Protokoll der Sitzung vom 07.05.2009

(Beifall bei der FDP)

Des Weiteren bestand der einmütige Wille des Landtages, die Landesregierung möge eine Konzeption erstellen; denn nur auf dieser Grundlage - das sehen wir jetzt auch an diesem stückelhaften Gesetzentwurf - ist es möglich, die Verbesserung der Schülerbeförderung klar zu regeln. Dabei geht es nicht nur um die Frage der Kostenbeteiligung, dabei geht es im Wesentlichen auch um die Frage von Qualität und Erreichbarkeit.

(Beifall bei der FDP)

Deshalb, meine sehr geehrten Damen und Herren, ist an dieser Stelle der Gesetzentwurf der LINKEN vorzuziehen vor dem der Regierungskoalition,

(Zustimmung bei der LINKEN)

weil er nämlich die Fragen für die Klassen 1 bis 12 bzw. 13 einheitlich regelt. Sehr geehrte Damen und Herren der Koalition, es ist der große Schwachpunkt an Ihrem Entwurf, dass die Klassen 1 bis 10 völlig anders betrachtet werden als die Klassen 11 und 12. Wir haben es auch an der Antwort des Herrn Kultusministers gesehen, dass die Problematik, bei dem einen möge nur das erstattet werden, was genutzt wird, bei den anderen offensichtlich alles, zu einem klaren Bruch führt, den Sie rechtlich und inhaltlich dauerhaft nicht durchhalten werden.

(Beifall bei der FDP - Zustimmung bei der LIN- KEN)

Deshalb zielt unser Änderungsantrag darauf ab, dass die Frage der Kostenerstattung für alle einheitlich gilt und dass es hierbei nicht mehr wie bisher so ist, dass zum Beispiel in der Stadt Halle erst ab einer Strecke von 3 km erstattet wird oder überhaupt nicht. Das ist ein Unding und das führt immer wieder zu der Diskussion, dass der eine oder andere Meter ganz unabhängig von der Lage des Kindes und seiner Bewegung zu einer Benachteiligung führt.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir sind auch der Meinung, dass es notwendig ist, für das Kind den Weg zu der Schule zu bezahlen oder die Kosten zu erstatten oder zu ermöglichen, die es besucht.

Gerade die Damen und Herren der Koalition haben ja im Koalitionsvertrag darauf abgezielt, dass die Schuleinzugsbereiche im Sekundarschulbereich aufgelöst werden sollen. Das ist ihr Schritt zur Qualitätsverbesserung. Aber wenn die Kostenerstattung nur zur nächstgelegenen Schule erfolgt, dann können die Eltern natürlich nicht frei wählen, dann sind die Eltern in der freien Wahl der Schule behindert, jedenfalls diejenigen, denen es sozial nicht so gut geht. Damit ist die Qualitätsentwicklung der Schulen abgeschnitten, indem es vom Schulweg abhängt, welche Schule besucht wird, und nicht von der Qualität.

(Beifall bei der FDP)

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir sind auch dafür, dass bei den Finanzen endlich alle Titel zusammengeführt werden. Wer hat denn im Haushaltsplan noch einen Durchblick? Wer hat denn noch mitbekommen, dass auf der einen Seite 6 Millionen € gestrichen werden beim Ausbildungsverkehr, während auf der anderen Seite 4 Millionen € wieder auftauchen?

Hierbei muss endlich Klarheit einziehen, die Kommunalzuweisungen müssen einheitlich geschehen und hier muss auch das Ziel - deshalb auch vorhin die Diskussion - definiert werden, ob es um den Erhalt des ÖPNV oder um den Schülerverkehr geht. Danach sind dann die Förderungen auszurichten.

(Beifall bei der FDP)

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir haben im Übrigen jetzt, wenn es so geregelt ist, bei den Klassen 1 bis 13 immer noch das kleine Problem der Kinder im Kindergarten, die über sechs Jahre alt sind, die häufig die vollen Kosten zu tragen haben, weil es überhaupt keine Regelung gibt. Vielleicht sollte man das an dieser Stelle noch einmal mit diskutieren, damit wir nicht in einem Jahr einen erneuten Gesetzesantrag haben, in dem festgestellt wird, dass der Besuch vorschulischer Einrichtungen auch vom Portmonee abhängig ist, jedenfalls für diejenigen, die einen etwas weiteren Weg zu ihrem nächsten Kindergarten haben.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Bevor die Koalition sich jetzt für die Investitionen in der Krise feiern lässt: Es mag ja wahlkampfpolitisch schön sein, jetzt die 4 Millionen € hierfür zu finden, aber wenn der Finanzminister endlich zustimmen könnte, dass das 18-Milliarden-€-Paket der Forschungsoffensive, das die Kultusminister längst beschlossen haben, bestätigt wird, dann wäre dies ein klares Signal für die Bildung und nicht nur ein offenkundiges Signal für Stückwerk. - Ich danke Ihnen.

(Beifall bei der FDP)

Danke, Herr Kley. - Für die CDU-Fraktion spricht die Abgeordnete Frau Feußner.

Frau Präsidentin! Liebe Kollegen! Eine Änderung des Schulgesetzes - kurz: den finanziell gestützten Schülertransport für die Klassen 11 und 12 und Teile der Schüler in berufsbildenden Schulen vorzunehmen - haben wir hier im Hause - das ist heute mehrfach betont worden - schon sehr häufig diskutiert. Immer wieder gab es Bestrebungen, mal von der einen und mal von der anderen Partei, hierfür etwas zu tun. Meist sind diese Änderun

gen wegen finanzieller Zwänge oder anderer Gründe zurückgewiesen worden. Auch das wurde hier bereits erwähnt.

Dies möchte ich voranstellen, da die finanziellen Zwänge natürlich heute auch nicht geringer sind, als sie damals waren. Ich möchte nur daran erinnern - auch das wurde schon genannt -, dass wir uns derzeit in einer Finanz- und Wirtschaftskrise befinden und nicht wissen, wie weit sie sich ausdehnt. Deshalb sollten wir bei jeglichen politischen Willensbekenntnissen oder auch -bekundungen immer vorsichtig sein und ausreichend gut abwägen.

Die Koalitionsfraktionen haben die Landesregierung mit einem Entschließungsantrag beauftragt, eine Konzeption zu erarbeiten, die Regelungen zu einer Kostenbeteiligung am Schülertransport für die oben genannten Schülergruppen beinhalten soll. Diese liegt nun vor, und da der Auftrag, eine Konzeption zu erstellen und in diesem Zusammenhang einen Gesetzentwurf zu erarbeiten, eigentlich zum Zeitpunkt des nächsten Doppelhaushaltes erledigt werden sollte, liegt der Gesetzentwurf sogar schon vorzeitig vor. Die Koalitionsfraktionen bzw. die Landesregierung beabsichtigen, das schon zum kommenden Schuljahr gültig werden zu lassen.

Diskussionsbedarf gibt es weiterhin zur Eigenbeteiligung der Eltern. Das ist auch hier in der Diskussion eben deutlich geworden. Das wurde auch in der Anhörung zum Gesetzentwurf der Landesregierung deutlich. Man wird sehen, da wir eine eigene Anhörung im Ausschuss haben werden, wie wir damit als Koalitionsfraktionen bzw. als Landtag umgehen.

Eines muss man aber an dieser Stelle sagen: Es ist für viele Eltern eine enorme finanzielle Entlastung, wenn sie sich nunmehr mit 100 € pro Schuljahr am Schülertransport beteiligen. Gerade für Eltern im ländlichen Bereich - das möchte ich noch einmal betonen -, wo in der Regel die Fahrtstrecken länger sind und demzufolge auch teurer sind, wird es zu einer enormen Entlastung kommen, im Gegensatz natürlich zu den kreisfreien Städten, wo sich sicherlich nicht viel verändern wird.

Schwer haben wir uns bis heute damit getan, was den in den Landeshaushalt einzustellenden Betrag anbelangt. Auch das wurde in der Diskussion bereits deutlich. Nachfragen, Kleine Anfragen aus den verschiedensten Fraktionen haben keine wesentliche Klarstellung bringen können. Das muss man dieser Stelle auch sagen.

Dies soll keine Kritik an der Landesregierung sein, sondern an den Gebietskörperschaften, die für den Schülertransport zuständig sind. Meist waren keine bzw. nur widersprüchliche Aussagen zu erfahren. Das macht das Verfahren in Gänze nicht einfacher. Die Landesregierung hat sich bemüht, nunmehr eine Kostenanalyse vorzunehmen, und beziffert das Ergebnis - das ist auch bereits genannt worden - auf 7,25 Millionen € im Jahr.

Da diese Ungereimtheiten immer noch nicht endgültig ausgeräumt sind, wäre es aus unserer Sicht besser gewesen, man hätte zunächst in einer Region oder in einem Landkreis modellhaft erprobt, wie hoch die anfallenden Kosten tatsächlich sind. Genauso wäre eine direkte Beteiligung pro in Anspruch genommener Fahrkarte eine weitere mögliche Variante, um eine genauere Kostenanalyse vorzunehmen. Dazu steht auch noch eine Antwort auf eine Kleine Anfrage meinerseits aus.

Ich möchte an dieser Stelle nicht falsch verstanden oder interpretiert werden. Das Anliegen einer Kostenentlas

tung trägt unsere Fraktion in vollem Maße mit. Andererseits haben wir aber auch gerade gegenüber unserer jüngeren Generation einen Auftrag, eine möglichst nicht so hohe Schuldenlast bzw. eine niedrige Schuldenlast zu hinterlassen. Deshalb sollten wir ganz genau prüfen, um die Belastungen - schließlich sind es ja Leistungsgesetze -, die auf Dauer unseren Landeshaushalt belasten, so gering wie möglich zu halten, zumal diese Mittel dann auch noch in die Gesamtsumme des FAG einfließen sollen.

Liebe Kollegen! Am Ende meiner Ausführungen möchte ich noch eine Bemerkung zu den Ausführungen des Ministers machen: Ich kann ihm nur darin beipflichten, dass es hoffentlich keine Verrechnung der Kosten für die Schülerbeförderung mit dem Bildungsetat geben wird. Es wäre schädlich, wenn dadurch eventuell schulische Projekte oder auch die inhaltliche Arbeit an Schulen reduziert oder sogar eingestellt werden müssten, die wir eigentlich - das sage ich ganz bewusst - mit einer solchen Summe eher noch verstärken sollten. - Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU)

Danke, Frau Feußner. - Für die Fraktion DIE LINKE spricht Herr Höhn.

(Herr Kley, FDP: Was ist mit meiner Frage?)

- Entschuldigung, das habe ich vergessen. Bitte schön.

Sehr geehrte Kollegin Feußner, Sie haben vorhin über das Thema der Kostenbeteiligung referiert, und auch der Herr Minister zielte darauf ab, dass die Kostenbeteiligung der Schüler und Eltern unbedingt notwendig ist, um nur die Karten zu verkaufen, die gebraucht werden. Es gibt aber einige Landkreise, die die Kosten im Moment zu 100 % erstatten. Das heißt, für diese Schüler würde sich nach Ihrem Gesetz die Situation verschlechtern,

(Frau Budde, SPD: Schwachsinn der Landkrei- se!)

weil dann auch die sozial Schwachen gezwungen wären, die 100 € zu bezahlen. Sehe ich das richtig?

(Zuruf von Herrn Dr. Eckert, DIE LINKE)

Ich kenne keinen Landkreis, der die Kosten zu 100 % übernimmt.

(Frau Dr. Hüskens, FDP: Was?)

- Dann nennen Sie mir bitte einmal einen.

(Zuruf von Herrn Tullner, CDU)

Ich kenne den Landkreis Jerichower Land, der sich an den Kosten beteiligt.

(Minister Herr Prof. Dr. Olbertz: Kann er doch weiterhin!)

Ich kenne den Landkreis Salzwedel, der sich an den Kosten beteiligt.

(Frau Budde, SPD: Er kann den Rest freigeben!)

Außerdem kann der Landkreis sicherlich weiterhin die 100 € übernehmen, wenn er das gern möchte. Das steht ihm doch frei.

(Frau Budde, SPD: Spart der Landtag!)

Dann wären aber Sinn und Zweck des vom Herrn Minister geforderten Eigenanteils zur Verhinderung der Inanspruchnahme ohne Kosten konterkariert.

(Frau Budde, SPD: Bringt doch dann den Satz „Sie wollen das nicht“! Dann hat es sich erledigt, wenn Sie es unbedingt totreden wollen!)

Wie gesagt: Im Landkreis Harz gibt es diese Regelung in einigen Bereichen