Protokoll der Sitzung vom 19.06.2009

Ich denke, dass es möglich ist, Ihrem grundsätzlichen Anliegen auch über andere Wege näher zu kommen. Wie gesagt: Wir sind als Abgeordnete und als Ausschuss jederzeit in der Lage, vom Ministerium Informationen abzufragen, diese auch auszuwerten und zu den entsprechenden Schlussfolgerungen zu kommen.

(Herr Tullner, CDU: Ganz genau!)

Das ist eine schwierige Sache. Ich persönlich kann mir das vorstellen, sehe es in der gegenwärtigen Situation aber nicht unbedingt als erforderlich an, wobei man in der Tat mittelfristig einmal darüber nachdenken müsste, einen solchen Bildungsmonitor für das Land, der alle Bereiche umfasst, vielleicht doch einmal auf den Weg zu bringen. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt halte ich das aber nicht unbedingt für erforderlich.

Abschließende Bemerkung. Es wurde hier vorhin etwas kritisch über die Proteste und Demonstrationen gesprochen. Ich sage immer: Proteste oder Demonstrationen sind, wenn es um Bildung und Wissenschaft geht, selten von Schaden; denn sie entstehen selten aus einer Situation heraus, in der alle sehr zufrieden sind. Es gibt Dinge, über die man reden muss. Die richtige Form ist immer die Frage, auf die man eine Antwort finden muss. Aber darauf ist bereits eingegangen worden.

Wir lehnen den Antrag ab. - Vielen Dank.

(Zustimmung bei der SPD)

Vielen Dank. - Ich erlaube mir dazu die Bemerkung, dass die Demonstration, der Protest, den wir gestern hier erlebt haben, gänzlich falsch war.

(Beifall bei der CDU - Zustimmung von der Re- gierungsbank)

Er hat in jedem Punkt gegen unsere Geschäftsordnung verstoßen und ist grundsätzlich abzulehnen. Es könnte jeder kommen und seinen Unmut, worüber auch immer, im Landtag lauthals zum Ausdruck bringen. Das können wir nicht gelten lassen.

(Beifall bei der CDU - Zustimmung von der Re- gierungsbank - Frau Mittendorf, SPD: Darf ich das Missverständnis aufklären?)

- Bitte.

Ich muss jetzt ein Missverständnis aufklären. Die Dinge hier im Landtag selbst habe ich nicht gemeint. Ich meinte den grundsätzlichen Ansatz, sich auch öffentlich über Dinge zu beschweren, die einem nicht behagen. Das ist normal und üblich. Aber innerhalb des Landtags gibt es natürlich gewisse Regeln und an die sollte man sich halten.

Ich habe vor vielen Jahren auch einmal vorgehabt, genau das in diesem Landtag zu tun. Man hat mich damals davor gewarnt und ich habe es dann auch gelassen. Heute habe ich andere Möglichkeiten.

Dann sind wir uns wieder einig. - Jetzt spricht Herr Kley von der FDP-Fraktion. Bitte schön.

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir haben es mit einem leicht lobenswerten Antrag zu tun, der sich sicherlich darauf bezieht, etwas mehr Kenntnis über unsere Hochschulen zu erlangen und ihnen etwas mehr Unterstützung zu geben.

Ich muss sagen, dass die Rede des Herrn Ministers es einem sehr schwer, ja fast unmöglich gemacht hat, ihm zu widersprechen. Ich glaube, damit ist alles gesagt.

Wir sind natürlich auch daran interessiert, unseren Hochschulen zu helfen, aber wenn die Zielindikatoren nicht klar sind, die Datenbasis dafür umso genauer, dann muss man das erst einmal zusammentragen. Deshalb lehnen wir diesen Antrag ab. - Danke schön.

(Beifall bei der FDP)

Vielen Dank, Herr Kley. - Nun spricht Herr Tullner von der CDU-Fraktion.

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Nach so viel Konsens im Haus - wenn man DIE LINKE einmal ausnimmt - möchte ich es nicht überstrapazieren. Ich möchte nur wenige Bemerkungen machen.

Die erste Bemerkung ist, dass es wichtig und richtig ist, dass wir in diesem Hause über Hochschulthemen reden. Ich hatte ein wenig den Eindruck, dass Sie gesagt haben: Wir müssten wieder einmal einen Antrag zum Thema Hochschulen stellen. Was fällt uns dazu ein? - Ein Bericht.

Herr Lange, ich denke, wir sollten uns darauf verständigen - dabei will ich auch meiner Enttäuschung ein bisschen Raum geben -, dass wir uns in der Debatte, die Sie angeregt haben und die im Moment deutschlandweit geführt wird, über die Problemlösung auszutauschen. Das macht die Debatte so spannend, dass wir eigentlich kaum konträre Positionen haben in Bezug auf die Problembeschreibung, sondern höchstens in Bezug auf die Problemlösung.

(Herr Lange, DIE LINKE: Das ist nichts Neues!)

Wir sollten nicht darüber streiten, ob wir den 27. Bericht in Hochschulfragen dieses Mal vielleicht in etwas umfassenderer Form haben können. Diese Daten können Sie alle abfragen. Sie sind zum großen Teil vorhanden. Ich erinnere an die Berichte der einzelnen Hochschulen, an die Daten zu den Zielvereinbarungen und an all die anderen Dinge. Man muss nicht wieder eine Unmenge von Leuten mit Dingen befassen, aus denen der Erkenntnisgewinn am Ende relativ begrenzt ist. - Das ist der erste Punkt.

Der zweite Punkt. Neben diesen eher inhaltlich fundierten Dingen möchte ich darauf hinweisen, dass Berichte auch immer eine gewisse eigene Wirkung entfalten. Es gibt Berichte, die sehr textlastig sind, und es gibt Berichte, wie die neueste Bilanz der Investitionsbank, für die sich verschiedene Kollegen aus der Landesregierung in tollen Fotos haben ablichten lassen. In beiden Fällen ist der Erkenntnisgewinn, der inhaltlich herüberkommt, nicht sehr groß. Ich sage einmal: Mit Berichten sollten wir ein Stück weit vorsichtig sein.

Ein dritter Punkt: Wir sollten uns lieber darauf konzentrieren, die Hochschulgesetzgebung in den Blick zu nehmen. Ich habe die Hoffnung nicht aufgegeben, dass wir im Landtag demnächst eine Novelle erwarten können.

(Frau Mittendorf, SPD: Die Hoffnung stirbt zu- letzt!)

Dann kann man sich über die Dinge vielleicht genauer verständigen und unterhalten und darüber auch strittig diskutieren, die dann in Rede stehen, wenn ich auf die Reformbestrebungen eingehe, über die in der Öffentlichkeit gerade diskutiert wird.

Den vierten und letzten Punkt hat mein Fraktionsvorsitzender schon angesprochen. Ich finde, wir alle sollten uns dringend dazu ermutigen, die parlamentarischen Gepflogenheiten einzuhalten, und nicht über wie auch immer geartete Versuche die altrevolutionären Hochschulräte hier wieder zu installieren. Der Eindruck steht einfach im Raum, Herr Lange, und Sie müssen sich mit

dem Problem auseinandersetzen, dass Sie dabei im Fokus der Betrachtung stehen.

Wir lehnen den Antrag ab. - Vielen Dank.

(Zustimmung bei der CDU)

Vielen Dank, Herr Tullner. - Nun kann noch einmal Herr Lange sprechen, wenn er möchte. - Er winkt ab. Damit ist die Debatte beendet.

Wir stimmen jetzt ab. Es ist beantragt worden, den Antrag der Fraktion DIE LINKE in der Drs. 5/2005 an den Ausschuss für Bildung, Wissenschaft und Kultur zu überweisen. Wer stimmt diesem Überweisungsantrag zu? - Die Antragsteller. Wer stimmt dagegen? - Alle anderen. Damit ist die Überweisung abgelehnt worden.

Wir stimmen jetzt über den Antrag selbst ab. Wer stimmt zu? - Die Antragsteller. Wer stimmt dagegen? - Alle anderen. Damit ist der Antrag mehrheitlich abgelehnt worden und der Tagesordnungspunkt 22 ist beendet.

Ich rufe den Tagesordnungspunkt 25 auf:

Beratung

Tätigkeitsbericht der Integrationsbeauftragten der Landesregierung des Landes Sachsen-Anhalt

Antrag der Fraktion DIE LINKE - Drs. 5/2010

Die Einbringerin ist die Abgeordnete Frau Rente. Sie haben das Wort.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordneten! Am 10. Juni 2009 wurde durch die Integrationsbeauftragte der Bundesregierung Frau Professor Maria Böhmer der Integrationsbericht der Bundesregierung vorgestellt. Dieser besagt unter anderem, dass sich die Lebenssituation von rund 15 Millionen Migrantinnen in Deutschland in den vergangenen Jahren kaum verbessert hat.

Zuwanderer seien doppelt so häufig von Arbeitslosigkeit und Armut betroffen wie die Gesamtbevölkerung. Die Arbeitslosenquote lag im Jahr 2007 bei insgesamt 10,1 %, unter Migrantinnen hingegen bei 20,3 %. Das gleiche Verhältnis zeigte sich beim Anteil der Personen, die von Armut betroffen sind: 21,1 % der Migrantinnen bezogen im Jahr 2007 so genannte Mindestsicherungsleistungen; im Bevölkerungsdurchschnitt betraf das 9,5 % der Bevölkerung. Damit sind Migrantinnen mit knapp 27 % einem doppelt so hohen Verarmungsrisiko wie die Gesamtbevölkerung unseres Landes ausgesetzt.

Deutliche Unterschiede gibt es auch bei der frühkindlichen Bildung. Von den drei- bis sechsjährigen Kindern nichtdeutscher Herkunft besuchen 73,5 % eine Kindertageseinrichtung. In der Gesamtbevölkerung liegt die Quote bei 88 %.

Meine Damen und Herren! In Sachsen-Anhalt wurde im Landtag zuletzt im Jahr 2006 ein Tätigkeitsbericht des Ausländerbeauftragten von dem damaligen Ausländerbeauftragten Herrn Bürig vorgelegt. Die Berichterstat

tung umfasste den Zeitraum vom 1. Juli 2003 bis 31. Oktober 2005.

Auf Antrag meiner Fraktion wurde mit Beschluss des Landtages am 13. Juli 2007 in der Drs. 5/24/741 B der bis zum 30. Juni 2007 offiziell bestellte und bis zur Stellenneubesetzung kommissarisch eingesetzte Ausländerbeauftragte der Landesregierung Herr Bürig beauftragt, dem Ausschuss für Soziales über inhaltliche Schwerpunkte und aktuelle Problemstellungen in seiner Tätigkeit im abgelaufenen Tätigkeitszeitraum Bericht zu erstatten.

Am 15. August 2007 endete die Amtszeit von Herrn Bürig als Ausländerbeauftragter der Landesregierung. Mit der Stellenneubesetzung durch Frau Susi Möbbeck änderte sich nicht nur das Tätigkeitsprofil, auch die Aufgabenfelder der Beauftragten wurden erweitert. Aus der Ausländerbeauftragten wurde die Integrationsbeauftragte der Landesregierung des Landes Sachsen-Anhalt.

Inzwischen sind fast zwei Jahre vergangen, und es ist an der Zeit, wie es auch guter Brauch ist, über die bisherige Tätigkeit insbesondere unter dem Blickwinkel des neuen und erweiterten Tätigkeitsfeldes Bericht zu erstatten. Das heißt für uns unter anderem: Was haben das angestrebte neue Tätigkeitsprofil und die Erweiterung des Aufgabenfeldes gebracht? Welche integrationspolitischen Ansätze auf der Grundlage des nationalen Integrationsplanes sind erkennbar, weiterentwickelt und realisiert worden?

Dabei möchte ich daran erinnern, dass das Jahr des Amtsantrittes von Frau Möbbeck, also das Jahr 2007, auch das Jahr war, in dem der Nationale Integrationsplan der Bundesregierung beschlossen wurde. Leider hat dieser Nationale Integrationsplan keine Gesetzeswirkung. Die Bundesländer haben Selbstverpflichtungen übernommen.

In diesem Kontext kann meine Fraktion die Maßnahmen, die bisher getroffen wurden, durchaus unterstützen. So fand im Mai 2008 eine Auftaktveranstaltung mit dem anspruchsvollen Thema „Integration im Dialog - der Nationale Integrationsplan in Sachsen-Anhalt“ statt. In diesem Rahmen wurden Dialogforen gebildet. In diesen Dialogforen arbeiten mit gegenseitigem Respekt und Ideenreichtum die Akteure gemeinsam.

Zu diesen gehören unter anderem die Mitarbeiter der Verwaltungen der Landkreise und kreisfreien Städte und von Organisationen und Vereinen, die sich in der Integrationsarbeit engagieren. Aber auch Migrantinnen und Mitarbeiter des Landesverwaltungsamtes, des Sozialministeriums und des Innenministeriums gehörten dazu. Leider beteiligten sich die anderen Ministerien nicht an diesen Foren. Ich bedauere ganz besonders, dass sich das Kultusministerium völlig ausgeklinkt hat. Die Arbeit in diesen Foren wird zurzeit abgeschlossen und im Oktober dieses Jahres soll der Öffentlichkeit ein Maßnahmenkatalog vorgestellt werden.