Protokoll der Sitzung vom 18.06.2009

Mit dem vorgelegten Gesetzentwurf zur Änderung des Wahlprüfungsgesetzes werden Änderungen insbesondere in § 2 Abs. 1 zu den Einspruchsberechtigten und in § 3 zu Form und Fristen vorgenommen. Des Weiteren sollen andere Korrekturen, wie Klarstellungen und rechtsförmliche Änderungen, im Wahlprüfungsgesetz erfolgen.

Darüber hinaus berücksichtigt der vorliegende Gesetzentwurf die Änderung des Wahlgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt durch Gesetz vom 31. März 2008. Darin wurden die Vorschriften über Listenvereinigungen und über staatliche Mittel für Listenvereinigungen aufgehoben, sodass für die Einspruchsberechtigung der Listenvereinigungen in § 2 Abs. 1 Nr. 5 und die Antragstellung der Listenvereinigungen nach § 17 Abs. 1 Nr. 2 kein Raum mehr besteht.

Mit den Änderungen in den §§ 4 und 5 des Wahlprüfungsgesetzes sowie dem Einfügen eines § 5a soll das Wahlprüfungsverfahren der geübten Praxis des Landtages angepasst werden. Gegenwärtig ist nach dem Wahlprüfungsgesetz bei einem Einspruch eine mündliche Verhandlung die Regel, das Absehen davon die Ausnahme. Bislang war ein Verzicht auf die mündliche Verhandlung nur möglich, wenn die Beteiligten dazu ihr Einvernehmen erteilt haben. Das ist regelmäßig erfolgt.

Ich kann mich allerdings an einen Fall erinnern. Es war ein Häftling aus Naumburg, der die Gelegenheit nutzte, zweimal nach Magdeburg zu kommen, sodass über seinen Wahleinspruch in einer mündlichen Verhandlung beraten wurde.

Aber ansonsten hat die Praxis gezeigt, dass es für die Beschlussfassung über den Entscheidungsvorschlag des Wahlprüfungsausschusses über den Einspruch grundsätzlich keiner mündlichen Verhandlung bedarf. Sie soll daher nur dann stattfinden, wenn von ihr eine weitere Förderung des Verfahrens zu erwarten ist.

Eine inhaltlich vergleichbare Änderung wurde auch auf Bundesebene vorgenommen. Damit wird das geltende Wahlprüfungsrecht der schon seit Langem geübten Praxis des Wahlprüfungsausschusses des Bundestages angepasst, auf die im Gesetz vorgesehene mündliche Verhandlung in der Regel zu verzichten.

Das waren die wesentlichen Eckpunkte, die dieser Gesetzentwurf enthält. Es ist von den Fraktionen vereinbart

worden, dazu an dieser Stelle keine Debatte zu führen. Ich bitte darum, den Gesetzentwurf in den Ausschuss für Recht und Verfassung zu überweisen. Ich denke, dort kann er zügig beraten werden. - Vielen Dank.

(Beifall bei der SPD)

Vielen Dank. - Wünscht dennoch jemand dazu das Wort? - Das ist nicht der Fall. Dann können wir abstimmen. Habe ich richtig verstanden: Überweisung ausschließlich in den Ausschuss für Recht und Verfassung?

(Dr. Brachmann, SPD: Ja!)

Dann stimmen wir jetzt darüber ab. Wer stimmt zu? - Offensichtlich alle. Damit ist das so beschlossen worden und der Tagesordnungspunkt 15 ist beendet, sodass ich nun den Tagesordnungspunkt 17 aufrufen kann. Danach folgt der Tagesordnungspunkt 27.

Ich rufe den Tagesordnungspunkt 17 auf:

Beratung

Stellungnahme zu dem Verfahren vor dem Landesverfassungsgericht betreffend Unterlassen der Verabschiedung eines Gesetzes zum Abschluss der Entnazifizierung durch den Landtag von SachsenAnhalt - LVG 9/09

Beschlussempfehlung des Ausschusses für Recht und Verfassung - Drs. 5/1994

Ich bitte den Abgeordneten Herrn Jens Kolze, als Berichterstatter des Ausschusses für Recht und Verfassung das Wort zu nehmen.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Das genannte Verfassungsgerichtsverfahren ist dem Ausschuss für Recht und Verfassung mit Schreiben des Landtagspräsidenten vom 12. Mai 2009 übermittelt worden.

Die Beschwerdeführerin beklagt das Unterlassen der Verabschiedung eines Gesetzes zum Abschluss der Entnazifizierung unter anderem durch den Landtag von Sachsen-Anhalt. Zugleich wird die Verletzung von Artikel 5 Abs. 1 der Verfassung des Landes Sachsen-Anhalt sowie von Artikel 7 Abs. 1 und 3 der Verfassung des Landes Sachsen-Anhalt beklagt.

Die Beschwerdeführerin führt zur Begründung aus, durch ein solches Gesetz zum Abschluss der Entnazifizierung wäre ihr die Möglichkeit eröffnet, den von den zuständigen Bodenkommissionen gegen ihre Schwiegermutter erhobenen Schuldvorwurf in einem justizförmigen Verfahren überprüfen und förmlich aufheben zu lassen.

Der Ausschuss für Recht und Verfassung hat sich in der 40. Sitzung am 2. Juni 2009 mit der Verfassungsbeschwerde befasst und empfiehlt, keine Stellungnahme abzugeben.

Zudem hat sich der Ausschuss wieder mit der Frage des Verzichts auf eine mündliche Verhandlung beschäftigt

und empfiehlt in seiner Beschlussempfehlung dem Landtag, in dem Verfahren sein Einverständnis mit einer Entscheidung ohne mündliche Verhandlung zu erklären.

Die Beschlussempfehlung liegt Ihnen vor. Ich bitte um Ihre Zustimmung hierzu. - Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU und bei der SPD)

Vielen Dank, Herr Kolze. - Möchte dazu jemand sprechen? - Das ist nicht der Fall.

Dann stimmen wir über die Beschlussempfehlung ab. Wer stimmt zu? - Offensichtlich alle. Damit ist das so beschlossen worden und der Tagesordnungspunkt 17 ist beendet.

Es folgt jetzt der Tagesordnungspunkt 27. Danach kommen wir zu Tagesordnungspunkt 16.

Ich rufe den Tagesordnungspunkt 27 auf:

Beratung

Bestimmung von acht weiteren gesellschaftlich bedeutsamen Organisationen für die Mitgliedschaft in der Versammlung der Landesmedienanstalt

Antrag der Fraktionen der CDU, DIE LINKE, der SPD und der FDP - Drs. 5/2012

Eine Debatte ist hierzu nicht vorgesehen. Ich möchte aber zu dem Gegenstand des Antrages einige kurze Bemerkungen machen.

Meine Damen und Herren! Mit dem in der Drs. 5/2012 vorliegenden Antrag schlagen Ihnen die vier im Landtag vertretenen Fraktionen vor, acht gesellschaftlich bedeutsame Organisationen für die Mitgliedschaft in der Versammlung der Landesmedienanstalt durch den Landtag zu bestimmen.

Diese Aufgabe leitet sich aus § 42 Abs. 1 Satz 2 Nr. 15 des Landesmediengesetzes des Landes Sachsen-Anhalt in der Fassung der Bekanntmachung vom 6. Oktober 2008, Gesetz- und Verordnungsblatt LSA, Seite 318 ab.

Da die Amtszeit der bisherigen Versammlung der Medienanstalt am 30. September 2009 endet, sind nunmehr neue Mitglieder zu entsenden. Dazu haben sich die Fraktionen aus den vorliegenden 13 Bewerbungen um eine Mitgliedschaft einvernehmlich auf die in dem Antrag aufgeführten acht Organisationen geeinigt.

Ich bitte Sie um Zustimmung zu den in der Drs. 5/2012 enthaltenen Vorschlägen. Ich glaube, ich brauche die Namen der Organisationen nicht mehr zu verlesen; Sie haben den Antrag vorliegen.

Darüber stimmen wir jetzt ab. Wer stimmt zu? - Offensichtlich alle. Dann ist das so beschlossen worden. Dem Vorschlag wurde einstimmig zugestimmt. Ich bedanke mich. Damit ist der Tagesordnungspunkt 27 erledigt, sodass ich nun, wie angekündigt, den Tagesordnungspunkt 16 aufrufen kann. Danach folgt der Tagesordnungspunkt 29.

Ich rufe den Tagesordnungspunkt 16 auf:

Zweite Beratung

Transparenz von Beraterverträgen

Antrag der Fraktion der FDP - Drs. 5/1781

Beschlussempfehlung des Ausschusses für Finanzen - Drs. 5/1977

Die Beschlussempfehlung ist die heutige Beratungsgrundlage. Als Berichterstatterin des Ausschusses für Finanzen bitte ich Frau Dr. Lydia Hüskens das Wort zu nehmen. Bitte schön.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Fraktion der FDP hat den Antrag in der Drs. 5/1781 zur Verbesserung der Transparenz von Beraterverträgen im Februar 2009 eingebracht. Das Plenum hat ihn an den Finanzausschuss als alleinigen beratenden Ausschuss überwiesen.

Der Finanzausschuss hat in der Sitzung am 13. Mai 2009 über den Antrag beraten. Er schlägt Ihnen mit der heutigen Beschlussempfehlung vor, den Antrag in der eingebrachten Fassung mit einer Änderung zu beschließen.

Es ist der Ursprungstext ergänzt um den letzten Absatz, einen vierten Absatz, den Sie hier sehen. Der Finanzausschuss schlägt dem Landtag darin vor, zu bekräftigen, was wir in der letzten Legislaturperiode am 16. Dezember 2004 im Plenum - Drs. 4/51/1956 B - beschlossen haben. Darin ging es auch um Beraterverträge und es ging darum, dass eine Reihe von Verträgen dem Finanzausschuss für den Landtag vorzulegen sind.

Rechtlich - das wissen wir - wäre dies nicht erforderlich. Es konnten aber Abgeordnete aus allen Fraktionen berichten, dass es eine ganze Reihe von Mitarbeitern in verschiedenen Ressorts der Landesverwaltung gibt, die der irrigen Auffassung sind, dass Beschlüsse des Landtages erlöschen, wenn die Legislaturperiode endet.

Dem ist nicht so. Sonst müssten wir jedes Mal, wenn eine neue Legislaturperiode beginnt, eine Vielzahl von Beschlüssen neu fassen. Viele von Ihnen erinnern sich bestimmt an den einen oder anderen Beschluss, den wir aufheben mussten und der aus einer Legislaturperiode stammte, die die meisten von uns hier gar nicht miterlebt haben.

Es ist also im Endeffekt eine pädagogische Maßnahme, indem wir noch einmal bestätigen, dass wir davon ausgehen, dass die Landesregierung so verfährt, wie wir es in der letzten Legislaturperiode beschlossen haben, und dass wir davon ausgehen, dass dies auch für zukünftige Legislaturperioden gilt. Der Finanzausschuss empfiehlt Ihnen, den Ursprungsantrag der FDP mit dieser Änderung zu beschließen. - Ich danke Ihnen.

(Beifall bei der CDU)