Die erste Beratung fand in der 64. Sitzung des Landtages am 8. Oktober 2009 statt. Berichterstatter ist der Abgeordnete Herr Rothe. Bitte sehr, Sie haben das Wort.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Landtag von Sachsen-Anhalt hat den Gesetzentwurf in der Drs. 5/2207 neu in der 64. Sitzung am 8. Oktober 2009 zur federführenden Beratung in den Ausschuss für Inneres überwiesen; mitberatend wurde der Ausschuss für Finanzen beteiligt.
Der Innenausschuss befasste sich erstmals in der 59. Sitzung am 9. Oktober 2009 mit dem Gesetzentwurf
und beschloss einstimmig eine vorläufige Beschlussempfehlung an den mitberatenden Ausschuss für Finanzen. Sie wurde als Vorlage 1 verteilt.
Der Finanzausschuss schloss sich in der 77. Sitzung am 21. Oktober 2009 einstimmig der vorläufigen Beschlussempfehlung des federführenden Ausschusses an. Diese Beschlussempfehlung wurde als Vorlage 2 verteilt.
Der Ausschuss für Inneres befasste sich in der 60. Sitzung am 22. Oktober 2009 erneut mit dem Gesetzentwurf in der Drs. 5/2207 neu und der Beschlussempfehlung des Finanzausschusses. Zur Beratung lag dem Ausschuss auch ein Änderungsantrag der Fraktionen der CDU und der SPD vor. Hierbei handelt es sich um die Vorlage 3. Dieser Änderungsantrag wurde einstimmig beschlossen. Er beinhaltet unter anderem, dass für die Annahme der Wahl und den Erwerb der Mitgliedschaft im Landtag die bisherige Gesetzesregelung fortgelten soll.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Innenausschuss verabschiedete in der 60. Sitzung am 22. Oktober 2009 mit 8 : 0 : 2 Stimmen eine Beschlussempfehlung an den Landtag. Sie liegt Ihnen in der Drs. 5/2247 vor. Im Namen des Ausschusses für Inneres bitte ich um Ihre Zustimmung zu dieser Beschlussempfehlung.
Ergänzend mache ich auf den Ihnen als Drs. 5/2285 vorliegenden Änderungsantrag aufmerksam, mit dem bei der Wahlkreiseinteilung die Bezeichnung eines Ortsteiles der Gemeinde Sandersdorf-Brehna korrigiert werden soll. - Vielen Dank.
Danke sehr, Herr Rothe, für die Berichterstattung. - Es ist keine Debatte vorgesehen worden. Wünscht dennoch jemand das Wort? - Das sehe ich nicht. Dann treten wir in das Abstimmungsverfahren zu den Drs. 5/2247 und 5/2285 ein.
Wir stimmen zunächst über den Änderungsantrag in der Drs. 5/2285 ab. Wer dem zustimmt, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Das sind die Koalitionsfraktionen und die - - Mittlerweile sind es alle Fraktionen. Damit ist der Änderungsantrag angenommen worden.
Dann stimmen wir jetzt über die Drs. 5/2247 in der soeben geänderten Fassung ab. Wer dem zustimmt, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Das sind die Koalitionsfraktionen und die FDP-Fraktion. Zögerlich kommt die Fraktion DIE LINKE hinzu. Wer stimmt dagegen? Wer enthält sich der Stimme? - Bei einer Enthaltung ist das Gesetz so angenommen worden und wir verlassen den Tagesordnungspunkt 9.
Meine Damen und Herren! Bevor ich den Tagesordnungspunkt 11 aufrufe, mache ich Sie darauf aufmerksam, dass wir nach dem jetzigen Zeitplan ein und eine Viertelstunde, also fünf Viertelstunden Vorsprung haben und dass bereits jetzt mit den Geschäftsführern vereinbart wurde, dass wir den Tagesordnungspunkt 17 - Modellprojekt „Grundschule & Theater“ -, der für morgen vorgesehen ist, vorziehen, ebenso die Punkte 23 und 24, zu denen keine Debatte vorgesehen ist. Es wird geprüft, ob noch ein weiterer Punkt vorgezogen werden kann. Das geht natürlich nur, wenn die Betreffenden einverstanden und vor allen Dingen anwesend sind.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Landtag von Sachsen-Anhalt hat den Gesetzentwurf der Landesregierung in der Drs. 5/1710 in der 51. Sitzung am 22. Januar 2009 zur federführenden Beratung in den Ausschuss für Inneres überwiesen. Mitberatend wurden die Ausschüsse für Finanzen sowie für Recht und Verfassung beteiligt.
Der Innenausschuss nahm den Gesetzentwurf erstmals in der 48. Sitzung am 12. Februar 2009 auf die Tagesordnung. Im Ergebnis der Beratung wurde beschlossen, am 30. März 2009 eine Anhörung zu dem Gesetzentwurf durchzuführen. Zu der Anhörung, die in öffentlicher Sitzung stattfand, wurden neben den mitberatenden Ausschüssen auch zahlreiche Sachverständige eingeladen.
Der Gesetzgebungs- und Beratungsdienst übermittelte dem Innenausschuss mit Schreiben vom 25. Mai 2009 eine Stellungnahme zum Gesetzentwurf und eine Synopse. Diese Unterlagen wurden als Vorlage 8 verteilt.
Daraufhin erfolgte in der 56. Sitzung am 6. August 2009 eine weitere Beratung zum Gesetzentwurf. Im Ergebnis der Beratung wurde das Ministerium des Innern gebeten, dem Innenausschuss den Referentenentwurf der Laufbahnverordnung sowie die Begründung des Innenministeriums zur Verfügung zu stellen. Dieser Bitte kam das Ministerium nach und die Unterlagen wurden als Vorlage 9 verteilt.
Das Ministerium des Innern bot darüber hinaus an, dem Ausschuss eine Stellungnahme zu § 8 des Gesetzentwurfs zuzuleiten. Diese Stellungnahme erreichte den Innenausschuss mit Schreiben vom 8. September 2009 und sie wurde als Vorlage 11 verteilt.
Der Innenausschuss nahm den Gesetzentwurf in der Drs. 5/1710 in der 58. Sitzung am 16. September 2009 erneut auf die Tagesordnung. Zur Beratung lagen dem Ausschuss ein Änderungsantrag der Regierungsfraktionen - er wurde als Vorlage 10 verteilt -, ein Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE, der als Vorlage 12 verteilt wurde, und ein Änderungsantrag der Fraktion der FDP - hierbei handelt es sich um die Vorlage 13 - vor. Außerdem gab die Fraktion DIE LINKE dem Ausschuss einen Entschließungsantrag zu dem Gesetz zur Neuordnung des Landesbeamtenrechts zur Kenntnis; er liegt als Vorlage 14 vor.
Der Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE und der Änderungsantrag der FDP-Fraktion fanden nicht die erforderliche Mehrheit. Der Änderungsantrag der Fraktionen der CDU und der SPD wurde beschlossen.
Im Ergebnis der Beratung am 16. September 2009 beschloss der Innenausschuss eine vorläufige Beschlussempfehlung an die mitberatenden Ausschüsse für Finanzen sowie für Recht und Verfassung. Sie wurde als Vorlage 15 verteilt.
Der Ausschuss für Recht und Verfassung befasste sich daraufhin in der 43. Sitzung am 7. Oktober 2009 und der Ausschuss für Finanzen in der 75. Sitzung am 14. Oktober 2009 mit dem Gesetzentwurf und der Vorlage 15. Beide Ausschüsse schlossen sich der vorläufigen Beschlussempfehlung des federführenden Ausschusses an. Die Beschlussempfehlungen der mitberatenden Ausschüsse liegen als Vorlagen 16 und 17 vor.
In der 60. Sitzung am 22. Oktober 2009 stand der Gesetzentwurf ein weiteres Mal auf der Tagesordnung des Innenausschusses. Zur Beratung lagen ein fraktionsübergreifender Änderungsantrag in der Vorlage 18 und ein Änderungsantrag der Regierungsfraktionen in der Vorlage 20 vor. Beiden Anträgen wurde zugestimmt.
Ein Änderungsantrag der Fraktion der FDP in der Vorlage 19 stand ebenfalls zur Abstimmung. Er fand bis auf eine angeregte Änderung in § 94 Abs. 2 Nr. 2 mehrheitlich die Zustimmung der Ausschussmitglieder.
Dem Vorschlag, den Entschließungsantrag der Fraktion DIE LINKE, der als Vorlage 14 verteilt wurde, interfraktionell abzustimmen, wurde gefolgt.
Sehr verehrte Damen und Herren! Der Ausschuss für Inneres befasste sich in der 60. Sitzung am 22. Oktober 2009 abschließend mit dem Gesetzentwurf und den Beschlussempfehlungen der mitberatenden Ausschüsse für Finanzen sowie für Recht und Verfassung.
Mit 8 : 0 : 2 Stimmen verabschiedete der Ausschuss für Inneres die Ihnen in der Drs. 5/2266 vorliegende Beschlussempfehlung an den Landtag. Der Gesetzgebungs- und Beratungsdienst wurde gebeten, die in dem Gesetzentwurf angegebenen Fundstellen anzupassen.
Die im Verlaufe der Gesetzesberatung eingegangenen Stellungnahmen sowie die rechtsförmlichen Hinweise des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes fanden bei der Gesetzesberatung Berücksichtigung.
Im Namen des Ausschusses für Inneres bitte ich um Ihre Zustimmung zu dieser Beschlussempfehlung. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Das Landesbeamtenrecht erzielt ganz offensichtlich nicht das Interesse aller Kolleginnen und Kollegen im Landtag. Dennoch hoffe ich, dass wir heute zu einem guten Abschluss der Beratungen auf der Grundlage der vom Kollegen Kolze deutlich gemachten Beschlussempfehlung kommen. Ich werbe auch ausdrücklich um Ihre Zustimmung zu dieser Beschlussempfehlung.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Vor nunmehr knapp zehn Monaten habe ich an dieser Stelle das heute zur Abstimmung stehende Gesetzgebungsvorhaben eingebracht und damals auf meinen Wunschtermin bezüglich des Inkrafttretens hingewiesen.
Der Hinweis war gleichzeitig als Bitte an das Parlament formuliert. Der daraufhin ergangene Hinweis des Abgeordneten Kosmehl - leider ist er gerade nicht im Raum - auf die Verspätung von ca. zwei Monaten
- hallo, Herr Kosmehl - gegenüber der Landesregierung Niedersachsens und die Bezeichnung meiner Bitte als - so wörtlich - unredlich, das hat mich schon getroffen. Umso mehr hat mich das danach erkennbare Interesse der Ausschüsse und die Intensität der Auseinandersetzung mit dem Thema positiv überrascht. Ich will das hier ausdrücklich sagen. Deshalb hiermit meinen ausdrücklichen Dank an alle Ausschussmitglieder.
Zum wesentlichen Inhalt des Gesetzes ist bereits in der Einbringungsrede ausführlich Stellung genommen worden. Ich möchte das nicht wiederholen. Ich möchte im Wesentlichen auf das eingehen, was mir aufgrund der Diskussion in den Ausschüssen aufgefallen ist, bzw. auf das, was an Veränderungen gegenüber dem ursprünglichen Gesetzentwurf vorgenommen wurde.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich glaube, es ist Ihnen klar geworden, dass der Bund in seinem Beamtenstatusgesetz schon sehr viele Gegenstände geregelt hat und dass auch nach der Föderalismusreform für die Länder im reinen Statusrechtsbereich in weiten Teilen nur Technisches zur Regelung übrig geblieben ist.
Die Gestaltungsspielräume der Länder beschränken sich häufig auf Fristen und Zuständigkeitsregelungen, auf sehr juristisch geprägte und verfahrensorientierte Themen oder auf Gebiete, die kaum einer politischen Gestaltung zugänglich sind, weil sie entweder durch langjährige Übung oder aber durch bisherige Regelungen oder durch europäisches Recht geprägt sind. Ich will die Themen Arbeitszeit, Teilzeit, Urlaubsrecht und Ähnliches ansprechen.
Natürlich hat es mich gefreut, dass im Rahmen der Anhörung die Sachverständigen, wie unter anderem Professor Dr. Wolff von der Europa-Universität Viadrina, auch die technischen Teile des Gesetzes als gelungen dargestellt haben und wir Ihnen, dem Souverän, mit unserem Entwurf nicht zu wenig an Details zur Regelung an die Hand gegeben haben.