Protokoll der Sitzung vom 18.06.2009

Lieber Kollege Czeke, ob man die Agrarwirtschaft und die Forstwirtschaft auf der EU-Ebene vergleichen kann - - Ich nenne einmal zwei Unterschiede: Für die Forstwirtschaft gibt es null Komma null Subventionen - vielleicht bis auf den Wegebau oder derartige Bereiche. In der Holzproduktion - ich weiß nicht; vielleicht können wir es benennen - gibt es keine Subventionen. Ob die Agrarwirtschaft und die Holz- oder Forstwirtschaft so eng verzahnt sind, ist von Region zu Region total verschieden. Ich wäre also vorsichtig.

Wir müssen über die Nutzfunktion, die Schutzfunktion und über die Erholungsfunktion des Waldes nicht diskutieren; denn ich glaube, darin sind wir uns gerade in der Bundesrepublik Deutschland und auch in SachsenAnhalt alle einig. Der deutsche Wald, der sachsenanhaltische Wald wird von der Gesellschaft beäugt, genutzt und geachtet und im Großen und Ganzen auch beachtet. Schwarze Schafe gibt es immer wieder.

Wir können mit dem Alternativantrag der Fraktionen der CDU und der SPD einwandfrei leben. Das ist kein Problem. Ich hoffe auf eine interessante und zukunftsträchtige Diskussion im Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten und im Umweltausschuss. - Vielen Dank.

(Beifall bei der FDP)

Vielen Dank, Herr Hauser. - Nun spricht Herr Geisthardt für die CDU-Fraktion.

Herr Präsident! Mein sehr verehrten Damen und Herren! Der Antrag der Fraktion DIE LINKE, Kollege Czeke, ist

gut gemeint. Aber es ist bereits mehrfach gesagt worden: Wir benötigen an dieser Stelle nicht unbedingt ein neues Konzept; denn die Leitlinie Wald, auch wenn sie schon etwas in die Jahre gekommen ist, ist immer noch ziemlich waldfrisch.

Ich muss nicht noch einmal zitieren, was Frau Wernicke bereits gesagt hat. Es ist damit in nuce gesagt worden, was diese Leitlinie aussagt. Das, was wir als Schutzgemeinschaft Deutscher Wald, die an der Erarbeitung der Leitlinie beteiligt gewesen ist und die sich auch darum kümmert, dass die Leitlinie eingehalten wird, dazu sagen, lässt sich ganz einfach zusammenfassen: Wir halten diese Leitlinie derzeit für völlig ausreichend. Wir halten sie in ihrer Wirksamkeit gegenwärtig für nachfragebedürftig, aber wir benötigen kein neues Konzept; wir müssen uns nicht erneut damit beschäftigen.

Deswegen haben wir einen Alternativantrag eingebracht. Die darin enthaltenen vier Punkte lassen sich etwas anders etwa wie folgt formulieren: Der Wald als ein nachhaltig genutzter Wirtschaftsfaktor - das werden Sie sicherlich unterschreiben -, Wald als Ökosystem fördern und schützen, den Wald als hohes soziales Gut der Gesellschaft erhalten und natürlich die Frage, wie bekommt man das alles unter einen Hut. Darüber werden wir im Ausschuss, so denke ich, mit sehr viel Sachverstand reden und streiten können.

Ich denke, die Kollegen von der Fraktion DIE LINKE werden unseren Alternativantrag unterstützen können, sofern sie nicht darauf bedacht sind, ihre abweichende Meinung unbedingt durchdrücken zu wollen. Aber ich meine, wir beziehen mit unserem Alternativantrag alle Positionen, die heute bereits vorgetragen worden sind, entsprechend ein. Ich bitte in diesem Sinne um die Zustimmung zu unserem Antrag.

(Zustimmung bei der CDU)

Vielen Dank, Herr Geisthardt. - Nun noch einmal Herr Czeke. Bitte schön.

(Herr Czeke tritt mit einem dicken Aktenordner an das Rednerpult)

- Aber bitte nur auszugsweise.

(Heiterkeit bei allen Fraktionen)

Da ich beim Zitieren keine Erlaubnis mehr erbitten muss - - Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Es besteht wirklich eine Schwierigkeit im Hohen Haus. Es gibt einen bösen Witz über Berater - Kollege Barth, ich konnte mich dieses Eindrucks nicht erwehren -: Sie kommen, ohne dass man sie ruft, und sie bringen einem keinen neuen Erkenntnisgewinn. Das war auch die Quintessenz aus dem Vortrag. Von Frau Wernicke - das muss ich ehrlich sagen - habe ich auch nichts anderes erwartet.

Ich habe die Biomassepotenzialstudie dabei, auch wenn sie schwer ist. Ich habe die Clusterstudie dabei, ich habe auch den Landesentwicklungsplan alt dabei und ich habe den Zwischenbericht Klimawandel dabei. Denn ich bin seit 1994 hier im Haus und ich weiß auch, wie die Uhren ticken. Ich weiß auch, Frau Wernicke, wie wir das zu anderen Zeiten gehandhabt haben.

Bei Herrn Daehre hätte ich keine Chance gehabt, eine Leitlinie Wald aus dem Jahr 1997 verteidigt zu bekommen, denn diese hat Frau Heidecke in Kraft gesetzt. Es ist uns bis jetzt nichts Besseres eingefallen. Damals ist auch noch durch uns als PDS die Landesregierung toleriert worden: Jetzt haben wir Einfluss auf den Wald.

(Unruhe)

Sie ist für den Landeswald verbindlich, vollkommen korrekt, nur eine Empfehlung für andere Eigentumsformen. Johann Hauser, du hast es gesagt. Kahlschläge sind damit nicht zu vermeiden. In einigen Eigentumsformen haben wir alles.

(Zuruf von Herrn Tullner, CDU)

Herr Kollege Barth, es hat nicht DIE LINKE gefordert. Es ist eine Bitte der EU. Die Bundesrepublik als Mitgliedstaat hat es nicht dementiert und die Agrarministerkonferenz hat es zur Kenntnis genommen. Also uns tut man damit keinen Gefallen. Die EU sagt - nach dem alten Leitspruch: „Früher oder später kriegen wir sie“ -, wir haben dies zu tun. Das ist die Schwierigkeit.

Jetzt habe ich zum zweiten Mal gehört, dass die Umweltbildung auf Initiative der SPD festgeschrieben werden soll. Allein, mir fehlt der Glaube.

(Zuruf von Herrn Tullner, CDU)

Nach dem so oft Gesagten hoffe ich jetzt auf die Taten, die da kommen werden. Bei der Gegenüberstellung der Landesentwicklungsplanungen sieht man, dass in der Fassung aus dem Jahr 1999 unter Punkt 4.9.3 noch steht: Der Verlust von Waldflächen soll grundsätzlich - wobei „grundsätzlich“ immer Ausnahmen zulässt - durch eine entsprechende Wiederbewaldung an anderer Stelle ausgeglichen werden.

Ich habe diesen Passus in der Fassung, die jetzt im Umlauf ist, gesucht und gesucht. Das steht nicht mehr drin. Der erste Absatz ist vollständig übernommen worden. Es steht auch drin: Waldränder sollen von Bebauung grundsätzlich freigehalten werden. - Auch hier sind wieder Ausnahmen möglich. Kommt es dann zu bösen Überraschungen, stehen wir wieder hier und vergießen Krokodilstränen.

Es steht auch im LEP in der Fassung aus dem Jahr 2008: Wald ist durch Verkehrs- und Versorgungstrassen so wenig wie möglich zu zerschneiden. Die Eingriffe sind auf das unbedingt erforderliche Maß einzuschränken. - Alles Dinge, die unseren Wald berühren. Aber die beiden Alternativanträge werden dazu führen, dass wir uns in den Ausschüssen noch damit beschäftigen werden.

Gerade Bundesländer, die unverdächtig sind, EU-kritisch zu sein, die sogar einen äußerst EU-freundlichen Charakter haben, haben sich jetzt geoutet und haben im Bundesrat gesagt: Es darf daraus aber keine Richtlinie erwachsen. - Sie sind wahrscheinlich gedanklich doch schon ein Schrittchen weiter als wir.

Es war ein toller Vortrag am Samstag beim Bund deutscher Forstleute in Hundisburg. Der Direktor der neuen Stiftung Zukunft Wald aus Niedersachsen hat uns erklärt, dass wir in Bezug auf Nachhaltigkeit noch bei den Nachbarn lernen können. Dort wird zum Beispiel derzeit kein Holzeinschlag getätigt, weil die Preise im Keller sind. Das würde ich mir nach der Leitlinie Wald auch bei uns wünschen. Aber hier ticken eben die Uhren anders.

In Niedersachsen leistet man sich diesen Luxus und wir eben nicht.

(Zuruf von Ministerin Frau Wernicke)

Das ist der Unterschied.

Weil ich gesagt habe, es sei ein bisschen schmalbrüstig, was im Klimabericht dahergekommen sei: Ich habe ihn tatsächlich dabei. Da steht ganz übersichtlich auf der Seite 51 von 54 Seiten: Untersuchungen der Landbewirtschaftungsformen Forst hinsichtlich des Klimawandels. Dann gibt es ein Formblatt 2: zu erwartende Ertragsentwicklung, Alternativen in der Forstbewirtschaftung. Das ist wirklich zu wenig, was wir aus einem Bericht der Arbeitsgruppe für Klimawandel in Sachsen-Anhalt erwartet haben.

Wir werden die Alternativanträge ablehnen, weil sie eine Berichterstattung beinhalten, die übrigens in der Leitlinie Wald im letzten Absatz pro Legislaturperiode zwingend vorgeschrieben ist. Dem ist man auch noch nicht nachgekommen. Schön dass wir den Anstoß gegeben haben, dass wir das jetzt nachholen können. Die Ministerin hat uns ja versprochen, Bericht zu erstatten. Deshalb war der Antrag gut und pädagogisch wertvoll. - Vielen Dank.

(Beifall bei der LINKEN)

Vielen Dank, Herr Czeke. - Damit ist die Debatte abgeschlossen und wir stimmen ab.

Zunächst über den Antrag der Fraktion DIE LINKE in Drs. 5/2006. Wer stimmt diesem Antrag zu? - Die Antragsteller. Wer stimmt dagegen? - Alle anderen. Damit ist dieser Antrag abgelehnt worden, sodass wir nun über die Alternativanträge abstimmen können.

Ich gehe nach dem Eingang vor. Außerdem ist der Antrag der FDP-Fraktion ein wenig weiter reichend, weil dort noch der Umweltausschuss einbezogen wird. Also stimmen wir zunächst über den Alternativantrag der Fraktion der FDP in Drs. 5/2044 ab. Wer stimmt zu? - Die Antragsteller. Wer stimmt dagegen? - Alle anderen. Damit ist dieser Antrag abgelehnt worden.

Jetzt stimmen wir über den Alternativantrag der Fraktionen der CDU und der SPD in Drs. 5/2047 ab. Wer stimmt zu? - Antragsteller plus FDP. Wer stimmt dagegen? - Die Fraktion DIE LINKE. Damit ist dieser Alternativantrag mehrheitlich angenommen worden

(Zustimmung von Herrn Tullner, CDU)

und der Tagesordnungspunkt 23 ist beendet.

Ich rufe nun den Tagesordnungspunkt 15 auf:

Erste Beratung

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Wahlprüfungsgesetzes

Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU, DIE LINKE, der SPD und der FDP - Drs. 5/2027

Ich bitte Herrn Dr. Brachmann, als Einbringer das Wort zu nehmen. Bitte schön.

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Mitglieder des Rechtsausschusses sind zugleich auch Mitglieder des Wahlprüfungsausschusses.

(Herr Tullner, CDU: Das ist auch gut so!)

Das ist auch ein ständiger Ausschuss. Zu tun hat er aber immer nur zu Beginn der Legislaturperiode, nämlich dann, wenn Wahleinsprüche vorliegen. Da hat es immer mal zwei, drei gegeben; viele waren es nicht.

Das Verfahren der Überprüfung dieser Einsprüche ist im Wahlprüfungsgesetz - der Name sagt es - geregelt. Die in den vergangenen Jahren bei der Anwendung dieses Gesetzes gemachten Erfahrungen haben gezeigt, dass es an der einen oder anderen Stelle einer Überarbeitung bedarf. Das war parteiübergreifend Konsens und hat dazu geführt, dass Ihnen, meine Damen und Herren, heute ein interfraktioneller Gesetzentwurf zu dieser Thematik vorliegt.

Mit dem vorgelegten Gesetzentwurf zur Änderung des Wahlprüfungsgesetzes werden Änderungen insbesondere in § 2 Abs. 1 zu den Einspruchsberechtigten und in § 3 zu Form und Fristen vorgenommen. Des Weiteren sollen andere Korrekturen, wie Klarstellungen und rechtsförmliche Änderungen, im Wahlprüfungsgesetz erfolgen.