Vielen Dank für die Einbringung, Herr Lange. - Für die Landesregierung erteile ich jetzt Herrn Professor Dr. Olbertz das Wort. Bitte schön.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Es gibt Gründe, den Bologna-Prozess zunächst einmal für eine insgesamt erfolgreiche und sinnvolle Entwicklung zu halten, nicht nur für den Hochschulraum, sondern für den europäischen Entwicklungsprozess in Gänze.
Wesentliche Leitziele wurden mit ihm auf den Weg gebracht. Ich nenne an dieser Stelle den Einstieg in Qualitätssicherungssysteme, den erleichterten Bildungszugang, die Öffnung der europäischen Bildungssysteme
sowohl untereinander als auch gegenüber anderen Erdteilen, die Möglichkeit, Mobilität zu organisieren, Austausch und den europäischen Arbeitsmarkt gerade für junge Akademikerinnen und Akademiker so zu gestalten, dass auch die jungen Deutschen dort greifbare Chancen haben; das ist ja der Sinn der Bologna-Reform.
Es gibt aber auch berechtigte Kritik am Verlauf des bisherigen Prozesses, insbesondere an der Umsetzung. Wir sollten uns hüten, die zum Teil gravierenden Umsetzungsprobleme der Reform in Deutschland zu verharmlosen. Dazu gehört vor allem die stoffliche Überfrachtung in den Studiengängen, die letzten Endes durch verfehlte Curricula zustande kommt, indem bisherige Studiengänge einfach nur zurechtgeschnitten worden sind und auf diese Art und Weise zu Bachelor- und Masterstudiengängen wurden, in Wirklichkeit aber nicht wie ein Bachelorstudium von Grund auf neu durchkomponiert worden sind. Sie sind Teil eines früheren Systems, das sich darin niederschlägt.
Dazu gehören aber auch die zu hohe Prüfungsdichte, zu starre Studienzeitvorgaben, damit natürlich die Tendenz der Verschulung der Studienstrukturen und leider auch Beispiele dafür, dass die Anerkennung von Studienleistungen durch andere Hochschulen nicht leichter, sondern schwieriger wurde. Zu gut Deutsch: Es fehlen Äquivalenzregelungen.
Ich führe das deswegen ein wenig aus, weil das alles Punkte sind, die für gestaltende Politik auch nicht ohne Weiteres greifbar sind. Ich kann unmöglich dem Fakultätentag oder Fachgesellschaften die Planung und Konzipierung von Studiengängen abnehmen. Das meint Herr Lange auch nicht so, das ist ganz klar. Wir müssen offensichtlich Voraussetzungen dafür schaffen, dass die Wissenschaft in ihrem unabhängigen Selbstgestaltungsansatz diese Dinge ernsthaft betreibt.
Die Akkreditierungsagenturen müssen ganz klar die Auflage bekommen, keinen Studiengang zu akkreditieren, in dem nicht auch Äquivalenzregelungen enthalten sind, das heißt die wechselseitige Anerkennung von Studienleistungen. Man hat unter Umständen Schwierigkeiten, im selben Studiengang von der FU Berlin an die Humboldt-Universität zu wechseln - um ein Beispiel von etwas weiter weg zu nennen -, weil die Studiennachweise nicht anerkannt werden.
Das kann kaum einer verstehen, der noch bei Verstand ist, und deswegen ist es wichtig festzuhalten: Was sind eigentlich gleichwertige gegenüber gleichartigen Leistungen? - Wenn ich gleichartige fordere, muss ich denselben Professor nehmen; das ist ganz klar, das geht gar nicht anders. Gleichwertige Leistungen verlangt auch die Antwort auf die Frage: Was ist unterschiedlicher Natur, aber gleichen Ranges für ein Fach, hat also exemplarischen Wert? - Das hat bisher einfach noch nicht so funktioniert, wie man sich das vorgestellt hat.
Ich glaube, in Deutschland ist das Problem auch deshalb etwas virulenter, weil wir ein traditionelles Studiengangsystem verlassen, das im Übrigen eine gute Reputation hatte und deutschlandübergreifend bekannt gewesen ist. Die Umstellung fällt also ein wenig schwer, weil sie natürlich auch mit Tradition und Konvention kollidiert.
Auch die Anerkennung des Bachelorabschlusses aufseiten der Arbeitgeber macht derzeit noch ein wenig Schwierigkeiten, weil irgendwie unklar ist, was ein Bachelor eigentlich ist. Es ist ein kürzeres, kompaktes, sehr stark berufsorientiertes und praxisorientiertes Studium,
das zum ersten berufsqualifizierenden Abschluss führen soll - normativ; so ist es gedacht - und damit die Studienvoraussetzung für ein eher wissenschaftlich-systematisch-theoretisches Studium sein soll, das dann im Masterstudiengang für diejenigen angeboten wird, die beispielsweise in die wissenschaftliche Forschung wollen. Im Kern ist das vernünftig gedacht, aber die Umstellung gelingt in der Tat nicht so, wie man es sich gewünscht hat.
Die Kultusministerkonferenz hat diese Kritik der Studierenden, die ich für gerechtfertigt halte - das möchte ich ausdrücklich sagen -, zum Anlass genommen, in einer Plenarsitzung am 15. Oktober umfangreiche Veränderungen bei den Bachelor- und Masterstudiengängen zu beschließen, um die Weiterentwicklung dieses BolognaProzesses zügig voranzutreiben.
Übrigens sind wir nicht das einzige Land, in dem es solche Umsetzungsprobleme gibt. Ich war deutscher Delegationsleiter auf der Nachfolgekonferenz in Leuven vor ungefähr vier Monaten, wo man gemerkt hat, dass diese Umstellungsprobleme auch in anderen Ländern existieren bzw. dies einigermaßen schwierig ist, vor allem in den Ländern, die ihr Studiengangsystem relativ gründlich umbauen, um diese Anpassung zu leisten. In den klassischen angelsächsischen Ländern ist das nicht der Fall, denn die sind ja das Vorbild für die Umgestaltung.
In diesem Zusammenhang ist es selbstverständlich, dass die Landesregierung den Landtag entsprechend unterrichtet. Die Komplexität des Themas verbietet es, jetzt schon - in der Einbringungsdebatte - alle Fragen zu beantworten. Aber ich bin gern bereit, über den Stand der Diskussion und über die Schritte im Ausschuss zu berichten, die die Kultusminister vereinbart haben.
Sie haben natürlich durchaus Einfluss. Die Kultusminister können beispielsweise bestimmte qualitative Ansprüche in Zielvereinbarungen verankern. Sie können die Akkreditierungsagenturen veranlassen, ohne den Nachweis von Äquivalenzregelungen nicht zu akkreditieren. Sie sind natürlich für Ausstattungsfragen zuständig, ganz klar, auch für die Frage, dass es zum Beispiel keine Quotenbeschränkung für den Zugang zum Masterstudium geben soll. Das hätte keinen Sinn; über eine Quote kann ich es nicht regeln.
Gleichwohl wird es natürlich Begrenzungen geben, und zwar kapazitätsgeleitete, die nötig sind, um einen bestimmten Qualitätsanspruch aufrechtzuerhalten. Numerus-Clausus-Regeln wird es also immer geben - im Bachelor- genauso wie im Masterstudium. Es wird aber eben nicht eine vorgegebene Quote von beispielsweise 25 % als politische Willenssetzung geben. Das verstünde kein Mensch und das haben wir in Sachsen-Anhalt auch nicht vor.
Wie Sie wissen, habe ich die Kritik der Studierenden sehr ernst genommen, persönlich, auch für die KMK, die Diskussion mit den Studierenden geführt, teilweise auch gemeinsam mit der Bundesministerin, und ich sehe mich in der Pflicht, für die Beseitigung dieser Schwachpunkte der Bologna-Reform sichtbar einzutreten.
Umgekehrt bitte ich Sie aber auch, der Landesregierung keine Beschlüsse mit auf den Weg zu geben, die einer Lösung im Wege stehen. Ein Beispiel dafür ist der Beschlusspunkt 2. Die Überlast der Studiennachfrage trifft in den kommenden Jahren insbesondere die westlichen Bundesländer. In diesem Zusammenhang wurde der Hochschulpakt geschlossen; das ist erwähnt worden.
Die Situation der ostdeutschen Länder ist in dieser Hinsicht ganz anders und angesichts der demografischen Situation im Grunde auch entspannter.
Nun also die westdeutschen Länder aufzufordern, ausreichend Masterkapazitäten bereitzustellen und den erhöhten Betreuungsaufwand formal anzuerkennen, kann sich, wenn es aus dem Osten vorgetragen wird, auch schnell als Bumerang erweisen, denn immerhin tragen es die alten Länder, die zugestimmt haben, dass wir aus Mitteln des Hochschulpakts allein dafür Geld in Größenordnungen bekommen, dass wir die Zahl unserer Studienanfängerplätze aufrechterhalten.
Das ist schon ein großes Entgegenkommen. Es ist allerdings auch eine Wahrnehmung einer gesamtstaatlichen Aufgabe, eines Gemeinschaftsprojektes. Es sind kommunizierende Röhren.
Wenn es im Westen Mitte des nächsten Jahrzehntes einen Studentenberg gibt und bei uns ein Studentental, dann schreit das doch förmlich nach der Formulierung einer gesamtstaatlichen Aufgabe, einer Gemeinschaftsaufgabe. Nur sollten wir jetzt, nachdem wir diesen Vorzug genießen, nicht den alten Ländern vorschreiben, was sie an Kapazitäten auszubauen haben; denn sie finanzieren das System, das wir konstant halten sollen, im Moment zu einem beträchtlichen Teil mit, obwohl wir es linear, nach dem Landeskinderanteil, der künftig an unseren Hochschulen studieren wird, eigentlich absenken müssten. Das haben wir durch diesen, wie ich finde, geschickten Pakt für die neuen Länder in Gänze vermeiden können.
Der andere Punkt betrifft die Einhaltung von 300 ECTSPunkten zum Erreichen des Masterniveaus. Das wird in den einschlägigen Gremien der KMK im Moment kontrovers diskutiert. Das ist auch in einem Spannungsfeld zu entscheiden, das allerdings oft auch nicht hinreichend beachtet wird.
Zweitens müssen diese 300 ECTS-Punkte und damit die Mastervergabe im Zusammenhang mit der Einführung des deutschen und europäischen Qualifikationsrahmens gesehen werden. Unter Umständen muss man die Verrechnungen anders machen, etwa unter Einbindung einer Schulzeit von zwölf Jahren. Bei einer übergreifenden Betrachtung unterliegt die Gesamtausbildungsdauer einer beträchtlichen Verkürzung. Das soll auch sein, allerdings bei aufrechtzuerhaltenden Qualitätsmaßstäben.
Drittens. Die Durchlässigkeit ist ein Kernelement der Studienreform. Ein Masterabschluss beinhaltet nach den Strukturvorgaben der Kultusministerkonferenz über alle Hochschultypen und Studienformen hinweg gleiche Berechtigungen. Das heißt, alle Masterabschlüsse müssen hochschulrechtlich den Zugang zur Promotion ermöglichen und dazu befähigen. Das Qualitätsniveau muss also entsprechend gesichert werden. Deswegen bin ich sehr dafür, an diese Punkte-Regelung nicht heranzugehen.
Schließlich müssen wir beachten, dass es auch um den Übergang von der beruflichen Bildung zur Hochschule und die Frage der Anrechnung von bisher erbrachten Leistungen geht. Da sehe ich allerdings, Herr Lange, noch einen ganz erheblichen Spielraum.
Wir sollten also nicht einer allgemeinen Absenkung der ECTS-Vorgaben und damit von Qualitätsansprüchen das
Wort reden, sondern vielmehr mehr Variabilität und Flexibilität in der Anrechnung von Vor- und Nebenleistungen des Studiums ermöglichen. Damit meine ich auch eine angemessene Anrechnung von Berufserfahrungen oder die Einführung von Feststellungsprüfungen bei Quereinsteigern, die zwischen institutionellen und individuellen Anforderungen vermitteln könnten.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen mit diesen Hinweisen verdeutlichen, dass wir es mit einem Spannungsfeld zu tun haben, das keine raschen Entscheidungen zulässt, sondern sehr sorgfältige Abwägungen erfordert. Im Rahmen der Modifizierung der ländergemeinsamen Strukturvorgaben wird das alles zurzeit intensiv erörtert.
In Bezug auf die Skepsis, was das Stipendienprogramm betrifft, schließe ich mich Herrn Lange eher an. Wenn wir schon nur sehr wenig Geld haben, dann sollten wir als Erstes versuchen, das Bafög-System auszubauen, weil das soziale Dinge bereits ausbalanciert.
Wenn wir dann ein nationales Stipendiensystem anstreben, an dem sich auch die Wirtschaft beteiligt, dann muss es wirklich ein nationales sein. Ich halte es schon für ziemlich schwierig, es sozusagen nach der Prosperität der Wirtschaft im näheren Umfeld regional unterschiedlich zu gestalten. Ich kann allerdings umgekehrt, Herr Kley, die Wirtschaft gut verstehen, dass sie eine direkte Beziehung haben möchte zwischen den Stipendien, die sie ausgibt und den Studenten, die sie gern vor Augen haben möchte. Dass die Wirtschaft in einen nationalen Fonds zahlt, mehr oder weniger anonym, ist auch nicht so wahrscheinlich.
Also müsste man bei einem solchen nationalen Stipendien- oder Fondssystem, für das ich übrigens sehr bin, tatsächlich versuchen, einen Modus zu finden, in dem die jungen Leute für ihre eigenen Sponsoren identifizierbar bleiben, also auch Gruppen bilden und kommunizieren können, andererseits aber nicht die Regionen abgehängt werden, die schlicht ein solches wirtschaftliches Leistungsumfeld nicht haben.
Dann würden wir innerhalb Deutschlands noch weiter auseinanderdriften. Das geht also nicht ohne Weiteres. Also, ein Stipendiensystem muss auf jeden Fall zusätzlich finanziert werden. Dazu brauchen wir Mittel sowohl öffentlicher als auch privatwirtschaftlicher Natur. Dann brauchen wir ein Ausgleichssystem, damit die Regionen sich nicht untereinander abhängen.
Die Vorstellung, dass ein solches Stipendienwesen anteilig auch von der Wirtschaft zu finanzieren sei, kann ich absolut mittragen. Die würde ich nicht von vornherein ablehnen. Allerdings muss dann auch über den Vergabemodus gesprochen werden. Ein reines SitzlandVerfahren würde ich mit großer Skepsis betrachten.
Lassen Sie zum Schluss wiederholen, dass mein Haus gern bereit ist, dem Parlament zu diesem Themenkomplex ausführlich zu berichten. - Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Minister, Sie haben sich eben in Ihren Ausführungen zur Koalitionsaussage bezüglich des Stipendiensystems geäußert. Haben Sie die Koalitionsvereinbarung gelesen?
Ja, ich habe sie gelesen. Das ist eine merkwürdig inquisitorische Frage. Aber ich bin bereit, sie trotzdem mit Ja zu beantworten.
Gut. Klare Ansage. - Wir kommen dann zu den Debattenbeiträgen der Fraktionen. Die SPD hat jetzt das Wort. Frau Mittendorf, bitte schön.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Schaffung eines zweistufigen Systems von Studienabschlüssen ist Teil des so genannten Bologna-Prozesses, benannt nach der Stadt, in der sich im Jahr 1999 die Bildungsminister aus 29 europäischen Ländern darauf verständigt haben.
Es gibt ein übergeordnetes Ziel. Das lautet, dass bis zum Jahr 2010 ein einheitliches europäisches Hochschulwesen zu schaffen sei. Es gibt auch untergeordnete Ziele, die aber nicht weniger wichtig sind. Dabei geht es um die Förderung von Mobilität sowie internationaler Wettbewerbs- und Beschäftigungsfähigkeit. Dazu zählen unter anderem die Schaffung eines Systems leicht verständlicher und vergleichbarer Abschlüsse, der Bachelor- und Masterabschlüsse, sowie die Einführung eines Leistungspunktesystems.
Meine Damen und Herren! Die Umstellung auf gestufte Studiengänge ist auch in Sachsen-Anhalt fast abgeschlossen. Jedoch müssen wir feststellen, dass sich mit der Umstellung bundesweit, eigentlich in allen Bundesländern und auch in Sachsen-Anhalt, eine heftige Kritik zeigt, die verschiedene Ursachen hat. Dabei, meine Damen und Herren, werden weniger die Ziele des BolognaProzesses kritisiert. Vielmehr wird die Umsetzung kritisiert. Die kritikwürdige Umsetzung führt dazu, dass die Ziele nicht in wünschenswerter Weise erreicht werden.
Es gibt einige Hauptkritikpunkte. Ein Punkt - das haben meine Vorredner auch schon angesprochen, ich will es der Vollständigkeit halber aber auch noch einmal kurz nennen - ist die Komprimierung von Lehrstoffen in einen dreijährigen Bachelorstudiengang. Man muss wissen, dass von gegenwärtig 5 032 Bachelorstudiengängen in Deutschland mehr als 3 500 auf sechs Semester angelegt sind, während es möglich wäre, das Gleiche auch auf sieben oder acht Semester anzulegen. Das ist im Übrigen auch einer der Gründe, dass viele Studierende danach ein Masterstudium anstreben.