschüssen berichten.

Ich könnte mir vorstellen, dass man zum Beispiel die Formulierung aus dem Entwurf des Erneuerbare-Energien-Wärmegesetzes aufgreift und bei einer grundlegenden Sanierung oder bei dem Austausch der Heizanlage die Pflicht zur Nutzung der erneuerbaren Energien aufgreift und Regelungen in das Gesetz aufnimmt, die vielleicht auch fallbezogen sind und sehr differenzierte Anforderungen bezüglich des Anteils erneuerbarer Energie stellen.

Die Möglichkeit dazu eröffnet § 15, der daneben auch die Fördermöglichkeiten regelt. Es ist also mitnichten so, dass dann das Marktanreizprogramm nicht mehr genutzt werden könnte. Es kann allerdings erst dann genutzt werden, wenn die Regelungen, die dazu in dem Landesgesetz getroffen werden, erfüllt wären. Ich finde, dass das ein durchaus wünschenswerter Effekt ist.

Ich möchte noch kurz begründen, warum ich auch wirtschaftliche Gründe sehe, die für eine Ausweitung der Nutzungspflicht auf Bestandsbauten sprechen. Schon bisher haben die ständig gestiegenen Preise für fossile Energien zu erheblichen Belastungen von Mietern geführt. Weitere Steigerungen sind sicher. Darüber kann auch das momentan leichte Tief bei den Preisen nicht hinwegtäuschen.

Längerfristig ist diese Preisspirale nur durch die erneuerbaren Energien zu durchbrechen. Deshalb haben sowohl der Mieter als auch der Vermieter Interesse an Investitionen in erneuerbare Energien. Der eine, weil er so längerfristig geringere Heizkosten hat, wenn auch bei einer erhöhten Kaltmiete, die aber zum Beispiel durch den Einsatz von Fördermitteln zu beeinflussen wäre,

(Herr Scheurell, CDU, lacht)

und der andere, weil seine Immobilie, energetisch saniert, an Wert gewinnt. Diese sicherlich widerstreitenden Interessen, diese Problemlagen muss man, denke ich, ausdiskutieren, um hierbei zu Lösungen zu kommen. Das würde ich mir auch von den Ausschussberatungen erhoffen.

Ich möchte Sie auch noch daran erinnern, dass die EU mit einer Richtlinie von Januar 2008 zur Förderung der Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen erreichen will, dass in den Bauvorschriften der Länder die Nutzung erneuerbarer Energien auch im Bestand zur Pflicht gemacht wird. Wir werden also längerfristig nicht darum herumkommen, solche Regelungen wirklich in unsere Gesetze aufzunehmen oder eben eigene Gesetze zu machen.

Herr Robra hat heute Morgen den Anspruch formuliert, Sachsen-Anhalt wolle das Land der erneuerbaren Energien in Europa sein. Ich würde es sehr begrüßen, wenn wir dieses Ziel erreichen könnten. Mit dem vorliegenden Antrag haben wir die Chance, diesem Ziel ein Stückchen näher zu kommen.

Nun zu Ihrem Änderungsantrag, zum ersten Teil:

„Die Landesregierung wird gebeten, den Landtag über ihre Vorstellungen zur Umsetzung des Erneuerbare-Energien-Wärmegesetzes in SachsenAnhalt zu unterrichten.“

Das wird sich sehr kurzfristig umsetzen lassen. Obwohl Sie keinen Termin angegeben haben, würde ich vorschlagen, dass wir als Termin das erste Halbjahr vorgeben. Das Gesetz ist in Kraft getreten. Es muss Vorstellungen geben, wie man es im Land realisieren will.

Zum zweiten Teil. Ich verstehe, dass man, bevor man einen Gesetzentwurf erarbeitet, prüfen muss. Mein Antrag ist ja auch erst auf die Prüfung angelegt. Auf die Beachtung der konkreten Bedingungen im Land kann man auf gar keinen Fall verzichten. Ich erwarte aber, dass die Landesregierung dem Ausschuss einen Entwurf vorlegt und nicht von vornherein erklärt, dass das alles sowieso nicht machbar sei. Ich möchte darauf verweisen, dass Baden-Württemberg bereits seit dem Jahr 2007 ein eigenes Gesetz hat.

(Herr Scheurell, CDU: Die haben aber auch eine andere Eigentümerstruktur!)

Dort wird uns gezeigt, wie so etwas geht. Wenn ich den Änderungsantrag also so verstehen kann, dass wir wirklich den Entwurf eines Gesetzes vorgelegt bekommen, dann könnten wir ihm zustimmen. - Danke schön.

(Beifall bei der LINKEN)