Protokoll der Sitzung vom 20.02.2009

Landesverwaltungsamt mit der Bitte um Stellungnahme und detaillierte Beantwortung einzelner dem jeweiligen Zuständigkeitsbereich unterstehender Fragen zugeleitet.

Wir haben dann versucht, dies zusammenzufassen. Ich glaube, wir haben durchaus eine interessante aktuelle Bilanzierung der Gesamtsituation zumindest unter Einbeziehung von Abschätzungen erreicht. Wir wissen, es handelt sich um Schwarzarbeit, um eine Schattenwirtschaft, die eben nicht transparent ist und demzufolge nicht statistisch sauber erhoben und quantifiziert, sondern nur eingegrenzt werden kann.

Auf der anderen Seite wissen wir, dass es einen erheblichen Schaden gibt. Herr Franke hat zu Recht versucht hochzurechnen, was nach dem Anteil Sachsen-Anhalts am bundesdeutschen Bruttoinlandsprodukt quantifizierbar ist. Wir schätzen eine Summe von bis zu 7 Milliarden €. Bei einem Gesamtbruttoinlandsprodukt von 52 Milliarden € ist dies kein Pappenstiel.

Man muss jedoch hinzufügen, dass dies nicht eine Summe ist, die schlicht und einfach aus dem Paket herausgenommen und eliminiert wird, so wie jetzt riesige Finanzmassen gerade in den vergangenen Monaten faktisch wie vom Erdboden verschwunden sind. Die Leistungen sind Bestandteil des Systems, aber der Anteil, der entweder in Sozialversicherungssystemen oder in der Steuerkasse zu landen hätte, steht dort nicht zur Verfügung. Deswegen ist dies ein echter Schaden neben der moralischen Frage, die von mir nachher noch ganz kurz gestreift wird.

Die Beantwortung der Großen Anfrage hat aber auch noch anderes zutage gefördert, nämlich den hohen Komplexitätsgrad, der sich im Rahmen der Zuständigkeiten zeigt, wobei es dabei in den vergangenen Jahren durchaus eine positive Entwicklung gegeben hat. Ich kann mich noch an meine frühere Tätigkeit in einem Arbeitsamt erinnern, als wir faktisch mit dafür zuständig waren. Mit dem Hauptzollamt, mit verschiedenen anderen Institutionen und Verwaltungen einschließlich der Polizei haben wir versucht, zum Beispiel auf dem Bau für Ordnung zu sorgen.

Es ist ein sehr schwieriges System, was dahintersteht, aber auch ein sehr schwieriger Prozess, um diesen negativen Auswirkungen begegnen zu können. Es ist nicht nur ein organisationstechnisches Problem, sondern es ist auch ein Problem der Strafverfolgung bis in die gesamteuropäische Sphäre hinein. Deshalb gibt es keine regionale oder Landeszuständigkeit, sondern eine Bundeszuständigkeit; denn viele Dinge lassen sich aufgrund der heute geltenden Niederlassungsfreiheit nur international verfolgen und oftmals nur über Jahre hinweg in Prozesse hineinführen, wenn es denn überhaupt entsprechende Ermittlungsergebnisse gibt und diese juristisch bis zum Schluss durchgestanden werden können.

Die Berechnungen, die Herr Franke aufgrund unserer Beantwortung quantifiziert dargelegt hat, führen aber auch dazu, dass man natürlich darüber nachsinnt, an welchen Stellschrauben man einer prophylaktischen Ursachenerforschung, aber auch einer entsprechenden Bekämpfung die Winde in die Segel geben kann. Dabei kann ich nur vor Folgendem warnen: Es gibt an dieser Stelle keine einfache Lösung.

Ja, Sie haben Recht, Herr Franke, und das ist auch in Teilen unserer Beantwortung zu entnehmen. Sie haben Recht, wenn Sie behaupten, dass es Fehlanreize im Steuersystem gibt, dass es Dejustierungen und nicht be

sonders gut homogenisierte Verhältnisse zwischen den Einkommen - zum Beispiel im Niedriglohnbereich -, den Abgaben - getrennt zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern -, aber auch letztlich hinsichtlich der saldierten Gesamtbelastung gibt, dass sich also die Arbeitskosten in Deutschland sehr unterschiedlich zu anderen Standorten in der Europäischen Union und auch international darstellen, wobei letztlich darüber entschieden wird, wie wettbewerbsfähig wir sind.

Diese inneren Implausibilitäten sind aber nicht allein dafür verantwortlich, dass es das Delikt Schwarzarbeit gibt. Nach meinem Dafürhalten darf man nicht ausblenden, dass es sich hierbei um bewusst handelnde Akteure am Arbeitsmarkt innerhalb der Gesellschaft handelt, die sich sowohl auf der Anbieterseite als auch auf der Nachfragerseite voll bewusst sind, was sie tun. Sie wissen, was sie tun. Das ist in jedem anderen Fall des persönlichen Handelns ebenfalls der Fall. Dass eine Grenze überschritten wird, ab der das Strafrecht oder das Ordnungswidrigkeitenrecht greifen und letztlich der Bereich verlassen wird, der zu einer Gesellschaft gehört, die nur funktioniert, wenn die entsprechenden Spielregeln eingehalten werden, das ist allen Akteuren an dieser Stelle sehr wohl bewusst.

Da gibt es auch keine Ausflüchte. Das sind keine Kavaliersdelikte. Sie sind hart zu verfolgen, weil sie Entzüge in unseren Systemen erzeugen und damit die staatlichen Möglichkeiten eingegrenzt werden, dass der Staat seine Aufgaben für die Allgemeinheit, aber auch für die Schwächsten innerhalb eines Gesamtsystems erfüllt, weshalb er über entsprechende finanzielle Ressourcen verfügen muss.

Ich möchte es an dieser Stelle jetzt nicht auf mich nehmen und große Teile unserer doch allen vorliegenden Beantwortung hier vorlesen. Ich möchte aber zumindest einige Dinge herausgreifen, die zu den alternativen bzw. alternierenden Schwerpunktgruppen gehören, die wir als Landesregierung positiv mit begleiten und stimulieren wollen.

Zur Verbesserung der Effizienz der Schwarzarbeitsbekämpfung sollen jeweils wenigstens drei örtlich zuständige Bekämpfungsstellen in den Regionen für einen bestimmten Zeitraum zu einer Schwerpunktgruppe zusammengefasst und durch externen Sachverstand verstärkt werden. Hierbei geht es darum, dass die Zuständigkeiten, die sowohl beim Landkreis und den Bundesbehörden als auch bei sonstigen Verwaltungsstellen im kommunalen Bereich liegen, so zu Schwerpunktgruppen zusammengefasst werden, dass sie besser koordiniert und effektiver unter Nutzung ihrer Ressourcen zum Einsatz kommen können. Diese Gruppen könnten koordinierte Schwerpunktaktionen in gemeinsamen örtlichen Zuständigkeitsbereichen durchführen, weil es sich um Dinge handelt, die eine sehr große Vor-Ort-Kenntnis erfordern.

Das Landesverwaltungsamt soll hierbei die Rolle einer zentralen Koordinationsstelle wahrnehmen. In der Eigenschaft als obere Aufsichtsbehörde wählt es die jeweiligen Schwerpunktregionen aus und stellt den Kontakt zu den Bundesbehörden, insbesondere zur jeweils zuständigen Einheit der Finanzkontrolle Schwarzarbeit her. Die Handwerkskammern Halle und Magdeburg sollen an diesen Maßnahmen beteiligt werden.

Sie sehen, dass wir eine ganze Reihe von Mitgliedern in einen Bereich hineinnehmen müssen, die eigentlich von

der Gesetzgebung her nur mittelbar betroffen sind, aber aufgrund ihrer Vor-Ort-Kenntnis und auch im Sinne der Prophylaxe und der Öffentlichkeitsarbeit an dieser Stelle einfach erforderlich sind.

Wenn wir hierbei noch aktiver werden sollen, dann müssen wir auch die Öffentlichkeitsarbeit intensivieren. Im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit sollen in SachsenAnhalt Aktionstage zur Bekämpfung der Schwarzarbeit stattfinden. Diese sollen durch die kommunalen Verfolgungsbehörden organisiert und durchgeführt sowie von uns unterstützt werden, damit durch eine medienwirksamen Aufbereitung und Auswertung dieser konkreten Tage das Unrechtsbewusstsein der Bevölkerung angeregt bzw. gestärkt werden kann. Es muss erreicht werden, dass jeder begreift, dass es sich bei Schwarzarbeit - ich sagte es bereits - nicht um ein Kavaliersdelikt handelt.

Es geht vor allen Dingen um die Verbesserung der Qualifikation der mitwirkenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter; denn aufgrund der sehr unterschiedlichen Zuständigkeit wird das Zusammenwirken nicht regulär, ständig und auch überprüft trainiert, sondern es gibt immer nur anlassbezogene Einsätze, die in den Regionen von sehr unterschiedlicher Dichte sein können.

Eine erfolgreiche und effektive Schwarzarbeitsbekämpfung setzt also gleichzeitig voraus, dass es sich um fachlich spezialisierte und geschulte Teams handelt, die sich blind verstehen, mit denen man zum Beispiel an exemplarischen Baustellen einfach den gemeinsamen Einsatz übt, bei der Polizei beginnend, was die Absperrung und die Kenntlichmachung der registrierten Beschäftigten auf Baustellen anbelangt, aber auch was die Zuführung zu den Behörden anbelangt, um die Personalien aufzunehmen und die Strafverfolgung einzuleiten, wenn es sich wirklich um Delikte handelt. Da gab es schon in den 90er-Jahren durchaus gute Ergebnisse. Aufgrund der Zusammenführung der entsprechenden Zuständigkeiten in das Bundeshauptzollamt ist hierbei sicherlich noch einmal Nachsetzungsbedarf zu verzeichnen.

Zur Umsetzung des Schwarzarbeitserlasses sind Gespräche mit den zu beteiligenden Landkreisen, Handwerkskammern und Zollbehörden aufgenommen worden. Hier sind wir also nicht erst seit gestern tätig. Konkret heißt das, dass wir am 19. November 2008 zum Beispiel ein Gespräch zur Koordinierung der Bekämpfung der Schwarzarbeit mit den Kammern im Landesverwaltungsamt durchgeführt haben. Am 11. Dezember 2008 haben wir die Auftaktveranstaltung zur Umsetzung des gemeinsamen Runderlasses zur Bekämpfung der Schwarzarbeit im Ministerium für Wirtschaft und Arbeit mit folgenden Ergebnissen durchgeführt.

Die Aufgaben der Bekämpfung der Schwarzarbeit sind vor allen Dingen durch personelle Engpässe in Landkreisen und kreisfreien Städten geprägt. Das war unsere Analyse. Dieses Problem soll durch die Bildung von Schwerpunktgruppen, wie schon benannt, gelöst werden.

Darüber hinaus bestand aber auch Konsens, dass der Schulungsbedarf für die im Rahmen der Schwarzarbeitskämpfung eingesetzten Mitarbeiter abgedeckt sein muss. Hierzu muss zum einen der finanzielle Rahmen geschaffen werden. Zum anderen müssen die Landkreise und kreisfreien Städte hierfür sensibilisiert werden.

Für Schulungsmaßnahmen wurden deswegen vom Wirtschaftsministerium für das Jahr 2009 10 000 € zur Ver

fügung gestellt. Hierbei handelt es sich nicht um regulär zur Verfügung stehende Mittel; denn diese Mittel sind auf die Ressourcen draufzusetzen, die wir haben, um diese Prozesse permanent und kontinuierlich zu begleiten. Es ist also ein zusätzlicher Betrag.

Gleichzeitig bestand dahin gehend Konsens, dass die Öffentlichkeitsarbeit so zu verstärken ist, dass mit ausgewählten pressewirksamen Veröffentlichungen über konkrete Kontrollergebnisse vor Ort Prophylaxe betrieben werden kann und damit auch entsprechend dem Branchenmix vor Ort Ergebnisse erzielt werden können.

Letztlich verständigten wir uns auf regelmäßige Treffen aller an der Schwarzarbeitsbekämpfung beteiligten Behörden und auch darauf, noch intensiver mit dem Hauptzollamt zusammenzuarbeiten. Die Hauptzollämter sind hierbei in einer Schlüsselfunktion. Aufgrund der Bundeszuständigkeit ist es immer wieder unsere Aufgabe, die notwendigen Vernetzungen mit den Ebenen darunter durchzuführen.

Am 29. Januar 2008 folgte dann das zweite Koordinierungstreffen aller zuständigen Stellen zur Bekämpfung der Schwarzarbeit. Der Mittelzusage des Wirtschaftsministeriums folgte die Einleitung der Schulungsmaßnahmen durch das Landesverwaltungsamt. Hierbei sind wir also mitten im Gange. Sie sehen also auch anhand bestimmter Antworten, die Ihnen zugegangen sind, dass auch die Landesregierung noch einmal Maßnahmen ergriffen hat.

Aber ich sage es noch einmal ganz kurz zum Schluss: All das, was wir von Staats wegen tun, was wir im Sinne der Qualitätsverbesserung trainieren und was wir durch entsprechende öffentlichkeitswirksame Darstellungen von Kontrollergebnissen präsentieren, wird immer wieder an folgende Grenze stoßen: Dort handeln Menschen mit einem klaren Unrechtsbewusstsein. Sie stellen dieses hinten an und überschreiten bewusst gesellschaftlich und rechtlich gesetzte Grenzen zum eigenen Vorteil. Daran wird letztlich auch ein Staat nichts dauerhaft ändern können.

Wir müssen nur die Schwelle bezüglich der persönlichen und individuellen Wahrnehmung, wenn es also darum geht, dass man Unrecht tut, so niedrig wie möglich hängen und dieses Unrechtsbewusstsein auch in eine gesamtgesellschaftliche Diskreditierung hineinbringen, sodass eben auch die Nachbarn und alle diejenigen, die in einer Kammer oder in einer Innung miteinander kommunizieren und arbeiten, schlicht und einfach über Kreuz hinsehen, was gemacht wird. Alle Beteiligten müssen sich darüber im Klaren sein, dass es an dieser Stelle eben keine Bagatellen gibt.

In diesem Zusammenhang muss man sich sicherlich auch mit der politischen Verantwortlichkeit auseinandersetzen, wenn es darum geht, die von uns benannten Fehlanreize für die Zukunft durch ein homogenisiertes und in sich schlüssiges Steuer- und Abgabensystem auszuräumen. Da ist sicherlich viel zu tun. Das bedingt einander auch; denn wenn wir an dieser Stelle für weniger Einnahmen beim Staat sorgen, heißt das, dass wir auch weniger im sozialen System ausgeben können.

Deswegen ist es notwendig, dass die im sozialen Bereich erforderlichen Mittelvolumina aufgrund eines fluktuierenden bzw. sehr flexiblen und belastbaren Arbeitsmarktes nicht mehr benötigt werden, sondern dass durch zusätzliche Arbeitsplätze schlicht und einfach da

für gesorgt wird, dass wir Sozialausgaben in den Größen, wie wir sie bis jetzt benötigen, zukünftig nicht mehr brauchen.

Aber das ist eine Prognose, die gerade in der jetzigen wirtschaftlichen Krisenzeit nur schwierig zu erfüllen ist. Deswegen bitte ich um eine ausgewogene Diskussion, die weg kommt von diesem Schwarz-Weiß-Klischee und sehr differenziert in die Gesamtproblematik einsteigt. - Herzlichen Dank.

(Beifall bei der CDU)

Vielen Dank, Herr Minister, für Ihren Beitrag. - Bevor wir die Debattenbeiträge hören, begrüße ich Seniorinnen und Senioren des Deutschen Roten Kreuzes Eckartsberga auf der Südtribüne. Herzlich Willkommen, meine Damen und Herren!

(Beifall im ganzen Hause)

Wir treten in die Debatte ein. Als erstem Redner erteile ich für die SPD-Fraktion dem Abgeordneten Herrn Miesterfeldt das Wort. Bitte schön.

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Lieber Kollege Franke, das Beispiel mit dem Barkeeper war für mich ein schlechtes Beispiel, weil ich diese Berufsgruppe sehr selten in Anspruch nehme. Hätten Sie mich nach Malern und Dachdeckern gefragt, hätte ich Ihnen eine befriedigende Antwort auf Ihre Frage geben können.

(Zustimmung bei der SPD)

Meiner Befriedigung möchte ich Ausdruck verleihen, indem ich den Mitarbeitern der Landesregierung noch einmal ausdrücklich für die umfangreiche Beantwortung dieser schwierigen Fragen danke. Warum schwierig? - Das haben meine Vorredner auch schon ausgeführt: weil die Datenlage vage ist, sich in nebulösem Gefilde bewegt und wir trotzdem an diesem Thema dran bleiben müssen.

Mit der Schwarzarbeit ist es so ähnlich wie mit dem heutigen Wetter: Wir haben uns im Laufe der Lebensjahre daran gewöhnt. Beim Wetter ist das, glaube ich, ganz gut so, bei der Schwarzarbeit wäre das schlecht. Wir sollten uns nicht daran gewöhnen; wir sollten weiterhin die Ursachen und die Wirkungen bekämpfen.

Die Summe von 349 Milliarden €, die der Kollege Franke genannt hat, muss man sich einmal auf der Zunge zergehen lassen - obwohl das vielleicht nicht das richtige Bild ist. Das entspricht dem Haushalt für das Land Sachsen-Anhalt für 30 Jahre. Das muss man sich einmal verdeutlichen. Dann kann man nur - auch hierzu wiederhole ich gern, was meine Vorredner gesagt haben - von handfester Wirtschaftskriminalität sprechen.

Die Schädigungen sind bekannt, die Auswirkungen sind bekannt. Es sind in erster Linie die Ehrlichen, die hier betrogen werden, die ehrlichen Arbeitgeber - das sage ich ausdrücklich - und die ehrlichen Arbeitnehmer. Mit jedem Euro, der dort verloren geht, ob das die Sozialkassen oder die Steuereinnahmen betrifft, wird dem Staat und damit jeder Bürgerin und jedem Bürger Geld an anderer Stelle entzogen, das dort nötig wäre, und

nicht nur in solchen schwierigen Zeiten, wie wir sie gerade finanz- und wirtschaftpolitisch durchleben, sondern generell.

Deshalb gibt es zur Bekämpfung der illegalen Beschäftigung und der Schwarzarbeit keine Alternative. Es werden immer wieder Ansätze gemacht und Versuche gestartet. Ich benenne nur einmal die Änderung zum SGB IV im November 2008. Ich beziehe mich auf die Aktivitäten, die der Minister gerade vorgestellt hat, und ich denke, das es in Zukunft noch weitere geben wird.

Auch über die Ursachen ist schon geredet worden. Ein Wirtschaftsminister, den es in diesem Lande einmal gab, hat damals den Schwarzarbeitsmarkt auch den „dritten Arbeitsmarkt“ genannt. Damit wird dieser fast ein wenig geschönt. Aber was einem durch diesen Begriff „dritter Arbeitsmarkt“ bewusst wird, ist, dass er mit dem ersten und dem zweiten Arbeitsmarkt korrespondiert, dass auch er eben von Angebot und Nachfrage lebt und von dort auch gesteuert wird.

Es ist nicht zu leugnen, dass es einen Zusammenhang zwischen der Steuer- und Abgabenlast und der illegalen Arbeit gibt. Aber die Frage, was denn nun eine zu hohe Steuerlast sei, wird doch meist nach sehr subjektiven Empfindungen und selten nach objektiven Kriterien beantwortet. Die attraktivste Steuerlast, die die Schwarzarbeit vielleicht völlig unattraktiv machen würde, läge natürlich bei null, obwohl es im Land der Steuerminderer - so will ich es einmal höflich ausdrücken - auch dann sicherlich noch den einen oder anderen gäbe, der auch auf null Euro Steuern einen Bonus einfordern würde.

Das Hauptproblem ist, dass die Schwarzarbeit in unserer Gesellschaft stillschweigend akzeptiert wird und dass das Unrechtsbewusstsein nur sehr gering ausgeprägt ist.

Die in unserem Hause ganz rechts sitzende FDP singt natürlich - auch Sie, Herr Franke, haben es auch wieder gesungen - das Lied der Steuer- und Abgabensenkung.

(Zustimmung bei der FDP)

- Bevor Sie klopfen, darf sich Sie darauf aufmerksam machen, dass es Zeiten gab, als Sie im Bund mitregiert haben, zwischen 1968 und 1998, in denen die Mehrwertsteuer von 11 % auf 15 % angehoben wurde - mit Ihrer Stimme.