Marco Tullner

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Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten! Bevor ich zur eigentlichen Berichterstattung komme, lassen Sie mich noch eine Berichtigung, die im Laufe der letzten Phase der Beratung aufgetreten ist, hier kundtun.
Wir haben es mit dem dramatischen Fehler zu tun, dass der § 1 des Gesetzentwurfs keine Überschrift trägt, während § 2 den Titel „Inkrafttreten“ trägt. Das ist für Juristen nicht nur in diesem Hause ein unhaltbarer Zustand. Deswegen müssen wir bei § 2 das Wort „Inkrafttreten“ streichen, damit beide Paragrafen keine Überschrift tragen.
Das heute ausdrücklich zu erwähnen ist mir aufgegeben worden.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, der oben genannte Gesetzentwurf wurde von der Landesregierung in der 77. Sitzung des Landtages am 17. Juni 2010 eingebracht und in den Ausschuss für Finanzen zur Beratung überwiesen.
In der Sitzung des besagten Ausschusses am 13. Oktober 2010 wurde ausführlich der Zweck der Änderung der Landeshaushaltsordnung beraten. Die Landesregierung begründete dies durch das strukturelle Defizit im Landeshaushalt. Ziel sei es, vorzeitig, nämlich spätestens im Jahr 2013 ohne neue Schulden auszukommen und verbindliche Tilgungspläne für die Altschulden festzulegen. Dadurch soll das strukturelle Defizit des Landes nach und nach beseitigt werden, um irgendwann von den Konjunkturzyklen unabhängig zu werden. Deshalb hat die Landesregierung die Änderung der Landeshaushaltsordnung vorgeschlagen.
Die Fraktion der FDP wollte gern einen Schritt weiter gehen und entsprechende Regelungen in die Landesverfassung aufnehmen. Eine notwendige Mehrheit im Landtag war aber nicht oder nur theoretisch vorhanden.
Die von der Landesregierung eingebrachte Regelung, so die FDP-Fraktion, sei zu kompliziert. Sie ersetze eine komplizierte Regelung durch eine noch kompliziertere. Eine klare Regelung sei möglich gewesen.
Die Fraktion DIE LINKE wiederum bevorzugte einen anderen Weg, nämlich die Bindung der Kreditaufnahme an Investitionen. Der im öffentlichen Bereich verbreitete Sparkurs auf vielen Gebieten führe zu sinkenden Steuereinnahmen und verschlechtere die Investitionsfähigkeit des Staates. Mit dem Sparen würden dem Wirtschaftskreislauf Mittel entzogen, die dann nicht mehr investiv eingesetzt werden könnten. Die Fraktion der LINKEN sei nicht bereit, dies als gegeben und alternativlos hinzunehmen.
Die Koalitionsfraktionen wiederum lehnten die von der Fraktion DIE LINKE bevorzugte Bindung der Kreditaufnahme an Investitionen ab. Diese führe zu einer Erhöhung der Schulden und nicht zu einer Konsolidierung, die sich die Koalition von der Änderung der Landeshaushaltsordnung erhofft. Die Regelungen in dem Gesetzentwurf seien ein richtiger Schritt. Die Neuverschuldung müsse definiert und dies in Verbindung mit einem Tilgungsplan für die Altschulden gebracht werden. Zumindest drei Fraktionen seien sich einig, dass alles getan werden müsse, um die Schuldenaufnahme und den Schuldenabbau in den Griff zu bekommen. Dazu ist der vorliegende Gesetzentwurf ein erster Schritt.
An dieser Stelle gestatte ich mir noch einen kleinen Einschub. In § 10 - das ist in den Beratungen noch einmal deutlich geworden - gibt es die folgende Formulierung unter Absatz 3, die ich hier ganz kurz vorlesen möchte - ich zitiere -:
„Die Landesregierung unterrichtet den für den Haushalt zuständigen Ausschuss des Landtages und den fachlich zuständigen Ausschuss des Landtages rechtzeitig, wenn das Land oder juristische Personen des öffentlichen Rechts, die der Aufsicht des Landes unterstehen, unmittelbare oder mittelbare Beteiligungen an Unternehmen begründen, wesentlich ändern oder aufgeben.“
Diese Formulierung bezieht sich ausdrücklich nicht auf den kommunalen Raum, sondern nur auf die Handlungsfelder des Landes und seiner Einrichtungen. Damit wird noch einmal klargestellt, dass die Kommunen hiervon nicht betroffen sind.
Dem Ausschuss lag zur Beratung eine Synopse des GBD vor, welche als Beratungsgrundlage festgelegt und vom Ausschuss nicht geändert wurde.
Am Ende hat der Ausschuss für Finanzen die Beschlussempfehlung mit 7 : 3 : 1 Stimmen angenommen. Der Ausschuss bittet das Plenum nunmehr um Zustimmung zu der Beschlussempfehlung in der Drs. 5/2919. - Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Antrag der Fraktion der Linkspartei.PDS wurde in der 4. Sitzung des Landtages am 6. Juli 2006 zur federführenden Beratung an den Ausschuss für Finanzen und zur Mitberatung an den Ausschuss für Bildung, Wissenschaft und Kultur überwiesen.
Die erste Beratung im Ausschuss für Finanzen fand in der 5. Sitzung - mittlerweile haben wir die 102. Sitzung gehabt - am 20. März 2006 statt. Es wurde eine vorläufige Beschlussempfehlung an den mitberatenden Ausschuss für Bildung, Wissenschaft und Kultur gefertigt. Darin wurde Punkt 1 des Antrages beibehalten. Zu Punkt 2 wurde der Bildungsausschuss gebeten, geeignete Kriterien zur Bildung einer Bildungsquote festzulegen. Punkt 3 des Antrages wurde abgelehnt.
Der Ausschuss für Bildung, Wissenschaft und Kultur befasste sich erstmals in der 7. Sitzung am 29. November 2006 mit dem Antrag und mit der vorläufigen Beschlussempfehlung des federführenden Ausschusses für Finanzen. Die Landesregierung wurde beauftragt, Kriterien zu erstellen, welche Ausgaben im Landeshaushalt
unter die Kennziffer „Bildungsausgaben“ fielen und nationale sowie internationale Vergleiche ermöglichen könnten.
Im September 2007 - die Forderung stammte vom November 2006 - übersandte das Finanzministerium das geforderte Konzept, welches der Ausweisung einer Bildungsquote zugrunde liegt. Nach zwei weiteren Beratungen im Ausschuss für Bildung, Wissenschaft und Kultur wurde in der Sitzung am 14. Januar 2009 eine Beschlussempfehlung an den federführenden Ausschuss für Finanzen erarbeitet.
Dieser wiederum befasste sich in der 64. Sitzung am 25. Januar 2009 mit dem Antrag und mit der vorliegenden Beschlussempfehlung.
In der Zwischenzeit hatte die Landesregierung eine Bildungsquote in die mittelfristige Finanzplanung eingeführt; damit hatte sich Punkt 2 des Antrages faktisch erledigt. Allerdings, so das Fazit des Finanzausschusses, sollte die Landesregierung aufgefordert werden, die Bildungsquote weiterzuentwickeln, damit sie mit Bildungsquoten in anderen Staaten und Ländern - ich nehme an, insbesondere der Länder - vergleichbar werde.
Der Ausschuss für Finanzen beschloss, sich sowohl mit dem Bildungs- als auch mit dem Sozialausschuss auseinanderzusetzen, um in die Bildungsquote auch die Anteile der frühkindlichen Bildung einzubeziehen.
Der Ausschuss für Soziales befasste sich in der 41. Sitzung am 29. April 2009 mit der Sache und empfahl dem federführenden Finanzausschuss Änderungen bei bestimmten Funktionskennziffern, die in die Bildungsquote einfließen.
Der Ausschuss für Bildung, Wissenschaft und Kultur befasste sich in der 62. Sitzung am 23. Juni 2010 erneut mit dem Antrag und erarbeitete eine erneute Beschlussempfehlung an den Ausschuss für Finanzen. Darin befürwortete er die Punkte 1 und 3 des Antrages. Punkt 2 habe sich in der Zwischenzeit erledigt.
Der Ausschuss für Finanzen befasste sich in der 100. Sitzung am 15. September 2010 mit dem Antrag und mit der Beschlussempfehlung des Bildungsausschusses mit dem Ziel, eine Beschlussempfehlung nunmehr an den Landtag zu erarbeiten. Diese liegt dem Hohen Haus heute vor. Sie sehen, das Ganze hat ein langes Verfahren und eine lange Diskussion absolviert.
Vom Antrag in Drs. 5/105 bleibt nur Punkt 1. Punkt 2 hat sich, wie gesagt, erledigt, Punkt 3 lehnte der Ausschuss für Finanzen im Gegensatz zum Ausschuss für Bildung, Wissenschaft und Kultur mehrheitlich ab. Der Ausschuss verabschiedete mit 11 : 0 : 1 Stimmen eine Beschlussempfehlung. Der federführende Ausschuss für Finanzen bittet heute um Zustimmung zu der Beschlussempfehlung in Drs. 5/2844. - Vielen Dank.
Gern.
Nein, Frau Schmidt, Sie haben sich nicht verhört. Das war die Stelle, die ich eingebaut habe, um nachzuprüfen, ob jemand zuhört.
Ich meinte natürlich den 20. September 2006. - Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Liebe zahlreich versammelte Kolleginnen und Kollegen!
Der Gesetzentwurf der Landesregierung wurde in der 60. Sitzung des Landtages am 18. Juni 2009 in erster Lesung beraten und in den Ausschuss für Finanzen zur federführenden Beratung und in den Ausschuss für Inneres zur Mitberatung überwiesen.
Inhaltlich befasst sich der Gesetzentwurf mit der fast inhalts- und zeitgleichen Übertragung des Tarifergebnisses vom 1. März 2009 auf den Bereich der Beamtinnen und Beamten sowie der Richterinnen und Richter. Ich denke, wir alle hier im Hause - das zeigt auch die weitere Berichterstattung, die ich gleich machen werde - haben uns bemüht, für die Beamtinnen und Beamten in unserem Land ein Signal zu setzen, auch in schwierigen Zeiten die Tarifergebnisse nachzuvollziehen.
Der Ausschuss für Finanzen hatte sich bereits in seiner Sitzung am 13. Mai 2009 mit der Bitte des Finanzministeriums befasst, zu den entsprechenden Zahlungen ein Votum abzugeben. Der Ausschuss war mit den entsprechenden Abschlagszahlungen einverstanden, sodass die Beamtinnen und Beamten und Richterinnen und Richter des Landes bereits im Juli 2009 rückwirkend zum 1. März unter dem gesetzgeberischen Vorbehalt die lineare Erhöhung ihrer Bezüge erhalten haben.
Der Ausschuss für Finanzen hat den Gesetzentwurf in der Sitzung am 9. September 2009 erstmals beraten - es hat eine Weile gedauert, bis der Gesetzentwurf der Landesregierung in den Landtag gekommen war - und eine vorläufige Beschlussempfehlung erarbeitet. In dieser berücksichtigte er die vom Gesetzgebungs- und Beratungsdienst vorgeschlagenen rechtsförmlichen Änderungen und empfahl dem mitberatenden Ausschuss für Inneres die Annahme des so geänderten Gesetzentwurfes.
Der Ausschuss für Inneres wiederum beriet diese in der 58. Sitzung am 17. September 2009 und empfahl die Annahme des Gesetzentwurfes in der Fassung der vorläufigen Beschlussempfehlung.
In der 75. Sitzung am 14. Oktober 2009 hat der Ausschuss für Finanzen den Gesetzentwurf erneut beraten und die Ihnen vorliegende Beschlussempfehlung erarbeitet. Es war ein Gesetzesvorhaben, das, glaube ich, keinen großen Diskussionsbedarf, sondern eine einvernehmliche Beschlusslage hervorgebracht hat.
Im Namen des Ausschusses bitte ich das Hohe Haus um Zustimmung zu der vorliegenden Beschlussempfehlung. - Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Finanzausschuss hat mich beauftragt, Ihnen zu dem vorliegenden Gesetzentwurf die Beschlussempfehlung des Ausschusses vorzutragen. Sie beruht auf dem Gesetzentwurf der Landesregierung in Drs. 5/1565, der in der 48. Sitzung des Landtags am 14. November 2008 an den Finanzausschuss überwiesen wurde.
Der Finanzausschuss hat sich in der 62. Sitzung am 17. Dezember 2008 intensiv mit dem Gesetzentwurf beschäftigt und hat letztlich die Beschlussempfehlung erarbeitet, die Ihnen heute vorliegt. Dazu lag dem Finanzausschuss ein Papier des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes vom 8. Dezember 2008 vor, in dem ausschließlich rechtsförmliche Änderungen vorgeschlagen wurden, die vom Ausschuss übernommen und in den Gesetzentwurf eingearbeitet worden sind.
Der Staatsvertrag wurde wie folgt begründet: Für die NKL - Nordwestdeutsche Klassenlotterie - soll mit dem vorliegenden Staatsvertrag zum 1. April 2009 eine für alle zehn Vertragsländer einheitliche gesetzliche Rechtsgrundlage geschaffen werden. Durch diesen Staatsvertrag errichten die Vertragsländer in gemeinsamer Trägerschaft eine rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts. Die bisher als gemeinschaftlicher Eigenbetrieb der zehn Trägerländer verfasste NKL wird somit zum 1. April 2009 im Wege der Gesamtrechtsnachfolge auf diese Anstalt überführt. Diese Rechtsform bietet die Gewähr dafür, dass die NKL ihre ordnungsrechtliche Aufgabe nach den Vorgaben des berühmten Glücksspielstaatsvertrages bestmöglich umsetzen kann.
Wichtig dabei ist noch, dass abweichend von der im Ausschuss beschlossenen Fassung des Gesetzentwurfes die Hinweise des GBD, aus rechtsförmlichen Gründen die Überschriften der Artikel wegzulassen, in den Gesetzentwurf eingearbeitet werden sollen. In der dem
Landtag vorliegenden Beschlussempfehlung sind diese Änderungen bereits berücksichtigt worden.
Der Ausschuss für Finanzen empfiehlt dem Hohen Hause einstimmig, den vorliegenden Gesetzentwurf zu beschließen. - Vielen Dank.
Herr Präsident, ich bedanke mich ganz herzlich für Ihre Nachsicht. Ich hatte vor dem Dezember-Plenum einmal den Albtraum, dass ich meine Haushaltsrede verpasse. Das habe ich aber glücklicherweise hinbekommen. Ich bitte um Nachsicht, dass es heute aufgrund terminlicher Wirren nicht ganz optimal gelaufen ist.
Aber jetzt zum Thema. Ich habe heute die Freude, zu dem Antrag in der Drs. 5/646 und dem Alternativantrag in der Drs. 5/660 zum Thema Erbschaftsteuerrecht, die wir in erster Lesung im April 2007 im Landtag hatten, in zweiter Lesung Bericht zu erstatten.
Es lagen zwei Anträge gegensätzlicher Natur, einer von der FDP-Fraktion und einer von der Linkspartei.PDS, vor. Darüber hat der Finanzausschuss in der 34. Sitzung
am 19. September 2007 und in der dann immerhin schon 47. Sitzung am 19. Dezember 2007 beraten.
Dass das so lange gedauert hat, lag vor allen Dingen daran, dass sich die Kollegen im Ausschuss darauf verständigt hatten, die Diskussion über die Neuformulierung des Erbschaftsteuerrechts im Bund abzuwarten und aufgrund der dann gewonnenen Erkenntnisse bei dieser Materie Schlussfolgerungen zu ziehen.
Nachdem es im Bund eine Regelung gibt, sind wir übereingekommen, dieses Thema im Ausschuss abzuschließen. Wir haben mit 9 : 1 : 0 Stimmen empfohlen, den Antrag der FDP-Fraktion abzulehnen, und mit 6 : 3 : 1 Stimmen empfohlen, den Antrag der Linkspartei.PDS abzulehnen.
Ich bitte Sie im Namen des Ausschusses, der Beschlussempfehlung zu folgen. - Vielen Dank.
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Finanzausschuss hat sich in der 41. und in der 44. Sitzung am 12. und am 26. November 2007 mit dieser Materie befasst. Am 12. November hat er den Gesetzentwurf in einer ersten Runde anberaten, am 26. November in der 44. Sitzung fand die Intensivberatung und die Beschlussfassung statt.
Innerhalb der Beratung gab es vor allem einen Punkt, den die Fraktion DIE LINKE thematisiert hat. Das war die Frage, ob die datenschutzrechtlichen Bedenken des Landesbeauftragten Berücksichtigung gefunden haben. Der GBD konnte im Ausschuss darüber berichten, dass aus seiner Sicht die rechtliche Materie dieser Regelung, die uns heute vorliegt, so abgedeckt wird. Dem konnten sich die Fraktionen der CDU, der SPD und der FDP im Ausschuss anschließen, sodass der Ausschuss letztlich mit 8 : 0 : 4 Stimmen diesem Gesetz zugestimmt hat.
Ich bitte die Beschlussfassung hier im Landtag vorzunehmen. - Danke.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Landtag hat in der 18. Sitzung am 22. März 2007 den Antrag in den Finanzausschuss zur federführenden Beratung und in den Ausschuss für Recht und Verfassung zur Mitberatung überwiesen.
In der 27. Sitzung am 2. Mai 2007 hat der Finanzausschuss eine vorläufige Beschlussempfehlung an den mitberatenden Ausschuss, den ich schon genannt habe, erarbeitet. In dieser lehnte er den Antrag mit 5 : 4 : 0 Stimmen ab.
Die Mehrheit des Ausschusses folgte dem Standpunkt der Landesregierung, dass die Reduzierung der Zahl der Finanzämter nicht auf eine landesgesetzliche Regelung, sondern auf § 17 Abs. 1 des Finanzverwaltungsgesetzes zu stützen sei. Danach sei die für die Finanzverwaltung zuständige oberste Landesbehörde ermächtigt, den Bezirk und den Sitz der Finanzämter durch eine Verwaltungsanordnung zu bestimmen. Der Streit um die verfassungsrechtliche Notwendigkeit einer landesgesetzlichen Regelung sei aber vor allem juristischer Natur. Selbst wenn das Land die Gesetzgebungskompetenz habe, habe es ein Wahlrecht, ob es von dieser Kompetenz Gebrauch machen wolle oder nicht.
Der Ausschuss für Recht und Verfassung hat sich mit seiner Beschlussempfehlung vom 14. Juni 2007 der vorläufigen Beschlussempfehlung mit 7 : 3 : 0 Stimmen angeschlossen, verwies aber auf den in der Beratung befindlichen Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Verwaltungsmodernisierungsgrundsätzegesetzes, der feststellt, dass die Umstrukturierungen von Finanzbehörden keiner gesetzlichen Grundlage bedürfen.
Da dieses Gesetz in der 23. Sitzung des Landtages am 12. Juli 2007 beschlossen wurde, hat der Ausschuss für Finanzen in der 32. Sitzung am 18. Juli 2007 mit 7 : 4 : 0 Stimmen beschlossen, den Antrag für erledigt zu erklären. Wir bitten freundlichst darum, dieser Empfehlung zu folgen. - Vielen Dank.
Herr Präsident, ich bin das schon gewöhnt. Das Interesse an Finanzthemen ist nicht immer sehr ausgeprägt. Da dies meine zweite Einbringungsrede ist, bemühe ich mich, sie flüssig zu halten, so wie sie mir zugearbeitet worden ist.
Der Entwurf eines Gesetzes zur Änderung landesbesoldungsrechtlicher Vorschriften in der Drs. 5/674 wurde nach der ersten Lesung in der 22. Sitzung des Landtages am 14. Juni 2007 zur federführenden Beratung an den Finanzausschuss und zur Mitberatung an den Innenausschuss überwiesen.
Der Finanzausschuss hat sich mit der Materie erstmals am 20. Juni 2007 befasst. Der GBD hatte bereits am 15. Juni 2007 eine Stellungnahme dazu vorgelegt.
Die Fraktion DIE LINKE beantragte zu Beginn der Beratung, den Vorschlag des GBD aufzugreifen, den Gesetzesvorgang zu spalten, das heißt die Einmalzahlung aus dem Gesetzentwurf herauszuziehen und in einem gesonderten Gesetzentwurf in die nächste Plenarsitzung einzubringen. Über den übrigen Inhalt des Gesetzes, so der Antrag, sollte im Laufe des Jahres beraten und beschlossen werden.
Aus der Sicht der Fraktion DIE LINKE gab es noch viele ungeklärte Fragen insbesondere hinsichtlich der §§ 45 und 46 des Bundesbesoldungsgesetzes. Außerdem wurde das Beratungsverfahren kritisiert: zu wenig Zeit für intensive Beratung, keine Anhörung. - Die Fraktion der FDP unterstützte den Antrag der Fraktion DIE LINKE.
Die Koalitionsfraktionen wiederum räumten zwar hinsichtlich der Art und Weise des Beratungsverfahrens Bedenken ein, lehnten aber eine Abtrennung der Einmalzahlung von den übrigen Regelungen in diesem Gesetzentwurf ab, da diese zu viele Risiken in sich berge.
Der Antrag der Fraktion DIE LINKE, über den vorliegenden Gesetzentwurf keine vorläufige Beschlussempfehlung zu erarbeiten und die Einmalzahlung von dem Gesetzentwurf abzutrennen, wurde bei 4 : 6 : 0 Stimmen abgelehnt.
Der Ausschuss trat dann in eine inhaltliche Beratung zu den einzelnen Artikeln des Gesetzentwurfs ein. Diskussions- bzw. Frageschwerpunkt bei Artikel 1 war insbesondere Nr. 1 Buchstabe b, der die Anwendung der §§ 45 und 46 des Bundesbesoldungsgesetzes betrifft.
Hinsichtlich des Artikels 2 des Gesetzentwurfes warf das Thema der Alimentation kinderreicher Beamtenfamilien einige Fragen auf. Die Fraktion DIE LINKE plädierte für eine monatliche Zahlung anstelle einer Jahreszahlung, wie es der Gesetzentwurf vorsieht. Auch der Rechnungshof hat sich dahin gehend geäußert. Letztlich ist der Ausschuss aber mehrheitlich übereingekommen, diesem Ansinnen nicht zu folgen.
Nach der Beendigung der Beratung über die einzelnen Artikel trat der Ausschuss in das Abstimmungsverfahren ein. Es wurde vereinbart, die vom GBD empfohlenen Änderungsvorschläge in die vorläufige Beschlussempfehlung einzuarbeiten. Die Fraktionen stellten dazu keine weiteren Anträge.
Die Fraktion DIE LINKE und die Fraktion der FDP erklärten, sie würden aufgrund der anfangs geäußerten Bedenken nicht an der Abstimmung teilnehmen. Die vorläufige Beschlussempfehlung des Ausschusses für Finanzen wurde somit mit 5 : 0 : 0 Stimmen verabschiedet.
Der mitberatende Ausschuss für Inneres hat sich mit der Materie am 28. Juni 2007 befasst. Er ist der vorläufigen Beschlussempfehlung des federführenden Ausschusses gefolgt und hat darüber hinaus empfohlen, den gemäß Artikel 1 Nr. 3 neu einzufügenden § 18c Abs. 4 wie folgt zu fassen:
„Die im Anhang 2 abgedruckten Anlagen 19 bis 26, die die auf 92,5 v. H. abgesenkte Besoldung nach der Zweiten Besoldungs-Übergangsverordnung regeln, treten am 31. Dezember 2009 außer Kraft.“
Es handelt sich hierbei um eine rechtsförmliche Änderung, die vom GBD empfohlen wurde.
Der Innenausschuss hat seine Stellungnahme zu der vorläufigen Beschlussempfehlung mit 8 : 0 : 4 Stimmen verabschiedet und sie dem Finanzausschuss zugeleitet. Dieser wiederum hat in der 31. Sitzung am 2. Juli 2007 seine Beratungen zu dem heute vorliegenden Gesetzesvorhaben abgeschlossen.
Auf einen Antrag der Koalitionsfraktionen hin beschloss der Ausschuss mit 6 : 0 : 3 Stimmen, Artikel 1 Nr. 6 Buchstabe b zu ändern und in Anlage 1 in der Besoldungsordnung B bei der Besoldungsgruppe B 2 folgende Nr. 13 anzufügen:
„Direktorin oder Direktor des Landesbetriebes Limsa...“
Der Finanzausschuss hat seine Beschlussempfehlung dann mit 7 : 0 : 3 Stimmen verabschiedet.
Das Hohe Haus wird gebeten, dieser Empfehlung des Fachausschusses zu folgen. - Vielen Dank.