Protokoll der Sitzung vom 10.12.2009

Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU und der SPD - Drs. 5/2304

Das Wort „Justizvollzugsstrukturneugliederungsgesetz“ besteht aus 42 Buchstaben. - Ich bitte Herrn Dr. Brachmann, als Einbringer das Wort zu nehmen. Bitte schön.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Einige vor Ihnen haben sich vor Ort bereits ein Bild machen können. Andere haben vielleicht beim Vorbeifahren auf der A 2 die gewaltige bauliche Anlage gesehen. Wir haben eine neue JVA in Burg.

Es ist nicht nur die größte und sicherste JVA, die wir jetzt in Sachsen-Anhalt haben; vielmehr verfügen wir mit der JVA Burg auch über eine hochmoderne Anstalt mit wesentlich besseren Haftbedingungen, als wir sie in den meisten Altanstalten, die zum Teil noch aus der Kaiserzeit stammen, vorhalten können. Das ist aus meiner Sicht schon ein Gewinn, auch bei allen Problemen, die ich im Folgenden anreißen muss.

Als die damalige Landesregierung im Jahr 2004 den Beschluss fasste, die JVA in Burg zu bauen, war die Situation in diesem Bereich eine andere, als wir sie heute haben. Die Zahl der Gefangenen lag beinahe bei 3 000 Personen und die vorhandenen Justizvollzuganstalten waren völlig überbelegt. Diese Entwicklung hat sich jedoch in den Folgejahren nicht mehr fortgesetzt.

Das Gegenteil ist der Fall; denn die Zahl der Gefangenen geht kontinuierlich zurück. Sachsen-Anhalt hat diesbezüglich - ich glaube, das kann man ohne Bedauern sagen - Normalmaß erreicht, nämlich dass etwa ein Promille der Gesamtbevölkerung als Gefangene in den Vollzugsanstalten des Landes einsitzt. Das sind Werte, die auch aus den alten Ländern bekannt sind.

Im Oktober 2009 betrug die Zahl der Gefangenen 2 194. Es zeichnete sich bereits in der Bauphase ab, dass der Neubau der JVA Burg angesichts der kontinuierlich zurückgehenden Zahl der Gefangenen zweierlei Konsequenzen haben wird: Erstens musste das erforderliche Vollzugspersonal aus Bordmitteln gewonnen werden, und zweitens konnte die Vollzugslandschaft, wenn man sie so bezeichnen darf, hinsichtlich der Zahl der Anstalten und der Nutzung der Altanstalten nicht unverändert bleiben.

Seit dem 1. Mai 2009 ist die JVA Burg nunmehr ans Netz gegangen. Es wurden 658 neue Haftplätze geschaffen. Bislang konzentrierten sich die Bemühungen darauf, durch die Schließung einzelner Hafthäuser, nicht aber ganzer Justizvollzugsanstalten strukturelle Anpassungen vorzunehmen.

Das für Burg erforderliche Personal wurde durch Versetzung nach Burg entsandt. Insgesamt betraf das einen Personenkreis von 169 Bediensteten. Der größte Teil von ihnen ging freiwillig nach Burg, aber rund 70 Bedienstete mussten unfreiwillig nach Burg versetzt werden. 40 von ihnen sind nicht in der JVA Burg angekommen; sie haben ärztliche Atteste vorgelegt oder erfolgreich geklagt.

Die Folge davon ist, dass wir in Burg einen Leerstand in erheblichen Größenordnungen zu verzeichnen haben. Ich wiederhole die Zahlen: Kapazität: 658 Gefangene, Belegung mit dem heutigen Tag: 465 Gefangene. Diese Zahl liegt also mit rund 200 Personen unter der eigentlichen Schlagzahl.

(Herr Kosmehl, FDP: Woher wissen Sie das ei- gentlich?)

Meine Damen und Herren! Das kostet uns richtig Geld. Wir haben in den Haushaltsplanentwurf 2010 als Betreiberentgelt für dieses PPP-Projekt Mittel in Höhe von insgesamt 10,5 Millionen € eingestellt. Dieser Betrag muss gezahlt werden, egal ob zehn, 100 oder 655 Personen - das ist die Kapazität - in der JVA einsitzen. Wenn man diesen Betrag herunterbricht, dann sind das pro Haftplatz rund 16 150 € pro Jahr, rund 1 350 € pro Monat. Bei 200 nicht belegten Haftplätzen zahlt das Land monatlich 270 000 € für nichts und wieder nichts.

Das zwingt zum Handeln und ist auch der entscheidende Grund dafür, dass Ihnen die Fraktionen der CDU und der SPD und nicht die Landesregierung diesen Gesetzentwurf vorlegen. Wir wollen Zeit gewinnen.

(Herr Kosmehl, FDP: Die wollten keinen! Sie ha- ben keinen Handlungsbedarf gesehen!)

Denn jeder Tag - ich hatte versucht, das deutlich zu machen -, den sich das Ganze hinzieht, kostet unnötig Geld.

Wie soll die Lösung aussehen? - Die JVA Magdeburg wird aufgelöst. In Magdeburg verbleibt lediglich eine Untersuchungshaftanstalt als unselbständige Außenstelle. Das durch die Auflösung frei werdende Personal wird kraft Gesetzes der JVA Burg zugeordnet.

Ich greife nun eine Formulierung von Herrn Stahlknecht auf. Er sagte, dass die Entfernung zwischen Magdeburg und Burg für die betreffenden Bediensteten „gesundheitsschonend“ sei.

(Herr Stahlknecht, CDU: Das ist gesundheits- schonend!)

- Genau. - Aber, meine Damen und Herren, es geht nicht nur um die Justizvollzugsanstalt in Magdeburg. Der Personalbestand im Justizvollzug insgesamt reicht nicht aus, um die Vollzugslandschaft ansonsten unverändert zu lassen, zumal eine andere Herausforderung hinzukommt: das Personalentwicklungskonzept. Folgt man diesem Konzept, so wird auch in diesem Bereich Personal abzubauen sein.

Beides, Burg und das Personalentwicklungskonzept, war Veranlassung, eine Expertenkommission einzusetzen, die sich mit der Organisation des Justizvollzuges in Sachsen-Anhalt befasst hat. Diese Expertenkommission hat einen Abschlussbericht vorgelegt und Vorschläge unterbreitet, die in den Gesetzentwurf eingeflossen sind.

Was soll geschehen? - Bislang haben wir zehn Standorte; künftig soll es lediglich vier Hauptstandorte geben, und zwar in Burg, in Dessau-Roßlau, in Halle und in Volkstedt. Die bisher selbständigen Justizvollzugsanstalten werden zu neuen Verwaltungseinheiten zusammengeführt. An den bisherigen Standorten werden rechtlich unselbständige Außenstellen gebildet.

Ich hatte bereits gesagt, dass Magdeburg eine Außenstelle der JVA Dessau-Roßlau wird. Die Anstalten in Halberstadt und in Dessau werden ebenfalls Außenstellen der JVA Dessau-Roßlau. Die bisher selbständige JVA Naumburg wird aufgelöst und zu einer Außenstelle der JVA Volkstedt. Die bislang drei Justizvollzugsanstalten in Halle werden zu einer zusammengeführt.

Welche Vorteile hat diese neue Struktur? - Die Organisation wird gestrafft. Der Verwaltungsaufwand reduziert sich durch Konzentration bei einer gemeinsamen Verwaltung, was es im Übrigen ermöglicht, bei Belegungsschwankungen sowie im Hinblick auf Anforderungen im Dienstablauf flexibler mit dem Personal umzugehen.

Warum tun wir all das per Gesetz? Es ist nicht unbedingt üblich, auch in anderen Ländern nicht, dass die Schließung von einzelnen Haftanstalten per Gesetz geregelt wird. Auch in unserer Landesverfassung steht zwar, dass der allgemeine Aufbau der öffentlichen Verwaltung durch Gesetz geregelt wird, aber von Justizvollzugsanstalten ist dort nicht der Rede.

Wir sind jedoch der Überzeugung, dass es, wenn wir die Justizvollzugslandschaft in dieser Breite anfassen, nach der Wesentlichkeitstheorie verfassungsrechtlich geboten ist, ein Gesetz auf den Weg zu bringen. Außerdem ist nach § 7 des Verwaltungsmodernisierungsgrundsätzegesetzes - dieser Titel hat noch einige Buchstaben mehr, Herr Präsident - für Behördenänderungen eine gesetzliche Grundlage erforderlich. Auf einen juristischen Streit darüber, ob die Justizvollzugsanstalten dazu gehören oder nicht, wollen wir uns nicht einlassen. Wir legen dem Parlament diesbezüglich ein Gesetz vor.

Meine Damen und Herren! Veränderungen, die kurz- und mittelfristig unabdingbar erscheinen, werden mit dem Gesetzentwurf aufgezeigt. Ob es aufgrund der Entwicklung der Häftlingszahlen weiterer Einschnitte bedarf, wird sich in Zukunft zeigen müssen.

Die Annahme, dass ein weiterer Bevölkerungsrückgang mit einem Rückgang der Gefangenenzahlen einhergeht, ist so verkehrt vielleicht nicht. Es mag jedoch andere Faktoren geben, die darauf Einfluss haben. Das wird heute niemand sicher prognostizieren können.

Aber genau das ist der Grund, weshalb sich in diesem Gesetzentwurf eine Verordnungsermächtigung findet. Die Landesregierung soll ermächtigt werden, diese unselbständigen Außenstellen für den Fall, dass sich die Geschäftsgrundlage für das, über das wir heute reden, ändern sollte, zu schließen. Ich denke, dieses Vertrauen können wir der Landesregierung heute schon mit auf den Weg geben. Dann muss das nicht in jedem Einzelfall per Gesetz beschlossen werden. - So weit die Einbringung. Vielen Dank.

Vielen Dank, Herr Dr. Brachmann. - Nun erteile ich Ministerin Frau Professor Dr. Kolb das Wort.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Herren und Damen Abgeordneten! Ich habe in der letzten Woche einen unserer engagierten Anstaltsleiter in den Ruhestand verabschiedet. Ich glaube, es war das erste Mal in Sachsen-Anhalt, dass das im Rahmen einer Feierstunde passiert ist. Was ich ganz toll fand: Die Mitarbeiter haben ihrem Chef ein ganz tolles Geschenk gemacht. Sie haben einen Film über die Jahrzehnte der Entwicklung der JVA Volkstedt gedreht. Diese begann Anfang der 40er-Jahre und ging bis zur Gegenwart.

Durch diese Bilder, die viel anschaulicher sind als das, was man mit Worten erklären kann, ist mir die Tatsache bewusst geworden, wie sehr sich der Strafvollzug in Sachsen-Anhalt in den letzten 20 Jahren verändert hat. Wenn wir von 20 Jahren Rechtsstaat sprechen, haben wir meistens die Justiz im Blick. Weniger ins Auge fällt das, was sich im Strafvollzug verändert hat, nämlich weg vom Verwahrvollzug, von dunklen Baracken, wo keine Behandlungsmöglichkeiten vorhanden waren, hin zu einem modernen Strafvollzug, der auch den verfassungsmäßigen Grundsätzen entspricht.

Auf den Bildern kann man wirklich sehen, dass sich die Strafanstalten tatsächlich nicht nur äußerlich verändert haben, sondern dass wir heute feststellen können - das hat Herr Dr. Brachmann auch sehr anschaulich dargestellt -, dass wir Anfang der 90er-Jahre aus Gründen, die wir gar nicht bis ins Letzte nachvollziehen können, zur Kenntnis nehmen mussten, dass Sachsen-Anhalt im bundesweiten Vergleich eine sehr hohe Kriminalitätsrate hatte.

Der Anteil der Strafgefangenen an der Gesamtbevölkerung lag immer über der Promillegrenze. Seit 2004 ist festzustellen, dass die Entwicklung, die ursprünglich prognostiziert wurde, so nicht eingetreten ist. Wir liegen mittlerweile im Rahmen. Zum Teil liegt der Anteil der Strafgefangenen sogar unterhalb der Promillegrenze.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich denke, es ist wirklich auch der engagierten Arbeit im Strafvollzug zu danken, dass die Behandlungsangebote wirken und wir in diesem Bereich nicht mehr so viele Rückfälle zu verzeichnen haben, wie das noch Anfang der 90er-Jahre der Fall war.

(Zustimmung bei der SPD)

Ich glaube aber, die Darstellung zeigt auch ziemlich deutlich, dass der Strafvollzug ein Bereich ist, der durchaus von gesellschaftlichen Entwicklungen abhängig ist und der sich nicht immer so entwickelt, wie man das prognostiziert. Man bräuchte die berühmte Glaskugel, um detailgenau voraussagen zu können, wie viele Gefangene wir im Jahr 2020 haben werden. Das können wir heute nicht.

Deshalb bin ich den Regierungsfraktionen ausgesprochen dankbar für die Einbringung dieses Gesetzentwurfes; denn er wird uns helfen, im Gefängniswesen in Sachsen-Anhalt die Veränderungen vorzunehmen, die notwendig sind, um eine Neuordnung in Angriff zu nehmen, die dann auch zukunftsfähig ist, weil sie uns in die Lage versetzt, auf Veränderungen flexibel zu reagieren.

Der Gesetzentwurf spiegelt auch das wider, was wir in zwei Untersuchungen bereits festgestellt haben. Es gab zum einen eine justizinterne Arbeitsgruppe, die den Namen „Justizvollzug 2010“ trug. Zum anderen gab es eine externe Expertengruppe, die einen Bericht dazu erarbeitet hat, der dem Rechtsausschuss vor einigen Wochen zugeleitet worden ist.

Beide Studien kommen im Ergebnis übereinstimmend zu der Feststellung, dass der Justizvollzug in Sachsen-Anhalt zu kleinteilig organisiert ist. Das bedeutet für uns, dass wir in Sachsen-Anhalt einen Strafvollzug haben, der sehr personalintensiv ist. Wir haben Strafanstalten, die schon mehrere hundert Jahre alt sind und die trotz des vielen Geldes, das das Land Sachsen-Anhalt bereits in den Strafvollzug investiert hat, nach wie vor einen hohen Sanierungsbedarf aufweisen.

Meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten! Selbst wenn wir noch so viel Geld in die Hand nehmen, werden wir diese Anstalten, die unter völlig anderen Bedingungen gebaut worden sind, nicht so umwandeln können, dass wir unter heutigen Gesichtspunkten tatsächlich mit Personaleffizienz arbeiten können.

Wir haben seit Mai 2009 eine neue Haftanstalt in Burg mit 650 Plätzen. Das bedeutet, ausgehend von den bereits vorhandenen Plätzen und der festgestellten Tatsache, dass die Gefangenzahlen zurückgehen, dass wir Überkapazitäten haben. Wir haben auch festgestellt, dass wir den Strafvollzug nicht allein dadurch effizienter gestalten können, dass wir die Haftplatzkapazitäten in einzelnen Anstalten reduzieren. Vielmehr bedarf es dafür der Schließung einzelner Anstalten.

Hinzu kommt, dass wir in diesem System das Problem auch nicht dadurch lösen können, dass wir mehr Personal einstellen. Wir haben uns im Rahmen des Personalentwicklungskonzepts verpflichtet, bei der Personalausstattung des Strafvollzuges auf den bundesweiten Mittelwert von 51 Beschäftigten pro 100 Gefangene einzugehen.

Das muss man stets im Verhältnis zu der bestehenden Struktur der Vollzugsanstalten sehen. In kleinen Anstalten braucht man mehr Personal, da in jeder Anstalt eine bestimmte Grundausstattung vorgehalten werden muss, etwa bei den Verwaltungsdiensten und im zentralen Bereich. Ein Mehr an Gefangenen wirkt sich eher auf den Bereich des allgemeinen Vollzugsdienstes aus, sodass große Anstalten, etwa ab einer Größenordnung von 350 Insassen, effizienter zu bewirtschaften sind.

In Sachsen-Anhalt gibt es außer der JVA Burg nur noch die JVA Raßnitz, die über dieser Größenordnung liegt.

Deshalb werden wir in den kleinteiligen Anstalten auch in Zukunft personalintensiv arbeiten, wenn wir dem nicht entgegenwirken. Deshalb, meine Damen und Herren, ist die Konzentration auf vier Standorte unausweichlich.

Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf wird eine Beschränkung auf künftig vier Hauptstandorte festgelegt; das ist nur folgerichtig. Wir bewahren uns damit ein Höchstmaß an Flexibilität, um das Personal dort einzusetzen, wo wir es brauchen. Herr Dr. Brachmann hat bereits ausführlich dargestellt, dass es uns durch diese Reform gelingen kann, das Personal, das wir in Burg brauchen, damit die dort noch freien Haftplätze belegt werden können, kurzfristig dorthin zu versetzen.

PPP-Projekt bedeutet in diesem Zusammenhang, dass uns die Haftplätze, die in Burg im Moment nicht belegt sind, Geld kosten. In Burg haben wir eine große Anstalt, die aufgrund der Strukturen effizient arbeiten kann, sodass es aus unserer Sicht nicht hinnehmbar ist, diese Haftanstalt nicht auszulasten.

Ich begrüße daher den Gesetzentwurf und den vorgeschlagenen Übergang der Bediensteten von der aufzulösenden JVA Magdeburg zur JVA Burg. Die Bediensteten der JVA Magdeburg wohnen quasi im regionalen Einzugsbereich der JVA Burg. Das heißt, für sie ist ein Einsatz in Burg auch sozialverträglich und bringt im Vergleich mit Bediensteten an anderen Standorten die geringsten Belastungen mit sich.

Natürlich kann ich die persönliche Betroffenheit einzelner Bediensteter nachvollziehen. Beispielsweise kann sich durch längere Fahrtzeiten die Organisation des Familienlebens anders, mitunter auch schwieriger gestalten. Wir werden deshalb auch in den Fällen, in denen möglicherweise Probleme entstehen, helfen, um den Übergang für diejenigen, bei denen es nicht so einfach ist, so „gesundheitsschonend“ wie möglich umzusetzen.

Abschließend gilt mein Dank auch dem Hauptpersonalrat und der Gewerkschaft der Strafvollzugsbediensteten. Der Landesverband hat die geplante Umstrukturierung des Strafvollzuges in Sachsen-Anhalt unterstützt und hat uns bei der Erarbeitung der Konzepte mit Rat und Tat zur Seite gestanden, vor allem auch bei der Vermittlung der Inhalte gegenüber den Bediensteten. Er hat diesen Weg zudem bereits mehrfach als „einzig vernünftige Lösung“ bezeichnet, auch und gerade im Interesse der Bediensteten.

Deshalb bitte ich Sie, ausgehend von den Herausforderungen, vor denen wir im Bereich des Strafvollzuges stehen, den Gesetzentwurf an die entsprechenden Ausschüsse zu überweisen. Ich denke, dort können wir über Detailfragen weiter diskutieren. Ich würde mich freuen, wenn wir diesen Gesetzentwurf in diesem Hohen Haus schnellstmöglich beschließen könnten. - Herzlichen Dank.