Protokoll der Sitzung vom 11.12.2009

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der zweite Punkt - er ist mir besonders wichtig - betrifft die Frage, wie wir uns um die Schülerinnen und Schüler, um die Lehrerinnen und Lehrer und deren Angehörige kümmern. Wie erfolgt die Betreuung? Kann sie beispielsweise parallel zur Schule erfolgen?

Der Kultusminister ist anwesend. Es ist auch ein Thema für ihn. Kann man die Betreuung unterrichtsbegleitend durchführen oder muss man die Schüler vom Unterricht befreien, um ihnen die Möglichkeit zu geben, dies zu verarbeiten? Das wird sicherlich von der Situation abhängen.

Was passiert danach? Haben es tatsächlich alle oder viele Schüler, aber auch Angehörige oder Lehrer verarbeitet, wenn man sie eine, zwei oder drei Wochen begleitet hat, oder sind Restbedenken oder Restängste, die man mit anderen Mitteln begleiten muss, vorhanden?

Ich will Sie darauf hinweisen - Kollege Stahlknecht war auch zugegen -, dass es ehrenamtlich Tätige gibt, die sich explizit um solche Bereiche kümmern, also um die Versorgung von Angehörigen, beispielsweise Eltern und Lehrern, die sich aber auch - das will ich an dieser Stelle sagen, obwohl es nicht konkret zum Fall Magdeburg gehört - um die Einsatzkräfte kümmern. Denn auch sie sind in einer bedrohlichen Lage. Sie müssen manchmal Entscheidungen treffen, die sie zwar berufsbedingt zu treffen haben und nach denen sie gegebenenfalls auch ärztlich und psychologisch betreut werden, aber damit schließt das nicht ab. Auch diesbezüglich müssen wir sehen, ob es mehr Möglichkeiten gibt, dieses ehrenamt

liche Angebot weiter zu vernetzen und an verschiedenen Stellen einzubringen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Uns geht es auch um die Frage: Kann man so etwas üben? Kann man Amoklagen üben? Ich sage Ihnen: Die Einsatzkräfte werden es üben müssen und sie tun es zum Teil auch. Aber ich halte es für sehr schwierig, eine solche Amoklage beispielsweise an einer Schule zu üben. Diesbezüglich wäre ich sehr skeptisch.

Die Frage ist: Gibt es andere Möglichkeiten, um Kinder, Lehrer und deren Angehörige auf solche Situationen vorzubereiten? Ich würde gern hören, welche Gedanken sich die Landesregierung und die Kollegen darüber gemacht haben und ob es Überlegungen gibt, wie wir das unter einen Hut bringen können.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich möchte zum Schluss der Einbringung herzlich darum bitten, dass wir diesen Antrag heute annehmen und damit die Möglichkeit eröffnen, über diese Themen in den Ausschüssen für Bildung, Wissenschaft und Kultur und für Inneres zu beraten. Wir haben das große Glück, dass es in Sachsen-Anhalt einen so tragischen Zwischenfall, wie er in Winnenden in diesem Jahr und in Erfurt vor sieben Jahren passiert ist, nicht gegeben hat und dass der Einsatz in Magdeburg vor zwei Wochen glimpflich abgelaufen ist und keine Gefährdungssituation in dem Maße hervorgerufen hat.

Lassen Sie uns die Chance nutzen, uns mit den Ergebnissen der tragisch ausgegangenen Ereignisse zu befassen, Rückschlüsse zu ziehen und unsere Einsatzkräfte, aber insbesondere auch Schülerinnen und Schüler, Lehrer und Angehörige darauf vorzubereiten, falls - ich hoffe, dass das nie passiert - ein solches Ereignis auch in Sachsen-Anhalt einmal eintreten sollte - nicht dass wir uns danach vorwerfen müssen, dass wir nicht alles getan oder nicht alles im Blick gehabt haben, obwohl es bereits derartige Taten gab. - Vielen Dank.

(Beifall bei der FDP)

Vielen Dank, Herr Kosmehl. - Nun erteile ich Herrn Minister Hövelmann das Wort. Bitte schön.

Vielen Dank. - Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Als ich den Antrag der FDP-Fraktion gesehen habe, hatte ich zunächst die Sorge, dass das Ereignis in Magdeburg und der damit verbundene polizeiliche Einsatz Anlass zur Kritik gegeben haben könnte.

Verehrter Kollege Kosmehl, ich bin Ihnen dankbar für Ihre Worte, auch für die anerkennenden Worte und auch dafür, dass Sie noch einmal deutlich gemacht haben, worum es Ihnen geht, nämlich dass ein zu Recht sehr ernstes Thema und ein auch intensiv zu diskutierendes Thema Gegenstand der Beratung hier im Hohen Hause wird. Dafür herzlichen Dank.

Denn, meine sehr verehrten Damen und Herren, kaum etwas verstört und beunruhigt die Öffentlichkeit mehr als Amokläufe oder Drohungen von Trittbrettfahrern. Der jüngste Vorfall hier in Magdeburg reiht sich in diese Ereignisse ein. Vor diesem Hintergrund finde ich es nicht nur nachvollziehbar, sondern - das will ich ausdrücklich sagen - sinnvoll, dass auch für Sachsen-Anhalt hinter

fragt wird, wie die betreffenden Stellen - das sind verschiedene im Land - aufgestellt sind, um solchen Situationen zu begegnen.

Von grundsätzlicher Bedeutung - das lassen Sie mich bitte zuvörderst sagen - ist nach meiner Überzeugung, dass nur das Zusammenwirken von Polizei, Schulen und Ersthelfern Amoklagen verhindern kann. Unser Ziel muss es sein, potenzielle Täter noch vor ihrer ersten Handlung von der Tat abzubringen. Die Polizei kann dabei ihre Erfahrungen im Umgang mit solchen Vorkommnissen einbringen. Selbstverständlich muss sie im Ernstfall schnell und wirkungsvoll tätig werden.

Nach den - auch von Herrn Kosmehl angeführten - Ereignissen in Erfurt im Jahr 2002 ist das Thema „Bewältigung von Amoklagen“ zu einem ständigen Bestandteil der Aus- und Fortbildung der Polizei unseres Landes geworden. Bereits seit dem Jahr 2003 hat das Ministerium des Innern eine Erlassregelung geschaffen, welche auch ein umfangreiches Aus- und Fortbildungsprogramm enthält.

Zunächst wurden im Jahr 2003 alle 50 Trainer des Bereichs „Handlungsorientierte Fortbildung“ als Multiplikatoren zum Thema „Bewältigung von Amoklagen“ unterwiesen.

Im Weiteren haben diese 50 Bediensteten mit allen Beamtinnen und Beamten im polizeilichen Einzeldienst entsprechende Fortbildungsmaßnahmen durchgeführt, die auch im Rahmen der monatlichen Schulungstage und während der Schulungen der handlungsorientierten Fortbildung stattfanden. Auf diese Weise - ich finde, das ist eine durchaus beachtliche Zahl - wurden seit dem Jahr 2003 ca. 4 600 Bedienstete unterwiesen. Um einen nachhaltigen Schulungszweck zu erreichen, haben die Bediensteten mehrfach an diesen Schulungen teilgenommen, und wir setzen diese Schulungsmaßnahmen stetig fort.

Darüber hinaus, meine sehr verehrten Damen und Herren, werden die Beamtinnen und Beamten im Rahmen des Studiums zum gehobenen Dienst an unserer Fachhochschule Polizei fächerübergreifend zum Umgang mit Amoklagen unterwiesen. Für die Auszubildenden im mittleren Dienst gilt das Gleiche.

Die Fachhochschule Polizei hat zusammen mit den Praxisbehörden ein Schulungskonzept entwickelt, welches neben einsatztaktischen Inhalten auch rechts- und sozialwissenschaftliche sowie kriminalistische Aspekte anspricht. Gemeinsam mit den Spezialeinheiten wurden polizeiliche Handlungsstandards entworfen, die als Checkliste im polizeilichen Einzeldienst sowohl für Weiterbildungszwecke als auch für den Ernstfall genutzt werden können.

Gemeinsam mit der Landesrettungsschule des DRK und des ASB Landesverbandes hat die Fachhochschule Polizei vor einiger Zeit eine gemeinsame Bildungsveranstaltung zu diesem Thema durchgeführt. Außerdem - ich denke, auch das ist besonders erwähnenswert - hat die Brandschutz- und Katastrophenschutzschule Heyrothsberge in Zusammenarbeit mit der Fachhochschule Polizei Fortbildungsmaßnahmen für ihr eigenes Lehrpersonal durchgeführt. Auf dieser Grundlage wird seit dem Jahr 2008 bei allen Fortbildungslehrgängen der Wehrleiter und der Kreisbrandmeister auch das Thema „Bewältigung von Amoklagen“ gelehrt.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich möchte nun auf das Thema Präventionsmaßnahmen und auf

den Aspekt der psychologischen Nachsorge für Schüler, Eltern und Lehrer zu sprechen kommen. Herr Kosmehl, auch Sie haben das in Ihrem Beitrag zu Recht angesprochen.

Die Polizei hält engen Kontakt zu den Schulverwaltungsämtern und zu den schulpsychologischen Diensten. Es finden Seminare und Tagungen mit Schulleitern und mit Lehrern statt, zudem wird die Polizei einigermaßen regelmäßig zu den Dienstbesprechungen der Schulleiter eingeladen. Bei diesem Informationsaustausch geht es auch um angepasste Verhaltensweisen des Schulpersonals, um Organisationsaspekte während eines Amokeinsatzes sowie um den Umgang mit Eltern und Schülern im Vorfeld eines Ereignisses.

Mit Blick auf die erforderlichen Nachsorgemaßnahmen wird über die vorhandenen Kriseninterventionsteams informiert. Darüber hinaus existieren Checklisten mit polizeilichen Erstinformationen, die an den Schulen ausliegen.

Es liegt aber auf der Hand, dass die Nachsorge bei solchen Amoklagen nicht die originäre Aufgabe der Polizei sein kann; deshalb liegt der Schwerpunkt des polizeilichen Handelns neben der Bewältigung der eigentlichen Einsatzlage auf der Beratung und der Unterstützung der in dieser Frage zuerst Verantwortlichen.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Seitens des Kultusministeriums sind die Grundlagen der Prävention und Intervention bei Schadensereignissen und Bedrohungslagen in einem Runderlass aus dem Jahr 2007 geregelt. Dieser Runderlass ist in Zusammenarbeit mit dem Ministerium des Innern entstanden. Bestandteil ist auch, dass entsprechende Unterlagen über den baulichen Zustand und notwendige Informationen für den Einsatz der Polizei zur Verfügung gestellt werden. Wir prüfen derzeit, inwieweit das bereits abgedeckt ist, das heißt, wie viele Unterlagen bereits bei den jeweiligen Polizeidienststellen vorliegen.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Bei allen Beteiligten ist in den letzten Jahren eine große Sensibilität für das Thema Amok entstanden. Das hat nicht zuletzt der jüngste Vorfall am Hegel-Gymnasium in Magdeburg gezeigt.

Ich will es noch einmal sagen: Ausgangspunkt war ein wachsamer Bürger, der mit kritischem Blick durch das Leben geht und den kurzen Weg zur Polizei gesucht hat. Als er nämlich gesehen hat, dass etwas passiert, dass Jugendliche mit Waffen bzw. waffenähnlichen Gegenständen hantieren, hat er den Notruf der Polizei gewählt. Ich glaube, wir können dem guten Herrn nur dankbar sein, und wünschen uns, dass auch andere diese Aufmerksamkeit an den Tag legen.

(Beifall bei der SPD - Zustimmung bei der CDU, bei der LINKEN und bei der FDP)

Die Auswertung des Einsatzes hat aber auch gezeigt, dass es im Detail immer Möglichkeiten zur Verbesserung gibt. Das ist klar. Diese wurden mit den beteiligten Polizeiführern und den Führern der Organisationseinheiten der Polizei ausgewertet.

Ich will einiges nennen: Der gegenseitige Informationsfluss kann durchaus verbessert werden, um die Informationen so zügig weiterzugeben, dass die Aufgabenerfüllung des jeweiligen Partners nicht erschwert, sondern eher befördert wird. Schulen benötigen zum Beispiel noch entsprechende Hinweise hinsichtlich der Räumung

ihrer Objekte. Überdenkenswert ist aber auch die technische Ausstattung der Schulen mit Alarmierungssystemen, um gegebenenfalls mithilfe unterschiedlicher Signale geeignete Maßnahmen auslösen zu können.

Ich nenne einmal einige: Vielleicht könnte es ein Signal geben, das „Einschluss im Klassenraum“ bedeutet, oder ein anderes Signal, das „Räumung des Objektes“ bedeutet, sodass alle Beteiligten in der Schule wissen, was zu tun ist.

Insgesamt - das möchte ich noch einmal feststellen - haben die Verantwortlichen der Polizei sowie der beteiligten Schulleitungen und auch die Schülerinnen und Schüler sehr sensibel reagiert, um dem Vorfall zu begegnen. Ich bin ihnen allen sehr dankbar dafür.

(Zustimmung von Frau Fischer, SPD, und von Herrn Kosmehl, FDP)

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Spezielle gemeinsame Übungen von Polizei, Rettungsdiensten und Schulen zur Thematik Amoklage an Schulen hat es bisher noch nicht gegeben. Allerdings sind die wesentlichen Handlungsabläufe und Führungsaufgaben sowie einsatzvorbereitende Maßnahmen regelmäßiger Bestandteil des Übungsgeschehens insgesamt. Hierbei werden zum einen die Polizeidirektionen in eigener Zuständigkeit tätig, zum anderen gibt es aber auch ein reges Übungsgeschehen im Bereich des Brand- und Katastrophenschutzes.

Was die Abschreckung von Nachahmungstätern betrifft, ist es unsere Absicht, die vorhandenen rechtlichen Mittel konsequent auszuschöpfen. Das setzt natürlich voraus, dass diese Täter unverzüglich ermittelt werden, um sie einer unmittelbaren Strafverfolgung zuzuführen.

(Beifall bei der CDU)

Es gibt derzeit - das möchte ich zu bedenken geben - keinen speziellen Tatbestand in der allgemeinen Gebührenordnung des Landes, der auf Amoklagen ausgerichtet ist. Wir prüfen derzeit, ob das nicht eine sinnvolle Maßnahme sein kann. Derzeit verfahren wir so, dass die Kosten der Polizei in Strafverfahren und Ordnungswidrigkeitenverfahren geltend gemacht werden. Werden im Zusammenhang mit der Strafverfolgung auch noch andere Aufgaben wahrgenommen, so werden die dabei entstehenden Kosten gesondert geltend gemacht.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Gestatten Sie mir abschließend noch eine Bemerkung. Ich bin froh, dass diese Initiative von Sachsen-Anhalt ausging, bei der Überarbeitung und Verschärfung des Waffenrechts insbesondere das Verbot des Tragens von Anscheinswaffen durchzusetzen; denn das war in dem aktuellen Fall das eigentliche Thema. Wenn das Verbot eingehalten worden wäre, wäre eine solche Lage, wie sie am Hegel-Gymnasium entstanden ist, nie entstanden. Auch deshalb ist es richtig, dass wir entsprechende rechtliche Vorschriften eingeführt haben. - Vielen herzlichen Dank.

(Beifall bei der SPD und bei der CDU)

Vielen Dank, Herr Minister Hövelmann. - Nun beginnt die Debatte. Für die CDU-Fraktion spricht der Abgeordnete Kolze. Bitte schön.

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es ist schon ein wenig traurig, dass wir heute in diesem Hohen Hause über Handlungskonzepte zu Amoklagen diskutieren müssen. Es ist ein trauriges Thema, das in der heutigen Zeit durch wiederkehrende Vorfälle leider vermehrt in die Öffentlichkeit rückt: Menschen, die willkürlich anderen Menschen, ob Jung oder Alt, schwerstes Leid und ihnen sogar tödliche Verletzungen zufügen.

Meine Damen und Herren! Wenn wir in den Nachrichten die Bilder von einem Amoklauf sehen, geht das zu Herzen, Verzweifelung macht sich breit. Viel zu leicht denkt man, einen selbst trifft es nicht; Katastrophen finden nur weit entfernt von einem selbst statt.

Katastrophen, natürliche oder von Menschenhand gemachte, können de facto jedermann immer und überall treffen. Nicht zuletzt der Vorfall, der sich kürzlich am Hegel-Gymnasium in Magdeburg ereignete, hat uns gezeigt, dass Extremsituationen oftmals näher sein können, als es einem lieb ist. In diesem Fall ist zwar nichts passiert, da es tatsächlich keinen Amoklauf gab; dennoch wäre, meine Damen und Herren, eine solche Situation möglich gewesen.

Jeder ist froh, wenn das Schlimmste verhindert werden kann. Die Polizei muss qualifiziert ausgebildet sein, um in derartigen Extremsituationen den Überblick zu behalten, helfen und einschreiten zu können. Wie wir den Ausführungen des Herrn Ministers entnehmen konnten, ist die Polizei in Sachsen-Anhalt gut vorbereitet und wird sich stets und ständig neuen Situationen, auch im Rahmen von Fortbildungsmaßnahmen und der Entwicklung von Konzepten, anpassen können.

Ebenso müssen Schüler und Lehrer, alle, die sich in der Schule befinden, mit der Situation klar kommen, insbesondere mit der inzwischen mehr und mehr spürbaren Angst, ein Amoklauf könnte auch in ihrer Schule stattfinden.

Die Sicherheitsgewinnungs- und Präventionsarbeit ist an dieser Stelle für die gesamte Bevölkerung von besonderer Bedeutung. Die Angst, es könnte überall und jederzeit etwas passieren, steigert unnötig die Verunsicherung in der Bevölkerung. Insofern, meine Damen und Herren, halte ich den Antrag der FDP, über Handlungskonzepte bei Amoklagen in der Landespolizei, bei Ersthelfern und in Schulen in Sachsen-Anhalt zu berichten, für einen guten Antrag.

Wir müssen uns näher mit Problemfeldern und mit der Frage auseinandersetzen, wie man Amoklagen besser, insbesondere präventiv in den Griff bekommen kann. Ein wichtiger Punkt in diesem Zusammenhang ist auch die Frage, wie im Ernstfall Nachsorge getroffen werden kann und wie wir besser als bisher Betroffene, Verletzte oder auch deren Angehörige im Nachhinein versorgen können, damit sie mit dieser Gesamtsituation zurechtkommen.