Protokoll der Sitzung vom 14.09.2006

(Frau Weiß, CDU: Ha, ha!)

Staunen ist der erste Weg zur Erkenntnis.

(Unruhe bei der CDU und bei der SPD - Zuruf: Können wir das noch einmal haben?)

So muss es wohl dem Verkehrsminister unseres Landes angesichts des inzwischen großen Zuspruchs für das so genannte begleitete Fahren mit 17 ergangen sein. Wer sich bereits mit der Thematik beschäftigt hat, der wird festgestellt haben, dass nun fast alle Bundesländer von dem Modell des begleiteten Fahrens Gebrauch machen wollen. Sachsen-Anhalt drohte bis vor Kurzem hierbei quasi zum Schlusslicht zu werden.

Die FDP-Fraktion hat sich in diesem Jahr mehrfach für die Möglichkeit des begleiteten Fahrens in SachsenAnhalt ausgesprochen. Die Reduzierung der Zahl der Verkehrsunfälle junger Fahranfänger ist mehr als beeindruckend. Ein von unserer Fraktion im Sommer durchgeführtes Expertengespräch hat unsere Auffassung bestätigt: Das Modell des begleiteten Fahrens mit 17 Jahren ist ein Beitrag für mehr Verkehrssicherheit in unserem Land.

Die Landesregierung sollte deshalb unverzüglich die Voraussetzungen dafür schaffen, damit auch hierzulande die Fahranfänger davon profitieren können. Daher freuen wir uns, Herr Minister Daehre, dass letztlich auch Sie nach langem Zögern den immer deutlicher werdenden Vorteilen dieses Modells nicht mehr widerstehen konnten.

(Zustimmung bei der FDP)

Mit dem Antrag der FDP wollen wir Liberale auch dafür Sorge tragen, dass Ihrer Ankündigung schnellstmöglich Taten folgen.

Das Thema des begleiteten Fahrens ist im Grunde denkbar ungeeignet für parteipolitischen Streit, geht es doch letztlich um die Frage, was getan werden kann bzw. was wir tun können, um die nach wie vor so erschreckend hohe Zahl von verletzten und getöteten Fahranfängern im Straßenverkehr zu reduzieren.

Die Verkehrsunfallstatistiken zeigen bundesweit zwar auch im ersten Halbjahr des Jahres 2006 einen rückläufigen Trend bei den Unfallzahlen auf. An dem vergleichsweise hohen Unfallrisiko junger Fahrer bzw. Fahranfänger hat sich aber nichts Entscheidendes geändert. Mit etwa 25 % weist die Personengruppe der 18- bis 25-Jährigen den höchsten Anteil an den Verkehrsunfällen auf. Hiervon sind laut Statistik insbesondere diejenigen Fahranfänger betroffen, deren Führerscheinprüfung noch keine sechs Monate her ist.

In absoluten Zahlen waren nach der vorläufigen polizeilichen Verkehrsunfallstatistik des Landes Sachsen-Anhalt für das Jahr 2005 in der Gruppe der jungen Fahrer bzw. der Fahranfänger 3 276 Verkehrsunfälle mit Personenschaden zu verzeichnen. Gegenüber dem Vorjahr 2004 verunglückten 31 Personen mehr, also etwa 1 % mehr. 57 junge Menschen wurden getötet und 717 wurden schwer verletzt. Bundesweit kamen im Jahr 2005 auf Deutschlands Straßen 5 400 Menschen ums Leben. Davon waren knapp 1 100 zwischen 18 und 24 Jahren alt.

Meine Damen und Herren! Diese Zahlen sind sicherlich Anlass genug zu fragen: Wie kann das Land SachsenAnhalt die Zahl der Verkehrsunfälle auch und gerade im Bereich der Fahranfänger reduzieren?

Derzeit nehmen bereits 13 Bundesländer an dem Modellprojekt „Begleitetes Fahren“ teil bzw. werden in absehbarer Zeit teilnehmen. Wir werden heute die Frage zu beantworten haben, ob das so genannte begleitete Fahren mit 17 Jahren ein weiterer sinnvoller Beitrag sein kann, um die Verkehrssicherheit für die jungen Fahranfänger in Sachsen-Anhalt zu verbessern.

Gestatten Sie mir einige Erläuterungen zur Thematik insbesondere für diejenigen, die sich damit bisher noch nicht auseinander gesetzt haben. Gelegentlich ist in diesem Zusammenhang nur lapidar von dem „Führerschein mit 17“ zu hören. Das verkürzt die Zielrichtung des Projekts und führt gelegentlich zu Missverständnissen.

Der jugendliche Fahrer, der an diesem Projekt teilnimmt, erhält zwar eine reguläre Fahrerlaubnis und ist damit auch normaler Verkehrsteilnehmer. Es kommen aber weitere Voraussetzungen dazu: Der Begleiter bzw. die Begleiterin muss mindestens 30 Jahre alt sein, er oder sie muss die Fahrerlaubnis mindestens seit fünf Jahren besitzen und darf nur drei Punkte im Zentralregister haben. Mit anderen Worten: Teile von ihnen scheiden schon aus.

Andere Fahranfänger als Begleiter scheiden demnach aus. Es wird gewährleistet, dass eine bestimmte Lebenserfahrung und Zuverlässigkeit bei den Begleitpersonen vorhanden ist. Das können, müssen aber nicht die Eltern sein. Der „gute Kumpel’“ aus der Disco wird es mit Sicherheit nicht sein. Es kann aber auch der ausbildende Meister oder Lehrherr sein. Die Begleitperson soll auch nicht die Funktion einer Art von Hilfsfahrlehrer übernehmen; vielmehr geht es darum, den Fahranfängern die notwendige Sicherheit und Ruhe zu vermitteln.

Bei dem Führerschein handelt es sich also letztlich um eine mit Auflagen versehene Fahrberechtigung. Die Fahrerlaubnis beschränkt sich auf das begleitete Fahren. Die Prüfungsbescheinigung ist befristet, die Probezeit beginnt und der Fahranfänger ist verantwortlicher Fahrzeugführer. Hinzu kommt eine obligatorische Vorbereitungsveranstaltung, in der über die Hintergründe, Ziele und Bedingungen des Modells informiert wird.

Häufig wird der Vergleich zu anderen europäischen Staaten gezogen. Das „Begleitete Fahren“ wird in anderen Ländern wie zum Beispiel in Schweden, Norwegen, Österreich, Großbritannien, Frankreich, Belgien, Luxemburg oder der Schweiz schon längere Zeit praktiziert. Die Ausgestaltung ist dort recht unterschiedlich. Schweden konnte seit der Einführung des Modells im Jahr 1993 die Unfallzahlen um ca. 40 % senken, Österreich beispielsweise mit dem Modell „L 17“ um 15 %.

Sicherlich kann man diese Ergebnisse nicht im Verhältnis 1 : 1 auf unsere Straßenverkehrsverhältnisse übertragen. Völlig zu Recht wird an dieser Stelle regelmäßig die Frage aufgeworfen, ob überhaupt eine Vergleichbarkeit gegeben ist. Aber selbst wenn das schwierig erscheint, die Zahlen, insbesondere in Schweden, lassen doch eine Tendenz deutlich werden: Diese Maßnahme ist geeignet, die Unfallzahlen und insbesondere die Anzahl der Toten zu reduzieren.

Es kommt hinzu, dass die Teilnehmer am „Begleiteten Fahren“ 64,5 % weniger Bußgelder als Fahranfänger in

der Kontrollgruppe auferlegt bekommen hatten. Die von der Justus-Liebig-Universität Gießen durchgeführte Begleitstudie kommt zu dem Ergebnis, dass die Teilnehmer am „Begleiteten Fahren“ signifikant seltener gegen die Verkehrsregeln verstoßen und weniger Unfälle verursachen. Letztlich, so die Studie, reduziere das „Begleitete Fahren“ das Anfängerrisiko und das so genannte Jugendlichenrisiko.

Meine Damen und Herren! Die, wie ich meine, mehr als beeindruckenden Zahlen haben die FDP-Fraktion veranlasst, im Juli dieses Jahres ein vorhin bereits erwähntes Expertengespräch durchzuführen. Teilnehmer waren unter anderem das Niedersächsische Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr, die Landesverkehrswacht, die Deutsche Polizeigewerkschaft und der Fahrlehrerverband. Die Meinungen waren einhellig: Alle Beteiligten sprachen sich für das Modell aus.

Das Modell des „Begleiteten Fahrens mit 17“ ist ein sinnvoller Beitrag für insgesamt mehr Verkehrssicherheit und die erste Maßnahme, die die Unfallzahlen bei Fahranfängern tatsächlich vermindert.

Ich möchte noch auf einige Äußerungen, die hierzulande in der Vergangenheit zu der Thematik getroffen wurden, Bezug nehmen. Herr Schröder von der CDU wurde im „Elbe-Report“ vom 16. Juli 2006 - das war kurz nachdem wir bekannt gegeben hatten, dass wir das sehr gut fanden - mit den Worten zitiert, die jetzt untersuchten Zeiträume seien noch zu kurz, das Datenmaterial sei noch nicht verlässlich, jedenfalls auf lange Sicht solle es jedoch keinen Sonderweg Sachsen-Anhalts geben.

Herr Minister Daehre, von Ihnen war zu der Thematik bis vor Kurzem zu vernehmen - hierbei beziehe ich mit auf die „Volksstimme“ vom 11. Juli dieses Jahres -, dass das Land sich diesem Modell grundsätzlich nicht verschließe, es bedürfe aber eines größeren Zeitfensters, um langfristig eine Tendenz zu erkennen.

Das „größere Zeitfenster“, so scheint mir, ist nun über den Sommer eiligst geschlossen worden. Dennoch bitte ich um Erläuterung einer von Ihnen vor kurzer Zeit zu der Thematik getroffenen Aussage. In derselben Pressemitteilung wurden Sie nämlich mit den Worten zitiert:

„Wir halten es für gefährlich, Fahranfänger mit zusätzlichen Faktoren zu verunsichern.“

Herr Minister, diese Gefahr ist wohl über den Sommer hinweg verschwunden? Anders kann ich mir Ihren Sinneswandel nicht erklären. Was sich in den acht bis zwölf Wochen ergeben hat, werden Sie uns sicherlich noch nahe bringen.

(Minister Herr Dr. Daehre: Muss ich aber nicht!)

- Das müssen Sie nicht, nein.

Aber eines ist doch bemerkenswert an dem Sommer, außer dass der Juli sehr heiß war: Vor dem Sommer hat die FDP ein Jugendstrafvollzugsgesetz in Abstimmung mit den Ländern verlangt. Das wurde in der Rede, die Frau Kuppe zu Protokoll gegeben hat, abgelehnt. Acht Wochen später verkündet die Justizministerin, dass sie gerade an diesem Gesetz mit den anderen Ländern arbeite.

(Zuruf von Herrn Dr. Köck, Linkspartei.PDS)

Als die FDP einen Antrag zu Schülergerichten einreicht, verkündet die Landesregierung eine Stunde vor der Landtagsdebatte, sie werde das nun tun.

Nun hat die FDP diesen Antrag bei der Landtagsverwaltung eingereicht. Einen Tag später verkündet der Verkehrsminister, obwohl er große Gefahren sieht, dass er das auch tun wird.

Meine Damen und Herren! Normalerweise bin ich nicht besonders begeistert, wenn andere meine Hausaufgaben hochhalten. Aber in diesem Fall ist die FDP offensichtlich immer noch der Motor der Regierung.

(Beifall bei der FDP - Oh! bei der CDU und bei der SPD)

Aber zurück zu dem Antrag. Sachsen-Anhalt sollte nicht zögern und nicht zaudern. Sachsen-Anhalt sollte sich hier und heute für die jungen Fahranfänger und für mehr Verkehrssicherheit entscheiden.

Ich bitte Sie, dem von uns nun übernommenen Antrag zuzustimmen. - Danke.

(Beifall bei der FDP)

Danke sehr, Herr Wolpert. - Für die Landesregierung spricht der Minister Herr Dr. Daehre.

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kollegen von der FDP, den vorletzten Satz, dass Sie der Motor der Regierung sind - mit sieben PS -, nehmen wir gern zur Kenntnis.

(Heiterkeit und Beifall bei der CDU - Beifall bei der FDP)

Wir fahren bekanntermaßen mit mehr PS durch das Land und das werden wir auch in den nächsten Jahren noch erleben.

Aber so ist das Spiel. Wenn es dem Selbstbewusstsein der FDP dient, meine Damen und Herren, dass sie der Motor ist, was den Erwerb des Führerscheins mit 17 angeht, dann kann ich damit leben.

Eine zweite Bemerkung möchte ich vorweg sagen: Auch mit 62 Jahren muss man noch lernfähig sein. Ich stehe dazu, dass ich gesagt habe: Ja, ich war skeptisch; ich bin auch heute noch teilweise skeptisch bei dieser ganzen Sache. Aber wenn es so ist, dass ganz Deutschland davon überzeugt ist, dass uns das wirtschaftlich nach vorn bringt

(Heiterkeit bei der SPD)

und auch den Jugendlichen hilft, meine Damen und Herren, dann machen wir das.

Aber wir müssen die Sache auch einmal sachlich betrachten. Der vorherigen Landesregierung, sehr geehrter Herr Wolpert, gehörten drei Minister aus der FDP an. Ich kann Ihnen empfehlen, einmal in den Protokollen nachzulesen - ich weiß nicht, ob Sie an diese herankommen -, dass die Landesregierung, die Vorgängerregierung, im vergangenen Jahr beschlossen hat, sich das ein Jahr lang anzusehen. Das war im Oktober 2005. Dann werden wir die Versuche, die in Deutschland laufen, auswerten, und danach werden wir entscheiden, ob wir das machen.

Vielleicht müsst ihr euch innerhalb der FDP einmal zusammensetzen und austauschen. Das ist bei den sieben

Abgeordneten doch möglich. Das muss man einmal dazu sagen.

(Heiterkeit bei der CDU, bei der SPD und bei der FDP - Beifall bei der CDU)