Protokoll der Sitzung vom 10.12.2009

(Oh! bei der CDU und bei der SPD - Frau Mitten- dorf, SPD: Das geht doch noch nicht!)

Ich habe nur zwei Anmerkungen zum vorliegenden Staatsvertrag bzw. zum Gesetzentwurf der Landesregierung. Herr Minister Haseloff, zum einen bin ich Ihnen sehr dankbar dafür, dass Sie zumindest in Ihrer heutigen Rede den Kostenaspekt einmal mit Summen unterlegt haben. Leider fehlt im Gesetzentwurf der Landesregierung eine solche Kostenfolgenabschätzung. Man hätte es sich schon gewünscht, dass Sie auch im Gesetzentwurf die Auswirkungen auf den Haushalt darstellen.

Zum anderen will ich an dieser Stelle darauf hinweisen, dass trotzdem negative Auswirkungen auf den Landeshaushalt zu erwarten sind. Wir haben gerade bei der Di

gitalfunk-Bundesanstalt erlebt, dass nach zwei Jahren plötzlich die Kosten für diese gemeinsame Einrichtung und die Geschäftsstelle sehr deutlich gestiegen sind, sodass auch der Beitrag Sachsen-Anhalts sehr deutlich stieg.

Ich bedauere es ausdrücklich, dass man im Staatsvertrag keine Obergrenze vereinbart hat bzw. dass man nicht irgendwo eine Richtlinie hinsichtlich der Kostenstruktur findet. Es kann eben passieren, dass wir zwei Jahre nach der Verabschiedung des Staatsvertrages mit höheren Kosten als mit den etwa 71 000 € für die beiden bisher genannten Gremien zu rechnen haben. Das ist der eine Punkt.

Der andere Punkt. Wir haben eine Entschließung der 78. Konferenz der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder vom 8. und 9. Oktober 2009 in Berlin vorliegen. Darin wird noch einmal das deutlich, was die vertragsschließenden Länder und der Bund erneut versäumt haben. Man hätte den Datenschutz ernst nehmen müssen und dem Bundesdatenschutzbeauftragten nicht nur ein Beratungsrecht, sondern ein Stimmrecht geben müssen; denn der Datenschutz wird gerade in diesem Bereich eine große Rolle spielen. Dass das nicht gelungen ist, ist bedauerlich.

Zudem haben die Landesdatenschutzbeauftragten in ihren Entschließungen darauf hingewiesen, dass ihre Einbeziehung in den IT-Planungsrat in irgendeiner Form wünschenswert gewesen wäre. Deren Einbeziehung ist leider nicht gelungen. Vielleicht kann man bei einer irgendwann anstehenden Revision oder Reform dieses Staatsvertrages noch einmal darauf hinwirken. Ich halte es für wichtig, dass die Datenschutzbeauftragten auch bei solchen Gremien den Datenschutz stärker als bisher begleiten können. - Vielen Dank.

(Beifall bei der FDP)

Vielen Dank, Herr Kosmehl. - Für die SPD-Fraktion spricht Herr Bischoff.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Meine vier Zettelchen kann ich nicht zu Protokoll geben. Aber weil die angesprochenen Fragen im Ausschuss noch beredet werden müssen, insbesondere die letzte den Datenschutz betreffende, verzichte ich jetzt auf weitere Ausführungen.

Vielen Dank. - Jetzt spricht Herr Dr. Thiel für die Fraktion DIE LINKE. Das wird dann auch der letzte Redebeitrag sein; denn die CDU-Fraktion hat auf ihren Beitrag verzichtet.

Herr Präsident, das kann nicht sein; denn einer muss beantragen, wo über den Gesetzentwurf beraten werden soll. Dazu habe ich bis jetzt nichts gehört. Dann bleibt es notfalls im Ältestenrat liegen.

(Heiterkeit bei der LINKEN)

Meine Damen und Herren, Scherz beiseite. DIE LINKE wird der Überweisung an den jeweiligen Ausschuss zustimmen, über den wir gleich noch befinden werden.

Wir sehen mit dem vorliegenden Staatsvertrag tatsächlich einen Wendepunkt, an dem die Diskussion über das Thema Deutschland online, IT auf eine neue Stufe gestellt werden kann, weil nicht nur das Verwaltungshandeln der Behörden angesprochen wird. Es geht vielmehr auch darum, dass Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmerinnen und Unternehmer in diesen Prozess einbezogen werden sollen. Natürlich weiß jeder, dass dazu auch eine entsprechende technische Infrastruktur benötigt wird.

Ich will das Thema Breitbandausbau nicht in dem Maße berühren. Aber ich möchte noch ein paar Hinweise für die Debatte in den Ausschüssen geben. Ich möchte jetzt sagen, auf welche Fragen wir besonderen Wert legen.

Es geht einmal um die Zusammensetzung des IT-Planungsrates. Bisher ist das Projekt Deutschland online über die Staatssekretärsrunde gelaufen. Ich gehe davon aus, dass dieses Gremium weiterhin den IT-Planungsrat besetzen wird.

Auch wir finden es positiv - Herr Kosmehl hat darauf hingewiesen -, dass sowohl die kommunalen Spitzenverbände als auch der Datenschutzbeauftragte des Bundes in das Projekt einbezogen worden sind. Wir sollten in den jeweiligen Ausschüssen aber auch noch einmal darüber diskutieren, inwieweit wir auf Landesebene - Herr Kosmehl hat es gerade angemahnt - den Datenschutzbeauftragten in die zuständige Staatssekretärsrunde IT einbeziehen sollten. Es wäre auch die Frage zu stellen, inwieweit die kommunalen Spitzenverbände entsprechende Beachtung finden sollten.

Das zweite Thema, über das wir noch einmal sprechen müssen, ist die Suche nach gemeinsamen Standards für die Sicherheitsanforderungen beim Informationsaustausch. Momentan ist die IT-Entwicklung so rasant, dass der Datenschutz hinter der Software-Entwicklung und den Möglichkeiten, die dahinter stecken und weit vorangeschritten sind, eindeutig hinterherhinkt. Es gab schon eine ganze Menge kritischer Anmerkungen, die neben dem Bereich der öffentlichen Datennetze insbesondere den privaten Bereich betreffen; denn unter IT-Experten kann eine ewige Diskussionsrunde hinsichtlich der gemeinsamen Standards und der Informationen entstehen, die gespeichert werden sollen.

Reicht es aus, wenn zum Beispiel Datenbanken zur Verfügung gestellt werden, aber die Geschäftsprozesse bei Bund, Ländern und Kommunen individuell bestellt und genutzt werden können, weil wir es im föderalen System der Bundesrepublik Deutschland mit einem sehr komplexen Gebilde zu tun haben?

Ein solcher Staatsvertrag kann den Anschein erwecken, dass Fragen der Zentralisierung, das heißt der Aufgabenübertragung an den Bund, eine große Rolle spielen. Ich denke, wir sollten entsprechend vorbeugen und die Landesregierung und die zuständigen Ausschüsse beauftragen, über landeseigene Lösungen nachzudenken. Wie gesagt, zum Glück regelt der Staatsvertrag diese Aufgabenstellung nicht. Er beschreibt sozusagen nur die Anforderungen. Das ist das Glück. Ich denke, damit kann man gut leben. Aber die Umsetzung steht uns unmittelbar bevor.

Deswegen ist zum Beispiel auch die Frage zu stellen, ob der Aktionsplan zum E-Government, den die Regierungen im Jahr 2004 beschlossen haben, aktualisiert werden muss. Ich denke, es ist an der Zeit.

Wir müssen uns darüber verständigen - darüber werden wir im Zusammenhang mit Tagesordnungspunkt 9 noch einmal sprechen -, wie das Konzept zur Umsetzung der EU-Dienstleistungsrichtlinie in das IT-Projekt „Deutschland online“ eingebunden werden kann und wie es eingebunden werden muss und wie die kommunale Ebene in diese Prozesse eingebunden werden muss.

Es ist zwar ein Staatsvertrag, der die Kooperation zwischen dem Bund und den Ländern regelt, aber wir wissen alle, dass das föderale System Deutschlands bis in die Kommunen hineinreicht. An dieser Stelle muss sicherlich mit Blick auf die konkrete Umsetzung noch einmal nachgearbeitet werden.

Da der Wirtschaftsminister gesprochen hat, gehe ich davon aus, dass der Gesetzentwurf zur federführenden Beratung an den Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit überwiesen werden soll.

(Minister Herr Dr. Haseloff: Ich habe in Vertretung für Herrn Robra gesprochen!)

Es wäre aber auch denkbar, dass der Ausschuss für Bundes- und Europaangelegenheiten sowie Medien mit der Federführung betraut wird. Wir wollen auf jeden Fall beantragen, dass der Ausschuss für Inneres als mitberatender Ausschuss in diesen Prozess einbezogen wird. - Vielen Dank.

(Beifall bei der LINKEN)

Vielen Dank. Herr Dr. Thiel, möchten Sie eine Frage beantworten? Herr Borgwardt möchte eine Frage stellen.

(Herr Borgwardt, CDU: Nein!)

Eine Intervention?

(Herr Borgwardt, CDU: Ich würde nun doch von meinem Rederecht Gebrauch machen!)

Es war also eine Wortmeldung.

(Herr Borgwardt, CDU: Richtig!)

Herr Bischoff, hat sich Ihre Frage erledigt?

(Herr Bischoff, SPD: Ja!)

Vielen Dank, Herr Dr. Thiel. - Nun Herr Borgwardt, bitte.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir hatten versucht, uns im Vorfeld zu einigen. Ich will jetzt auch nicht der Versuchung erliegen, die weiteren technischen Details, die der Kollege Thiel genannt hat - - Darüber können wir im Ausschuss reden. Ich möchte gern die Anregung aufgreifen und sagen, wir würden den Gesetzentwurf gern zur federführenden Beratung an den Ausschuss für Bundes- und Europaangelegenheiten sowie Medien und zur Mitberatung an die Ausschüsse für Inneres und für Finanzen überweisen.

(Herr Kosmehl, FDP: Wirtschaft!)

- Wirtschaft wollten wir eigentlich nicht.

(Herr Gürth, CDU: Nein!)

Ich hatte die drei Ausschüsse bereits genannt: zur federführenden Beratung an den Ausschuss für Bundes- und Europaangelegenheiten sowie Medien und zur Mitberatung an den Ausschuss für Inneres - das ist selbstredend; dafür haben Sie einen guten Beweis geliefert - und natürlich an den Ausschuss für Finanzen, weil die Thematik finanzrelevant ist. - Danke, Herr Präsident.

Vielen Dank, Herr Borgwardt. - Ich sehe keine weiteren Wortmeldungen. Dann können wir nun in die Abstimmung eintreten.

Wir stimmen zunächst über die Überweisung des Gesetzentwurfs zur federführenden Beratung an den Ausschuss für Bundes- und Europaangelegenheiten sowie Medien ab. Wer stimmt dem zu? - Offensichtlich alle. Dann ist das so beschlossen.

Wer stimmt der Überweisung zur Mitberatung an den Ausschuss für Finanzen zu? - Offensichtlich alle. Dann ist das so beschlossen.

Wer stimmt der Überweisung zur Mitberatung an den Ausschuss für Inneres zu? - Das gleiche Abstimmungsverhalten; somit ist das beschlossen worden.

Wer stimmt der Überweisung an den Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit zu? - Zwei. Wer ist dagegen? - Viel mehr als zwei. Damit ist das abgelehnt worden. Somit ist der Tagesordnungspunkt 5 erledigt.

Ich rufe den Tagesordnungspunkt 13 auf:

Erste Beratung

Entwurf eines Gesetzes zur Neugliederung der Justizvollzugsstrukturen in Sachsen-Anhalt (Justizvoll- zugsstrukturneugliederungsgesetz - JVollzStrNeuglG)

Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU und der SPD - Drs. 5/2304