Protokoll der Sitzung vom 03.09.2009

Einer der wesentlichen Maßstäbe dafür ist die Frage, ob sich durch ein Projekt zum Beispiel die Übernachtungszahlen im Harz insgesamt erhöhen können oder ob zum Beispiel neue Zielgruppen, die bisher keine oder nur unzureichende Angebote vorfinden, gewonnen werden können.

Solche neuen Zielgruppen können mit diesem Projekt erreicht werden, weil das Angebot neuartig und mit umliegenden Schwimm- und Freizeitbädern nicht vergleichbar ist.

Die Einrichtung in Bad Suderode zum Beispiel ist ein Kurbetrieb, der vorwiegend stationäre Kurgäste beherbergt. Die Therme Thale dagegen spricht Individualtouristen im Bereich Wellness- und Gesundheitstourismus an. Diese Zielgruppe ist nicht die klassische Klientel für Bad Suderode. Gerade dieser Bereich des Wellness- und Gesundheitstourismus vor allem für Personengruppen mit höherklassigen Ansprüchen ist es aber, in dem in den vergangenen Jahren große Zuwächse zu verzeichnen gewesen sind. Insofern ist es strukturpolitisch zielführend, dieses touristische Segment ebenfalls für den Harz zu gewinnen. Das wird zudem dadurch unterstützt, dass der private Investor in Thale zusätzlich zur Therme den Bau eines höherwertigen Hotels plant; das vorhandene Hotel „Zehnpfund“ soll nämlich zu einem Vier-Sterne-Hotel um- und ausgebaut werden.

Insgesamt ist es also so, dass mit diesem Projekt eine Lücke im Angebotssegment „Erlebnisregion Bodetal“ des Harzes geschlossen wird und dem verstärkten Nachfragetrend im Kulturtourismus speziell bei wellness- und gesundheitstouristischen Angeboten Rechnung getragen werden kann. Deshalb ist das Projekt in seiner Gesamtheit als touristisch förderwürdig eingestuft worden. Ich hoffe, dass ich Sie davon überzeugen konnte. - Vielen Dank.

(Zustimmung von Herrn Weigelt, CDU, und von Herrn Kurze, CDU)

Vielen Dank, Herr Minister. Es gibt von Herrn Lüderitz eine Nachfrage. - Herr Lüderitz, stellen Sie die Frage. Ich hoffe, dass der Minister antworten kann. Bitte.

Herr Minister, es tut mir leid, dass ich Ihnen die Nachfrage stellen muss; denn ich weiß, dass Sie stellvertretend geantwortet haben.

Insbesondere die Antwort auf die Frage 2 stellt mich nicht zufrieden. Ich muss es einmal ganz deutlich sagen: Der so genannte Doktorfisch aus der Türkei, der dort eingesetzt wird, der angeblich eine besondere Klientel ansprechen soll - - Diese Art der Behandlung hätte sich genauso gut in Bad Suderode in der kommunalen Kureinrichtung, abwickeln lassen. Deshalb bin ich mit der Untersuchung, auch durch die Investitionsbank, nicht zufrieden.

Ich sage es noch einmal ganz deutlich: Ich halte diese Herangehensweise und die Schaffung zusätzlicher Konkurrenzsituationen im unmittelbaren Bereich des Harzes für falsch. Es führt letztendlich dazu, dass ca. 10 Millionen € GRW-Ausgabe in ein Projekt gepumpt werden, das uns an anderer Stelle das Doppelte kosten wird.

Herr Minister, ich stelle es Ihnen frei, das Wort zu nehmen. Bitte schön.

Herr Lüderitz, ich würde Ihnen, wenn Sie einverstanden sind, gern vorschlagen, dass ich diese Zweifel Herrn Mi

nister Dr. Haseloff übermittle und ihn bitte, morgen auf Sie zuzugehen und zu versuchen, sie mit Ihnen auszuräumen; denn ich kann hier schlecht Expertise für ein Thema simulieren, für das ich diese nicht habe. Ich habe meine Pflicht getan. Ich bin aber gern bereit, als Übermittler und Moderator noch einmal in Erscheinung zu treten. - Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU und bei der SPD)

Ja, großartig, Herr Minister, so werden wir verfahren. - Wir sind damit am Ende der Fragestunde. Weitere Fragen sehe ich nicht. Damit können wir den Tagesordnungspunkt verlassen.

Ich rufe den Tagesordnungspunkt 3 auf:

Zweite Beratung

Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Landesverfassungsgerichtsgesetzes

Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU, DIE LINKE, der SPD und der FDP - Drs. 5/1566

Beschlussempfehlung des Ausschusses für Recht und Verfassung - Drs. 5/2051

Die erste Beratung fand in der 47. Sitzung des Landtages am 13. November 2008 statt. Berichterstatter ist der Abgeordnete Herr Dr. Ronald Brachmann. Es ist vereinbart worden, dazu keine Debatte zu führen. Sie haben das Wort. Bitte schön.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Aufgaben, Besetzung und Verfahren des seit 1993 bestehenden Verfassungsgerichts des Landes sind in dem Gesetz über das Landesverfassungsgericht geregelt, welches seither weitgehend unverändert geblieben ist.

Seitens des Landesverfassungsgerichts werden die in jeder Legislaturperiode durchgeführten Begegnungen mit dem Ausschuss für Recht und Verfassung genutzt, um auf Probleme aufmerksam zu machen, die bei der Anwendung des Landesverfassungsgerichtsgesetzes entstehen. Zuletzt hat es im April 2007 ein Gespräch mit den Mitgliedern des Landesverfassungsgerichts gegeben, in dem Änderungswünsche vorgetragen worden sind. Diese vom Landesverfassungsgericht selbst angeregten Änderungen wurden dann in einen interfraktionellen Gesetzentwurf eingearbeitet, auf dessen wesentliche Punkte ich bei der Einbringung schon eingegangen bin.

Der Ausschuss für Recht und Verfassung befasste sich mit dem Gesetzentwurf erstmalig in der 34. Sitzung am 10. Dezember 2008. In der Folge hat er das Landesverfassungsgericht formell um eine Stellungnahme gebeten. In der 37. Sitzung am 18. März 2009 hat der Ausschuss für Recht und Verfassung eine vorläufige Beschlussempfehlung erarbeitet, die gegenüber dem Gesetzentwurf einige Änderungen aufweist.

So wurde ein Vorschlag für eine Regelung zur Bezahlung der wissenschaftlichen Mitarbeiter unterbreitet. Hintergrund des Ansinnens war, dass das Landesverfassungsgericht Wert darauf legte, dass diese Vergütung

steuerfrei gestellt wird. Deshalb soll statt einer Vergütung eine Aufwandsentschädigung gezahlt werden.

Auch die Bitte der Frau Justizministerin - die sich momentan unterhält -

(Herr Stahlknecht, CDU: Leichter Tadel!)

- ja -, Änderungen infolge der Umsetzung EU-rechtlicher Vorschriften zu berücksichtigen, ist aufgegriffen worden.

Die die Rechtsanwälte betreffende Änderung dient der Klarstellung und Angleichung an vergleichbare Formulierungen im Bundesrecht. Eine Rechtsänderung wird dadurch erreicht, dass die Prozessvertretung künftig nicht mehr nur auf Hochschullehrer an deutschen Hochschulen beschränkt wird.

Auch die Regelung über das Inkrafttreten des Gesetzes wurde geändert; das Gesetz soll nunmehr am Tage nach seiner Verkündung in Kraft treten.

Der mitberatende Ausschuss für Finanzen hat in seiner Stellungnahme die Annahme des Gesetzentwurfes in der Fassung der vorläufigen Beschlussempfehlung einstimmig befürwortet. Ihnen liegt nunmehr eine vom Ausschuss für Recht und Verfassung einstimmig abgegebene Beschlussempfehlung vor. Ich darf das Plenum bitten, dieser Beschlussempfehlung zu folgen. - Vielen Dank.

(Zustimmung bei der SPD)

Vielen Dank für die Einführung, Herr Dr. Brachmann. - Es ist vereinbart worden, diesen Tagesordnungspunkt ohne Debatte zu behandeln. Wir kommen damit zur Abstimmung. Ich schlage Ihnen vor, über die selbständigen Bestimmungen, über die Gesetzesüberschrift und über das Gesetz in seiner Gesamtheit insgesamt abzustimmen. - Dagegen erhebt sich kein Widerspruch.

Wer den selbständigen Bestimmungen, der Gesetzesüberschrift - sie lautet: Zweites Gesetz zur Änderung des Landesverfassungsgerichtsgesetzes - und dem Gesetz in seiner Gesamtheit zustimmt, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Ich sehe Zustimmung bei allen Fraktionen. Damit ist das Gesetz so beschlossen worden. Wir können den Tagesordnungspunkt 3 verlassen.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 5 auf:

Erste Beratung

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung und Aufhebung von Rechtsvorschriften im Geschäftsbereich des Ministeriums der Justiz

Gesetzentwurf der Landesregierung - Drs. 5/2148

Den Gesetzentwurf wird die Ministerin der Justiz Frau Professor Dr. Kolb einbringen. Es ist vereinbart worden, zu diesem Tagesordnungspunkt keine Debatte zu führen.

Bevor die Ministerin das Wort ergreift, möchte ich gern Schülerinnen und Schüler der Sekundarschule Dähre auf der Südtribüne begrüßen. Herzlich willkommen!

(Beifall im ganzen Hause)

Frau Ministerin, Sie haben das Wort. Bitte schön.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ab und zu muss auch die Justiz aufräumen. Im Zuge der Umsetzung der EU-Dienstleistungsrichtlinie ist ein Normen-Screening durchgeführt worden. Im Ergebnis ist festgestellt worden, dass im Bereich des Ministeriums der Justiz Vorschriften zu ändern oder aufzuheben sind, die mit der EU-Dienstleistungsrichtlinie zwar nicht unmittelbar im Zusammenhang stehen, die aber in ihrem Umfeld als zum Teil versteinerte Rechtsvorschriften ermittelt worden sind. Diese sollen nunmehr vom Parlament aufgehoben werden.

Des Weiteren hat sich gezeigt, dass Änderungen im Gerichtsorganisationsgesetz, im Ausführungsgesetz zum Gerichtsverfassungsgesetz und im Schiedsstellen- und Schlichtungsgesetz vorzunehmen sind. Hierbei gilt es, Lücken zu beseitigen, durch Bundesrecht überholte Vorschriften aufzuheben und die verfassungskonforme Aufbewahrung von justiznahem Schriftgut sicherzustellen.

Der vorliegende Entwurf eines Gesetzes zur Änderung und Aufhebung von Rechtsvorschriften im Geschäftsbereich des Ministeriums der Justiz soll das Ministerium der Justiz darüber hinaus in die Lage versetzen, künftig bloße Namensänderungen von Gemeinden, die - das möchte ich ausdrücklich betonen - keinen Bezug zur Gemeindegebietsreform haben, durch Rechtsverordnung zu berichtigen.

Darüber hinaus sollen für das Schriftgut der Schiedsstellen die Bestimmungen des Gesetzes zur Aufbewahrung von Schriftgut in der Justiz Gültigkeit erhalten. Es ist eine Präzisierung der Bezirke der als Schlichtungsstellen tätigen Notare und Rechtsanwälte vorzunehmen. Und es sind mit der Reform des anwaltlichen Berufsrechts überholte Vorschriften zur Zulassung von Rechtsanwälten beim Oberlandesgericht aufzuheben.

Sie sehen also, dass es sich insgesamt um ein eher technisches Gesetz handelt, dessen Entwurf ich hiermit im Namen der Landesregierung einbringen möchte. Ich bitte darum, den Gesetzentwurf an den Ausschuss für Recht und Verfassung zu überweisen. - Danke schön.

(Zustimmung bei der SPD)

Vielen Dank, Frau Ministerin. - Es ist vereinbart worden, hierzu keine Debatte zu führen. Ich komme damit zum Abstimmungsverfahren zu dem Gesetzentwurf in der Drs. 5/2148. Die Ministerin hat darum gebeten, den Gesetzentwurf an den Ausschuss für Recht und Verfassung zu überweisen. Gibt es Widerspruch gegen eine Überweisung als solche? - Das sehe ich nicht.

Dann stimmen wir darüber ab, den Gesetzentwurf in der Drs. 5/2148 an den Ausschuss für Recht und Verfassung zu überweisen. Wer stimmt dem zu? - Zustimmung bei allen Fraktionen. Damit ist der Gesetzentwurf an den Ausschuss überwiesen worden. Wir können den Tagesordnungspunkt 5 verlassen.

Ich rufe den Tagesordnungspunkt 7 auf: