Die Landesregierung ist in dem beschriebenen terminlichen Ablauf geblieben. Nun war es so, dass Sie im Sommer, kurz bevor Sie in den Urlaub gegangen sind, diesen Antrag gestellt haben. Auch das ist in Ordnung: Sie haben Urlaub gemacht, wir haben gearbeitet. Deshalb dieser „Sinneswandel“.
Jetzt haben wir die Situation, meine Damen und Herren, dass das 13 Länder in Deutschland machen. Herr Wolpert war gut informiert. Dem, was Sie sachlich zu dem Thema herübergebracht haben, kann man sich nur anschließen.
Das betrifft nicht die Masse der Jugendlichen. Denn: Die Jugendlichen müssen mit 16 Jahren mit dem Führerschein anfangen. Das Geld muss zur Verfügung stehen. Mit 17 Jahren muss das Auto da sein. Es ist ja nicht so, dass wir hierbei eine Massenbewegung bekommen. Irgendwann werden sie auch 18 Jahre alt sein; das heißt, sie kommen dann sowieso zu den Fahrschullehrern und erwerben ihren Führerschein.
Baden-Württemberg wird sich nicht anschließen. Wenn ich das richtig sehe, sind dort die Liberalen auch in der Regierung vertreten. Es gibt also auch Ausnahmen in Deutschland. Die wollen die zweite Stufe, die ich persönlich auch bevorzuge bei der Handhabung des Führerscheinerwerbs.
Die Länder Hessen und Thüringen werden sich sicherlich in Kürze entscheiden. Dort befindet sich das auch im parlamentarischen Verfahren.
Von Mecklenburg-Vorpommern erfahren wir vielleicht am Montag, wie es weitergeht und ob sie mit dabei sind. Das werden wir sehen. In Mecklenburg-Vorpommern ist es jedoch eher unwahrscheinlich.
Wenn es nachher so ist, meine Damen und Herren, dass wir das einzige Bundesland wären, das dieses nicht auf den Weg bringt, dann bin ich schon der Meinung, wir sollten uns dem anschließen.
Deswegen haben wir eine Anhörung von Experten durchgeführt. Wir haben uns erlaubt, diese etwas umfänglicher zu gestalten, als das bei Ihnen der Fall war. Das ist kein Vorwurf. Das liegt im Ermessen der Exekutive. Da uns der Beamtenapparat hierfür zur Verfügung steht, ist das natürlich ein bisschen einfacher.
Angehört wurden die folgenden Institutionen: Landeselternrat Sachsen-Anhalt, Fahrlehrerverband SachsenAnhalt e. V., ADAC Niedersachsen/Sachsen-Anhalt e. V., ÖSA, Automobilclub von Deutschland, DEKRA e. V. Technische Prüfstelle und TÜV Nord. Alle Institutionen waren einhellig der Meinung, dass wir das machen sollten. Es hat keiner dagegen gesprochen.
Ich muss sagen, selbst wenn ich persönlich anderer Meinung war, muss man, wenn alle Sachverständigen zu diesem Ergebnis kommen, in der Politik den Mut haben, sich zu revidieren und zu sagen, jawohl, wir machen das; das ist gar keine Frage.
Nun habe ich das in der Presse auch verkündet. Wir arbeiten alle mit Zeitungsausschnitten, aber wenn man das ganze Interview liest, weiß man, dass es ein bisschen anders aussieht. Aber auch das ist nicht das Thema.
Sie können davon ausgehen, dass ich die entsprechende Verordnung Anfang Oktober 2006 in das Kabinett einbringe. Im Moment befindet sich die Verordnung im Abstimmungsverfahren mit den Ministerien. Derzeit liegt sie zur Rechtsförmlichkeitsprüfung bei meiner Kollegin Kolb. - Frau Professor, bei Ihnen liegt das jetzt.
Ich hoffe, dass wir die Rechtsförmlichkeitsprüfung auch hinbekommen, weil wir, meine Damen und Herren, bei diesem Thema nach wie vor ein Problem haben. Was passiert bei dem ersten Unfall? Den Eltern kommt eine ganz große Bedeutung zu; denn sie müssen unterschreiben und sie haften nachher auch dafür.
Darum: Bei aller Leichtigkeit des Themas müssen wir zur Ernsthaftigkeit zurückkehren. Ich kann nur an die Eltern appellieren, dass sie sich ganz genau überlegen, wem sie es, der 30 Jahre alt ist, übertragen, ihre 17-jährigen Kinder beim Fahren zu begleiten. Das ist ein ganz entscheidendes Problem.
Auf einen weiteren Punkt möchte ich hinweisen. In Deutschland ist ein Blutalkoholspiegel von 0,5 ‰ noch erlaubt. Ich würde mich darüber freuen, wenn wir es schaffen würden, die Bundesregierung davon zu überzeugen, dass für Fahranfänger und für Jugendliche ein Limit von 0,0 ‰ eingeführt werden muss.
Wir brauchen uns nicht darüber zu unterhalten, dass in Deutschland für alle das Limit von 0,0 ‰ eingeführt wird; jedenfalls ist das meine feste Überzeugung. Denn es ist leider so, dass einige Bundesländer da nicht mitmachen würden. Aber es besteht die Beschränkung von 0,5 ‰.
Die Ernsthaftigkeit desjenigen, der als Begleiter dabei ist, müssen wir überprüfen. Herr Wolpert sagte zu Recht, es geht auch darum, dass man als Begleiter maximal drei Punkte in Flensburg haben darf. Ich weiß nicht, Herr Wolpert, woher Sie als Liberaler die Daten der anderen Abgeordneten kennen und wissen, dass sie mehr als zwei Punkte haben. Ich habe keinen Punkt in Flensburg - zurzeit, füge ich hinzu.
Meine Damen und Herren! Die Frage, ob ein Führerscheinbewerber in Sachsen-Anhalt nach einer Einführung dieser Möglichkeit am begleiteten Fahren mit 17 Jahren teilnimmt oder nicht, entscheiden, wie ich bereits sagte, allein die Erziehungsberechtigten, in der Regel die Eltern. Auch der klassische Erwerb des Führerscheins mit 18 Jahren bleibt daneben möglich. Bundesweit nehmen nach dem derzeitigen Stand zwischen 12 % und 30 % der infrage kommenden Jugendlichen an dem begleiteten Fahren mit 17 Jahren teil.
Mit 16,5 Jahren darf mit der Ausbildung in einer Fahrschule begonnen werden. Die praktische Prüfung findet frühestens einen Monat vor dem 17. Geburtstag statt. Bei Bestehen der Prüfung kann am 17. Geburtstag mit dem begleiteten Fahren begonnen werden. Der junge Fahrer bzw. die junge Fahrerin erhält eine vorläufige Prüfbescheinigung, die in ganz Deutschland gültig ist. Bis zum 18. Geburtstag darf er bzw. sie nur in Begleitung fahren. Der Fahrer ist für sein Tun selbst verant
Meine Damen und Herren! Ich werde diese Verordnung in das Kabinett einbringen. Ich gehe davon aus, dass wir diese im Oktober im Kabinett verabschieden werden, sofern alle rechtlichen Fragen geklärt sind. Dann hätten wir in Sachsen-Anhalt ab Januar 2007 die Möglichkeit, das begleitete Fahren mit 17 durchzuführen.
Ich habe die Hoffnung und verbinde das mit dem Wunsch, dass wir in einem Jahr eine Bilanz ziehen können und uns tatsächlich dem anschließen können, was einige Experten meinen, nämlich dass es sich positiv ausgewirkt hat. Denn die Anzahl der Verkehrstoten, die wir in Deutschland im Straßenverkehr zu beklagen haben, ist beängstigend. Deshalb müssen wir alles versuchen, um diese Anzahl zu senken. Jeder Verkehrstote ist einer zu viel, meine Damen und Herren.
Ob es eine Maßnahme ist, die sich bewährt, werden wir spätestens nach einem oder zwei Jahren sehen, weil die Bundesregierung vorhat, dieses zum bundesdeutschen Gesetz zu erheben. Dann werden wir sowieso eine einheitliche Regelung in Deutschland haben und dem schließen wir uns in Sachsen-Anhalt an. - Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit.
Herr Minister, wären Sie bereit, noch eine Nachfrage des Abgeordneten Herrn Dr. Köck zu beantworten?
- Nur die ÖSA. - Denn dort ist bis zum 21. Lebensjahr nur ein Versicherungsschutz in erhöhtem Maße möglich.
Eine zweite Frage: Sehen Sie es nicht eher für notwendig an, den Jugendlichen mit 17 Jahren darin Hilfestellung zu leisten, wie man den öffentlichen Personennahverkehr, also die Bahn nutzt? Ich habe festgestellt, dass ein Großteil der Jugendlichen den Zugang nicht kennt, wie man auf die Bahn kommt.
(Herr Tullner, CDU: Wenn keine Bahn da ist, kann er nicht mit der Bahn fahren! - Herr Wolpert, FDP: Begleitetes Fahren mit 17 mit dem Zug!)
Ich denke, es ist das Anliegen von uns allen, dass wir versuchen, sehr viel auf den öffentlichen Personennahverkehr zu verlagern. Aber wenn ich heute 17-Jährigen erklären würde, was öffentlicher Personennahverkehr ist, dann würden die alle pfeifen, wenn ich damit anfange. Ich denke, unsere Gesellschaft ist so weit, dass sie das wissen.
Der Punkt ist doch die Vorbildfunktion. Wir müssen versuchen, den Kindern und Jugendlichen über das Schülerferienticket und alles, was wir machen, den öffentlichen Personennahverkehr näher zu bringen. Das ist auch eine Erziehungsfrage. Das fängt bei den Eltern damit an, ob sie mit dem Kind im Auto fahren oder ob sie einmal mit dem öffentlichen Personennahverkehr fahren. Dahin gehend müssen wir uns alle überprüfen, denke ich. Deshalb ist das eine gesellschaftliche Aufgabe, die aber mit dem Führerschein ab 17 Jahren überhaupt nichts zu tun hat.
Zu der ersten Frage bezüglich der Versicherungen. Wir haben diese Anhörung in der ersten Runde so durchgeführt. Wir werden nach der Befassung im Kabinett natürlich auch noch andere Institutionen anhören, sodass wir allumfassend die Positionen der anderen bekommen.
Trotzdem sage ich voraus, dass sich an dem Ergebnis nichts ändern wird, weil auch die anderen Versicherungen die gleiche Position einnehmen. Ich dachte, die Öffentliche Versicherung Sachsen-Anhalt ist vielleicht die neutralste Versicherung, auf die wir uns alle einigen können. Wir können auch noch eine ganze Reihe anderer Versicherungen einbeziehen. - Danke.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Meine Vorredner sind bereits sehr detailliert auf die Hintergründe des vorliegenden Antrages eingegangen. Ich glaube, ich kann es deshalb kurz machen.
Die Auswertung des Modellversuches zeigt sehr eindringlich, dass sich erhebliche Rückgänge bei Unfällen und Bußgeldverstößen niederschlagen. Insofern ist das Fahren mit 17 Jahren durchaus eine sinnvolle Maßnahme, um zu mehr Verkehrssicherheit zu gelangen.
Im Umkehrschluss kann man allerdings auch fragen, ob es vielleicht sinnvoll wäre, für alle Fahranfänger, egal ob mit 17 oder 18 Jahren oder älter, ein begleitetes Fahren verpflichtend zu machen.
Meine Damen und Herren! Allerdings verstehen wir den Änderungsantrag, den die Koalitionsfraktionen zu dem Antrag der FDP-Fraktion eingebracht haben, als Ergänzung Ihres Anliegens. Wir wollen nicht nur die Einführung, sondern wir wollen durchaus, dass diese Einführung wissenschaftlich begleitet wird, um nachvollziehen zu können, ob die Auswirkungen tatsächlich so positiv sind, wie sie sich in anderen Bundesländern oder auch in europäischen Ländern darstellen.
Ich freue mich deshalb auf die weitere Diskussion im Fachausschuss und bitte um Zustimmung zu unserem Änderungsantrag.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordneten! Ich kann gleich zu Beginn meiner