Ich sehe das nicht so. Wenn der Landkreis bzw. die entsprechende Schülerbeförderungsgesellschaft denkt, das entsprechend im Griff zu haben, und wenn sie das auch anders zu kontrollieren vermag, dann kann der Landkreis im Rahmen seiner kommunalen Selbstverwaltung die 100 € gern weiter übernehmen. Ich bin der Meinung, die Entscheidung sollten wir dem Landkreis überlassen.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich möchte zum Schluss der Debatte doch noch einmal auf das eine oder andere eingehen, das gesagt worden ist.
Zunächst ein Hinweis, weil der Minister über die Frage der unterschiedlichen Situation der Schülerinnen und Schüler geredet hat: Die Frage der dualen Berufsausbildung ist bei uns nicht inbegriffen - nicht dass wir uns missverstehen.
Dann haben Sie auf die Tatsache verwiesen, dass es uns im Jahr 2005 nur um diejenigen ging, die von Hartz IV betroffen sind. Das wäre in etwa derselbe Ansatz, den Sie jetzt auch vertreten, und zwar einen sozialen Ausgleich herzustellen. Vor diesem Hintergrund möchte ich Sie an die Diskussion erinnern, die wir damals geführt haben, auch daran, mit welchem Ergebnis wir sie geführt haben.
Wir haben damals in der Tat beantragt, genau für diese Gruppe einen Weg für eine Entlastung zu finden. Das Ergebnis nach den Gesprächen, die Sie auch mit den kommunalen Spitzenverbänden geführt hatten, war dann, dass es dafür keine Lösung gab.
Allein aufgrund dieser Tatsache haben wir gesagt: Gut, wenn das auf diesem Wege nicht regelbar ist, dann müssen wir eben an das Schulgesetz heran und einen generellen Rechtsanspruch darin vorsehen.
Ich möchte auch noch an etwas anderes erinnern, das damals eine Rolle gespielt hat und auch entscheidend dafür ist, dass wir uns jetzt so entschieden haben. Damals haben wir nur über die Frage geredet, was die Landkreise tun können, um an dieser Stelle eine Entlastung herbeizuführen. Sie wissen, dass die Landkreise in Zeiten der Haushaltskonsolidierung nur schwerlich in der Lage sind, freiwillig etwas zu leisten, um Entlastungen in diesem Bereich zu erreichen. Das können Sie nur erreichen, wenn Sie daraus eine pflichtige Aufgabe machen; ansonsten werden die Mittel, die er dafür aufwendet, wieder gestrichen.
Des Weiteren möchte ich etwas zu den Mitnahmeeffekten sagen. Zunächst bin ich der Kollegin Hüskens sehr dankbar für die Frage, die sie hinsichtlich der Kosten gestellt hat, weil ich in der Tat - das will ich hier auch noch einmal sagen - nach den Diskussionen, die wir bis jetzt schon vier Jahre lang geführt haben, und nach dem, was ich heute auch von den Koalitionsfraktionen gehört habe - und zwar Ungereimtheiten -, die Seriosität der Kostenaufstellung, die mittlerweile vorliegt, nach wie vor anzweifle. Das will ich noch einmal sehr deutlich gesagt haben.
Noch etwas zu der Frage der Ordnungspolitik. Das ist in der Tat - ich habe es ja in der Begründung zu dem Gesetzestext gelesen; Sie haben das heute noch einmal vorgetragen - eine sehr seltsame Argumentation. Was ist denn mit den Schülerinnen und Schülern bis Klasse 10, die von ihren Eltern in die Schule gefahren werden? - Auch für diese Schülerinnen und Schüler gibt es einen Rechtsanspruch auf Kostenbefreiung - selbstverständlich.
(Zuruf von der LINKEN - Herr Tullner, CDU: Das stimmt doch gar nicht! - Herr Weigelt, CDU: Da gibt es auch eine Schulpflicht!)
Aus meiner Sicht ist das ein vorgeschobenes Argument, weil Sie nach wie vor nicht bereit sind, konsequent den Schritt zu machen; das ist eine Ausweichtaktik.
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Über die Frage der lyrischen Qualität meines Eingangsstatements möchte ich mich jetzt nicht auslassen. Eines habe ich aber bewusst an den Anfang meines Redebeitrages gestellt,
Ich habe am Anfang meiner Rede bewusst auf die Frage hingewiesen, was Sie denn so in der Öffentlichkeit erzählen, beschließen und was hier dann am Ende auf den Tisch kommt. Ich habe weder von der CDU noch von der SPD heute gehört, warum zwei Parteien, die sich in der Frage der Kostenbefreiung einig sind, nicht in der Lage sind, einen Beschluss zur Kostenbefreiung herbeizuführen. Das hat sich mir bisher nicht erschlossen.
Wissen Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen von der SPD, das muss ich dann doch noch sagen: Sie geben im Moment sehr viel Geld dafür aus, Plakate zu kleben. Darauf steht etwas über heiße Luft geschrieben. Ich muss einfach sagen: Was Sie hier im Moment beim Thema Schülerbeförderung ablassen - da passen Sie mal auf, dass Sie von der vielen heißen Luft nicht weggeblasen werden, liebe Kollegen.
(Heiterkeit und starker Beifall bei der LINKEN - Frau Budde, SPD: Das hat es ja getroffen! - Herr Dr. Schrader, FDP, lacht)
Ich setze darauf, dass wir in der gewohnt sachlichen Argumentation im Ausschuss für Bildung, Wissenschaft und Kultur
(Lachen bei der CDU - Herr Weigelt, CDU: Das war Ihr Auftakt! - Frau Weiß, CDU: Das war ein guter Auftakt!)
im Ergebnis der Anhörung zu einem Gesetz kommen, das am Ende eines vierjährigen Diskussionsprozesses
Nach verbundener Debatte werden wir jetzt getrennt über die Überweisung der Gesetzentwürfe abstimmen. Zunächst stimmen wir über den Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE in der Drs. 5/1931 ab. Ich habe vernommen, dass es Wille aller Fraktionen war, den Gesetzentwurf zur federführenden Beratung in den Bildungsausschuss und zur Mitberatung in die Ausschüsse für Finanzen und für Landesentwicklung und Verkehr zu überweisen.
Wenn es dagegen keinen Widerspruch gibt, dann bitte ich um das Kartenzeichen. Wer damit einverstanden ist, den Gesetzentwurf - -
Die anderen waren unstrittig. Ich würde zunächst über die Überweisung an den Innenausschuss abstimmen wollen. Wer dafür ist, dass der Gesetzentwurf auch an den Innenausschuss überwiesen wird, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Das sind die FDP- und die CDUFraktion sowie Teile der SPD-Fraktion. Damit ist es die Mehrheit.
Dann kommen wir zur Abstimmung über die Überweisung des Gesetzentwurfs der Fraktion DIE LINKE in der Drs. 5/1931 zur federführenden Beratung an den Bildungsausschuss und zur Mitberatung an die Ausschüsse für Finanzen, für Landesentwicklung und Verkehr sowie für Inneres. Wer damit einverstanden ist, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Das sind alle Fraktionen. Damit ist der Gesetzentwurf in diese Ausschüsse überwiesen worden.
Jetzt stimmen wir über die Überweisung des Gesetzentwurfs der Landesregierung in der Drs. 5/1938 einschließlich des Änderungsantrags der FDP-Fraktion in der Drs. 5/1965 ab. Wer damit einverstanden ist, dass diese Beratungsgegenstände ebenfalls an die eben genannten Ausschüsse überwiesen werden, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Das sind alle Fraktionen. Damit sind beide Gesetzentwürfe an die entsprechenden Ausschüsse überwiesen worden. Wir verlassen den Tagesordnungspunkt 6.