Man sollte an dieser Stelle einmal deutlich machen, dass der vom Parlament entsandte Vertreter nicht nur Abwesenheitsvertreter von Herrn Dr. Schneider ist. Da Herr Dr. Schneider kaum eine Sitzung des Ausschusses der Regionen ausfallen lässt, hätte der Vertreter kaum eine Chance, an den Sitzungen teilzunehmen. Der hier benannte Vertreter kann sich auch - das hat Herr Kosmehl in extenso gehandhabt - mit anderen Mitgliedern des Ausschusses der Regionen darüber abstimmen, dass er diese dort vertritt. Insofern steht der vom Landtag ent
sandte Vertreter für den Ausschuss der Regionen nicht immer nur in Reserve, sondern es liegt auch entscheidend an demjenigen, der vom Landtag entsandt wird, selbst, seine Möglichkeiten im Ausschuss der Regionen tatsächlich wahrzunehmen.
Herr Dr. Schneider hat regelmäßig im zuständigen Ausschuss für Bundes- und Europaangelegenheiten sowie Medien berichtet. Er ist selbstverständlich auch bereit, dies in der nächsten Legislaturperiode so zu halten. Wenn andere Ausschüsse eine Berichterstattung aus dem Ausschuss der Regionen durch ihn wünschen, dann - das kann ich in seinem Namen sagen - wird er dem Folge leisten und sie über den Fortgang der betreffenden Angelegenheit im Ausschuss der Regionen unterrichten.
Zu dem Antrag der LINKEN, anstelle eines Vertreters der Exekutive und eines Stellvertreters aus dem Landtag eine Vertreterin der kommunalen Ebene zu entsenden, möchte ich lediglich einige wenige Sätze sagen. Wir haben bereits gestern bei der Debatte zum Haushalt mitbekommen, dass sich die Partei DIE LINKE als die kommunalfreundlichste Partei im Lande profilieren will. Sie nutzt auch diese Gelegenheit, um dieses Signal an die kommunale Ebene auszusenden.
Konsequent wäre es dann allerdings, Herr Czeke, der kommunalen Ebene auch die Entscheidung darüber zu überlassen, wen sie entsenden möchte,
und nicht von Vornherein ein Mitglied der LINKEN zu delegieren und auf diese Weise für die Partei DIE LINKE einen Sitz im Ausschuss der Regionen zu erwerben. Im Übrigen glaube ich, dass Sie, wenn Sie die Chance hätten, auf den Vertretungssitz aus dem Landtag zuzugreifen, dies auch täten. In diesem Fall hielte sich Ihre Großzügigkeit vermutlich in Grenzen.
(Frau Dr. Klein, DIE LINKE: Wenn das so wäre, wer weiß! - Herr Borgwardt, CDU: So wäre es! - Zuruf von Herrn Czeke, DIE LINKE)
- Ich darf meine Vermutung äußern. Die Großzügigkeit scheint mir an dieser Stelle Grenzen zu kennen.
Lassen Sie mich Folgendes in Erinnerung rufen: Im Jahr 1993 ist das im Zusammenhang mit dem Gesetz über die Zusammenarbeit von Bund und Ländern in Europa ausführlich mit den kommunalen Spitzenverbänden auch hier im Lande diskutiert worden. Alle kommunalen Spitzenverbände, auch die lokalen, haben sich entschieden, ihre Vertretung über die Bundesebene wahrnehmen zu lassen.
Das war der wesentliche Grund dafür, dass § 14 dieses Gesetzes so verabschiedet worden ist, wie es der Fall ist, nämlich 21 Sitze für die Länder und drei für die kommunale Ebene über die kommunalen Spitzenverbände auf der Bundesebene zu besetzen. Die kommunalen Spitzenverbände aus Sachsen-Anhalt und aus den übrigen neuen Ländern haben dabei die gleiche Chance wie alle anderen auch, ihre Vertreter zu delegieren. Ich denke, daran sollten wir auch festhalten.
Ich bitte um die Bestätigung der Benennung von Herrn Dr. Schneider und sehe allen übrigen Entscheidungen des Landtages mit großer Erwartung entgegen. - Danke schön.
Vielen Dank, Herr Minister Robra. - Damit kommen wir zu den Debattenbeiträgen der Fraktionen, und zwar zu allen unter diesem Tagesordnungspunkt aufgerufenen Anträgen. Ich bitte zunächst Herrn Bischoff von der SPD-Fraktion, das Wort zu nehmen. Bitte schön.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Zunächst zu dem Antrag der LINKEN in der Drs. 5/2192. Punkt 1 des Antrags, der den wertvollen Beitrag des AdR begrüßt, kann man sofort unterstützen. Aber dann kommt Punkt 2, in dem das Bedauern darüber zum Ausdruck gebracht wird, dass keine lokalen Vertreter außer den bundesweiten Vertretern der kommunalen Spitzenverbände in dem Ausschuss vertreten sind.
Ohne darauf einzugehen, welche Aufgaben der Ausschuss der Regionen hat und wie seine Beschlüsse zustande kommen, möchte ich auf seine Zusammensetzung zu sprechen kommen. Der AdR hat 367 Mitglieder; das ist zumindest der Sachstand, den ich in den letzten Tagen mitbekommen habe. Davon sind 162 Mitglieder Vertreter der Regionen, 205 Mitglieder sind Kommunalvertreter. Die generelle Ansicht, dass die kommunale Ebene im Ausschuss der Regionen überrepräsentiert ist, wird zumindest in den einschlägigen Kommentaren bestätigt.
Ich gebe zu, dass man das nicht genau nachvollziehen kann. Darin haben Sie, Herr Czeke, Recht. Denn das Auswahlverfahren in den einzelnen Ländern gestaltet sich sehr unterschiedlich. Auch gibt es unterschiedliche Zuordnungen. Zum Beispiel werden die autonomen Provinzen Finnlands zu den Regionen gezählt. In den Niederlanden und in Frankreich werden die Departements bzw. die Präfekturen zu den Kommunen gezählt. Es findet also eine unterschiedliche Zuordnung in den einzelnen Ländern statt, sodass man nicht genau sagen kann, wie groß die Zahl der kommunalen Vertreter im AdR ist.
Diese Zuordnung wird auch in den Mitgliedstaaten selbst oft nicht so differenziert, weil Mitglieder sowohl die Regionen als auch die Kommunen vertreten. Auch das wird in den Ländern sehr unterschiedlich gehandhabt.
Der Regelung in Deutschland - darauf hat der Staatsminister bereits hingewiesen - gingen ein langer Prozess und eine Auseinandersetzung voraus. Im Jahr 1993 hat man sich dahin gehend geeinigt, dass die drei Vertreter der bundesweiten kommunalen Spitzenverbände dorthin zu entsenden sind und dass die anderen Mitglieder die Länder vertreten.
Wenn man es genauer betrachtet - ich kann verstehen, wie Sie das betrachten -, dann stellt man fest, dass es in diesem Gremium wie in allen anderen Gremien auch gehandhabt wird: Auch die Länder vertreten kommunale Interessen. Auch im Bundesrat sind die Länder und nicht die Kommunen vertreten, und die Länder haben dort die Aufgabe, die Kommunen zu vertreten. Ähnliches gilt auch für den Ausschuss der Regionen; oft wird beides vertreten.
Hinsichtlich der Frage, ob es inhaltliche Defizite gibt und ob die kommunalen Belange zu wenig zu Wort kommen, habe ich einmal nachgeforscht. Ich habe diesbezüglich weder Beschwerden noch Einsprüche gehört. Im Großen und Ganzen scheint es so zu sein, dass keine Hinweise darauf vorliegen, dass die Länder der Meinung
Deshalb lautet unser Resümee wie folgt: keine Änderung der Zusammensetzung. Das Verfahren sollte so beibehalten werden, wie es ist.
Nun zu unserem Vorschlag. Wir schlagen Tilmann Tögel als vertretendes Mitglied im Ausschuss der Regionen vor und bitten Sie, Tilman Tögel zu wählen.
Tilman Tögel ist ein erfahrener und kompetenter Europäer - so sage ich es einfach einmal -, der die europäische Politik nicht nur vertritt, sondern dies auch kompetent tut. Viele von Ihnen kennen ihn und wissen, dass er zwei Legislaturperioden lang Vertreter im AdR war. Er kennt sich aus. Er kennt auch die Strukturen genau. Wer mit ihm einmal in Brüssel war, der weiß, dass er das dort wie seine rechte und linke Hosentasche kennt. Er kennt sich auch gut in den Themen aus.
Das heißt nicht, dass ich gegen Herrn Kosmehl spreche, der das in den letzten Jahren sicherlich auch kennengelernt und vertreten hat. Aber ich meine, es ist wichtig, jemanden dort zu haben, der sich gut auskennt, der etwas von der Materie versteht und der die Kontaktpersonen und Ansprechpartner kennt.
Sicherlich trifft Tilman Tögel - das gebe ich zu; ich habe die Diskussionen mitbekommen - durch seine direkte Art - er kommt immer schnell auf den Punkt - bei manchen nicht auf Gegenliebe. Man muss sich daran erst gewöhnen. Wer ihn aber kennengelernt hat und länger mit ihm zu tun hat, der weiß, dass dahinter Kompetenz steckt. Wir schätzen ihn deshalb sehr.
Ich glaube, manches gehört einfach zur Machart eines Menschen, dass er sich in einer bestimmten Art und Weise ausdrückt und benimmt. Für uns ist er ein ausgesprochener Fachmann. Deshalb sollten wir vielleicht manche persönliche Befindlichkeit zurückstellen. Wir bitten Sie um Bestätigung von Tilman Tögel als stellvertretendes Mitglied im Ausschuss der Regionen. - Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich werde nur zu dem Antrag der Fraktion DIE LINKE in der Drs. 5/2192 sprechen. Ich denke, der Antrag der FDP-Landtagsfraktion in der Drs. 5/2197 neu spricht für sich und braucht keine weitere Begründung.
Der Antrag der Fraktion DIE LINKE hat einen gewissen Charme. Auf Charme allein sollte man sich jedoch nicht verlassen, sondern man sollte auch schauen, was darin steckt. Deshalb können wir als FDP-Fraktion diesem Antrag nicht folgen.
Zum einen glaube ich nicht - das hat Herr Czeke in seiner Rede deutlich gemacht -, dass der kommunale Sachverstand in der deutschen Delegation fehlen würde oder dass er - um es mit meinen Worten zu sagen - unterentwickelt wäre.
Es gibt genügend abgeordnete Mitglieder oder Stellvertreter, die als Stadtrats-, Gemeinderats- oder Kreistagsmitglied einen kommunalen Hintergrund haben. Es sind eben nicht nur der Oberbürgermeister der Stadt Nürnberg, Herr Maly, der die deutsche Delegation zurzeit führt, und ein Landrat aus Hessen.
Ich weiß nicht, ob man Hessen tatsächlich schon zu Süddeutschland zählen kann; diesbezüglich werden Sie vielleicht mit den Kollegen in Hessen einige Probleme bekommen. Aber es ist eben so, dass auch andere Mitglieder, die nicht von den kommunalen Spitzenverbänden entsandt werden, durchaus einen kommunalen Hintergrund haben.
Gerade die deutsche Delegation zeichnet sich in ihrer Zusammensetzung dadurch aus, dass sie das widerspiegelt, was bei der Umsetzung europäischen Rechts in nationales Recht sinnvoll ist; denn oftmals sind Gesetzgebungskompetenzen betroffen, die nach deutschem Verfassungsrecht den Ländern zustehen. Deshalb ist es wichtig, dass Vertreter der Landesparlamente und auch der Landesregierungen im AdR mitwirken, weil sie die Auswirkungen und die Umsetzungsschritte kennen. Natürlich werden sich die Mitglieder des AdR dort immer auch des kommunalen Sachverstands bedienen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Ausschuss der Regionen hat eine bemerkenswerte Entwicklung durchgemacht. Eingeführt durch den Vertrag von Maastricht hat er sich in den letzten Jahren mehr und mehr mit Selbstbewusstsein gestärkt und gegenüber anderen Institutionen zu Wort gemeldet.
Nicht zuletzt wir als Land Sachsen-Anhalt haben das - das will ich an dieser Stelle ausdrücklich sagen - positiv zu spüren bekommen. Wenn der Ausschuss der Regionen nicht von sich aus das Thema Strukturfonds, Kohäsionsfonds als eine der wichtigen Aufgaben des Ausschusses der Regionen in die Diskussion eingebracht hätte, hätte es für die Strukturfonds für die Förderperiode 2007 bis 2013 eine andere Regelung gegeben. Nur weil der AdR frühzeitig Flagge gezeigt hat und die Regionen sich vernetzt haben, kamen die Rückfragen aus der Kommission und aus dem Parlament.
Heute, da wir die Diskussion über die neue Förderperiode ab 2013 und die Haushaltsstruktur der Europäischen Union bereits beginnen, kommen die Vertreter des Europäischen Parlaments und fragen, wer im AdR ihr Ansprechpartner ist. Die Antwort im AdR lautet: Staatssekretär Herr Dr. Schneider. Es ist gut, dass wir auch dort weiterhin eine Stimme haben und dass sich der AdR vor allem dieses Punktes angenommen hat.
Herr Kollege Czeke, ob es tatsächlich so gewesen wäre, dass eine größere Zahl von kommunalen Vertretern den Schwerpunkt auf die Strukturfondsförderperiode gelegt hätte, wage ich manchmal zu bezweifeln.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Mit den in Deutschland verwendeten Begrifflichkeiten können wir mit regionalen und lokalen Gebietskörperschaften zwei Ebenen bedienen. Die Begrifflichkeit für den Ausschuss der Regionen ist explizit deshalb so gewählt worden, um möglichst in ganz Europa eine untere Ebene mit anzusprechen; denn es gibt - der Staatsminister hat darauf hingewiesen - nun einmal Unterschiede. Manche Länder haben auch Regionalstrukturen, wollen aber, weil diesbezüglich auch keine Gesetzgebungskompetenz be
In Finnland zum Beispiel gibt es die Aland-Inseln, deren Autonomiestatus mit unseren Gesetzgebungskompetenzen vergleichbar ist. Die sitzen neben einem kommunalen Vertreter vom finnischen Festland. Darüber kann jeder für sich entscheiden.
Wir haben, glaube ich, eine gute Regelung getroffen. Dass das Land Sachsen-Anhalt auch wegen des Bevölkerungsverlustes in dieser Mandatsperiode des AdR leider keine Zwei-plus-zwei-Regelung in Anspruch nehmen kann, hat nur aufschiebende Wirkung für die nächste Periode.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich darf Sie recht herzlich bitten, den Antrag der LINKEN in der Drs. 5/2192 abzulehnen und dem Antrag der FDP-Fraktion zuzustimmen. - Vielen Dank.