Auch die Auswirkungen des von einem privaten Investor geplanten Projektes in Vockerode als möglicher Konkurrent für die bestehenden Spielbanken sind bisher nicht abbildbar.
Sehr geehrte Damen und Herren! Ordnungspolitisch ist zu entscheiden, ob, wie und mit welchen Mitteln das eingangs skizzierte Ziel der Bekämpfung der Spielsucht und der damit verbundenen Gefahren erreicht werden kann. Dabei ist zu klären, in welcher Form, staatlich oder privat, diesem Erfordernis am besten entsprochen werden kann und welche Grundsätze die beste Gewähr für die Erfüllung des Ziels bieten.
Aus der Sicht meiner Fraktion ist der Ihnen in der Beschlussempfehlung vorliegende Gesetzentwurf nicht angemessen und nicht geeignet, die Eingrenzung und Unterbindung der Spielsucht maßgeblich zu befördern. Daher wird sich meine Fraktion mehrheitlich der Stimme enthalten. - Ich danke für die Aufmerksamkeit.
Vielen Dank, Herr Grünert. - Zum Abschluss der Debatte hören wir den Beitrag der CDU-Fraktion, für die Herr Tullner spricht. Bitte schön.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die ordnungsrechtlichen Belange der Spielbankendiskussion und des Gesetzes sind vom Minister und von den Kollegen Rothe und Grünert ausführlich dargelegt worden. Deswegen maße ich es mir als Nichtjurist nicht an, dem noch etwas hinzuzufügen.
Ich gestehe offen: Ich bin Finanzpolitiker und habe einen etwas anderen Blick auf die Gemengelage. Ich denke, das Gesetz werden wir heute verabschieden, und das ist auch gut so.
Lassen Sie mich zunächst Freude und Dankbarkeit darüber zum Ausdruck bringen, dass wir den sehr mühseligen und zähen Prozess der Privatisierung der Spielbanken, der natürlich auch etwas mit den Gesetzesberatungen zu tun hatte, zum Abschluss gebracht haben, weil ich davon ausgehe, dass die Pressekonferenz des Finanzministers und des Investors vom Montag hier, glaube ich, Fakten geschaffen haben.
Dem Finanzausschuss und auch dem Finanzminister, der nun leider nicht da ist und dessen Mitarbeiter auch nicht - sie müssen das im Protokoll nachlesen -, möchte ich ausdrücklich noch einmal Dank für die beharrliche Arbeit zollen. Am Ergebnis soll man den Prozess der Politik ablesen. Ich glaube, diesbezüglich haben wir etwas Gutes hinbekommen, denn das Bild, das uns die Spielbanken in der Presse kundtun, ist ein Zerrbild.
Die Spielbanken wurden Anfang der 90er-Jahre gegründet und sind bis heute aus haushalterischer Sicht ein Erfolgsmodell. Sie haben über die Jahre einen hohen zweistelligen Millionenbetrag - ich glaube, 70 Millionen € - an Erträgen in den Landeshaushalt gespült und haben auch die ordnungsrechtlichen Aufgaben der Kanalisierung der Spielsucht in Sachsen-Anhalt erfolgreich organisieren können.
Wenn das in den letzten Jahren zurückgegangen ist, muss ich fragen: Woran lag das? - Es lag aus meiner Sicht an drei Dingen, erstens an den falschen unternehmerischen Entscheidungen, die getroffen wurden. Ich gucke nach rechts, ich gucke nach links und frage die noch vertretenen Ministerien: Wer saß denn im Aufsichtsrat und hat das über die Jahre begleitet? - Ich glaube, die Spielbanken zeigen einmal mehr: Der Staat kann vieles gut, der Staat kann vieles besser, Unternehmen - gar Spielbanken - betreiben kann er nicht.
Zweitens das Nichtrauchergesetz. Darauf will ich nicht eingehen, das wurde heiß diskutiert und wurde auch hier, in diesen Hallen, mit Leidenschaft und Verve vertreten; es hat auch seinen Niederschlag gefunden.
Drittens ist der aus finanzpolitischer Sicht völlig irrationale Glücksspielstaatsvertrag zu erwähnen. Man kann gern über Lotteriemonopole reden. Ich stehe auch dazu, dass man das in diesem Punkt machen soll. Aber das Glücksspielmonopol, das sich hier über uns, über diesen Staatsvertrag ergießt, hat uns finanzpolitisch gesehen keine besonders positiven Dinge beschert.
Ich hoffe und vertraue darauf, dass die anstehende Novellierung ein wenig mehr Sachverstand und ein wenig mehr Praxis in die Debatte bringt, dass wir nicht nur obrigkeitsstaatlich, aus dem 19. Jahrhundert heraus, ordnungspolitisch vorgehen, sondern ein Stück weit auch die Realität in den Blick nehmen. So hatte ich bisher auch die Diskussion in der Landesregierung und mit den Koalitionsfraktionen verstanden.
Umso irritierter bin ich, dass ich jetzt einen Beschluss der Sportminister der deutschen Bundesländer bekommen habe, aus dem hervorgeht, dass man sich über die Zukunft der Finanzierung des Sports - wohlgemerkt - Gedanken macht und sagt, dass das ganz wichtig ist, finanziert werden muss und auch Lotterien und Sportwetten hierzu einen Beitrag leisten können.
Jetzt kommen die Krux und der Clou an der Geschichte. Es gibt eine Protokollnotiz der Länder Bremen, Saarland
und Sachsen-Anhalt - das ist sehr interessant -, in der sich die drei Länder für die Beibehaltung des Glückspielmonopols mit staatlichen und staatlich kontrollierten Veranstaltern aussprechen, da sie sie für unbedingt erforderlich halten.
Dazu muss ich sagen: Wer einen Blick in die aktuelle Diskussion über Fußballwetten wirft, kann solche Beschlüsse nicht wirklich ernst meinen.
Ich halte es an diesem Punkt nicht für eine akzeptable Art des Umgangs miteinander, Beschlüsse zu fassen und sich bundespolitisch zu binden, wenn das hier nicht abgestimmt ist.
Ein Letztes mit Blick auf den Investor und Vockerode: Ich denke, wir sollten alle dafür sorgen - weil wir jeden Unternehmer in diesem Land ernst nehmen und begleiten sollten -, dass Investoren, gerade aus dem Ausland, hier willkommen sind und hier unterstützt werden. Wenn wir denen als Gesetzgeber bezüglich der Abgaben im Spielbankengesetz ein Stück weit entgegenkommen können, sollten wir darüber auch offen diskutieren. Das ist ein Thema für das nächste Jahr.
In diesem Sinne bedanke ich mich für Ihre Aufmerksamkeit und wünsche dem Gesetz einen guten Abstimmungsprozess.
Wenn niemand widerspricht, lasse ich über die selbständigen Bestimmungen, die Gesetzesüberschrift - sie lautet: Spielbankgesetz des Landes Sachsen-Anhalt - und das Gesetz in seiner Gesamtheit abstimmen. Wer stimmt dem zu? - Die Koalitionsfraktionen. Wer stimmt dagegen? - Teile der FDP-Fraktion. Wer enthält sich der Stimme? - Die Fraktion DIE LINKE. Damit ist dieses Gesetz mehrheitlich beschlossen worden. Der Tagesordnungspunkt 4 ist beendet.
Ich rufe Tagesordnungspunkt 5 auf und erinnere daran, dass wir heute Morgen beschlossen haben, im Anschluss an Tagesordnungspunkt 5 Tagesordnungspunkt 13 und nicht Tagesordnungspunkt 6 aufzurufen:
Entwurf eines Gesetzes zum Staatsvertrag über die Errichtung des IT-Planungsrats und die Grundlagen der Zusammenarbeit beim Einsatz der Informationstechnologie in den Verwaltungen von Bund und Ländern - Vertrag zur Ausführung von Artikel 91c GG (Zustimmungsgesetz zum Vertrag zur Ausführung von Artikel 91c GG)
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Sie alle kennen das Stichwort „Schuldenbremse“ aus der Föderalismusreform. Aber das war nicht die einzige wichtige Änderung des Grundgesetzes. Auch die Verbesserung der Zusammenarbeit von Bund und Ländern in der Informationstechnik war von Bedeutung.
In den vergangenen Jahren wurde die Informationstechnik immer als kostenintensiv, langwierig und oft ineffektiv empfunden. Lange wurde nicht nur in der Föderalismuskommission darüber debattiert, wie dem abgeholfen werden könne. Schließlich hat man sich in der Kommission auf ein neues und effektives System der BundLänder-Kooperation verständigt, das heute als „Gemeinsames Grundverständnis“ fest verankert ist und Anlage des Staatsvertrags wird.
Die Föderalismuskommission hat im März die Ergänzung des Grundgesetzes mit einem neuen Artikel 91c sowie einem Ausführungsgesetz beschlossen. Bereits zum damaligen Zeitpunkt stand fest, dass die Ausführung dieses Artikels durch einen Staatsvertrag geregelt werden muss. Der Bundesgesetzgeber hat die Grundgesetzänderung am 29. Mai 2009 beschlossen, der Bundesrat hat im Juni zugestimmt. Die Änderung des Gesetzes ist am 1. August 2009 in Kraft getreten.
Ziele des Staatsvertrages sind eine dauerhafte und strukturierte Zusammenarbeit zwischen Bund und Ländern sowie die gleichzeitige Beschleunigung, Kostensenkung und Effizienzsteigerung des Arbeitsablaufs in der öffentlichen Verwaltung. Mit dem Abschluss des Staatsvertrags wird sich die IT-Zusammenarbeit zwischen Bund und Ländern den Anforderungen des 21. Jahrhunderts stellen und den Weg zu einer modernen Verwaltung ebnen.
Wichtigstes Ergebnis der Föderalismuskommission und der ihr folgenden Gesetzesänderung ist die Errichtung eines IT-Planungsrats, dessen Aufgaben im Vertrag verbindlich geregelt sind. Der IT-Planungsrat ist zentrales Gremium zur Regelung aller Belange für die IT-Infrastruktur und für das Verbindungsnetz zwischen Bund und Ländern. Daneben ist er für die Festlegung von Verfahren zur Definition von IT-Standards und Sicherheitsanforderungen verantwortlich.
Die wachsende Bedeutung, die die Sicherheit des Datenaustausches gewinnt, bedarf an dieser Stelle keiner weiteren Erläuterung. Die technische Umsetzung erfolgt mithilfe eines Verbindungsnetzes, welches vom Bund betrieben wird und dessen rechtliche Grundlagen sich aus Artikel 91c Abs. 4 des Grundgesetzes sowie dem „Gesetz über die Verbindung der informationstechnischen Netze des Bundes und der Länder - Gesetz zur Ausführung von Artikel 91c Abs. 4 des Grundgesetzes“, dem so genannten IT-Netz-Gesetz, ergeben.
Die Aufgaben des IT-Planungsrates und seine Gremienstruktur werden parallel zum Verfahren zum Abschluss des Staatsvertrags in der Arbeitsgruppe IT-Planungsrat erarbeitet. Dabei wird auch die Einbindung der Kommunen eine entscheidende Rolle spielen. Durch den IT-Planungsrat wird Sachsen-Anhalt künftig aktiv an Bund-Länder-übergreifenden IT-Projekten teilnehmen. Im Land wird als fachkundiges Gremium der Ständige Staatssekretärsausschuss IT und bei wichtigen Weichenstellungen das Landeskabinett Standpunkte des Landes Sachsen-Anhalt im Planungsrat vorbereiten.
Am 21. August 2009 wurde der Landtag im Rahmen der 38. Sitzung des Ausschusses für Bundes- und Europaangelegenheiten sowie Medien über den Abschluss des Staatsvertrages unterrichtet. Zum damaligen Zeitpunkt wurden durch die Ausschussmitglieder keine Einwände vorgebracht.
Der Ministerpräsident hat den Staatsvertrag am 30. Oktober 2009 gezeichnet. Am 20. November 2009 hat das MPK-Vorsitzland Rheinland-Pfalz die Unterzeichnung des Vertrages durch alle Länder und den Bund bestätigt. Das Ziel ist ein Inkrafttreten des Staatsvertrags am 1. April 2010. Ich bitte um Ihre Zustimmung zum Erlass des Gesetzes zum Vertrag zur Ausführung des Artikels 91c des Grundgesetzes.
Abschließend lassen Sie mich zu einem nicht unwesentlichen Punkt etwas sagen, nämlich den Kosten des Staatsvertrages. Diese werden zu je 50 % vom Bund und den Ländern getragen. Der Anteil des Landes folgt dem Königsteiner Schlüssel, welcher für Sachsen-Anhalt einen Satz von rund 3 % vorsieht. Genaue Beträge lassen sich zum aktuellen Zeitpunkt noch nicht ermitteln.
Der IT-Planungsrat wird jedoch den „Kooperationsausschuss Automatisierte Datenverarbeitung“ sowie den Arbeitskreis der Staatssekretäre für E-Government in Bund und Ländern und deren Untergremien ablösen. Die dabei frei werdenden Mittel aus dem Landeshaushalt - das sind 7 000 € aus dem „KoopA ADV“ und 54 600 € aus der Geschäftsstelle Deutschland online - stehen für die sich aus dem Staatsvertrag ergebenden Aufwendungen zur Verfügung. Bei der Haushaltaufstellung 2010/2011 wurden diese Beträge bereits berücksichtigt. Sie können Sie in Ihren Unterlagen nachlesen.
Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit und wünsche den genannten Gremien bei ihrer zukünftigen Arbeit viel Erfolg.
Vielen Dank, Herr Minister Haseloff. - Jetzt können wir Schülerinnen und Schüler des Gymnasiums in Oschersleben auf der Südtribüne begrüßen.
Es folgt die Diskussion. Wir beginnen mit dem Beitrag der FDP-Fraktion. Ich erteile Herrn Kosmehl das Wort.