Zur zweiten Frage. Alle Zahlen, auf die ich mich bezogen habe, bis auf die Zahlen aus den Bereichen Fischerei und Landwirtschaft, alle Zahlen, die die Industrie betroffen haben, habe ich der Aufstellung der IG Bergbau, Chemie und Energie entnommen. Die sind also nicht irgendwo vom Unternehmen geschönt worden. Sie können sie gern erhalten. Das haben mir die Gewerkschafter zugearbeitet.
Was die Nutzung des Wassers angeht, möchte ich sagen: Wenn wir bei der Chemieindustrie davon ausgehen, dass nach der jetzigen Verordnung 100 % der Entnahme mit einem Wasserpfennig belegt werden sollen, so sollte auch berücksichtigt werden, dass von dem entnommenen Wasser durch die Chemieindustrie 70 % gereinigt wieder in den Wasserkreislauf zurückgeführt werden. Bei der Landwirtschaft sind es 93 %. Also: 7 % bleiben in der Pflanze bzw. verdunsten, das andere gelangt wieder zurück in den Wasserkreislauf.
Ich denke, daran wird auch noch einmal deutlich, wie viel Wasser von den Mengen, die berechnet werden, wirklich industriell bzw. landwirtschaftlich genutzt wird. - Danke.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich sage einmal: Herr Krause, schön, dass Sie mir das vorweggenommen haben; aber ich glaube, die Frage war schon
(Zurufe von der FDP - Frau Dr. Hüskens, FDP: Ja! Als Wirtschaftsminister war auch Horst Reh- berger dabei! - Herr Wolpert, FDP: Aber Sie ha- ben uns nicht zugehört!)
Wenn ich Sie gefragt hätte, wie Sie die 15,5 Millionen € decken wollen, hätten Sie gesagt: durch Steuersenkungen. - Stimmt’s?
Ich kann Ihnen aber auch eines sagen, Herr Franke: Wenn ich das, was Sie vorhin vorgetragen haben, zusammenrechne, dann hatte ich die 15,5 Millionen € auch schon zusammen. Das haben noch gar nicht alle geschrieben. Also, ich denke, das machen wir mal in aller Ruhe und diskutieren darüber noch einmal.
(Unruhe bei der FDP - Herr Franke, FDP, meldet sich zu Wort - Frau Dr. Hüskens, FDP: Ja! - Zuruf von Herrn Herr Wolpert, FDP - Herr Franke, FDP: Kann ich gleich eine Frage stellen?)
(Herr Franke, FDP: Wenn die Unternehmen weg sind, haben Sie noch weniger Steuereinnahmen! Das ist doch das Problem! - Zuruf von Frau Dr. Hüskens, FDP - Unruhe bei der CDU und bei der SPD)
Meine Damen und Herren! Schon bei der Einbringung des Haushaltsplanentwurfes haben wir ja gewusst, dass es zu diesem Thema Diskussionen geben wird. Ich glaube, dass wir uns auch darin einig sind, dass die Einführung eines Wasserentnahmeentgeltes natürlich nicht mit Freude diskutiert wird und Schwierigkeiten mit sich bringt.
Als Umweltpolitiker möchte ich Ihnen vorab - ich will das hier einmal ein bisschen zurückdrehen - noch einmal sagen: Wir sollten uns vielleicht noch einmal mit den Leitgedanken auseinandersetzen.
Die Leitgedanken beinhalten eine Lenkungsfunktion im Sinne der Wirkung als Umweltinstrument und eine Finanzierungsfunktion im Sinne des Verursacherprinzips. Ich glaube, Herr Franke, darüber muss man diskutieren können. Es müsste auch im Sinne Ihrer Umweltpolitiker sein.
Was nun die Lenkungsfunktion angeht, so soll unter dem Gesichtspunkt der Schonung knapper Ressourcen über die Verteuerung des Umweltgutes Wasser die Wasserentnahme gesenkt werden, wobei wir das, wenn wir uns den Wasserverbrauch in Sachsen-Anhalt anschauen, mit dieser Regelung zumindest in den privaten Haushalten nicht mehr tun müssen; das ist klar. Wir sind da bereits auf einem niedrigen Level.
Ein nicht unwesentliches Problem ist auch die Steuerungsgenauigkeit des Wasserentnahmeentgeltes - das ist uns klar -; denn wenn es zu niedrig ist, erzielt es keine Wirkung. Ist es zu hoch, führt es zu Wettbewerbsverzerrungen. Das wollen wir auch nicht.
Zur Finanzierungsfunktion möchte ich Ihnen sagen, dass mit dem europäischen und deutschen Wasserrecht das Ziel eines gemeinwohlverträglichen und nachhaltigen Umgangs mit den vorhandenen Wasservorkommen verfolgt wird. Dabei sind entsprechend dem Verursacherprinzip die Wasserentnehmer angemessen an den infolge der Wasserentnahme entstandenen Kosten zur Erhaltung bzw. Wiederherstellung naturraumtypischer Lebensgemeinschaften und Gewässerökosysteme zu beteiligen. Auch nach Artikel 9 der Wasserrahmenrichtlinie - das wissen Sie - ist dabei die Umsetzung des Kostendeckungsprinzips sicherzustellen.
Ich möchte also, insbesondere als Umweltpolitiker, feststellen, dass es durchaus sinnvoll sein kann, zum Beispiel im Rahmen der Wasserrahmenrichtlinie ein Wasserentnahmeentgelt zu erheben. In diesem Zusammenhang muss ich natürlich auch sagen: Insofern ist die Öffnungsklausel zur Verwendung des Wasserentnahmeentgeltes im Haushaltsbegleitgesetz natürlich kritisch zu betrachten.
Zu dem Antrag der Fraktion DIE LINKE möchte ich noch sagen, dass man sich natürlich trefflich darüber streiten kann, ob die Einführung über eine gesetzliche Regelung oder über die Verordnung erfolgt. Wenn ich mir das genau anschaue, Herr Lüderitz, dann ist der in Ihrer Begründung aufgeführte Vorteil einer Anhörung insofern hinfällig, da die Regierung ja bereits eine intensive Anhörung durchgeführt hat. Ich denke, dass man uns die Unterlagen zur Diskussion auch zur Verfügung stellen wird.
Was den zweiten Absatz Ihres Antrages betrifft, so ist dieser bereits in § 1 Abs. 3 des Verordnungsentwurfes enthalten.
Der dritte Absatz berührt, wie schon angedeutet, die Verwendung des Wasserentnahmeentgeltes. Dazu hatte ich Ihnen als Fachpolitiker schon meine Meinung mitgeteilt. Ich glaube, dass man auf jeden Fall über die Art der Verwendung reden muss.
Wir müssen natürlich auch darüber nachdenken, welche wirtschaftlichen Folgen das Ganze hat. Das tun wir auch intensiv, auch in Bezug auf die Landwirtschaft.
Herr Franke, jetzt bin ich wieder bei Ihnen. Ich bin ganz ehrlich an dieser Stelle auch Ihrer Meinung, dass wir an der einen oder anderen Stelle in den Haushaltsberatun
gen, die jetzt laufen, nachjustieren müssen. Ich halte ein Entgelt von sieben Cent pro Kubikmeter für die Landwirtschaft schlicht und ergreifend für zu hoch. Da sollte man wirklich mal nach Brandenburg oder Niedersachsen schauen. Da ist das an der Stelle sicherlich besser geregelt. Das gestehe ich hier gut und gerne zu.
Zu der Frage von Herrn Lüderitz, wie wir, falls wir vielleicht doch auf dieses Instrument verzichten, es dann finanzieren wollen. Sie haben natürlich dahin gehend Recht, dass wir das beantworten müssen; gar keine Frage. Ich muss aber sagen, wir sind mitten in den Haushaltsberatungen und wir denken über vieles nach.
Sie wissen, die Situation ist angespannt. Ich denke, wir werden darüber noch einmal sehr, sehr tief nachdenken, und dann schauen wir mal, was zum guten Schluss hinten herauskommt. Insofern muss ich Ihnen die Spannung bis dahin noch ein bisschen erhalten. Deswegen vielen Dank, dass Sie die Chance geben, Ihnen das nachträglich irgendwann mitzuteilen.
Ansonsten bitte ich natürlich meine Kolleginnen und Kollegen, mir zu folgen und den Antrag der LINKEN abzulehnen, weil ich denke, dass das zu diesem Zeitpunkt vielleicht auch noch gar nicht abschließend diskutiert und beurteilt werden kann. - Schönen Dank.
Herr Bergmann, Sie hatten Herrn Franke noch gestattet, eine Frage zu stellen. Und Frau Dr. Hüskens wollte noch eine nachschieben. - Er möchte nicht mehr. Dann Frau Dr. Hüskens, bitte. - Wollen Sie sie beantworten, Herr Bergmann?
Herr Bergmann, Sie haben gerade gesagt, dass Sie auch Handlungsbedarf und Korrekturbedarf sehen bei der Ausgestaltung des Ganzen. Haben Sie mal geprüft, welchen Gestaltungsspielraum Sie eigentlich haben?
Sie haben auf jeden Fall Kosten für die Erhebung. Die müssen Sie ohnehin einspielen. Wenn Sie jetzt anfangen - sage ich mal -, noch an den Parametern zu basteln, stellt sich die Frage: Haben sie mal geprüft, welche Parameter noch wirtschaftlich sind und ab wann wir quasi höhere Verwaltungsaufwendungen haben als Aufkommen?
Im Haushalt ist ja ein Ansatz für den Verwaltungsaufwand angegeben. Ich halte das im Vergleich zu dem, was erzielt werden soll, immer noch für gering. Er ist schon hoch genug, aber das ist alles sehr relativ.
Mir persönlich kam es darauf an, Ihnen klar zu machen, dass ich als Umweltpolitiker durchaus der Meinung bin, dass ein Wasserentnahmeentgelt eine gezielte Lenkungsfunktion haben kann und auch haben sollte. Wir
haben Zukunftsaufgaben zu erfüllen, und ich glaube, dass dieses Instrument dabei noch einmal sehr wichtig werden kann. Deshalb ist für mich schon die Frage: Wann führen wir es ein, unter welchen Gesichtspunkten, und wie setzen wir dann das Geld ein, das eingenommen wird?