Protokoll der Sitzung vom 18.06.2009

Danke sehr, Herr Kurze. - Für die FDP-Fraktion spricht die Abgeordnete Frau Dr. Hüskens.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich möchte bei dem Gedanken anfangen, den Herr Kurze gerade dargestellt hat, nämlich bei der Frage, braucht man dieses Gesetz. Dazu fällt die Bewertung der FDP-Fraktion nicht viel anders aus als in der Sitzung, in der wir das zum ersten Mal besprochen haben: Nein, ein solches Gesetz braucht Sachsen-Anhalt nicht.

(Beifall bei der FDP - Herr Miesterfeldt, SPD: Was?)

Man kann es im Endeffekt auch an dem Antrag der Fraktion DIE LINKE sehen. Es wäre völlig in Ordnung gewesen, wenn man auf Bundesebene in der Arbeitsstättenverordnung die eine oder andere Formulierung optimiert hätte. Ich glaube, wir hätten auf diese Weise den Nichtraucherschutz in Deutschland gewährleisten können. Aber das war nicht gewünscht. Vielmehr sind sämtliche Bundesländer dem Aktionismus gefolgt, der ausgetragen worden ist, und haben eigene Landesgesetze auf den Weg gebracht.

Nun muss ich ganz positiv bemerken: Mit dem neuen Entwurf, den wir heute beschließen werden, haben die Regierungsfraktionen den Level sicherlich deutlich erhöht. Meine Bewertung heute fällt deutlich positiver aus als bei den ersten Versuchen, die wir hier diskutiert haben. Denn ich glaube, dass der Schutz der Nichtraucher jetzt doch gewährleistet wird, ohne gravierend in die Rechte der Raucher einzugreifen.

Nur, gebraucht hätten wir die Regelung dazu nicht mehr. Wenn wir ehrlich sind, sind wir jetzt ziemlich bei dem Stand, den wir vor der gesamten Gesetzesnovelle hatten; denn in allen öffentlichen Gebäuden darf man jetzt wieder Raucherräume einrichten. Das ist das, was vorher für öffentliche Einrichtungen in Dienstvereinbarungen geregelt worden war. Die sind meistens punktgenauer und passen besser zu den individuellen Gegebenheiten.

Wir bewerten als Liberale auch positiv, dass Sie unseren Forderungen nachgekommen sind, in den Heimen entsprechende Regelungen zu schaffen. Ich glaube, es ist ein Aspekt gewesen, der in der Öffentlichkeit auf großes Unverständnis gestoßen ist, dass Menschen in Heimen generell nicht rauchen sollten. Sie hatten mit zwei entsprechenden Regelungen im Gesetz dafür gesorgt, dass Seniorinnen und Senioren, aber auch Menschen, die ansonsten in Heimen leben, außerhalb des Gebäudes rauchen mussten.

Von daher muss ich sagen: Ja, Sie haben eine ganze Reihe von Aspekten aufgegriffen, Sie haben das Gesetz definitiv verbessert.

Ich möchte aber einige grundsätzliche Bemerkungen zu dem machen, was wir seit einigen Jahren im Bereich des Gesundheitsschutzes beobachten. Wir nehmen von staatlicher Seite zunehmend den Gesundheitsschutz, um in die Rechte der Menschen einzugreifen. Wir machen uns Sorgen, dass das Sozialministerium in unserem Bundesland, das SPD-regiert ist, dabei vorangeht.

Wenn man einmal in die Geschichte der SPD in der Bundesrepublik Deutschland schaut, stellt man fest, dass es SPD-Bundeskanzler gegeben hat, die den mündigen Bürger im Mittelpunkt ihrer Politik gesehen haben. Ein mündiger Bürger kann für sich selbst entscheiden. Er betrachtet die Gesundheit als sein Gut und nicht als das Gut seiner Kasse oder des Staates. Ich glaube, dass wir wieder dazu kommen müssen, diesen Aspekt zu stärken: Verantwortung. Das müsste eigentlich etwas sein, was den Vorstellungen der SPD nahe kommt.

Stattdessen setzen Sie darauf, dass Sie Verbote erlassen und glauben, dass dann entsprechend gehandelt würde. Das kann in vielen Fällen so sein. Aber wenn Sie heute durch das Land fahren, können Sie jetzt schon feststellen, dass die Menschen in unserem Bundesland mit großer Kreativität dabei sind, diesen Gesetzentwurf mit einem Leben zu erfüllen, das in vielen Fällen nicht dem entspricht, was der Gesetzestext sagt.

Das ist etwas, was mir große Sorgen macht. Wenn wir Gesetze machen, dann müssen diese kontrollierbar sein, dann müssen diese umsetzbar sein, dann müssen sie für die Menschen verständlich sein. Diese Forderungen erfüllen wir mit diesem Gesetz garantiert nicht. Deshalb werden wir den Gesetzentwurf ablehnen. - Ich danke Ihnen.

(Beifall bei der FDP)

Danke, Frau Dr. Hüskens. - Für die SPD-Fraktion spricht die Abgeordnete Frau Grimm-Benne.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Kollegen! Ich bin der festen Überzeugung, dass wir mit dem nun beratenen Gesetzentwurf eine rechtssichere, eine praktikablere, von großen Teilen der Bevölkerung akzeptierte Regelung geschaffen haben. Ich bin der Auffassung, dass die Regelung - um es mit Ihren Worten zu sagen, Frau Dr. Hüskens - auch eingehalten werden wird.

Wir haben - Herr Kurze hat es schon ausgeführt - neben der Einarbeitung der Entscheidung des Landesverfassungsgerichts für die Einraumkneipen und die Diskotheken weitere Ausnahmeregelungen und Klarstellungen hinzugefügt, die sich seit dem Inkrafttreten dieses Gesetzes bis heute ergeben haben.

Ich darf auch im Namen der SPD-Fraktion sagen, dass wir dem Entschließungsantrag der LINKEN im Punkt 1 hinsichtlich der Forderung, eine bundesrechtliche Regelung in der Arbeitsstättenverordnung zu schaffen, folgen werden.

Ich bitte Sie, meine Damen und Herren Kollegen, unserer Beschlussempfehlung zu folgen.

(Zustimmung bei der SPD und bei der CDU)

Danke sehr. - Damit ist die Debatte beendet. Wir kommen zum Abstimmungsverfahren. - Herr Dr. Eckert.

Frau Präsidentin, wenn wir davon ausgehen, dass mit der Streichung des zweiten Satzes die Varianten der Möglichkeiten, den Nichtraucherschutz zu verbessern, gegeben sind, dann können wir der Streichung des zweiten Satzes in dem Entschließungsantrag zustimmen.

Doch zunächst stimmen wir über die Drs. 5/2023 ab, als Erstes über die selbständigen Bestimmungen. Dazu liegt ein Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE in Drs. 5/2036 vor. Wer stimmt dem Änderungsantrag zu? - Das sind die Fraktionen der LINKEN und der FDP. Wer ist dagegen? - Das sind die Koalitionsfraktionen. Damit ist der Änderungsantrag abgelehnt worden.

Ich schlage Ihnen vor, dass wir über die selbständigen Bestimmungen in unveränderter Fassung, über die Gesetzesüberschrift und über das Gesetz in seiner Gesamtheit im Block abstimmen. Gibt es dagegen Widerspruch? - Das ist nicht der Fall.

Wer der Drs. 5/2023 zustimmt, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Das sind die Koalitionsfraktionen. Wer ist dagegen? - Das ist die FDP-Fraktion. Wer enthält sich der Stimme? - Das ist die Fraktion DIE LINKE. Damit ist das Gesetz angenommen worden.

Wir stimmen jetzt über den Entschließungsantrag in der Drs. 5/2037 mit der Änderung ab, die übernommen wurde, nämlich dass der letzte Satz aus dem Entschließungsantrag gestrichen wird. Wer dem Entschließungs

antrag in dieser Fassung zustimmt, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Das sind alle Fraktionen. Damit ist der Entschließungsantrag angenommen worden und der Tagesordnungspunkt 4 ist erledigt.

Ich rufe den Tagesordnungspunkt 5 auf:

Zweite Beratung

Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Hochschulzulassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt

Gesetzentwurf der Landesregierung - Drs. 5/1768

Beschlussempfehlung des Ausschusses für Bildung, Wissenschaft und Kultur - Drs. 5/2024

Die erste Beratung fand in der 53. Sitzung des Landtages am 19. Februar 2009 statt. Der Berichterstatter ist der Abgeordnete Herr Dr. Schellenberger. Bitte sehr.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wie Sie bereits ausgeführt hatten, ist der Gesetzentwurf in der 53. Sitzung des Landtages in den Ausschuss für Bildung, Wissenschaft und Kultur überwiesen worden.

Erforderlich war der Gesetzentwurf, weil es einen Staatsvertrag gab, der am 7. April 2008 von unserem Ministerpräsidenten unterzeichnet wurde. Darin geht es um die Errichtung einer gemeinsamen Einrichtung zur Hochschulzulassung, um diese dann in das Landesrecht umsetzen zu können.

Die Voraussetzung dafür war ein Beschluss der Kultusministerkonferenz, der am 28. Februar 2007 gefasst wurde. Dort ging es um die Umwidmung der Rechtsform der so genannten ZVS in eine Stiftung des öffentlichen Rechts, und zwar mit einer veränderten Aufgabenstellung. Danach soll die Einrichtung nicht mehr in erster Linie Studienplätze vergeben, wie sie es bisher gemacht hat, sondern eine so genannte Service-Agentur für die Hochschulzulassung sein, die Studienbewerberinnen und Studienbewerber über die Bewerbungsverfahren und ihre Chancen berät, die aber auch einen Abgleich der Bewerbungen durchführt, um in diesem Zusammenhang Mehrfachbewerbungen zu verhindern und damit auszuschließen, dass Studienplätze unbesetzt bleiben.

Der Gesetzgebungs- und Beratungsdienst hat mit Schreiben vom 30. April 2009 eine mit dem Kultusministerium abgestimmte Synopse zu dem Gesetzentwurf mit rechtsförmlichen und sprachlichen Änderungsempfehlungen vorgelegt.

Der Ausschuss für Bildung, Wissenschaft und Kultur hat in seiner Sitzung am 10. Juni 2009 auf Antrag der Koalitionsfraktionen beschlossen, diese Änderungen des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes aufzunehmen, und verabschiedete dann die auf diese Weise entstandene Beschlussempfehlung mit 8 : 1 : 3 Stimmen.

Ich bitte das Hohe Haus, dieser heute vorgelegten Beschlussempfehlung zuzustimmen.

(Zustimmung bei der CDU)

Danke sehr für die Berichterstattung, Herr Dr. Schellenberger. Zu diesem Tagesordnungspunkt war keine Debatte vorgesehen. Wünscht dennoch jemand das Wort? - Herr Dr. Püchel.

Frau Präsidentin, ich möchte eine Intervention machen. Wir stimmen über eine Beschlussempfehlung zu einem Gesetzentwurf ab, der durch die Landesregierung eingebracht wurde. Aber ich sehe keinen einzigen Vertreter der Landesregierung in diesem Raum.

(Beifall bei der FDP - Zustimmung bei der LIN- KEN und von Herrn Tullner, CDU)

War das ein Antrag auf Vertagung oder auf Unterbrechung?

(Zustimmung von Herrn Kosmehl, FDP)

Es war ein Antrag. Wir bitten, dass Mitglieder der Landesregierung unverzüglich hier erscheinen. So lange werden wir warten. Ich bitte Sie, auf den Plätzen zu bleiben, damit wir dann gleich weitermachen können.

Unterbrechung: 14.40 Uhr.

Wiederbeginn: 14.41 Uhr.

(Minister Herr Hövelmann, Minister Herr Buller- jahn und Ministerin Frau Prof. Dr. Kolb betreten den Plenarsaal - Ah! und Zustimmung bei allen Fraktionen)

Ich möchte in das Abstimmungsverfahren eintreten.

(Unruhe)

Wenn Ihr allgemeines Erstaunen und die Bewunderung etwas leiser stattfinden könnten, dann würde ich gerne in das Abstimmungsverfahren zur Drs. 5/2024 eintreten. Wünscht jemand für irgendeinen Teil eine getrennte Abstimmung? - Das ist nicht der Fall. Dann lasse ich über das Gesetz in seiner Gesamtheit abstimmen.