Protokoll der Sitzung vom 13.11.2009

Es gibt einige Hauptkritikpunkte. Ein Punkt - das haben meine Vorredner auch schon angesprochen, ich will es der Vollständigkeit halber aber auch noch einmal kurz nennen - ist die Komprimierung von Lehrstoffen in einen dreijährigen Bachelorstudiengang. Man muss wissen, dass von gegenwärtig 5 032 Bachelorstudiengängen in Deutschland mehr als 3 500 auf sechs Semester angelegt sind, während es möglich wäre, das Gleiche auch auf sieben oder acht Semester anzulegen. Das ist im Übrigen auch einer der Gründe, dass viele Studierende danach ein Masterstudium anstreben.

Die auf drei Jahre verkürzten Bachelorstudiengänge führten - das ist zumindest die Erfahrung - zu einem geringeren Qualifikationsniveau. Da besteht die Frage nach der Arbeitsmarktfähigkeit, also die Frage nach der Anerkennung in der Wirtschaft.

Eine Kritik besagt, es mangele an den notwendigen finanziellen und personellen Ressourcen zur erfolgreichen Umsetzung der Reform. Dem kann ich auch nur zustimmen. Ich denke, das ist so. Durch die gestraffte Ausbildungsform und die meist vorgegebenen Lerninhalte wird den Studierenden die Möglichkeit genommen, eigene Interessenschwerpunkte herauszuarbeiten. Das Studium wird zudem auf wirtschaftliche und berufsbezogene Kriterien reduziert, zumindest im ersten Teil, sodass das Humboldt’sche Bildungsideal erheblich in den Hintergrund gerät. Ich denke, auch darüber muss man mal wieder nachdenken, weil das in den Debatten, die wir in letzter Zeit über die Hochschulen führen, viel zu kurz kommt.

Ein weiterer Kritikpunkt ist, dass die Modalitäten des Übergangs vom Bachelor- zum Masterstudiengang in keiner Weise zufriedenstellend geregelt sind. Der Minister hat etwas hinsichtlich von angedachten Quoten und dergleichen mehr ausgeführt. Das ist etwas, worüber man wirklich reden muss. Das geht so nicht.

Meine Damen und Herren! Aus unserer Sicht sind die Kritikpunkte nicht nur alle nachvollziehbar. Sie sind auch richtig, was nicht bedeutet - das will ich betonen -, an der grundsätzlichen Zielstellung des Bologna-Prozesses zu zweifeln. Das heißt aber für Deutschland und auch für Sachsen-Anhalt, dass wir dafür Sorge tragen müssen, dass die Rahmenbedingungen stimmen, damit die Reform gelingen kann. Sonst geht das nicht.

Die gültigen Zielvereinbarungen - jetzt komme ich zum Eingemachten - mit den Hochschulen in Sachsen-Anhalt enden im Jahr 2010. Gegenwärtig werden die neuen Zielvereinbarungen für den Zeitraum 2011 bis 2013 vorbereitet und mit den Hochschulen verhandelt. Genau an dieser Stelle bietet sich die Gelegenheit, die genannten kritikwürdigen Punkte aufzuarbeiten, zu modifizieren und in den Zielvereinbarungen zu verankern. Sie können sich denken, meine Damen und Herren, dass das kein einfacher Prozess sein wird.

Ich werde häufig von den Kollegen gefragt, warum diese gestuften Studiengänge diesen hohen Betreuungsaufwand verlangen. Das hat etwas mit der Modularisierung und der Komprimierung des Stoffes sowie der stärkeren Strukturierung des Studiums zu tun. Zudem sind studienbegleitende Prüfungen, wenn sie erfolgreich sein sollen, besonders personalintensiv.

Andere Dinge wie wachsende Qualitätsansprüche, die der Staat und die Gesellschaft zu Recht an die Hochschulen stellen - dazu zählen die Akkreditierung, die Auswahlverfahren bei der Hochschulzulassung und die Ziel- und Leistungsvereinbarungen -, führen ebenfalls dazu, dass wir Probleme haben.

Das heißt, wir haben ein Grundproblem, diese Dinge einzufordern. Wir sind aber gleichzeitig nicht in der Lage, den finanziellen Spielraum der Hochschulen zu erhöhen. Eher das Gegenteil ist der Fall, wenn wir die aktuellen Debatten um die Hochschulfinanzierung sehen. Das wiederum hat etwas mit Haushaltskonsolidierung zu tun, und das versteht jeder, vor allem vor dem Hintergrund der Einnahmesituation und der Wirtschaftskrise. Meine

Damen und Herren, das ist so, aber es ist unbefriedigend. Ich habe noch keine Antwort, wie wir dort rauskommen. Das sage ich auch so deutlich.

Abschließend will ich noch sagen, dass es natürlich Sinn macht, auf der Ebene der KMK die Rahmenbedingungen zu verabschieden, die ein besseres Gelingen der Studienreform in ganz Deutschland, also in allen Bundesländern, ermöglichen. Das Land Sachsen-Anhalt muss sich einbringen und entscheiden. Es muss vor allen Dingen aufzeigen, welche eigenen Impulse wir haben, zwischen Anspruch und Wirklichkeit einander näher zu kommen.

Bezüglich der Stipendien sehe ich die Gefahr, die sowohl von der Fraktion DIE LINKE als auch vom Minister dankenswerterweise artikuliert wurde, ebenfalls, dass wir nämlich Gefahr laufen, indirekt das Bafög zu unterhöhlen. Wir haben nichts gegen Stipendien, das kann man machen, aber bitte nicht auf Kosten des Bafög. Das fänden wir problematisch. Hierbei werden wir wachsam sein und aufpassen.

(Zustimmung von Herrn Felke, SPD)

Wir schlagen vor, den Antrag in den Bildungsausschuss zu überweisen mit dem Ziel, nach der Diskussion eine angemessene Lösung für unsere Hochschulen und für unsere Studierenden zu erhalten. - Vielen Dank.

(Beifall bei der SPD und bei der CDU)

Vielen Dank, Frau Mittendorf. - Wir kommen zum Debattenbeitrag der FDP-Fraktion. Herr Abgeordneter Kley hat das Wort.

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es ist die Krux einer jeden Reform, dass sie am Anfang Schwierigkeiten hat, sich durchzusetzen, dass Probleme auftreten und dass die Betroffenen selbstverständlich ihre Interessen vernehmlich artikulieren. Die Frage ist immer, wie man damit umgeht. Vor allem möge sich ein jeder in der Diskussion, vor allem in der politischen Diskussion zurückhalten bei frühzeitiger Erledigung, bei frühzeitigen Schlussfolgerungen, weil diese sich vielleicht in Zukunft gar nicht als wahr erweisen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ebenso muss sich ein jeder in diesem Haus fragen, inwieweit er zum einen die These der Selbständigkeit der Hochschulen vertritt und zum anderen intensive politische Forderungen aufmacht, die bis ins Detail in die Studienorganisation der einzelnen Universitäten eingreifen sollen.

(Beifall bei der FDP)

Meine sehr geehrten Damen und Herrn! Ich glaube, wir waren einmal so weit, dass wir gesagt haben: Wenn ein Studiengang akkreditiert ist, dann ist der Rest der Erledigung Aufgabe der Hochschule. Dann bedarf es nicht mehr der einzelnen Genehmigung von Phasen und Studiengängen durch das Ministerium. Das war einmal Stand der Diskussion.

(Beifall bei der FDP)

Plötzlich lese ich, dass sich das Ministerium wieder intensiv um Quoten und Ähnliches kümmern müsse, wobei auch hier die Fraktion der LINKEN in ihrer Formulie

rung hinsichtlich des Vorhaltens ausreichender Kapazitäten äußerst zurückhaltend mit der Definition ist, wie viel sie genau damit meint.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich freue mich auch, wenn es in diesem Rund Stimmen aus den Kreisen der Koalition gibt, dass die Finanzierung der Hochschulen noch einmal überdacht werden müsse und die Studiengänge einen höheren Aufwand hätten usw. Ich würde mich freuen, wenn sich diese Schaufensterreden auch im Ausschuss wiederfänden.

(Beifall bei der FDP)

Wir hatten jüngst im Ausschuss als FDP-Fraktion einen Antrag gestellt, die Finanzierung der Hochschulen in diesem Land auskömmlich zu gestalten. Wir hatten auch einen Gegenfinanzierungsvorschlag gemacht. Der Antrag wurde aber abgelehnt.

(Frau Feußner, CDU: Wer hat denn das abge- lehnt? - Weitere Zurufe von der CDU)

In der gleichen Sitzung gab es einen Antrag des Ministeriums, der Martin-Luther-Universität 500 000 € aus ihren Rücklagen wegzunehmen, ferner 500 000 € aus Einsparungen. Das sollte dann der Hochschule für ein Jahr wiedergegeben werden, damit die Lehrerausbildung finanziert werden kann.

(Minister Herr Prof. Dr. Olbertz: Das ist doch Ra- dau! - Frau Feußner, CDU: Das ist schlichtweg falsch! - Zuruf von Frau Mittendorf, SPD)

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Das ist keine seriöse Finanzierungspolitik mit den Hochschulen.

(Beifall bei der FDP)

Die Frage ist doch, wie ernst es ist, wenn man sagt, wir brauchen mehr Geld. Wir sind ja zu allem bereit, meine sehr geehrten Damen und Herren, aber dann muss man es auch konsequent umsetzen und nicht nur auf Wahlkampfauftritten entsprechend vertreten.

Ich möchte an dieser Stelle, da es in letzter Zeit offensichtlich üblich ist, bestimmte Vorgaben widersprüchlich zu interpretieren, aus der Koalitionsvereinbarung zwischen CDU, CSU und FDP zitieren. Auf Seite 61 steht:

„Die Umsetzung des Bologna-Prozesses ist in Deutschland sehr weit vorangekommen. Die wesentlichen Ziele sind in weiten Teilen erreicht. Die Umsetzung des Bologna-Prozesses ist zu evaluieren, um mit den Hochschulen gegebenenfalls notwendige Anpassungen zum Wohl der Studierenden vorzunehmen. Gemeinsam mit den Ländern und den Hochschulen werden wir ein Bologna-Qualitäts-und-Mobilitätspaket schnüren, das die Studienreform zügig voranbringt und die Qualität des Studiums und die Mobilität der Studierenden weiter verbessert.“

(Frau Feußner, CDU: Super!)

„Kernelemente des Pakets sind die Weiterentwicklung der Studieninhalte, die Verbesserung der Lehre sowie der Betreuung und der Beratung der Studierenden. Die Anerkennung von Studienleistungen und Hochschulabschlüssen muss international wie national verbessert werden.“

(Beifall bei der FDP und bei der CDU - Zuruf von der FDP: Bravo!)

So viel, meine sehr geehrten Damen und Herren, zu dem Vorhaben der Koalition in Berlin. Ich glaube, dazu bedarf es keines Antrages der LINKEN.

(Beifall bei der FDP - Zustimmung von Herrn Kurze, CDU)

Des Weiteren haben wir in der Diskussion die Frage der Grenze der 300 ECTS-Punkte. Hierzu hat sich die Hochschulrektorenkonferenz kritisch geäußert. Aber, meine sehr geehrten Damen und Herren, aus den Worten der Rektoren auf der Konferenz ist nicht zu vernehmen, ob man eine Absenkung oder eine Erhöhung wünscht, denn beide Thesen wurden bereits vertreten.

Für die einen sind es zu viele Punkte. Hier war die Diskussion, ob man beim Master of Education eventuell im Referat noch 60 Punkte anerkannt bekommt. Für die anderen war die Qualität nicht gegeben und man forderte mehr ECTS-Punkte.

Wir sollten in der Debatte vorsichtig sein, vorschnell als politisches Parlament eine Grenze zu setzen, wenn sich die Fachleute selbst noch streiten, was sinnvoll wäre. Auf keinen Fall darf die internationale Vergleichbarkeit gefährdet sein.

(Beifall bei der FDP)

Beide Seiten, die eine Seite mit der Aufhebung der Grenze und die andere Seite mit der Festlegung der Grenze, haben sich auf denselben Sachverhalt bezogen, was es für uns als Nichtfachleute schwieriger macht.

Besonders schwierig, meine sehr geehrten Damen und Herren, ist der dritte Punkt, zu dem auch durch den Minister in erstaunlicher Weise unterstellt wurde, dass das Stipendiensystem, das die Koalition einführen möchte, zulasten des Bafög gehe. Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir sollten uns an Fakten halten und nicht frühzeitig, bevor überhaupt Reformen begonnen wurden, mit Unterstellungen arbeiten.

Ich darf zunächst aus der Koalitionsvereinbarung zitieren. Auf Seite 59 steht Folgendes:

„Wir erhöhen die Ausgaben des Bundes für Bildung und Forschung bis 2013 um insgesamt 12 Milliarden €. Wir werden Maßnahmen ergreifen, die es zudem Ländern, Wirtschaft und Privaten erleichtern, ihre jeweiligen Beiträge bis spätestens 2015 ebenfalls auf das 10%-Niveau anzuheben. Im Gegenzug streben wir mit den Ländern verbindliche Vereinbarungen zur Umsetzung der Qualifizierungsinitiative wie zur Bildungsmobilität, insbesondere zu Fragen von Zulassung und Anerkennung von Abschlüssen und Teilleistungen an.“

Des Weiteren heißt es auf Seite 60:

„Der Bildungsaufstieg darf an finanziellen Hürden nicht scheitern.“

(Beifall bei der FDP und bei der CDU)

„Deshalb wollen wir mit dem Dreiklang aus Bafög, Bildungsdarlehen und Stipendium jungen Menschen ein Studium ermöglichen. Wir wollen den Anteil der Stipendiaten mittelfristig von heute 2 % auf 10 % der Studierenden erhöhen… Das bisherige Büchergeld der Begabtenförderungswerke