Lydia Hüskens
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Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Der Gesetzentwurf der Landesregierung in der Drs. 5/2652 wurde in der 78. Sitzung des Landtages am 18. Juni 2010 eingebracht und zur federführenden Beratung in den Ausschuss für Soziales und zur Mitberatung in den Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten - überwiesen worden.
Das Verbraucherinformationsgesetz des Bundes vom 5. November 2007 verpflichtet informationspflichtige Stellen des Bundes und der Länder zur Gewährung von Verbraucherinformationen im Anwendungsbereich des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches.
Die Verbraucherinnen und Verbraucher haben aber nur dann den Anspruch auf Verbraucherinformationen, wenn der Landesgesetzgeber den Gemeinden und Gemeindeverbänden die Aufgaben entsprechend überträgt. Mit dem Entwurf des Ausführungsgesetzes zum VIG soll diese Übertragung der Aufgaben nun geregelt werden. So soll für den Verbraucher auf diesem Gebiet mehr Transparenz bis hin zur kommunalen Ebene geschaffen werden.
Der federführende Ausschuss für Soziales hat sich in seiner 60. Sitzung am 27. Oktober 2010 erstmals mit diesem Gesetzentwurf befasst. Nach kurzer Beratung verabschiedete er einstimmig eine vorläufige Beschlussempfehlung, und zwar mit dem Inhalt, dem Gesetzentwurf in unveränderter Fassung zuzustimmen.
Der Gesetzgebungs- und Beratungsdienst stellte in Aussicht, dass zur Beratung über die Beschlussempfehlung an den Landtag eine Stellungnahme vorliegen werde.
Der mitberatende Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten hat sich in seiner 60. Sitzung am 24. November 2010 mit dem Gesetzentwurf befasst. Ein dort gestellter mündlicher Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE zu § 2 - Informationspflichtige Stellen -, die Weiterleitung von Anfragen verpflichtend zu gestalten, wurde bei 3 : 5 : 1 Stimmen abgelehnt.
Mit 5 : 1 : 3 Stimmen schloss sich der Ausschuss der vorläufigen Beschlussempfehlung des federführenden Ausschusses ohne Änderungen an.
Die abschließende Beratung im federführenden Ausschuss für Soziales fand in seiner 61. Sitzung am 1. Dezember 2010 statt. Dazu lag ihm auch die mit dem Ministerium für Gesundheit und Soziales einvernehmlich abgestimmte Synopse des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes vor. Diese enthielt vorwiegend sprachliche, rechtstechnische sowie rechtsförmliche Änderungsempfehlungen.
Die Koalitionsfraktionen erhoben die Änderungsempfehlungen des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes zum Antrag, und der Gesetzentwurf der Landesregierung wurde einschließlich dieser Änderungsempfehlungen vom Ausschuss für Soziales mit 6 : 0 : 3 Stimmen angenommen.
Die geänderte Fassung des Gesetzentwurfs liegt dem Plenum heute als Beschlussempfehlung zur Verabschiedung vor. - Ich danke Ihnen.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Fraktion der FDP hat den Antrag in der Drs. 5/1781 zur Verbesserung der Transparenz von Beraterverträgen im Februar 2009 eingebracht. Das Plenum hat ihn an den Finanzausschuss als alleinigen beratenden Ausschuss überwiesen.
Der Finanzausschuss hat in der Sitzung am 13. Mai 2009 über den Antrag beraten. Er schlägt Ihnen mit der heutigen Beschlussempfehlung vor, den Antrag in der eingebrachten Fassung mit einer Änderung zu beschließen.
Es ist der Ursprungstext ergänzt um den letzten Absatz, einen vierten Absatz, den Sie hier sehen. Der Finanzausschuss schlägt dem Landtag darin vor, zu bekräftigen, was wir in der letzten Legislaturperiode am 16. Dezember 2004 im Plenum - Drs. 4/51/1956 B - beschlossen haben. Darin ging es auch um Beraterverträge und es ging darum, dass eine Reihe von Verträgen dem Finanzausschuss für den Landtag vorzulegen sind.
Rechtlich - das wissen wir - wäre dies nicht erforderlich. Es konnten aber Abgeordnete aus allen Fraktionen berichten, dass es eine ganze Reihe von Mitarbeitern in verschiedenen Ressorts der Landesverwaltung gibt, die der irrigen Auffassung sind, dass Beschlüsse des Landtages erlöschen, wenn die Legislaturperiode endet.
Dem ist nicht so. Sonst müssten wir jedes Mal, wenn eine neue Legislaturperiode beginnt, eine Vielzahl von Beschlüssen neu fassen. Viele von Ihnen erinnern sich bestimmt an den einen oder anderen Beschluss, den wir aufheben mussten und der aus einer Legislaturperiode stammte, die die meisten von uns hier gar nicht miterlebt haben.
Es ist also im Endeffekt eine pädagogische Maßnahme, indem wir noch einmal bestätigen, dass wir davon ausgehen, dass die Landesregierung so verfährt, wie wir es in der letzten Legislaturperiode beschlossen haben, und dass wir davon ausgehen, dass dies auch für zukünftige Legislaturperioden gilt. Der Finanzausschuss empfiehlt Ihnen, den Ursprungsantrag der FDP mit dieser Änderung zu beschließen. - Ich danke Ihnen.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Landesregierung hat in der Plenarsitzung am 9. Oktober 2008 den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Kirchensteuergesetzes eingebracht. Das Plenum hat ihn in den Ausschuss für Finanzen überwiesen. Der Ausschuss für Finanzen hat sich am 19. November 2008 mit dem Gesetzentwurf befasst und die Ihnen nunmehr vorliegende Beschlussempfehlung erarbeitet.
Der Kern der Diskussion im Ausschuss für Finanzen hat sich um die Frage gedreht, ob der Hinweis im Kirchensteuergesetz auf das Einkommensteuergesetz des Bundes hinsichtlich der Wahlmöglichkeit besteht, die der Steuerbürger diesbezüglich hat, nämlich entweder seine Kirchensteuer mit der Abgeltungssteuer gemeinsam von der Bank einziehen zu lassen oder aber diesen Vorgang im Zuge der Steuererklärung selbst nachzuholen. Diesbezüglich bestand die Frage, ob es eine Bank überhaupt etwas angeht, welcher Konfession der Bankkunde angehört oder ob diese Information eigentlich nur den Staat etwas angeht, der die entsprechenden Steuern einzieht.
Dies war vor dem Hintergrund abzuwägen, dass es für das Land Sachsen-Anhalt natürlich kaum die Möglichkeit einer Insellösung gibt, da die meisten Banken, auch die, die in Sachsen-Anhalt tätig sind, nicht nur in unserem Bundesland agieren, sondern national und global.
Vor diesem Hintergrund und auch angesichts der Möglichkeit, dass das entsprechende Gesetz noch evaluiert werden soll, empfiehlt Ihnen der Ausschuss für Finanzen mit 6 : 0 : 4 Stimmen, dem Gesetz in der vorliegenden Fassung zuzustimmen.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Der Antrag in der Drs. 5/737 ist in der 24. Sitzung des Landtages am 13. Juli 2007 in die Ausschüsse für Finanzen zur federführenden Beratung und für Bundes- und Europaangelegenheiten sowie Medien zur Mitberatung überwiesen worden.
Der Finanzausschuss hat sich mit dem Sachverhalt außerordentlich ausführlich befasst. Wir haben in der ersten Beratung in der 35. Sitzung am 17. Oktober 2007 zunächst einen Sachstandsbericht der Landesregierung entgegengenommen und darüber diskutiert. Wir haben in der zweiten Beratung in der 48. Sitzung des Ausschusses am 30. Januar 2008 eine weitere Berichterstattung zum Sachverhalt von der Landesregierung erhalten. In einer dritten Beratung in der 52. Sitzung des Ausschusses am 15. Mai 2008 haben wir uns erneut Bericht erstatten lassen und dann eine vorläufige Beschlussempfehlung erarbeitet.
Der Beschluss wurde selbst dann noch einmal verschoben. Wir haben uns in der vierten Beratung in der 53. Sitzung des Finanzausschusses am 4. Juni 2008 erneut mit dem Sachverhalt befasst und über einen Änderungsantrag der Fraktionen der CDU und der SPD beraten. Die Punkte sind einzeln abgestimmt worden und die dann erarbeitete vorläufige Beschlussempfehlung wurde mit 8 : 2 : 2 Stimmen verabschiedet
und an den mitberatenden Ausschuss für Bundes- und Europaangelegenheiten sowie Medien überwiesen. Dieser hat die Beschlussempfehlung in der 25. Sitzung am 29. August 2008 behandelt und dem federführenden Ausschuss eine geringfügige Änderung empfohlen.
Der Finanzausschuss hat in der 57. Sitzung am 17. September 2008 die Beschlussempfehlung erarbeitet, die Ihnen heute vorliegt. Dabei hat er den Änderungswunsch des Ausschusses für Bundes- und Europaangelegenheiten sowie Medien berücksichtigt. Die Beschlussempfehlung wurde mit 8 : 2 : 1 Stimmen verabschiedet.
Ich empfehle Ihnen, dieser Beschlussempfehlung zuzustimmen. - Ich danke Ihnen.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! In der 38. Sitzung des Landtags am 18. April 2008 wurden der Antrag der Fraktion DIE LINKE in Drs. 5/1202 und der Änderungsantrag der Fraktion der FDP in Drs. 5/1218 an den Ausschuss für Soziales überwiesen.
Der materielle Gehalt beider Anträge waren der Prüfbericht des Landesrechnungshofes vom 19. März 2008 zu Mängeln in der Arbeit des Landessportbundes und der Wunsch des Landtages, die Umsetzung bzw. die Aufarbeitung dieser Punkte zu begleiten.
Der Ausschuss für Soziales hat die beiden Anträge in der 28. Sitzung am 25. April 2008 erstmals beraten. Im Rahmen dieser Sitzung gab die Landesregierung einen Überblick über die zeitliche Planung, die das Sozialministerium hatte, und über die Verabredung, die das Sozialministerium mit den Gremien des Landessportbundes getroffen hatte.
Die Fraktion DIE LINKE und die Fraktion der FDP sprachen sich nach der Befassung in der genannten Sitzung dafür aus, in der gleichen Sitzung eine Beschlussempfehlung zu erarbeiten und dem Landtag zuzuleiten. Hintergrund war der anstehende Landessporttag am 24. Mai 2008. Die Regierungsfraktionen plädierten dagegen dafür, die Beschlussfassung auf den 18. Juni 2008 zu verschieben.
Da sich die Fraktionen nicht einigen konnten, wurde über den Antrag der Fraktion der FDP, in der gleichen Sitzung die Beschlussempfehlung an den Landtag zu erarbeiten, abgestimmt. Der Antrag wurde bei 4 : 7 : 0 Stimmen abgelehnt. Der Antrag der Fraktion der CDU, die Beschlussempfehlung erst in der Sitzung am 18. Juni 2008 zu erarbeiten, wurde mit 7 : 0 : 4 Stimmen beschlossen. Darüber hinaus wurde vereinbart, das dann neu gewählte Präsidium des Landessportbundes zu dieser Sitzung einzuladen.
Der Ausschuss hat den Sachverhalt dann in der 29. Sitzung am 18. Juni 2008 erneut aufgerufen und sich zunächst mit den Vertretern des neu gewählten Präsidiums des Landessportbundes, unter anderem mit dem Präsidenten Herrn Silbersack, ausgetauscht. Dabei hat man versucht herauszufinden, welche Schlussfolgerungen der Landessportbund zu diesem Zeitpunkt getroffen hat, welche Maßnahmen bereits eingeleitet wurden und wie der weitere Verfahrensweg sein soll.
Dann hat der Ausschuss für Soziales eine Beschlussempfehlung erarbeitet, die Ihnen heute in Drs. 5/1334 vorliegt. Diese Beschlussempfehlung hat der Ausschuss einstimmig beschlossen.
Sie hat folgenden materiellen Gehalt: Wir empfehlen dem Landtag zu beschließen, dass der Landtag die Bemühungen der Landesregierung unterstützt, die geeignet sind, zur Herstellung und Sicherung geordneter Struktu
ren im Landessportbund und in seinen Gliederungen zu sorgen, wobei es vor allen Dingen das Ziel sein muss, dass es künftig bei der Fördermittelverteilung zu transparenten und klaren Strukturen kommt.
Darüber hinaus erwarten der Ausschuss für Soziales und der Ausschuss für Finanzen so lange regelmäßige Berichte über den Stand und die Ergebnisse der verwaltungsinternen Prüfungen - also auch über die Prüfungen der Landesverwaltung über ihr Handeln -, bis entsprechende Maßnahmen umgesetzt wurden.
Der Ausschuss möchte auch alle Maßnahmen begleiten, bis eine neue Vereinbarung zwischen dem Landessportbund und der Landesregierung getroffen wurde.
Zur Erinnerung: Im Haushalt ist dafür Vorsorge getroffen worden. Die entsprechenden Mittel werden erst dann freigegeben, wenn die Ausschüsse für Soziales und für Finanzen ihre Zustimmung gegeben haben.
Darüber hinaus wird davon ausgegangen, dass die Landesregierung in den Ausschüssen für Soziales und für Finanzen eine umfassende Bilanz der bestehenden Regressforderungen seitens des Landes und weiterer Risiken vorlegt und aufzeigt, auf welchem Wege diese künftig reguliert werden sollen.
Dies ist Gegenstand der Beschlussempfehlung, die wir Ihnen als Ausschuss für Soziales vorlegen. Ich bitte Sie, dieser Beschlussempfehlung zu folgen. - Danke.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren, auch diejenigen, die mir noch den Rücken zudrehen! Der Gesetzentwurf der Landesregierung in der Drs. 5/947 wurde vom Landtag in dessen 29. Sitzung am 15. November 2007 in erster Lesung behandelt und zur Beratung und Beschlussfassung in den Ausschuss für Soziales überwiesen. Weitere Ausschüsse waren an der Beratung nicht beteiligt.
Der vorliegende Gesetzentwurf besteht aus zwei Teilen: Artikel 1 beinhaltet die Zustimmung zum Inkrafttreten des Ersten Staatsvertrages zur Änderung des Staatsvertrages über das gemeinsame Krebsregister der Länder Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen-Anhalt und der Freistaaten Sachsen und Thüringen.
Artikel 2 enthält eine Änderung des Gesundheitsdienstgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt. Es handelt sich um die Änderung einer die Meldepflicht betreffenden Regelung, um sie dem Staatsvertrag anzupassen.
Der Ausschuss für Soziales hat sich in der 24. Sitzung am 9. Januar 2008 mit diesem Gesetzentwurf befasst. Dazu lag ihm eine Stellungnahme des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes vom 20. Dezember 2007 mit Empfehlungen zu redaktionellen Änderungen vor. Die Empfehlungen wurden vollständig vom Ausschuss aufgegriffen und in den Gesetzentwurf eingearbeitet. Der so geänderte Gesetzestext wurde vom Ausschuss mit einem einstimmigen Votum beschlossen und liegt dem Plenum heute zur Verabschiedung vor.
Ich bitte Sie, der Beschlussempfehlung des Ausschusses zu folgen. - Ich danke Ihnen.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die Landesregierung hat in der 18. Sitzung des Landtages am 22. März 2007 den Gesetzentwurf über die Zukunfts
stiftung des Landes Sachsen-Anhalt eingebracht. Der Landtag hat den Gesetzentwurf zur federführenden Beratung in den Ausschuss für Finanzen und zur Mitberatung in den Ausschuss für Bildung, Wissenschaft und Kultur sowie in den Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit überwiesen.
Der Ausschuss für Finanzen hat sich am 2. Mai 2007 mit dem Gesetzentwurf befasst und hat dazu eine vorläufige Beschlussempfehlung an die mitberatenden Ausschüsse abgegeben.
Der Ausschuss für Bildung, Wissenschaft und Kultur hat dem federführenden Ausschuss in der Sitzung am 27. Juni 2007 empfohlen, den Stiftungszweck stärker auf den Wissenschaftstransfer auszurichten und zudem die Finanzierung von Stipendien zu ermöglichen, während der Wirtschaftsausschuss keine formale Beschlussempfehlung abgab, dem Finanzausschuss aber Empfehlungen hinsichtlich der Zusammensetzung des Stiftungsrates und hinsichtlich der Besetzung der Stiftungsratsmitgliedschaften aus den Reihen des Parlamentes gab.
Hinsichtlich des Stiftungszwecks gab es seitens des Wirtschaftsausschusses den Hinweis, der federführende Ausschuss möge prüfen, ob er den Stiftungszweck eher wissenschaftsnah oder eher praxisnah gestalten wolle.
Der Ausschuss für Finanzen hat sich in der Sitzung am 18. Juli 2007 mit der Erarbeitung der endgültigen Beschlussempfehlung befasst und hat folgende inhaltliche Änderungen vorgenommen:
Der Stiftungszweck wird wie folgt definiert - ich zitiere -:
„... Wissenschaft und Forschung und Entwicklung in Kooperation mit Unternehmen sowie die Förderung von Projekten des Wissenschaftstransfers, die bedeutsam für die wirtschaftliche Entwicklung des Landes Sachsen-Anhalt sind.“
Das Stiftungsvermögen wird neben den bereits beschlossenen Mitteln durch die Veräußerung von Liegenschaften und Beteiligungen gebildet.
Der Stiftungsrat setzt sich aus je einem Vertreter der im Landtag vertretenen Parteien und je einem Vertreter des Wirtschaftsministeriums, des Kultusministeriums und des Finanzministeriums sowie eines weiteren Ressorts zusammen. Dazu kommen drei Vertreter aus Wirtschaft, Wissenschaft und Forschung. Auf Vorschlag der Fraktion der SPD wurde festgelegt, dass der bzw. die Vorsitzende aus dem Stiftungsrat selbst gewählt und die Amtszeit auf zwei Jahre begrenzt wird.
Der entsprechenden Beschlussempfehlung an den Landtag wurde mit 8 : 0 : 2 Stimmen zugestimmt. Ich bitte den Landtag, diesem Votum zu folgen. - Ich danke Ihnen.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Landesregierung hat in der 28. Sitzung des Landtages am 12. Oktober 2007 den Entwurf eines Gesetzes zum Staatsvertrag zwischen dem Land Niedersachsen, dem Land Sachsen-Anhalt und dem Land Mecklenburg-Vorpommern über die Norddeutsche Landesbank - Girozentrale - eingebracht. Der Landtag hat den Gesetzentwurf an den Ausschuss für Finanzen überwiesen, der sich in
der Sitzung am 7. November 2007 abschließend mit dem Gesetzentwurf beschäftigt hat.
Der Ausschuss hat mich gebeten, auf einige Dinge hinzuweisen. Es hat bei der Beratung einige formale Aspekte gegeben, die wir der Landesregierung mit der Bitte mitgegeben haben, diese noch einmal mit den Kollegen aus Niedersachsen zu debattieren. Die Landesregierung hat zugesagt, dies zu tun.
Wir haben die Landesregierung gebeten, darauf zu achten, dass in der Begründung zu einem Gesetzentwurf, über die wir in diesem Hause nicht beschließen, künftig keine Verweise auf Gesetze anderer Länder erfolgen. In diesem Fall gab es in der Begründung einen Verweis auf die niedersächsische Landesverfassung und auf die Landeshaushaltsordnung in Niedersachsen. Ich weiß, dass der Minister für Finanzen durchaus für Fusionen zu haben ist, aber ich gehe davon aus, dass dies kein Indiz dafür ist, dass wir zukünftig auch noch Niedersachsen in unseren Verbund aufnehmen wollen.
Ich glaube, unser Verständnis soll es sein, dass wir bei entsprechenden Verweisen die Verfassung und die Gesetze des Landes Sachsen-Anhalt heranziehen.
Darüber hinaus hat mich der Ausschuss gebeten, Sie zu bitten, der Beschlussempfehlung zu folgen. Das Abstimmungsergebnis im Ausschuss lautete 8 : 0 : 3 Stimmen. - Ich danke Ihnen.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Das Gesetz zu dem Staatsvertrag über die Übertragung der Aufgabe „Kostenerstattung bei Entgeltfortzahlung bei Arbeitsunfähigkeit“ auf die Feuerwehr-Unfallkasse Mitte setzt die lange Reihe von Debatten zur Unfallvorsorge für die Feuerwehr fort. Gerade das Thema Fusion der Unfallkassen der Feuerwehr hat den Landtag von SachsenAnhalt sehr intensiv beschäftigt.
Im Jahr 1996 hatte die Feuerwehr-Unfallkasse SachsenAnhalt auf Anraten des Sozialministeriums ihre Rücklagen von damals 950 000 DM drastisch reduziert, sodass nach dem tragischen Unfall im Jahr 2002 nur noch eine Rücklage von etwa 100 000 € vorhanden war.
Trotz Beitragserhöhungen konnten die Rücklagen bis Ende 2003 lediglich auf etwa 300 000 € erhöht werden. Diese Rücklage reicht nicht aus, die Leistungsfähigkeit der Feuerwehr-Unfallkasse für die Feuerwehr dauerhaft sicherzustellen.
Nach langen Diskussionen, ob eine Fusion mit einer anderen Kasse in Sachsen-Anhalt oder die Fusion mit der Feuerwehr-Unfallkasse Thüringen sinnvoller sei, fiel im Jahr 2004 die Entscheidung für eine Fusion mit Thüringen. Verhandlungen über die Fusion zur FeuerwehrUnfallkasse Mitte folgten und konnten erfolgreich abgeschlossen werden.
Damit muss in diesem Bereich eine Übertragung von Aufgaben auf den Sozialversicherungsträger auch in Sachsen-Anhalt beschlossen werden, selbst wenn sie ausschließlich in Thüringen ihre Wirkung entfaltet. Am 30. August 2006 legte die Landesregierung dem Landtag deshalb den Entwurf eines Gesetzes zu dem betreffenden Staatsvertrag in der Drs. 5/222 vor.
Dieser Staatsvertrag regelt die Übertragung der Aufgabe „Kostenerstattung bei Entgeltfortzahlung bei Arbeitsunfähigkeit“ auf die Feuerwehr-Unfallkasse ausschließlich für das Gebiet des Landes Thüringen. In SachsenAnhalt vertraten das Ministerium des Innern und die kommunalen Spitzenverbände die Auffassung, dass eine gleichgelagerte Übertragung nicht sinnvoll sei.
Das Gesetz wurde in der ersten Lesung am 14. September 2006 zur federführenden Beratung an den Ausschuss für Soziales und zur Mitberatung an den Ausschuss für Inneres überwiesen und dort in den Sitzungen am 8. November 2006, am 30. November 2006 sowie am 6. Dezember 2006 beraten. Dabei wurden auf Empfehlung des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes die in der Beschlussempfehlung enthaltenen Änderungen des Gesetzentwurfs beschlossen.
Die heute vorliegende Beschlussempfehlung wurde in beiden Ausschüssen einstimmig verabschiedet. Ich bitte Sie, dieser Beschlussempfehlung zu folgen. - Ich danke Ihnen.