Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Sehr geehrte Frau Hunger, ich möchte die zweite Frage der Abgeordneten Frau Hunger einmal vorweg
nehmen. Die Landesregierung kann bezüglich der Errichtung einer Schweinemastanlage am Standort Stöbnitz in der Gemeinde Mücheln keinen Zielkonflikt erkennen. Ich möchte das näher erläutern.
Frau Hunger, Sie haben Recht. Im Landesentwicklungsplan ist für das Geiseltal ein Vorbehaltsgebiet für Tourismus und Erholung festgelegt. Im Entwurf des regionalen Entwicklungsplans für die Planungsregion Halle erfolgte eine Präzisierung. Hiernach befindet sich der Ortsteil Stöbnitz nicht in einem Vorbehaltsgebiet, sondern wird davon lediglich tangiert. Trotzdem wird bei Planungen und beabsichtigten Maßnahmen in dieser Region der Belang „Tourismus und Erholung“ immer mit erhöhter Gewichtung in die Abwägung einbezogen.
Für das Geiseltal werden die Festlegungen der Landesplanung in einem Teilgebietsentwicklungsplan präzisiert, der im Einvernehmen mit allen berührten Kommunen, also auch im Einvernehmen mit der Gemeinde Mücheln erarbeitet wurde. Er ist die Grundlage für die Sanierung und Rekultivierung in diesem Gebiet und legt auch die Standorte für Erholungs- und Freizeitanlagen fest.
Im Teilgebietsentwicklungsplan sind für den Bereich Stöbnitz kein Ziel und auch kein Grundsatz der Raumordnung festgelegt. Für die landesplanerische Stellungnahme, die am 6. Oktober 2009 erstellt wurde, hat die obere Landesplanungsbehörde jedoch eine eingehende Prüfung durchgeführt. Grundlage war neben den Antragsunterlagen für die Tierhaltungsanlage auch eine Umweltverträglichkeitsstudie der GUBB Unternehmensberatung GmbH Halle. Im Rahmen der UVS wurde der Bereich der Marina Mücheln in die Ausbreitungsrechnung der Geruchsimmissionen durch die geplante Anlage einbezogen.
Für dieses Gebiet wurde mit besonders hoher Beurteilungssicherheit eine erhebliche Belästigung für die Bürger ausgeschlossen. Die landesplanerische Stellungnahme enthält die Maßgabe, dass im Genehmigungsverfahren, in dessen Rahmen eine detaillierte Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt wird, der Ausschluss erheblicher Belästigungen im Bereich der Marina Mücheln zu bestätigen ist.
Damit ist das Vorhaben mit den Erfordernissen der Raumordnung vereinbar. Ich möchte betonen, dass wir auch bei der Durchführung eines Raumordnungsverfahrens zu keinem anderen Ergebnis gekommen wären.
Nun zu Ihrer ersten Frage. Das immissionsschutzrechtliche Verfahren für die besagte Anlage läuft bereits. Die öffentliche Bekanntmachung im Amtsblatt des Landesverwaltungsamtes ist erfolgt. Es handelt sich um eine Anlage zum Halten von Schweinen mit einer Leistung von 7 500 Mastschweineplätzen in Mücheln/Stöbnitz. Investor ist die A + J Agrar GmbH & Co. KG in Saubach.
Da die bisherige Anlage mit einer Kapazität von 4 700 Plätzen abgerissen und neu gebaut werden soll, wird ein Verfahren nach § 4 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes, also eine Neugenehmigung mit Umweltverträglichkeitsprüfung und Öffentlichkeitsbeteiligung durchgeführt. Die Antragsunterlagen sind bereits öffentlich ausgelegt.
Als Bestandteil des UVP-Verfahrens hat am 8. Januar 2009 ein so genannter Scoping-Termin stattgefunden. Dieser hat bereits deutlich gemacht, dass zumindest
Meine Damen und Herren! Hier wird eine alte Anlage durch eine neue ersetzt, die mit modernen Filtern ausgestattet sein wird. Hierzu lautet die Vorschrift, dass kein Rohgas, also kein Schweinegeruch im Reingas feststellbar sein darf.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Dennoch ist das Verfahren selbstverständlich ergebnisoffen. Umstände, die bisher sozusagen nicht auf der Hand gelegen haben, können im weiteren Verlauf zu einem anderen Ergebnis oder zumindest zu Einschränkungen bzw. zu Auflagen führen. - Herzlichen Dank.
Herr Dr. Daehre, Sie hatten zu Beginn Ihrer Ausführungen gesagt, dass es aufgrund der Lage dieses fraglichen Stalles in der Nähe eines Vorbehaltsgebietes für Tourismus und Erholung besondere Kriterien gebe bzw. dass dies bei der Beurteilung besondere Beachtung finden werde. Worin drückt sich denn die besondere Beachtung der Nähe dieses Vorbehaltsgebietes aus?
Werte Kollegin Hunger, Sie können davon ausgehen, dass wir diese Region, die für uns in Sachsen-Anhalt, was den Tourismus und die Erholung angeht, wichtig ist, in keiner Weise gefährden. Deshalb werden wir genau darauf achten, dass die entsprechenden Werte eingehalten werden.
Ich habe in meinen Ausführungen schon darauf hingewiesen, dass wir im Moment in der öffentlichen Anhörung sind, dass diese Bedenken noch vorgetragen werden können. Aber Sie können sicher sein, dass wir keine Investition, die in den letzten Jahren getätigt worden ist, dadurch gefährden; darüber sind wir uns einig.
Aber wir müssen natürlich auch die Möglichkeit einräumen - - Es ist jetzt schon eine Altanlage mit 4 700 Schweinen vorhanden, die Bestandsschutz genießt. Jetzt wird sie durch eine neue Anlage ersetzt. Nun will ich nicht sagen, dass es dann besser wird. Das muss man alles sehen; man muss sich die Werte anschauen. Aber ich denke, wir sind alle gemeinsam dafür sensibilisiert, darauf zu achten, dass die notwendigen Voraussetzungen gegeben sind, dass dort sowohl Tourismus stattfindet als auch die Schweinemastanlage entstehen kann. Das können wir von hier aus nicht entscheiden. Dafür haben wir die Fachleute. Die Werte müssen auf den Tisch.
Wenn die Anlage am Ende genehmigungsfähig ist, dann ist sie genehmigungsfähig. Ich sage das wie in vielen anderen Fällen auch: Wenn der eine oder andere am Ende nicht damit einverstanden ist, dann bleibt ihm natürlich der Klageweg. Das gilt für alle Fälle, ob man nun eine Autobahn baut oder etwas anderes. Daran haben wir uns langsam gewöhnt. Aber man muss zumindest darauf hinweisen, dass auch diese Möglichkeit besteht.
Ich hoffe, dass man vorher zu einem Einvernehmen kommt. Denn - das darf ich jetzt noch sagen - wir wollen alle irgendwann einmal ein Kotelett essen, auch die Touristen. Aber das ist eine Bemerkung, die jetzt vielleicht nicht in das Planfeststellungsverfahren bzw. in diese Verfahren hineingehört. - Herzlichen Dank.
Vielen Dank, Herr Minister. - Meine Damen und Herren! Weitere Fragen sehe ich nicht. Damit ist der Tagesordnungspunkt 5 - Fragestunde - abgeschlossen.
Ich unterbreche die Sitzung für eine Mittagspause. Wir treffen uns um 14.20 Uhr wieder hier. Dann geht es mit dem Tagesordnungspunkt 6 weiter. - Herzlichen Dank und guten Appetit!
Entwurf eines Gesetzes über die Anpassung von Dienst- und Versorgungsbezügen 2009/2010 (Landes- besoldungs- und -versorgungsanpassungsgesetz 2009/2010 - LBVAnpG 2009/2010)
Die erste Beratung fand in der 60. Sitzung des Landtages am 18. Juni 2009 statt. Berichterstatter ist der Abgeordnete Herr Tullner. Bitte sehr.
Darf ich noch einmal nachfragen? - Es war mir leider heute früh nicht möglich, zur Eröffnung der Sitzung anwesend zu sein. Ich habe aber gehört, dass morgen zu dem Tagesordnungspunkt 21 - Wasserpfennig - weder der Finanzminister noch der Umweltminister anwesend sein wird. Ist das richtig?
Es müsste mit den parlamentarischen Geschäftsführern geklärt werden, ob der Punkt vorgezogen werden kann.
Der Gesetzentwurf der Landesregierung wurde in der 60. Sitzung des Landtages am 18. Juni 2009 in erster Lesung beraten und in den Ausschuss für Finanzen zur federführenden Beratung und in den Ausschuss für Inneres zur Mitberatung überwiesen.
Inhaltlich befasst sich der Gesetzentwurf mit der fast inhalts- und zeitgleichen Übertragung des Tarifergebnisses vom 1. März 2009 auf den Bereich der Beamtinnen und Beamten sowie der Richterinnen und Richter. Ich denke, wir alle hier im Hause - das zeigt auch die weitere Berichterstattung, die ich gleich machen werde - haben uns bemüht, für die Beamtinnen und Beamten in unserem Land ein Signal zu setzen, auch in schwierigen Zeiten die Tarifergebnisse nachzuvollziehen.
Der Ausschuss für Finanzen hatte sich bereits in seiner Sitzung am 13. Mai 2009 mit der Bitte des Finanzministeriums befasst, zu den entsprechenden Zahlungen ein Votum abzugeben. Der Ausschuss war mit den entsprechenden Abschlagszahlungen einverstanden, sodass die Beamtinnen und Beamten und Richterinnen und Richter des Landes bereits im Juli 2009 rückwirkend zum 1. März unter dem gesetzgeberischen Vorbehalt die lineare Erhöhung ihrer Bezüge erhalten haben.
Der Ausschuss für Finanzen hat den Gesetzentwurf in der Sitzung am 9. September 2009 erstmals beraten - es hat eine Weile gedauert, bis der Gesetzentwurf der Landesregierung in den Landtag gekommen war - und eine vorläufige Beschlussempfehlung erarbeitet. In dieser berücksichtigte er die vom Gesetzgebungs- und Beratungsdienst vorgeschlagenen rechtsförmlichen Änderungen und empfahl dem mitberatenden Ausschuss für Inneres die Annahme des so geänderten Gesetzentwurfes.
Der Ausschuss für Inneres wiederum beriet diese in der 58. Sitzung am 17. September 2009 und empfahl die Annahme des Gesetzentwurfes in der Fassung der vorläufigen Beschlussempfehlung.
In der 75. Sitzung am 14. Oktober 2009 hat der Ausschuss für Finanzen den Gesetzentwurf erneut beraten und die Ihnen vorliegende Beschlussempfehlung erarbeitet. Es war ein Gesetzesvorhaben, das, glaube ich, keinen großen Diskussionsbedarf, sondern eine einvernehmliche Beschlusslage hervorgebracht hat.
Im Namen des Ausschusses bitte ich das Hohe Haus um Zustimmung zu der vorliegenden Beschlussempfehlung. - Vielen Dank.