Protokoll der Sitzung vom 08.05.2009

Ich habe zur gestrigen Debatte, auch zum gestrigen Antrag der LINKEN doch einen erheblichen Widerspruch ausgemacht. Wenn DIE LINKE gestern gefordert hat, die Wettbewerbsfähigkeit der Landwirtschaft in SachsenAnhalt zu stärken, und dazu eine konkrete Bundesratsinitiative fordert, heute jedoch einen genau entgegengesetzten Antrag stellt, nämlich die Wettbewerbsfähigkeit einzuschränken, die Möglichkeiten einzuschränken, dann kann ich nicht mehr nachvollziehen, auf welcher Linie wir hier eigentlich sind.

(Zustimmung bei der CDU)

Wir begrüßen natürlich ausdrücklich die Investitionen in die Tierhaltung in Sachsen-Anhalt; denn es geht nicht nur um Schweine, sondern allgemein um Tierhaltung. Wenn man sich den Antrag der LINKEN genau ansieht, stellt man fest, dass es dabei nicht im Wesentlichen um die großen Anlagen geht, sondern darum, die allgemeine bäuerliche, die allgemeine landwirtschaftliche Tierproduktion einem Raumordnungsverfahren zu unterwerfen. Dem kann man absolut nicht zustimmen.

(Zurufe von der LINKEN)

- Das ist der Inhalt dieses Antrages. Darin steht, dass alle Vorhaben zur Errichtung von Tierproduktionsanlagen, die der Umweltverträglichkeitsprüfung unterliegen, einem Raumordnungsverfahren zu unterziehen sind. Das fängt zum Beispiel bei 2 500 Schweinen oder anderen Größenordnungen an, die in der normalen landwirtschaftlichen Produktion in Sachsen-Anhalt durchaus gängig sind. Das kann es wohl nicht sein.

Wir haben in Sachsen-Anhalt schon heute Genehmigungsverfahren, die anderthalb Jahre dauern. Man kann darüber streiten, ob das so lange dauern muss. Ich halte es aber durchaus für richtig, dass ordentlich geprüft wird, damit es anschließend keine Rechtsstreitigkeiten gibt und damit es anschließend nicht die Möglichkeit gibt, die bestehenden, mit erheblichem Investitionsbedarf errich

teten Anlagen auf dem Klageweg wieder zu eliminieren bzw. dort Rechtsunsicherheit zu schaffen.

Natürlich ist es so, dass Großanlagen heute, wenn sie ordentlich geprüft und ordentlich genehmigt sind, umweltrechtlich unbedenklich sind. Das ist doch völlig klar. Wir in Sachsen-Anhalt wären doch mit dem Klammerbeutel gepudert, wenn wir nicht dafür sorgen würden, dass die Tierproduktion in diesem Land wieder deutlich zunimmt. Das hat ja nicht nur Arbeitsplatzgründe - das ist ein vorrangiger Grund.

Es wird zwar immer argumentiert, dass mit diesen Anlagen gar keine Arbeitsplätze entstünden, aber man muss doch einmal sehen, was daran hängt. Daran hängt eine ganze Menge: Transport, Verarbeitung, Schlachtung, Tiertransportwege. Das alles sind deutliche Arbeitsplatzargumente.

Eines kann ich überhaupt nicht verstehen: Sie wollen keine Kohlekraftwerke im ländlichen Raum, Sie wollen keine Tierproduktion im ländlichen Raum. Wovon sollen wir im ländlichen Raum dann leben? Ich kann es nicht mehr nachvollziehen.

(Zustimmung bei der CDU)

Natürlich ist es so, dass wir bei den übergroßen Anlagen andere Probleme haben. Wir haben Probleme in den Dörfern, die mit dem Transport zusammenhängen. Man muss unter Umständen tatsächlich über die mit dem Gülletransport zu überwindenden Entfernungen nachdenken.

Das sind Fragen, die zwar auftauchen, aber sie haben nichts mit der Raumordnung zu tun. Das sind Fragen, die im Verfahren auch heute schon behandelt werden; denn in jedem UVP-Verfahren, in jedem BImSch-Verfahren müssen Sie die Stoffströme einer solchen Anlage darlegen, müssen Sie genau erklären, wie viele Transporte am Tag dorthin gehen, müssen Sie erklären, wohin sie anschließend gehen. Sie müssen bezüglich all der Dinge, die Sie heute hier angesprochen haben, ordentlich argumentieren.

Deswegen sind wir der Auffassung, dass die Genehmigungsverfahren, die wir in Sachsen-Anhalt haben, für die Produktionsanlagen ausreichend und dem Wettbewerb in Sachsen-Anhalt für die Tierproduktion angemessen sind und den Wettbewerbsstandort stärken. - Vielen Dank.

(Zustimmung der CDU)

Vielen Dank für Ihren Beitrag, Herr Daldrup. - Nun hat DIE LINKE noch einmal das Wort. Herr Dr. Köck, bitte schön.

Lieber Kollege Hauser, Sie müssen einen anderen Antrag haben als ich.

(Herr Hauser, FDP: Ich bin zu blöd, um das zu verstehen!)

- Nein. Deswegen reden wir hier über die Anträge, damit man bestimmte Dinge auch erläutern kann. Dann muss man aber auch richtig zuhören.

Um es noch einmal deutlich zu sagen: Es geht uns nicht darum, Viehbestände in Sachsen-Anhalt zu beschrän

ken, sondern es geht darum, wie die Viehbestände optimal verteilt werden,

(Oh! bei der FDP)

damit benachbarte Tieranlagen einander nicht negativ beeinflussen.

Wenn es also Transportprobleme gibt, dann betrifft das genau die raumordnerische Ebene, weil Transportprobleme eben nicht mit dem Bundes-Immissionsschutzgesetz erfasst werden können. Wenn also dort die Tieflader kommen und Ähnliches, dann muss das dort geprüft werden.

Ich kenne ein Verfahren, bei dem die Gülle verkauft wird, und weil die Gülle verkauft wird, ist sie nicht mehr Gegenstand des Verfahrens. Das ist eine tolle Sache. Abnahmeverträge für zwölf Jahre sind gut, aber die Anlagen sollen doch sicherlich länger produzieren.

Dort kommen Risiken auf die Gesellschaft zu, die - das sind die so genannten Skaleneffekte - für die betriebswirtschaftlich positiven Effekte sorgen, indem Kostenbestandteile und Risiken ausgelagert werden.

(Zustimmung bei der LINKEN)

Das muss man doch sehen und akzeptieren und die Größenordnungen abschätzen. Es geht im Raumordnungsverfahren darum, dass diese Dinge geprüft werden.

Was die Größe angeht - das hatte ich bei der Einbringung ausgeführt -, das betrifft auch die Wettbewerbseite: Es geht nicht darum, wettbewerbsfähig zu sein, sondern darum, gleiche Wettbewerbsbedingungen zu schaffen. Deshalb gab es auch die Anregung, auf der Bundesebene die Kriterien festzulegen, damit bundesweit einheitlich Großviehanlagen mit beispielsweise 100 000 Schweinen nach den gleichen Kriterien beurteilt werden, und nicht in einem Bundesland so und in einem anderen Bundesland anders.

(Zuruf von der Regierungsbank)

- Deswegen brauchen wir die Raumordnung, weil die eine Landschaft mehr verträgt und die andere weniger. - So nehmen beispielsweise die Transportprobleme unterschiedliche Dimensionen an usw. Es geht letztlich um ein Optimierungsproblem im Raum. Es geht darum, wie die Anlagen dort platziert werden können, um das Optimum für alle Beteiligten zu erreichen.

Ich denke, das können wir noch in aller Ruhe in den Ausschüssen besprechen. In dem Fall - wir haben es an der Aufregung gesehen - ist der Raumordnungsausschuss wohl besser geeignet, die Federführung zu übernehmen, weil dort die Emotionen vielleicht nicht ganz so hoch schlagen. - Danke.

(Beifall bei der LINKEN)

Vielen Dank, meine Damen und Herren. Ich sehe keine weiteren Debattenbeiträge. Ich habe vernommen, dass man einer Überweisung generell nicht ablehnend gegenübersteht.

Es ist beantragt worden, den Antrag an den Ausschuss für Landesentwicklung und Verkehr, an den Ausschuss für Landwirtschaft und an den Umweltausschuss zu überweisen. - Da Sie nicken, gehe ich davon aus, dass

die drei genannten Ausschüsse die gewünschten sind. Abgeordneter Herr Hauser hatte beantragt, den Landwirtschaftsausschuss mit der Federführung zu beauftragen. - Herr Bergmann?

Ich hatte beantragt, den Antrag zur federführenden Beratung an den Ausschuss für Landesentwicklung und Verkehr und zur Mitberatung an den Landwirtschaftsausschuss zu überweisen.

Ja, wir waren uns in Bezug auf die Ausschüsse einig. Ich wollte jetzt über den Antrag auf Überweisung des Antrags zur federführenden Beratung an den Ausschuss für Landwirtschaft, der von Herrn Hauser gestellt worden ist, abstimmen lassen.

Wer der Überweisung zur federführenden Beratung an den Landwirtschaftsausschuss zustimmt, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Zustimmung bei der FDP-Fraktion und vereinzelt bei der CDU. Die Frau Ministerin hat zugestimmt. Wer stimmt dagegen? - Die große Mehrheit ist dagegen. Damit ist es abgelehnt worden, den Landwirtschaftsausschuss mit der Federführung zu betrauen.

Ich stelle jetzt den Antrag zur Abstimmung, den Antrag zur federführenden Beratung an den Ausschuss für Landesentwicklung und Verkehr sowie zur Mitberatung an die Ausschüsse für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten sowie für Umwelt zu überweisen.

(Herr Gürth, CDU: Nein! - Zuruf: Nicht für Um- welt!)

- Entschuldigung, aber ich hatte ganz deutlich danach gefragt, und ich habe vernommen, dass er an die Ausschüsse für Landesentwicklung und Verkehr, für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten und für Umwelt überwiesen werden soll.

(Herr Dr. Köck, DIE LINKE: Nein, ausdrücklich nicht Umwelt! - Herr Gürth, CDU, meldet sich zu Wort)

- Ja, bitte.

Herr Präsident, könnten Sie einfach nacheinander über die Ausschüsse abstimmen lassen?

Das können wir machen. Das hätte ich jetzt ohnehin getan, Herr Kollege. - Wer stimmt dafür, den Antrag zur federführenden Beratung an den Ausschuss für Landesentwicklung und Verkehr zu überweisen? - Die große Masse. Dann brauche ich nicht nach Gegenstimmen und Enthaltungen zu fragen. Es ist so beschlossen worden.

Wer ist dafür, den Antrag an den Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten zu überweisen? - Ebenfalls die große Mehrheit. Es ist so beschlossen worden.

Wer ist dafür, den Antrag an den Ausschuss für Umwelt zu überweisen? - Die FDP-Fraktion, Herr Krause und die Frau Ministerin.

Damit ist es klar, dass der Antrag in der Drs. 5/1943 an den Ausschuss für Landesentwicklung und Verkehr zur

federführenden Beratung und an den Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten zur Mitberatung überwiesen wurde.

(Unruhe)